Hallo, habe vor kurzem den alten KW-Empfänger vom Opa in der Bucht verkauft. Mit dabei war die originale Anleitung und - wie damals üblich - Schaltbilder und Stücklisten. Nun kam eine Flut von Anfragen, ob ich denn nicht die Unterlagen kopieren und an die Leute verkaufen wollte. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Bei einem Gerät, das seit jahrzehnten nicht mehr gebaut wird, kann doch keiner ernsthaft was dagegen haben, wenn ich die Unterlagen kopiere und auf Anfrage weitergebe. Gustav
Wenn Werke überhaupt dem Urheberrecht unterliegen, dann ist es formal nicht relevant, ob dieses Recht einen Sinn ergibt oder nicht. Zu dieser Frage läuft seit Jahren eine Diskussion, wie mit verwaister Literatur umzugehen ist, also mit Werken, bei denen kein Urheber oder Rechtsnachfolger ermittelt werden kann. Die Frage ist also, inwieweit Gerätedokumentationen und Schaltpläne dem Urheberrecht unterliegen. Wenn dies der Fall ist, dann gilt eher das Prnzip "wo kein Kläger, da kein Richter". Da das Urheberrecht aber nur die Form schützt, nicht den Inhalt, dürfte es unproblematisch sein, wenn du angeregt vom Original ein eigenes Werk produzierst und dies veröffentlichst. Also mehr oder weniger abschreibst und abmalst.
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Erste Näherung: In Deutschland dauert das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Recht kann auch auf Andre übertragen werden. Oft ist überraschend, bei wem die Rechte tatsächlich liegen. (nicht nur in der Musikbranche) Gustav K. schrieb: > Bei einem Gerät, das seit > jahrzehnten nicht mehr gebaut wird, kann doch keiner ernsthaft was > dagegen haben, wenn ich die Unterlagen kopiere und auf Anfrage > weitergebe. Wenn jemand die Unterlagen z.B. beim Konkurs von Grundig aufgekauft hat, und einen "Schaltungsdienst" damit betreibt, wird er wohl etwas dagegen haben, dass da Kopien gemacht und verkauft werden.
Gustav K. schrieb: > Hallo, > > habe vor kurzem den alten KW-Empfänger vom Opa in der Bucht verkauft. > Mit dabei war die originale Anleitung und - wie damals üblich - > Schaltbilder und Stücklisten. Nun kam eine Flut von Anfragen, ob ich > denn nicht die Unterlagen kopieren und an die Leute verkaufen wollte. > > Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Bei einem Gerät, das seit > jahrzehnten nicht mehr gebaut wird, kann doch keiner ernsthaft was > dagegen haben, wenn ich die Unterlagen kopiere und auf Anfrage > weitergebe. > > Gustav Wie üblich im Urheberrecht: Wenn ein Buch (und Handbuch und Schaltplan sind auch Bücher) 2 Jahre vergriffen ist (und das ist bei den Geräten der Fall) darf eine Kopie zu eigenen Zwecken angefertigt werden. Diese Arbeit dürfen auch andere Menschen im Auftrag machen und zuschicken und die dabei entstehenden Kosten dürfen ersetzt werden. Es kommt auf die Person des Bestellers an, daß der die Kopie für sich zu privaten Zwecken haben will. Aber warum solltest du für andere Leute die Arbeit machen ohne etwas dafür zu bekommen ? Richtig, das macht man nur bei Bekannten und Freunden, womit das Gesetz genau das erreicht hat, was gedacht war. Du darfst auch eine Kopie per eMail an einen begrenzten Personenkreis, der nicht als öffentlicher anzusehen ist, weitergeben (ich gehe davon aus, daß das kostenlos erfolgen muss). Daher die Regelungen in vielen Gerätereparaturforen, Schaltpläne und Unterlagen erst auf eMail-Kontakt zuzusenden, obwohl das ja nach unsinnig mehr Arbeit aussieht (und ist)
Peter R. schrieb: > Erste Näherung: In Deutschland dauert das Urheberrecht bis 70 Jahre nach > dem Tod des Urhebers. > > Das Recht kann auch auf Andre übertragen werden. Oft ist überraschend, > bei wem die Rechte tatsächlich liegen. (nicht nur in der Musikbranche) Nein. Urheberrechte sind nicht frei übertragbar. Sie können ausschließlich durch Vererben übertragen werden. Wenn du also deine Urheberrechte übertragen willst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: (a) derjenige, der die Rechte erhalten soll, muß als dein Erbe eingesetzt sein (b) du mußt sterben Und weil das so unpraktisch ist, andererseits die Urheberrechte aber auch meistens gar nicht sooo interessant sind, überträgt man einfach die Nutzungs- oder Verwertungsrechte. :-)
Hallo Gustav, stelle es da http://elektrotanya.com/ ein. Dort kann es dann Jeder kostenlos herunterladen, Du hast ein gutes Werk getan und brauchst Dir keinen Kopf zu machen. LG old.
