Forum: Offtopic Kastenanhänger bauen


von Johannes K. (anamollo)


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Hallo zusammen.

Ich bin Modellbauer (Flugmodelle) und bekomme langsam Platzprobleme in 
meinem PKW, wenn ich mit den Modellen in den Urlaub fahre.

Da ich einen Anhänger ohne Aufbau habe (Humbaur), ist mir die Idee 
gekommen, in diesen Anhänger einen quaderförmigen Holzaufbau 
(OSB-Platten) mit seitlichen Klappen (mit Gasdruckfedern) zu bauen und 
diese dann mit dem Anhänger zu fixieren.

Nun weiß ich allerdings nicht wie es aus rechtlicher Sicht um meine Idee 
steht.

Darf ich ohne Weiteres einen solchen Aufbau für meinen Anhänger bauen?
Gibt es da nicht gewisse Vorschriften mit der Fixierung des Aufbaus? 
(darf nicht verschraubt werden etc.)?


Vielen Dank!

von Christian B. (luckyfu)


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auch weil das Mikrocontrollerforum dafür keine würdige Plattform ist 
gebe ich dir folgenden Rat:

Ruf einfach bei der nächstgelegenen TÜV, GDÜ oder Dekra Niederlassung an 
und frage die, die das Ding beim 2 jährigen Check abnehmen müssen.

: Bearbeitet durch User
von Georg X. (schorsch666)


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Hi,

wenn du auf deinen Anhänger einen Aufbau aufbaust dann änderst du die 
Fahrzeugeigenschaften. Somit erlischt die jetzige Betriebserlaubniss.
Du wirst den Aufbau vom TÜV abnehmen und eintragen lassen müssen.

Gruß.

von Hawa M. (hawamand)


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Soll die "Kiste" denn permanent auf dem Anhänger bleiben?
Sonst: Kiste auf Anhänger stellen / diesen beladen und Ladung 
festzurren.
Ein Anhänger ist ja dazu da, um Ladung zu transportieren.

von Max M. (jens2001)


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Wenn du deinen Aufbau als Kiste baust so das du ihn schnell aufsetzen u. 
abnehmen kannst und ihn nur temporär mit dem Anhänger verbindest, dann 
gilt die Kiste als Nutzlast und nicht als Teil des Anhängers.


Hawa war schneller:-(

: Bearbeitet durch User
von Johannes K. (anamollo)


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>Somit erlischt die jetzige Betriebserlaubnis

Aha. Und was ist, wenn meine Kiste das Transportgut ist?

Inwiefern darf ich denn die Kiste darauf "verzurren"/verankern?


Die Kiste soll nicht ständig auf dem Anhänger und somit abnehmbar sein.

von Karl H. (kbuchegg)


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Johannes Knöller schrieb:

> Inwiefern darf ich denn die Kiste darauf "verzurren"/verankern?

Das solltest du die netten Herren vom TÜV (oder Dekra oder wie das bei 
euch heisst) fragen. Denn letzten Endes musst du ihm erklären, was du 
unter verzurrt/verankert verstehst und die müssen ihr Einverständnis 
geben. Da zählt auch herzlich wenig, was die Leute im 
Mikrocontroller-Forum dazu gesagt haben, das wird die herzlich wenig 
beeindrucken.

: Bearbeitet durch User
von Max M. (jens2001)


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Johannes Knöller schrieb:
> Die Kiste soll nicht ständig auf dem Anhänger und somit abnehmbar sein.

Es wird sich niemand mit der Stopuhr daneben stellen.
Und wenn der Hänger zum TÜV muss nimmst du die Kiste natürlich ab!

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