Forum: /dev/null Polizist betritt privates Grundstück und bringt Knöllchen an


von J. W. (nuernberger)


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Mein Wagen (seit 3 Monate ohne HU(TÜV)) stand in der Garage, parallel 
zur Straße.
Von der Straße kaum sichtbar, vom Gehweg schon.
Irgendwann hing eine Mahnung an der hinteren Scheibe wegen HU.
Den Wagen wollte ich sowieso verkaufen/abmelden.
Aber 3 Wochen später kam noch eine Zahlforderung wegen 
Ordnungswidrigkeit.

Darf sowas sein?
Zum Anheften des Zettels musste jemand das Grundstück betreten?!
Es war an einem Montag um 5:40 früh.

Die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand anzeigte, ist gering.
Ein Nachbar fährt sogar mit einem nicht-angemeldeten Traktor herum.

: Verschoben durch User
von Old P. (Gast)


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Wenn Du nicht am Straßenverkehr teilnimmst, kann er Dich mal....
Grundstück betreten geht auch nicht, nur er wird frech behaupten, dass 
die Karre auf der Straße stand. Ist da ein Zaun drum?

Vor meinem alten Büro hatte ich auch immer Ärger mit den Uniformierten. 
Absolutes Halteverbot, doch ich stand real auf dem Grundstück des 
Vermieters. Allerdings war kein  Zaun drum und blöderweise auch noch 
fast das gleiche Steinpflaster wie auf dem öffentlichen Teil. Ich habe 
zwar immer Recht bekommen, doch hatte auch immer Ärger... :-(

Old-Papa

von Rick M. (rick-nrw)


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J. Wa. schrieb:
> Darf sowas sein?
> Zum Anheften des Zettels musste jemand das Grundstück betreten?!
> Es war an einem Montag um 5:40 früh.

Old Papa schrieb:
> Wenn Du nicht am Straßenverkehr teilnimmst, kann er Dich mal....
> Grundstück betreten geht auch nicht, nur er wird frech behaupten, dass
> die Karre auf der Straße stand. Ist da ein Zaun drum?

Konnte man die Garage schließen?
War das Auto abgeschlossen?
(...)

Einspruch einlegen, ggf. ein Anwalt einschalten.
Die Tücke liegt im Detail.

von Michael B. (laberkopp)


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http://www.blitzerblog.de/verkehrsstrafrecht/abgemeldetes-auto-auf-privatgrundstuck-arger-droht/

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=46772

Dank Demokratie steht es dir frei, der der nächsten Wahl die Parteien, 
die das zu verantworten haben, abzuwählen.

von Axel H. (axelh)


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Solange deine Karre auf einem Privatgrundstück steht, braucht die keine 
gültive HU. Und wenn die nicht grade Öl verliert oder sonst irgendwie 
ein Umwelproblem ist, dann gibt auch keinen Grund, was zu bemängeln.
Nur wenn die auf einem öffentlichen Grundstück steht, dann bekommst du 
Knöllchen. Kommt halt auf die Gegend an, die das läuft. Ggf haben die 
den Wagen schon eine Weile beobachtet und es ist der Eindruck 
entstanden, das der doch fahrbereit ist. Keine Ahnung, wie das genau bei 
dir aussieht, aber wenn der Wagen halt auch noch so geparkt ist, dass du 
damit jederzeit losfahren könntest....
Ich hatte das auch mal. Ruf einfach bei der Polizeistelle an und kläre 
das, geht in der Regel recht unkompliziert. Evtl hast du da halt wieder 
einen jungen übereifrig motivierten Polizisten erwischt, der lernt dann 
vielleicht auch was draus. ;)

Axel

von Rick M. (rick-nrw)


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Michael Bertrandt schrieb:
> 
http://www.blitzerblog.de/verkehrsstrafrecht/abgemeldetes-auto-auf-privatgrundstuck-arger-droht/
>
> http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=46772
>
> Dank Demokratie steht es dir frei, der der nächsten Wahl die Parteien,
> die das zu verantworten haben, abzuwählen.

Ach Du Sch....

OK, direkt an der Strasse, da könnte man das ja noch verstehen.
Aber irgendwo um die Ecke, in einer Garage, man kann es aber auch 
übertreiben.

Welche Parteien haben das zu verantworten, oder besser welche 
übereifrigen Staatsdiener?
Bei geschlossener Garage wäre das nicht passiert.

von Hardy F. (hardyf)


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Wenn das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist (nicht abgemeldet), 
dann liegt auch dann ein Verstoß vor, wenn es ohne gültige HU auf einem 
Privatgrundstück dauergeparkt ist.
Der erste dazu Berechtigte, der das feststellt, kann das Verfahren dazu 
in Gang bringen - oder jeder beliebige Mensch kann dies anzeigen.

Man könnte ja jederzeit mit dem Fahrzeug doch am Straßenverkehr 
teilnehmen.

So wurde mir es bei einem defektem PKW-Anhänger auf meinem Grundstück 
unterstellt, der
weit über dem HU-Termin hinaus, aber noch nicht abgemeldet war.
Hat mir dann Strafe und Punkte bei der Abmeldung gebracht.

von Sven F. (doncarlos)


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> Mein Wagen (seit 3 Monate ohne HU(TÜV)) stand in der Garage, parallel
> zur Straße.
> Von der Straße kaum sichtbar, vom Gehweg schon.
wie kommt da eine fremde Person überhaupt in deine Garage, und wieso ist 
das Fzg. von außen sichtbar?
Oder meinst du vllt. einen Car-Port > überdachten Stellplatz?
Die beiden Zettel die du da bekommen hast wird ja sicherlich jemand > 
eine Amtsperson ausgestellt haben?
Die würde ich mal ermitteln lassen, und wie diese Typen da überhaupt 
rangekommen sind!
Damit hat dann die Behörde glaube ich mehr zu tun, als mit der Bagatelle 
die ja eigentl. noch gar keine ist!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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J. Wa. schrieb:
> Mein Wagen (seit 3 Monate ohne HU(TÜV)) stand in der Garage, parallel
> zur Straße.

Die Frage ist ob fahrbereit oder nicht. Aufbocken und Räder abschrauben 
war mal so ne Möglichkeit, Lenkrad abschrauben wohlmöglich auch. Wobei 
letzteres wohl nicht mehr für Laien möglich ist

> Von der Straße kaum sichtbar, vom Gehweg schon.
> Irgendwann hing eine Mahnung an der hinteren Scheibe wegen HU.
> Den Wagen wollte ich sowieso verkaufen/abmelden.
> Aber 3 Wochen später kam noch eine Zahlforderung wegen
> Ordnungswidrigkeit.
>
> Darf sowas sein?
> Zum Anheften des Zettels musste jemand das Grundstück betreten?!
> Es war an einem Montag um 5:40 früh.

Zur Ausübung von Dienstpflichten darf das eine Amtsperson wahrscheinlich 
unter genau bestimmten Bedingungen. Hät man dir den Zettel in den 
Briefkasten geworfen würde das am Tatbestand nichts ändern. - Könnt 
natürlich auch ein Scherz von Nachbarsjungen sein.

> Die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand anzeigte, ist gering.
> Ein Nachbar fährt sogar mit einem nicht-angemeldeten Traktor herum.

Also bist du dir bewußt das du eine Ordnungswidrigkeit begehst und hast 
darauf gepokert das "Wo kein Kläger da kein Richter".

Es gibt da auch so eine Diskussion um Versicherungspflicht der sich auf 
alle angemeldete Fahrzeuge bezieht.
FZV Abschnitt 5 http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
Ähnliche Diskussion bzgl. öffentlicher Parkraum: 
http://www.autofrage.net/frage/darf-ich-ein-auto-mit-abgelaufener-hu-im-oeffentlichen-parkraum-abstellen

MfG,

von Fpgakuechle K. (Gast)


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J. Wa. schrieb:

> Darf sowas sein?
> Zum Anheften des Zettels musste jemand das Grundstück betreten?!
> Es war an einem Montag um 5:40 früh.


Hm, warum gibst du hier eine Uhrzeit ein? Du hast wohl schon mal im 
Polizeigesetz §31 nachgelesen? Das verschärft die Bedingungen unter 
denen die Polizei Grundstücker betreten darf für die Nachtzeit, die 
schon mal bis 6 Uhr gilt:
http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html

MfG,

von Klaus W. (mfgkw)


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Die StVO gilt nicht abhängig vom Eigentümer, sondern der Verkehrsraum 
ist alles, was öffentlich zugänglich ist.
Offenbar war es keine Garage, sondern nur ein Unterstand, und wenn man 
einfach reinspazieren kann, nimmt dein Fahrzeug am Verkehr teil.

Daß die Aktion vollkommen kleinkariert ist, steht auf einem anderen 
Blatt.
Aber danach geht in der Jurisprudenz nun mal nicht.

von Sven F. (doncarlos)


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KLaus Wachtler meinte
> ...was öffentlich zugänglich ist.
ein privates Grundstück ohne sichtbaren Zaun ist demnach auch eine 
öffentl. Verkehrsfläche?
Muß ich mir mal unseren befahrbaren Hof genauer ansehen, da kann auch 
jeder Dödel reinfahren oder drauf / davor wenden,
muß ich mal dem Hausbesitzer Bescheid geben, dass die Stadtverwaltung > 
das hiesige Tiefbauamt dann für den Teil die Grundsteuern zahlt?

> Offenbar war es keine Garage, sondern nur ein Unterstand, und wenn man
> einfach reinspazieren kann, nimmt dein Fahrzeug am Verkehr teil.
überlegst du dir diesen Unsinn vllt. noch mal?
Er wird wohl kaum Grundsteuern für die öffentl. Verkehrsfläche vor 
seinem Haus / Grundstück zahlen!

von B. O. (t_65)


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Hardy F. schrieb:
> Wenn das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist (nicht abgemeldet),
> dann liegt auch dann ein Verstoß vor, wenn es ohne gültige HU auf einem
> Privatgrundstück dauergeparkt ist.
> Der erste dazu Berechtigte, der das feststellt, kann das Verfahren dazu
> in Gang bringen - oder jeder beliebige Mensch kann dies anzeigen.
>
> Man könnte ja jederzeit mit dem Fahrzeug doch am Straßenverkehr
> teilnehmen.
>
> So wurde mir es bei einem defektem PKW-Anhänger auf meinem Grundstück
> unterstellt, der
> weit über dem HU-Termin hinaus, aber noch nicht abgemeldet war.

Das stimmt leider.
Solange das Fahrzeug barrierefreien Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum 
hat, muss Alles in Ordnung sein, egal ob es sich um Privatgelände 
handelt.
Machst du eine Kette mit Pfosten davor, sieht es wieder ganz anders aus.
Tip: Garage zu machen oder Plane übers Auto, was man nicht sieht, kann 
man nicht anzeigen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Da haben aber die Autohändler ein schweres Los, denn dort stehen die 
Fahrzeuge ja auch unangemeldet frei zugänglich auf dem Hof, damit der 
Interessent den jeweiligen Boliden betrachten kann.

Vor einigen Jahren ist hier einmal diese Sache passiert: Eine Frau hatte 
einen 1600er Lada mit Nummernschild auf dem Parkplatz vor ihrem 
Wohnblock stehen. Sie wurde krank und in Folge dessen in ein Krankenhaus 
eingeliefert. In dieser Zeit stahlen Diebe die Kennzeichen. Das entging 
der Frau, da sie sich ja im Krankenhaus befand. Die Kennzeichendiebe 
(das wurde im Nachhinein bekannt) verwendeten die Nummernschilder an 
einem nicht zugelassenen Karren und gerieten in eine Verkehrskontrolle.

Nichtsdestotrotz ließ das Ordnungsamt das Auto der Frau abschleppen und 
verschrotten!

