Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektrogerät verkaufen, CE WEEE usw.


von Eee E. (snake4)


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Hallo,

ich habe hier schon viele Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber keiner 
beschreibt alles, oder wirklich im Detail. Hier was ich weis und was mir 
noch etwas unklar ist. Ich hoffe mal niemand fühlt sich vom Thema 
genervt.

Verkaufen möchte ich ein selbst entwickeltes Gerät: gekauftes 12V 
Netzteil zur Stromversorgung, USB Verbindung zum Computer. Die Stückzahl 
ist dabei natürlich relativ klein. Vielleicht 50st pro Jahr.


- CE
Was ich brauche ist CE. Wobei ich hierbei erstmal das Symbol auf das 
Gerät aufdrucken muss? Dann muss ich noch eine Konformitätserklärung 
dazu packen?(1)
Darin sollte ich erklären dass das Gerät konform ist zu:
  • 73/23/EWG  (Niederspannungsrichtlinie), jetzt 2006/95/EG
  • 89/336/EWG (EMV, Elektromagnetische Verträglichkeit), seit 19.7.2009 
2004/108/EG, seit 20.04.2014 2014/30/EU
Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal 
so lange egal bis etwas passiert?(2)
Zur Konformitätserklärung gibt es dann noch ein paar Norme, z.B. EN 
60950-1. Hierzu konnte ich allerdings nichts so richtig finden was genau 
ich da brauche?(3)

- ROHS
Rohs ist eine Unterkategorie von CE?(4) Extra aufdrucken oder etwas 
erklären muss ich hierbei nicht?(5) Hier ist es genauso egal ob man 
etwas testen lässt, solange sich niemand beschwert?(6)

- WEEE
WEEE, EAR, ElektroG ist alles das Gleiche? Am besten alles von 
take-e-way machen lassen? Muss ich mich da selbst um was kümmern? Was 
ich noch machen muss ist die Mülltonne auf das Gerät drucken und im 
Handbuch ein Hinweis von wegen nicht im normalen Müll entsorgen? Noch 
was?(7)

- VerpackV
Darum kümmert sich auch take-e-way? Hat hierzu jemand einen Preis?

- USB
Es gibt zwar einen USB Konformitätstest den man machen lassen kann aber 
müssen muss man hier nichts?(8)

- Ist das alles was man benötigt um so ein Gerät zu verkaufen, oder muss 
man noch etwas beachten?(9)

Es muss ja nicht jeder alles auf einmal beantworten. Teile helfen mir 
auch weiter (-:

MfG

von Basti (Gast)


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USB brauchst du ne gültige VID/PID, wenn du kein FTDI einsetzt, der dies 
schon mitbringt oder Microchip oder ST? die sich teilweise dazu 
hinreißen lassen dir eine PID zu geben, wenn du ihre µKontroller 
einsetzt...
Hab mit Atmel gebaut, da gibts so etwas leider nicht (soweit mir 
bekannt)...

Wenn du nicht USB Konform bist, dann darfst du das USB Logo nicht auf 
ein Produkt labeln... wie das geprüft wird, weiß ich leider auch 
nicht...

von Bernd K. (prof7bit)


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Basti schrieb:

> Wenn du nicht USB Konform bist, dann darfst du das USB Logo nicht auf
> ein Produkt labeln... wie das geprüft wird, weiß ich leider auch
> nicht...

Das wird geprüft anhand der Kontoauszüge des Vereins der die VID 
vergibt.

von Mark S. (voltwide)


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Eee E. schrieb:
> Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal
> so lange egal bis etwas passiert?(2)

Glaubst Du wirklich, dass der Gesetzgeber das so sieht?

> Zur Konformitätserklärung gibt es dann noch ein paar Norme, z.B. EN
> 60950-1. Hierzu konnte ich allerdings nichts so richtig finden was genau
> ich da brauche?(3)
Da wirst Du auch kaum was finden, weil all diese EU-Normen nur gegen den 
Einwurf von Münzen zu bekommen sind, z.B. beim VDE-Verlag. Und es ist 
gefordert, immer auch die aktuelle Ausgabe der jeweiligen Norm zu 
verwenden.

