Forum: Offtopic Copyright bei uralten Anleitungen und Schaltungen


von Gustav K. (hauwech)


Lesenswert?

Hallo,

habe vor kurzem den alten KW-Empfänger vom Opa in der Bucht verkauft. 
Mit dabei war die originale Anleitung und - wie damals üblich - 
Schaltbilder und Stücklisten. Nun kam eine Flut von Anfragen, ob ich 
denn nicht die Unterlagen kopieren und an die Leute verkaufen wollte.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Bei einem Gerät, das seit 
jahrzehnten nicht mehr gebaut wird, kann doch keiner ernsthaft was 
dagegen haben, wenn ich die Unterlagen kopiere und auf Anfrage 
weitergebe.

Gustav

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Wenn Werke überhaupt dem Urheberrecht unterliegen, dann ist es formal 
nicht relevant, ob dieses Recht einen Sinn ergibt oder nicht. Zu dieser 
Frage läuft seit Jahren eine Diskussion, wie mit verwaister Literatur 
umzugehen ist, also mit Werken, bei denen kein Urheber oder 
Rechtsnachfolger ermittelt werden kann.

Die Frage ist also, inwieweit Gerätedokumentationen und Schaltpläne dem 
Urheberrecht unterliegen. Wenn dies der Fall ist, dann gilt eher das 
Prnzip "wo kein Kläger, da kein Richter".

Da das Urheberrecht aber nur die Form schützt, nicht den Inhalt, dürfte 
es unproblematisch sein, wenn du angeregt vom Original ein eigenes Werk 
produzierst und dies veröffentlichst. Also mehr oder weniger abschreibst 
und abmalst.

: Bearbeitet durch User
von Peter R. (pnu)


Lesenswert?

Erste Näherung: In Deutschland dauert das Urheberrecht bis 70 Jahre nach 
dem Tod des Urhebers.

Das Recht kann auch auf Andre übertragen werden. Oft ist überraschend, 
bei wem die Rechte tatsächlich liegen. (nicht nur in der Musikbranche)


Gustav K. schrieb:
> Bei einem Gerät, das seit
> jahrzehnten nicht mehr gebaut wird, kann doch keiner ernsthaft was
> dagegen haben, wenn ich die Unterlagen kopiere und auf Anfrage
> weitergebe.

Wenn  jemand die Unterlagen z.B. beim Konkurs von Grundig aufgekauft 
hat, und einen "Schaltungsdienst" damit betreibt, wird er wohl etwas 
dagegen haben, dass da Kopien gemacht und verkauft werden.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?


von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Gustav K. schrieb:
> Hallo,
>
> habe vor kurzem den alten KW-Empfänger vom Opa in der Bucht verkauft.
> Mit dabei war die originale Anleitung und - wie damals üblich -
> Schaltbilder und Stücklisten. Nun kam eine Flut von Anfragen, ob ich
> denn nicht die Unterlagen kopieren und an die Leute verkaufen wollte.
>
> Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Bei einem Gerät, das seit
> jahrzehnten nicht mehr gebaut wird, kann doch keiner ernsthaft was
> dagegen haben, wenn ich die Unterlagen kopiere und auf Anfrage
> weitergebe.
>
> Gustav

Wie üblich im Urheberrecht: Wenn ein Buch (und Handbuch und Schaltplan 
sind auch Bücher) 2 Jahre vergriffen ist (und das ist bei den Geräten 
der Fall) darf eine Kopie zu eigenen Zwecken angefertigt werden.
Diese Arbeit dürfen auch andere Menschen im Auftrag machen und 
zuschicken und die dabei entstehenden Kosten dürfen ersetzt werden. Es 
kommt auf die Person des Bestellers an, daß der die Kopie für sich zu 
privaten Zwecken haben will.

