Hallo Forum, Situation: Ich, DE-Bürger, möchte zusammen mit ausländischen Bürgern ein Unternehmen in DE gründen. Fall A) die anderen Gründer sind EU-Bürger Fall B) die anderen Gründer sind nicht EU-Bürger Frage: Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B gründet? Warum will man das?: Alle Gründer wollen natürlich gleichberechtigt und Inhaber sein. Gibt es bessere Alternativen dies zu erreichen? Viele Grüße Tomy
Tomislav D. schrieb: > Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es > in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B > gründet? Kommanditgesellschaft
Mit EU Bürgern geht das natürlich, egal welche Rechtsform. Außerhalb der EU, als stiller Teilhaber sollte nichts dagegen sprechen. Aktiv mitarbeiten jedoch könnte Probleme bringen. Er müsste einen Arbeitserlaubnis beantragen. Eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum.
Sollte ein in U.K. Ansässiger dabei sein wäre über eine Ltd. nachzudenken. Da sich dann der finanzielle Aufwand der Gründung gegenüber einer in D. ansässigen Firma drastisch reduziert. Als Einlage genügt 1 Pfund. außerdem darf sogar der Dirctor Ausländer sein. Einzig ein Treuhänder in U.K. ist notwendig. http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft_%28Vereinigtes_K%C3%B6nigreich%29
Winfried J. schrieb: > Als Einlage > genügt 1 Pfund. außerdem darf sogar der Dirctor Ausländer sein. Einzig > ein Treuhänder in U.K. ist notwendig. Und nach Versendug des ersten Briefes ist die pleite und du musst Insolvenz anmelden. WEnn Du das nicht machst, ist es Insolvenzverschleppung und Du bist voll in der Haftung. Ein ordentliches Unternehmen ist auch mit den 25k der GmbH unterkapitalisiert. Ach ja, Steuererklärung in GB darfst Du auch noch machen.
Tomislav D. schrieb: > Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es > in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B > gründet? ist grundsätzlich möglich, außer in den Bereichen in denen Ausländer (egal ob EU oder nicht EU) gar nicht oder nur eingeschränkt tätig sind dürfen.
Leute, ihr denkt etwas zu kurz. Eine Firma gruenden und dort auch arbeiten sind voneinander unabhaengig. Eine Firma mitgruenden bedeutet Mithaftung uebernehmen. das war's dann auch. Wo man dann arbeiten darf ist eine Frage der Gesetzgebung. Und kann Bewilligungen, Visa usw bedingen. Sonst gibt es dann auch noch Telearbeit... Da schiebt man die Leistung durch das Kabel, und das Geld kommt auch durch das Kabel.
Tomislav D. schrieb: > Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es > in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B > gründet? Gibt m. W. keinerlei Beschränkungen aber ich bin kein Fachanwalt für Wirtschaftsrecht. > Alle Gründer wollen natürlich gleichberechtigt und Inhaber sein. Gibt es > bessere Alternativen dies zu erreichen? Was ja durch eine entsprechende Aufteilung der Anteile jederzeit möglich ist. In der Praxis funktioniert das aber nicht da sich Koalitionen bilden. Schlauergast schrieb: > Und nach Versendug des ersten Briefes ist die pleite und du musst > Insolvenz anmelden. WEnn Du das nicht machst, ist es > Insolvenzverschleppung und Du bist voll in der Haftung. MIn der praxis zählt nur der Bilanzstichtag. Dazwischen kannst und machen was du willst. Für deine ein Euro Briefmarke kannst du locker ne Tonerpatrone als Vermögen gegenrechnen. Dann kannst du sogar 10 Briefe schicken (und bei HP 50).
X4U schrieb: > Tomislav D. schrieb: >> Ist es möglich bzw. in wie und in welcher Unternehmens-Rechtsform ist es >> in DE möglich, dass ein DE-Bürger zusammen mit Fall A bzw. Fall B >> gründet? > > Gibt m. W. keinerlei Beschränkungen aber ich bin kein Fachanwalt für > Wirtschaftsrecht. in einigen Bereichen gibs Beschränkungen/Verbote für Personen die keine deutschen Staatsbürger sind. Solche Personen dürfen dann nicht (oder nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz) am Unternehmen beteiligt sein.
