Hallo an alle, ich hoffe Ihr könnt mir ein bißchen helfen, da ich momentan zu meinem Problem noch keine Antwort finden konnte. Mein Betrieb wurde vor kurzem auf den IG Metall Tarif umgestellt. Beim Vergleich meines alten zu meinem neuen Gehalt wurde bei ERA eine 10% Leistungszulage, sowie eine 10% Zulage wegen Mehrarbeit angesetzt. Diese stammt daher, dass mein alter Tarifvertrag ebenfalls eine 38,5 Stunden Woche vorsah. Dieser Vergleich hat mich zu einem Unterschreiter gemacht mit einem Betrag den ich tatsächlich erst nach 5 Jahren sehen werde (Ausgleichbetrag > 500€). Jetzt kommt allerdings das Problem. In 3 Jahren steige ich laut Tarif in die nächst höhere Stufe auf, aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit. In dieser nächst höheren Stufe würde ich tatsächlich mehr verdienen als in der alten Stufe + den Ausgleichbetrag (welcher ja >500€ war). Was passiert aber, wenn die Firma exakt nach der Höherstufung die 38,5 Stunden Woche aufkündigt und mir eine 35 Stunden Woche aufzwingt? Dann würde das ja bedeuten, dass ich die 3 Jahre zuvor jeweils 3,5 Stunden die Woche umsonst gearbeitet habe (mehr als 400 "Über"stunden in 3 Jahren)! Deshalb überlege ich, ob es nicht Sinn ergibt jetzt über eine Äderungskündigung schon jetzt auf eine 35 Stunden Woche zu wechseln, da ich in 3 Jahren aufgrund des Ausgleichsbetrages keinen Unterschied im Gehalt sehen werde, ob nun mit 35, oder mit 38,5 Stunden Woche. Könnt ihr mir sagen, was Ihr davon haltet? Ist das rechtens? Kann ich dies auch rückwirkend, ab dem Zeitpunkt der Umstellung geltend machen? Sollte ich versuchen bspw. mir für die nächsten 3 Jahre in der nächsthöheren Stufe eine 38,5 Stunden Woche im Vertrag festschreiben zu lassen, sodass ich die Mehrarbeit auch tatsächlich dann im Gehalt bemerke? Für Eure Antworten wäre ich höchst dankbar!
ich versteh nur Bahnhof, sehr verwirrend. Von wegen umsonst Überstunden gemacht etc...
Johann K. schrieb: > Für Eure Antworten wäre ich höchst dankbar! Frag einen Fachanwalt für IGM-ERA-Umstellungsfragen!
@ Socke. Nur zur besseren Erklärung. Da der Ausgleichsbetrag sowohl bei einer 35 als auch bei einer 38,5 Woche >300€ wäre (ich bekomme von der Firma tatsächlich nur die vorgeschriebenen 100 € pro Jahr mehr) macht das im Gehalt der nächsten drei Jahre keinen Unterschied, ob ich 35 oder 38,5 Stunden arbeite. Wenn die Firma mir nach drei Jahren die Arbeitszeit auf 35 Stunden kürzt habe ich auch nach drei Jahren dasselbe Gehalt. Nur hätte ich im ersten Fall drei Jahre lang 38,5 Stunden pW gearbeitet und im zweiten 35 Std pW. Allerdings hätte ich in beiden Fällen nach 3 Jahren dasselbe verdient. Das heißt ich hätte drei Jahre lang umsonst wöchentlich 3,5 Stunden gearbeitet. Hoffe ich konnte die Verwirrung jetzt klären. Und natürlich kann ich zu Experten gehen, nur hätte ich nicht gedacht, dass das Problem offensichtlich so einmalig ist, dass mir hier darauf keiner eine Antwort geben kann. Nichtsdestotrotz danke.
So ganz verstehe ich das auch nicht. Wenn du jetzt auf 35 Stunden wechseln kannst und das selbe verdienst, dann mach das doch! Kannst ja nach drei Jahren bei Bedarf wieder auf 38,5 Stunden wechseln. Ich hoffe, ich habe dich da nicht falsch verstanden. Ansonsten glaube ich nicht, dass dir dein AG für 35 Stunden das selbe zahlen wird wie für 38,5 Stunden. Das heißt du hättest dann eben ein niedrigeres Grundgehalt und würdest über die Jahre eben diese Differenz weniger bekommen. Einziger Vorteil wäre wohl, dass du schneller im Schema bist.
