Hi Leute, ich habe bei ebay LED's gekauft, die als 5W warmweiß beworben wurden. Gemessen waren's dann nur 2 Watt und warmweiß schienen die mir auch nicht. Nun möchte der Verkäufer schnell das Geschäft rückabwickeln, um vermutlich mit mir seine Ruhe zu haben und den nächsten über den Leisten ziehen zu können. Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr hauen will. Kann ich auf Erfüllung bestehen oder hat er ein Recht auf Rückabwicklung? Viele Grüße Mr. BinSauer
:
Verschoben durch Moderator
BinSauer schrieb: > Gemessen waren's dann nur 2 Watt Vorwiderstand bzw. Konstantstromquelle falsch dimensioniert? > warmweiß schienen die mir auch nicht. Was dann?
>> Gemessen waren's dann nur 2 Watt > Vorwiderstand bzw. Konstantstromquelle falsch dimensioniert? 12V DC Labornetzteil angeschlossen und mit einem Metrawatt Amperemeter gemessen => 2W statt 12W. Ist das eine falsche Meßmethode, wenn die LED für 12V angepriesen war? >> warmweiß schienen die mir auch nicht. > Was dann? Schlimmes kalt-weiß - wie uralte Neon-Röhren.
> Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware > mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie > von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr > hauen will. Sehr süß. Gründe ein Unternehmen, daß mit "ihm" im Wettbewerb steht. Etabliere einen florierenden Geschäftsbetrieb dieses Unternehmens für einige Zeit, damit nicht der Verdacht aufkommt, Du hättest das Unternehmen nur für Deinen Rachefeldzug gegründet. Achte peinlichst darauf, das die Angaben Deines Unternehmens exakt den Produkteigenschaften entsprechen, z.B. durch regelmäßig durchgeführte unabhängige Gutachten. Nach ein bis zwei Jahren kannst Du Testkäufe bei "ihm", Deinem pöhsen Mitbewerber, durchführen und die Ware ebenfalls durch unabhängige Gutachten prüfen lassen. Nun endlich hast Du die Möglichkeit, "ihn" via Abmahnung mal so richtig bluten zu lassen. Hast Du darauf keinen Bock, nimm das Geld zurück :-)
BinSauer schrieb: > Nun möchte der Verkäufer schnell das Geschäft rückabwickeln, um > vermutlich mit mir seine Ruhe zu haben und den nächsten über den Leisten > ziehen zu können. > > Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware > mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie > von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr > hauen will. Was, wenn der Verkäufer sagt "leider ausverkauft"? Dann kann er vorerst nicht mehr liefern und lässt dich lange warten oder aber er schlägt eine Alternative vor, z. B. kaltweiße LED's mit 2W statt 5W zum ¼ des Preises.
BinSauer schrieb: > 12V DC Labornetzteil angeschlossen und mit einem Metrawatt Amperemeter > gemessen => 2W statt 12W. Ist das eine falsche Meßmethode, wenn die LED > für 12V angepriesen war? Ja, da LEDs mit Konstantstrom betrieben werden.
M.N.: Werden wahrscheinlich MR16 Typen sein da hängt man für gewöhnlich 12 V dran und um den Strom kümmert sich die integrierte Stromregelung.
tja, auch bei FleaBay bekommt man für sein Geld max. den Gegenwert in Ware, auch wenn die Produktbeschreibung oft an Wunder glauben läßt ...
Zum Produkt: Beworben wurden die LED's wie folgt: ----------------------------------------------------------------------- Produktdetails Typ2: - Sockel: Stiftsockel G4 - Nicht dimmbar - Betriebspannung: DC 12V - Lebensdauer: > 30000 Std. - Gehäuse-Material: edle Aluminum - Energieeffizienzklasse A+, mit CE und RoHs Kennzeichnung - Farbtemperatur(K): Warmweiß: 2800K-3200K, Weiß: 6000K-6500K - Leistung: 5W - Lichtfarbe: Warmweiß - Helligkeit (LM): ca. 350 Lumen - LED Anzahl: 5x SMD - Abstrahlwinkel: 340 Grad - Abmessung (Durchmesser x Länge): 12,5 x 38 mm -----------------------------------------------------------------------
Hi Leute, Eure Antworten frustrieren mich doch ein wenig: Kann man als Kunde keine Nachbesserung oder Nachlieferung ERZWINGEN? Hat der Verkäufer wirklich DAS RECHT, statt der Nachbesserung oder Nachlieferung eine Rückabwicklung anzubieten? Das ist die Frage, um die es mir hier eigentlich geht. Viele Grüße B.S.