Schlauergast schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Als Einlage >> genügt 1 Pfund. außerdem darf sogar der Dirctor Ausländer sein. Einzig >> ein Treuhänder in U.K. ist notwendig. > > Und nach Versendug des ersten Briefes ist die pleite und du musst > Insolvenz anmelden. WEnn Du das nicht machst, ist es > Insolvenzverschleppung und Du bist voll in der Haftung. es ist nicht verboten dass die Firma GMBH Kapital sich leiht. z.B. Banken oder auch den Eignern. zum Thema Bilanzierung und stichtagen ist oben schon geschrieben worden. > Ein ordentliches Unternehmen ist auch mit den 25k der GmbH > unterkapitalisiert. Schwachsinn die Umlaufmittel müssen ausreichen den Geschäftzweck zu ermöglichen. Die Einlagenhöhe dient lediglich der Absicherung der Gläubiger (Ämter, Lieferanten und Kunden)der Firma wobei der erste Zugriff beim Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern liegt. > Ach ja, Steuererklärung in GB darfst Du auch noch machen. Ja und wenn eh einer der drei in U.K. ansässig ist sollte daas kein Problem sein oder? und sonst auch nicht. Namaste
Schreiber schrieb: > in einigen Bereichen gibs Beschränkungen/Verbote für Personen die keine > deutschen Staatsbürger sind. welche wären das? Und wo sind diese Beschränkungen gesetzlich geregelt?
lalala schrieb: > welche wären das? Und wo sind diese Beschränkungen gesetzlich geregelt? Luftfahrt, Seefahrt, Rüstung, sonstige sicherheitskritische Sachen Das merkt man beispielsweise wenn man Lufthansa-Aktien kauft, hier handelt es sich um vinkulierte Namensaktien, da die Lufthansa stets nachweisen muss, dass mindestens 50% der Aktien Deutschen gehören, sobald sie diesen Nachweis nicht mehr beibringen kann, müssen alle Flugzeuge am Boden bleiben. Dementsprechend kann und muss sie bei Bedarf den Verkauf ihrer Aktien an Ausländer verbieten. Für Reedereien gibts ähnliche Regelungen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, das ist sehr hilfreich für mich. Postkunde schrieb: > Leute, ihr denkt etwas zu kurz. Eine Firma gruenden und dort auch > arbeiten sind voneinander unabhaengig. Eine Firma mitgruenden bedeutet > Mithaftung uebernehmen. das war's dann auch. Wo man dann arbeiten darf > ist eine Frage der Gesetzgebung. Und kann Bewilligungen, Visa usw > bedingen. Sonst gibt es dann auch noch Telearbeit... Da schiebt man die > Leistung durch das Kabel, und das Geld kommt auch durch das Kabel. Gut dass Du das erwähnst. Ich vergaß es nämlich: Mir geht es ausschließlich um das Gründen. Die konkrete Arbeit wird, wie Du so schön beschreibst, durch das Kabel geschoben. D.h. jeder verrichtet sein Zutun im eigenen Land. Einfachstes Beispiel wäre wohl ein Softwareprodukt, welches gewerblich von einer DE-Firma nach weltweit vertrieben werden soll. An dem Produkt entwickeln die Gründer aus verschiedenen Ländern. Vielleicht wäre es ja auch einfacher, wenn jeder in seinem Land eine 1-Mann-Firma gründet und dann alle zusammen kooperieren? Wobei dann internationale Verträge sicherstellen müssten, dass der DE-Vertrieb nicht alles für sich behält... oder gibt es internationale Gewerbeämter? Ich werde dazu eine qualifizierte Beratung aufsuchen und entsprechende Ratschläge hier weitergeben. Eure Meinung ist für mich weiterhin wichtig. Publikumsjoker ist ja oft besser als der qualifizierte Telefonjoker :-) Vielen Dank! Tomy
Das wird kompliziert. Die Firma soll Auslandangestellte haben... das bedeutet sozialversichert, krankenversichert, besoldet, ... Dann gibt es Assets. Die braucht man fuer die Steuererklaerung. Moeglicherweise eine Kontrollgesellschaft. Das Steueramt moechte sicherstellen, dass Spesen nicht mehrfach abgezogen werden... ja, lass dich beraten. Resp lasst euch beraten
Es handelt sich also um eine Briefkastenfirma mit Sitz in Deutschland. Normalerweise wird das gerade andersherum gemacht. Ich wüsste nicht welche Vorteile es haben sollte solch ein Konstrukt in Deutschland zu errichten und dann auch noch mit der GmbH 25kEuro also Haftungsgrundlage. Euer Vorhaben wäre besser in einer Offshore Firmengründung aufgehoben. Hier wird der Inhaberanteil im Gesellschaftsvertrag geklärt. Jeder Beteiligte versteuert dann den ausgeschütteten Gewinn im jeweiligen Aufenthaltsland.