Aber warum solltest du für andere Leute die Arbeit machen ohne etwas 
dafür zu bekommen ? Richtig, das macht man nur bei Bekannten und 
Freunden, womit das Gesetz genau das erreicht hat, was gedacht war.

Du darfst auch eine Kopie per eMail an einen begrenzten Personenkreis, 
der nicht als öffentlicher anzusehen ist, weitergeben (ich gehe davon 
aus, daß das kostenlos erfolgen muss). Daher die Regelungen in vielen 
Gerätereparaturforen, Schaltpläne und Unterlagen erst auf eMail-Kontakt 
zuzusenden, obwohl das ja nach unsinnig mehr Arbeit aussieht (und ist)

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Peter R. schrieb:
> Erste Näherung: In Deutschland dauert das Urheberrecht bis 70 Jahre nach
> dem Tod des Urhebers.
>
> Das Recht kann auch auf Andre übertragen werden. Oft ist überraschend,
> bei wem die Rechte tatsächlich liegen. (nicht nur in der Musikbranche)

Nein. Urheberrechte sind nicht frei übertragbar. Sie können 
ausschließlich durch Vererben übertragen werden.

Wenn du also deine Urheberrechte übertragen willst, müssen folgende 
Bedingungen erfüllt sein:

(a) derjenige, der die Rechte erhalten soll, muß als dein Erbe 
eingesetzt sein
(b) du mußt sterben

Und weil das so unpraktisch ist, andererseits die Urheberrechte aber 
auch meistens gar nicht sooo interessant sind, überträgt man einfach die 
Nutzungs- oder Verwertungsrechte. :-)

von oldeurope O. (Gast)


Lesenswert?

Hallo Gustav,
stelle es da

http://elektrotanya.com/

ein. Dort kann es dann Jeder kostenlos herunterladen,
Du hast ein gutes Werk getan und brauchst Dir keinen
Kopf zu machen.

LG

old.

von Andreas D. (rackandboneman)


Lesenswert?

Naja, solange ist der Ärger bzgl Raupenhaus noch nicht her...

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Da das Urheberrecht aber nur die Form schützt, nicht den Inhalt, dürfte
> es unproblematisch sein, wenn du angeregt vom Original ein eigenes Werk
> produzierst und dies veröffentlichst. Also mehr oder weniger abschreibst
> und abmalst.

Du Optimist. Mach das mal mit Noten, da biste aber schnell Mode. Und ich 
glaube auch wenn Du Fifty Grays of Shade abschreibst und ins Internet 
stellst, wird das nicht gerade auf Wohlwollen bei gewissen 
Rechteverwesern stoßen. Da hilft auch nicht, die Kommas etwas anders zu 
setzen.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Timm Thaler schrieb:
> Und ich
> glaube auch wenn Du Fifty Grays of Shade abschreibst und ins Internet
> stellst, wird das nicht gerade auf Wohlwollen bei gewissen
> Rechteverwesern stoßen.

Da hilft nur warten, bis sie verwest sind...

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Timm Thaler schrieb:
> Du Optimist. Mach das mal mit Noten, da biste aber schnell Mode.

"In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung 
des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies 
durch Abschreiben erfolgt." [Wikipedia]

Bezieht sich auf Privatkopie. Daher auch der oben angeführte Zirkus mit 
Mail statt Forum. Es muss eine persönliche Beziehung hergestellt werden, 
damit man es als Privatkopie betrachten kann.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Sind aber hier keine Noten. Sondern eine technische Dokumentation,
> wodurch der Inhalt der Dokumentation von der Sache her vorgegeben ist,
> nur die Form variierbar.

Ach ich vergass: Urheberrechte gelten nur für "Künstler", Ingenieure 
erbringen ja keine geistigen Leistungen.

Also nicht dass ich auf 70 Jahre Urheberschutz scharf wäre...

