Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Firmengründung in DE mit nicht-DE, nicht-EU Gründern?


von Tomislav D. (Gast)


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Hallo Forum,

Situation:
Ich, DE-Bürger, möchte zusammen mit ausländischen Bürgern ein 
Unternehmen in DE gründen.

Fall A) die anderen Gründer sind EU-Bürger
Fall B) die anderen Gründer sind nicht EU-Bürger

Frage:
Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es 
in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B 
gründet?

Warum will man das?:
Alle Gründer wollen natürlich gleichberechtigt und Inhaber sein. Gibt es 
bessere Alternativen dies zu erreichen?

Viele Grüße
Tomy

von PRO-TIP (Gast)


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Tomislav D. schrieb:
> Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es
> in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B
> gründet?

Kommanditgesellschaft

von ing. (Gast)


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Mit EU Bürgern geht das natürlich, egal welche Rechtsform.

Außerhalb der EU, als stiller Teilhaber sollte nichts dagegen sprechen. 
Aktiv mitarbeiten jedoch könnte Probleme bringen. Er müsste einen 
Arbeitserlaubnis beantragen. Eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sollte ein in U.K. Ansässiger dabei sein wäre über eine Ltd. 
nachzudenken. Da sich dann der finanzielle Aufwand der Gründung 
gegenüber einer in D. ansässigen Firma drastisch reduziert. Als Einlage 
genügt 1 Pfund. außerdem darf sogar der Dirctor Ausländer sein. Einzig 
ein Treuhänder in U.K. ist notwendig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft_%28Vereinigtes_K%C3%B6nigreich%29

von Schlauergast (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> Als Einlage
> genügt 1 Pfund. außerdem darf sogar der Dirctor Ausländer sein. Einzig
> ein Treuhänder in U.K. ist notwendig.

Und nach Versendug des ersten Briefes ist die pleite und du musst 
Insolvenz anmelden. WEnn Du das nicht machst, ist es 
Insolvenzverschleppung und Du bist voll in der Haftung.
Ein ordentliches Unternehmen ist auch mit den 25k der GmbH 
unterkapitalisiert.
Ach ja, Steuererklärung in GB darfst Du auch noch machen.

von Schreiber (Gast)


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Tomislav D. schrieb:
> Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es
> in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B
> gründet?

ist grundsätzlich möglich, außer in den Bereichen in denen Ausländer 
(egal ob EU oder nicht EU) gar nicht oder nur eingeschränkt tätig sind 
dürfen.

von Postkunde (Gast)


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Leute, ihr denkt etwas zu kurz. Eine Firma gruenden und dort auch 
arbeiten sind voneinander unabhaengig. Eine Firma mitgruenden bedeutet 
Mithaftung uebernehmen. das war's dann auch. Wo man dann arbeiten darf 
ist eine Frage der Gesetzgebung. Und kann Bewilligungen, Visa usw 
bedingen. Sonst gibt es dann auch noch Telearbeit... Da schiebt man die 
Leistung durch das Kabel, und das Geld kommt auch durch das Kabel.

von X4U (Gast)


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Tomislav D. schrieb:
> Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es
> in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B
> gründet?

Gibt m. W. keinerlei Beschränkungen aber ich bin kein Fachanwalt für 
Wirtschaftsrecht.

> Alle Gründer wollen natürlich gleichberechtigt und Inhaber sein. Gibt es
> bessere Alternativen dies zu erreichen?

Was ja durch eine entsprechende Aufteilung der Anteile jederzeit möglich 
ist.
In der Praxis funktioniert das aber nicht da sich Koalitionen bilden.

Schlauergast schrieb:
> Und nach Versendug des ersten Briefes ist die pleite und du musst
> Insolvenz anmelden. WEnn Du das nicht machst, ist es
> Insolvenzverschleppung und Du bist voll in der Haftung.

MIn der praxis zählt nur der Bilanzstichtag.  Dazwischen kannst und 
machen was du willst.

Für deine ein Euro Briefmarke kannst du locker ne Tonerpatrone als 
Vermögen gegenrechnen. Dann kannst du sogar 10  Briefe schicken (und bei 
HP 50).

von Schreiber (Gast)


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X4U schrieb:
> Tomislav D. schrieb:
>> Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es
>> in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B
>> gründet?
>
> Gibt m. W. keinerlei Beschränkungen aber ich bin kein Fachanwalt für
> Wirtschaftsrecht.

in einigen Bereichen gibs Beschränkungen/Verbote für Personen die keine 
deutschen Staatsbürger sind.
Solche Personen dürfen dann nicht (oder nur bis zu einem bestimmten 
Prozentsatz) am Unternehmen beteiligt sein.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Schlauergast schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Als Einlage
>> genügt 1 Pfund. außerdem darf sogar der Dirctor Ausländer sein. Einzig
>> ein Treuhänder in U.K. ist notwendig.