So was wollte ich auch grad schreiben. Genieß die Freizeit in der Jugend! Die drei Fragezeichen schrieb im Beitrag #4105304: > So ganz verstehe ich das auch nicht. Wenn du jetzt auf 35 Stunden > wechseln kannst und das selbe verdienst, dann mach das doch! Kannst ja > nach drei Jahren bei Bedarf wieder auf 38,5 Stunden wechseln. Ich hoffe, > ich habe dich da nicht falsch verstanden. >
Danke für die Antworten. Hier mal ein Beispiel (Alles fiktive Werte): Altes Gehalt 2800€ Fall 1: ERA mit 35 std: 3000+10%Zulage=3300€. Ausgleichsbetrag 500€ auszahlbar in 5 Jahren a 100€ p.a. Fall 2: ERA mit 38,5 Std: 3000+10%Zulage+10%Mehrarbeit=3630. Ausgleichsbetrag 830 € auszahlbar in 5 Jahren wie folgt 100+100+100+100+430. Das heißt in Fall 1 und Fall 2 ist das Gehalt am Anfang gleich, nach 1 Jahr werden 100 € mehr ausgezahlt und nach 2 nochmal 100€ mehr. Ab dem dritten folgt die Höherstufung in eine höhere Stufe. Nächsthöhere Stufe: 3800€ und somit höher als die darunter liegende Stufe plus Ausgleichsbetrag. Das heißt aber dass ich von Jahr 1-3 3,5 Stunden mehr gearbeitet habe ohne diese Mehrarbeit jemals im Gehalt zu sehen ,da der Ausgleichsbetrag nur zu jeweils 100€ p.a abgeschmolzen wird und nach 3 Jahren schon die Höherstufung erfolgt. Ich denke ich wähle die 35 Stunden Woche. Das Problem ist, dass man nach 3 Jahren nicht einfach so wieder auf 38,5 Std kommen kann. Das wird sicher nicht duchgehen. Danke für die Rückmeldungen.
Ist eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 35 Stunden ohne Deine Einwilligung überhaupt möglich ? Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag sieht 38,5 Stunden vor, das läßt sich m.E. nicht einseitig ändern. Ich würde mich bei der IG Metall beraten lassen oder einen Anwalt aufsuchen, geht hier ja doch um ein paar Euronen mehr oder weniger.
Kannst du es bitte nochmal erklären. Ich würde dir gern helfen, aber ich habe deine Zusammenhänge leider nicht verstanden.
Hallo, Du schreibst: Johann K. schrieb: > Fall 1: ERA mit 35 std: > 3000+10%Zulage=3300€. Johann K. schrieb: > Fall 2: ERA mit 38,5 Std: > 3000+10%Zulage+10%Mehrarbeit=3630. Johann K. schrieb: > Dann > würde das ja bedeuten, dass ich die 3 Jahre zuvor jeweils 3,5 Stunden > die Woche umsonst gearbeitet habe (mehr als 400 "Über"stunden in 3 > Jahren)! Laut Deinem Beispiel bekommst Du die Mehrarbeit vergütet. Wo bleibt das "umsonst gearbeitet"? Mit freundlichen Grüßen Selbsternannter Weltverbesserer
Johann K. schrieb: > Mein Betrieb wurde vor kurzem > auf den IG Metall Tarif umgestellt Hat der Betrieb zufällig irgendwas mit Holz zu tun?
@ weltverbesserer Wenn ich das kriegen würde wäre ja alles gut. Allerdings gibt es da eben das Problem mit der Unterschreiterregelung weshalb auch dieser Ausgleichsbetrag entsteht den du in deiner Aufzählung vergessen hast. Laut IGM darf der Arbeitgeber diesen in einem Zeitraum von 5 Jahren abschmelzen. Ich habe aber keine 5 Jahre, da ich schon nach 3 in die nächst höhere Stufe komme. Und @ Matthias es ist durchaus möglich dass die Firma einseitig die Stundenzahl kürzt da diese z.Z. nicht der Regelung des Tarifs entspricht. Danke!
