Hallo, mir ist gestern eine Designerleuchte über den Weg gelaufen. Bei diesem Unikat hat der Künstler eine IKEA Reflektorleuchte (laut Typenschild Schutzklasse 2 - Schutzisolierung) zu einem Deckenfluter umgebaut. Was mir nicht so recht gefällt, ist dass dazu eine Mantelleitung, sagen wir mal H 07 RR – F 2 0,75, durch ein Metallrohr gezogen wurde (das Standrohr). Für die Steckdose wurde natürlich ein Schuko-Stecker spendiert. Kann jemand mir Mikroelektroniker einen Hinweis auf die entsprechende Norm geben, nach der dies zulässig ist? Insbesondere, dass die doppelte Isolierung der Mantelleitung hinreichenden Schutz gegen gefährliche Körperströme darstellt? Bonusfrage: ist es zulässig (Norm?), an einen Schuko-Stecker nur Phase/Nullleiter anzuschließen? Danke Euch, Marcus P.S.: ich hätte mir an der Stelle H 07 RR – F 3 G 0,75 gewünscht, mit dem Schutzleiter auf dem Metallgehäuse aufgelegt.
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Marcus H. schrieb: > Bonusfrage: ist es zulässig (Norm?), an einen Schuko-Stecker nur > Phase/Nullleiter anzuschließen? ja. > Was mir nicht so recht gefällt, ist dass dazu eine Mantelleitung, sagen > wir mal H 07 RR – F 2 0,75, durch ein Metallrohr gezogen wurde (das > Standrohr). was gefällt dir dran nicht. Es hat eine doppelte Isolation, Mantel + Ader. Jeder DVD-Player hat nur eine 2 Adrige Zuleitung und ein Metallgehäuse.
Ich kenne jetzt nicht den Aufbau der Lampe, aber u.U. ist es besser die Metallteile zu erden. Aber nötig ist das nur, wenn Gefahr besteht, dass bei einem Defekt berührbare Metallteile unter Spannung stehen können. So ist eine Bohrmaschine mit Metallkopf und Metallgetriebe heute meistens SK2, Und natürlich darf man einen Schukostecker an ein zweiadriges Kabel anschliessen, spricht ja nicht dagegen. Anders sieht aus wenn ein Kabel mit PE verbaut ist, dann muss der Schutzleiter angeschlossen werden, auch wenn er im Gerät nicht angeschlossen ist. Aber derjenige, der die Lampe in Umlauf bringt, ist dafür verantwortlich, eine erneute Prüfung und CE-Kennzeichnung durchzuführen wenn der Umbau eine erhebliche Änderung darstellt.
Hallo, > Marcus H. schrieb: > (laut Typenschild Schutzklasse 2 - Schutzisolierung) so weit so gut. > Was mir nicht so recht gefällt, ist dass dazu eine Mantelleitung, sagen > wir mal H 07 RR – F 2 0,75, durch ein Metallrohr gezogen wurde (das > Standrohr). Mantelleitung bedeutet ja doppelte Isolierung. Wie schon geschrieben, darf im Fehlerfall keine gefährliche Spannung an berührbaren Teilen anliegen. Praktisch sollte dehalb auch gewährleistet sein, dann an engen Durchführungen das Kabel nicht durchscheuern oder an scharfen Kanten nicht durchdrücken darf. Knickschutz und zusätzliche Kunstsoffeinsätze solchen Stellen sind empfehlenswert. Im Bereich der Drahtenden darf auch eine abgefallene Ader keinen Schluss zum Gehäuse verursachen. Kabeleinführungen und Zugentlastung sollten möglichst aus nicht leitfähigem Mat. sein. > Für die Steckdose wurde natürlich ein Schuko-Stecker spendiert. Das halte ich zumindest für schlechten Stil. > Isolierung der Mantelleitung hinreichenden Schutz gegen gefährliche > Körperströme darstellt? Ja, doppelte Isolierung ist ein notwendiges Kriterium. http://www.e-t-a.de/support/technische_informationen/faqs/isolierung_luftstrecke_kriechstrom/ http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_%28Elektrotechnik%29#Schutzklasse_II_.2F_Schutzisolierung > Bonusfrage: ist es zulässig (Norm?), an einen Schuko-Stecker nur > Phase/Nullleiter anzuschließen? Ich hätte gemeint, dass man das nicht mache darf, aber es ist wohl tatsächlich nicht direkt verboten. http://www.elektrofachkraft.de/euro-oder-schuko-stecker Nur umgekehrt darf ein 2-poliger Stecker nie an Kabel mit PE-Ader. Gruß Öletronika
