Hallo wir haben 2 Druckluft Hörner und wollen die als martinshorn benutzten hat jemand Tipps wie ich sie schalten kann ohne zu großen Aufwand!? Wollten sie über magnetventile schon mal einzeln ansteuern aber die taktung fehlt uns noch um kommen nicht wirklich weiter! Soll sich ja auch etwas realistisch anhören!!
Thomas schrieb: > Wäre das mit einem ne 555 möglich !? Ja, könnte man. Da kommt aber noch einiges an Kleinkram dazu. Ein kleiner ATtiny wäre dazu besser geeignet. Da könnte man sogar verschiedene Signalfolgen ablegen ;-)
Die Druckluft-Hörner machen ja von selbst den Tin, du musst nur zwischen beiden umschalten. Dazu reicht ein NE555 wenn die Magnetventile mit 200mA azskommen, sonst mit externen Transistoren zur Verstärkung. R und C laut Datenblatt passend berechnen.
1 | 12V --+----+------------+ |
2 | | | | |
3 | +----+ Magnetventil1 | |
4 | R | | | |
5 | +-- | +--|>|-------+ |
6 | R NE555--+ 1N4448 |
7 | +-- | +--|<|-------+ |
8 | C | | | |
9 | +----+ Magnetventil2 | |
10 | | | | |
11 | GND --+----+------------+ |
Nicht vergessen: Für Folgetonhörner sind bestimmte Frequenzen vorgeschrieben, die je nach Einsatz im Stadtgebiet oder auf dem Land differieren. (Stadthorn/Landhorn)
Thomas schrieb: > Das ist nicht so genau zu nehmen ist für fast Nacht!! Da bin ich aber froh! :-) mfG fasch Ing.
Thomas schrieb: > Die Magnet Ventile ziehen aber etwas mehr werden an 12v un glaube > 20a Kommt mir zwar sehr viel vor, wäre für MOSFETs wie IRF4905 und IRF48Z aber nicht zu viel. Die Freilaufdioden müssen das auch aushalten.
In Berlin gibt es sie die (fast) Nacht "Absenkung" :) Vier 555er hintereinander als monoflop-Kette schalten. an den ersten kommt der Transistor für das "a'" Horn-magnet-ventil, am dritten der Transistor für das "c''" Horn-magnet-ventil. Dann kann man die Pausen und "Ton"zeiten schön getrennt mit vier reglern voneinander einstellen. Hier im Forum würde ich einen kleinen Mikrocontroller vorschlagen. Aber Du hast ja im Analog-Forum gepostet. Axelr.
die (missbräuchliche und/oder unbefugte) verwendung im straßenverkehr ist zum glück strafbar...
Oder Du bestellst Dir was zum fasching. http://www.ropersupply.com/index.php?main_page=index&cPath=7_137
Daniel F. schrieb: > die (missbräuchliche und/oder unbefugte) verwendung im straßenverkehr > ist zum glück strafbar... und kostet?
Die elektronische Variante hat den Charme, das man auch gesampelte Sachen aus CandyCrush-Saga, wie etwa "SWEET", oder "DELICIOUS" von der Micro-SD-Karte lautstark wiedergeben kann. Wobei die Betonung hier auf "lautstark" liegen soll, wenn es nicht peinlich rüber kommen soll. Nur zum Fasching auf dem Camelle Wagen - NATÜRLICH :)) Schönes WE Axelr.
Daniel F. schrieb: > die (missbräuchliche und/oder unbefugte) verwendung im > straßenverkehr ist zum glück strafbar... Das heißt also, man ist dann vorbestraft? Unsinn. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet ein Bußgeld. Aber es ist nicht strafbar. Schau mal nach, was das bedeutet. Dann müßte das Martinshorn z.B. im Strafgesetzbuch auftauchen und nicht in der Straßenverkehrsordnung.
Axel R. schrieb: > Daniel F. schrieb: >> die (missbräuchliche und/oder unbefugte) verwendung im straßenverkehr >> ist zum glück strafbar... > > und kostet? Ist nicht strafbar, sondern nur ordnungswidrig. Mit EUR 10,- bist du dabei.
Axel R. schrieb: > Daniel F. schrieb: >> die (missbräuchliche und/oder unbefugte) verwendung im straßenverkehr >> ist zum glück strafbar... > > und kostet? von 20 € bis Knast. Je nachdem. Erstmal ist das nur eine Ordnungswidrigkeit. Also Bussgeld. Jetzt hängt es im Einzelfall davon ab was du während der Fahrt mit BL noch so angestellt hast und/oder was während der Fahrt alles passiert ist. Rechts überholt, gedrängelt, genötigt, einen Unfall verursacht. Das sind dann schon Straftatbestände.
kiloamp schrieb: > Jetzt hängt es im Einzelfall davon ab was du während der Fahrt mit BL > noch so angestellt hast und/oder was während der Fahrt alles passiert > ist. Rechts überholt, gedrängelt, genötigt, einen Unfall verursacht. Das > sind dann schon Straftatbestände. Es geht hier icht um Blaulicht und auch nicht um rechts überholen und drängeln und ähnliches. Hier geht es um ein Martinshorn und einen Faschings-Umzug. Rechts überholen wird auch als Rechts überholen geahndet. Drängeln und die anderen Sachen genauso. Und der Mißbrauch des Martinshorn im öffentlichen Straßenverkehr wird lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt. Allerdings ist die Frage, ob ein Faschingsumzug als öffentlicher Straßenverkehr gilt...
Thomas schrieb: > Das ist nicht so genau zu nehmen ist für fast Nacht!! Naja, fast Nacht haben wir im Winter ja fast den ganzen Tag. :-)
Thomas schrieb: > Das ist nicht so genau zu nehmen ist für fast Nacht!! für drinnen oder aufm umzug? wir haben das problem für drinnen mit hilfe der örtlichen feuerwehr gelöst. die waren so freundlich das mal kurz anzuschalten. da muste damals ein minidisc recorder herhalten. heutzutage yt und nach martinshorn suchen. ne passende endstufe und lautsprecherbox und gut. realistischer bekommst den klang kaum hin. mfg
npn schrieb: > Allerdings ist die Frage, ob ein Faschingsumzug als > öffentlicher Straßenverkehr gilt... Wenn er vom zuständigen Ordnungsamt genehmigt wurde...
Mal zurück zur Aufgabe. Wenn du wirklich Magnetventile für 12V= hast, ziehen die ungefähr (Größenordnung) 0,5-1A. Falls du noch irgendein Blinklicht dazubaust (2x21W), normales Blinkgeberrelais. Dahinter ein Relais mit Umschalter. Fertig.
Ich halte nicht sonderlich viel davon, Notsignale zu missbrauchen - egal ob zur Fastnacht, zu Feuerwehrfestchen oder zu anderen Gelegenheiten: Durch diese Aktionen wird die Zuschauerschaft ordentlich desensibilisiert und reagiert im Falle eines echten Einsatz nicht mehr!
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