Die ging (noch halbtot) vor Gericht und bekam den Zeitwert des Autos 
ersetzt, wovon sie sich eine Rostwurst mit Senf hätte kaufen können.

Das ist das reale Leben....
:-((

MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Axel Heider schrieb:
> Solange deine Karre auf einem Privatgrundstück steht, braucht die keine
> gültive HU. Und wenn die nicht grade Öl verliert oder sonst irgendwie
> ein Umwelproblem ist, dann gibt auch keinen Grund, was zu bemängeln.

Wie schon mehrfach oben geschrieben.
ABSOLUT FALSCH!

Fpga Kuechle schrieb:
> Hm, warum gibst du hier eine Uhrzeit ein? Du hast wohl schon mal im
> Polizeigesetz §31 nachgelesen? Das verschärft die Bedingungen unter
> denen die Polizei Grundstücker betreten darf für die Nachtzeit, die
> schon mal bis 6 Uhr gilt:
> http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html

Ist grundsätzlich richtig!
ABER: Dieser § gilt explizit für Wohnungen und eingeschränkt für alle 
sonstigen geschlossenen Räume! Nicht aber für alle sonstigen 
Grundstücke.
Wobei Grundstücke deshalb noch lange nicht Vogelfrei sind... Aber die 
Kriterien zum betreten liegen da VIEL VIEL niedriger. Und selbst dabei 
wird noch unterschieden zwischen einem Grundstück mit durchgehendem 
Zaun/Mauer soie abgeschlossener Pforte und einem Grundstück was frei 
betretbar ist (letzteres kann sogar rechtlich als öffentlicher Raum 
gelten! Unabhängig vom Eigentumsverhältnis)

Die Diskussion ist hierbei eh müßig.
Denn es werden zwei rechtlich völlig unterschiedliche Sachen vermischt.

1. Durfte die Amtsperson das Grundstück betreten?
Dies ist aus der Ferne ohne die Örtlichkeit zu kennen schwer zu 
beurteilen.
Falls die abgelaufene HU Plakette vom Bürgersteig aus zu erkennen war 
ist die Wahrscheinlichkeit aber schon recht hoch das dies als Grund 
ausreicht ein NICHT ABGESCHLOSSENES Grundstück zu betreten.
Ein nicht umzäuntes Grundstück sowieso...

Natürlich kann man dies Überprüfen und ggf. gegen die Amtsperson eine 
Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen wenn tatsächlich Anhaltspunkte 
für ein unberechtigtes Betreten vorliegen sollten...
Nur hat das überhaupt keinen Einfluss auf das OWI verfahren.

Denn (frage 2)
2. Ist eine abgelaufene HU auch dann ein Problem wenn das Fahrzeug 
nichtöffentlich steht?

JA - und das ist ein Problem. Egal WO das Fahrzeug steht und auch völlig 
egal in WELCHEM ZUSTAND sich das Fahrzeug befindet - so lange es 
angemeldet ist (und sich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik 
Deutschland befindet!) ist eine abgelaufene HU eine OWI.
(Das gilt selbst bei komplett entkernten Fahrzeugen. Fahrtüchtigkeit 
spielt keine Rolle!)

Sobald dieser Umstand festgestellt wird kann eine OWI Anzeige und damit 
das entsprechende Verfahren eingeleitet werden.

Das ist im übrigen völlig unabhängig von der Art wie die Feststellung 
erfolgt ist. Es ist dabei auch völlig unerheblich ob die Amtsperson 
dafür das Grundstück betreten musste oder nicht und damit natürlich auch 
ob das betreten Gerechtfertig war oder nicht!

Um es mal überspitzt zu sagen: Selbst wenn so ein KFZ in der 
abgeschlossenen Garage steht und die Amtsperson würde diese zwecks 
aufbesserung der Bezüge durch Diebstahl erst mit einer Brechstange 
aufbrechen und danach dann durch Zufall die OWI feststellen und 
Anzeigen, selbst DANN währe die Anzeige voll rechtskräftig und das 
Verfahren würde bis zum ende durchlaufen.

Das folgende Strafverfahren gegen die einbrechende Amtsperson hätte 
darauf keinen hemmenden Einfluss. Eine "Früchte des verdorbenen Baum" 
Regelung wie in den USA haben wir hier nicht.
Es währe zwar in der Tat recht zeifelhaft das die Aussage des 
"Einbrechers" als Beweis gelten würde, aber würde einfach am nächsten 
Tag eine unbelastete Amtsperson vorbeikommen und die Feststllung völlig 
legal erneut -und damit Beweiswirksam- treffen. Gerade bei solchen 
Dingen wie abgelaufener HU ja sehr einfach.
(das ist der Unterschied zu den USA... Ein abgelehnter Beweis kann 
jederzeit mittels legaler Methoden neu erhoben werden)

Gruß
Carsten

von Fpgakuechle K. (Gast)


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B. Obachter schrieb:

> Tip: Garage zu machen oder Plane übers Auto, was man nicht sieht, kann
> man nicht anzeigen.

Besserer Tip: Da der wagen ohnehin abgemeldet/verkauft werden sollte 
gleich am Dienstag abmelden oder nach vorigen telefonat dem nächsten 
Händler/ meist auch Wertkstatt auf den Hof fahren. Das verringert das 
Restrisiko für Nachfolgeärger auf 0.

MfG,

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:

> Eine Frau hatte
> einen 1600er Lada mit Nummernschild auf dem Parkplatz vor ihrem
> Wohnblock stehen. Sie wurde krank und in Folge dessen in ein Krankenhaus
> eingeliefert. In dieser Zeit stahlen Diebe die Kennzeichen. Das entging
> der Frau, da sie sich ja im Krankenhaus befand.
> Nichtsdestotrotz ließ das Ordnungsamt das Auto der Frau abschleppen und
> verschrotten!
>
> Die ging (noch halbtot) vor Gericht und bekam den Zeitwert des Autos
> ersetzt, wovon sie sich eine Rostwurst mit Senf hätte kaufen können.

Da hat auch die vielgepriesene Nachbarschaftshilfe im Wohnblock und 
Fürsorge innerhalb der Familie komplett versagt. Normalerweise mahlt der 
amtliche Abschlepper nicht so schnell als das man die Sache nicht 
freundschaftlich geregelt kriegt.

MfG,

von J. A. (gajk)


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von Rick M. (rick-nrw)


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J. Ad. schrieb:
> Fpga Kuechle schrieb:
>
>> Briefkasten geworfen würde das am Tatbestand nichts ändern. - Könnt
>> natürlich auch ein Scherz von Nachbarsjungen sein.
>
> Sah das Knöllchen so aus? :
>
> http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.fung...

Das ist ungültig! Datum + Unterschrift fehlen :-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Paul Baumann schrieb:
> Nichtsdestotrotz ließ das Ordnungsamt das Auto der Frau abschleppen und
> verschrotten!

Abschleppen ist verständlich, verschrotten hingegen --da es einen 
Eigentumseingriff darstellt-- juristisch sicherlich umstritten.

Üblicherweise werden "wild" abgestellte Fahrzeuge mit einem roten 
Aufkleber gekennzeichnet und damit der Halter/Eigentümer aufgefordert, 
das Fahrzeug innerhalb einer gewissen Frist vom Straßenland zu 
entfernen. Nach Verstreichen dieser Frist wird das Fahrzeug eingezogen 
(d.h. abgeschleppt).

Da anhand der Fahrgestellnummer eine Halter/Eigentümerfeststellung 
problemlos möglich ist, kommt mir die Geschichte insgesamt auch etwas 
sehr merkwürdig vor.

Natürlich kann man das auch als Dienstleistung am Kunden ansehen, 
russische Autos haben nicht den besten Ruf ...

Ah: Es scheint mancherorts üblich zu sein, nach Verstreichen einer 
Frist tatsächlich zu entsorgen.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/langenfeld/rote-karte-autos-ohne-kennzeichen-sind-abfall-aid-1.4655772

von Jan H. (j_hansen)


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Paul Baumann schrieb:
> Da haben aber die Autohändler ein schweres Los, denn dort stehen
> die Fahrzeuge ja auch unangemeldet frei zugänglich auf dem Hof, damit
> der Interessent den jeweiligen Boliden betrachten kann.

Das ist ja auch das Gegenteil des hier geschilderten Falls. Dort stehen 
die Autos abgemeldet (meist mit gültiger HU) herum. Nicht angemeldet 
ohne HU.

Carsten Sch. schrieb:
> währe
"wäre"

von Sven F. (doncarlos)


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Carsten Sch. meinte
> Egal WO das Fahrzeug steht und auch völlig egal in WELCHEM ZUSTAND sich
> das Fahrzeug befindet - so lange es angemeldet ist (und sich innerhalb der > 
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland befindet!) ist eine abgelaufene HU > eine 
OWI.
kannst du für diese Behauptung rechtl. Quellen bringen? sonst sag ich 
mal jetzt gleich > das ist absoluter Unsinn!

Auf privaten wie geweblichen Grundstücken dürfen Gegenstände in jedwedem 
Zustand gelagert oder abgestellt sein, sie dürfen nur keine Gefahr für 
die Umnwelt oder das Leib und Leben der dortigen Passanten / Bewohner 
darstellen!
Welcher Fakt davon trifft bei deiner Behauptung davon zu?

Wenn ich mir einen privaten Stellplatz zum Zweck der Abstellung eines 
privaten oder gewerblichen Fzg. miete, um der öffentl. Überwachung aus 
dem Wege zu gehen, läuft das laut deiner Behauptung ins Leere?
Fzg. die am Straßenverkehr teilnehmen oder dort durch eigenen Antrieb 
bewegt werden müssen diese Auflagen erfüllen!

Nachtrag
JanHansen meinte
> Das ist ja auch das Gegenteil des hier geschilderten Falls. Dort stehen
> die Autos abgemeldet (meist mit gültiger HU) herum. Nicht angemeldet
> ohne HU.
in welchem Land wohnst du so ... mit diesen Erfahrungen?

: Bearbeitet durch User
von Justus S. (jussa)


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Sven F. schrieb:
> kannst du für diese Behauptung rechtl. Quellen bringen? sonst sag ich
> mal jetzt gleich > das ist absoluter Unsinn!

StVZO § 29, mit Anlage VIII

"2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge 
durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der 
Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens 
außer Betrieb gesetzt worden sind."

Sven F. schrieb:
> in welchem Land wohnst du so ... mit diesen Erfahrungen?

genau, die unzähligen Gebraucht- und Neuwagen in den deutschen 
Autohäusern,... sind natürlich alle mit Kennzeichen etc angemeldet...

von Carsten S. (dg3ycs)


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Sven F. schrieb:
> Carsten Sch. meinte
>> Egal WO das Fahrzeug steht und auch völlig egal in WELCHEM ZUSTAND sich
>> das Fahrzeug befindet - so lange es angemeldet ist (und sich innerhalb der >
> Grenzen der Bundesrepublik Deutschland befindet!) ist eine abgelaufene HU > eine
> OWI.
> kannst du für diese Behauptung rechtl. Quellen bringen? sonst sag ich
> mal jetzt gleich > das ist absoluter Unsinn!
>
> Auf privaten wie geweblichen Grundstücken dürfen Gegenstände in jedwedem
> Zustand gelagert oder abgestellt sein, sie dürfen nur keine Gefahr für
> die Umnwelt oder das Leib und Leben der dortigen Passanten / Bewohner
> darstellen!
> Welcher Fakt davon trifft bei deiner Behauptung davon zu?

Au Man(n)
Von deiner falschen Vorstellung im Ursprungsthema abgesehen, ist deine 
obige Auffassung von wegen Lagerung auf Privatgrundstücken auch schon 
wieder falsch.

