Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Anforderungen an Rechnungen


von Rechnung (Gast)


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Hallo, gibt es geregelte Anforderungen an die äußere Form von Rechnungen 
in Druckform?

Amazon legt ja z.b. manchmal A5 oder A6 Rechnungen bei.

Wäre es möglich z.b. eine (lesbare) Rechnung auf A7 oder A8 oder noch 
kleiner beizulegen?

von Dennis (sixeck)


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Ist mir nicht bekannt das es da eine Mindestgröße gibt...

von Paul B. (paul_baumann)


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Niedrig sollten sie sein...
;-)

MfG Paul

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Der Witz stirbt als vorletzter kurz vor der Hoffnung. <Eigenwerk>

Da gibt es nichts zu löschen!! Das ist Poesie!


Rechnungen müssen nachvollziehbar sein, das bedingt eine Lesbarkeit.

von Claus M. (energy)


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Ich empfehle Microfilm

von Jay (Gast)


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Man kann seine Geschäftspartner, die Rechnungsempfänger, natürlich gerne 
ärgern. Das ist jedem Unternehmer selbst überlassen.

Ob es eine gute Idee ist ist eine andere Frage. Rechnungen müssen 
entsprechend gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden. Bei Unternehmen 
zehn Jahre, bei Privatleuten zwei Jahre. Ein Unternehmen "freut" sich 
sicher, wenn es als Rechnungen Waschzettel bekommt, die sich nicht 
vernünftig abheften und archivieren lassen. Unser Einkauf würde dem 
Rechnungssteller sicher die Hölle heiß machen und im Wiederholungsfall 
ganz schnell den Lieferanten in SAP sperren.

Ob sich alle Pflichtangaben nach UStG, HGB, etc. lesbar auf einem A8 
Waschzettel unterbringen lassen bezweifle ich ein bisschen. Notfalls 
entscheidet ein Richter ob der Zettel noch formal als Rechnung gilt. 
Wenn man's unbedingt drauf anlegen will, dann nur zu ...

von Rechnung (Gast)


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Jay schrieb:
> Ob sich alle Pflichtangaben nach UStG, HGB, etc. lesbar auf einem A8
> Waschzettel unterbringen lassen bezweifle ich ein bisschen. Notfalls
> entscheidet ein Richter ob der Zettel noch formal als Rechnung gilt.
> Wenn man's unbedingt drauf anlegen will, dann nur zu ...

Die Frage war schon ernst gemeint.

Es geht darum Warenversand mit Briefen eine schriftliche Rechnung 
beizulegen. Ein gefalteter A4 Brief ist jedoch nicht möglich da wegen 
Gewichtsvorgaben ein A4 Blatt zu schwer ist (Umschlag ist schon 
gewichtsoptimiert und Adresse wird direkt draugedruckt, Ware hat festes 
Gewicht, nächst höhere Portostufe nicht mehr wirtschaftlich). Ein 1/3 A4 
Blatt würde gehen, jedoch ist das schwer handelbar, besser wäre die 
Hälfte von einem 1/3 A4 Papier.

von Guckst du? (Gast)


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Rechnung schrieb:
> Es geht darum Warenversand mit Briefen eine schriftliche Rechnung
> beizulegen. Ein gefalteter A4 Brief ist jedoch nicht möglich da wegen
> Gewichtsvorgaben ein A4 Blatt zu schwer ist (Umschlag ist schon
> gewichtsoptimiert und Adresse wird direkt draugedruckt, Ware hat festes
> Gewicht, nächst höhere Portostufe nicht mehr wirtschaftlich). Ein 1/3 A4
> Blatt würde gehen, jedoch ist das schwer handelbar, besser wäre die
> Hälfte von einem 1/3 A4 Papier.

Das soll wohl ein Witz sein? Ein Blatt Papier wiegt 5 Gramm.
Ein Umschlag etwa 6 Gramm. So knapp kann Warensendung normal
nicht praktikabel ausgereizt werden, das es da Eng würde.
Da machen sich Abweichungen beim Verpackungsgewicht eher
bemerkbar.
Alternativ kann man eine Rechnung auch als PDF dem Kunden auf
sein Email-Postfach schicken zum selbst ausdrucken.

von Rechnung (Gast)


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Guckst du? schrieb:
> as soll wohl ein Witz sein? Ein Blatt Papier wiegt 5 Gramm.
> Ein Umschlag etwa 6 Gramm. So knapp kann Warensendung normal
> nicht praktikabel ausgereizt werden, das es da Eng würde.

Habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Es geht um 
Briefversand (also 20g 62ct) und nicht um "Warensendungen (Post 500g)".

Ein Blatt Papier macht da 1/3 des kompletten "Nutzgewichtes" aus.

von Beancounter (Gast)


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Rechnungsanforderungen nach Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG)

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Anforderungen-an-eine-Rechnung.html

von doppelschwarz (Gast)


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Ein Kassenzettel ist doch auch wie eine Rechnung, nur ohne Empfänger. 
Den braucht man aber erst ab 150 Euro, und soviel ist der Inhalt wohl 
nicht wert. Kassenzettel auf Thermopapier müssen zur Aufbewahrung 
kopiert werden.