Naja, solange ist der Ärger bzgl Raupenhaus noch nicht her...
A. K. schrieb: > Da das Urheberrecht aber nur die Form schützt, nicht den Inhalt, dürfte > es unproblematisch sein, wenn du angeregt vom Original ein eigenes Werk > produzierst und dies veröffentlichst. Also mehr oder weniger abschreibst > und abmalst. Du Optimist. Mach das mal mit Noten, da biste aber schnell Mode. Und ich glaube auch wenn Du Fifty Grays of Shade abschreibst und ins Internet stellst, wird das nicht gerade auf Wohlwollen bei gewissen Rechteverwesern stoßen. Da hilft auch nicht, die Kommas etwas anders zu setzen.
Timm Thaler schrieb: > Und ich > glaube auch wenn Du Fifty Grays of Shade abschreibst und ins Internet > stellst, wird das nicht gerade auf Wohlwollen bei gewissen > Rechteverwesern stoßen. Da hilft nur warten, bis sie verwest sind...
Timm Thaler schrieb: > Du Optimist. Mach das mal mit Noten, da biste aber schnell Mode. "In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies durch Abschreiben erfolgt." [Wikipedia] Bezieht sich auf Privatkopie. Daher auch der oben angeführte Zirkus mit Mail statt Forum. Es muss eine persönliche Beziehung hergestellt werden, damit man es als Privatkopie betrachten kann.
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A. K. schrieb: > Sind aber hier keine Noten. Sondern eine technische Dokumentation, > wodurch der Inhalt der Dokumentation von der Sache her vorgegeben ist, > nur die Form variierbar. Ach ich vergass: Urheberrechte gelten nur für "Künstler", Ingenieure erbringen ja keine geistigen Leistungen. Also nicht dass ich auf 70 Jahre Urheberschutz scharf wäre...
Das Kopieren und private Versenden an einzelne gleichgesinnte Hobbykollegen sollte noch unter erlaubte Privatkopie fallen und nicht unter gewerbsmässige Vervielfältigung oder gar Veröffentlichung. Darauf würd ich plädieren. Wenn sich überhaupt irgendwer dafür interessiert oder diesen privaten Papieraustausch überhaupt erst mitbekommt.
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Timm Thaler schrieb: > Ach ich vergass: Urheberrechte gelten nur für "Künstler", Ingenieure > erbringen ja keine geistigen Leistungen. Doch. Aber das ist dann das Gerät. Nicht unbedingt dessen Dokumentation, soweit sie sich zwingend direkt aus der Funktion des Gerätes ergibt.
Timm Thaler schrieb: > Also nicht dass ich auf 70 Jahre Urheberschutz scharf wäre... PS: Dein Beispiel mit den Noten war super. Weils genau bei diesen Werken ausdrücklich per Gesetz einen Unterschied ergibt, ob man sie fotokopiert oder abschreibt. Das steht da wörtlich drin: "soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird" [§53 UrhG]
A. K. schrieb: > Das steht da wörtlich drin: "soweit sie nicht durch > Abschreiben vorgenommen wird" [§53 UrhG] Und wenn man die Abschrift kopiert?
Entschuldigt meine Antwort bitte, habe die "replys" aus zeit/lustmangel nicht gelesen. Radiomuseum sollte mal echt verklagt werden. Informationen, die der Bildung und des allgemeinen Nutzen dienen, sollten auf keinster Weise vorbehalten werden! Und 25€ als Anmeldegebühr ist mehr als Frech! Weder Radiomuseum noch die Mitglieder sind Eigentümer dieser Schaltpläne/bzw. besitzen deren Rechte. Was da getrieben wird ist mMn. höchst strafbar und sollte streng bestraft werden. Bildung und Informationen unterdrücken... Wo leben wir denn? Nordkorea?!