Aber das ist sowieso völlig Irrelevant, den hier liegt ja kein Verstoss 
gegen irgendwelche Lagerungsvorschriften vor, sondern ein Verstoss gegen 
die Zulassungsvorschriften.

Das ist geregelt in der Strassenverkehrszulassungsverordnung und die 
gilt ausnahmslos mindestens für alle in Deutschland Zugelassenen 
Fahrzeuge.

Der Einschlägige § dafür ist der §29 STVZO.
Dort steht in Absatz 1:
> Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
> § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
> (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3
> Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen
> Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-
> Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe
> der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen
> Zeitabständen untersuchen zu lassen.

> Ausgenommen sind
> 1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen,
> 2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
> Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des
> Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden
> im Einzelfall oder allgemein.

Also: Wenn das Fahrzeug unter die in der FZV genannten § fällt (und ein 
normaler PKW tut dies ganz eindeutig) und zugelassen ist muss es 
innerhalb der Fristen untersucht werden.
Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen(durch weitere Norm 
auch Kurzzeitkennzeichen)
sowie Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei (Für die aber jeweils 
durch DV mindestens ähnliche Kontrollfristen gelten - nur halt durch 
eigene Angestellte statt externe Prüfer) sowie wenn das Land eine 
Sonderregelung möchte die Fahrzeuge der Feuerwehr und des KatS.

In diesem § steht aber nichts von wegen "Privatgrundstück", 
"Fahrtüchig/Fahruntüchtig" oder "nur wenn es Bewegt wird"
Daher: Wenn angemeldet -> Dann HU Pflicht - IMMER!

Dazu gibt es auch eine Reihe einschlägiger höchstrichterlicher Urteile.
Am deutlichsten ist wohl ein Urteil des OLG Bayern mit der Grundessenz:
> "es [spielt] keine Rolle, ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr
> tatsächlich benutzt wird, entscheidend ist allein die Zulassung hierzu."
BayObLG Beschl. v. 11.02.82, VRS 62, 386

Und wenn du das ganze auch noch einmal von einem Anwalt nachlesen 
willst:
http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/werkstatt/

Ich finde die Seite recht unübersichtlich formatiert. Mit der Textsuche 
-bei Firefox STRG F - nach "BayObLG VRS 62, 386" (ohne "" !)suchen, dann 
hast du zumindest den richtigen Absatz.

> Wenn ich mir einen privaten Stellplatz zum Zweck der Abstellung eines
> privaten oder gewerblichen Fzg. miete, um der öffentl. Überwachung aus
> dem Wege zu gehen, läuft das laut deiner Behauptung ins Leere?
Rechtlich gesehen JA, zumindest so lange das Fahrzeug angemeldet ist!
Wenn du es aber abmeldest ist natürlich alles in Butter!

Faktisch ist das natürlich nicht ganz so. Es gibt keine zentrale Kartei 
für die HU Fristen bei Fahrzeugen. Und bei einem auf Privatgrundstück 
stehendem Fahrzeug kann die Polizei anders als bei bewegten Fahrzeugen 
nicht mal eben so die Papiere im Rahmen einer allgemeinen 
Verkehrskontrolle verlangen.
So lange jemand also dafür sorge Trägt das man die TÜV Plakette nicht 
von aussen sehen kann (abdecken oder Nummernschilder abnehmen) wird da 
auch nichts kommen. Nicht deshalb weil es dann rechtlich in Ordnung ist, 
sondern weil es einfach keiner Feststellen wird und es auch keinen 
Begründeten Verdacht gibt der eine Ermittlung dahingehend rechtfertigt.

> Fzg. die am Straßenverkehr teilnehmen oder dort durch eigenen Antrieb
> bewegt werden müssen diese Auflagen erfüllen!
JA, natürlich,
-> genauso wie alle anderen angemeldeten Fahrzeuge die nicht unter die 
Ausnahmen fallen und sich innerhalb des deutshcen Hoheitsgebietes 
befinden!
Egal wo abgestellt und in welchem Zustand!

Aber ehrlich gesagt: Mit einer einzigen Google Suche hättest du das auch 
selbst in Erfahrung bringen können bevor du dich da etwas weit aus dem 
Fenster lehnst und jemanden der das Richtige schreibt lautstark einem 
Fehler vorwirfst!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Sven F. (doncarlos)


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@ Justus Skorps und Carsten Sch.
Lesen > Nachdenken / Überlegen und dann erst Reagieren
die STVZO und eure Überlegungen gelten für Fzg. im öffentl. 
Straßenverkehr!
Mehr muß man dazu nicht sagen!

> Daher: Wenn angemeldet -> Dann HU Pflicht - IMMER!
ja klar , glaub weiter an den Weihnachtsmann, die STVZO gilt für Fzg. im 
öffentl. Straßenverkehr, nicht für abgestellte oder versteckte!

Da kannst auch noch so alte Schinken, noch dazu aus Bayern hervorholen, 
dort ticken die Uhren sowie ganz anders als im Rest von DE!

> Aber ehrlich gesagt: Mit einer einzigen Google Suche hättest du das auch
> selbst in Erfahrung bringen können bevor
ja klar .. Googel ersetzt bei solch unwissenden Menschen wie hier mal 
wieder sichtbar, die gesamte deutsche Rechtsprechung, wofür braucht man 
dann eigentl. noch seinen eigenen Verstand?
Was die Polizei dann wirkl. macht ... sieht man doch da oben.
Wobei die meisten Typen im AD eher sehr unterqualifiziert und selten 
korrekt tätig sind!

jetzt schlägt es neunzehn
> und jemanden der das Richtige schreibt lautstark einem Fehler
> vorwirfst!
mach deinen Doktor in Jura und selbst dann bist du nicht vor Fehlern 
befreit!
Mit der deutschen Justiz und der gleichen Rechtsprechung hatte ich schon 
genug zu tun, nur hat man nicht die Zeit und das Geld sich mit denen 
über ihre Ansichten und Fehler gegen das Gesetz zu wehren.
Wer aber von sich behauptet > er hätte Recht ...mehr muß man dazu dann 
nicht sagen!

Eine Zulassung eines Fzg. ist eine versicherungstechnische und amtliche 
Handlung, bei Abmeldung erlischt nur die Versicherung und damit Haftung 
ggü. Schäden die das Fzg. verursacht oder erleidet.

Sich über deine Ansichten dahingehend weiter zu unterhalten finde ich 
als zwecklos.
§-Reiterei nennt man sowas im Volksmund!

von Sven F. (doncarlos)


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Justus Skorps
> genau, die unzähligen Gebraucht- und Neuwagen in den deutschen
> Autohäusern,... sind natürlich alle mit Kennzeichen etc angemeldet...
mach deinen Ironiehaken oder Smilie dran wenn duu das so meinst!

Dass du von den Abläufen bei Gebrauchtwagenhändlern keinen Blassen hast 
merkt man ganz deutlich!

von Michael B. (laberkopp)


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Sven F. schrieb:
> Auf privaten wie geweblichen Grundstücken dürfen Gegenstände in jedwedem
> Zustand gelagert oder abgestellt sein, sie dürfen nur keine Gefahr für
> die Umnwelt oder das Leib und Leben der dortigen Passanten / Bewohner
> darstellen!

Immer her mit dem Gesetz oder sonstigen Beleg dafür, daß das wahr ist.
Da warten viele Leute schon lange drauf.
Aber Sven wird es nicht belegen können....

von Sven L. (sven_rvbg)


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Selbst ein nicht angemeldetes Fahrzeug kann die Behörden auf den Plan 
rufen, da es nicht gestattet ist auf dem eigenem Grundsrück Schrott zu 
lagern.

Zudem geht von einem abgestellten Fahrzeug unter Umständen eine 
Umweltgefahr aus, denn keiner merkt, das Betriebsstoffe auslaufen, wenn 
man das Fahrzeug nicht bewegt.

Öffentlicher Verkehrsraum ist alles was nicht durch Tor und Zaun 
getrennt ist. Also nur weil jemand einen Bauernhof daheim hat, heisst 
das noch lange nicht, das die Kinder ohne Führerschein Trecker fahren 
dürfen, solange sie auf dem eigenem Grund bleiben, da ja die Möglichkeit 
besteht, das Dritte auf das Grundstück kommen und geschädigt werden.

Kenn auch einen Kandidaten, der sein Fahrzeug ohne Nummernschildern auf 
ein durch Ihn gepachtetes Grundstück der Gemeinde gestellt hat.

Erst stand ein Vermerk im Gemeindeblatt, dann kam wahrscheinlich eine 
Aufforderung das Fzg. zu entfernen und dann hat er es auf sein 
Grundstück gestellt, wo es wieder stand.

Das war halt einer, der meinte sein Fahrzeug sei noch Millionen Wert und 
das einer käme und Ihm den Neupreis zahlt. Am Ende hat er es 
Wahrscheinlich für ein Taschengeld verkauft. Schlimm wenn man seinen 
Hals nicht vollbekommt und statt 800 Euro nur noch 200 bekommt...

von Sven F. (doncarlos)


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Wenn ich mir dazu hier so die einzelnen Meinungen durchlese, liegt doch 
wohl klar die Mehrheit der Ansichten bei der Tatsache, dass es nicht 
nötig ist die HU und AU bei abgestellten Fzg. aktuell zu halten.

Wenn eine Werkstatt oder der Halter selber an einem Fzg. länger 
arbeitet, zum Zwecke der Wiederherstellung der Vorgaben, was ja auch 
vorkommen soll, schreibt wer bitte vor dass in der Zeit entweder der TÜV 
> HU / AU aktuell sein oder abgemeldet werden muß?
Weitere Bsp. dazu kann man sich ja ggü. gewissen Schlaubergern hier im 
Forum sparen.

von Sven F. (doncarlos)


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Oh eine Herausforderung von Michael Bertrandt
> Immer her mit dem Gesetz oder sonstigen Beleg dafür, daß das wahr ist.
> Da warten viele Leute schon lange drauf.
> Aber Sven wird es nicht belegen können....
dann drehen wir mal den Spieß um: belege du an Hand von Gesetzen oder VO 
dass es ganz anders ist!
Jetzt bist du am Zug!
Mir hat die bayrische Polizei damals vor über 10 Jahren auch geraten das 
mangelhafte Fzg. zum Zwecke (welchen auch immer) von der öffentl. 
Verkehrsfläche zu entfernen solange da Mängel dran sind oder nur die HU 
oder AU nicht mehr gültig. Von Abmelden war da nie die Rede.
Vater Staat > FA ist das auch so ganz recht, für abgemeldet Fzg. gibt es 
keine Steuer nund die Versicherung findet das sicher auch nicht i.O., 
die von der Beitragspflicht zu entbinden.
Also jetzt kommt Ihr mal in die Puschen!

Jetzt geht das weiter in der Märchenstunde
> Selbst ein nicht angemeldetes Fahrzeug kann die Behörden auf den Plan
> rufen, da es nicht gestattet ist auf dem eigenem Grundsrück Schrott zu
> lagern.
Es soll sogar Grundstücke für genau diesen Zweck geben, Lagerung von 
Altautos zum Zwecke der Reparatur oder Verwertung!

> Öffentlicher Verkehrsraum ist alles was nicht durch Tor und Zaun
> getrennt ist.
> da ja die Möglichkeit besteht, das Dritte auf das Grundstück kommen und > 
geschädigt werden.
wo hast du diese Märchen ausgegraben, oder willst du hier der Trollerei 
beistehen?
der öffentl. Verkehrsraum wird im jeweiligen Tiefbauamt nach- oder 
einsehbar sein! Das ist sicherlich sogar per GPS auf den cm genau 
vermessen!

> Kenn auch einen Kandidaten, der sein Fahrzeug ohne Nummernschildern auf
> ein durch Ihn gepachtetes Grundstück der Gemeinde gestellt hat.
deine Geschichten tragen ungemein zu deiner Glaubwürdigkeit und Ansehen 
bei!

