Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Testbetrieb eines Prototyps: welche Vorschriften?


von marvin (Gast)


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Hallo zusammen!

Wir haben in einem Uni-Projekt einen automatischen Schließfachschrank 
zur Übergabe von Gegenständen entwickelt, bei dem sich nach einem Login 
über ein Touchdisplay die Schließfächer elektrisch entriegeln lassen. 
Jetzt soll der Prototyp in einem Studentenwohnheim getestet werden.

Das System beinhaltet einen Raspberry Pi mit Online-Anbindung, eine 
selbstentwickelte Steuerplatine über die die Türen entriegelt werden und 
ein Touchdisplay sowie ein Schaltnetzteil (12V).

Nun stellt sich die Frage, welche (Sicherheits)Vorschriften einzuhalten 
sind.
- Stichwort CE, EMV, Niedespannungsrichtlinie, aber auch VDE 0701...
- Gibt es einen Unterschied zwischen einem prototypischen Testbetrieb 
und dem "inverkehrbringen"? Das Gerät soll schließlich nicht verkauft 
werden.
- Muss das Gerät als Gesamteinheit die Vorschriften erfüllen, oder 
reicht es, wenn die einzelnen Komponenten geprüft werden?

Vielen Dank!

LG,
Marvin

von tsaG (Gast)


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marvin schrieb:
> Nun stellt sich die Frage, welche (Sicherheits)Vorschriften einzuhalten
> sind.
> - Stichwort CE, EMV, Niedespannungsrichtlinie, aber auch VDE 0701...

Es muss alles beachtet werden.

> - Gibt es einen Unterschied zwischen einem prototypischen Testbetrieb
> und dem "inverkehrbringen"? Das Gerät soll schließlich nicht verkauft
> werden.

Nein.

> - Muss das Gerät als Gesamteinheit die Vorschriften erfüllen, oder
> reicht es, wenn die einzelnen Komponenten geprüft werden?

Ja. Mit genügend Erfahrung kannst Du auch die Einzelkomponenten testen 
und dann darauf schließen, dass das gesamte Gerät auch den Vorschriften 
entspricht.

von Achim H. (anymouse)


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Ich würde für mich als Grenze sehen:

Wissen die Benutzer/Tester, dass es sich um einen Prototypen handelt und 
welche sicherheitstechnischen Besonderheiten sie zu beachten haben, und 
ist wirkungsvoll verhindert, dass Unbefugte zu Benutzern werden?

von Heinz (Gast)


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Äußerst gefährlich und abzuraten, weil:

Wer haftet bei Verletzungen, Brand, EMV- Störungen auf 
Herzschrittmacher, TV- , EKG, EEG- und anderen Elektrogeräten durch 
diese Anlage?

Sehr, sehr gefährlich....!

von Karl H. (kbuchegg)


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marvin schrieb:

> - Gibt es einen Unterschied zwischen einem prototypischen Testbetrieb
> und dem "inverkehrbringen"?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da einen Unterschied gibt.

Kommt jemand in den Stromkreis und trägt ernsthafte Schäden davon, dann 
wirst du wohl kaum mit der Ausrede "War doch nur ein Protoyp" 
davonkommen.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Das Ganze geht nicht darum, ob irgendwann mal ein Tester vorbeikommt und 
einen Fehler findet, sondern um Haftung. Deswegen ist es irrelevant ob 
kommerziell oder nicht. Wenn ein Prototyp einen empfindlichen 
Herzschrittmachertraeger niederstreckt, ist egal in welchem 
Entwicklungsstadium. Wenn wegen Stoerstrahlung das Handynetz lokal 
ausfaellt, und ein Notruf nicht abgesetzt werden kann, ist auch nicht 
gut. Die EMV und Produktesicherheit Regeln sind realistisch und 
sinnvoll.

von Yoschka (Gast)