Für diesen Spass drückt mein Brötchengeber im Abo etliche 1000 Eur im 
Jahr ab.

von Bernd K. (prof7bit)


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Mark Space schrieb:
> Eee E. schrieb:
>> Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal
>> so lange egal bis etwas passiert?(2)
>
> Glaubst Du wirklich, dass der Gesetzgeber das so sieht?

Natürlich sieht der das so. Wenn eine Prüfbescheinigung zwingend 
erforderlich wäre und keine einfache Selbsterklärung würde wohl was 
davon im Gesetz stehen, meinst Du nicht?

von spontan (Gast)


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>Natürlich sieht der das so. Wenn eine Prüfbescheinigung zwingend
>erforderlich wäre und keine einfache Selbsterklärung würde wohl was
>davon im Gesetz stehen, meinst Du nicht?

Was ist eine Selbsterklärung wert, die nichts aussagt? Ist ja nicht so 
ganz im Sinne des Erfinders.

von Mark S. (voltwide)


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Eine Selbsterklärung ist nicht unbedingt "einfach".
Wenn Du einfach die notwendigen EU-Richtlinien angibst, ohne eine 
einzige Norm, erklärst Du dass Dein Gerät SÄMTLICHEN Normen entspricht, 
die unter die Richtlinien fallen. Bei einer etwaigen Nachprüfung 
könntest Du da böse Überraschungen erleben. Besser ist es, die auf das 
Gerät passenden Normen anzugeben. Was natürlich voraussetzt, dass man 
sich eingehend mit dieser Materie befasst. Was Dir wohl offensichtlich 
keinen Spaß macht.
Mir ehrlich gesagt auch nicht. Aber es ist Teil meines Jobs.

von MaWin (Gast)


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Eee E. schrieb:
> Es muss ja nicht jeder alles auf einmal beantworten.

Eee E. schrieb:
> Vielleicht 50st pro Jahr.

Willst du das gewerblich machen ?

Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und 
Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich.

Machst du es jedoch aus nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht, musst du 
ein Gewerbe anmelden (Produktion und Vertrieb von Elektronik) und dich 
an die Vorschriften halten.

Wenn du selbst denkst, daß du alle relevanten Vorschriften einhältst, 
also nichts prüfen lassen musst, sind die Anmeldungen bei Stiftung EAR 
und Gebühren zur VerpackVerord eher billiger als das, was man bei 
anderen Gewerbe so einhalten muss.

Die Stiftung EAR kann dir einen Abholungsauftrag für einen Container 
schicken, bundesweit, den du an einen Entsorger weiterreichen und 
bezahlen musst. Wenn du dir vorher einen Entsorger ausgesucht hast, 
brauchst du bloss das Geld auf Tasche haben, ca. 600 EUR. Gibst du 
selbst schon Elektronikschrott derselben Warengruppe zum Entsorger, hast 
du längere Zeit ein negatives Konto und musst keine Abholung befürchten 
und keine Sicherheitsleistung hinterlegen. Natürlich kann take-e-way dir 
das Leben einfacher amchen, aber nicht billiger.

Ist das Produkt vort allem für den gewerblichen Endkunden, also B2B bzw. 
zum festen Einbau in die (Haus)Installation (Hutschiene) entfällt EAR, 
du musst aber zurückgeschickte Sachen selbst entsorgen.

Verpackungskartons gibt es mit fertiger VerpackVerord Gebühr, z.B. von 
Baer.

Schwierig wird es, wenn du auch gewerblich ins Ausland liefern willst, 
du müsstest in jedem europäischen Land dich bei der lokalen WEEE 
anmelden auch beim ertsen verlauften Produkt (das ist faktisch ein 
Vertriebsverbot in Europa für Kleinanbieter, also die totale 
Verhinderung des fre8ien Warenverkehrs durch geschickt von den 
Grossanbietern bestochene EU Bürokraten), und ins aussereuropäische 
Ausland deren Vorschriften einhalten ( LR ind USA, CCC in China, BSMI in 
Taiwan, KC Mark für Korea, PSE in Japan, GOST-R in Russland, ISI in 
Indien)

von GB (Gast)


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Mark Space schrieb:
> Bei einer etwaigen Nachprüfung
> könntest Du da böse Überraschungen erleben.