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

Das Kopieren und private Versenden an einzelne gleichgesinnte 
Hobbykollegen sollte noch unter erlaubte Privatkopie fallen und nicht 
unter gewerbsmässige Vervielfältigung oder gar Veröffentlichung. Darauf 
würd ich plädieren. Wenn sich überhaupt irgendwer dafür interessiert 
oder diesen privaten Papieraustausch überhaupt erst mitbekommt.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Timm Thaler schrieb:
> Ach ich vergass: Urheberrechte gelten nur für "Künstler", Ingenieure
> erbringen ja keine geistigen Leistungen.

Doch. Aber das ist dann das Gerät. Nicht unbedingt dessen Dokumentation, 
soweit sie sich zwingend direkt aus der Funktion des Gerätes ergibt.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Timm Thaler schrieb:
> Also nicht dass ich auf 70 Jahre Urheberschutz scharf wäre...

PS: Dein Beispiel mit den Noten war super. Weils genau bei diesen Werken 
ausdrücklich per Gesetz einen Unterschied ergibt, ob man sie fotokopiert 
oder abschreibt. Das steht da wörtlich drin: "soweit sie nicht durch 
Abschreiben vorgenommen wird" [§53 UrhG]

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Das steht da wörtlich drin: "soweit sie nicht durch
> Abschreiben vorgenommen wird" [§53 UrhG]

Und wenn man die Abschrift kopiert?

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Und wenn man die Abschrift kopiert?

Dann ist es natürlich wieder illegal.

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


Lesenswert?

Entschuldigt meine Antwort bitte, habe die "replys" aus zeit/lustmangel 
nicht gelesen.
Radiomuseum sollte mal echt verklagt werden. Informationen, die der 
Bildung und des allgemeinen Nutzen dienen, sollten auf keinster Weise 
vorbehalten werden! Und 25€ als Anmeldegebühr ist mehr als Frech!

Weder Radiomuseum noch die Mitglieder sind Eigentümer dieser 
Schaltpläne/bzw. besitzen deren Rechte. Was da getrieben wird ist mMn. 
höchst strafbar und sollte streng bestraft werden. Bildung und 
Informationen unterdrücken... Wo leben wir denn? Nordkorea?!

: Bearbeitet durch User
von oldeurope O. (Gast)


Lesenswert?

Mir würde es schon genügen, wenn die unlesbaren Mini-(Lock)-Schaltbilder
nicht mehr in der Google-Suche auftauchen würden.

LG

old.

von oldeurope O. (Gast)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Timm Thaler schrieb:
>> Du Optimist. Mach das mal mit Noten, da biste aber schnell Mode.
>
> "In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung
> des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies
> durch Abschreiben erfolgt." [Wikipedia]
>
> Bezieht sich auf Privatkopie. Daher auch der oben angeführte Zirkus mit
> Mail statt Forum. Es muss eine persönliche Beziehung hergestellt werden,
> damit man es als Privatkopie betrachten kann.

Spannend wird es, wenn "Jemand" eine Schaltung die frei verfügbar
im Netz ist, klauen will.
Wenn Schweinchen-Klau auch noch hohen Traffic hat, wird es schwer
den am Ringelschwanz zu packen.
Geht aber.

http://2.bp.blogspot.com/_oCEpds9YoPw/S_6jyb20SbI/AAAAAAAAAv4/eWXajouoBVk/s1600/Jochen_copyright.JPG

http://forenfalle.blogspot.de/2010/05/die-foren-falle.html

LG

old.

von Michael R. (Firma: Brainit GmbH) (fisa)


Lesenswert?

IncreasingVoltage .. schrieb:
> Radiomuseum sollte mal echt verklagt werden.

Steht dir vermutlich frei, das zu versuchen.

> Und 25€ als Anmeldegebühr ist mehr als Frech!
eigenartigerweise zwingt dich keiner das Angebot zu nutzen. Geh doch zur 
elektro tanja.