Johann K. schrieb: > Danke für die Antworten. > > Hier mal ein Beispiel (Alles fiktive Werte): > Altes Gehalt 2800€ > > Fall 1: ERA mit 35 std: > 3000+10%Zulage=3300€. Ausgleichsbetrag 500€ auszahlbar in 5 Jahren a > 100€ p.a. > > Fall 2: ERA mit 38,5 Std: > 3000+10%Zulage+10%Mehrarbeit=3630. Ausgleichsbetrag 830 € auszahlbar in > 5 Jahren wie folgt 100+100+100+100+430. > > Das heißt in Fall 1 und Fall 2 ist das Gehalt am Anfang gleich Du rechnest sowohl bei 35 h als auch bei 38,5 h mit einem alten Gehalt von 2.800 €. Wenn ich dein Chef wäre, dann würde ich dir bei der Reduktion der Stunden natürlich auch das derzeitige Gehalt anteilig reduzieren. Wenn er das nicht tut oder darf, dann würde ich sofort reduzieren - ganz unabhängig von der ERA-Umstellung.
Wenn du jetzt weniger arbeiten musst, für mehr Gehalt, klingt das doch super. Was in drei Jahren ist, weiß keiner. Von Pleite bis Rauswurf, alles möglich. Daher wäre ich klar für die 35 Stunden.
> Autor: Jan Hansen (j_hansen) > Datum: 25.04.2015 19:20 > Hier mal ein Beispiel (Alles fiktive Werte): > Altes Gehalt 2800€ Du meinst sicher pro Woche, Netto natürlich. Als Monatsgehalt brutto haste da ja bei der Zockerbude mehr. Mensch Mayer, bei welchen Läden treibt ihr euch eigentlich rum ?
Jan Hansen schrieb: > Du rechnest sowohl bei 35 h als auch bei 38,5 h mit einem alten Gehalt > von 2.800 €. Wenn ich dein Chef wäre, dann würde ich dir bei der > Reduktion der Stunden natürlich auch das derzeitige Gehalt anteilig > reduzieren. Moment für die 3,5 Stunden mehr bekommt er ja den 10% "zuschlag", also hat er natürlich bei 35h weniger, eben die 10% Das Grundgehalt ist ja bei IGM auf 35h ausgelegt.
@ Zocker 43 ich schreibe ja nicht umsonst "fiktive Werte". Es soll ja nur die Problematik mit der Unterschreiterregelung gezeigt werden, da diese ja der Kern meines Problems ist. @ Socke ich sehe das ähnlich wie du und werde demnach schauen, ob ich die 35 Std Woche wählen kann. Allerdings würde ich ja nicht mehr verdienen, sondern andersherum das gleiche nur für weniger Std pW. Ich hatte natürlich darauf spekuliert auch in 3 Jahren die 10% mehr zu verdienen, da wir von einigen € mehr reden und sich die 3,5 Wochen nicht wirklich bemerkbar machen pW (allerdings wenn ich die habe will ich die restlichen 3,5 Std nicht umsonst arbeiten, wie schon erwähnt). Danke nochmal an alle.
Franz Eder schrieb: > Moment für die 3,5 Stunden mehr bekommt er ja den 10% "zuschlag", also > hat er natürlich bei 35h weniger, eben die 10% > Das Grundgehalt ist ja bei IGM auf 35h ausgelegt. Ja, beim Zielgehalt schon. Ich sprach aber vom alten Gehalt. Der TO geht von der folgenden Situation aus: 35,0 Std: 2800 + 100 + 100 + 100 + 100 + 100 = 3300 38,5 Std: 2800 + 100 + 100 + 100 + 100 + 430 = 3630 In diesem Fall würde ich sofort auf 35 h reduzieren. Aber wenn nicht eine skurrile Regelung das verhindern würde, dann würde der Chef bei einer Reduktion doch normalerweise auch das alte Gehalt verringern: 35,0 Std : 2550 + 100 + 100 + 100 + 100 + 350 = 3300
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