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Ok Uni Projekt, wo ihr die Praxis kennen lernen sollt.
Dann solltet ihr definitiv ein Testlabor für EMV und Sicherheit 
aufsuchen und euch beraten lassen. Beraten kostet nix.
Thema  Sicherheit ist unkritisch, wenn ihr nur die 12V verwendet und das 
Netzteil fertig konfektioniert eingekauft wird.
Monstermagnete für Herzkasper habt ihr ja nicht, auch kein Thema.
Über EMV kann man jetzt streiten.
Die Funker werden natürlich das volle Programm empfehlen.
Ich stehe auf dem Standpunkt:
Es ist ein Einzelstück.
Es ist ein Raspberry welcher millionenfach nackt oder im Plastikgehäuse 
verkauft wird und so betrieben wird und vermutlich immer die normalen 
EMV Grenzen überschreitet. Who cares?
Wenn das mit den EMV sooo problematisch wäre, dann hätte man den Pi 
schon lange aus dem Verkehr ziehen müssen.

"Wenn wegen Stoerstrahlung das Handynetz lokal
ausfaellt, und ein Notruf nicht abgesetzt werden kann, ist auch nicht
gut."
Bei diesem Einzelprojekt lache ich mich tot über so ein Argument.
Kirche im Dorf lassen!

von Karl H. (kbuchegg)


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Yoschka schrieb:

> Kirche im Dorf lassen!

Geh ich konform mit dir. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Allerdings: der Teufel schläft nicht.

Letzten Endes muss ich das immer mit mir selbst ausmachen, wenn ich 
einen Protoypen für mich selbst erstelle. Geb ich den Protoypen aber 
raus, dann muss ich auch damit rechnen, dass jemand aus Frust das Gerät 
mit Fäusten und Fusstritten traktiert. Solange da nichts passiert, 
interessieren niemanden irgendwelche Vorschriften. Wenn aber doch (aus 
welchen Gründen auch immer), dann ist die Kacke am dampfen.

von marvin (Gast)


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Danke erstmal für die schnellen Antworten!

> Ja. Mit genügend Erfahrung kannst Du auch die Einzelkomponenten testen
> und dann darauf schließen, dass das gesamte Gerät auch den Vorschriften
> entspricht.

Angenommen wir verwenden professionelle Komponenten: Industrierechner 
(statt RPi), Relaiskarte (statt Eigenentwicklung), Display, Netzteil 
etc. mit CE-Zeichen, Konformitätserklärung usw.
Ließe sich dadurch eine Prüfung des Gesamtgerätes umgehen? (Vergleichbar 
mit einem PC, der mit Komponenten bestückt wird, die einzeln zugelassen 
sind)

von tsaG (Gast)


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marvin schrieb:
> Ließe sich dadurch eine Prüfung des Gesamtgerätes umgehen?

Wenn Ihr nachweisbare Erfahrungen im Zusammenbau von Komponenten unter 
EMV- und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten habt, dann ja.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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marvin schrieb:
> Das Gerät soll schließlich nicht verkauft werden.

Deshalb steht ja in den Vorschriften auch nicht „Verkauf“, sondern
eben „Inverkehrbringen“.  In Verkehr bringst du ein Gerät letztlich
auch dann, wenn du es nur selbst aufbaust und benutzt.

von Peter D. (peda)


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marvin schrieb:
> - Muss das Gerät als Gesamteinheit die Vorschriften erfüllen, oder
> reicht es, wenn die einzelnen Komponenten geprüft werden?

Es muß immer das Gesamtgerät die Anforderungen erfüllen.
Sonst können ja Fehler beim Zusammenschalten der Komponenten nicht 
erkannt werden.

Umgekehrt ist es aber möglich, daß eine Komponente die Vorschriften 
nicht erfüllt, sondern erst das Gesamtgerät.
Es enthällt dann die nötigen Schutz-, Filter- und Entstörmaßnahmen.

von Stefan F. (Gast)


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Bei EMV Themen kommt es zum Beispiel auf Kabel an. Jedes Kabel kann in 
erheblichem Maße Störungen abstrahlen (und empfangen).

Wenn ich z.B. bei einem Spielzeugauto ein langes Kabel an den Antenne 
des Senders klemme, und dadurch jemand gestört wird, hilft es mir wenig, 
dass das Kabel VDU Zulassung hatte und das Spielzeug mit GS, CE und 
sonst welchen Logos bedruckt ist.