Danke für die Rückmeldungen, speziell an oeletronika für die Links. Der letzte Link spiegelt mein Bauchgefühl wieder, das mich zur Fragestellung gebracht hat - manches ist zwar nicht explizit verboten, aber zumindest unüblich. In meinem Beispiel wurde halt verbaut, was schnell zur Hand war. Gerade bei Designerleuchten bin ich ziemlich vorgespannt - in Lampenabteilungen steht man regelmäßig vor den Ergebnissen schlechter Handwerkstechnik, für die man einem Azubi den Hintern versohlen würde. Allerdings gibt es für diese Kunst einen gutbetuchten Markt. seufz
Marcus H. schrieb: > Allerdings gibt es für diese Kunst einen gutbetuchten Markt. Da ist also einer neidisch auf den Erfolg des Künstlers und als Ersatzbefriedigung durchwühlt man die VDE solange, bis man etwas gefunden hat, womit man den Künstler denunzieren kann. - Schönes Deutschland
Karl schrieb: > Da ist also einer neidisch auf den Erfolg des Künstlers und als > Ersatzbefriedigung durchwühlt man die VDE solange, bis man etwas > gefunden hat, womit man den Künstler denunzieren kann. - Schönes > Deutschland Ich bin auch Künstler - Künstler am Layout. Darf ich jetzt die EMV missachten oder andere Normen :) Und als Künstler der Architektur brauche ich mich nicht um Statik und Baugesetzte kümmern? Hmmm. rgds
6A66 schrieb: > Und als Künstler der Architektur brauche ich mich nicht um Statik und > Baugesetzte kümmern? Das ist richtig. Architekten haben mit Statik nichts zu tun. Das macht der Bauingenieur. Der kann sich an Normen halten, muss er aber nicht.
Karl schrieb: > Da ist also einer neidisch auf den Erfolg des Künstlers und als > Ersatzbefriedigung durchwühlt man die VDE solange, bis man etwas > gefunden hat, womit man den Künstler denunzieren kann. - Schönes > Deutschland Da steht doch gar nix von neidisch. Nur dass es Menschen gibt die alles kaufen, egal wie mies es gemacht ist. Und wenn jemand mich oder meine Angehörigen in Lebensgefahr bringt, dann ist mir Kunst egal, dann "denunzier" ich diesen Verbrecher, mehr ist er nämlich dann nicht, der hat es verdient. Kunst rechtfertigt nicht alles, besonders wenn es dann doch nur um Geld geht. Wenn ein Restaurant mit Designerköchen verdorbene Lebensmittel verkauft, würde ich auch dem Gesundheitsamt Bescheid geben. Auch wenn die Köche behaupten, der Schimmel passe so gut zu den Tellerfarben, geht halt nicht. Und es ist nunmal so, dass sich auch Künstler an Gesetze halten müssen. Und dazu gehören nun mal auch Produktsicherheitsgesetze und VDE. Dass er als Hersteller auch für die Entsorgung zuständig ist, und eine neue CE-Kennzeichnung durchführen muss ist mir noch egal, aber das Risiko eines elektrischen Schlags und dessen Folgen darf er nicht ignorieren. Also darf man doch mal fragen ob die Bauart so in Ordnung ist. Und er kann doch auch den Künsteler fragen. Denunzieren, was schon starker Tobak ist es so zu bezeichnen, kann man dann immer noch wenn er nicht reagiert und wirkliche Mängel an dem Gerät sind.
Joachim R. schrieb: > Und dazu gehören nun mal auch Produktsicherheitsgesetze und VDE. VDE ist eine Richtlinie, es gibt keine Pflicht sie umzusetzen.
