Hallo, ich habe hier schon viele Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber keiner beschreibt alles, oder wirklich im Detail. Hier was ich weis und was mir noch etwas unklar ist. Ich hoffe mal niemand fühlt sich vom Thema genervt. Verkaufen möchte ich ein selbst entwickeltes Gerät: gekauftes 12V Netzteil zur Stromversorgung, USB Verbindung zum Computer. Die Stückzahl ist dabei natürlich relativ klein. Vielleicht 50st pro Jahr. - CE Was ich brauche ist CE. Wobei ich hierbei erstmal das Symbol auf das Gerät aufdrucken muss? Dann muss ich noch eine Konformitätserklärung dazu packen?(1) Darin sollte ich erklären dass das Gerät konform ist zu: • 73/23/EWG (Niederspannungsrichtlinie), jetzt 2006/95/EG • 89/336/EWG (EMV, Elektromagnetische Verträglichkeit), seit 19.7.2009 2004/108/EG, seit 20.04.2014 2014/30/EU Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal so lange egal bis etwas passiert?(2) Zur Konformitätserklärung gibt es dann noch ein paar Norme, z.B. EN 60950-1. Hierzu konnte ich allerdings nichts so richtig finden was genau ich da brauche?(3) - ROHS Rohs ist eine Unterkategorie von CE?(4) Extra aufdrucken oder etwas erklären muss ich hierbei nicht?(5) Hier ist es genauso egal ob man etwas testen lässt, solange sich niemand beschwert?(6) - WEEE WEEE, EAR, ElektroG ist alles das Gleiche? Am besten alles von take-e-way machen lassen? Muss ich mich da selbst um was kümmern? Was ich noch machen muss ist die Mülltonne auf das Gerät drucken und im Handbuch ein Hinweis von wegen nicht im normalen Müll entsorgen? Noch was?(7) - VerpackV Darum kümmert sich auch take-e-way? Hat hierzu jemand einen Preis? - USB Es gibt zwar einen USB Konformitätstest den man machen lassen kann aber müssen muss man hier nichts?(8) - Ist das alles was man benötigt um so ein Gerät zu verkaufen, oder muss man noch etwas beachten?(9) Es muss ja nicht jeder alles auf einmal beantworten. Teile helfen mir auch weiter (-: MfG
USB brauchst du ne gültige VID/PID, wenn du kein FTDI einsetzt, der dies schon mitbringt oder Microchip oder ST? die sich teilweise dazu hinreißen lassen dir eine PID zu geben, wenn du ihre µKontroller einsetzt... Hab mit Atmel gebaut, da gibts so etwas leider nicht (soweit mir bekannt)... Wenn du nicht USB Konform bist, dann darfst du das USB Logo nicht auf ein Produkt labeln... wie das geprüft wird, weiß ich leider auch nicht...
Basti schrieb: > Wenn du nicht USB Konform bist, dann darfst du das USB Logo nicht auf > ein Produkt labeln... wie das geprüft wird, weiß ich leider auch > nicht... Das wird geprüft anhand der Kontoauszüge des Vereins der die VID vergibt.
Eee E. schrieb: > Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal > so lange egal bis etwas passiert?(2) Glaubst Du wirklich, dass der Gesetzgeber das so sieht? > Zur Konformitätserklärung gibt es dann noch ein paar Norme, z.B. EN > 60950-1. Hierzu konnte ich allerdings nichts so richtig finden was genau > ich da brauche?(3) Da wirst Du auch kaum was finden, weil all diese EU-Normen nur gegen den Einwurf von Münzen zu bekommen sind, z.B. beim VDE-Verlag. Und es ist gefordert, immer auch die aktuelle Ausgabe der jeweiligen Norm zu verwenden. Für diesen Spass drückt mein Brötchengeber im Abo etliche 1000 Eur im Jahr ab.
Mark Space schrieb: > Eee E. schrieb: >> Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal >> so lange egal bis etwas passiert?(2) > > Glaubst Du wirklich, dass der Gesetzgeber das so sieht? Natürlich sieht der das so. Wenn eine Prüfbescheinigung zwingend erforderlich wäre und keine einfache Selbsterklärung würde wohl was davon im Gesetz stehen, meinst Du nicht?
>Natürlich sieht der das so. Wenn eine Prüfbescheinigung zwingend >erforderlich wäre und keine einfache Selbsterklärung würde wohl was >davon im Gesetz stehen, meinst Du nicht? Was ist eine Selbsterklärung wert, die nichts aussagt? Ist ja nicht so ganz im Sinne des Erfinders.