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Au Mann,

Irgendwie glaube ich Sven F und wir meisten anderen Lesen hier zwei 
verschiedene Threads

Sven F. schrieb:
> Wenn ich mir dazu hier so die einzelnen Meinungen durchlese, liegt doch
> wohl klar die Mehrheit der Ansichten bei der Tatsache, dass es nicht
> nötig ist die HU und AU bei abgestellten Fzg. aktuell zu halten.

Also für mich liest sich das hier ganz klar so, das die Mehrheit der 
Meinung ist das HU gerade IMMER Aktuell zu halten ist. Ganze zwei 
Meinungen hier sagen das Gegenteil...
Die AU gibt es im übrigen gar nicht mehr.

Wobei das völlig uninteressant ist, egal wie die Mehrheitsverhältnisse 
sind. Denn es zählt nicht die Forenmeinung sondern schlicht und 
ergreifend was deutsches Recht ist!

>
> Wenn eine Werkstatt oder der Halter selber an einem Fzg. länger
> arbeitet, zum Zwecke der Wiederherstellung der Vorgaben, was ja auch
> vorkommen soll, schreibt wer bitte vor dass in der Zeit entweder der TÜV
>> HU / AU aktuell sein oder abgemeldet werden muß?

Hatten wir doch schon:
Der §29 STVZO Abs. 1

> Weitere Bsp. dazu kann man sich ja ggü. gewissen Schlaubergern hier im
> Forum sparen.
Ja, kannst du. kannst es aber auch weiter versuchen und wir werden es 
weiterhin auseinandernehmen. einfach weil du Grandios flasch liegst.
Da kannst du noch soviel rumzetern, raummaulen oder flamen.
Deine Ansicht ist MIST!

* Du hast den Einschlägigen Paragraphen bekommen.
(§29 STVZO)

* Du hast ein höchstrichterliches Urteil dazu bekommen
(BayObLG VRS 62, 386)

* Du hast die Aussagen eines Rechtsanwalts dazu bekommen
http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/werkstatt/
(nach "BayObLG VRS 62, 386" suchen)

* Mit einer einfachen Google Suche lassen sich unzählige weitere Quellen 
finden.

Und das du jetzt immer noch anderer Meinung bist und sogar lautstark 
rumstänkerst malt kein sehr vielversprechendes Bild von deiner 
kognitiven Fähigkeiten.

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Aber eines noch zum Schluss:

Sven F. schrieb:
> @ Justus Skorps und Carsten Sch.
> Lesen > Nachdenken / Überlegen und dann erst Reagieren

Oh JA BITTE BITTE BITTE beherzige DU das beim nächsten mal!

> die STVZO und eure Überlegungen gelten für Fzg. im öffentl.
> Straßenverkehr!
> Mehr muß man dazu nicht sagen!

Ich heul gleich...
Die STVZO gilt (in erster Linie) für alle ZUGELASSENEN Fahrzeuge.
Deshalb nennt die sich ja auch STRASSENVERKEHRS-ZULASSUNGS-VERORDNUNG.

Das was du meinst ist die STVO (== OHNE Z)
Also die STRASSENVERKEHRSVERODNUNG
DIESE gilt (mit einigen Ausnahmen) nur im öffentlichen Strassenverkehr

Also noch einmal:
*STVZO (mit Z)
Spätestens sobald ein Fahrzeug zugelassen ist IMMER

*STVO (ohne Z)
Im öffentlichen Strassenverkehr

DAS SIND ZWEI VERSCHIEDENE GESETZE!

Gruß
Carsten

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Sven F. schrieb:
> Wenn ich mir dazu hier so die einzelnen Meinungen durchlese, liegt doch
> wohl klar die Mehrheit der Ansichten bei der Tatsache, dass es nicht
> nötig ist die HU und AU bei abgestellten Fzg. aktuell zu halten.

Ja, es wurde auch mal per Abstimmung entschieden das Pi = 4 ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indiana_Pi_Bill

MfG,

von Sven F. (doncarlos)


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Fpga Kuechle
deine Beiträge hier tangieren bitte welche Fragestellung?

> Die Frage ist ob fahrbereit oder nicht ......
> Zur Ausübung von Dienstpflichten darf .....
> Also bist du dir bewußt das du eine Ordnungswidrigkeit begehst ....
> Es gibt da auch so eine Diskussion um Versicherungspflicht ....
> Hm, warum gibst du hier eine Uhrzeit ein?
> Besserer Tip: Da der wagen ohnehin abgemeldet/verkauft werden sollte
> Da hat auch die vielgepriesene Nachbarschaftshilfe im Wohnblock und

du führst eigentl. nur Selbstgespräche, deine Postings will der TO 
garantiert nicht verarbeiten!
Dann zähl doch mal wenigstens, wenn du das vllt. kannst?, die Parteien 
Für und Wider hier auf, damit man deine PI-RE vllt. versteht?

Für den TO > er selber + Sven F. + Paul B.? + OldPapa + Rick Mc Glenn + 
Axel H. + KLaus Wachtler ? + B.Obachter ? + Michael Bertrandt ?
+ Außenstehende ohne Ja oder Nein

Wider könnt Ihr paar Andersdenkenden wohl noch selber zusammenzählen,
nach der Demokratie wäre das Thema also hiermit erledigt!

Der Carsten Sch. hält sich wieder mal kramfhaft an Begrifflichkeiten 
fest, die überhaupt nicht wichtig sind:
- es geht um das Abstellen oder Parken von zugelassenen Fzg. oder 
Geräten auf abgegrenztem privaten Grund,
- es geht nicht darum ob diese, in welchem Zustand auch immer, zum Zweck 
der Nicht-mehr-Teilnahme > Nicht-Mehr-Betrieb am öffentl. Straßenverkehr 
in diesen wieder gebracht werden sollen!

Die STVZO > ZulassungsOrdnung regelt die Zulassung dafür, also wenn ein 
Fzg. in den Verkehrsraum gebracht werden soll, nicht den Verbleib nach 
Entfernen vom öffentl. Verkehrsraum, also außerhalb des Straßenverkehrs!

STVZO > für die techn. Vorgaben zur Teilnahme am Straßenverkehr
STVO > regelt das Verhalten im öffentl. Straßenverkehr

Carsten Sch. denk also noch mal drüber nach, und nicht IMMER wenn man 
sein Fzg. aus dem Verkehrsraum entfernt hat.
Beim Wiedereinführen in diesen mag das ja gelten, nur steht das hier 
nicht zur Debatte.

Und ich weiß was ich meine - die Rechte / Pflichten des Bürgers der 
eigenen / gemieten Grund besitzt.
Wenn sich hier aber nur wider solche Leute äußern, die wahrscheinl. 
mangels der eigenen Lage > fehlender eigener Grund, das nicht 
nachvollziehen können, was es heißt Grundstückeigentümer zu sein, dann 
wird mir das Dilemma schon klar!
Liegt dann wohl am persönlichen Befinden, wenn man nicht frei von 
Emotionen ganz klar den Sachverhalt mal aus neutraler Sichtweise 
beurteilen kann.
Bestes Bsp. der Sven L. aus RVBG

von Sven L. (sven_rvbg)


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Sven F. schrieb:
> Bestes Bsp. der Sven L. aus RVBG
Ich hab keine Ahnung, was Du mir oder uns damit sagen möchtest.

Aber ich beobachte in diesem Thread mal wieder, was ich in vielen 
Threads in denen Du mitschreibst schon beobachtet habe, nämlich das Du 
dazu neigst zum einen mit einer gewissen Arroganz zu schreiben und zum 
anderen ziemlich schnell persönlich wirst!

Leute ob man recht hat oder nicht, aber Niveau ist keine Handcreme!

Hier wurde irgendwo schonmal geschrieben, das wir die Situation garnicht 
Einschätzen können, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen.

Bei Ordnungswidrigkeiten scheint es zudem Spielräume zu geben bzw. 
Beamte die Dienst nach Vorschrift machen und alles ahnten, was Sie nur 
finden und es gibt Beamte die soetwas mit Augenmaß sehen.

Wie so oft gilt: wo kein Kläger, da kein Richter!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Ach menno...
Sven F. schrieb:
> Der Carsten Sch. hält sich wieder mal kramfhaft an Begrifflichkeiten
> fest, die überhaupt nicht wichtig sind:
> - es geht um das Abstellen oder Parken von zugelassenen Fzg. oder
> Geräten auf abgegrenztem privaten Grund,

Genau -> Es geht um ZUGELASSENE Fahrzeuge.
Damit gilt für diese StrassenverkehrsZULASSUNGSverordnung.
Scheissegal wo und wie diese Fahrzeuge abgestellt sind.

> - es geht nicht darum ob diese, in welchem Zustand auch immer, zum Zweck
> der Nicht-mehr-Teilnahme > Nicht-Mehr-Betrieb am öffentl. Straßenverkehr
> in diesen wieder gebracht werden sollen!

JA, auch das ist klar, denn das betrifft völlig andere Gesetze.

Sven F. schrieb:
> Mit der deutschen Justiz und der gleichen Rechtsprechung hatte ich schon
> genug zu tun, nur hat man nicht die Zeit und das Geld sich mit denen
> über ihre Ansichten und Fehler gegen das Gesetz zu wehren.

Lass mich raten:
Du hast dabei immer das Nachsehen gehabt weil die Justiz & sonstigen 
Vollzugsbehörden unverständlicherweise nie einsehen wollten das sie 
falsch liegen und du der einzige bist der das Wissen über das Recht 
hast?

Wie war das noch mit den tausenden Falschfahrern auf der Autobahn?

von Sven F. (doncarlos)


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Mein Vornamensvetter Sven L
> Leute ob man recht hat oder nicht, aber Niveau ist keine Handcreme!

Wie wäre es wenn du das deine mal ganz unabhängig von dir beleuchtest?

Wer stempelt hier Leute aus seiner Umwelt nach seiner Wertschätzung ab, 
setzt denen seine Denkweise auf, und will dann hier den Moralapostel 
spielen?
Na dann mal weiter so!
Mit solchen Mitmenschen von deinem Schlag muß man höllisch aufpassen, 
denen darf man nichts erzählen außer Smaltalk und schönen guten Tag.
Du drehst doch jedem, der dir nicht passt, aus dem seinen Verhalten und 
was du von ihm weisst einen Strick, obwohl dich das rein gar nichts 
angeht.
Solche Leute bezeichnet man als Denunzianten und Spießer.
Kehr doch mal vor der eigenen Tür, da gibt es sicher auch was zu tun!


Carsten Sch. zum wiederholten Male, auch bei der nun mehrfachen 
Wiederholung deiner Sichtweise wird der Sachverhalt ganz sicher nicht 
anders.

Um etwas in Verkehr zu bringen bedarf es einer VO > Verordnung, um es im 
Verkehr weiterhin zu bewegen auch dieser,
wie man sich selbst als Halter und Führer eines Kfz. im Verkehr zu 
verhalten hat sagt die STVO,
Wenn man ein Fzg. oder Kfz. nicht mehr im Verkehr belassen will, warum 
auch immer, zeigst du mir jetzt wo das bitte steht!

> JA, auch das ist klar, denn das betrifft völlig andere Gesetze.
worum geht es dir dabei, und welche Gestze meinst du so?

> Lass mich raten:
> Du hast dabei immer das Nachsehen gehabt weil die Justiz & sonstigen
> Vollzugsbehörden unverständlicherweise nie einsehen wollten das sie
> falsch liegen und du der einzige bist der das Wissen über das Recht
> hast?
dir braucht man nur einen Knochen hinwerfen und du gehst drauf los und 
denkst das ist deiner und der ist für dich!
Mit Speck fängt man Mäuse, dich habe ich damit gefangen!