Ich hatte mal ne Designer Halogenlampe gekauft. Nach ner Weile fing die an zu flackern und roch auch verschmort. Ursache waren 2 Schraubenbolzen, die die 12V durch das Metallgehäuse leiteten. Die Muttern saßen locker, dadurch wurden die Schrauben heiß und hatten die PVC-Durchführungen in klebrigen Brei verwandelt. Ich hab dann Keramik-Durchführungen genommen und die Muttern mit Zahnscheiben gesichert. Seitdem funktioniert die Lampe einwandfrei. Wer weiß, was da alles abgefackelt wäre, wenn ich nicht zufällig im Raum gewesen wäre. Bei Designer-Kram sollte man vorsichtig sein.
Peter II schrieb: > VDE ist eine Richtlinie, es gibt keine Pflicht sie umzusetzen. Stimmt. Aber du kannst bei Nichteinhaltung im Schadensfall haftbar sein. Und laut EN 45020 hast du dich nach anerkannten Regeln der Technik zu richten. Und die sind in DE für Elektotechnik nun mal die VDE. Wenn du einen anderen, gleichwertigen Schutz als den in den VDE-Vorschriften angegebenen einsetzt, ist das ok, nur wenn was passiert musst du das auch beweisen können.
Peter II schrieb: > Marcus H. schrieb: >> Bonusfrage: ist es zulässig (Norm?), an einen Schuko-Stecker nur >> Phase/Nullleiter anzuschließen? > > ja. nein lt. unserem Prüfelelektriker, ist ein Schukostecker verbaut will er die Schutzleitung prüfen und wenn die nicht angeschlossen ist also unprüfbar kann nur das Prüfsiegel verweigert werden. Hat mich zwar am Keithley Messgerät schutzisoliert auch geärgert muss ich aber so hinnehmen. Beim Messgerät ging der SL und an ein Schirmblech aus Kupfer zwischen den Trafospulen, also damit der Prüfelelektriker zufrieden ist und messen konnte das schutzisolierte Gehäuse mit 2mm Bohrer an der Stelle durchbohrt damit er mit der Prüfspitze den SL zum Schirmblech messen konnte, Prüfsiegel erhalten. Peter II schrieb: > Jeder DVD-Player hat nur eine 2 Adrige Zuleitung und ein Metallgehäuse. aber keinen Schukostecker! sondern Eurostecker 2-polig
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Joachim B. schrieb: > aber keinen Schukostecker! sondern Eurostecker 2-polig Für Fertiggeräte gibt es ja noch Schukostecker ohne Schuko (Schutzkontakt). Sowas findet man oft an Staubsaugern.
Joachim B. schrieb: > Beim Messgerät ging der SL und an ein Schirmblech aus Kupfer zwischen > den Trafospulen, also damit der Prüfelelektriker zufrieden ist und > messen konnte das schutzisolierte Gehäuse mit 2mm Bohrer an der Stelle > durchbohrt damit er mit der Prüfspitze den SL zum Schirmblech messen > konnte, Prüfsiegel erhalten. Das ist jetzt nicht dem sein Ernst oder? Jetzt muesste das Gehaeuse weil nicht mehr dicht keinen Test mehr bestehen. Schiess den Typen auf dem Mond. Ein Schutzisoliertes Geraet erkennt man an den beiden ineinander verschachtelten Quadraten und nicht am Stecker. Sollte er eigentlich wissen.
Helmut Lenzen schrieb: > verschachtelten Quadraten und nicht am Stecker. Sollte er eigentlich > wissen. interessierte ihn nicht, er verweigerte das Prüfsiegel und ohne Einigung hätte das Gerät nicht mehr benutzt werden dürfen. O-Ton, wenn Schuko dran ist muss das prüfbar sein.
@jar -> Und deswegen meine Frage: ?Normen?
Joachim B. schrieb: > interessierte ihn nicht, er verweigerte das Prüfsiegel und ohne Einigung > hätte das Gerät nicht mehr benutzt werden dürfen. > > O-Ton, wenn Schuko dran ist muss das prüfbar sein. oben war ein link, das steht drin das es zulässig ist. Dann geht halt zu einem anderen Prüfer.
Peter II schrieb: > Dann geht halt zu > einem anderen Prüfer. nicht möglich.... Hey, ich beauftrage die Prüffirma nicht und das zu klären ist nicht meine Aufgabe ich bekomme nur die durchgefallenen Geräte auf den Tisch, meist hinterher und wenn das Siegel fehlt darf es bis zur nächsten Prüfung nicht benutzt werden.