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Mir würde es schon genügen, wenn die unlesbaren Mini-(Lock)-Schaltbilder nicht mehr in der Google-Suche auftauchen würden. LG old.
A. K. schrieb: > Timm Thaler schrieb: >> Du Optimist. Mach das mal mit Noten, da biste aber schnell Mode. > > "In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung > des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies > durch Abschreiben erfolgt." [Wikipedia] > > Bezieht sich auf Privatkopie. Daher auch der oben angeführte Zirkus mit > Mail statt Forum. Es muss eine persönliche Beziehung hergestellt werden, > damit man es als Privatkopie betrachten kann. Spannend wird es, wenn "Jemand" eine Schaltung die frei verfügbar im Netz ist, klauen will. Wenn Schweinchen-Klau auch noch hohen Traffic hat, wird es schwer den am Ringelschwanz zu packen. Geht aber. http://2.bp.blogspot.com/_oCEpds9YoPw/S_6jyb20SbI/AAAAAAAAAv4/eWXajouoBVk/s1600/Jochen_copyright.JPG http://forenfalle.blogspot.de/2010/05/die-foren-falle.html LG old.
IncreasingVoltage .. schrieb: > Radiomuseum sollte mal echt verklagt werden. Steht dir vermutlich frei, das zu versuchen. > Und 25€ als Anmeldegebühr ist mehr als Frech! eigenartigerweise zwingt dich keiner das Angebot zu nutzen. Geh doch zur elektro tanja. > Weder Radiomuseum noch die Mitglieder sind Eigentümer dieser > Schaltpläne/bzw. besitzen deren Rechte. Woher nimmst du diese Information? > Was da getrieben wird ist mMn. > höchst strafbar und sollte streng bestraft werden. Siehe oben - mach mal. Nicht nur reden, tun! > Bildung und Informationen unterdrücken... Wo leben wir denn? Nordkorea?! Jetzt übertreibst du aber...
D a r i u s M. schrieb: > wird es schwer > den am Ringelschwanz zu packen. > Geht aber. > > http://2.bp.blogspot.com/_oCEpds9YoPw/S_6jyb20SbI/AAAAAAAAAv4/eWXajouoBVk/s1600/Jochen_copyright.JPG > > http://forenfalle.blogspot.de/2010/05/die-foren-falle.html Sollen wir das jetzt alles lesen bis ganz am Ende nach zig Seiten (vielleicht) die Auflösung kommt worum es überhaupt geht und was überhaupt passiert ist? Hint: Anders als beim Roman den man aus Zeitvertreib(!) liest sollte die Einleitung einer Dokumentation nicht dazu dienen seitenweise stundenlang Spannung aufzubauen bis man endlich erfährt worum es überhaupt gehen soll und wann im Verlauf der Erzählung der Schaltungsdieb zum ersten Mal zuschlägt (oder ob es überhaupt um geklaute Schaltungen geht) sondern sie sollte in einem einzigen Absatz kurz umreißen worum sich der Artikel überhaupt dreht.
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Bernd K. schrieb: > Spannend wird es, wenn "Jemand" eine Schaltung die frei verfügbar > im Netz ist, klauen will. > Wenn Schweinchen-Klau auch noch hohen Traffic hat, wird es schwer > den am Ringelschwanz zu packen. > Geht aber. > > http://2.bp.blogspot.com/_oCEpds9YoPw/S_6jyb20SbI/AAAAAAAAAv4/eWXajouoBVk/s1600/Jochen_copyright.JPG > > http://forenfalle.blogspot.de/2010/05/die-foren-falle.html > >> Sollen wir das jetzt alles lesen ... Sind doch nur 5 Zeilen. LG old. Edit: Link repariert.