Du bist doch sowas von arm im Geist, noch dazu fehlt dir wohl jeglicher 
Anstand und Charakter. Wer schrieb da oben was von er hätte Recht?
Das kam doch wohl aus deiner Feder!
Typen ohne Courage drehen sich Ihr Weltbild immer so zurecht, mit allen 
Mitteln, dass es für sie passt. Danach haben sich dann auch alle Anderen 
zu richten?

Die Erklärung aus dem Hinweis
> Mit der deutschen Justiz und der gleichen Rechtsprechung hatte ich schon
> genug zu tun, nur hat man nicht die Zeit und das Geld sich mit denen
> über ihre Ansichten und Fehler gegen das Gesetz zu wehren.
ist ganz einfach, man muß sich seine Lebenszeit und Inhalt nicht nach 
deren Maßgaben planen oder richten, sondern nach Gesetzen, denn diese 
regeln das meist friedl. und soziale Miteinander.
Über- und Durchsetzer dieser Gesetze ist weder die Justiz noch eine 
Behörde.
"Gesetzeshüter" und Justiz treten dann auf den Plan, wenn es etwas für 
Vater Staat oder einen Kläger zu verdienen gibt.
Schaden muß dabei noch gar keiner entstanden sein, es reichen die 
Tangierung von Interessen oder Befindlichkeiten > Amtsanmaßungen auf gut 
deutsch.
Noch dazu wird überall in der Klärung durch die Justiz der einfachste 
und billigste Weg gewählt, egal ob sich das mit Recht und Gesetz 
vereinbaren lässt.

Für den kleinen Mann > normalen einflußlosen Bürger wird es kaum ein 
Interesse der Ämter geben! Für wirtschaftl. Größere reichen schon 
Verleumdungen und Verdächtigungen! Sieht man auch hier ganz deutlich!

Die Ermittlungsbehörden auf der untersten Ebene sind meist die, welche 
aus einer Mücke eine Elefanten machen.
Wo der Dienstalltag ohne Probleme oder Einsätze abläuft werden welche 
inszeniert.
Genau wie das hier Einige versuchen zu einem Top-Thema gegen den TO zu 
lancieren!

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Sven F. schrieb:
> Mir hat die bayrische Polizei damals vor über 10 Jahren auch geraten das
> mangelhafte Fzg. zum Zwecke (welchen auch immer) von der öffentl.
> Verkehrsfläche zu entfernen solange da Mängel dran sind oder nur die HU
> oder AU nicht mehr gültig. Von Abmelden war da nie die Rede.

Es gibt da zwei Möglichkeiten:
1. Die Beamten waren einfach freundlich und haben nach den Motto -aus 
den Augen, aus dem Sinn- gehandelt, gleichzeitig ihren 
Ermessensspielraum ausgenutzt weil die zwar um den Vorschriftenverstoss 
wußten, aber es persöhnlich nicht sehr ahndenswert fanden wenn ein nicht 
bewegtes KFZ keinen TÜV hat. (Und je nach Dauer der Überschreitung 
dürfen die das auch einfach "ignorieren".)
Wenn der Wagen dann auf dem Hof ist können die das dann einfach weiter 
Ignorieren da die anlasslose Überwachung privater Grundstücke, anders 
als im öffentlichen Verkehrsraum, nicht deren Aufgabe ist und die zudem 
derMeinung waren das du generell so weniger zu befürchten hast 
->geringeres Risiko.

Oder aber
2. Die wussten selbst über die Rechtslage nicht richtig bescheid.
Kommt oft genug vor, gerade die einfachen Streifenpolizisten im 
mittleren Diesnt haben ja gar keine juristische sondern nur eine 
"Handwerkliche" Ausbildung.
Die lernen nur etwas Verwaltungsrecht, Ihr Polizeigesetz und die 
wichtigsten Teilbereiche aus dem Strafrecht, der Strafprozessordnung, 
sowie teilweise STVO und STVZO.
Nicht umsonst ist es Polizisten AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT jegliche 
Rechtsberatung zu geben - ausser die haben erfolgreich Jura studiert.

Beides ist Möglich, von beiden Varianten (Sachkundig aber mit Verstand 
sowie auch "Einfach unwissend") haben wir Exemplare in Uniform 
rumlaufen.

Da du selbst ja schon deine Meinung dazu gesagt hast, kannst du gerne 
das letztere Annehmen.
Sven F. schrieb:
> Wobei die meisten Typen im AD eher sehr unterqualifiziert und selten
> korrekt tätig sind!

Meiner Erfahrung nach aber gibt es definitiv solche "Unterqualifizierten 
Arschlöcher" bei den Vollzugsbehörden. Die meisten aber sind einfach 
normale Menschen die Ihren Job vernünftig nachgehen und auch noch über 
ein vernünftiges Maß an Menschenverstand verfügen.
Wenn man sich denen gegenüber korrekt verhält, dann sind die auch 
korrekt zu dir. Da wird dann der Ermessensspielraum gerne mal nach unten 
ausgenutzt.  (Einzig bei den Politessen die ja gar nichts anderes machen 
als nur Bagatelldinge aufzunehmen ist das manchmal was anderes)

Wenn man die natürlich persöhnlich angreift und mit Halbwissen auch noch 
meint denen ihren Job erklären zu müssen, dann muss man sich nicht 
wundern.

Sven F. schrieb:
> Oh eine Herausforderung von Michael Bertrandt
>> Immer her mit dem Gesetz oder sonstigen Beleg dafür, daß das wahr ist.
>> Da warten viele Leute schon lange drauf.
>> Aber Sven wird es nicht belegen können....
> dann drehen wir mal den Spieß um: belege du an Hand von Gesetzen oder VO
> dass es ganz anders ist!

Nee, so funktioniert das nicht:
Du hast eine Behauptung aufgestellt, also muss DU diese auch belegen.
Aber ich will mal nicht so sein und dir nur eine von unzähligen 
Gegenquellen nennen: §62 WHG

Sven F. schrieb:
> Jetzt geht das weiter in der Märchenstunde
>> Selbst ein nicht angemeldetes Fahrzeug kann die Behörden auf den Plan
>> rufen, da es nicht gestattet ist auf dem eigenem Grundsrück Schrott zu
>> lagern.
> Es soll sogar Grundstücke für genau diesen Zweck geben, Lagerung von
> Altautos zum Zwecke der Reparatur oder Verwertung!

Wenn man die Entsprechenden Erlaubnisse hat kein Problem.
Aber einfach SO -> Nein, da wird man dir GANZ SCHNELL was anderes 
erzählen sobald das einer feststellt.

von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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Tja, dann stellt man die Karre einfach in die Garage/Scheune etc. und 
macht die Türe zu und hängt einen schwarzen Vorhang vor's Fenster.

Dann haben die Bullen nämlich ein Problem, weil die dann gar nicht 
wissen, dass da eine Karre drinsteht. Und was der Bulle nicht weiss, 
macht ihn nicht heiss :)

von Old P. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
 ...Blubber-Blubber...
> Die ging (noch halbtot) vor Gericht und bekam den Zeitwert des Autos
> ersetzt, wovon sie sich eine Rostwurst mit Senf hätte kaufen können.
> Das ist das reale Leben....

Nö, das ist Blödsinn und geistert wie der Motoradfahrer ohne Kopf durch 
die Stammtische. Wenn ein Gericht entschieden hätte, dann hätte die 
Stadt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen. Also alten 
Lada vor die Tür oder vergleichbares Fahrzeug.

Old-Papa

von Carsten S. (dg3ycs)


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Ach je,

Ich gebe es erst einmal auf.

Bei Sven F liegt wohl mehr im argen als nur eine Falschinformation.
* Verfolgungswahn (Der Staat ist böse, die Justiz schützt nur die 
Mächtigen)

* Verschwörungstheorien (Ich alleine kenne die alleinige Wahrheit)

* Massive Projektion (Eigenes Verhalten anderen zuzuschreiben)

* Sowie eine verzerrte Sicht auf die Realität
(Objektive Nachweise werden Ignoriert und Hirngespinste als Realität 
ausgegeben.)

Die einzige Frage ist jetzt ob dieser Zustand dauerhat oder 
vorrübergehend ist. Im ersteren Fall hat eine Weiterdiskussion überhaupt 
keinen Zweck, im zweiten Fall können wir es nach dem Rauschausschlafen 
gerne weiterprobieren...

Aber es sind ja nun genug Quellen genannt die es jedem interessierten 
Leser erlauben sich unabhängig von diesem Thread über die tatsächliche 
Rechtslage zu informieren.

Nur eines noch:

Sven F. schrieb:
> Du drehst doch jedem, der dir nicht passt, aus dem seinen Verhalten und
> was du von ihm weisst einen Strick, obwohl dich das rein gar nichts
> angeht.
> Solche Leute bezeichnet man als Denunzianten und Spießer.
> Kehr doch mal vor der eigenen Tür, da gibt es sicher auch was zu tun!

Auch wenn dies an Sven L. gerichtet war:
In diesem Thread geht es um die OBJEKTIVE rechtliche Situation wie sie 
derzeit ist und nicht darum ob wir etwas gut oder schlecht finden.
Keiner der Mitschreiber hier hat die Entscheidungsgewalt darüber was mit 
dem TO passiert, noch ist er dafür verantwortlich.

Persöhnlich finde ich NICHT DAS GERINGSTE verwerflich daran ein 
zugelassenes Auto mit abgelaufener HU auf dem Privatgrundstück stehen zu 
haben (ja nicht einmal wenn es auf einem öffentlichen Parkplatz steht)
Und bei den meisten Amtsträgern ist das ganz genau so und in Deutschland 
wird jeden Tag vielfach der Ermessensspielraum derart genutzt das ein 
solcher Fall auch bei Feststellung einfach nicht verfolgt wird.

Nur hat der Gesetzgeber ganz klar geregelt das ein zugelassenes Auto 
auch eine gültige HU haben muss (Und JA das IST bewiesen) womit im Falle 
einer derart deutlichen Überschreitung wo kein Ermessen mehr möglich ist 
ODER bei einer Paragraphenreitenden Amtsperson halt auch im Fall des 
Standorts "Privatgrundstück" ein Verfahren eingeleitet werden wird.

 Es hat daher nicht das geringste damit zu tun ob wir 
 etwas gut finden oder nicht wenn wir die rechtliche 
 Situation so schildern wie sie tatsächlich ist 
 Es ist eine reine Information die unwissende Mitleser 
 davor schützen soll aus Unwissenheit für etwas harmloses 
* belangt zu werden. Immerhin sind ja sogar Punkte möglich *
 Oder glaubst du die Hinweise in Richtung das die 
 HU Plakette nicht sichtbar sein darf machen wir weil wir 
* es so schlimm finden??? *

Nein, die Leute die wirklich verachtenswert handeln sind solche Leute 
die meinen sie wüssten alles besser und verbreiten,bloß weil denen die 
Realität nicht in den Kram passt, absichtlich gefährliche 
Falschinformationen.

Aber du bist es ja nicht, der ein Problem bekommt wenn ein Mitleser 
deinen Bullshit glaubt und dann -bloß weil er an einen Obergenauen 
Kontrolletti gerät- dann auf einmal Punkte bekommt bloß weil er 
Vertrauensselig den für einen Neuaufbau vorgesehen Wagen aus Sorge vor 
einem *Vollgutachten nach 18 Monaten einfach nur angemeldet mit von der 
Strasse sichtbaren Kennzeichen  auf dem Hof stehen hatte anstelle diese 
einfach in den Kofferraum zu legen.
(Wobei die Vollgutachten nach 18 Monaten Abmeldung seit 7 Jahren nicht 
mehr nötig sind - nur viele glauben das immer noch)

* Sowas nannten wir in der Schule "Kameradenschwein" *
Denn das Problem sind NICHT diejenigen die vor einer Gefahr warnen, 
sondern diejenigen die andere ins offene Messer laufen lassen!

