Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Was ist Schwarzarbeit, Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit?


von Kall (Gast)


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Hallo,
was ist Schwarzarbeit, Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit?

Wo liegen die Grenzen?

Beispiele:
- Hilfe bei einem Umzug und/oder Möbelaufbau
- dem Nachbarn mal am Computer helfen
- vielleicht mal ein Haushaltsgerät oder Fahrrad reparieren

Was ist wenn man einige Jobs via machdudas.de übernimmt? Klar, wenn das 
zur Regelmäßigkeit wird, wird das zum Problem. Aber was wenn man pro 
Jahr vielleicht nur 5 solcher Jobs übernimmt und dadurch vielleicht 
weniger als 200 Euro verdient? Die Löhne sind da ja eher gering, 
vermutlich aus genau diesem Grund. In der Hilfe der Seite machdudas.de 
hält man sich mit Empfehlungen bedeckt und empfiehlt nur, einen 
Steuerberater zu fragen. Da ist der Seitenbetreiber natürlich fein raus.

Wie würde man solche einzelnen Minijobs korrekt in der Steuererklärung 
angeben? Da man ja auch noch einen Vollzeitjob hat, müsste der 
Arbeitgeber des Vollzeitjobs von einzelnen Minijobs etwas wissen?

Hier in diesem Forum schrieb mal jemand, dass er für einfache 
Computerarbeiten von privat 50 Euro Stundenlohn steuerfrei nimmt. Das 
finde ich für eine -Entschuldigung- Sauerei. Da sind ja offizielle 
PC-Dienste billiger, trotz Fiskus. Auch deshalb finde ich die Idee 
solcher Seiten gut. Da entstehen mal angemessene Preise, die den 
unverschämten Handwerkern etwas den Wind aus den vergoldeten Segeln 
nehmen.

von Gerd (Gast)


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> ... von privat 50 Euro Stundenlohn ...

Bitte nicht so naiv.

von Stefan F. (Gast)


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Du kannst dich zu solchen Fragen beim lokalen Finanzamt beraten lassen.

Ich wurde vom Finanzamt sogar zu einem entsprechenden Gespräch 
eingeladen, denn die waren der Meinung, dass ich (als Dienstleister) 
unnötige Kosten auf mich genommen habe.

Mein Fazit: Finanzbeamte sind nicht immer Feinde.

von OhJe (Gast)


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Ja lach, geh wieder zu ichmachniewas.de und zu ichkannnurmeckern.com, da 
passt du viel besser hin.

von MaWin (Gast)


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Alles, was du kostenlos machst, ist Gefälligkeit,
z.B. der Autofahrerin den platten Reifen zu wechseln,
immer wenn du denjenigen kennst, ist es Nachbarschaftshilfe,
auch wenn hundert Häuser dazwischen liegen,
alles was du nicht mit "nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht"
machst, ist nicht gewerblich, und so lange dabei weniger als
400 EUR im Monat rausspringen, nicht steuerrelevant.

Zur Schwarzarbeit muss also
- mehr Verdienst
- unbekannte Kunden
- Gewinnerzielungsabsicht
dazukommen.

Alles, wofür du eine Rechnung erstellt hast, ist gewerblich
(denn Privatleute können keine Rechnungen stellen, nur Quittungen)
und musst du angeben und ein Gewerbe für anmelden.

Und wenn jemand für die Arbeit keine Rechnung will, weil er es
sowieso nicht gegenrechnen kann, weiss das auch das Finanzamt
nicht.

Ja, das Finanzamt will den Zugewinn versteuern, wenn du einen
alten Gebrauchtwagen für 5000 EUR kaufst, aufpimpst und für
50000 EUR verkaufst. Wenn das Finanzamt das so sieht, dann ist
es aber auch angeraten, ein (Neben)Gewerbe als Autowerkstatt
aufzumachen, und nicht nur die 5000 EUR, sondern den PC, das
Werkzeug, Benzin, die 3 Schrottkarren aus denen nichts geworden
ist, alle Ausgaben gegenzurechnen und schon ist es laut
Finanzamt wieder Liebhaberei, denn zahlen wollen die nie.

von Walter (Gast)


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MaWin schrieb:
> und so lange dabei weniger als
> 400 EUR im Monat rausspringen, nicht steuerrelevant.