Denn durch die Kombination der zunächst harmlosen Teile habe ich einen 
massiven Störsender gebaut.

von Yoschka (Gast)


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Das können Dir am besten die EMV Knechte beantworten.

marvin schrieb:
> Angenommen wir verwenden professionelle Komponenten: Industrierechner
> (statt RPi), Relaiskarte (statt Eigenentwicklung), Display, Netzteil
> etc. mit CE-Zeichen, Konformitätserklärung usw.
> Ließe sich dadurch eine Prüfung des Gesamtgerätes umgehen? (Vergleichbar
> mit einem PC, der mit Komponenten bestückt wird, die einzeln zugelassen
> sind)

Du wirst niemals alle diese Teile jeweils mit einem eigenen CE bekommen!

Lesen!
http://www.zvk-online.de/info-center/technische-informationen/ce-kennzeichnungen/ce-bauelemente.html
http://www.dsm-computer.de/oxid.php/sid/x/shp/oxbaseshop/cl/alist/cnid/68340bb690ed31970.87282155

Jau, PCs die man selber zusammenschraubt sind auch zu prüfen!
Wer macht das schon?
Eigentlich dürfte es keine PCs mehr für Bastler geben...

Wenn Du es ernst meinst und Null Risiko willst, dann kommst DU um EMV 
und geprüfte Sicherheit nicht drum rum, das geht kaum unter 3000€.
Das wäre typisch deutsche Vollkasko.

von Gebhard Raich (Gast)


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Die Paranoia hat wohl wieder mal Hochsaison. Wenn man sich Maßnahmen 
gegen elektrischen Schlag und Brand überlegt hat, kann eigentlich nichts 
passieren.
Ein gekauftes Netzteil mit Prüfzeichen, das die Kleinspannung 
bereitstellt und entsprechende Sicherungen gegen übermässigen Stromfluss 
sollte für die elektrische Seite genügen. Mechanisch sollte das ganze 
halt den Gegebenheiten entsprechend aufgebaut sein, also eine IPxx 
Ausführung, wenn geht vandalensicher... ja,ja, die Studenten feiern auch 
ganz gerne und haben dabei nicht immer die besten Ideen. Und die EMV 
kann man bei einem Probeaufbau getrost beiseite lassen, solange sich das 
Gerät nicht selbst stört. Ist ja lächerlich, eigentlich müsste man die 
Handys verbieten, die produzieren weitaus höhere und breitbandigere 
Störpegel als jeder MC. Über das oben angeführte Szenario mit dem 
Herzschrittmacher kann ich nur lächeln. Und wenn das Handy nicht geht... 
eher ein Segen.
Und überhaupt sollte man bedenken, dass man auch trotz offiziellem 
Prüfzeichen auf dem eigenen Gerät sowohl strafrechtlich als auch 
zivilrechtlich verfolgt werden kann, wenn etwas passiert. So ist es mir 
als Medizingerätehersteller fast ergangen, hatte nur Glück, dass sich 
die Geschädigte die "Verletzungen" nicht gleich bestätigen hat lassen, 
die waren dann nach 2 Tagen nicht mehr feststellbar. Das Schreiben von 
ihrem Anwalt hatte ich aber gleich am Tisch und da nützt es wenig, wenn 
das Gerät von einer offiziellen Prüfstelle geprüft wurde. Die putzen 
sich als erstes ab und sind mal an gar nix schuld.
Es wäre vielleicht auch mal an der Zeit, dass es in unserer Gesellschaft 
wieder so etwas wie Eigenverantwortung gibt.

Grüsse Gebhard

von MaWin (Gast)


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Yoschka schrieb:
> au, PCs die man selber zusammenschraubt sind auch zu prüfen!

Quatsch, man muss für CE gar nichts prüfen oder prüfen kassen, wenn man 
guten Gewissens selbst überzeugt ist, dass das Gerät alle Vorschriften 
einhält, beispielsweise weil die Einzelkomponenten vorschriftenkonform 
sind (nicht die China-Relaiskarte mit zu geringem Isolationsabstand und 
natürlich alles im guten Gehäuse).