Diese Gruppe finde ich sogar noch verachtenswerter als diejenigen die 
jemanden aus eigener Überzeugung bei Bagatelldingen hinterrücks anzeigen
(Wobei ich die schon schlimm genug finde)

: Bearbeitet durch User
von Axel H. (axelh)


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Hi,

so, das Popcorn ist jetzt alle. War witzig, und auch ein wenig 
lehrreich, das alles mitzulesen.
Mein Senf dazu ist der gleiche wie in meinem ersten Post: Ruf einfach 
bei der Polizeistelle an oder geht vorbei und kläre das sachlich und 
freundlich. Je nachdem was da rauskommt kannst du dir ggf. einen 
fachkompetenten Rechtsbeistand suchen.
Einen fachkompetenten Rechtsbeistand zu dem Thema findet sich bestimmt 
nicht hier in diesem Elektroniker Forum. Das meiste hier sind doch:
* persönliche (und ortsabhängige!) Erfahrungen. Alles gut und schön, 
aber nicht verallgemeinerbar.
* gelegentlich vielleicht auch mehr oder weniger solides Halbwissen mit 
mehr oder wengier soliden Quellen.
* Mit viel Glück auch soliden Rat. Aber wie erkennst du den und wie 
willst du den durchsetzten?
* halt viel emotionale Polemik.

Tja, was ist's am Ende wert?

> Carsten Sch. (dg3ycs):
> Aber du bist es ja nicht, der ein Problem bekommt wenn ein Mitleser
> deinen Bullshit glaubt und dann [...] bloß weil er Vertrauensselig

Wer irgendwas "aus dem Internet(-forum) blind glaubt, der ist halt schon 
selber Schuld. Das ist eine Lektion, die man auch mal lernen muss. Da 
hab ich dann eher weniger Mitleid.


Axel

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Sven F. schrieb:
> Fpga Kuechle
> deine Beiträge hier tangieren bitte welche Fragestellung?
>
...
>
> du führst eigentl. nur Selbstgespräche, deine Postings will der TO
> garantiert nicht verarbeiten!
> Dann zähl doch mal wenigstens, wenn du das vllt. kannst?, die Parteien
> Für und Wider hier auf, damit man deine PI-RE vllt. versteht?

Also Selbstgespräche sind was anders.

Für mich ist das ein klassischer Fall wo jemand aus typisch menschlichen 
Fehlern heraus (Faulheit, vielleicht Gier) und wider besseres Wissen 
eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, erwischt wurde und sich jetzt mit 
Bauernschläue aus der Misere mogeln will.

Abzählen ist müßig und ungerührte Kinderkacke, die Sache ist klar Autos 
mit Zulassung brauchen gültige HU. Die Rechtslage dazu habe ich und 
andere durch Links deutlich dargestellt.

MfG,

von Paul B. (paul_baumann)


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Old Papa schrieb:
> ...Blubber-Blubber...

Kümmere Dich um das Geblubber Deines Akkus, Du Stümper!
:-(

Old Papa schrieb:
> Nö, das ist Blödsinn und geistert wie der Motoradfahrer ohne Kopf durch
> die Stammtische.

Jetzt pass mal gut auf, mein Freund: Wenn Du mich hier der Lüge 
bezichtigen willst, dann schreib das deutlich hin!
Was hätte ich davon, hiereinen vom Pferd zu erzählen? Diese Sache stand 
seinerzeit sogar in der Zeitung. Ich habe gestern Abbend noch versucht, 
dise Sache im Archiv der Zeitung wiedrzufinden, leider geht es da nur 
noch
vom Jahr 2000 aufwärts.

Paul

von Heinz V. (heinz_v)


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cool, voll krasser Flamewar :-D

von Paul B. (paul_baumann)


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Heinz V. schrieb:
> cool, voll krasser Flamewar :-D

Ich habe nur kein Verständnis für Leute, die sich Nachts um 2:45 Uhr 
wahrscheinlich volltrunken nicht mehr im Griff haben und glauben, Andere 
widerspruchslos als Lügner bezeichnen zu können.

Paul

von Old P. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:

> Kümmere Dich um das Geblubber Deines Akkus, Du Stümper!
> :-(

Hä? Akku? Bahnhof!

> Jetzt pass mal gut auf, mein Freund: Wenn Du mich hier der Lüge
> bezichtigen willst, dann schreib das deutlich hin!

Das Wort hast Du gebraucht, iche nicht ;-)

> Was hätte ich davon, hiereinen vom Pferd zu erzählen? Diese Sache stand
> seinerzeit sogar in der Zeitung.

JA nee, ist klar! Was in der Zeitung steht muss ja stimmen....
Der Brüller des Tages!

Old-Papa

von Paul B. (paul_baumann)


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Old Papa schrieb:
> Das Wort hast Du gebraucht, iche nicht ;-)

Kleiner Rückzieher, was?

Daß so etwas auch in anderen Städten passiert, siehst Du hier:
http://gera.otz.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Auto-am-Kranhaken-Ordnungsamt-Gera-greift-durch-1761274152

Zitat:
"Meldet der Besitzer sich bis dahin nicht, kann es versteigert, verkauft 
oder verschrottet werden."
Zitat Ende.

Aber, das ist bestimmt auch am Stammtisch mittels Photoshop 
entstanden...

Paul

: Bearbeitet durch User
von Heinz V. (heinz_v)


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Paul Baumann schrieb:
> Heinz V. schrieb:
>> cool, voll krasser Flamewar :-D
>
> Ich habe nur kein Verständnis für Leute, die sich Nachts um 2:45 Uhr
> wahrscheinlich volltrunken nicht mehr im Griff haben und glauben, Andere
> widerspruchslos als Lügner bezeichnen zu können.
>
> Paul

Das war rein ironisch gemeint. Grundsätzlich sollte man auch im Internet 
die guten Sitten nicht vergessen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:

> Old Papa schrieb:
>> Nö, das ist Blödsinn und geistert wie der Motoradfahrer ohne Kopf durch
>> die Stammtische.
>
> Jetzt pass mal gut auf, mein Freund: Wenn Du mich hier der Lüge
> bezichtigen willst, dann schreib das deutlich hin!

Bleib locker, Stammtischgeschichten verbreiten ist was anders als als 
Lügner dazustehen. Lügen hat (kriminellen) Vorsatz, Stammtichgeschichten 
erzählen dagegen was von Entertainment. Du wirst doch nicht wirklich 
einen Kaberettisten etc als Lügner hinstellen wollen.


> Was hätte ich davon, hiereinen vom Pferd zu erzählen? Diese Sache stand
> seinerzeit sogar in der Zeitung. Ich habe gestern Abbend noch versucht,
> dise Sache im Archiv der Zeitung wiedrzufinden, leider geht es da nur
> noch
> vom Jahr 2000 aufwärts.

Halt typisch Stammtischweisheit, man hat es vor Jahren in ner Zeitung 
unbekannter Reputation gelesen und gibt es so wieder wie das 
AltHerren-Gedächtnis es zuläßt.

MfG,

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
> Old Papa schrieb:
>> Das Wort hast Du gebraucht, iche nicht ;-)
>
> Kleiner Rückzieher, was?
>
> Daß so etwas auch in anderen Städten passiert, siehst Du hier:
> 
http://gera.otz.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Auto-am-Kranhaken-Ordnungsamt-Gera-greift-durch-1761274152
>
> Zitat:
> "Meldet der Besitzer sich bis dahin nicht, kann es versteigert, verkauft
> oder verschrottet werden."
> Zitat Ende.

Ja mei zitier doch bitte vollständig, da wird deutlich erwähnt das 
mehrere Fristen verstrichen sind. Und was Old papa anmeckert ist nicht 
die Verschrottung an sich sondern das es nach Klage als Ersatz nur Geld 
für ein Imbißbrot gab. Jedenfalls hast du es so dargestellt:

>> Die ging (noch halbtot) vor Gericht und bekam den Zeitwert des Autos
>> ersetzt, wovon sie sich eine Rostwurst mit Senf hätte kaufen können.
>> Das ist das reale Leben....

>Nö, das ist Blödsinn und geistert wie der Motoradfahrer ohne Kopf durch
>die Stammtische. Wenn ein Gericht entschieden hätte, dann hätte die
>Stadt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen. Also alten
>Lada vor die Tür oder vergleichbares Fahrzeug.

Das ist der Punkt um den es geht: Wiederherstellung des ursprünglichen 
Zustands.

MfG,

von Michael B. (laberkopp)


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Old Papa schrieb:
> Nö, das ist Blödsinn. Wenn ein Gericht entschieden hätte, dann hätte
> die Stadt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen.
> Also alten Lada vor die Tür oder vergleichbares Fahrzeug.

Wo lebst du denn ?

Es ist normal, daß Schäden in Deutschland nur durch (zu wenig) Geld 
ersetzt werden.

Ist das bei euch in Afghanistan anders ?

von J. W. (nuernberger)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Habe ein Skizze angefertigt.

von Timm T. (Gast)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Normalerweise mahlt der
> amtliche Abschlepper nicht so schnell als das man die Sache nicht
> freundschaftlich geregelt kriegt.

Prust. Krümel vom Bildschirm wisch.

Freundschaftlich geregelt? Mit einem Amt? In welchem Paralleluniversum 
hast Du denn nen Internetanschluss bekommen?

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> In welchem Paralleluniversum hast Du denn nen Internetanschluss bekommen?

In einem Unversum mit ausreichend Vitamin B in ländlichen Regionen geht 
das...

von J. W. (nuernberger)


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> Konnte man die Garage schließen?

Ja, aber ich lasse sie immer offen, da Feuchtigkeit Rost verursacht

> War das Auto abgeschlossen?

Nein, aber es war nichts gestohlen.
Der Schlüssel war abgezogen.

von Klaus W. (mfgkw)


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Sven F. schrieb:
>> Offenbar war es keine Garage, sondern nur ein Unterstand, und wenn man
>> einfach reinspazieren kann, nimmt dein Fahrzeug am Verkehr teil.
> überlegst du dir diesen Unsinn vllt. noch mal?
> Er wird wohl kaum Grundsteuern für die öffentl. Verkehrsfläche vor
> seinem Haus / Grundstück zahlen!

Wieso sollte ich das?
Ich habe mir das nicht ausgedacht, also brauche ich es mir nicht nochmal 
zu überlegen.

von Justus S. (jussa)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Wieso sollte ich das?

Sven F will einfach nicht einsehen, dass es schnurzegal ist, wo das Auto 
steht...wenn es angemeldet/zugelassen ist, dann hat es eine gültige HU 
zu haben, egal wie der Zustand ist oder wo es steht...

von Old P. (Gast)


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Wird ja lustig hier...
Einer meint ich sei um 2.45 Uhr besoffen und würde "Lügner" schreiben, 
einer lässt mich nach Afganistan umziehen...

Richtig besoffen seit 20 Jahren nicht mehr (vielleicht genau DAS Problem 
;-) Aber eher nachtaktiv!
Afganistan noch nicht mal mit Karl May.... (eigene Hütte in D, seit 1926 
in Familienbesitz, ätsch!)

Mal sehen was noch kommt, muss aber erst Popcorn holen ;-)
Also, Gemach, Gemach...

Old-Papa

von Klaus W. (mfgkw)


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Justus Skorps schrieb:
> Klaus Wachtler schrieb:
>> Wieso sollte ich das?
>
> Sven F will einfach nicht einsehen, dass es schnurzegal ist, wo das Auto
> steht...wenn es angemeldet/zugelassen ist, dann hat es eine gültige HU
> zu haben, egal wie der Zustand ist oder wo es steht...

Das würde ich nicht mal unterschreiben.

