Forum: Ausbildung, Studium & Beruf BAföG Anrechnung Bachelorarbeit


von Karl (Gast)


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Die Seite vom BAföG hat hier leider kein Fallbeispiel, mir geht es um 
die Betrachtung des Einkommens wenn man eine Bachelorarbeit bei einer 
Firma/Forschungseinrichtung schreibt (Vergütung auf Stundenbasis).

Gem. div. Foreneinträge stellt diese Vergütung bei einer Bachelorarbeit 
ebenfalls eine Ausbildungsvergütung (Bachelorarbeit ist Teil des 
Studiums und dafür werde ich dann ja extra bezahlt) dar, sprich diese 
würde auch ohne jeglichen Freibetrag angerechnet werden wie eine 
verpflichtendes Praxissemesters.

Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Ich schaue selber noch nach einem Kommentar zum BAföG Gesetz bzw. 
studiere selbiges nochmal genau, aber ggf. hat jemand von euch schon 
Erfahrungen mit diesem Fall, leider ist die nächste juristische Fakultät 
(mit Bibliothek) doch etwas weiter weg und meine Hochschule hat 
diesbezüglich nur 1-2 Bücher (die natürlich verliehen sind), ggf. über 
Springerlink noch versuchen...

von Selbsternannter Weltverbesserer (Gast)


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Hallo,

Du könntest auch todesmutig die Bafög Hotline anrufen.
https://www.bafög.de/

0800-223 63 41
0800-BAFOEG1
Montags bis Freitags 8 - 20 h
(gebührenfrei)

Oder dort nachfragen, wo du Deinen Bafögantrag abgegeben hast.

Und dann gibt es noch das sagenumwobene Kontaktformular.
https://www.bafög.de/kontakt-523.php

Mit freundlichen Grüßen
Selbsternannter Weltverbesserer

von jürgen (Gast)


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Was steht im Vertrag? Wenn Du als Werkstudent pro Stunde vergütest wirst 
und dem entsprechend pro/h vergütet wirst dürfte dein Unternehmen ja 
nicht an der Thesis interessiert sein, d. h. sind Thesisthema und 
Werkstudententätikeit "nur zufällig" durch das gleiche Thema verknüpft?

Beitrag #4098758 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Karl (Gast)


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jürgen schrieb:
> Was steht im Vertrag? Wenn Du als Werkstudent pro Stunde vergütest wirst
> und dem entsprechend pro/h vergütet wirst dürfte dein Unternehmen ja
> nicht an der Thesis interessiert sein, d. h. sind Thesisthema und
> Werkstudententätikeit "nur zufällig" durch das gleiche Thema verknüpft?

Es gibt die Möglichkeit der Bachelorarbeit, dann steht das auch so im 
Vertrag oder einfach nur Werksstudentent, d.h. die Bachelorarbeit ist 
getrennt.

Anrufen ist gelinde gesagt fürn Arsch, das sind die größten Pfeifen und 
diese Frage konnten die mir nicht beantworten (ich war vor Ort da), die 
verwiesen mich einfach darauf, dass ich den Antrag einfach stellen soll 
und wenn sie den 3-4 Monate nach Semesterbeginn abgearbeitet haben, dann 
bekomm ich Bescheid ob es angerechnet wird oder nicht.

Klar sind die zur Auskunft verpflichtet, aber da braucht man bei diesen 
Spezialisten erst mal einen Anwalt, denn von allein machen die nix und 
wenn jemand sie zwingt zu arbeiten, dann weiß doch jeder mit welcher 
Motiviation die das tun und zufällig der Antrag unter einen anderen 
Stapel rutschen lassen...

von Frank B. (f-baer)


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Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht.
Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es 
nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom 
Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht 
beantworten.

von Karl (Gast)


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Frank Bär schrieb:
> Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht.
> Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es
> nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom
> Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht
> beantworten.