Hast du dich geirrt, stehst du natürlich dafür gerade.

Weisst du es nicht (womöglich nicht mal welche Vorschriften gelten) 
beauftragst du jemanden der sich besser auskennt.

von Yoschka (Gast)


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MaWin schrieb:
> man muss für CE gar nichts prüfen oder prüfen kassen, wenn man
> guten Gewissens selbst überzeugt ist, dass das Gerät alle Vorschriften
> einhält, beispielsweise weil die Einzelkomponenten vorschriftenkonform
> sind

Trotz Deines guten Gewissens wird man Dich ganz heftig in den Arsch 
treten können, denn es ist nicht gesagt, dass im Zusammenspiel der 
Komponenten die Norm noch eingehalten wird.

Ich bezog mich auf PC Komponenten, wegen EMV gehts hier nicht ohne 
messen.
Wenn man es den ernst nähme.
Aber das macht kaum einer.

von Marian (phiarc) Benutzerseite


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Yoschka schrieb:
> Es ist ein Raspberry welcher millionenfach nackt oder im Plastikgehäuse
> verkauft wird und so betrieben wird und vermutlich immer die normalen
> EMV Grenzen überschreitet. Who cares?

Das Raspi wurde ausführlich auf EM-Verträglichkeit geprüft und hält ohne 
Gehäuse soweit ich weiß alle Grenzwerte ein.

Yoschka schrieb:
> Ich bezog mich auf PC Komponenten, wegen EMV gehts hier nicht ohne
> messen.

Hast du mal ein PC-Gehäuse gesehen? Die sind aus Stahlblech, bei 
hochwertigen Gehäusen sogar ziemlich dick. Da dürfte schwerlich was 
rauskommen.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Marian B. schrieb:
> Die sind aus Stahlblech, bei hochwertigen Gehäusen sogar ziemlich dick.
> Da dürfte schwerlich was rauskommen.

Vor Einführung des CE-Papperls kam da kräftig was raus.  Damals konnte
man kein Funkgerät neben einem PC betreiben, zuweilen nichtmal ein
Radio.

Dann haben halt auch die PC-Hersteller lernen müssen, wie man ein
EMV-gerechtes Design hinbekommt, und statt simpler Schlitzantennen,
ähem, geschraubter Blechabdeckungen, sind nun für ein paar Cent (damals
noch Pfennige) mehr gefiederte Deckelchen und dergleichen verbaut.

: Bearbeitet durch Moderator
von Christian J. (Gast)


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marvin schrieb:

> Nun stellt sich die Frage, welche (Sicherheits)Vorschriften einzuhalten
> sind.
> - Stichwort CE, EMV, Niedespannungsrichtlinie, aber auch VDE 0701...
> - Gibt es einen Unterschied zwischen einem prototypischen Testbetrieb
> und dem "inverkehrbringen"? Das Gerät soll schließlich nicht verkauft
> werden.
> - Muss das Gerät als Gesamteinheit die Vorschriften erfüllen, oder
> reicht es, wenn die einzelnen Komponenten geprüft werden?

Das ist mein Spezialgebiet :-)

Nein, wenn es nur im evakuierten Labor betrieben wird durch 
Fachpersonal. Ja, wenn es "öffentlich" wird. Berühungsschutz gegen 
gefährliche Jörperströme, EMV muss eh immer beachtet werden. CE braucht 
ihr aber nicht, solange nur ihr damit "spielt".

von Christian J. (Gast)


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marvin schrieb:

> Jetzt soll der Prototyp in einem Studentenwohnheim getestet werden.

Sorry, überlesen..... in dem Fall "alles". Komplette 
Herstellererklärung, CE und EMV, FMEA zur Gefahrenanalyse + 
Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordung.

von Pieter (Gast)


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moin moin,

sorry fürs dazwischefragen..