Ich gehe davon aus, daß du keine HU brauchst, solange du dich nicht 
damit in der Öffentlichkeit blicken lässt.

Aber die Öffentlichkeit macht halt keinen Halt,nur weil irgendwo jemand 
Grundsteuer bezahlt.
Beispiel: Parkplatz eines Supermarkts. Natürlich darf die Polizei dort 
ein Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, wenn es nicht verkehrstauglich ist.
Auch wenn der Eigentümer Grundsteuer zahlt...

Aber in einem abgeschlossen Raum oder einem nicht zugänglichen 
Grundstück kann ich ein Auto ohne TÜV und in einem beliebigen Zustand 
stehen lassen, weil es eben nicht am Verkehr teilnimmt.

Soweit meine persönliche Einschätzung als Laie.

Eine bessere Auskunft kommt vielleicht eher von einem kundigen Juristen 
als von einer Mehrheitsentscheidung in einem Forum :-)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,
Klaus Wachtler schrieb:
> Aber in einem abgeschlossen Raum oder einem nicht zugänglichen
> Grundstück kann ich ein Auto ohne TÜV und in einem beliebigen Zustand
> stehen lassen, weil es eben nicht am Verkehr teilnimmt.
> Soweit meine persönliche Einschätzung als Laie.

Faktisch hast du recht, aber nicht weil es so dann Gesetzeskonform ist, 
sondern einfach deshalb weil es niemand bemerken wird. Und wo kein 
Kläger da kein Richter.

Aber rein juristisch gesehen brauchst du auch in deinem Beispiel immer 
eine gültige HU und kannst daher im -zugegebenemaßen sehr 
unwahrscheinlichen- Fall einer Entdeckung auch recht sicher mit einer 
Saktionierung rechnen wenn die nicht mehr vorahnden ist. Zumindest dann 
wenn die Punktezone erreicht ist und damit der Ermessensspielraum gegen 
Null geht...

> Eine bessere Auskunft kommt vielleicht eher von einem kundigen Juristen
> als von einer Mehrheitsentscheidung in einem Forum :-)

Sicher!
Deshalb habe ich ja weiter oben auch die Aussage eines Anwalts auf 
seiner Homepage (der Anwaltskanzlei!) verlinkt die recht klar aussagt 
das man eben IMMER -unabhängig vom STandort des KFZ (solange in BRD)- 
eine gültige HU braucht.

Carsten Sch. schrieb:
> Und wenn du das ganze auch noch einmal von einem Anwalt nachlesen
> willst:
> 
http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/werkstatt/
>
> Ich finde die Seite recht unübersichtlich formatiert. Mit der Textsuche
> -bei Firefox STRG F - nach "BayObLG VRS 62, 386" (ohne "" !)suchen, dann
> hast du zumindest den richtigen Absatz.

Das zitierte Urteil ist im übrigen, neben einigen anderen 
gleichlautenden, die immer noch gültige Höchstrichterliche Entscheidung 
zu dem Thema.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von J. W. (nuernberger)


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Bleibt nur die Frage, ob es eine amtliche Datenbank gibt, wo die 
HU-Firmen (Dekra, TÜV, ...) alle Abnahmen eintragen.
Wenn ich bei der HU zuschaue, sehe ich bei der AU, dass der Prüfer eine 
Netzverbindung herstellt, um das Fahrzeug auszuwählen.

Ansonsten wäre zu fragen, WOHER der Polizist den Hinweis bekam.
Von der Straße aus ist das Kennzeichen nicht sichtbar.

von H. O. (oster)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Ich gehe davon aus, daß du keine HU brauchst, solange du dich nicht
> damit in der Öffentlichkeit blicken lässt

-Praktisch- verhaelt es sich ja auch so.
Aber nur aus dem Grund dass es nicht aktiv kontrolliert wird.


Denn als Halter bist du dazu verpflichtet.

Wo steht das? StVZo, die hat immer ihre Gueltigkeit.

Ist es ein zulassungspflichtiges Fzg? Ja.
Ist es zugelassen? Den Angaben nach, Ja.

1
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
2
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
3
und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre 
4
Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen 
5
untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
6
7
1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen,
8
2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.



Ausnahme,
1
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
2
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
3
Untersuchung der Fahrzeuge
4
5
6
2.7
7
    Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der
8
Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind....

von H. O. (oster)


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J. Wa. schrieb:
> Bleibt nur die Frage, ob es eine amtliche Datenbank gibt, wo die
> HU-Firmen (Dekra, TÜV, ...) alle Abnahmen eintragen.


Zum Glueck nicht.


>
> Ansonsten wäre zu fragen, WOHER der Polizist den Hinweis bekam.
> Von der Straße aus ist das Kennzeichen nicht sichtbar.

Der wird das einfach gesehen haben.

Habe es auch schon erlebt das einer auf dem Rad seine Runden durch den 
Ort zog, wenn ihn was interrierte blieb er neugierig vor dem Hoftor 
stehen.

Zahl die vermutlich 15 Euro und reg dich nicht weiter drueber auf, hat 
kein Wert. solange der nichts oeffnen oder druebersteigen muss darf der 
auch auf deinen Privatgrund laufen.

Aber selbst wenn du einen kompleten Zaun drum herum haettest, dann 
wuerde er eben klingeln.

von Justus S. (jussa)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Ich gehe davon aus, daß du keine HU brauchst, solange du dich nicht
> damit in der Öffentlichkeit blicken lässt.

gut, dann ignorier weiter die zitierten Gesetze...

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,
J. Wa. schrieb:
> Bleibt nur die Frage, ob es eine amtliche Datenbank gibt, wo die
> HU-Firmen (Dekra, TÜV, ...) alle Abnahmen eintragen.
Nein, soetwas gibt es nicht.
Die Prüforganisationen haben eine solche Datenbank für ihre jeweils 
selbst durchgeführten Prüfungen (ist Vorschrift!) damit z.B. bei 
Fälschungsverdacht ein Abgleich gemacht werden kann )Oder man sich bei 
verlust eine neue Bescheinigung ausdrucken lassen kann)-

Aber untereinander abgeglichen wird da nichts.  Plakette und "KFZ 
Schein" sind die einzigen Stellen die einer Kontrollperson auskunft 
geben können.
(vom Originalen Prüfbericht mal abgesehen)

> Wenn ich bei der HU zuschaue, sehe ich bei der AU, dass der Prüfer eine
> Netzverbindung herstellt, um das Fahrzeug auszuwählen.
Ja, wegen der Fahrzeugdaten! Davon ist auch abhängig welche Werte 
erreicht werden müssen und was alles geprüft wird!

> Ansonsten wäre zu fragen, WOHER der Polizist den Hinweis bekam.
> Von der Straße aus ist das Kennzeichen nicht sichtbar.

Ähh - hast du nicht selbst geschrieben:
J. Wa. schrieb:
> Von der Straße kaum sichtbar, vom Gehweg schon.
Das würde die Frag ja schon beantworten...
Davon abgesehen kommt wegen einer 15Euro Verwarnung kaum eine Politesse 
(m/w) extra raus. Schon gar nicht um diese Uhrzeit!

Von den Beamten der Landespolizei ganz zu schweigen. 99% von denen wird 
eine deart marginale Übertretung im ruhenden Verkehr selbst bei gut 
sichtbaren Parken am Wegesrand nicht zu einer Aktion veranlassen.
Dafür haben die weiß Gott wichtigere Dinge zu tun. Mit dem Anhefeten des 
Hinweises ist es ja nicht getan!
Kann aber natürlich auch sein das die aus einem anderen Grund bei dir 
angehalten haben. Z.B. weil denen vor deinem Haus ein scheinbar 
verletztes Tier (Hund/Katze/Reh) über die Strasse auf dein Grundstück 
gelaufen ist und die nachsehen wollten ob es tatsächlich verletzt ist 
und hilfe braucht.

Denke aber das es eine Politesse (m/w) war die sich auf einem 
Frühmorgendlichen Kontrollgang nach Allerlei befand und dabei eine 
Zufallsfeststellung gemacht hat.

Aber du müsstest es ja ganz genau wissen ob es ein Polizist oder ein OA 
Mitarbeiter (Politesse m/w) war. Sollte auf dem Verwarnungsgeldangebot 
unter "Zeuge" stehen.

Allerdings spielt das WIE und WARUM -wie bereits festgestellt- keinerlei 
Rolle. Das ändert nichts an der Rechtmäßigkeit des Verwarnungsgeldes.
Mal ganz davon abgesehen das nach deiner Zeichnung der Grundstücksteil 
auf dem sich das Auto befand nicht einmal "Umfriedet" war und daher frei 
betreten werden konnte.

Es ist doch einfach so:
Du hast den Verstoss begangen und bist erwischt worden!

Die Überschreitung ist absolut geringfügig und mit beinahe lächerlichen
15 Euro Sanktioniert. Der Vorgang ist nach dieser Zahlung erledigt, es 
erfolgt keine Speicherung auf deinen Namen o.ä.

Wenn der Wagen danach eh Weg soll und dir so den TÜV nur für diese drei 
Monate gesparrt hast, dann verbleibt dir immer noch ein Reingewinn 
gegenüber dem absolut gesetzestreuen Handeln von ca. 50 Euro!

Also zahl diese 15 Euro und freue dich über die immer noch gesparten 50 
Euro anstelle diesen Peanuts hinterher zu weinen.
Gespielt, etwas weniger hoch gewonnen als es sein könnte, trags mit 
Fassung.

Gruß
Carsten

von Rick M. (rick-nrw)


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Carsten Sch. schrieb:
> Aber untereinander abgeglichen wird da nichts.  Plakette und "KFZ
> Schein" sind die einzigen Stellen die einer Kontrollperson auskunft
> geben können.
> (vom Originalen Prüfbericht mal abgesehen)

Den Prüfbericht musst Du mitführen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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> Wenn der Wagen danach eh Weg soll und dir so den TÜV nur für diese drei
> Monate gesparrt hast, dann verbleibt dir immer noch ein Reingewinn
> gegenüber dem absolut gesetzestreuen Handeln von ca. 50 Euro!
>
> Also zahl diese 15 Euro und freue dich über die immer noch gesparten 50
> Euro anstelle diesen Peanuts hinterher zu weinen.
> Gespielt, etwas weniger hoch gewonnen als es sein könnte, trags mit
> Fassung.

Man könnte aber auch so rechnen:
Hätte man Fahrzeug mit Ablauf HU abgemeldet also außer Betrieb gesetzt:
-TÜV gespart
-Knöllchen gespart
-KfZ-Steuer f. 3 Monate gespart.

MfG,

von Uhu U. (uhu)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Man könnte aber auch so rechnen:

Dabei aber den Zeitaufwand für die Bürokratie nicht vergessen...

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Fpga Kuechle schrieb:
>> Man könnte aber auch so rechnen:
>
> Dabei aber den Zeitaufwand für die Bürokratie nicht vergessen...

Mancherorts kann man beiErfüllung einiger Bedingungen (i.e. neue 
Stempelplakette) online Abmelden:

https://www.landkreis-muenchen.de/auto-verkehr-sicherheit-ordnung/auto-und-kfz/fahrzeug-abmelden-ausser-betrieb-setzen/

MfG,

von Carsten S. (dg3ycs)


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Fpga Kuechle schrieb:
>> Wenn der Wagen danach eh Weg soll und dir so den TÜV nur für diese drei
>> Monate gesparrt hast, dann verbleibt dir immer noch ein Reingewinn
>> gegenüber dem absolut gesetzestreuen Handeln von ca. 50 Euro!
>>
>> Also zahl diese 15 Euro und freue dich über die immer noch gesparten 50
>> Euro anstelle diesen Peanuts hinterher zu weinen.
>> Gespielt, etwas weniger hoch gewonnen als es sein könnte, trags mit
>> Fassung.
>
> Man könnte aber auch so rechnen:
> Hätte man Fahrzeug mit Ablauf HU abgemeldet also außer Betrieb gesetzt:
> -TÜV gespart
> -Knöllchen gespart
> -KfZ-Steuer f. 3 Monate gespart.
>
> MfG,

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen das der Wagen da nicht nur Stand, 
sondern auch noch genutzt wurde. Evtl. weil ein günstiger Ersatzwagen 
noch nicht gefunden wurde.