Joachim B. schrieb: > nein lt. unserem Prüfelelektriker, ist ein Schukostecker verbaut will er > die Schutzleitung prüfen und wenn die nicht angeschlossen ist also > unprüfbar kann nur das Prüfsiegel verweigert werden. Hallo, hier wurde das ausfuehrlicher eroertert. http://www.elektrofachkraft.de/euro-oder-schuko-stecker Wenn man mal von der Annahme ausgeht das es sich nach dem Umbau nachwievor um ein SK2 Geraet handelt, dann ist ist das offenbar erlaubt. (Im unteren Drittel) .... Eine weitere häufig gestellte Frage ist folgende: An einem schutzisoliertem Gerät ist der Anschlussstecker .....
Joachim B. schrieb: > Hey, ich beauftrage die Prüffirma nicht und das zu klären ist nicht > meine Aufgabe ich bekomme nur die durchgefallenen Geräte auf den Tisch, > meist hinterher und wenn das Siegel fehlt darf es bis zur nächsten > Prüfung nicht benutzt werden. man muss aber nicht alles glauben was andere Leute einem erzählen. Wenn die Prüfer sich nicht auskennt, dann sollte man ihn darauf hinweisen oder im schlimmsten fall die Rechnung nicht bezahlen, dann es entspricht nicht die aktuellen Regelungen.
Helmut Lenzen schrieb: > Ein Schutzisoliertes Geraet erkennt man an den beiden ineinander > verschachtelten Quadraten und nicht am Stecker. Sollte er eigentlich > wissen. Ich habe es auch schon erlebt, das solche Prüfungen von anscheinend nur an den verwendeten Computer angelernten Kräften durchgeführt werden. Elektrotechnische Grundkenntnisse sind da nicht unbedingt vorhanden.
Sein Prüfgerät erkennt automatisch, durch die Schutzkontakte, das Gerät als Schutzklasse 1 und er ist unfähig es auf Prüfung eines SK 2 Geräts umzustellen. ;-)
Peter II schrieb: > man muss aber nicht alles glauben was andere Leute einem erzählen. Wenn > die Prüfer sich nicht auskennt, ich glaube auch nicht alles, aber es ist zu mühsam die Welt zu bekehren Peter II schrieb: > dann sollte man ihn darauf hinweisen > oder im schlimmsten fall die Rechnung nicht bezahlen, und das liegt nicht in meiner Hand oder Gehaltsklasse, üblicherweise wird die Rechnung bezahlt wenn die Arbeit durchgeführt wurde, egal wie mies. Rate mal wer auf den Berg "defekter" Geräte sitzenbleibt? nicht die Rechnungsstelle
Joachim B. schrieb: > interessierte ihn nicht, er verweigerte das Prüfsiegel und ohne Einigung > hätte das Gerät nicht mehr benutzt werden dürfen. Dann sollte der Pruefer selber mal geprueft werden ob er richtig pruefen kann. Ein Loch in ein Schutzisoliertes Gehauese bohren kann nicht die Loesung sein. Es wird damit ja im Prinzip die Schutzisolierung ausgehebelt. Man kann ja dann mit einem spitzen Gegenstand spannungfuehrende Teile beruehren oder es kann Feuchtigkeit eindringen.
Helmut Lenzen schrieb: > Es wird damit ja im Prinzip die Schutzisolierung ausgehebelt. Man > kann ja dann mit einem spitzen Gegenstand spannungfuehrende Teile > beruehren oder es kann Feuchtigkeit eindringen. na ja etwas übertrieben, wenn es so wäre müssten Steckdosen verboten werden, da könnte man ja Helmut Lenzen schrieb: > dann mit einem spitzen Gegenstand spannungfuehrende Teile > beruehren
Joachim B. schrieb: > na ja etwas übertrieben, wenn es so wäre müssten Steckdosen verboten > werden, da könnte man ja Werden Steckdosen als schutzisolierte Geräte angesehen? Sind Steckdosen mit zwei ineinanderliegenden Quadraten gekennzeichnet?
