Mir ist klar dass solche Geräte in Deutschland nicht genutzt werden dürfen wenn sie tatsächlich HF abstrahlen. Wie aber sieht es mit Besitz und Verkauf aus? Früher war das mal so dass man eigentlich alles besitzen, kaufen und verkaufen durfte, solange man nicht auf nicht zugewiesenen Frequenzen sendet und nicht auf Frequenzen zuhört auf denen Sendungen sind die "nicht für einen bestimmt sind". Gilt das so noch? Dürfte ich also ein solches Gerät erwerben, nach Deutschland einführen und z.B. auch wieder bei Ebay verkaufen? Kann da der Zoll was dagegen machen? Mit welcher Begründung? Was wenn ich ein solches Gerät nur nutzen würde um etwas zu testen und keine HF nach außen dringt, sondern nur in einen abgeschirmten Lastwiderstand sendet?
Stephan S. schrieb: > Mir ist klar dass solche Geräte in Deutschland nicht genutzt werden > dürfen wenn sie tatsächlich HF abstrahlen. Wie aber sieht es mit Besitz > und Verkauf aus? Früher war das mal so dass man eigentlich alles > besitzen, kaufen und verkaufen durfte, solange man nicht auf nicht > zugewiesenen Frequenzen sendet und nicht auf Frequenzen zuhört auf denen > Sendungen sind die "nicht für einen bestimmt sind". Gilt das so noch? > Dürfte ich also ein solches Gerät erwerben, nach Deutschland einführen > und z.B. auch wieder bei Ebay verkaufen? > > Kann da der Zoll was dagegen machen? Mit welcher Begründung? Was wenn > ich ein solches Gerät nur nutzen würde um etwas zu testen und keine HF > nach außen dringt, sondern nur in einen abgeschirmten Lastwiderstand > sendet? Ich habe mal gehört allein der Gedanke daran sei strafbar :D Spaß beiseite, du darfst auch keine Waffe importieren nur weil du keine Munition hast. Das Ding bekommst du nie und nimmer durch den Zoll... Hab sogar sauce : http://en.wikipedia.org/wiki/Mobile_phone_jammer Zitat : EU: Illegal, according to the European Commission's "Interpretation of the Directive 1999/5/EC".[4]
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Stephan S. schrieb: > solange man nicht auf nicht > zugewiesenen Frequenzen sendet Der Betrieb von Sendeanlagen auf nicht zugewiesenen Frequenzen ist jedenfalls verboten. https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzsender Dennis S. schrieb: > und nicht auf Frequenzen zuhört auf denen >> Sendungen sind die "nicht für einen bestimmt sind". Gilt das so noch? Ja, das Fernmeldegeheimnis gibt es immer noch. https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
Ist ganz einfach: Import (und vermutlich auch Vertrieb) ist aufgrund fehlender (und nicht zu erlangeder) CE-Kennzeichnung/Funkzulassung verboten. Der Besitz mag nicht verboten sein, der Betrieb ist es ganz sicher und kann zu Bussen führen. Btw. in den USA hat die FCC klargestellt, dass dort für Mobilfunk- und GPS-Jammer keine legale Einsatzmöglichkeit existieren. Zitat: "Jammers are illegal to market, sell, or use in the United States." http://www.gps.gov/spectrum/jamming/
Dennis S. schrieb: > Spaß beiseite, du darfst auch keine Waffe importieren nur weil du keine > Munition hast. Das Ding bekommst du nie und nimmer durch den Zoll... Annahme: Ich als Funkamateur kaufe einen Jammer, um Bauteile wie VCO und PLL auszuschlachten bzw. zum Umbau für 23/13cm. Eigentlich sollte somit der Import kein Problem sein. Werden die Geräte beim Zoll nur zurückgehalten oder direkt vernichtet?
