Hallo, bisher (bis zum Steuerjahr 2011) hat das Finanzamt (FA) für sämtliche Arbeitstage bei der auswärtigen Betriebsstätte (d.h. im Büro des "Kunden") die Verpflegungspauschale (24€) steuermindernd akzeptiert. Für das Steuerjahr 2012 hat das FA dies nur bis 3-Monate akzeptiert. Das habe ich ohne Einspruch hingenommen. Bei meinem jetzigen Projektgeber habe ich bei den Freiberuflern rumgefragt, und siehe da, Ihre Finanzämter akzeptieren die Verpflegungspauschale unbegrenzt. Einer ist sogar schon 10 Jahre beim gleichen Kunden. Jetzt bin ich irritiert. Wie wird das bei den Freiberuflern unter Euch gehandhabt?
ja ist leider so, die Linken versuchen einem auch immer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mein Tipp: Firmen haben oft mehrere adressen an einem Standort bzw. in einer Stadt, also einfach altanierend einen anderen Standort angeben, 3 Monate A, dann B, dann wieder A usw. ging bei mir bisher problemlos ^^ man wird in DE von den linken nur abgezockt und verarscht, daher sage ich einfach: es wird zurück verarscht :-)
Du hast doch das Finanzamt verarscht , wenn du das für 3 Monate akzeptiert hast. Der restliche Nachweis hat dir dann wohl gefehlt. Wenn du das nicht nachweisen kannst, dann hast du wohl einen Fehler gemacht.
Von der Gesetzeslage scheint es klar zu sein. http://www.spesen-ratgeber.de/dreimonatsfrist-verpflegungsmehraufwand/ Nicht nur im Rahmen von Geschäftseisen können Arbeitnehmer und Unternehmer den Verpflegungsmehraufwand in Höhe der gesetzlichen Pauschalen steuermindernd geltend machen bzw. sich Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erstatten lassen. Auch bei längerfristigen Tätigkeiten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte kann der Verpflegungsmehraufwand (im Rahmen der doppelten Haushaltsführung) abgesetzt werden. Bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ohne gesetzlich anerkannte Unterbrechung beschränkt sich die Gewährung der Verpflegungspauschale allerdings auf die ersten drei Monate (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG). Unter folgenden Voraussetzungen gilt die Auswärtstätigkeit als unterbrochen: Aber viele FA schenken manchen Steuerpflichtigen die volle Pauschale über die komplette Laufzeit des Projektes. (bis 2012 war das bei mir auch der Fall) Ich würde gerne wissen, nach welchen Kriterien die FA das entscheiden.
Nürnberger schrieb: > Ich würde gerne wissen, nach welchen Kriterien die FA das entscheiden. Interne Verordnung der Landesfinanzdirektion?
Es gibt unterschiedliche Punkte zu dem Thema:
1) Wie ist das Projekt einzustufen?
2) Wie rechnet man ab?
3) Was macht das Finanzamt real?
zu 1) Wenn das Projekt tatsächlich über einen längeren Zeitraum geht und
der Projektort nicht wechselt, dann ist der VMA nach 3 Monaten hinfällig
und es bleibt höchstens die doppelte Haushaltsführung.
Dies ist aber nicht bei allen der Fall, denn wenn man zwei Projekte hat,
dann hat man auch zwei Projektorte. Auch wenn man nicht dauernd dort
ist. Da gibt es eine 3 Tage die Woche Regel. Von daher gibt es schon mal
rechtliche Unterschiede. Es macht auch einen Unterschied, ob man ANÜ ist
oder SELBSTÄNDIG.
Der wichtigste Punkt ist, ob man eine Mietwohnung hat, oder nur in der
Pension wohnt, bzw. im Hotel. Wesentlich ist z.B. eine Küche!
zu 2) Wer ständige Monatsmieten zahlt, dokumentiert seine dauerhafte
Vororttätigkeit. Dann muss das FA so handeln. Wer nur Wochenweise bucht
und das Hotel wechselt, der macht nur Dienstreisen. Diese dürfen aber
nur 4 Wochen dauern, an einem Stück. Wer also 100% beim Kunden ist, dies
aber nur mit 70% Vorort löst, dann auch in verschiedenen Hotels wohnt,
der hat eben dort keine Wohnung.
zu 3) Natürlich kann das FA auch von der realen Beurteilung abweichen.