D a r i u s M. schrieb: >>> Sollen wir das jetzt alles lesen ... > > Sind doch nur 5 Zeilen. Ja und da heult irgendjemand jemand rum weil er in irgendeinem Forum irgendwas diskutieren wollte und irgendein Flamewar (wegen irgendwas, steht nicht genau dabei warum) ausgelöst und irgendein höchst wichtiger Thread gelöscht wurde. Man stelle sich vor: Ein Thread wurde gelöscht! Im Internet! Ein nie zuvor dagewesenes Ereignis! Und deshalb ist er jetzt beleidigt und weint sich in seinem Blog aus. Und zwar über weit mehr als 5 Zeilen. Aber worums da überhaupt ging oder warum das überhaupt irgend einen Außenstehenden interessieren sollte steht da nicht und was das mit "geklauten Schaltplänen" zu tun hat steht da ebenfalls nicht.
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Bernd K. schrieb: > was das mit "geklauten Schaltplänen" zu tun hat steht da > ebenfalls nicht Erst lesen, dann posten! Ach so, Du traust Dich nicht auf den Link zu klicken und blubberst mal so in Blaue. Lade ich gerne für Dich hier hoch. :-) LG old.
D a r i u s M. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> was das mit "geklauten Schaltplänen" zu tun hat steht da >> ebenfalls nicht > > Erst lesen, dann posten! > Ach so, Du traust Dich nicht auf den Link zu klicken und > blubberst mal so in Blaue. > Lade ich gerne für Dich hier hoch. :-) Ja und? Zusammenhang? Wo ist jetzt "Schweinchen-Klau" und wer hat ihn "am Ringelschwanz gepackt" (nichts dergleichen wird in diesem Schnipsel erwähnt)? Willst Du den Zusammenhang nicht erklären oder kannst Du es nicht?
Peter R. schrieb: > Wenn jemand die Unterlagen z.B. beim Konkurs von Grundig aufgekauft > hat, und einen "Schaltungsdienst" damit betreibt, wird er wohl etwas > dagegen haben, dass da Kopien gemacht und verkauft werden. Hmm - das wäre einleuchtend. Aber "Grundig" hat ja die Unterlagen früher den Geräten mitgeben. Also sind mehrere solcher Unterlagen in Umlauf bzw. in Privatbesitz. Also darf ich meine Unterlagen nicht kopieren, weil jemand anders seine Unterlagen kopiert? Das hiesse ja, ich darf kein Brot backen, weil schon ein anderer Brot bäckt. Konkret waren die Anfragen so: Kannste mir nich für'n Zehner die Unterlagen kopieren und schicken? Reich mal die Kontonummer durch... Insgesamt waren es 5 oder 6 Anfragen, also paar Euros hätte ich da wohl schon verdient. Von einer Veröffentlichung kann da m.E. keine Rede sein. Gustav
Gustav K. schrieb: > kein Brot backen, weil schon ein anderer Brot bäckt. Backen schon, aber nicht kopieren. ;-) Aber solange die Replikatoren in den SF-Filmen verbleiben ist das noch kein reales Problem.
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A. K. schrieb: > Backen schon, aber nicht kopieren. ;-) Warum denn nicht? Das wäre dann ein sog. BackUp ;-) MfG Paul
Gustav K. schrieb: > Also darf ich meine Unterlagen nicht kopieren, weil jemand anders seine > Unterlagen kopiert? Du darfst nicht Dein Harry-Potter-Buch kopieren, der Verlag schon. Und der Schaltungsdienst, der die Unterlagen (also das Publikationsrecht) aufgekauft hat, ist hier mit dem Verlag gleichzusetzen.
Radiomuseum unterdrücken gar nichts, da sie ja gar nicht verpflichtet sind irgendetwas zu veröffentlichen. Was die machen ist kein feiner Zug, aber keine Unterdrückung.
Bernd K. schrieb: > Privatkopie -> erlaubt. Noch, und zum Glück. Sonst kämen die Geldeintreiber noch auf die Idee einer personenbezogenen Abgabe. Schließlich kopiert man sich Bücher, Film und Musik ins Hirn beim konsumieren... Wird dann ein teurer Spaß. Und wenn man dann jemanden von diesem Wissen erzählt, riskiert man gesiebte Luft wegen unerlaubter Verbreitung. (Interessieren würde mich auch, warum ich vom TV keine Sendung auf den angeschlossenen Datenträger aufnehmen kann, wenn keine Internetverbindung vorliegt. Ich sehe jedenfalls keinen plausiblen Grund. Vllt. sollte man Geldnachlaß erstreiten wegen Nichtbenutzungsmöglichkeit. Internet wurde ja noch nicht zur Pflicht erhoben.(kann wegen Kamera- und Mikrofonnutzung durch Dritte natürlich noch kommen.))