Lösung: nicht einführen, sondern selbst bauen und anbieten -> kein Ärger mitm Zoll. Eingeführt sollen die schliesslich nicht, um über ebay weiterverkauft zu werden, sondern um sie hier einzusetzen. (bei ebay weiterverkaufen: was für ne blöde Ausrede:) )
Hans schrieb: > Dennis S. schrieb: >> Spaß beiseite, du darfst auch keine Waffe importieren nur weil du keine >> Munition hast. Das Ding bekommst du nie und nimmer durch den Zoll... > > Annahme: > Ich als Funkamateur kaufe einen Jammer, um Bauteile wie VCO und PLL > auszuschlachten bzw. zum Umbau für 23/13cm. > > Eigentlich sollte somit der Import kein Problem sein. > Werden die Geräte beim Zoll nur zurückgehalten oder direkt vernichtet? Von irgendwelchen Chinalaserpointern hab ich von Fällen gehört wo der Zoll erlaubt hat dass Leute die Teile die sie haben wollten (die Frequenzverdopplerkristalle in dem Fall) rausbauen durften. Afu-Zeugnis mitbringen könnte also klappen.
greg schrieb: > > Von irgendwelchen Chinalaserpointern hab ich von Fällen gehört wo der > Zoll erlaubt hat dass Leute die Teile die sie haben wollten (die > Frequenzverdopplerkristalle in dem Fall) rausbauen durften. Afu-Zeugnis > mitbringen könnte also klappen. Ich habe auch von einem gehört, der mal neben einem gestanden hat, dessen Hund bei einem zur Pflege war, der beim Zoll mal vorbei gefahren ist..... Meine Fresse.... Ich bin ja auch öfter beim Zoll, ich wüsste nicht, wo am Schalterfenster ich mich hinstellen sollte, um unter Aufsicht aus einem Gerät was ausbauen zu können. Entweder es kommt durch, oder man darf die Entsorgung bezahlen. Ich stand kurz davor, konnte aber dann doch glaubhaft machen, dass dieser alte Mörkel kein CE oder sonstwas hat, weil es ein Schrottteil zur Ersatzteilgewinnung ist. Sowas kann aber auch schief gehen. Wie immer im Leben kommt es darauf an, wie man in den Wald hinnein ruft und wer im Wald das Sagen hat. Freundlich und sinnvoll erklärt geht vieles. Bei einem Jammer oder Laserschwert geht wohl garnichts, vor allem wenn das auch noch offensichtlich ist. Und das ist gut so! Old-Papa
Old Papa schrieb: > Freundlich und sinnvoll erklärt geht vieles. So isses. Manche Leute tun hier, als wären die Zöllner auf der Wurschtbrühe her geschwommen. Nur, weil sie Beamte sind, laufen die nicht mit Scheuklappen vor den Augen herum. Die wissen, was ein Internet ist und wie der Hase dort läuft. Es ist halt eine völlig andere Frage, ob man dort als Funkamateur hingeht und dem Menschen erläutert, dass man das Teil zur Gewinnung von Bauteilen privat importiert, oder ob der Zöllner sich von Anfang an des Eindrucks nicht erwehren kann, dass da nur jemand nach einem Dutzend juristischer Winkelzüge sucht, wie er ein hier nicht benutzbares Gerät doch noch illegal importiert bekommt. Letztlich sitzt der Beamte bei Auslegungsfragen einfach mal am längeren Hebel.
HF-Werkler schrieb: > Import (und vermutlich auch Vertrieb) ist aufgrund fehlender (und nicht > zu erlangeder) CE-Kennzeichnung/Funkzulassung verboten. In der Schweiz gibt es übrigens keine CE-Kennzeichnungspflicht. Wenn man beispielsweise als Flugpassagier über ZRH einreist, muss man diesbezüglich keine unangenehmen Konfrontationen mit Zollbeamten befürchten. Clevere Bewohner Süddeutschlands (speziell aus dem Ländle) nutzen diesen Umstand gerne, da Zürich oft genauso leicht erreichbar ist wie etwa FRA. Generell wird man von den schweizer Zöllnern eigentlich sofort als deutscher Transitreisender eingestuft. (Die freuen sich meist über den verblüfften Gesichtsausdruck, wenn sie eine entsprechende Bemerkung loslassen.) Sie interessieren sich in aller Regel nicht für Waren etwa aus Fernost, da sie wissen, dass der Kram nicht in der Schweiz verbleibt. Zoll und Umsatzeinfuhrsteuer muss hier jedenfalls nicht entrichtet werden. :-)
Und dann als "Süddeutscher" jammern, wenn das "Händienetz" zum jammern ist, weil irgendwo ein "Süddeutscher" einen Jammer am jammern hat... ;-) Mann! Old-Papa
Interessant das mit ZRH, daran habe ich noch garnicht gedacht. Ist aber doch etwas weit weg von mir. Dann doch lieber NUE wenn ich eine passende Verbindung finde. Das mit den Zollbeamten kann ich mir gut vorstellen dass man wenn man vernünftig reden kann und argumentiert auch vernünftig behandelt wird. Aber eigentlich ist das trotzdem seltsam. Hat denn ein Bastler mehr Rechte als einer der es nur in die Vitrine stellen will? Wie kann der Beamte wissen was ich vorhabe? Und selbst wenn die Vermutung nahe liegt: ist der befugt darüber zu richten und jemand (wenn es tatsächlich ein Gesetz dagegen gibt) zu erlauben das Gerät zu importieren nur weil ich nett bin und/oder eine Afu Lizenz habe? In meinem Fall war es übrigens tatsächlich so dass ich so ein Teil aus dem Ausland mitgebracht habe, aber es nicht brauche und deshalb verkaufen würde.