BinSauer schrieb: > Nun möchte der Verkäufer schnell das Geschäft rückabwickeln, um > vermutlich mit mir seine Ruhe zu haben und den nächsten über den Leisten > ziehen zu können. Du schreibst selbst, dass es nur eine Vermutung sei. Das er den "Nächsten über den Leisten zieht" würde ich sogar eine Unterstellung nennen. BinSauer schrieb: > Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware > mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie > von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr > hauen will. ... und für deine Unterstellung muss er also bluten. Willst du hier als Beschützer der Witwen und Waisen gefeiert werden, für etwas was du nur vermutest? Oder hast du konkrete Beweise für deine Anschuldigungen? Dann kläre das mit dem Händler.
Chris hat völlig Recht - ich hatte mich verschrieben (das ist wohl die Wut): Ich hatte geschrieben: > 2W statt 12W Ganz so krass ist es dann doch nicht. Es sollte heißen: "2W statt 5W" Will sagen: die LED's waren als 5W angepriesen und ich habe per UxI nachgemessen, daß die Dinger nur 2W haben. @Chris: Danke für den Hinweis. So kann man sich "vertun". Selbstverständlich kann sich auch ein Händler mal so "vertun". Aber bei besagtem Herrn ist das kein Einzelfall: 4 von insgesamt 5 bei ihm bestellten Produkte wichen in ähnlicher Form von den beworbenen Eigenschaften ab.. Gruß B.S.
> ... und für deine Unterstellung muss er also bluten. > Willst du hier als Beschützer der Witwen und Waisen gefeiert werden, > für etwas was du nur vermutest? > Oder hast du konkrete Beweise für deine Anschuldigungen? > Dann kläre das mit dem Händler. Mal etwas Generelles dazu: Wenn Ihr es grundsätzlich okay findet, daß Händler Ihre Waren mit falschen Angaben anpreisen und damit Euch als Kunden zum Kauf verführen können, dann ist das Okay (für Euch). Wenn Ihr auf meinem Standpunkt seid und so etwas nicht okay findet, dann helft mir bitte mit etwas juristischem Wissen bzgl. Kaufverträgen, Wandlung, Nachbesserung und Co. Viele Grüße B.S.
@TE: Lies bitte worum es in dieser Forumsrubrik geht: *********** Wenn ihr etwas kaufen oder verkaufen wollt, dann seid ihr hier richtig. **************** Da Du nix verkaufen/ kaufen willst, bist Du hier in der falschen rubrik. @ MOD: Bitte Thread schließen, damit dieser Unsinn hier aufhört. Danke.
Andrew Taylor schrieb: > @ MOD: Bitte Thread schließen, damit dieser Unsinn hier aufhört. Danke. Schließen nicht, aber ich habe ihn mal in Offtopic verschoben.
