Ich hab einen Artikel bei Ebay eingestellt mit einer 200€ Sofortkauf-Option um den potentiellen Käufern einen groben Wert zu implantieren... Bevor irgendjemand geboten hat, hat jemand den Artikel per Sofortkauf bestellt. Daraufhin hab ich der Person die zahlungdaten gesendet und gebeten einen Termin für die Abholung zu machen. Nachdem ich nach einer Woche immer noch nichts gehört habe, hab ich den Artikel als nicht bezahlt bei Ebay markiert. Außerdem habe ich noch eine Mail an die hinterlege Adresse gesendet. Nach einer weiteren Woche hat Ebay mir die Gebühren erstattet und das für erledigt erklärt. Nun wundere ich mich warum jemand bieten sollte, wenn er es nicht haben/abholen will. Das Profil hatte zwar keine Bewertungen, aber auch keine negativvermerke. Außerdem wurde es vor über 2 Jahren erstellt. Welcher Spaßbieter erstellt ein Profil, macht 2 Jahre nichts und bietet dann auf einen willkürlichen Artikel? Gibts da irgendeine Betrugsmasche die mir entgangen ist? Die Adresse die in der Kauf-Ansicht angegeben ist gibt es und auch eine Person mit dem Namen lebt in dem Stadtteil. Irgenndjemand Ideen was das soll?
"scam" ist englisch und bedeutet Betrug. Damals wurden die Namen noch nicht gekürzt und mit Sternen aufgefüllt, also wäre das eine gute Möglichkeit den Bietern zu berichten dass der Verkäufer ein Betrüger/Schwindler ist. Vielleicht wurde der Name so kurz gewählt um dem eBay-Bot keine Möglichkeit einer ver-sternung zu geben. Wenn mein eBay-Name "Linux_Car" lauten würde dann sieht man ja nur "Li**ar" oder so ähnlich, bei vier Zeichen geht das vielleicht nicht. Entweder er hält dich für einen Betrüger oder er hält das Gebot für eine Betrugsmasche und will die anderen Käufer schützen. Also ich würde da nicht weiter drauf rumreiten. Es wäre manchmal ganz schön wenn die anderen Leute einen wegen solcher Fragen kontaktieren würden und nicht einfach etwas merkwürdiges machen.
Der volle Username (SCAM********) ist länger, lässt aber auf die echte Person schließen, deswegen hab ich den jetzt nicht erwähnt. Das einzige was ich über Ebay Betrugsmaschen gelsen habe, was der damit bezwecken könnte, ist, dass er sich erst totstellt und dann, wenn ich den Artikel wieder einstelle und verkaufe, aus seiner Ecke hüpft und auf Erfüllung es Kaufvertrages pocht...(Um dann Schadensersatz zu verlangen). Erscheint mir aber ziemlich weit hergeholt. Ich denke ich werd dem noch eine schriftliche Mahnung zukommen lassen, damit mir keiner vorwerfen kann ich hätte es nicht versucht dem Käufer den Artikel zu übergeben...
Was ich mir vorstellen könnte: jemand bietet selbst so etwas an und will meht, als du per Sofortkaufen verlangst. Also erstellt er sich nen Dummy-Account, "kauft" dein Ding und entfernt so die Konkurenz.
In ebay wimmelt es leider nur so von Betrügern, sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite. Gegen Spaßbieter helfen Vertragsstrafen, 30% vom Gebotsbetrag sind üblich und mittlerweile auch durch Gerichtsurteile legitimiert. Allerdings muß die Vertragsstrafe in der Artikelbeschreibung ausdrücklich formuliert werden. Mann kann sie auch für zurückgezogene Gebote anwenden, das ist nämlich eine gängige Masche, um den Kaufpreis zu drücken.
Fabian F. schrieb: > Nun wundere ich mich warum jemand bieten sollte, wenn er es nicht > haben/abholen will. Das Profil hatte zwar keine Bewertungen, aber auch > keine negativvermerke. Außerdem wurde es vor über 2 Jahren erstellt. > Welcher Spaßbieter erstellt ein Profil, macht 2 Jahre nichts und bietet > dann auf einen willkürlichen Artikel? > > Gibts da irgendeine Betrugsmasche die mir entgangen ist? Es ist schwer zu sagen was da gelaufen ist. Das kann von Vergesslichkeit, Kiddie, das aus Spaß geboten hat, bis zum Ausprobieren von Teilen einer Masche auf einem gehackten Account alles gewesen sein. Du wirst es vermutlich nie erfahren.