Achso, gab es da nicht auch eine Regelung nach de Geräte mit sehr wenig Sendeleistung keine Zulassung und keine Frequenzzuteilung brauchen? Gibt da ja solche UKW Sender für ein paar Euro die im Bereich von 87,5-108 MHz senden können, um z.B. MP3-Player übers Radio zu hören. Könnte mir gut vorstellen dass mein Sender eh darunter fällt bei der extrem geringen Reichweite. Die ist zumindest deutlich kürzer als mein UKW Sender mit 2 Mikro Zellen.
Süddeutscher schrieb: > Sie interessieren sich in aller Regel nicht für Waren etwa > aus Fernost, da sie wissen, dass der Kram nicht in der Schweiz > verbleibt. > > Zoll und Umsatzeinfuhrsteuer muss hier jedenfalls nicht entrichtet > werden. :-) Jein, Waren für den Transit müssten eigentlich beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Und spätestens wenn du von CH nach DE den Zoll mit einer im EU-Ausland erworbenen Ware passierst, werden die Einfuhrabgaben hierfür fällig. Alles andere wäre Schmuggel, und das machst du doch wohl nicht, oder? Mal davon abgesehen, gelten in CH ähnliche Regelungen für Jammer, siehe Bakom: http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/01228/index.html?lang=de Auch für den Marktzugang gelten entsprechende Regeln. http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/index.html?lang=de Zum Verkauf solchen Equipments auf Ebay: Das wird (egal woher das Gerät ursprünglich stammt) als Vertrieb bzw. Inverkehrbringen gewertet und ist daher vermutlich in der gesamten EU nicht erlaubt. http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/documents/interpretation_en.htm#h2-37 Ob es jemandem auffällt, ist eine andere Sache.
Stephan S. schrieb: > Iat denn ein Bastler mehr > Rechte als einer der es nur in die Vitrine stellen will? Bastler nicht, Funkamateure schon: § 2 Ausnahmen EMVG (1) Dieses Gesetz gilt nicht für: 4. Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nr. 1 des Amateurfunkgesetzes zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte, die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden. Damit brauchen diese Geräte/Bausätze kein CE-Zeichen, ein GSM Jammer fällt eher nicht unter den Passus, ein Laserpointer schon eher, da man den ja zum "Lichtsprechen" einsetzen kann.. > Wie kann der Beamte wissen was ich vorhabe? Dem Beamten kann das egal sein, spannend wird es erst, wenn das Produktionsdatum vom 1996 liegt, erst ab da gab es CE. Aber da kann der Beamte auch erst mal einen Nachweis verlangen.