@Christian J. (hobel)

die Frage anders gesehen:

Ein Fachbetrieb erstellt ein Baugruppentestgerät für seinen 
Bauguppenlieferanten ( auch ein Fachbetrieb ). Wo steht beschrieben, das 
ebend nicht die gesamte Palette an Zulassungen / Nachweisen notwendig 
ist?
Letztendlich braucht man ja nur die Bauanleitung weiter geben und die 
Firma baut selber...und EMV für den Hausgebrauch ;-)


Danke.
Mit Gruß
Pieter

von Peter D. (peda)


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http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html

"Was genau das „Inverkehrbringen“ aber bedeutet, ist nie mit einer 
allgemein gültigen Definition seitens der EU geregelt worden."

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Naja, das sind aber auch Rechtsverdreher …

Eine Grauzone gibt es logischerweise immer, aber allein mit gesundem
Menschenverstand sollte klar sein, dass eine derart öffentliche
Präsentation wie im Eingangsartikel genannt zumindest in wesentlichen
Teilen den Status eines „Inverkehrbringens“ hat.

Genauso klar ist, dass du schuldhaft handelst (und dafür verantwortlich
bist), wenn du dir selbst ein elektronisches Gerät aufbaust und es dann
benutzt (damit bringst du es in Verkehr), von dem in irgendeiner Form 
ein
Risiko ausgeht (Brand, elektrischer Unfall, EMV), während es sicher
kein Schwein interessiert, ob das Gerät selbst störfest gegenüber
äußeren EM-Feldern ist. ;)  Vermutlich wird sich jedoch keiner daran
stören, wenn ein auf diese Weise in Verkehr gebrachtes Gerät zwar in
jeglicher Hinsicht ordentlich funktioniert, jedoch nicht das geforderte
CE-Zeichen trägt. :-)

von Dieter (Gast)


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Pieter schrieb:
> ...und EMV für den Hausgebrauch.

Was soll das sein?

von Thomas H. (Firma: CIA) (apostel13)


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Heinz schrieb:
> Äußerst gefährlich und abzuraten, weil:
>
> Wer haftet bei Verletzungen, Brand, EMV- Störungen auf
> Herzschrittmacher, TV- , EKG, EEG- und anderen Elektrogeräten durch
> diese Anlage?
>
> Sehr, sehr gefährlich....!

Das ganze Leben ist gefährlich, ab ovo. Was für ein Glück das die Zeit 
der Bedenkenträger bloss neu ist, ansonsten säßen wir immer noch auf den 
Bäumen und würden uns von Fallobst und As ernähren. Keine Erfindung wäre 
wohl gemacht worden. Alles viel zu gefährlich...

von Bernd K. (prof7bit)


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Es ist leichter um Verzeihung zu bitten als um Erlaubnis.

von Bernd K. (prof7bit)


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Heinz schrieb:

> Wer haftet bei [...] Störungen auf
> Herzschrittmacher

Der Hersteller des Herzschrittmachers.

von Dieter (Gast)


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@Thomas Holmes
Der Erfinder kann basteln, aber so nicht verkaufen bzw. "in Verkehr 
bringen".
Ein guter Erfinder macht seine Erfindung anschliessend auch sicher und 
konform mit den Anforderungen. Das wollen die "zensiert" aber nicht weil 
dazu nicht fähig, daher solche Beiträge/Meinungen.

von Thomas H. (Firma: CIA) (apostel13)


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Jaja.. die meisten Vorschriften und Reglementierungen sind von den 
Lobbyisten entworfen damit bloss nur die großen Konzerne noch in der 
Lage sind irgendetwas in Verkehr zu bringen.

von Dieter (Gast)


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Thomas Holmes schrieb:
> Jaja.. die meisten Vorschriften und Reglementierungen sind von den
> Lobbyisten entworfen damit bloss nur die großen Konzerne noch in der
> Lage sind irgendetwas in Verkehr zu bringen.

Das ist Unsinn.

von X4U (Gast)


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marvin schrieb:
> Nun stellt sich die Frage, welche (Sicherheits)Vorschriften einzuhalten
> sind.

Wenn du die Frage stellst ist da Antwort klar.
Alle relevanten.