Quelle?
Meinst du evtl. im Jahr?
Da gibt es sowas in der Art.

von MoD - Master of Desaster (Gast)


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Kall schrieb:
> Hallo,
> was ist Schwarzarbeit,

Arbeiten für Geld, regelmäßig ohne die notwendigen Abgaben zu entrichten

> Nachbarschaftshilfe,

Einem Nachbarn (im Umkreis von 50m wohnend) bei was auch immer helfen 
und dafür eventuell ein Trinkgeld bekommen.

> Gefälligkeit?

Einem Bekannten, Kollegen kurzzeitig mal helfen, gegen ein Trinkgeld.


50€ Stundenlohn ist definitiv kein Trinkgeld.

von Franz Eder (Gast)


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Ich habe mal von 50 Euro geschrieben, allerdings NICHT dass ich die 
immer bei einfachen PC Problem nehme.
Ich habe mal 50 Euro bekommen (die Stunde) als ich bei einem Kollegen 
von der Arbeit neuen PC, Drucker und Internet eingerichtet habe, das hat 
2 Stunden gedauert, da sagte ich dann 50 und er gab mir das pro Stunde.
Hab ich ihm auch gesagt, er meinte nur passt schon.
Der Kollege verdient allerdings auch nicht schlecht (Dr.), seine Frau 
ebenso, die haben eine 150qm Altbauwohnung in der Münchner Innenstadt, 
da brauch ich nichts weiter zu sagen.

Normal nehme ich 20-50 Euro, wobei es meist bei ~30 Euro liegt.

Ich mache das aber auch nicht oft, da mir meine Freizeit einfach 
wichtiger ist.
Somit komme ich auch nicht über den Freibetrag, sonst könnte ich schon 
500-1000 Euro im Monat dazu verdienen, pauschal versteuert bleibt dann 
2/3 oder so übrig.

von MoD - Master of Desaster (Gast)


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Franz Eder schrieb:
> Normal nehme ich 20-50 Euro, wobei es meist bei ~30 Euro liegt.

"Normal nehme ich" - Das ist Schwarzarbeit!

Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit ist ab und zu, nicht normalerweise.

von klausi (Gast)


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Jetzt mal ernsthaft:

Wie leichtgläubig oder Moralapostel muss man sein, dass man hier sogar 
nen eigenen Thread eröffnet, zum Steuern zahlen?!

"Flenn, flenn mami hab mir in die Hose gemacht, hab letztens meinem 
Nachbarn den PC repariert, und vielleicht sogar 20 € an Steuern zahlen 
müssen!"

Kinder, wenn ihr mal erwachsen seit und aus dem Gummibärchenland 
erwacht, werdet ihr vielleicht merken, dass Politiker, Firmen, sonstige 
Leute usw. dasselbe, aber im Millionenstil betreiben!  Das halt durch 
legale Steuertricks.

Aber Finanzämter haben mit so leichtgläubigen Zahlern schon gewonnen. 
Leute, wacht bitte mal auf!

Ich verdiene mir gern ab und zu was dazu, mir ist Freizeit aber trotzdem 
oft wichtiger.

Grad mal für ne Pizzeria nebenan so ein Wählsystem in Gang gesetzt, 
danach gut gegessen und in bar wars auch nicht schlecht.

Was denkt ihr machen Kfz Mechaniker alles so nebenbei!  Die verdienen 
sich ne goldene Nase!

von Franz Eder (Gast)


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MoD - Master of Desaster schrieb:
> Das ist Schwarzarbeit!