Eine Selbsterklärung ist nicht unbedingt "einfach". Wenn Du einfach die notwendigen EU-Richtlinien angibst, ohne eine einzige Norm, erklärst Du dass Dein Gerät SÄMTLICHEN Normen entspricht, die unter die Richtlinien fallen. Bei einer etwaigen Nachprüfung könntest Du da böse Überraschungen erleben. Besser ist es, die auf das Gerät passenden Normen anzugeben. Was natürlich voraussetzt, dass man sich eingehend mit dieser Materie befasst. Was Dir wohl offensichtlich keinen Spaß macht. Mir ehrlich gesagt auch nicht. Aber es ist Teil meines Jobs.
Eee E. schrieb: > Es muss ja nicht jeder alles auf einmal beantworten. Eee E. schrieb: > Vielleicht 50st pro Jahr. Willst du das gewerblich machen ? Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich. Machst du es jedoch aus nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht, musst du ein Gewerbe anmelden (Produktion und Vertrieb von Elektronik) und dich an die Vorschriften halten. Wenn du selbst denkst, daß du alle relevanten Vorschriften einhältst, also nichts prüfen lassen musst, sind die Anmeldungen bei Stiftung EAR und Gebühren zur VerpackVerord eher billiger als das, was man bei anderen Gewerbe so einhalten muss. Die Stiftung EAR kann dir einen Abholungsauftrag für einen Container schicken, bundesweit, den du an einen Entsorger weiterreichen und bezahlen musst. Wenn du dir vorher einen Entsorger ausgesucht hast, brauchst du bloss das Geld auf Tasche haben, ca. 600 EUR. Gibst du selbst schon Elektronikschrott derselben Warengruppe zum Entsorger, hast du längere Zeit ein negatives Konto und musst keine Abholung befürchten und keine Sicherheitsleistung hinterlegen. Natürlich kann take-e-way dir das Leben einfacher amchen, aber nicht billiger. Ist das Produkt vort allem für den gewerblichen Endkunden, also B2B bzw. zum festen Einbau in die (Haus)Installation (Hutschiene) entfällt EAR, du musst aber zurückgeschickte Sachen selbst entsorgen. Verpackungskartons gibt es mit fertiger VerpackVerord Gebühr, z.B. von Baer. Schwierig wird es, wenn du auch gewerblich ins Ausland liefern willst, du müsstest in jedem europäischen Land dich bei der lokalen WEEE anmelden auch beim ertsen verlauften Produkt (das ist faktisch ein Vertriebsverbot in Europa für Kleinanbieter, also die totale Verhinderung des fre8ien Warenverkehrs durch geschickt von den Grossanbietern bestochene EU Bürokraten), und ins aussereuropäische Ausland deren Vorschriften einhalten ( LR ind USA, CCC in China, BSMI in Taiwan, KC Mark für Korea, PSE in Japan, GOST-R in Russland, ISI in Indien)
Mark Space schrieb: > Bei einer etwaigen Nachprüfung > könntest Du da böse Überraschungen erleben. Nicht nur bei einer Nachprüfung. Als erstes werden Dir Deine Kunden das Gerät um die Ohren hauen, wenn CE draufsteht und entweder Dein Gerät irgendwelche anderen Geräte stört oder von ihnen gestört wird.
Eee E. schrieb: > WEEE, EAR, ElektroG ist alles das Gleiche? Ist es so schwierig sich die Begriffe und was dahintersteckt selbst zu ergoogeln? Nein, lieber sich das hier vorkauen lassen. Und natürlich verwendet man drei verschiedene Abkürzungen für ein und das Gleiche. Eee E. schrieb: > Ob es wirklich konform ist, bzw ob ich es habe testen lassen ist erstmal > so lange egal bis etwas passiert? Klar, ich fahre auch ohne Führerschein oder TÜV bis zur nächsten Kontrolle/Unfall.
GB schrieb: > Mark Space schrieb: >> Bei einer etwaigen Nachprüfung >> könntest Du da böse Überraschungen erleben. > > Nicht nur bei einer Nachprüfung. > Als erstes werden Dir Deine Kunden das Gerät um die Ohren hauen, wenn CE > draufsteht und entweder Dein Gerät irgendwelche anderen Geräte stört > oder von ihnen gestört wird. Das halte ich für ein Gerücht, da selbst die Importeure kaum in der Lage sind, CE-Konformität (EM-Emission, EN55022) ihrer Waren zu verifizieren. Hier sind ganz konkrete Grenzwerte vorgegeben die nur unter normgerechten Laborbedingen überprüft werden können. Verstöße gegen elektrische Sicherheit (EN60950-1) sind dagegen oft schon durch eine optische Inspektion auszumachen - nachdem man das Gerät geöffnet hat.
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MaWin schrieb: > Willst du das gewerblich machen ? > > Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und > Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich. Hast du dazu eine Quelle? Besten Dank!