Wenn du das als "nicht bezahlt" gemeldet hast und von ebay die Gebühr zurückerstattet bekommen hast, ist das erledigt. Dann kann er nicht mehr auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen-
Der Klassiker ist immer noch: 1) Du stellst ein mit Startpreis 1 Euro. 2) jemand bietet 400 Euro, angezeigt wird 1 Euro. 3) ein zweiter bietet 401 Euro, angzeigt werden 401. Jetzt interessiert sich keiner mehr für Deine Auktion, da viel zu teuer. 4) zwei Sekunden vor Ende zieht der erste sein Gebot zurück 5) der zweite Bieter kauft den Artikel für 1 Euro. Wenn Du den ersten erwischst, kannst Du versuchen ihn zu belangen. Der zweite hat jedoch einen rechtskräftigen Kaufvertrag.
Vlad Tepesch schrieb: > jemand bietet selbst so etwas an und will meht, als du per Sofortkaufen > verlangst. Mit einem solche Gauner hatte ich es schon einmal zu tun. Er hat alle überboten (auch bei anderen Anbietern), dann seinen Artikel eingestellt und natürlich zu einem guten Preis verkauft. Um mir keine Blöße zu geben habe ich ihm eine Frist von 2 Wochen zur Vertragserfüllung gesetzt und dann meinen Rücktritt von Vertrag erklärt. Die Meldung bei Ebay hebt m.W. den Kaufvertrag nicht auf. Wenn du weißt welche reale Person dahinter steckt kannst du versuchen einen Schadensersatz geltend zu machen.
soul eye schrieb: > Der zweite hat jedoch einen rechtskräftigen Kaufvertrag. Nope. Siehe AGB §10 Abs.1: http://pages.ebay.de/help/community/png-user-old.html#auktion "Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande." Man muß halt die Auktion beobachten, solche unrealistischen Gebote streichen und den Bieter auf die Blacklist setzen. Mehr kann man leider nicht machen, weil die Gebotsrücknahme immer mit einem "versehentlich falschen Betrag" begründet werden kann. Anderer Klassiker : Der Käufer reklamiert den Artikel als defekt oder erheblich von der Beschreibung abweichend und verlangt Preisminderung oder Rückerstattung, obwohl die Ware ordnungsgemäß versendet wurde. Käuferschutz und einseitiges Bewertungssystem fördern diese Masche noch. Bei hochpreisigen Artikeln empfehle ich jedem, den beschreibungsgemäßen Zustand der Ware zu dokumentieren. Zum Beispiel Zeugen hinzuziehen, ein Beweisvideo drehen oder von einem entsprechenden Fachmann schriftlich bestätigen lassen.
soul eye schrieb: > Der Klassiker ist immer noch: > > 1) Du stellst ein mit Startpreis 1 Euro. > 2) jemand bietet 400 Euro, angezeigt wird 1 Euro. > 3) ein zweiter bietet 401 Euro, angzeigt werden 401. Jetzt interessiert > sich keiner mehr für Deine Auktion, da viel zu teuer. > 4) zwei Sekunden vor Ende zieht der erste sein Gebot zurück > 5) der zweite Bieter kauft den Artikel für 1 Euro. > Früher(tm) hättest Du damit richtig gelegen. Du übersiehst das 4) zur "Gebotsabschirmung" seit mehreren Jahren nicht mehr funktioniert. Eben weil ebay eingeführt hat Du der "erste" maximal 12h vor Auktionsende sein Gebot selber zurückziehen kann. Bzw. wenn er im Zeitraum 0..12h vor Auktionsende bietet, dann maximal innnerhalb einer Stunde es zurückziehen kann.