Ne, das ist nicht lesen können:

Franz Eder schrieb:
> Somit komme ich auch nicht über den Freibetrag, sonst könnte ich schon
> 500-1000 Euro im Monat dazu verdienen, pauschal versteuert bleibt dann
> 2/3 oder so übrig.

von MoD - Master of Desaster (Gast)


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Entweder ich melde ein Gewerbe an, dann darf ich nehmen was ich will.

Ohne Gewerbe, als Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe, .. ist für mich bei 
regelmäßigen - Ich nehme 30€/h - Schwarzarbeit.

Falls ich das aus Gefälligkeit ausnahmsweise bekomme, weil der Geldgeber 
ein Besserverdiener ist, ist das OK.

von Franz Eder (Gast)


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Ich empfehle nochmal ein sauberes Studium meines Posts, nimm dir ruhig 
1-2 Semester Zeit.

Weder schrieb ich, dass ich kein Gewerbe habe, noch heißt es dass man 
dann nimmt was man will. Wie auch soll ich drölfhundert Euro die Stunde 
nehmen, wer zahlt das?

410 Euro im Jahr sind übrigens steuerfrei.

Wie gesagt mache ich das nicht oft, das letzte mal vor 2 Monaten.
Einfach weil mir meine Freizeit selbst bei dem Stundenlohn zu teuer ist.
Und weil es manchmal, je nach Kunde, auch einfach ne sch.. Arbeit ist, 
selbst wenn es gut bezahlt wird. Da kann es auch sein, dass er eben am 
Sonntag ein PC Problem hat und anruft. Selbst wenn der dir dann Anfahrt, 
etc alles latzt mit 30-40 Euro/h, da hab ich kein Bock drauf.

von alf (Gast)


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Achso
alle 2 Monate ist also nicht oft und zählt deshalb nicht als 
Schwarzarbeit.

von Steffen R. (steffen_rose)


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Franz Eder schrieb:
> 410 Euro im Jahr sind übrigens steuerfrei.

Würd sagen, wenn man keine anderen Einnahmen hat. Das dürfte hier wohl 
nur für die mitlesenden Schüler zutreffen.

von Franz Eder (Gast)


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Steffen Rose schrieb:
> Franz Eder schrieb:
>> 410 Euro im Jahr sind übrigens steuerfrei.
>
> Würd sagen, wenn man keine anderen Einnahmen hat. Das dürfte hier wohl
> nur für die mitlesenden Schüler zutreffen.

Nein, wenn die Haupt-Einkünfte aus einen normalen AN Verhältnis kommen, 
dann hat man 410 Euro im Nebengewerbe frei.

Ist nicht viel, aber es läppert sich.
Sind ca. 15-20 Stunden im Jahr, reicht mir auch vollkommen.

Wenn es mal mehr werden sollte werde ich es natürlich versteuern mit 
~1/3.
Bleiben bei ~30 Euro imemrnoch 20 übrig.

Aber wie gesagt, wegen Geld mache ich das eher nicht.

von Niemand (Gast)


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Franz Eder meinte
> Nein, wenn die Haupt-Einkünfte aus einen normalen AN Verhältnis kommen,
> dann hat man 410 Euro im Nebengewerbe frei.
was machst du im AN-Verhältnis beruflich, sicher keine IT- oder 
Info-Technik?
Ausgebildet oder fachl. qualifiziert auch eher was anderes?

> Ist nicht viel, aber es läppert sich.
> Sind ca. 15-20 Stunden im Jahr, reicht mir auch vollkommen.
also Liebhaberei oder Hobby > Zeitvertreib, wie kommt man da zu den 
fachl. Fähigkeiten, weil Übung und Anwendung macht den Meister!
Betriebshaftplflicht dann ganz sicher auch nicht, einem Berufsverband 
zugehörig sicher auch nitschewo.

> Wenn es mal mehr werden sollte werde ich es natürlich versteuern mit
> ~1/3.
so ein seltsamer Quark - mit dem AN-Lohn zusammen versteuern? Dann gibt 
es wohl auch keine dsbzgl. gewerbebedingten Ausgaben oder Anschaffungen? 
Na dann ist ja alles klar, da braucht sich der Wettbewerb nicht zu 
fürchten!