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Werden Steckdosen als schutzisolierte Geräte angesehen? Sind Steckdosen > mit zwei ineinanderliegenden Quadraten gekennzeichnet? OK guter Einwand, aber in wieviele schutzisolierte Geräte kann man durch Spalte oder Löcher mit spitzen Gegenständen herumstochern? (an fast jedem Gerät mit Cinchbuchse z.B.) wichtig ist doch nur das man nicht an Netzspannungen kommt und das habe ich durch die Lage und Größe der Bohrung sichergestellt.
SK2 hat nichts mit Löchern oder so zu tun. Da darf nun mal keine Erdung angebracht sein. Unsachgemässe Handhabung ist nirgendwo abgedeckt. Niemand stochert mit einem Draht in Öffnungen von Bohrmaschinen oder Mixer. Steckdosen fallen unter die VDE0100- Dort ist z.B. der Behrührungsschutz wichtig. Und der wird mit einem sogenannten Prüffinger ermittelt. Der hat imho einen Durchmesser von 10mm und damit kommt man in keine Steckdose rein. @Joachim.B 1. Den Prüfelekriker würde ich mal fragen was für eine Qualifikation der hat. Malermeistr oder Bäcker? Und ob er die Befähigung und entsprechenden Schulungen nachweisen kann. Das glaube ich bei den Antworten nicht. 2. Eine Beschädigung des Gehäuses ist gemäss VED0701-0702 nicht zulässig. Einer der ersten Prüfpunkte ist die Unversehrtheit des Gehäuses. Damit muss das Gerät schon bei der Sichtprüfung mit einem gebohrtem Loch darin durchfallen. 3. Jeder Prüfer ist zwar bei den Prüfung niemandem Rechenschaft schuldig, aber Unfähigkeit geht gar nicht. Der gesunde Menschenverstand sollte da mit an Board sein. 3. SK2-Geräte mit Schukostecker sind erlaubt. Der Elektriker soll erst mal nachweisen wo was anderes steht. 4. Jedes Gerät muss gemäss Gefahrenbeurteilung einer individuellen Prüfung unterzogen werden. Und da kann man das mit dem Schukostecker berücksichtigen. Schema F mit einem Gerät mit festem Prüfablauf ist nichts wert. @Harald Zum Prüfen muss man ausgebildeter Elektriker sein. Und eine Schulung muss man auch machen. Und natürlich regelmässig nachschlen. Angelernt ist nicht erlaubt, egal was man zum Prüfen für Hardware verwendet.
Joachim R. schrieb: > SK2 hat nichts mit Löchern oder so zu tun. Da darf nun mal keine Erdung > angebracht sein. Joachim R. schrieb: > SK2-Geräte mit Schukostecker sind erlaubt. ist das nicht ein Widerspruch in sich oder wie soll ich das verstehen? Joachim R. schrieb: > Damit muss das Gerät schon bei der Sichtprüfung mit einem > gebohrtem Loch darin durchfallen. egal wie, das Teil dürfte also nicht existieren, weder mit Loch noch mit SchuKo Stecker? weil da der SL am Stecker aus genannten Gründen angeschlossen ist. Joachim R. schrieb: > @Joachim.B > 1. Den Prüfelekriker würde ich mal fragen was für eine Qualifikation der > hat. glaubst du wenn der hier durchrauscht und 7000 Geräte und Teile prüft das der mit mir diskutiert oder gar seine Befähigungsnachweise zeigt? Joachim R. schrieb: > Jedes Gerät muss gemäss Gefahrenbeurteilung einer individuellen > Prüfung unterzogen werden. Und da kann man das mit dem Schukostecker > berücksichtigen. eben und das taten wir mit dem kontrolliertem Loch für ihn prüfbar, für mich akzeptabel weil das Gerät genutzt werden kann mit Plakette und weil dieses Loch niemanden tötet auch wenn einer drin rumstochert. Jeder Lüftungsschlitz arbeitet so, man kommt nicht (oder sollte nicht kommen) an Netz- oder gefährliche Spannung.