Andrew Taylor schrieb: > Früher(tm) hättest Du damit richtig gelegen. Früher ist jetzt eine "trademark"? :-P > Du übersiehst das 4) zur "Gebotsabschirmung" seit mehreren Jahren nicht > mehr funktioniert. > Eben weil ebay eingeführt hat Du der "erste" maximal 12h vor > Auktionsende sein Gebot selber zurückziehen kann. > Bzw. wenn er im Zeitraum 0..12h vor Auktionsende bietet, dann maximal > innnerhalb einer Stunde es zurückziehen kann. Interessant, ich hab selber länger nichts mehr gekauft. Also noch ein Grund weniger für das eigenartige Gebot...
Icke ®. schrieb: > ... > Anderer Klassiker : Der Käufer reklamiert den Artikel als defekt oder > erheblich von der Beschreibung abweichend und verlangt Preisminderung > oder Rückerstattung, obwohl die Ware ordnungsgemäß versendet wurde. > Käuferschutz und einseitiges Bewertungssystem fördern diese Masche noch. Das hat aber auch immer zwei Seiten.... Ich habe auch schon reklamiert und Preisnachlass angeboten bekommen. Bei "voll funktionsfähig" in der Beschreibung und real dann toten Displaysegmenten, würde wohl jeder reklamieren ohne ein Gauner zu sein. > Bei hochpreisigen Artikeln empfehle ich jedem, den beschreibungsgemäßen > Zustand der Ware zu dokumentieren. Zum Beispiel Zeugen hinzuziehen, ein > Beweisvideo drehen oder von einem entsprechenden Fachmann schriftlich > bestätigen lassen. Kann man machen oder eben den wirklichen Zustand angeben. Beim Fachmann oder Video hilft das auch nur bedingt. Das Video müsste ja bis zur Postaufgabe lückenlos dokumentieren bzw. der Fachmann bis zur Postaufgabe nonstop dabei sein. Old-Papa
Old Papa schrieb: > oder eben den wirklichen Zustand angeben. Genau das tue ich, so detailliert wie möglich. Inklusive hochaufgelöster Bilder, damit hinterher keine Klagen kommen, dies oder das wäre nicht zu sehen gewesen. > Beim Fachmann oder Video hilft das auch nur bedingt. In einem späteren Rechtsstreit schon, die Reklamationsmasche ist ja nicht neu. Hätte mir letztens geholfen. Ein ziemlich teures Teleobjektiv in 1A Zustand versteigert und auch so verpackt, daß es hätte meterweit fallen können, ohne Schaden zu nehmen. Käufer moniert, er hätte "eine andere Qualität" erwartet, an der Sonnenblende wären Kratzer und der Fokusring wäre zu lose. Will Rücknahme, obwohl explizit augeschlossen. Nun streitet man sich nicht gern mit Käufern und daher biete ich ihm zunächst einen Preisnachlaß an, den er ablehnt. Aus gutem Willen und dem Hintergedanken, an den Nächstbietenden zu verkaufen, stimme ich letztendlich der Rückgabe zu. Beim Auspacken dann die böse Überraschung, das Objektiv ist beschädigt, der Fokusring ist nicht nur "zu lose", sondern er klappert regelrecht. Käufer behauptet natürlich, das wäre schon so gewesen. Da ich Transportschaden für extrem unwahrscheinlich halte, bleiben zwei Möglichkeiten. Erstens, er hat es runterfallen lassen. Es finden sich aber keine Spuren, die darauf hindeuten. Zweitens, er hat das Objektiv von vornherein nur gekauft, um es als Ersatzteilquelle zu benutzen und dann zu reklamieren. Für 2 spricht, daß der Käufer selbst einen Onlineshop für gebrauchtes Fotozubehör betreibt und einen Preis geboten hat, den eigentlich nur Endkunden bezahlen würden. Kaufangebote von mehreren Händlern lagen einheitlich mehrere 100€ darunter. Außerdem tätigte er den Kauf nicht mit seinem eigenen Account. Seine Daten habe ich von der Paypalzahlung und er wollte komischerweise auch nur über Paypal rückabwickeln, statt über Ebay. Jetzt habe ich also nicht nur nicht verkauft, sondern auch noch zusätzliche Reparaturkosten. Mit einem formlosen Kurzgutachten vom Fotoladen, daß die Mängelfreiheit bescheinigt, wäre der Ärger vermeidbar gewesen. Denn bei Privatverkäufen muß der Käufer beweisen, daß die Ware schon vor dem Versand defekt war und auch das Versandrisiko liegt bei ihm. Ein zweites Mal passiert mir das nicht.