Habe es beim letzten KFZ wechsel genau so gemacht... Hu Frist im 
Spätherbst abgelaufen, Restwert des Wagens nahe Null und zwar keinen 
großen, aber so viele "geringe" Mängel das HU ohne massive Investition 
nicht bestanden worden wäre. Und das bei einem Wagen der sowieso "auf" 
war - Golf III Benziner mit rund 400 000 KM auf dem Tacho...

Da die Preise wegen des "Winterwagenankaufs gerade hoch waren bin ich 
dann einfach weitergefahren bis ein entsprechend attraktives Angebot 
kam.
HAt zwar etwas länger gedauert als geplant und es war dann doch bis ins 
Frühjahr wo die ganzen Winter-überbrückungs- karren wieder auf dem Markt 
kommen, aber ich habe für ein paar hundert Euro dann das neue Fahrzeug 
gekauft und sogar noch 200Euro für das Alt-KFZ beim Afrika-Exporteur 
bekommen.

Tja - und wenn ich tatsächlich hätte Zahlen müssen - dann hätte ich 
gezahlt und immer noch gespaart. Die Regeln sind klar, ich habe 
entschieden gegen diese Regel zu verstossen, also hätte ich auch die 
Konsequenzen ohne Murren getragen wenn freundliches Rausreden nicht mehr 
möglich gewesen wäre.
Bis in den Punktebereich hätte ich das aber natürlich nicht gemacht...
(Bremsen, Lenkung & Fahrwerk inkl. Reifen waren dabei aber nachweislich 
Mängelfrei. Soweit habe ich das schon prüfen lassen... Sehe zwar nicht 
ein für den Gebrauchsgegenstand Auto mehr als unbedingt notwendig 
auszugeben, zumal bei meiner KM Leistung, aber Sicherheit für mich und 
andere ist mir dann doch wichtig)

Geparkt habe ich dabei aber spätestens ab den dritten Monat immer so das 
das hintere Nummernschild möglichst verdeckt war...

Daher bin ich jetzt einfach mal davon ausgegangen das es beim TO ählich 
war. Wenn der Wagen aber tatsächlich einfach nur abgestellt gewesen 
wäre, dann hätte ein Abmelden natürlich am meisten Sinn gemacht.

Gruß
Carsten

von J. W. (nuernberger)


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Es war bei mir ähnlich. Es war ein zweit-Wagen.
Keine große Mängel, aber viele kleine.
Unentschlossen, was man damit macht.


>Geparkt habe ich dabei aber spätestens ab den dritten Monat immer so das
>das hintere Nummernschild möglichst verdeckt war...

Das habe ich auch gemacht wenn ich öffentlich geparkt habe.
Auf dem eigenen Grundstück sah ich da nicht die Notwendigkeit.

: Bearbeitet durch User
von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Paul Baumann schrieb:
> Old Papa schrieb:
>> Nö, das ist Blödsinn und geistert wie der Motoradfahrer ohne Kopf durch
>> die Stammtische.

> Jetzt pass mal gut auf, mein Freund: Wenn Du mich hier der Lüge
bezichtigen willst, dann schreib das deutlich hin!
> Was hätte ich davon, hiereinen vom Pferd zu erzählen?
> Diese Sache stand seinerzeit sogar in der Zeitung.

Sorry, ich las da keine Lüge raus und kann Deine anschliessende 
Überreaktion nicht nachvollziehen.

Glaubst Du der Zeitung vorbehaltlos alles? Die erzählen öfter mal was 
vom Pferd ;-)

Paul Baumann schrieb:
> Ich habe nur kein Verständnis für Leute, die sich Nachts um 2:45 Uhr
> wahrscheinlich volltrunken nicht mehr im Griff haben

Bist sicher, dass Du Dich bei diesem Satz im Griff hattest? :-(

Axel H. schrieb:
> Mein Senf dazu ist der gleiche wie in meinem ersten Post: Ruf einfach
> bei der Polizeistelle an oder geht vorbei und kläre das sachlich und
> freundlich.

Und mein Senf dazu:
Ich dachte, dass ein zugel. Kfz auch HU haben muss und rief aber 
trotzdem mal bei unserer örtl. Polizei-Dienststelle an. Ich wurde eines 
besseren belehrt: Es darf auf privatem Grund mit Zulassung und ohne 
gültige HU stehen, darf aber nicht am Verkehr teilnehmen, allenfalls für 
die Fahrt zur nächsten Werkstatt zwecks HU-Erlangung. Eigentlich sollten 
die Leute es wissen. Ich hatte nicht das Gefühl, dass man mir eine 
Vermutung mitgeteilt hat.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> Sorry, ich las da keine Lüge raus und kann Deine anschliessende
> Übereaktion nicht nachvollziehen.

Na, dann will ich Dir den Verlauf mal in Erinnerung bringen:
Old Papa kürzte zunächst meinen Text auf:
>...Blubber-Blubber...
um mir als Nächstes die Schilderung als erlogen vorzuwerfen:
>Nö, das ist Blödsinn und geistert wie der Motoradfahrer ohne Kopf durch
>die Stammtische. Wenn ein Gericht entschieden hätte, dann hätte die
>Stadt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen.

Karl-Heinz M. schrieb:
> Sorry, ich las da keine Lüge raus und kann Deine anschliessende
> Übereaktion nicht nachvollziehen.

Du brauchst Dich nicht dafür zu entschuldigen, daß Du den Sinn eines 
Textes nicht erfassen kannst. Wenn Du meine Reaktion für eine 
Überreaktion hältst, so bleibt Dir das unbenommen.

Karl-Heinz M. schrieb:
> Glaubst Du der Zeitung vorbehaltlos alles? Die erzählen öfter mal was
> vom Pferd ;-)

Noch ein weiteres Mal führst Du vor, daß Du einen Sachverhalt nicht 
verstehst, denn ich habe den Hergang aus erster Hand. Ich wohnte in 
dem Haus. Die Zeitung hätte ich nur gerne noch als separates 
"Beweisstück" herangezogen, weil -wie fast zu erwarten, hier bezweifelt 
wurde, daß das so passiert ist.

Karl-Heinz M. schrieb:
> Bist sicher, dass Du Dich bei diesem Satz im Griff hattest? :-(

Absolut. Auch jetzt habe ich mich im "Griff" und bin nach wie vor nicht 
gewillt, mich für die Schilderung eines Vorfalls rechtfertigen zu 
sollen.

Ab dafür!
-Paul-

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Paul Baumann schrieb:
> Du brauchst Dich nicht dafür zu entschuldigen, daß Du den Sinn eines
> Textes nicht erfassen kannst.

Kann ich schon und finde Deine Bemerkung hierzu frech, überflüssig und 
arg überheblich, wie manche Sätze, die Du auch anderen hier um die Ohren 
wirfst. Was treibt Dch dazu? Bitte mässige Dich. Ich lass mir das von 
Dir nicht gefallen.

Und ich habe mich nicht dafür entschuldigt, was Du gern da hinein 
interpretieren möchtest.

Niemand hat Dich hier der Lüge bezichtigt. Das hast Du m. E. vollkommen 
missverstanden. Und Du hast keinen Grund jetzt so auf mich zu reagieren, 
wenn ich Dich höflich auf Deine Überreaktionen und überheblichen Stil 
hinweise.


Paul Baumann schrieb:
> Karl-Heinz M. schrieb:
>> Bist sicher, dass Du Dich bei diesem Satz im Griff hattest? :-(
>
> Absolut. Auch jetzt habe ich mich im "Griff" und bin nach wie vor nicht
> gewillt, mich für die Schilderung eines Vorfalls rechtfertigen zu
> sollen.

Das musst Du auch nicht, aber der Ton von Dir ist vollkommen daneben. 
Bekomm Dich bitte zukünftig etwas mehr in den Griff, lieber Paul.

Schönen Abend uns allen.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> Kann ich schon und finde Deine Bemerkung hierzu frech, überflüssig und
> arg überheblich, wie manche Sätze, die Du auch anderen hier um die Ohren
> wirfst.

Das gebe ich ungebraucht an Dich zurück.

> Was treibt Dch dazu? Bitte mässige Dich.
Was mich dazu treibt? Selbstachtung! Ich lasse mich nicht kommentarlos 
saudumm von der Seite anlabern. Das habe ich mein Leben lang nicht getan 
und bin damit gut gefahre. Ich sterbe nicht an Herzdrücken -was gesagt 
werden muß, wird gesagt.
> Ich lass mir das von Dir nicht gefallen.

Hänge Dich nicht in fremde Auseinandersetzungen und Du brauchst Dir 
Nichts gefallen zu lassen. Ich zahle nur mit gleicher Münze zurück.
Laß mich in Frieden und ich halte es mit Dir ebenso.

-Paul-

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Paul Baumann schrieb:
> Karl-Heinz M. schrieb:
>> Kann ich schon und finde Deine Bemerkung hierzu frech, überflüssig und
>> arg überheblich, wie manche Sätze, die Du auch anderen hier um die Ohren
>> wirfst.
>
> Das gebe ich ungebraucht an Dich zurück.
>
>> Was treibt Dch dazu? Bitte mässige Dich.
 Das habe ich mein Leben lang nicht getan
> und bin damit gut gefahre. Ich sterbe nicht an Herzdrücken -was gesagt
> werden muß, wird gesagt.
>> Ich lass mir das von Dir nicht gefallen.


Nun, dann mal auf Deinem Niveau:
> Was mich dazu treibt? Selbstachtung! Ich lasse mich nicht kommentarlos
> saudumm von der Seite anlabern.
Mein liebes Paulchen , laber doch nicht so blöd rum, Du bist derjenige, 
der hier saudumm andre grundlos, rücksichtslos und höchst unfreundlich 
anlabert, nur, weil Du kein Benehmen hast und Frust loswerden willst. 
Kapierst das auf diesem Niveau besser? Hättest Du wirklich etwas 
Selbstachtung, würdest Du auf Deine Worte achten und Wert drauf legen, 
wie Du rüberkommst, Alter ...

Und jetzt krieg Dich wieder ein. Geh in den Keller zum Abreagieren 
schreien! ;-)

Paul Baumann schrieb:
> Ich lasse mich nicht kommentarlos
> saudumm von der Seite anlabern.

Wer hat denn das (ausser mir absichtlich jetzt)? Du hast selbst 
gezweifelt, indem Du schriebst, dass Old Papa sagen soll, wenn er meint, 
dass Du lügst. Warum hat er das nicht gesagt? Weil er auch keine Lüge 
geäussert hat. Du aber hast losgeballert wie ein unhöflicher Stoffel und 
eine Lüge sehen wollen, wo keine war.

Und ich häng mich auch da rein, auch wenn Dir das nicht gefällt, sag ich 
dazu meine Meinung. Geht Dich nix an, friss es einfach, mein lieber 
Paul! ;-)) Auch ich kann mit gleicher niveauloser Münze wie Du zurück 
zahlen, obwohl es mir widerstrebt.

Alles weitere gern per PM oder Tel. Ich beende das niveaulose Gespräch 
mit Dir hier jetzt. Aus Selbstachtung. Schade, dass Du höfliche Worte 
nicht mit gleicher Münze - wie von Dir behauptet - zurück zahlst, 
sondern losballerst wie ein angestochener Stier.

Habt Ihr alle Euer Popcorn und Bier? ;-) Guten Appetit und dann mal 
Prost!

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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