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> Ich wüsste nicht welche Vorteile es haben sollte solch ein Konstrukt in
Deutschland zu errichten.
zB ein Made in Germany. Man kann als Mehr-Als-Eine Angestellten Firma
auftreten.
Das ist was anderes wie Cayman, wo jeder gleich weiss, dass die Firme
bei Problemen sofort wieder verschwindet.
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Bearbeitet durch User
Winfried J. schrieb: > Sollte ein in U.K. Ansässiger dabei sein wäre über eine Ltd. > nachzudenken. http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29 Wenn das Unternehmen hauptsächlich in Deutschland agiert, würde ich aber in jedem Fall die UG der Ltd vorziehen. Man unterliegt dann komplett dem deutschen GmbH-Gesetz und kann auch problemlos später in eine GmbH umwandeln. Zum Thema Mindesteinlage: Es hängt vom Geschäftsmodell ab, aber eine ernsthafte Gründung (egal ob Ltd. oder UG) sollte schon über einen kleineren vierstelligen Betrag verfügen. Natürlich kann man sofort Darlehen in die Firma einbringen, aber zumindest die Gründungskosten sollte man aus dem Stammkapital decken können. @Tomislav: Es gibt in jeder Region inzwischen viele Angebote für Existenzgründer, gerade zur Frage, welche Rechtsform sinnvoll ist. Ansprechpartner findet man beispielsweise in den lokalen IHK-Geschäftsstellen. Man müsste die Geschäftsidee besser kennen, um eine qualifizierte Antwort zu geben, was das beste Modell in diesem Fall ist.
UG & Co KG. Günstige Gründungskosten, keine Einlagensicherung, keine persönliche Haftung, die Umsetze/Gewinne unterliegen nicht den GmbH-Gesetzen. So eine Ltd. gründen ist doch Quatsch, wenn man die Möglichkeit einer UG hat.
ing. schrieb: > So eine Ltd. gründen ist doch Quatsch, wenn man die Möglichkeit einer UG > hat. So sehe ich das auch. Dazu kommt noch, daß es damals (vor 2008) Limiteds gegeben hat, die alles andere als seriös waren. Dieser Ruf haftet den ltd.s immer noch an. In diesem Video redet der Typ, der die Ltd.s mal verkauft hat. Das Video ist von 2008, dem Jahr in dem die UG (haftungsbeschränkt) eingeführt wurde. https://www.entrepreneurship.de/artikel/komponenten-fuer-die-unternehmensgruendung-die-englische-limited/ Seit 2008 hat er wohl andere Projekte. Deshalb denke ich, daß die Limited für den Zweck einer kostengünstigen Gründung in Deutschland wohl nicht mehr das beste Mittel ist. Christoph Budelmann schrieb: > Wenn das Unternehmen hauptsächlich in Deutschland agiert, würde ich aber > in jedem Fall die UG der Ltd vorziehen. Man unterliegt dann komplett dem > deutschen GmbH-Gesetz und kann auch problemlos später in eine GmbH > umwandeln. Das sehe ich auch so.
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