> Weder Radiomuseum noch die Mitglieder sind Eigentümer dieser
> Schaltpläne/bzw. besitzen deren Rechte.
Woher nimmst du diese Information?

> Was da getrieben wird ist mMn.
> höchst strafbar und sollte streng bestraft werden.

Siehe oben - mach mal. Nicht nur reden, tun!

> Bildung und Informationen unterdrücken... Wo leben wir denn? Nordkorea?!

Jetzt übertreibst du aber...

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

D a r i u s M. schrieb:
> wird es schwer
> den am Ringelschwanz zu packen.
> Geht aber.
>
> 
http://2.bp.blogspot.com/_oCEpds9YoPw/S_6jyb20SbI/AAAAAAAAAv4/eWXajouoBVk/s1600/Jochen_copyright.JPG
>
> http://forenfalle.blogspot.de/2010/05/die-foren-falle.html

Sollen wir das jetzt alles lesen bis ganz am Ende nach zig Seiten 
(vielleicht) die Auflösung kommt worum es überhaupt geht und was 
überhaupt passiert ist?

Hint: Anders als beim Roman den man aus Zeitvertreib(!) liest sollte die 
Einleitung einer Dokumentation nicht dazu dienen seitenweise stundenlang 
Spannung aufzubauen bis man endlich erfährt worum es überhaupt gehen 
soll und wann im Verlauf der Erzählung der Schaltungsdieb zum ersten Mal 
zuschlägt (oder ob es überhaupt um geklaute Schaltungen geht) sondern 
sie sollte in einem einzigen Absatz kurz umreißen worum sich der Artikel 
überhaupt dreht.

: Bearbeitet durch User
von oldeurope O. (Gast)


Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> Spannend wird es, wenn "Jemand" eine Schaltung die frei verfügbar
> im Netz ist, klauen will.
> Wenn Schweinchen-Klau auch noch hohen Traffic hat, wird es schwer
> den am Ringelschwanz zu packen.
> Geht aber.
>
> 
http://2.bp.blogspot.com/_oCEpds9YoPw/S_6jyb20SbI/AAAAAAAAAv4/eWXajouoBVk/s1600/Jochen_copyright.JPG
>
> http://forenfalle.blogspot.de/2010/05/die-foren-falle.html
>
>> Sollen wir das jetzt alles lesen ...

Sind doch nur 5 Zeilen.

LG

old.

Edit: Link repariert.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

D a r i u s M. schrieb:
>>> Sollen wir das jetzt alles lesen ...
>
> Sind doch nur 5 Zeilen.

Ja und da heult irgendjemand jemand rum weil er in irgendeinem Forum 
irgendwas diskutieren wollte und irgendein Flamewar (wegen irgendwas, 
steht nicht genau dabei warum) ausgelöst und irgendein höchst wichtiger 
Thread gelöscht wurde. Man stelle sich vor: Ein Thread wurde gelöscht! 
Im Internet! Ein nie zuvor dagewesenes Ereignis! Und deshalb ist er 
jetzt beleidigt und weint sich in seinem Blog aus. Und zwar über weit 
mehr als 5 Zeilen. Aber worums da überhaupt ging oder warum das 
überhaupt irgend einen Außenstehenden interessieren sollte steht da 
nicht und was das mit "geklauten Schaltplänen" zu tun hat steht da 
ebenfalls nicht.

: Bearbeitet durch User
von oldeurope O. (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> was das mit "geklauten Schaltplänen" zu tun hat steht da
> ebenfalls nicht

Erst lesen, dann posten!
Ach so, Du traust Dich nicht auf den Link zu klicken und
blubberst mal so in Blaue.
Lade ich gerne für Dich hier hoch. :-)



LG

old.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

D a r i u s M. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> was das mit "geklauten Schaltplänen" zu tun hat steht da
>> ebenfalls nicht
>
> Erst lesen, dann posten!
> Ach so, Du traust Dich nicht auf den Link zu klicken und
> blubberst mal so in Blaue.
> Lade ich gerne für Dich hier hoch. :-)

Ja und? Zusammenhang? Wo ist jetzt "Schweinchen-Klau" und wer hat ihn 
"am Ringelschwanz gepackt" (nichts dergleichen wird in diesem Schnipsel 
erwähnt)? Willst Du den Zusammenhang nicht erklären oder kannst Du es 
nicht?

von Gustav K. (hauwech)


Lesenswert?