Tipp: Rechnung auf Innenseite des Umschlags drucken und selber falten.

von Sebastian (Gast)


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Der erste Hinweis von doppelschwarz ist zielführend: Kassenbons gelten 
als Rechnungen, wenn sie eine Steuernummer enthalten. Also ist es 
problemlos möglich, Rechnungen in dieser Größe zu erstellen. 
Empfängerangabe kann platzmäßig knapp werden, aber wahrscheinlich geht 
es sowieso um Kleinbeträge.

von M.N. (Gast)


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Rechnung als PDF verschicken?

von Thomas D. (thomasderbastler)


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Renomierte Firmen, versenden Rechnungen auf A4 Formate.
( Daimler,BMW,Nestle, P&G, usw )

A4 Blatt ist standard kosten heute nix.

von Udo S. (urschmitt)


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Die Amazon Rechnungen sind oft in A5
Ausserdem kann man dünneres Papier als das Standard-80g nehmen.
Bei den früheren 4fach Durchschlägen waren die mittleren Lagen deutlich 
dünner und leichter.

von Bernd F. (metallfunk)


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Firmen, die nicht in der Lage ( oder Willens sind ), eine ordentliche
Rechnungen abzuliefern, fliegen raus.

Die Grenze ist z. B. Conrad. Din A 5 geht gerade noch, allerdings
darf beim Lochen kein relevanter Bereich gestört werden.

Was glauben hier manche Leute: Wir machen die Buchführung,
weil es soviel Spaß macht?

Selbst eine Tankstelle, die mir einen Thermoausdruck in die
Hand drückt, fliegt raus. Was nützt es mir, wenn die 30 Cent billiger
sind, ich den Ausdruck aber wegen der Aufbewahrungspflicht noch
mal kopieren muss?

Viele Grüße Bernd

: Bearbeitet durch User
von Elektroingenieur (Gast)


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Rechnung schrieb:
> Ein 1/3 A4
> Blatt würde gehen,

Der VDE versendet seine Rechnungen genau so. Die hängen als 1/3 an dem 
Zahlungsbeleg dran. Das ist auch gut abheftbar. Es gibt auch Quittungen 
im A6 Format, also keine Bange! Einfach so ausdrucken, dass das Heften 
vorgezeichnet wird.

Uns hatten sie mal das übergeben, im GRünderkurs:
:

von Elektroingenieur (Gast)


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Bernd Funk schrieb:
> Was nützt es mir, wenn die 30 Cent billiger
> sind, ich den Ausdruck aber wegen der Aufbewahrungspflicht noch
> mal kopieren muss?

Musst Du nicht. Wenn sich das Zeugsauflöst, Pech. Gibt es Urteile zu.

Ausserdem tankt man schlauerweise per EC Karte, gibt die Bankbelege mit 
und ist dann eh fein raus. Bei der Buchprüfung guckt der Prüfer auf den 
Bankbeleg und gut ist.

Wenn Du alles sich aufbewahren willst, musst aber eh alles kopieren - 
weil jede Rechnung verschwinden oder verblassen kann. Guck dir mal die 
meisten Supermarkt und Baumarktrechnungen.

von Bernd F. (metallfunk)


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Elektroingenieur schrieb:
> Bernd Funk schrieb:
>> Was nützt es mir, wenn die 30 Cent billiger
>> sind, ich den Ausdruck aber wegen der Aufbewahrungspflicht noch
>> mal kopieren muss?
>
> Musst Du nicht. Wenn sich das Zeugsauflöst, Pech. Gibt es Urteile zu.
>
> Ausserdem tankt man schlauerweise per EC Karte, gibt die Bankbelege mit
> und ist dann eh fein raus. Bei der Buchprüfung guckt der Prüfer auf den
> Bankbeleg und gut ist.
>
> Wenn Du alles sich aufbewahren willst, musst aber eh alles kopieren -
> weil jede Rechnung verschwinden oder verblassen kann. Guck dir mal die
> meisten Supermarkt und Baumarktrechnungen.

Hast du das schon mal mitgemacht?
Steuerprüfer/ Kasse.
Nicht mehr lesbare Ausdrucke. Brauche ich nie wieder.

Viele Grüße
Bernd

von Elektroingenieur (Gast)


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Habe ich von meinem FA amtlich. Wenn die Ausdruck gebucht sind und die 
Erklärung akzeptiert ist, ist sie gebucht. Dafür hat man einen 
Steuerberater. Der bucht ja nichts Falsches. :-)

Ich kopiere allerdings wichtige Rechnungen ohnehin zweimal.

von Jörg E. (jackfritt)


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Das mit den nicht lesbaren Quittungen darf wohl jedes Finanzamt anders 
handhaben. Bei uns wirds auch nicht anerkannt wenn nich mehr lesbar. 
Mich würde das Urteil aber interessieren, weil das mit den 
Tankquittungen echt nervt. Also Kopie :(

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