Wenn du die Frage nicht stellst stellt sich die Frage wer denn 
bitteschön sich die Mühe machen würde ein paar Studenten in ihrem 
Wohnheim auf Einhaltung eventueller Vorschriften ab- an- oder (zu) 
ermahnen.


Selbst wenn die gesamte Studentenbude geschlossen zum Staats- oder 
Rechtsanwalt marschieren würde käme doch nur eines dabei raus.

Ein müdes lächeln und die Frage ob Sie nicht lieber gegen was anders 
demonstrieren wollen. ;-).


Wenn du immer noch Sorgen hast hab ich noch'n Kumpel in der Nähe von 
Antigua wo du für kleines Geld ne anonyme Schein... ähhh 
"Betriebsstätte"  aufmachen kannst.

Die kann dann das ganze Inverkehrbringen übernehmen. :-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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X4U schrieb:
> Wenn du immer noch Sorgen hast hab ich noch'n Kumpel in der Nähe von
> Antigua

Gehört das neuerdings zur EU?

von Gebhard Raich (Gast)


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> Jaja.. die meisten Vorschriften und Reglementierungen sind von den
> Lobbyisten entworfen damit bloss nur die großen Konzerne noch in der
> Lage sind irgendetwas in Verkehr zu bringen.

>Das ist Unsinn.
Ich bin jetzt sicher kein Weltverschwörungstheoretiker, aber das oben 
angesprochene hat durchaus Wahrheitsgehalt. Wenn man die neuen 
Medizingerätenormen betrachtet, kommt man zum Schluß, dass es nur mehr 
einen einzigen Hersteller für die Norm erfüllende Stecker gibt. Schon 
irgendwie interessant! Es ist ja auch so, dass im wesentlichen ein 
Konsortium aus großen Herstellern die Normen festlegt. Und die kochen 
natürlich alle ihr eigenes Süppchen und setzten alles daran um 
Markteindringlinge zu verhindern bzw. es ihnen so schwer wie möglich zu 
machen. Die Normen sind jetzt schon so skuril, dass selbst die 
Angestellten der Prüfstelle die Augen verdreht haben, als ich sie darauf 
angesprochen habe.
Grüsse

von Thomas H. (Firma: CIA) (apostel13)


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Mann muss sich bloss mal das ElektroG und die EAR zu Gemüte führen. Ganz 
klar Lobbyistenarbeit.

von MaWin (Gast)


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Thomas Holmes schrieb:
> Mann muss sich bloss mal das ElektroG und die EAR zu Gemüte
> führen. Ganz klar Lobbyistenarbeit.

Natürlich, aber Lobbyarbeit von Elektronikherstellern.

von gg (Gast)


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Eigentlich ist doch jeder EMV Test schon hinfällig wenn man am PC 
irgendein anderes Kabel anschließt als vom Hersteller geprüft worden ist 
oder irgendeine Erweiterung einbaut...
Wenn das Kabel einen Meter länger ist oder das USB Kabel nicht ganz so 
gut geschirmt ist oder der vom Hersteller ggf. eingefügte Klappferrit 
(hab hier einige solche Kabel - aber fragt mich nicht bei welchem Gerät 
die nun eigentlich genau dabei waren ;-) ) fehlt strahlt das 
Geräteensemble ggf. doch wieder oberhalb der Grenzwerte.

Da hab ich mich schon immer gefragt was der Hokus-Pokus eigentlich soll.

Wenn ich mir hier bei mir den Kabelwald hinter meinen Schreibtisch so 
anschaue... das ist vermutlich nicht EMV konform wenn mans mal genau 
prüfen würde ;-)

Und meine PCs und das Notebook und vieles andere kann ich mit meinem 
alten Weltempfänger "hören" wenn ich die Antenne daneben halte  - wenn 
man dann irgendwas am PC macht (Programm starten, im Browser scrollen 
oder sowas) hört man das ;-)
(auf mehreren Frequenzbändern)


Und dann Powerline... wie konnten solche "Dreckschleudern" jemals einen 
EMV Test bestehen?

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