Ichich schrieb: > MaWin schrieb: >> Willst du das gewerblich machen ? >> >> Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und >> Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich. > > Hast du dazu eine Quelle? > > Besten Dank! Würde mich auch sehr interessieren!
Danke erstmal für eure ganzen Antworten. Ich beantworte diese mal zusammengefasst: - zu USB Also so eine VID/PID habe ich von Microchip. Ich darf dabei dieses USB certified Symbol nicht aufdrucken?: http://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus Das eigentliche USB Symbol, z.B. auf Kabel oder in der Anleitung sollte keine Probleme machen? - ... Also ein Firma habe ich schon länger für andere kleinere Sachen. Beim Produkt geht es um B2C nur in Deutschland. - Verpackung Ich habe auch gesehen, dass es Kartons gibt die vorbezahlt sind, allerdings habe ich da ein paar bedruckte aus China die das nicht sind.
John schrieb: > Ichich schrieb: >> MaWin schrieb: >>> Willst du das gewerblich machen ? >>> >>> Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und >>> Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich. >> >> Hast du dazu eine Quelle? >> >> Besten Dank! > > Würde mich auch sehr interessieren! So eine Quelle wird es nicht geben. Um es deutlich zu sagen: es gibt keine gesetzliche monetäre Untergrenze zu gewerblichem Handeln hin (siehe UStG). Im Einzelfall können Gerichte/Finanzämter ein Auge zudrücken, allerdings sicher nicht mehr bei 450 Euro und dauerhaft fünf Geräten pro Monat, also über 5000€ Umsatz pro Jahr. Die CE-Konformität ist übrigens auch immer nachzuweisen. Du musst auch keinen Gewinn erzielen, um als Unternehmer zu gelten - auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist (schon lange) nicht mehr nötig.
Die Ausgangsfrage finde ich auch sehr interessant. Woher weiß ich denn jetzt, welche Normen, Vorschriften und sonstige Regelwerke es zu beachten gilt, bevor man elektronische Geräte in Verkehr bringt? Wo soll ich anfangen zu suchen? Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht, die meisten Normen und Richtlinien berühren ein einzelnes Gerät schließlich nicht einmal. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, wirklich ALLE Richtlinien u. dgl. zu kennen. Wie kann ich die Auswahl auf das erforderliche Maß eingrenzen?
Um heraus zu finden, welche Normen auf Dein Gerät anzuwenden sind, mußt Du zuallererst das Gerät einer Geräteklasse zuordnen. Dann die anwendbaren EU-Richtlinien dazu herausfinden. Dann alle EU-Normen, die unter die relevanten Richtlinien fallen, herausfiltern. So wird man anfangs kaum umhin kommen, Geld in die Hand zu nehmen und Dienstleister in Anspruch zu nehmen, bis man selbst mit der Materie einigermaßen vertraut ist. Von einem Einzelkämpfer/Entwickler ist das imho kaum noch zu stemmen, weder finanziell noch geistig.
Na ja, man kann auch aus der CE Erklärung eines funktionsähnlichen Geräts abschreiben. Na gut, von mehreren, denn die anderen wissen es oft auch nicht so genau.
MaWin schrieb: > Bis 450 EUR im Monat oder 5 Verkäufen pro Monat ist es eher Hobby und > Liebhaberei, dann gelten keine der genannten Vorschriften für dich. Alle Gesetze und Verordnungen die ich gelesen habe sagen das Gegenteil. Sie gelten ab dem ersten Teil das jemand "in den Verkehr" bringt und Mindestgrenzen für Kleinunternehmer sind definitiv nicht vorgesehen (würde auch der Logik des Feudalstaates widersprechen in dem wir nun mal leben). Nur die bayerische Schmarotzerversion (Stiftung ear nebst dieser Versicherung die wg dieser Missgeburt nötig wird) hat die theoretische Möglichkeit einer Härtefallregelung. CE wird ja beim Import geprüft aber haben eigentlich die ganzen Chinesen eine WEEE Nr und Unterliegen der VerpackV? Falls nicht schicke ich dem Zoll reihenweise Abmahnung wg. Wettbewerbsverzerrung und ein reicher Mann. ;-)
MaWin schrieb: > ...CE Erklärung eines funktionsähnlichen Geräts abschreiben... Man schreibt nicht ab sonder geht sie durch, schaut sich sie an, orientiert sich, benutzt den eigenen Kopf! Nur durch die Anwendung der gelistenden harmonisierten Normen wird die Konformität mit der/den Richtlinie(n) vermutet, also ist die Betrachtung welche dieser in Frage kommen ein Muss. Zu finden hier (je nach Richtlinie, als Beispiel die Niederspg. RL): http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/low-voltage/index_en.htm Die "anderen" (renommierte Hersteller) wissen es oft sehr genau, wir beobachten was macht der Mitbewerber. Für jede Info/Abweichung hierzu ist der Vertrieb und R&D sehr froh, die nutzen das für ihre Arbeit. Nebenbei, unsere Kunden achten immer mehr darauf.