Stephan S. schrieb: > Achso, gab es da nicht auch eine Regelung nach de Geräte mit sehr wenig > Sendeleistung keine Zulassung und keine Frequenzzuteilung brauchen? Eine „Zulassung“ brauchen sie nicht, aber nur deshalb, weil es sowas gar nicht gibt. Die für sie zutreffenden Regelungen müssen sie natürlich trotzdem einhalten, und diese Einhaltung muss durch das Anbringen eines CE-Symbols gekennzeichnet sein, wenn sie in Verkehr gebracht werden. Auf Verlangen müssen die für das Gerät zutreffenden und von ihm eingehaltenen Regelungen in einer Konformitätserklärung dokumentiert werden. Eine Frequenzzuteilung benötigen sie für den Betrieb außerdem, auch wenn es in diesem Falle eine Allgemeinzuteilung ist. Mit einem GSM-Jammer hat das alles ohnehin nichts zu tun, denn ein solcher kann die für ihn zutreffenden Regelungen per definitionem nicht einhalten, ansonsten wäre es kein GSM-Jammer. Damit kommt bestenfalls ein Wiederexport nach außerhalb der EU in Frage (oder halt auch ein Verkauf an Funkamateure unter den genannten Maßgaben, dass der Erwerber sich das als Amateufunk-Equipment umbauen möchte – das würde ich allerdings als Verkäufer zu meiner eigenen Absicherung dann schriftlich im Kaufvertrag oder auf der Rechnung oder Quittung festhalten).
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Stephan S. schrieb: > Achso, gab es da nicht auch eine Regelung nach de Geräte mit sehr wenig > Sendeleistung keine Zulassung und keine Frequenzzuteilung brauchen? Ein Jammer mit sehr wenig Sendeleistung ist in etwa so sinnvoll wie ein Getränkeplakat in der Wüste! Es ist der ureigenste Sinn diese Dingens möglichst viel HF in möglichst breitem Band abzustrahlen. Mit Glück (naja...) ballert das Dingens bis runter zu TV und Rundfunk. DECT-Telefone, Fernbedienungen vom Auto usw. sowieso. Mit Pech (bei höherer Leistung garantiert) haut es noch diverse Instrumente in Krankenhäusern ins Nirvana, Herzschrittmacher möchte ich dann auch nicht tragen. Als Terrorist kann man auf solche Gedanken kommen, als "schräger Vogel", der sich das "nur in die Vitrine" stellen will, eher nicht. Old-Papa
Zur schwachen Sendeleistung: Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn dein Gerät auf einer nicht freien Freuqenz sendet, und du hälts die für das Gerät zulässigen Abstrahlungsgrenzwerte ist der Betrieb selbstverständlich erlaubt. Ob die Abstrahlung absichtlich oder unabsichtlich geschieht, wird meines Wissens nach in der Norm nicht unterschieden. Theoretisch sollte eine solcher Jammer auch ein CE-Zeichen bekommen können. Das Problem dabei ist halt, dass man mit einem so schwachen Jammer nicht wirklich weit jammen kann. Was wiederrum genau der Sinn der Grenzwerte ist :-) Ich habe allerdings gehört, es gäbe sowas wie Verstärker. Ob es sowas zu kaufen gibt? keine Ahnung, ich habe bisher nicht das Bedürfnis verspürt, GPS zu stören. Wobei, Mobilfunk stören, das wäre schon praktisch. In Bus zum Beipiel.
Ich habe vor zwei Jahren für einen Bekannten einen Jammer aus China für GSM durch den Zoll gekriegt. Der hatte sogar einen CE-Aufkleber :-D Das ging aber nur mit gutem Zureden ("ESR-Tests", "vom Fach", "eigenes Testlabor" + Visitenkarte) und der Tatsache, dass der arme Mensch wohl trotz der unzähligen Fachbegriffe (die ich ihm genannt und ausführlichst erklärt habe ;-) nicht genau wusste, was das Ding überhaupt macht - oder er wollte einfach nur seine Ruhe haben ;-) Aber selbst da war es wirklich auf der Kippe. Immerhin hatte man in dem Zimmer mit dem Jammer keinen Empfang mehr, aber schon hinter einer einfachen Wand war Schluss mit "Jamming". Eigentlich sollte sein ganzes Haus mobilfunkfreie Zone werden. War wohl nix ;-)
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Chris D. schrieb: > Eigentlich sollte sein ganzes Haus mobilfunkfreie Zone werden. „Mobilfunkfreie Zone“ mit einem Jammer? Das ist ja wie Teufel mit Beelzebub …, oder wie mein früherer Kollege immer zu sagen pflegte: „Vom Regen unter Umgehung der Traufe direkt in die Scheiße.“
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