Meistens ist es deshalb, weil der Beamte nicht prüft, man einen
Durchwinkttag erwischt hat oder einfach glücklich war.
Klar, ist dass man das zu seinen Gunsten aufschreiben kann, indem man
Dauermieten stückelt, auf verschiedene Konten überweist, oder einfach
taktisch die Wohnung wechselt.
>10 Jahre beim selben Kunden
DAS! ist schon mal keine Selbständigkeit mehr. Kann aber sein, dass der
nur zu 40% bei dem Kunden ist. (?)
>>10 Jahre beim selben Kunden >DAS! ist schon mal keine Selbständigkeit mehr. Kann aber sein, dass der >nur zu 40% bei dem Kunden ist. (?) Dieser Kollege wurde nicht mehr verlängert. Z.Zt. spielen sie alle verrückt wegen Scheinselbständigkeit.
Nürnberger schrieb: > .Zt. spielen sie alle verrückt wegen Scheinselbständigkeit. Ja, momentan ist was im Busch! Möglich, dass es an der Gewerkschaftsdiskussion liegt, wo Merkel wieder Zugeständnisse machen muss. Dort werden die Werkversträge aufs Korn genommen und die Firmenleitungen kriegen Druck. Allerdings muss man schon sagen, dass dort nur bestimmte Firmen Probleme bekommen, nämlich die, die Dreck am Stecken haben. Es gibt diesbezüglich in gut funktionierenden Firmen klare Prozesse, wann etwas als Werkvertrag oder Dienstvertrag an Externe gehen darf, nämlich dann, wenn es kein Interner kann. Ist dies der Fall, so ist es auch kein Problem und der Betriebsrat macht keinen Stress. Und: Es sind so wenige Verträge, dass sich keiner dafür interessiert. Ins Visier genommen werden da auch immer gerne due gossen, wie EADS, die massenweise "interessante" Werkverträge gemacht hatten.
All das kann man ausschließen, wenn man zwei Kunden parallel hat.
Nur zum Teil. Wenn die Kunden im gleichen Konzern sitzen ist das eher nachteilig.
Nein, es geht ausschließlich um den Standort. Selbst, wenn Du zu ein und derselben Firma fährst und es handelt es sich um ein anderes Büro mit anderer Adresse, das nicht gerade in Fussentfernung liegt, sondern ein Auto erfordert und Du fährst nicht von der einen zu anderen, sondern wechselst wirklich zwischen den beiden Büros, sind das ZWEI Standorte. Den Fall hatte Ich mal eine Weile.