Joachim B. schrieb: > eben und das taten wir mit dem kontrolliertem Loch für ihn prüfbar, für > mich akzeptabel weil das Gerät genutzt werden kann mit Plakette und weil > dieses Loch niemanden tötet auch wenn einer drin rumstochert. Kann man nicht die Plakette auf das Loch kleben? Dann ist das Gehäuse ja wieder geschlossen (bis zur nächsten Prüfung). :-)
Harald Wilhelms schrieb: > Kann man nicht die Plakette auf das Loch kleben? könnte man, oder man bohrt mehr Löcher und deklariert die als Lüftungslöcher :-) (es ist ja nicht so als wenn Lüftungslöcher in SK2 Geräte verboten wären)
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Joachim B. schrieb: > Joachim R. schrieb: >> SK2-Geräte mit Schukostecker sind erlaubt. > > ist das nicht ein Widerspruch in sich oder wie soll ich das verstehen? Ich verstehe das so, dass da zwar ein Schukostecker dran ist, in der Anschlussleitung aber kein Schutzleiter angeschlossen ist. Der Prüfer sieht also einen Schukostecker, will demzufolge den Schutzleiter messen, findet ihn hochohmig/offen und verweigert deshalb die Plakette. Wenn da ein Konturenstecker dran wäre, dann wär' alles fein.
Matthias L. schrieb: > Wenn da ein Konturenstecker dran wäre, dann wär' alles fein. die kenne ich ja auch nur wären das keine SchuKo Stecker.
Stimmt auffallend. Allerdings sind die Konturenstecker als Ersatzteil deutlich schwieriger zu beschaffen als Schukostecker...
Matthias L. schrieb: > Allerdings sind die Konturenstecker als Ersatzteil deutlich schwieriger > zu beschaffen als Schukostecker... Man koennte sogar sagen im Handel fast nicht vorhanden... Wobei man Schukostecker fast an jeder Pommesbude bekommt.
Helmut Lenzen schrieb: > Man koennte sogar sagen im Handel fast nicht vorhanden... Gibts die überhaupt irgendwo einzeln? Ich habe die bislang auch nur mit fertig angeschweisstem Kabel gesehen. Allerdings kann man bei vielen normalen Schukosteckern die Kontakte nachträglich entfernen.
Harald Wilhelms schrieb: > Allerdings kann man bei > vielen normalen Schukosteckern die Kontakte nachträglich entfernen. hilft aber nicht, es gibt Einbaudosen mit längeren Nasen oder Stegen (an Stelle der Schutzkontakte) so das nur diese Konturenstecker oder Eurostecker passen. Die Konturenstecker haben einen tieferen Schlitz an Stelle der Schutzkontakte und um die Schukostecker zu stecken hilft nur diesen Steg an der Dose abzubeissen. http://home.kpn.nl/H.W.Sonderen/MFB544k.jpg Ein normaler Schukostecker passt nicht rein, man beachte den langen Steg an der Dose.
Harald Wilhelms schrieb: > Joachim B. schrieb: > >> Es hilft nur diesen Steg an der Dose abzubeissen. > > Guten Appetit. > SCNR My thought, exactly... :D
Harald Wilhelms schrieb: > Gibts die überhaupt irgendwo einzeln? Habe ich auch noch nie irgendwo gesehen. Waere auch etwas problematisch. Dann kauft jemand so einen Stecker und schliesst ihn an. Wohin mit dem PE? Ach braucht man bei diesem Stecker nicht als weg damit. Da ist es doch besser nur welche mit PE zu verkaufen dann stellt sich die Frage nicht wenn da eine 2 pol Leitung angeschlossen wird.
Verlässliche antworten zu normfragen gibt es hier: www.die Steckdose.net Gruß Max
Harald Wilhelms schrieb: > Ich habe es auch schon erlebt, das solche Prüfungen von anscheinend > nur an den verwendeten Computer angelernten Kräften durchgeführt > werden. Elektrotechnische Grundkenntnisse sind da nicht unbedingt > vorhanden. thb schrieb: > Sein Prüfgerät erkennt automatisch, durch die Schutzkontakte, das Gerät > als Schutzklasse 1 und er ist unfähig es auf Prüfung eines SK 2 Geräts > umzustellen. ;-) früher gab es mal den Begriff der unterwiesenen Person. Diese durfte aber nur genau die Arbeiten durchführen, für die sie unterwiesen wurde. Und wenn die Person für das Prüfen unterwiesen wurde, darf sie genau das tun und nur mit dem Gerät, an dem sie unterwiesen wurde. Und wenn das Gerät das Vorhandensein eines Schutzleiters anhand der Schutzkontakte am Stecker erkennt, dann kann der Prüfer das Gerät nur durchfallen lasen. Eine Fachkraft, also z.B. ein gelernter Elektriker, Ingenieur oder Meister, weiß das auch an einem Schukostecker auch eine Leitung ohne PE angeschlossen sein kann und prüft dann eben anhand der Daten auf dem Typenschild. Aber dann kostet eine Prüfung nicht mehr 1,2€ sondern 2,5€ und das will halt keiner zahlen. Deshalb muss man dann auch damit leben, das Geräte, die eigentlich vollkommen in Ordnung sind, durchfallen.