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Du darfst nicht Dein Harry-Potter-Buch kopieren, der Verlag schon. Aber natürlich darfst Du Dein Töpferharald-Buch kopieren. Was glaubst Du, warum Du für jeden Kopierer Abgaben an die VG Wort abdrückst. Du darfst sogar aus einem Töpferharald-Buch aus der Bibliothek abkopieren. Du darfst die Kopie nur nicht weiterverkaufen oder im Internet veröffentlichen. Allerdings solltest Du das nie mit Noten machen. Ich bin einmal in der Bibliothek mit einem Notenblatt in Richtung Kopierer gelaufen. Es hat Wochen gedauert, bis die Ninjasterne wieder rausgeeitert waren. Dabei sind Noten auch nur wie ein Schaltplan eine Handlungsanweisung, deren Interpretation - also ob Du jetzt braune oder grüne Widerstände nimmst - Dir überlassen bleibt.
Timm Thaler schrieb: > Allerdings solltest Du das nie mit Noten machen. Dafür kannst Du die Noten abschreiben bzw. mit geeigneter Software neu setzen. Vorausgesetzt, der Komponist ist schon lange genug tot, ist das Resultat dann legal verwertbar. Das ist eine erstaunliche Lücke in der ansonsten so perfekten Rechteverwertungsfront. Wenn Du hingegen die 50 Graustufen abschreibst und Kopien deiner Handschrift (oder den Output Deines Textverarbeitungsprogrammes) vermarkten willst, bekommst Du ein Problem.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Dafür kannst Du die Noten abschreiben bzw. mit geeigneter Software neu > setzen. Vorausgesetzt, der Komponist ist schon lange genug tot, ist das > Resultat dann legal verwertbar. Was willst Du mir damit sagen? Abgeschriebene oder auch "rausgehörte" Noten neuer Kombinationen kannst Du so auch nicht weiter verkaufen. Du darfst angeblich nichtmal Kopien (technisch mit Kopierer oder Scanner) Deiner Abschrift machen. Noten vom ollen Bach wären ja gemeinfrei, sind aber meistens neu "arrangiert". Da ist dann mal ne Triole anders. Schon hat die "Arrangeuse" wieder Urheberrecht an den Noten und Du darfst sie nicht kopieren. Kopieren darfst Du also nur die alten Sätze, wenn Du denn rannkommst. Was meinst Du, wie die Chöre immer abkotzen, wenn sie einen kompletten Satz kaufen müssen. Dank des Kopierverbotes ist das Zeug ja richtig teuer, da zahlst Du für 3 Seiten Notenblatt (wovon eines Titelblatt ist) locker mal 10 Eur.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Und der Schaltungsdienst, der die Unterlagen (also das > Publikationsrecht) aufgekauft hat, ist hier mit dem Verlag > gleichzusetzen. Das scheint mir nun die zentrale Auskunft zu sein. Also geht es rechtlich nicht, wenn einer anfragt, ob er für'n Zehner Kopien von den Schaltplänen haben kann. Dann muss ich denjenigen an den bekannten Schaltungsdienst verweisen. Eine unschöne Sache ... Ich möchte nur vermeiden, dass ein Abmahner bei mir anfragen lässt, um mir hinterher einen tausender abzunehmen. Solche derben Geschichten sind dann ja wieder legal. Gustav
Timm Thaler schrieb: > Kopieren darfst Du also nur die alten Sätze, wenn Du denn rannkommst. > Was meinst Du, wie die Chöre immer abkotzen, wenn sie einen kompletten > Satz kaufen müssen. Da hilft nur: Das Musikstück als Kanon versetzt vortragen. Da kann man das Notenblatt nach getaner Arbeit an den Nächsten weiterreichen. ;-) MfG Paul
Wie schon oben erwähnt: Abschreiben ist erlaubt. ;-)
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