Nürnberger schrieb: > Bei meinem jetzigen Projektgeber habe ich bei den Freiberuflern > rumgefragt, und siehe da, Ihre Finanzämter akzeptieren die > Verpflegungspauschale unbegrenzt. Einer ist sogar schon 10 Jahre beim > gleichen Kunden. Das ist richtig und zulässig, wenn 1. Du hast mehrere Kunden, die Du wechseld besuchst oder 2. Du bist weniger, als 4 Tage vorort - also nur 3! oder 3. Du bist länger, als 4 Wochen nicht bei dem Kunden oder 4. Der Einsatzort für den Kunden ändert sich Das alles gilt aber nur, wenn: a) Du keinen dauerhaften Mietvertrag vorort hast und b) Du kein Appartment mit Küche hast, das als Wohnung gilt und c) Du eine eigene Wohnung hast und d) Ein eigenes Büro hast, das von der Wohnung getrennt ist und e) Die Fahrten tatsächlich vom Büro aus zum Kunden machst und dahin wiederkehrst und f) Die Geschäfstaktivität daheim stattfindet. wer z.B. ständig vorort tankt, dort Zeug für die Aktivität kauft, von dort Post versendet oder auch von dort die Steuerthemen macht, ist definitiv nicht von seinem Büro aus tätig. Dann fällt das Büro weg, auch wenn es real axisitert. wer dann vorort Kleidung kauft, regelmässig Miete bezahlt, dort private Ausgaben hat, der "lebt" voort und dann fällt auch der Lebensmittelpunkt daheim weg Es ist also schlecht, Heimfahrten zu machen und private und geschäfltiche Ausgaben über das gleiche Konto laufen zu lassen. Regeln: - Wechselnde Unterkünfte buchen, andere Zimmer nehmen unterschiedliche Preise zahlen , Frühstück mitbuchen und offiziell bezahlen , somit Verpflegung dokumentieren - Immer daheim Tanken und geschäftliche Dinge kaufen, nichts nach dort hinliefern lassen - private Ausgaben vorort nur übers Privatkonto, Ausgaben am Besten bar - kein privates Bargeld an dortigen Automaten holen - Bargeld für dortige Wohnungskosten in Pensionen am dortige Automaten holen - offiziell Essen gehen und mit der geschäftlichen EC-Karte zahlen, auch privates Essengehen damit begleichen - Keine Kantinenrechnungen über G-Konto - G-Parter zum Essen einladen und übers G-Konto laufen lassen - Eigenes Büro in einem anderen Wohnhaus, als dem eigenen - zumindest Büro auf anderer Etage, abgeschlossen, keine Privatsachen drin - Beim Fahrtenbuch Privatfahrt von Fremdwohnung oder Freundin hin zum Büro eintragen und dann erst von dort fahren - keine Privatfahrten am Ort des Kunden ausführen / dokumentieren - nicht übers Wochenende im Hotel bleiben, es sei denn man macht einen kompletten Tripp von 3 Wochen und ist dann länger daheim. - längere Arbeit beim Kunden durch Schulungen unterbrechen, auch hier erst heimfahren, dann von daheim zum Büro und dann vom Büro zur Schulung - vor ort von einem Kunden zum anderen Fahren und hin und herpendeln - vor ort von einem office zum anderen pendeln, wenn Kunde mehrer Diensteiheiten hat - keine vertraglichen 100% voort garantieren / dokumentiert - stattdessen eine Kostenvorschau machen, die zeigt, dass man vermutlich 1-2mal die Wochen zum Kunden muss
genervt schrieb: > Das ist richtig und zulässig, wenn > > 1. Du hast mehrere Kunden, die Du wechseld besuchst > > oder > > 2. Du bist weniger, als 4 Tage vorort - also nur 3! > > oder > > 3. Du bist länger, als 4 Wochen nicht bei dem Kunden > > oder > > 4. Der Einsatzort für den Kunden ändert sich > > Das alles gilt aber nur, wenn: > > a) Du keinen dauerhaften Mietvertrag vorort hast doch, bis zu 2 Jahre ist das kein Prolem > b) Du kein Appartment mit Küche hast, das als Wohnung gilt Das dürfte kaum nachprüfbar sein, zudem ist der VMA trotzdem da > c) Du eine eigene Wohnung hast die darf man natürlich nicht kündigen > d) Ein eigenes Büro hast, das von der Wohnung getrennt ist auch das ist nicht erforderlich > e) Die Fahrten tatsächlich vom Büro aus zum Kunden machst und dahin > wiederkehrst das ist beim Freiberufler immer der Fall, besonders dann, Wohnung und Büro identisch sind. > f) Die Geschäfstaktivität daheim stattfindet. auch nicht richtig. Man darf seine Steuer auch unterwegs machen. Der einzige wichtige Punkt ist der Lebensmittelpunkt. Man muss mehr zuhause sein, als am Arbeitort. Also im Schnitt 55%. Da man die Wochenenden meist zuhause ist, ist das einfach zu gewährleisten. Dienstreisen sollten aber nicht mehr, als 4 Wochen dauern und nicht permanent aneinandergereiht werden.
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