IchWerSonst ®™ © PatPend ChinaExport schrieb: > Sie gelten ab dem ersten Teil das jemand "in den Verkehr" bringt und > Mindestgrenzen für Kleinunternehmer sind definitiv nicht vorgesehen Natürlich, auch Kleinunternehmer wären Gewerbetreibende. Du unterliegst dem Fehler, nicht vorher zu überprüfen, ob man überhaupt Unternehmer sein will. Wer bloss seinen Modelleisenbahnfreunden ein paar dutzend Weichendecoder aufbaut, will gar kein Unternehmer sein, und wird auch vom Finanzamt als Liebhaber eingestuft, da er sonst mehr steuerlich absetzen würde als einnehmen.
Kopflos schrieb: > Nur durch die Anwendung der gelistenden harmonisierten Normen wird die > Konformität mit der/den Richtlinie(n) vermutet, Nein das kenne ich anders. Man kann eine CE-Erklärung (theoretisch) auch ohne Normen erklären. Aber dann muß man in Eigenarbeit haarklein dokumentieren, wie man die Richtlinien einhält. So gesehen sind Normen eine "Erleichterung".
@Mark Space Natürlich hast Du recht, man muß eine Norm oder einen Teil davon (!) nicht anwenden wenn man anderweitig das gleiche Sicherheitsziel erreicht. Meine Aussage bezog sich auf den herkömmlichen (meist einfacheren) Weg und daß dann nicht allein die Anwendung von beliebigen Standards sondern nur der gelisteten die Konformität herbeiführt. Ein technisches Komitee ist daher auch darauf erpicht "seine" Norm unter der entsprechenden RL gelistet zu bekommen.
Eee E. schrieb: > Danke erstmal für eure ganzen Antworten. Ich beantworte diese mal > zusammengefasst: > > - zu USB > Also so eine VID/PID habe ich von Microchip. > Ich darf dabei dieses USB certified Symbol nicht aufdrucken?: > http://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus > Das eigentliche USB Symbol, z.B. auf Kabel oder in der Anleitung sollte > keine Probleme machen? "Use of the USB Logo is specifically prohibited" So stand es zumindest früher in Microchips USB Sublicense Application. Was auch logisch ist, da dazu ein USB-IF COMPLIANCE Test notwendig ist. Wer den bezahlen kann, sollte auch die VID bezahlen können. Mache es daher so wie es auch diverse Hersteller von externen USB-Festplatten machen, dass Gerät nur als USB-kompatibel bezeichnen. Basti schrieb: > Hab mit Atmel gebaut, da gibts so etwas leider nicht (soweit mir > bekannt)... Atmels USB VID/PID darf unter bestimmten genutzt werden http://support.atmel.no/bin/customer.exe?=&action=viewKbEntry&id=186
Ok, Atmel schreibt das auch: "Customer cannot apply to USB compliance testing with the USB-IF, therefore Customer cannot use the USB logo". Dann bleibt das Logo wohl weg, ist ja auch nicht wirklich nötig. Danke
Da ja nicht sehr viele meiner Fragen beantwortet wurden habe ich mich doch wieder weiter auf die Suche nach Antworten begeben. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:
1 | SCOPE OF THE “LOW VOLTAGE” DIRECTIVE |
2 | Which products are covered? |
3 | 7. The Directive applies to all electrical equipment8 designed for use with a voltage rating of between 50 and 1000 V for alternating current and between 75 and 1500 V for direct current. Voltage ratings refer to the voltage of the electrical input or output, not to voltages that may appear inside the equipment. |
Heißt das, wenn ich ein gekauftes 12V Netzteil benutze welches schon sämtliche Logos aufgedruckt hat, bzw wohl alles erfüllt, ich von der Niederspannungsrichtlinie garnicht betroffen bin?
Fragensteller schrieb: > Woher weiß ich denn > jetzt, welche Normen, Vorschriften und sonstige Regelwerke es zu > beachten gilt, bevor man elektronische Geräte in Verkehr bringt? Am besten mal die zuständige IHK fragen. Die sind normalerweise sehr hilfsbereit und kommen auch ins Haus.
Wenn das Netzgerät zum Lieferumfang gehört, mußt Du die LVD in Deiner CE-Erklärung anführen. Das belegst Du mit der Dokumentation des Netzteillieferanten (deren Erklärung, Prüfberichte)
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