Icke ®. schrieb: > Es finden sich aber keine Spuren, die darauf hindeuten. Er hat dir einfach ein anderes zurückgeschickt, nun hat er ein heiles das er in seinem Shop verkaufen kann, oder hast du die Seriennummer oder andere Merkmale an denen du deines zweifelsfrei erkennen kannst ? Daher markieren Schrotthändler ihre Teile mit Farbe.
Michael Bertrandt schrieb: > oder hast du die Seriennummer oder andere Merkmale an denen du deines > zweifelsfrei erkennen kannst ? Ja, die Seriennummer ist original und auch die äußeren Teile. Ich habe das Objektiv einem Fotospezialisten zur Begutachtung übergeben. Er meinte, man könne nur sehr schwer erkennen, ob jemand Teile ausgetauscht hat, wenn das fachmännisch gemacht wurde. Ich kann die Manipulation also nicht nachweisen.
Icke ®. schrieb: > Old Papa schrieb: >> Beim Fachmann oder Video hilft das auch nur bedingt. > > In einem späteren Rechtsstreit schon, die Reklamationsmasche ist ja > nicht neu. .... Nö, hilft erstmal überhaupt nicht! Wenn, dann die ganze Strecke vom Test über Verpackung bis zur Abgabe bei der Post lückenlos aufnehmen und das unter notarieller Aufsicht! Alles Andere wird Dir jeder gewiefte Rechtsanwalt in der Luft zerreißen! Beweise doch mal, dass der gefilmte Krempel tatsächlich verpackt und auch noch bei der Post abgegeben wurde. Da kann ein ganz anderer Karton (äußerlich gleich) mit völlig anderem Inhalt in den Versand gegangen sein. Würde der RA zumindest behaupten. Old-Papa
Das läßt sich doch ganz einfach umgehen: Man kauft und verkauft einfach nicht mehr bei diesem Miststall. Da sind einfach zu viele sozial unterentwickelte Elemente unterwegs.
Hochpreisige Sachen verkaufe ich nur an Selbstabholer. Wenn ich selbst etwas Hochpreisiges kaufe, hole ich es auch selbst ab. Bin ich bisher am besten bei gefahren.
Old Papa schrieb: > Wenn, dann die ganze Strecke vom Test > über Verpackung bis zur Abgabe bei der Post lückenlos aufnehmen und das > unter notarieller Aufsicht! Alles Andere wird Dir jeder gewiefte > Rechtsanwalt in der Luft zerreißen! Die Richter sind nicht doof und wissen, daß eine lückenlose Beweiskette völlig unrealistisch ist. Sie hören sich die Argumente jeder Partei an und entscheiden dann, welche am plausibelsten sind. Mit einem kurz vor dem Verkauf erstellten Gutachten und vielleicht noch einem bei der Verpackung anwesenden Zeugen hat man schon recht gute Karten. Als Privatverkäufer muß ich eigentlich gar nicht nachweisen, daß der Artikel in Ordnung war, sondern der Käufer muß beweisen, daß er bereits NICHT mehr i.O. war, als er in den Versand ging. Ebenso trägt er das Risiko von Transportschäden. Jörg P. R. schrieb: > Hochpreisige Sachen verkaufe ich nur an Selbstabholer. Das ist die sicherste Lösung, schränkt aber den Käuferkreis stark ein, weil die wenigsten bereit sind, zwecks Abholung 100te km zu fahren. Außer vielleicht bei wirklich sehr teuren Sachen.
Der Käufer hat die Mahnung erhalten, regaiert aber trotzdem nicht. Interessant. War also wohl kein gehacktes Profil. Sonst hätte sich der Eigentümer wohl zu Wort gemeldet.
Icke ®. schrieb: > Mit einem kurz vor > dem Verkauf erstellten Gutachten und vielleicht noch einem bei der > Verpackung anwesenden Zeugen hat man schon recht gute Karten. Da könnte man aber auch kommen, dass sowas eher ungewöhnlich ist, und man das nur gemacht hat um den eigenen Betrug abzusichern.