Willkommen im realen Leben. Im BGB steht, daß die Rückabwicklung durchgeführt wird, wenn der Händler die beschriebene Ware nicht liefern kann. Wenn Du nachweist, kannst Du gerichtlich Geld erzwingen, nichts anderes. Ob das BGB hier zählt, weiß ich nicht, wohnt der Händler in .de oder in .cn? Da Du das nicht geschrieben hast, vermute ich .de. Bei .cn würdest Du gar nichts bekommen. Das einzige, was Du tun kannst, ist Dispute, denn irgendwo zählt das Ebay-Kleingedruckte und Käuferschutz. Und das, wozu auch ich (regelmäßiger aliexpress-Kunde) auffordern möchte: Ware erst testen (wobei Schönheitsfehler und miese Qualität zu akzeptieren sind) und bei grundlegenden Problemen gnadenlos disput eröffnen. Nach einer Bewertung ist es meist verloren. Wenn die Lampen 5W verbraten sollen, hänge doch noch einen Widerstand parallel. :-P Ansonsten müßtest Du die Lumen nachmessen, was durchaus schwerer möglich ist. Das ist die übliche Blöderei, daß man die Aufnahmeleistung (=Kosten) als leistungsstark bewirbt und vergißt daß die Abgabeleistung nur eine müde Träne ist. Vielleicht hast Du Glück und das Ding ist bald sowieso kaputt: meine .cn Leuchtmittel hatten 20% Frühausfälle (<100h). Darum kaufe ich sie nicht mehr sondern warte, bis im hiesigen Supermarkt ein Werbungs-Sonderangebot auf Osram steht, und schlage dann zu.
BinSauer schrieb: > > Wenn Ihr auf meinem Standpunkt seid und so etwas nicht okay findet, > dann helft mir bitte mit etwas juristischem Wissen bzgl. Kaufverträgen, > Wandlung, Nachbesserung und Co. Geh zu einem Anwalt, der hat das entsprechende juristische Wissen und auch die Möglichkeit, ggf. Forderungen durchzusetzen.
Mir scheint, Du bist da ein wenig unbedarft rangegangen. Wenn die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, kannst Du Rückabwicklung verlangen. Des weiteren könntest Du theoretisch auf Schadenersatz klagen, wenn Du hieb- und stichfest einen erlittenen Schaden nachweisen kannst. Als Privatverbraucher und wegen der paar Euros stehen die Chancen da aber ziemlich schlecht, kannst ja mal Deine Rechtsschutzversicherung fragen, so Du eine hast. Vermutlich werden die Dich aber nur auslachen. Was die Unbedarftheit betrifft, jeder weiß daß man gerade auf Plattformen wie ebay sehr sehr vorsichtig sein muß, viele werden schon mal ähnliche Erlebnisse gehabt haben. Das verbucht man dann unter Lebenserfahrung und versucht das nächste mal etwas schlauer zu sein. Gerade wenn es um technische Dinge geht, muß man großen Wert auf Plausibilität legen, da scheint's mir bei Dir Nachholbedarf zu geben: BinSauer schrieb: > Schlimmes kalt-weiß - wie uralte Neon-Röhren. Neonröhren willst Du bestimmt nicht zuhause haben, die leuchten nämlich rot. Was Du meinst sind Leuchtstoffröhren. Es geht also schon bei den Begrifflichkeiten los und hört da noch lange nicht auf. Abzocker sind recht verbreitet bei ebay. Und ja, ich bin da auch schon reingefallen, bei aller Vorsicht. Ich überlege inzwischen bei jedem ebay-Kauf, ob mir der Preis einen eventuellen Misserfolg wert ist. Lass Dir Dein Geld zurückgeben, gib ihm die passende Bewertung, spül den Ärger mit einem guten Glas Wein runter und dann kaufe die LEDs bei jemand, der seriöser erscheint. Vermutlich werden sie dort mehr kosten.