Nicht nur bei einer Nachprüfung.
Als erstes werden Dir Deine Kunden das Gerät um die Ohren hauen, wenn CE 
draufsteht und entweder Dein Gerät irgendwelche anderen Geräte stört 
oder von ihnen gestört wird.

von Kopflos (Gast)


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Eee E. schrieb:
> WEEE, EAR, ElektroG ist alles das Gleiche?

Ist es so schwierig sich die Begriffe und was dahintersteckt selbst zu 
ergoogeln? Nein, lieber sich das hier vorkauen lassen.
Und natürlich verwendet man drei verschiedene Abkürzungen für ein und 
das Gleiche.


Eee E. schrieb:
> Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal
> so lange egal bis etwas passiert?

Klar, ich fahre auch ohne Führerschein oder TÜV bis zur nächsten 
Kontrolle/Unfall.

von Mark S. (voltwide)


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GB schrieb:
> Mark Space schrieb:
>> Bei einer etwaigen Nachprüfung
>> könntest Du da böse Überraschungen erleben.
>
> Nicht nur bei einer Nachprüfung.
> Als erstes werden Dir Deine Kunden das Gerät um die Ohren hauen, wenn CE
> draufsteht und entweder Dein Gerät irgendwelche anderen Geräte stört
> oder von ihnen gestört wird.

Das halte ich für ein Gerücht, da selbst die Importeure kaum in der Lage 
sind, CE-Konformität (EM-Emission, EN55022) ihrer Waren zu verifizieren.
Hier sind ganz konkrete Grenzwerte vorgegeben die nur unter 
normgerechten Laborbedingen überprüft werden können.
Verstöße gegen  elektrische Sicherheit (EN60950-1) sind dagegen oft 
schon durch eine optische Inspektion auszumachen - nachdem man das Gerät 
geöffnet hat.

: Bearbeitet durch User
von Ichich (Gast)


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MaWin schrieb:
> Willst du das gewerblich machen ?
>
> Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und
> Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich.

Hast du dazu eine Quelle?

Besten Dank!

von John (Gast)


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Ichich schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Willst du das gewerblich machen ?
>>
>> Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und
>> Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich.
>
> Hast du dazu eine Quelle?
>
> Besten Dank!

Würde mich auch sehr interessieren!

von Eee E. (snake4)


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Danke erstmal für eure ganzen Antworten. Ich beantworte diese mal 
zusammengefasst:

- zu USB
Also so eine VID/PID habe ich von Microchip.
Ich darf dabei dieses USB certified Symbol nicht aufdrucken?: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus
Das eigentliche USB Symbol, z.B. auf Kabel oder in der Anleitung sollte 
keine Probleme machen?

- ...
Also ein Firma habe ich schon länger für andere kleinere Sachen. Beim 
Produkt geht es um B2C nur in Deutschland.

- Verpackung
Ich habe auch gesehen, dass es Kartons gibt die vorbezahlt sind, 
allerdings habe ich da ein paar bedruckte aus China die das nicht sind.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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John schrieb:
> Ichich schrieb:
>> MaWin schrieb:
>>> Willst du das gewerblich machen ?
>>>
>>> Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und
>>> Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich.
>>
>> Hast du dazu eine Quelle?
>>
>> Besten Dank!
>
> Würde mich auch sehr interessieren!

So eine Quelle wird es nicht geben.
Um es deutlich zu sagen: es gibt keine gesetzliche monetäre Untergrenze 
zu gewerblichem Handeln hin (siehe UStG).

Im Einzelfall können Gerichte/Finanzämter ein Auge zudrücken, allerdings 
sicher nicht mehr bei 450 Euro und dauerhaft fünf Geräten pro Monat, 
also über 5000€ Umsatz pro Jahr.

Die CE-Konformität ist übrigens auch immer nachzuweisen.

