Bilde ich bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung den Gewinn aus den Netto-, Brutto oder Vorsteuerbeträgen?
Afaik netto. Die Vorsteuer/Umsatzsteuer wird ja schon in der Umsatzsteuervoranmeldug verbucht.
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Schau hier http://anlage-eur.taxpool.net/anlage_eur_2014.pdf und lies Dir die Anleitung am Ende durch. fchk
Gewerblich an einen Steuerberater. Für private Dinge ist das Finanzamt auskunftspflichtig.
Tilo L. schrieb: > Gewerblich an einen Steuerberater. > Für private Dinge ist das Finanzamt auskunftspflichtig. Gibt es staatliche Zuschüsse für einen Steuerberater?
Steuerberater-Kosten sind wie alle sonstigen gewerblichen Kosten steuermindernd. Wenn du deine Steuererklärung selber zusammenbastelst, solltest du das sehr gut können. Sonst biste schnell arm.
> Autor: Steuernder (Gast) > Datum: 22.12.2014 23:56 > An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Steuererklärung habe? Steuerberater. Bei einem sechsstelligen Jahresgehalt als Ingenieur brauchst du den.
Max Mustermann schrieb: > Afaik netto. > > Die Vorsteuer/Umsatzsteuer wird ja schon in der Umsatzsteuervoranmeldug > verbucht. Nein. In der EÜR stellt man alle geschäftlichen Einnahmen allen Ausgaben gegenüber. Entsprechend gibt man bei den Einnahmen auch die vereinnahmte Umsatzsteuer an, ebenso die erhaltene Vorsteuer, denn das bekommt man. Bei den Ausgaben gibt man die abgeführte Umsatzsteuer an, ebenso die gezahlte Umsatzsteuer auf den Eingangsrechnungen, denn die hat man gezahlt Letztlich ist das natürlich ein Nullsummenspiel. Einfach mal das EÜR-Formular anschauen, dann wird das Prinzip schnell klar :-) Helge A. schrieb: > Steuerberater-Kosten sind wie alle sonstigen gewerblichen Kosten > steuermindernd. Wenn du deine Steuererklärung selber zusammenbastelst, > solltest du das sehr gut können. Sonst biste schnell arm. Naja, man sollte sich einmal das Prinzip klarmachen - aber schwer ist das nun wirklich nicht. Wenn man zu faul dafür ist - ok. Aber wer für eine EÜR einen Steuerberater benötigt, weil er da nicht durchsteigt, der sollte wirklich überdenken, ob die Selbstständigkeit für ihn das Richtige ist.
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Chris D. schrieb: > > Nein. > > In der EÜR stellt man alle geschäftlichen Einnahmen allen Ausgaben > gegenüber. > > Entsprechend gibt man bei den Einnahmen auch die vereinnahmte > Umsatzsteuer an, ebenso die erhaltene Vorsteuer, denn das bekommt man. > > Bei den Ausgaben gibt man die abgeführte Umsatzsteuer an, ebenso die > gezahlte Umsatzsteuer auf den Eingangsrechnungen, denn die hat man > gezahlt > > Letztlich ist das natürlich ein Nummsummenspiel. Letztendlich kommt es bei der EÜR darauf an, ob man als Unternehmer der Umsatzsteuer unterliegt oder nicht. Kleinstunternehmer unterhalb bestimmter Umsatzsteuergrenzen sind nicht umsatzsteuerpflichtig (§19 Umsatzsteuergesetz): http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Dies ist ist der Fall bei gewerblichen Umsätzen, die im letzten Jahr unter 17500 EUR lagen und die im laufenden Jahr unter 50000 EUR liegen. Ein solcher Unternehmer rechnet "Brutto für Netto". Er stellt seine Rechnung Brutto aus ("Rechnung enthält keine Umsatzsteuer gemäß §19 UstG"), er darf keine Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen. Und entsprechend auch keine Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen. Ein solcher gewerblicher Kleinstunternehmer rechnet immer nur brutto: Seine eigenen Bruttoeinnahmen (die keine Mehrwertsteuer enthalten) als Einnahmen, und fremde Rechnungsbeträgte, die er bezahlt, sind seine Bruttoausgaben (Rechnungsbetrag inkl. Ust.). Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ist der Gewinn. Und Unternehmer, die über diesen Grenzen liegen oder freiwillig zur Umsatzsteuer optieren (indem sie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben), schreiben Rechnungen mit Umsatzsteuer: Nettobetrag plus Umsatzsteuer= Bruttobetrag. Bei den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern wird die Umsatzsteuer immer getrennt gerechnet. Und zwar in Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Für einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ist seine eigene "Einnahme" immer nur der Nettobetrag auf der selbstgeschriebenen Rechnung. Was der Unternehmer dort als "Umsatzsteuer" draufschreibt, ist die Einnahme des Finanzministers. Genauso mit den Ausgaben: Seine Ausgabe ist nur der Nettobetrag, die bezahlte Umsatzsteuer in fremden Rechnungen darf dagegen bei der Umsatzsteuer als "Vorsteuer" gegengerechnet werden. Also zusammengefaßt: Kleinstunternehmer, der nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist keine Umsatzsteuer in Rechnungen aus, gibt keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder -jahreserklärungen ab, rechnet in der EÜR alle Einnahmen und Ausgaben brutto für netto. Normaler Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist in Rechnungen Umsatzsteuer aus, rechnet die Umsatzsteuer getrennt in Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen, rechnet in der EÜR bei Einnahmen und Ausgaben nur die Nettobeträge.