>
> Und nach Versendug des ersten Briefes ist die pleite und du musst
> Insolvenz anmelden. WEnn Du das nicht machst, ist es
> Insolvenzverschleppung und Du bist voll in der Haftung.

es ist nicht verboten dass die Firma GMBH  Kapital sich leiht. z.B. 
Banken oder auch den Eignern. zum Thema Bilanzierung und stichtagen ist 
oben schon geschrieben worden.

> Ein ordentliches Unternehmen ist auch mit den 25k der GmbH
> unterkapitalisiert.

Schwachsinn die Umlaufmittel müssen ausreichen den Geschäftzweck zu 
ermöglichen.
Die Einlagenhöhe dient lediglich der Absicherung der Gläubiger (Ämter, 
Lieferanten und Kunden)der Firma wobei der erste Zugriff beim Finanzamt 
und den Sozialversicherungsträgern liegt.

> Ach ja, Steuererklärung in GB darfst Du auch noch machen.

Ja und wenn eh einer der drei in U.K. ansässig ist sollte daas kein 
Problem sein oder? und sonst auch nicht.

Namaste

von lalala (Gast)


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Schreiber schrieb:
> in einigen Bereichen gibs Beschränkungen/Verbote für Personen die keine
> deutschen Staatsbürger sind.

welche wären das? Und wo sind diese Beschränkungen gesetzlich geregelt?

von Schreiber (Gast)


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lalala schrieb:
> welche wären das? Und wo sind diese Beschränkungen gesetzlich geregelt?

Luftfahrt, Seefahrt, Rüstung, sonstige sicherheitskritische Sachen


Das merkt man beispielsweise wenn man Lufthansa-Aktien kauft, hier 
handelt es sich um vinkulierte Namensaktien, da die Lufthansa stets 
nachweisen muss, dass mindestens 50% der Aktien Deutschen gehören, 
sobald sie diesen Nachweis nicht mehr beibringen kann, müssen alle 
Flugzeuge am Boden bleiben.
Dementsprechend kann und muss sie bei Bedarf den Verkauf ihrer Aktien an 
Ausländer verbieten.

Für Reedereien gibts ähnliche Regelungen.

von Tomislav D. (Gast)


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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, das ist sehr hilfreich für 
mich.

Postkunde schrieb:
> Leute, ihr denkt etwas zu kurz. Eine Firma gruenden und dort auch
> arbeiten sind voneinander unabhaengig. Eine Firma mitgruenden bedeutet
> Mithaftung uebernehmen. das war's dann auch. Wo man dann arbeiten darf
> ist eine Frage der Gesetzgebung. Und kann Bewilligungen, Visa usw
> bedingen. Sonst gibt es dann auch noch Telearbeit... Da schiebt man die
> Leistung durch das Kabel, und das Geld kommt auch durch das Kabel.

Gut dass Du das erwähnst. Ich vergaß es nämlich:
Mir geht es ausschließlich um das Gründen. Die konkrete Arbeit wird, wie 
Du so schön beschreibst, durch das Kabel geschoben. D.h. jeder 
verrichtet sein Zutun im eigenen Land.

Einfachstes Beispiel wäre wohl ein Softwareprodukt, welches gewerblich 
von einer DE-Firma nach weltweit vertrieben werden soll. An dem Produkt 
entwickeln die Gründer aus verschiedenen Ländern.

Vielleicht wäre es ja auch einfacher, wenn jeder in seinem Land eine 
1-Mann-Firma gründet und dann alle zusammen kooperieren? Wobei dann 
internationale Verträge sicherstellen müssten, dass der DE-Vertrieb 
nicht alles für sich behält... oder gibt es internationale Gewerbeämter?

