Das ESP-01 Modul lässt mein bastler-Herz höher schlagen. Allerdings bin ich unsicher, ob ich es überhaupt in Deutschland betreiben (nicht verkaufen) darf.
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Verschoben durch Moderator
Wenn Du es selbst importiert oder gebaut hast, liegt der Betrieb in Deiner Verantwortung. Wenn Du es hier gekauft hast, so hat der Inverkehrbringer dafür gerade zu stehen, dass die Nutzung im Rahmen des vorgesehenen/vereinbarten Verwendungszwecks den Bestimmungen/Richtlinien entspricht.
Ich weiß nicht, ob Du nach aktueller Rechtssprechnung in der Mithaftung sein könntest, wenn Du nachweisbar wissentlich ein Produkt einsetzt, das gegen die Richtlinien verstößt und wenn durch Deine Nutzung anderen ein Schaden entsteht. Dein Ansprechpartner ist aber der Inverkehrbringer.
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Verstößt das Produkt denn gegen die Richtlinien? Ich weiß es nicht.
Mein Vorschlag war einmal, dass man für ein (theoretisches) Opensource-Community-Modul Messungen inoffiziell machen könnte. Es könnten sogar mehrere ein paar Messungen machen. Da wäre man relativ sicher. Für das ESP-01, von dem es mehrere Versionen gibt, musst Du Dich an den Inverkehrbringer wenden. Mir sind keine Messungen dazu bekannt. Der Inverkehrbringer muss solche Messergebnisse aber auch nicht öffentlich zugänglich machen. Es reicht bei solchen Modulen, wenn er garantiert, dass er die Einhaltung der Richtlinien überprüft und bestätigt hat. Glaubst Du dem Inverkehrbringer oder gehst Du von einer anderen Sachlage aus?
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Bearbeitet durch User
Lars R. schrieb: > Ich weiß nicht, ob Du nach aktueller Rechtssprechnung in der Mithaftung > sein könntest Alleinige Haftung. Es handelt sich ja nicht um ein funktionsfähiges Gerät, sondern um einen 'Bausatz' der erst vom Weiterverarbeiter komplettiert wird. Das Modul ohne alles hat ja keine sinnvolle Funktion ohne die Firmware zu verändern, was wiederum auch zum Verlust einer Zulassung führen würde. Derjenige der das komplette Gerät in Umlauf bringt ist für die Vermessung und Zulassung verantwortlich. Es gibt ja fix und fertig zertifizierte WLAN Module, nur die kosten eben auch ordentlich weil die Zulassung aufwändig und teuer ist. Bei HF Transmittern ist die Labor Vermessung auch Pflicht und nicht optional wie bei EMI.
@knoelke: Das ist eine Interpretation, von der man als Käufer und Nutzer sicherheitshalber ausgehen sollte. Aber ob sich der Inverkehrbringer eines Moduls mit vorinstallierter Firmware hier darauf berufen könnte, lediglich einen Bausatz zu verkaufen, würde ich auch in Frage stellen. Nicht jede Funktion der Firmware beeinflusst die elektrischen Eigenschaften. Deshalb ziehen Firmware-Updates von HF-Modulen auch nicht zwangsläufig Neuzertifizierungen nach sich. Aber die Einhaltung der Richtlinien wäre für jede zu benutzende bzw zur Nutzung freigegebene Firmware zu gewährleisten. IMHO.
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