Peter R. schrieb:
> Wenn jemand die Unterlagen z.B. beim Konkurs von Grundig aufgekauft
> hat, und einen "Schaltungsdienst" damit betreibt, wird er wohl etwas
> dagegen haben, dass da Kopien gemacht und verkauft werden.

Hmm - das wäre einleuchtend. Aber "Grundig" hat ja die Unterlagen früher 
den Geräten mitgeben. Also sind mehrere solcher Unterlagen in Umlauf 
bzw. in Privatbesitz. Also darf ich meine Unterlagen nicht kopieren, 
weil jemand anders seine Unterlagen kopiert? Das hiesse ja, ich darf 
kein Brot backen, weil schon ein anderer Brot bäckt.

Konkret waren die Anfragen so: Kannste mir nich für'n Zehner die 
Unterlagen kopieren und schicken? Reich mal die Kontonummer durch...
Insgesamt waren es 5 oder 6 Anfragen, also paar Euros hätte ich da wohl 
schon verdient. Von einer Veröffentlichung kann da m.E. keine Rede sein.

Gustav

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Gustav K. schrieb:
> kein Brot backen, weil schon ein anderer Brot bäckt.

Backen schon, aber nicht kopieren. ;-)

Aber solange die Replikatoren in den SF-Filmen verbleiben ist das noch 
kein reales Problem.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Backen schon, aber nicht kopieren. ;-)

Warum denn nicht? Das wäre dann ein sog. BackUp
;-)

MfG Paul

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Gustav K. schrieb:
> Also darf ich meine Unterlagen nicht kopieren, weil jemand anders seine
> Unterlagen kopiert?

Du darfst nicht Dein Harry-Potter-Buch kopieren, der Verlag schon.

Und der Schaltungsdienst, der die Unterlagen (also das 
Publikationsrecht) aufgekauft hat, ist hier mit dem Verlag 
gleichzusetzen.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

Privatkopie -> erlaubt.

von Andreas D. (rackandboneman)


Lesenswert?

Radiomuseum unterdrücken gar nichts, da sie ja gar nicht verpflichtet 
sind irgendetwas zu veröffentlichen. Was die machen ist kein feiner Zug, 
aber keine Unterdrückung.

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> Privatkopie -> erlaubt.

Noch, und zum Glück. Sonst kämen die Geldeintreiber noch auf die Idee 
einer personenbezogenen Abgabe. Schließlich kopiert man sich Bücher, 
Film und Musik ins Hirn beim konsumieren...  Wird dann ein teurer Spaß.

Und wenn man dann jemanden von diesem Wissen erzählt, riskiert man 
gesiebte Luft wegen unerlaubter Verbreitung.


(Interessieren würde mich auch, warum ich vom TV keine Sendung auf den 
angeschlossenen Datenträger aufnehmen kann, wenn keine 
Internetverbindung vorliegt. Ich sehe jedenfalls keinen plausiblen 
Grund. Vllt. sollte man Geldnachlaß erstreiten wegen 
Nichtbenutzungsmöglichkeit. Internet wurde ja noch nicht zur Pflicht 
erhoben.(kann wegen Kamera- und Mikrofonnutzung durch Dritte natürlich 
noch kommen.))

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Du darfst nicht Dein Harry-Potter-Buch kopieren, der Verlag schon.