Du musst auch keinen Gewinn erzielen, um als Unternehmer zu gelten - 
auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist (schon lange) nicht mehr nötig.

von Fragensteller (Gast)


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Die Ausgangsfrage finde ich auch sehr interessant. Woher weiß ich denn 
jetzt, welche Normen, Vorschriften und sonstige Regelwerke es zu 
beachten gilt, bevor man elektronische Geräte in Verkehr bringt? Wo soll 
ich anfangen zu suchen? Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht, die 
meisten Normen und Richtlinien berühren ein einzelnes Gerät schließlich 
nicht einmal. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, wirklich ALLE 
Richtlinien u. dgl. zu kennen. Wie kann ich die Auswahl auf das 
erforderliche Maß eingrenzen?

von Mark S. (voltwide)


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Um heraus zu finden, welche Normen auf Dein Gerät anzuwenden sind, mußt 
Du zuallererst das Gerät einer Geräteklasse zuordnen. Dann die 
anwendbaren EU-Richtlinien dazu herausfinden. Dann alle EU-Normen, die 
unter die relevanten Richtlinien fallen, herausfiltern.

So wird man anfangs kaum umhin kommen, Geld in die Hand zu nehmen und 
Dienstleister in Anspruch zu nehmen, bis man selbst mit der Materie 
einigermaßen vertraut ist. Von einem Einzelkämpfer/Entwickler ist das 
imho kaum noch zu stemmen, weder finanziell noch geistig.

von MaWin (Gast)


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Na ja, man kann auch aus der CE Erklärung eines funktionsähnlichen 
Geräts abschreiben. Na gut, von mehreren, denn die anderen wissen es oft 
auch nicht so genau.

von IchWerSonst ®™ © PatPend ChinaExport (Gast)


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MaWin schrieb:
> Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und
> Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich.

Alle Gesetze und Verordnungen die ich gelesen habe sagen das Gegenteil.

Sie gelten ab dem ersten Teil das jemand "in den Verkehr" bringt und 
Mindestgrenzen für Kleinunternehmer sind definitiv nicht vorgesehen 
(würde auch der Logik des Feudalstaates widersprechen in dem wir nun mal 
leben).

Nur die bayerische Schmarotzerversion (Stiftung ear nebst dieser 
Versicherung die wg dieser Missgeburt nötig wird) hat die theoretische 
Möglichkeit einer Härtefallregelung.



CE wird ja beim Import geprüft aber haben eigentlich die ganzen Chinesen 
eine WEEE Nr und Unterliegen der VerpackV?

Falls nicht schicke ich dem Zoll reihenweise Abmahnung wg. 
Wettbewerbsverzerrung und ein reicher Mann. ;-)

von Kopflos (Gast)


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MaWin schrieb:
> ...CE Erklärung eines funktionsähnlichen Geräts abschreiben...

Man schreibt nicht ab sonder geht sie durch, schaut sich sie an, 
orientiert sich, benutzt den eigenen Kopf!

Nur durch die Anwendung der gelistenden harmonisierten Normen wird die 
Konformität mit der/den Richtlinie(n) vermutet, also ist die Betrachtung 
welche dieser in Frage kommen ein Muss.
Zu finden hier (je nach Richtlinie, als Beispiel die Niederspg. RL):
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/low-voltage/index_en.htm

Die "anderen" (renommierte Hersteller) wissen es oft sehr genau, wir 
beobachten was macht der Mitbewerber. Für jede Info/Abweichung hierzu 
ist der Vertrieb und R&D sehr froh, die nutzen das für ihre Arbeit.
Nebenbei, unsere Kunden achten immer mehr darauf.

von MaWin (Gast)


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IchWerSonst ®™ © PatPend ChinaExport schrieb:
> Sie gelten ab dem ersten Teil das jemand "in den Verkehr" bringt und
> Mindestgrenzen für Kleinunternehmer sind definitiv nicht vorgesehen

Natürlich, auch Kleinunternehmer wären Gewerbetreibende.

Du unterliegst dem Fehler, nicht vorher zu überprüfen, ob man überhaupt 
Unternehmer sein will.