Vlad Tepesch schrieb: > Da könnte man aber auch kommen, dass sowas eher ungewöhnlich ist, und > man das nur gemacht hat um den eigenen Betrug abzusichern. Bei Gebrauchtwagen ist das z.B. durchaus üblich. Man kann solche Gutachten von TÜV oder Dekra anfertigen lassen und da gilt es als eine Art Gütesiegel. Wenn die Begutachtung von einem Fachgeschäft durchgeführt wird und nicht vom schmierigen Hinterhofhändler, hat es nichts unseriöses an sich.
Icke ®. schrieb: > > Bei Gebrauchtwagen ist das z.B. durchaus üblich. Man kann solche > Gutachten von TÜV oder Dekra anfertigen lassen und da gilt es als eine Art > Gütesiegel... Ein Gebrauchtwagen hat amtliche Papiere, Motor- und Fahrgestellnummer usw. Ein Null-Aucht-Fuffzehn-Elektronikmörkel hat von all dem nix! Vielleicht noch ne Seriennummer, ok... Ich habe lange nichts verkauft (bei iBäh), aber schon viel gekauft. Hochpreisiges hole ich ab und 500km schrecken micht nicht, wenn der Preis stimmt. Einfache Dinge gehen über PayPal, alles bestens. PayPal musste leider ein paar Mal den Käuferschutz auszahlen, hat immer geklappt. Ohne PayPal habe jch bisher auch kein Problem gehabt, würde ich bei einem Neuuser aber nicht machen. In diversen Foren habe ich auch schon Dinge gekauft und verkauft, alles über Bank, immer ok. Old-Papa
Old Papa schrieb: > Ein Null-Aucht-Fuffzehn-Elektronikmörkel hat von all dem nix! > Vielleicht noch ne Seriennummer, ok... Ein 2000€-Artikel fällt jetzt nicht unbedingt unter 0815. Und ja, er hat eine (eingestanzte) Seriennummer, anhand derer eindeutige Identifizierung möglich ist. > 500km schrecken micht nicht Nicht jeder hat die Zeit. Wie gesagt, "nur Abholung" schreckt geschätzte 90% potentieller Käufer ab.
Icke ®. schrieb: > > Ein 2000€-Artikel fällt jetzt nicht unbedingt unter 0815. Und ja, er hat > eine (eingestanzte) Seriennummer, anhand derer eindeutige > Identifizierung möglich ist. > Ein 2000,-Artikel ist wohl noch ein bis zwei Hausnummern unter einem (normalen) Gebrauchtwagen ;) > Nicht jeder hat die Zeit. Wie gesagt, "nur Abholung" schreckt geschätzte > 90% potentieller Käufer ab. Das schon, auch ich habe viele interessante Angebote deswegen sausen lassen. Aber wenn Preis und UHW zusammen passen, dann fährt man halt. Old-Papa
Bei mir hat auch schon einer eine Spedition geschickt um es abholen zu lassen. Der Fahrer hat sich vom Ordnungsgemäßen Zustand überzeugt und schriftlich bestätigt, bezahlt und mitgenommen. Der Käufer reklamierte später einen äußeren Schaden. Ich habe ihm den Nachweis vom Fahrer, dass die Ware unbeschädigt war, zu gesendet und ihn an die Spedition verwiesen.
Ebay is immer so ne Sache, ich stand da schon auf beiden Seiten... Ebay setzt vorraus das man logisch denken kann und zmd einen Hauch an ehrlichkeit besitzt, ist das nicht der Fall finden entsprechende Leute immer einen Weg Profit aus der gutmütigkeit anderer zu ziehen. Mir ist es z.B. schon passiert das ein Käufer eine Speditionsfirma (selber Name und Anschrift wie der Käufer, sehr komisch...) mit einer laut Ebay berechtigten Rücksendung (dabei gings im Wesentlichen um die Definition des Wortes "Gebrauchsspuren")beauftragt hat, was mich dan mal eben 190 Euro gekostet hat. Auch Verkäufer die mittels "Dummy"-Konten die konkurentz ausschalten wollen sind mir schon untergekommen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.