Jürgen S. schrieb: > Normaler Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist in > Rechnungen Umsatzsteuer aus, rechnet die Umsatzsteuer getrennt in > Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen, rechnet in der EÜR > bei Einnahmen und Ausgaben nur die Nettobeträge. Hab ich doch gleisch gesacht;-)
Jürgen S. schrieb: > Letztendlich kommt es bei der EÜR darauf an, ob man als Unternehmer der > Umsatzsteuer unterliegt oder nicht. Klar :-) Aber da der OP von Vorsteuer sprach, bin ich einfach davon ausgegangen ;-) > Und Unternehmer, die über diesen Grenzen liegen oder freiwillig zur > Umsatzsteuer optieren (indem sie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen > abgeben), schreiben Rechnungen mit Umsatzsteuer: Nettobetrag plus > Umsatzsteuer= Bruttobetrag. > > Bei den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern wird die Umsatzsteuer immer > getrennt gerechnet. Und zwar in Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der > jährlichen Umsatzsteuererklärung. Was aber nichts daran ändert, dass diese Dinge auch in die EÜR gehören. > Normaler Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist in > Rechnungen Umsatzsteuer aus, rechnet die Umsatzsteuer getrennt in > Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen, rechnet in der EÜR > bei Einnahmen und Ausgaben nur die Nettobeträge. Jain - siehe EÜR-Vordruck des BFM z.B. für 2013 - bspw. Zeile 140 und 141 Die Umsatzsteuereinnahmen und -ausgaben tauchen auch dort wieder auf und werden verrechnet. Da wird also nicht getrennt. Die korrekte Antwort für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müsste also lauten: es wird mit Nettobeträgen sowie den reinen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträgen gerechnet.
> Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite > Datum: 23.12.2014 09:47 > Wenn man zu faul dafür ist - ok. Aber wer für eine EÜR einen > Steuerberater benötigt, weil er da nicht durchsteigt, der sollte > wirklich überdenken, ob die Selbstständigkeit für ihn das Richtige ist. Hallo mein Guter. Ich kann dir sagen das bei vier unterschiedlichen Außlandsaufträgen z.B. in China, Indien, USA und dann noch in der Türkei auch ein guter Steuerberater ins Schwitzen kommt, wenn er das Ganze das erste mal macht. Bist du natürlich ein ganzes Jahr gleich um die Ecke vom Subunternehmer des Unterlieferanden von einer Leihfirma hin verkauft worden, so traue ich mir auch noch zu die Einkommensteuererklärung selbst zu machen. Bei vier unterschiedlichen Auslandseinsätzen muß ich allerdings passen. Dafür hole ich mir einen Steuerberater.