Hallo, das ist ja inzwischen ein alter Hut. Nirgends wird so beschissen wie bei Angaben zu LEDs und Akkus. Jeder will immer mehr Lichtleistung, jeder will noch mehr Akkuleistung, also wird eine Null mehr ans Angebot gepinselt und die Lemminge kaufen. Nach ein paar Wochen wieder das gleiche Spiel.... Da gab es schon Mignonakkus (NiMH) bis zu 3500mAh, es gab schon 5mm-LEDs bis 1W usw. In Ordnung ist das nicht, kommt aber nur, weil der Kopf kaum noch benutzt wird. Wenn Dir einer ein 5-Pfund-Brot von der Größe einer Schrippe andrehen will, würdest Du ulkig kucken. Bei einer LED nimmt man das aber hin...? Old-Papa
@TO: die sind doch von einem Chinesen.. vor WELCHES Gericht willst ihn denn zerren ;-)
BinSauer schrieb: > - Leistung: 5W > - LED Anzahl: 5x SMD Da sind also 5 LEDs drin die laut Datenblatt je 1W haben. Glückwunsch, das ist einer der ältesten Tricks. Da nur eine ca. Aussage über Lm und Farbort getroffen wurde steht es Dir frei diese Daten in einem akreditierten Labor überprüfen zu lassen. Das kostet für das volle Programm nur ein paar tausend und gibt Dir das gute Gefühl aus der moralischen Überlegenheit heraus zu agieren. Hör auf zu heulen und nimm das Geld. Es gibt genügend qualitativ hochwertige LED Beleuchtungen im deutschen Rechtsraum zu erwerben, nur kosten die eben auch richtig Geld. Da wird dann aber immer gleich von verbrecherischen Kapitalistenhorden gefaselt denen man dank China Direktimport nicht mehr hilflos ausgeliefert sei. Sowas kann garnicht oft genug passieren, sonst kann ich mit Elektronikentwicklung nämlich bald aufhören und als Kistenschlepper beim China Importeur anheuern.
Old Papa schrieb: > Wenn Dir einer ein 5-Pfund-Brot von der Größe einer > Schrippe andrehen will, würdest Du ulkig kucken. Da hat dann vielleicht Einer die Flinte in's Korn geworfen und ein Teil davon ist in dem Mehl für's Brot gelandet. MfG Paul Michael Knoelke schrieb: > Sowas kann garnicht oft genug passieren, sonst kann ich mit > Elektronikentwicklung nämlich bald aufhören und als Kistenschlepper beim > China Importeur anheuern. Dem ist Nichts hinzuzufügen.
BinSauer schrieb: > Wenn Ihr es grundsätzlich okay findet, daß Händler Ihre Waren mit > falschen Angaben anpreisen und damit Euch als Kunden zum Kauf > verführen können... Sag dem Typen, der mit dem Gewehr hinter Dir steht und Dich zwingt, auf Sofortkauf zu klicken, dass Du nichts mehr bei Ebay kaufen willst. Siehste, geht doch.
benutzt du kein Paypal? Wenn du aber andere warnen willst, dann vergib eine negative Bewertung mit einer Begründung. Wegen der paar @ zum Anwalt rennen da wäre mir die Zeit zu schade und wenn jemand meint er kann das machen weil er eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Macht das mal 2-3 mal und die Versicherung kündigt und dann wird es schwer wieder so eine Versicherung zu bekommen.
BinSauer schrieb: > Wenn Ihr es grundsätzlich okay findet, daß Händler Ihre Waren mit > falschen Angaben anpreisen und damit Euch als Kunden zum Kauf > verführen können, dann ist das Okay (für Euch). Das findet wohl keiner ok. Du machst hier allerdings aus einem Fall, der dir_ mit _einem Händler passiert ist einen Betrugsvorwurf. Bist du sicher, dass es Betrug ist, also vorsätzliche Täuschung? Kannst du es beweisen? Wo hängt es dann? Anzeige genügt. Ansonsten solltest du vorsichtig sein, dem Händler gegenüber oder in der Öffentlichkeit solche Behauptungen zu äußern. Das könnte sonst evtl. juristische Folgen für dich haben.
Wenn ich mir das Angebot so ansehe, dann würde ich die 5W in dem kleinen Gehäuse eh nicht glauben. Das passt meines Erachtens thermisch nicht. Das Angebot scheint nicht seriös.