Ich werde dazu eine qualifizierte Beratung aufsuchen und entsprechende 
Ratschläge hier weitergeben. Eure Meinung ist für mich weiterhin 
wichtig. Publikumsjoker ist ja oft besser als der qualifizierte 
Telefonjoker :-)

Vielen Dank!
Tomy

von Postkunde (Gast)


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Das wird kompliziert. Die Firma soll Auslandangestellte haben... das 
bedeutet sozialversichert, krankenversichert, besoldet, ...
Dann gibt es Assets. Die braucht man fuer die Steuererklaerung.
Moeglicherweise eine Kontrollgesellschaft. Das Steueramt moechte 
sicherstellen, dass Spesen nicht mehrfach abgezogen werden...

ja, lass dich beraten. Resp lasst euch beraten

von Juergen P. (optronik)


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Es handelt sich also um eine Briefkastenfirma mit Sitz in Deutschland. 
Normalerweise wird das gerade andersherum gemacht. Ich wüsste nicht 
welche Vorteile es haben sollte solch ein Konstrukt in Deutschland zu 
errichten und dann auch noch mit der GmbH 25kEuro also 
Haftungsgrundlage.

Euer Vorhaben wäre besser in einer Offshore Firmengründung aufgehoben. 
Hier wird der Inhaberanteil im Gesellschaftsvertrag geklärt. Jeder 
Beteiligte versteuert dann den ausgeschütteten Gewinn im jeweiligen 
Aufenthaltsland.

: Bearbeitet durch User
von Pandur S. (jetztnicht)


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> Ich wüsste nicht welche Vorteile es haben sollte solch ein Konstrukt in 
Deutschland zu errichten.

zB ein Made in Germany. Man kann als Mehr-Als-Eine Angestellten Firma 
auftreten.

Das ist was anderes wie Cayman, wo jeder gleich weiss, dass die Firme 
bei Problemen sofort wieder verschwindet.

: Bearbeitet durch User
von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:
> Sollte ein in U.K. Ansässiger dabei sein wäre über eine Ltd.
> nachzudenken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29

Wenn das Unternehmen hauptsächlich in Deutschland agiert, würde ich aber 
in jedem Fall die UG der Ltd vorziehen. Man unterliegt dann komplett dem 
deutschen GmbH-Gesetz und kann auch problemlos später in eine GmbH 
umwandeln.

Zum Thema Mindesteinlage: Es hängt vom Geschäftsmodell ab, aber eine 
ernsthafte Gründung (egal ob Ltd. oder UG) sollte schon über einen 
kleineren vierstelligen Betrag verfügen. Natürlich kann man sofort 
Darlehen in die Firma einbringen, aber zumindest die Gründungskosten 
sollte man aus dem Stammkapital decken können.

@Tomislav: Es gibt in jeder Region inzwischen viele Angebote für 
Existenzgründer, gerade zur Frage, welche Rechtsform sinnvoll ist. 
Ansprechpartner findet man beispielsweise in den lokalen 
IHK-Geschäftsstellen. Man müsste die Geschäftsidee besser kennen, um 
eine qualifizierte Antwort zu geben, was das beste Modell in diesem Fall 
ist.

von ing. (Gast)


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UG & Co KG.
Günstige Gründungskosten, keine Einlagensicherung, keine persönliche 
Haftung, die Umsetze/Gewinne unterliegen nicht den GmbH-Gesetzen.

So eine Ltd. gründen ist doch Quatsch, wenn man die Möglichkeit einer UG 
hat.

von noch ein Ing (Gast)


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ing. schrieb:
> So eine Ltd. gründen ist doch Quatsch, wenn man die Möglichkeit einer UG
> hat.

So sehe ich das auch.
Dazu kommt noch, daß es damals (vor 2008) Limiteds gegeben hat, die 
alles andere als seriös waren. Dieser Ruf haftet den ltd.s immer noch 
an.


In diesem Video redet der Typ, der die Ltd.s mal verkauft hat. Das Video 
ist von 2008, dem Jahr in dem die UG (haftungsbeschränkt) eingeführt 
wurde.

https://www.entrepreneurship.de/artikel/komponenten-fuer-die-unternehmensgruendung-die-englische-limited/

Seit 2008 hat er wohl andere Projekte.

Deshalb denke ich, daß die Limited für den Zweck einer kostengünstigen 
Gründung in Deutschland wohl nicht mehr das beste Mittel ist.


Christoph Budelmann schrieb:
> Wenn das Unternehmen hauptsächlich in Deutschland agiert, würde ich aber
> in jedem Fall die UG der Ltd vorziehen. Man unterliegt dann komplett dem
> deutschen GmbH-Gesetz und kann auch problemlos später in eine GmbH
> umwandeln.

Das sehe ich auch so.

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