Steuernder schrieb: > Bilde ich bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung > den Gewinn aus den Netto-, Brutto oder Vorsteuerbeträgen? Sowohl als auch. Alle Einnahmen und Ausgaben, egal ob Steuer, UST, MWST, VST werden da eingerechnet. Im Idealfall heben sich dabei z.B. die gezahlte UST und die zu zahlende gegenseitig weg, aber wegem Jahresumstellung und Zahlungsdatum muss das nicht so sein. Ich denke, Du holst Dir bei Deinem Kenntnisstand schnellstens Hilfe. Steuernder schrieb: > Gibt es staatliche Zuschüsse für einen Steuerberater? Nein, es gibt nur staatlich koordinierte ABM für Steuerberater, indem nur diese Beraten dürfen und gleichzeitig die Steuergesetze extrem komplex sind. Wenn man Schlupflöcher nutzen will, braucht man einen Berater. Wer aber in Deutschland wohnt, nicht noch eine produzierendes Gewerbe hat, hat da wenig Chancen. Die einzige Möglichkeit ist ein Mietobjekt. Letztlich kassiert der Steuerberater aber auch rund 2k und die kann man sich auch selber sparen, es sei denn, man hat keine freie Zeit für die Erklärung. Am Besten ist es ohnehin, seine Zeit in das Knowhow zu stecken und mehr Input zu haben. Dann kommt erheblich mehr rein. Wer Geld parken will, investiert es in eine Rentenversicherung. Ansonsten in gutes Essen! Und: Wer ein guter Ingenieur ist, kann i.d.R, auch genügend gut Denken, um sich Methoden des Steuersparens einfallen zu lassen, auf die nicht mal ein Steuerberater käme und die dieser auch nicht mittragen könnte. Von daher ... :-) Vielleicht sollten wir eine Rubrik "Finanzen" im Forum aufmachen. Solange es das nicht gibt, verweise ich auf Steuernetz und ähnliche. Zudem wird auf manchen Freiberuflerplattformen immer wieder mal hintenrum ein Tipp gegeben. Ich jedenfalls habe mir auch dieses Jahr wieder sehr viele Büromöbel, Computerzubehör und Autozubehör für meinen Geschäftswagen gekauft. Vor allem das Elektronikmaterial für die unendlich vielen Eigententwicklungen haut ziemlich rein. Schöne Weihnachten
Mir fällt spontan folgender Fall ein: Ein Typ erwirbt ein teueres Messgerät für die Elektronikwerkstatt für 449,- und setzte es als GWG ab. Die UST holte er sich direkt wieder und verbuchte den Nettowert von 377,- als Ausgabe und sparte so rund 170,- Steuern. Gezahlt wurden für das Ding also praktisch 207,-. Dann stellte er fest, dass er es doch nicht braucht und verkaufte es bei UBAI als neuwertig mit Garantie für 409,-. Da er vergessen hatte, die dann als Einnahme zu verbuchen, machte er so 200,- Gewinn netto und steuerfrei. Letztlich sind das aber kleine Fische. Das müsste man schon im grossen Massstab machen, sollte es sich lohnen. Am Besten ist es tatsächlich, man kümmert sich nicht gross um die Steuer, sondern schaut nach guten Ideen, stellt seinem Auftraggeber eine solche vor und holt sich einen 3M- Auftrag für 50k. Dann nimmt man sich da ein Hotel mit Schwimmbad und Wellness für 80,- am Tag und präsentiert das Ganze dem FA als Betriebsausgabe. Dann ist das Steuersparen legal und macht man meisten Spass.
Hallo Zocker_42 Warum sollte ein Steuerberater bei einem Export nach China, Indien oder USA ins Schwitzen kommen? Das sind 3 Nicht- EU- Länder, bei denen keine MWST auf die Rechnung kommt, also nur Nettobeträge und das wars- oder machst Du das irgendwie komplizierter? Und solange der Rechnungs- Nettobetrag unter 1.000,-- EUR liegt, kommen nicht einmal irgendwelche Zollformalitäten dazu. Und sonst: Steuerberater sind nicht zu beneiden: Beim Mandanten Überlastung heucheln und über die sich ständig ändernde Steuergesetzgebung jammern und eigentlich ganz froh darüber sein, daß eine immer komplexere Steuergesetzgebung letztendlich die Steuerberater- Existenz sichert.
> Autor: Frank (Gast) > Datum: 24.12.2014 15:47 > Hallo Zocker_42 > Warum sollte ein Steuerberater bei einem Export nach China, Indien oder > USA ins Schwitzen kommen? Mein Gott, du hast ja nicht mal eine Ahnung um was es geht. Was hat das Ganze mit einem Export zu tun ? Hier kommen fristen zur Lohnsteuerfreiheit, Doppelbesteuerungsabkommen, u.s.w. zum tragen. Schließlich habe ich keine Lust in Deutschland Lohnsteuer zu zahlen wenn ich in China arbeite und den Wohnsitz auf den Fidschi-Inseln habe. Ach ja, Konto ist auf den Caiman-Inseln, die dritte Frau aus Brasilien, der Sitz der Firma auf der Insel Jersey. Das Ganze ist etwas Komplizierter als das man es in fünf Sätzen beschreiben könnte und von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn man natürlich im Leben nur zweimal im Leipziger Zoo war und bestenfalls zweimal im Jahr in die Kreisstadt zum Einkaufen, ist es schwer zu verstehen von was ich rede.
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