BinSauer schrieb: > Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware > mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie > von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr > hauen will. Ein Recht auf "Blutrache" kennt das deutsche Schuldenrecht bisher noch nicht. Vielleicht fragst Du mal bei den Jungs vom "Islamischen Staat" an, ob die nicht für Dich tätig werden möchten. Ich glaube, in der Scharia geht es im Rechtssystem blutiger zu als bei der deutschen Juristerei. Als ich damals mein kaufmännisches Grundwissen erworben habe, konnte ein Kunde bei Lieferung mangelhafter Ware nach seiner Wahl verlangen - Nacherfüllung (Lieferung einwandfreier Ware) - Preisminderung (Erstattung eines Teils des Kaufpreises) - Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufs) Das konnte der Kunde sich zwar aussuchen, was er davon verlangt, aber der Händler brauchte sich auf "Nacherfüllung" und "Preisminderung" nicht einlassen, wenn er nicht wollte. Das einzige, wozu der Händler rechtlich verpflichtet war und bei Lieferung mangelhafter Ware nicht ablehnen durfte, war "Wandelung", also Rückgängigmachung des Kaufs. Nach der Schuldrechtsreform gibt es "Wandelung" nun nicht mehr, sondern das Kind heißt nun "Rücktritt" oder "Rücktrittsrecht", aber vom Prinzip her ist alles beim alten. Verlangen kannst Du als Kunde vom Händler viel, wenn der Tag lang ist und Du eigentlich etwas anderes möchtest. Aber Einlassen braucht er sich nur auf den Rücktritt vom Kauf. Vielleicht beim nächsten mal doch eher bei einer seriösen Firma Ware bestellen und nicht bei einem dubiosen Billigheimer bei eBay. Aber die ehrlich kalkulierte Ware kostet dann vielleicht auch mehr als die vom Billigheimer auf eBay, der seine Ware besser anpreist als sie tatsächlich ist. Wie gesagt: Blutrache kennt das deutsche Schuldnerrecht nicht, auch wenn Du es Dir noch so sehr wünschst, dass der eBay-Händler bluten soll, weil die gelieferte LED-Lampe nun so gar nicht zur Anpreisung im Beschreibungstext passen will.
Kommt auch etwas auf die Vertragsform an es gibt Sachen da kommt nicht mehr so leicht raus. Da mussten schon große Baukonzerne bluten weil sie eine Leistung nicht erbringen konnten. Aber wie gesagt PayPal hätte hier schon geholfen und Tatsachen kann man immer noch in die Bewertungen schreiben. Ich nutze lieber eine große Anzahl an LEDs auf einer große Fläche verteilt, als diese 1-5 zurück versetzen High-Power-Reflektor LEDs z.B. im MR16 Gehäuse. Licht und Wärmeverteilung finde ich da wesentlich besser. Was der Lebensdauer zuträglich ist. Bei mir sind die jetzt fast 4 Jahre 24h/7d drin hatte noch keinen Ausfall. Achja 3,5W und um die 350 Lumen.
:
Bearbeitet durch User
Wenn du willst, dass die LED-Leuchte mehr Strom verbraucht, informier dich doch mal, wie der Typ hier das gelöst hat: Beitrag "Amper hoch skillen?" Entweder deine Leuchte ist halt defekt oder der Verkäufer kann die angegebenen Daten nicht einhalten. Entweder wars ein Chinese, dann ist das nicht unüblich, oder es war ein deutscher der Chinaware importiert und hier vercheckt. Dann ebenfalls nicht unüblich. Mutmaße ich jetzt einfach mal so. Bei nem seriösen Händler bekommst du natürlich gleich Ersatz, der die Daten einhält. Beim Chinamann wirst du eventuell den gleichen Schrott noch mal bekommen. Oder du verlangst einfach dein Geld zurück, oder einen Teilbetrag. Rückversand nach China kannst du natürlich knicken, nach DE wärs möglich wobei, da der Händler dafür meistens aufkommt und keine Lust auf schlechte Bewertungen hat, wird er dir einfach das Geld zurückgeben, falls er klug ist. Ansonsten hast du natürlich Recht. Artikel haben so zu sein wie sie verkauft werden. Genau wie Politiker unabhängig Entscheidungen treffen sollen. Willkommen im Leben. Deine Hysterie bringt dich nicht weiter. Lerne, wie's eben läuft. ;-)
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.