Den Begriff und andere gibt es auch heute noch: VEFK Verantwortliche Elektrofachkraft EFK Elektrofachkraft EFK ffT Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten EUP Elektrotechnisch unterwiesene Person EL Elektroteschnischer Laie Immer ist schön beschrieben wer wann was darf. Joachim R. schrieb: > @Harald > Zum Prüfen muss man ausgebildeter Elektriker sein. Und eine Schulung > muss man auch machen. Und natürlich regelmässig nachschlen. Angelernt > ist nicht erlaubt, egal was man zum Prüfen für Hardware verwendet. Ähem, nach BGV A3 darf eine EUP unter Verantwortung einer EFK die Prüfungen durchführen. Ideal wäre es gewesen, wenn die scheinbare EUP zu ihrer (V)EFK gelaufen wäre mit der Frage "wie ist denn hier zu verfahren"? Richtige Antworten hat ja schon gegeben.
0701-0702 schrieb: > Ähem, nach BGV A3 darf eine EUP unter Verantwortung einer EFK die > Prüfungen durchführen. > > Ideal wäre es gewesen, wenn die scheinbare EUP zu ihrer (V)EFK gelaufen > wäre mit der Frage "wie ist denn hier zu verfahren"? Richtige Antworten > hat ja schon gegeben. In der BGV A3 steht: "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft". Man beachte "UND AUFSICHT". Das heisst die EFK hat da zu sein und nicht irgendwo rumzusitzen. Alleine darf eine EuP nicht prüfen. Und gemäss TRBS 1203 Teil 3 gilt für befähigte Person folgendes Elektrontechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Und keine EuP erfüllt diese Kriterien, und wenn doch, dann ist sie eine EFK. Also, BGV A3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 sagen EuP<>EFK = nix nit alleine Prüfen Befolgt man dies nicht, so kamm man sich als VEFK schon mal vorsorglich eine Zelle in der nächstgelegenen Vollzugsanstalt reservieren. Ein paar weitere Infos dazu: http://www.mebedo.de/fileadmin/inhalt/sonstiges/EFK_vs_bef%C3%A4higte_Person.pdf http://www.mebedo.de/fileadmin/inhalt/sonstiges/Pr%C3%BCfen_elektrischer_Arbeitsmittel_durch_Berufsfremde_Mitarbeiter.pdf und zu guter Letzt http://www.vdri.de/fileadmin/downloads/fachinformationen/mainz_19_04_2012_befaehigte_person.pdf
Es geht um das Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, hier ist der entsprechende Teil des §5, Ausgabe 2010-01, die Stellen sind gelb markiert.
Joachim B. schrieb: > interessierte ihn nicht, er verweigerte das Prüfsiegel und ohne Einigung > hätte das Gerät nicht mehr benutzt werden dürfen. > > O-Ton, wenn Schuko dran ist muss das prüfbar sein. schick ihn zu ner Nachschulung.
Joachim B. schrieb: > ? sehe ich nicht (das Gelb) Auf Seite 11 scrollen oder haste noch ein monochrom Bildschirm? :)
BGV A3 schön und gut, aber TRBS und BetrSichV sind auch zu beachten. Und ort steht nun mal dass eine EuP nicht reicht, sondern eine befähigte Person sein muss. Und das sind nun mal keine Hausmeister oder so.
Zehntausende von Prüfungen wären nicht zulässig gewesen, kommende auch nicht. Was in der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) Leitlininie zur BetrSichV (LV 35), Ausgabe 2011-03 dazu steht, siehe Anhang, dreimal angestrichen. Das ist quasi die Kommentierung/Erläuterung zur Verordnung. Absätze werden aufgenommen wenn es häufige Fragen gibt, Erklärungsbedarf notwendig scheint.
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