Bundesländer haben nichts mehr mit dem Bafög zutun! Wenn in dem 
Arbeitsvertrag Bachelorarbeit steht, dann wird das voll angerechnet und 
fertig. Da kann man in sovielen Foren fragen, wie man möchte. Auch die 
Vergütung von Pflichtpraktikas wird voll angerechnet. Informiere dich 
bevor du was schreibst!

von Frank B. (f-baer)


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Karl schrieb:
> Frank Bär schrieb:
>> Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht.
>> Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es
>> nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom
>> Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht
>> beantworten.
>
> Bundesländer haben nichts mehr mit dem Bafög zutun! Wenn in dem
> Arbeitsvertrag Bachelorarbeit steht, dann wird das voll angerechnet und
> fertig. Da kann man in sovielen Foren fragen, wie man möchte. Auch die
> Vergütung von Pflichtpraktikas wird voll angerechnet. Informiere dich
> bevor du was schreibst!


Informiere dich bitte, bevor du schreibst. Der Bund übernimmt lediglich 
die komplette Finanzierung des Bafög. Die Studentenwerke, und damit auch 
die Ämter für Ausbildungsförderung unterstehen nach wie vor der 
Landesgesetzgebung.
Bildung ist nach wie vor Ländersache und insbesondere bei 
Abschlussarbeiten ist die Frage der Anrechnung nicht so klar, wie es 
häufig dargestellt wird. Schon allein an der Frage "Pflicht- oder 
freiwilliges Praktikum" scheiden sich die Geister.
Und ob eine Abschlussarbeit in der Industrie in die Kategorie 
"Pflichtpraktikum" fällt, das müssen die Kultusministerien der Länder 
regeln.
Hier in Sachsen zum Beispiel gibt es gar keine Vorgabe des 
Kultusministeriums dazu, so dass mit ausreichender Hartnäckigkeit 
gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung erreicht, dass die Vergütung 
nicht angerechnet wird. So habe ich es 2010 gemacht. Gegen die 
Rückforderung habe ich Widerspruch eingelegt, und dann begründet. Genau 
kriege ich das alles nicht mehr zusammen, fakt ist aber, dass der 
Bescheid final aufgehoben wurde und ich keine Rückzahlung leisten 
musste. In anderen Bundesländern gibt es dazu entsprechende Vorgaben des 
Kultusministeriums.
Richtig ist allerdings, dass Pflichtpraktika voll angerechnet werden, 
das hatte ich falsch in Erinnerung, freiwillige Praktika werden 
allerdings erst ab 400€ pro Monat (bezogen auf den gesamten BWZ) 
angerechnet.

von Benito P. (benito_juarez)


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Hallo Karl,

ich habe bereits meine Bachelorthesis und meine Masterthesis in einem 
Unternehmen gemacht (bzw. mache gerade meine Masterthesis), war/bin 
Bafögempfänger
und hier in BW ist es Regel, dass diese Verträge eben nicht voll 
angerechnet werden, sondern als Werkstudententägigkeit eben erst ab der 
Summe größer 400 Euro (ledige Studenten) verrechnet werden.
ist mann verheiratet ist der Freibetrag noch um einiges größer.

von robocash (Gast)


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Hier mal die Studierwege:

a) Hautnaher Kontakt zum Rasierapparat:
https://www.youtube.com/watch?v=t53Xuwid9dM

b) Multikulti Akademikerin gibt Tipps mit Wenn->Dann:
https://www.youtube.com/watch?v=B7I1Gx1kdtc

c) Kaufmännische Sicht auf den Bafög-Kredit der vom Nettolohn 
rückgezahlt wird mit Mehrwertsteuer auf Medikamente und 50% staatlicher 
Kleinsteuer wie Strom, Benzin, Zigretten, Grundsteuer der Mietwohnungen 
auch von ALG1:
https://www.youtube.com/watch?v=fqUaz3XFNM8

*) In Österreich ist das Wissenschaftsministerium jetzt ein Merger:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Wissenschaft,_Forschung_und_Wirtschaft

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