> Bleiben bei ~30 Euro imemrnoch 20 übrig.
fürn Eis und´nen Bier oder ne ganze Kiste reicht das dann auch!

> Aber wie gesagt, wegen Geld mache ich das eher nicht.
das merkt man, im IT- > PC > H- u. SW-Bereich tummeln sich so viele 
Zuckerbäcker, wenn man deren Geschäftspraktiken hier so liest, weiß man 
auch wie die arbeiten!

Das wäre dann eher ein Fall für die Wettbewerbsprüfung ob die fachl. 
Qualifikationen überhaupt passen. Aber wo kein Kläger da kein Richter, 
erlebt man ja so oft, auch von richtigen gewerbl. PC-Diensten, Gefrickel 
auf höchstem Niveau, der Kunde ist ja Gott sei Dank ein bischen blöd 
oder unfähig weil und wissend.

von Franz Eder (Gast)


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Niemand schrieb:
> was machst du im AN-Verhältnis beruflich, sicher keine IT- oder
> Info-Technik?
> Ausgebildet oder fachl. qualifiziert auch eher was anderes?

Arbeite als IT-Systemadministrator, Ausbildung IT-Systemelektroniker 
(2005 abgeschlossen), nebenbei Studium Informatik.
Ersten eigenen PC mit 12 vom Taschengeld und Zeitungsaustragen 
zusammengebaut. Davor PC vom Papa 486er.
Ja, nicht qualifiziert ;)

Ansonsten, es ist kein Hobby aber auch kein ernsthafter Nebenerwerb (den 
brauch ich weder noch hätte ich Bock drauf neben 39h noch 10-15h mehr zu 
arbeiten, selbst bei 30 Euro die Stunde).
Hauptsächlich will ich ab und an halt mal am PC "werkeln" statt nur 
programmieren, planen, Server in Betrieb nehmen/warten.
Ab und an nehme ich daher von einem Arbeitskollegen einen Auftrag an.
Bisher eben unter den 410 Euro im Jahr.

Bekomme durch die Bank weg auch nur positives Feedback.
Und wenn was ist kann man mich ja auch auf der Arbeit kurz anhauen oder 
fragen.
Das ist auch ein Vorteil statt eines anonymen PC Ladens, wo man auch die 
Techniker nicht kennt.

von Kavallo (Gast)


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MaWin schrieb:
> Alles, wofür du eine Rechnung erstellt hast, ist gewerblich
> (denn Privatleute können keine Rechnungen stellen, nur Quittungen)
> und musst du angeben und ein Gewerbe für anmelden.

[] du kennst den Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Quittung

von Franz Eder (Gast)


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Ring of Fire - nie wieder Thai Food schrieb im Beitrag #3991436:
> Beeindruckend.

Nö, aber weit weg von "nicht qualifiziert" ;)

von Franz Eder (Gast)


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Richtig und du gehst auf die 50 zu (mindestens)

von Paul M. (Gast)


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Bedeutet das, dass wenn ich im Jahr unter 410 EUR durch Nebeneinkünfte 
bleibe, muss ich weder ein Gewerbe anmelden noch etwas in der 
Steuererklärung angeben?

von Guckst du? (Gast)


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Paul M. schrieb:
> Bedeutet das, dass wenn ich im Jahr unter 410 EUR durch Nebeneinkünfte
> bleibe, muss ich weder ein Gewerbe anmelden noch etwas in der
> Steuererklärung angeben?

Was das Finanzamt nicht weiß...
...kann es auch nichts zurück erstatten.
Nicht jeder kommt gleich in den Knast, wenn das FA mal unwissend
schlafen geht. Die interessieren sich eh mehr für die Großen.