Aber natürlich darfst Du Dein Töpferharald-Buch kopieren. Was glaubst 
Du, warum Du für jeden Kopierer Abgaben an die VG Wort abdrückst. Du 
darfst sogar aus einem Töpferharald-Buch aus der Bibliothek abkopieren. 
Du darfst die Kopie nur nicht weiterverkaufen oder im Internet 
veröffentlichen.

Allerdings solltest Du das nie mit Noten machen. Ich bin einmal in der 
Bibliothek mit einem Notenblatt in Richtung Kopierer gelaufen. Es hat 
Wochen gedauert, bis die Ninjasterne wieder rausgeeitert waren.

Dabei sind Noten auch nur wie ein Schaltplan eine Handlungsanweisung, 
deren Interpretation - also ob Du jetzt braune oder grüne Widerstände 
nimmst - Dir überlassen bleibt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Timm Thaler schrieb:
> Allerdings solltest Du das nie mit Noten machen.

Dafür kannst Du die Noten abschreiben bzw. mit geeigneter Software neu 
setzen. Vorausgesetzt, der Komponist ist schon lange genug tot, ist das 
Resultat dann legal verwertbar.

Das ist eine erstaunliche Lücke in der ansonsten so perfekten 
Rechteverwertungsfront.

Wenn Du hingegen die 50 Graustufen abschreibst und Kopien deiner 
Handschrift (oder den Output Deines Textverarbeitungsprogrammes) 
vermarkten willst, bekommst Du ein Problem.

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Dafür kannst Du die Noten abschreiben bzw. mit geeigneter Software neu
> setzen. Vorausgesetzt, der Komponist ist schon lange genug tot, ist das
> Resultat dann legal verwertbar.

Was willst Du mir damit sagen?

Abgeschriebene oder auch "rausgehörte" Noten neuer Kombinationen kannst 
Du so auch nicht weiter verkaufen. Du darfst angeblich nichtmal Kopien 
(technisch mit Kopierer oder Scanner) Deiner Abschrift machen.

Noten vom ollen Bach wären ja gemeinfrei, sind aber meistens neu 
"arrangiert". Da ist dann mal ne Triole anders. Schon hat die 
"Arrangeuse" wieder Urheberrecht an den Noten und Du darfst sie nicht 
kopieren.

Kopieren darfst Du also nur die alten Sätze, wenn Du denn rannkommst. 
Was meinst Du, wie die Chöre immer abkotzen, wenn sie einen kompletten 
Satz kaufen müssen. Dank des Kopierverbotes ist das Zeug ja richtig 
teuer, da zahlst Du für 3 Seiten Notenblatt (wovon eines Titelblatt ist) 
locker mal 10 Eur.

von Gustav K. (hauwech)


Lesenswert?

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Und der Schaltungsdienst, der die Unterlagen (also das
> Publikationsrecht) aufgekauft hat, ist hier mit dem Verlag
> gleichzusetzen.

Das scheint mir nun die zentrale Auskunft zu sein. Also geht es 
rechtlich nicht, wenn einer anfragt, ob er für'n Zehner Kopien von den 
Schaltplänen haben kann. Dann muss ich denjenigen an den bekannten 
Schaltungsdienst verweisen. Eine unschöne Sache ...

Ich möchte nur vermeiden, dass ein Abmahner bei mir anfragen lässt, um 
mir hinterher einen tausender abzunehmen. Solche derben Geschichten sind 
dann ja wieder legal.

Gustav

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Timm Thaler schrieb:
> Kopieren darfst Du also nur die alten Sätze, wenn Du denn rannkommst.
> Was meinst Du, wie die Chöre immer abkotzen, wenn sie einen kompletten
> Satz kaufen müssen.

Da hilft nur: Das Musikstück als Kanon versetzt vortragen. Da kann man 
das Notenblatt nach getaner Arbeit an den Nächsten weiterreichen.
;-)
MfG Paul

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Wie schon oben erwähnt: Abschreiben ist erlaubt. ;-)

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.