Wer bloss seinen Modelleisenbahnfreunden ein paar dutzend Weichendecoder 
aufbaut, will gar kein Unternehmer sein, und wird auch vom Finanzamt als 
Liebhaber eingestuft, da er sonst mehr steuerlich absetzen würde als 
einnehmen.

von Mark S. (voltwide)


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Kopflos schrieb:
> Nur durch die Anwendung der gelistenden harmonisierten Normen wird die
> Konformität mit der/den Richtlinie(n) vermutet,

Nein das kenne ich anders. Man kann eine CE-Erklärung (theoretisch) auch 
ohne Normen erklären. Aber dann muß man in Eigenarbeit haarklein 
dokumentieren, wie man die Richtlinien einhält. So gesehen sind Normen 
eine "Erleichterung".

von Kopflos (Gast)


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@Mark Space
Natürlich hast Du recht, man muß eine Norm oder einen Teil davon (!) 
nicht anwenden wenn man anderweitig das gleiche Sicherheitsziel 
erreicht.

Meine Aussage bezog sich auf den herkömmlichen (meist einfacheren) Weg 
und daß dann nicht allein die Anwendung von beliebigen Standards sondern 
nur der gelisteten die Konformität herbeiführt.

Ein technisches Komitee ist daher auch darauf erpicht "seine" Norm unter 
der entsprechenden RL gelistet zu bekommen.

von Arc N. (arc)


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Eee E. schrieb:
> Danke erstmal für eure ganzen Antworten. Ich beantworte diese mal
> zusammengefasst:
>
> - zu USB
> Also so eine VID/PID habe ich von Microchip.
> Ich darf dabei dieses USB certified Symbol nicht aufdrucken?:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus
> Das eigentliche USB Symbol, z.B. auf Kabel oder in der Anleitung sollte
> keine Probleme machen?

"Use of the USB Logo is specifically prohibited"
So stand es zumindest früher in Microchips USB Sublicense Application.
Was auch logisch ist, da dazu ein USB-IF COMPLIANCE Test notwendig ist. 
Wer den bezahlen kann, sollte auch die VID bezahlen können.
Mache es daher so wie es auch diverse Hersteller von externen 
USB-Festplatten machen, dass Gerät nur als USB-kompatibel bezeichnen.

Basti schrieb:
> Hab mit Atmel gebaut, da gibts so etwas leider nicht (soweit mir
> bekannt)...

Atmels USB VID/PID darf unter bestimmten genutzt werden
http://support.atmel.no/bin/customer.exe?=&action=viewKbEntry&id=186

von Eee E. (snake4)


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Ok, Atmel schreibt das auch: "Customer cannot apply to USB compliance 
testing with the USB-IF, therefore Customer cannot use the USB logo".
Dann bleibt das Logo wohl weg, ist ja auch nicht wirklich nötig.
Danke

von Eee E. (snake4)


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Da ja nicht sehr viele meiner Fragen beantwortet wurden habe ich mich 
doch wieder weiter auf die Suche nach Antworten begeben. Dabei bin ich 
auf folgendes gestoßen:

1
SCOPE OF THE “LOW VOLTAGE” DIRECTIVE
2
Which products are covered?
3
7. The Directive applies to all electrical equipment8 designed for use with a voltage rating of between 50 and 1000 V for alternating current and between 75 and 1500 V for direct current. Voltage ratings refer to the voltage of the electrical input or output, not to voltages that may appear inside the equipment.

Heißt das, wenn ich ein gekauftes 12V Netzteil benutze welches schon 
sämtliche Logos aufgedruckt hat, bzw wohl alles erfüllt, ich von der 
Niederspannungsrichtlinie garnicht betroffen bin?

von Normus (Gast)


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Fragensteller schrieb:
> Woher weiß ich denn
> jetzt, welche Normen, Vorschriften und sonstige Regelwerke es zu
> beachten gilt, bevor man elektronische Geräte in Verkehr bringt?

Am besten mal die zuständige IHK fragen. Die sind normalerweise sehr 
hilfsbereit und kommen auch ins Haus.

von Mark S. (voltwide)


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Wenn das Netzgerät zum Lieferumfang gehört, mußt Du die LVD in Deiner 
CE-Erklärung anführen. Das belegst Du mit der Dokumentation des 
Netzteillieferanten (deren Erklärung, Prüfberichte)

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