Wie schon gesagt wurde, wo kein Kläger, so kein Richter.
Erst wenn in so einem Verhältnis einer unzufrieden wird (wird
eher eine dritte Interessengruppe sein) kann es Ärger geben,
in der Form, dass Beträge nach entrichtet werden müssen.
Bei Hinzuverdienst ist das eher unkritisch. Wer Sozialleistungen
bezieht und nebenher verdient kann aber bös auf die Fresse fallen.

von Niemand (Gast)


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> Bedeutet das, dass wenn ich im Jahr unter 410 EUR durch Nebeneinkünfte
> bleibe, muss ich weder ein Gewerbe anmelden noch etwas in der
> Steuererklärung angeben?
ja klar: wir machen hier Rechts- und dazu noch Steuerberatung - freilich 
gratis und vollkommen korrekt!

> Nicht jeder kommt gleich in den Knast, wenn das FA mal unwissend
> schlafen geht. Die interessieren sich eh mehr für die Großen.
noch so ein Schelm mit Halbwahrheiten, Interesse ist immer was Feines 
wenn man dann die Großen nicht wirklich greifen kann,
so Fälle wie der Höneß oder Zumwinkel dienen doch nur der allgemeinen 
Massenbesänftigung, damit da unten niemand auf den Gedanken kommt  > 
gehängt werden nur die Kleinen,  gute Rechtsverdreher äh RA bekommt man 
nur gegen viel Moneten und die drehen das dann schon, so man sich nicht 
selber zu däml. angestellt hat!

> Erst wenn in so einem Verhältnis einer unzufrieden wird (wird eher eine
> dritte Interessengruppe sein) kann es Ärger geben, in der Form, dass
> Beträge nach entrichtet werden müssen.
welche 3. Interessensgruppe soll das bitte sein, der Wettbewerber? Die 
sind immer unzufrieden, da dürfte es keine unlauteren Geschäfte nach der 
Meinung geben! Nachforderungen > Beträge nachentrichten wäre dann aber 
wohl ein Abrechnungs- oder Veranlagungsfehler! Bischen sehr viel starker 
Tobak auf einmal!

> Wer Sozialleistungen bezieht und nebenher verdient kann aber bös auf die > 
Fresse fallen.
das mußt du mal erklären, das ist nämlich mehr als die pure sw-Arbeit!
Manche verdienen eigentlich einen Sack voll Prügel, die verdienen auch 
nebenher mehr als im Haupt-*Job*, meist Politiker und Aufsichtsräte + 
Vorstände, also die Typen, welche über das Wohl sehr vieler Werktätiger 
entscheiden. Welch Ironie in dem Zusammenhang.
Deshalb passieren da oben auch die größten Fehler mit den gravierendsten 
Verlusten. Schmiererei und Klüngelei hat halt nichts mit fachl. 
korrekter Leistung mehr zu tun.

von Paul M. (Gast)


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> Was das Finanzamt nicht weiß...

Das Finanzamt weiß vermutlich fast alles  was auf machdudas, haushelden, 
blau oder ebay oder ähnlichen bekannten Seiten vermittelt und verkauft 
wird.

> Nicht jeder kommt gleich in den Knast, wenn das FA mal unwissend
> schlafen geht. Die interessieren sich eh mehr für die Großen.

Wohl kaum. Die Großen lassen die laufen, bis auf prominente 
Einzelbeispiele, die dann in den Medien breitgetreten werden.

von Franz Eder (Gast)


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Beamte, die am Samstag arbeiten?
Eher nicht. ;)

von händler (Gast)


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Ist ja nicht so dass nach einem Wochenende wieder gearbeitet wird ;)

von ach (Gast)


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Niemand schrieb:
>> Bedeutet das, dass wenn ich im Jahr unter 410 EUR durch Nebeneinkünfte
>> bleibe, muss ich weder ein Gewerbe anmelden noch etwas in der
>> Steuererklärung angeben?
> ja klar: wir machen hier Rechts- und dazu noch Steuerberatung - freilich
> gratis und vollkommen korrekt!

Wenn du mangels Kompetenz nichts zur Sache beitragen kannst, dann halte 
einfach deine Griffel still!

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