hallo, ich habe mal eine frage an euch. zum bau von laserpointer der klassen 3b bzw. 4 gibt es im netz viele bauanleitungen und auf youtube gibt es auch viele die ihre laser dann vorführen. mich beschäftigt daher die frage: ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen? und wie sieht es mit kuriositäten aus, wie z.b. laser die wie waffen aussehen oder wie alltagsgegenstände nur das in ihnen der laser eingebaut und dadurch getarnt ist. der besitz, scheint ja immerhin für typische pointer nicht verboten zu sein.
Bauen darfst Du, die Herstellung und der Besitz sind nicht verboten. Öffentlich benutzen/vorführen nur mit Genemigung (da wird dann normal ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter verlangt) und müstest Du dann begründen warum der unbedingt getarnt sein muß. Bei gewerblicher Nutzung mußt Du Dich an die 'Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung' (http://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/BJNR096010010.html) halten. Kaufen/Verkaufen in Deutschland ist nicht, die sind nicht frei handelbar. Im Ausland kaufen und importieren kann zur Beschlagnahme durch den Zoll und einer polizeilichen Überprüfung führen. Aber egal wie und wo Du ihn einsetzt, solanger er in Deinem Besitz ist bist Du für alles was damit passiert verantwortlich und dafür haftbar.
Paul Dietz schrieb: > zum bau von laserpointer der klassen 3b bzw. 4 gibt es im netz viele > bauanleitungen > ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen? Laser in den Klassen sind keine "Pointer" mehr, sondern Industrielaser. Willst Du mit Deinem "Pointer" Löcher in die Leinwand bohren?
Paul Dietz schrieb: > und wie sieht es mit kuriositäten aus, wie z.b. laser die wie waffen > aussehen > oder wie alltagsgegenstände nur das in ihnen der laser eingebaut und > dadurch getarnt ist. M.E. kann man Klasse 3b und 4 Laser fast schon als Waffen bezeichnen. Wenn sie dann auch noch als Waffe oder anderswie "getarnt" sind, dürfte es kritisch werden, falls man dich in der Öffentlichkeit damit antrifft.
Chris M. schrieb: > kritisch werden, falls man dich in der Öffentlichkeit damit antrifft. In den USA wirst Du dann wohl nicht "angetroffen", sondern von einer echten Waffe "getroffen" werden. :-(
Ich weiß das nur bei Showlasern der Klasse 3b und 4. Die sind schon echt gefährlich, kann man sich ordentlich die Finger dran verbrennen und bei mehrfarbigen Lasern ist der Schutz durch Laserschutzbrillen schwierig. Der Besitz ist erlaubt, kannst Du auch in D kaufen, kannst Du in Deiner eigenen Wohnung betreiben, kannst Dir damit auch selbst die Augen wegbrennen, haftest für alles, was damit passiert. Beim Betrieb auf öffentlichen Veranstaltungen o.Ä. muß ein Laserschutzbeauftragter vor Ort sein und eine entsprechende Versicherung ist sehr zu empfehlen. Gute Anlagen verfügen über eine Abschaltung des Lasers bei Ausfall der Ablenkung.
Hab mal in der Bucht für je 7 Euro Laserpointer bestellt, angeblich < 1 mW. Gemessen: Rot 280 mW, Grün 180 mW, Blau 80 mW.
Ich kann dich da beruhigen, das Thema ist jetzt geklärt und auch so dokumentiert.
Christian J. schrieb: > das Thema ist jetzt geklärt und auch so dokumentiert. Da steht "Die Einfuhr ist verboten". Die Frage war aber ein wenig anders gestellt, denn Paul Dietz schrieb: >>> ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen?
Lothar Miller schrieb: >>>> ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen? Genauso wie mich niemand davon abhalten kann mir eine starke 400lbs Compound Armbrust zu bauen. Nur das "Betreiben" wird schwierig, denn wenn mich der Nachbar damit sieht, wie ich im Garten rumschieße und er mich anzeigt habe ich ein Problem, nämlich zu bewesen dass ich alles getan habe, damit die Geschosse nicht anderswo landen als auf meinem Grundstück. Es ist schon ein wenig wie bei der Kartoffelkanone.... einfach zu bauen aber wenn man damit rumballert ist es ein Straftatbestand. Jedenfalls werdedn seit Herbst 2014, wie ich vom Zoll weiss keinerlei Laserpointer mehr aus China reingelassen, konsequent keiner mehr. Meinen 1W "Arctic Laser" bekam ich 2011 noch durch aber das war einmal.
Lothar Miller schrieb: > Da steht "Die Einfuhr ist verboten". Die Frage war aber ein wenig anders > gestellt, denn Paul Dietz schrieb: >>>> ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen? Es würde mich mal wirklich interessieren, wie Paul es schaffen will,selbst einen Laser zu bauen. Vielleicht macht er ja ein YouTubeVideo davon.
J. Ad. schrieb: > Gemessen: Rot 280 mW, Grün 180 mW, Blau 80 mW. Elektrische oder optische Leistung?
Harald Wilhelms schrieb: > Es würde mich mal wirklich interessieren, wie Paul > es schaffen will,selbst einen Laser zu bauen. Üblicherweise wird dafür die Laserdiode aus einem DVD/Blueray-Brenner benutzt und dann ist das nichtmehr wirklich schwierig.
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Bearbeitet durch User
Harald Wilhelms schrieb: > Es würde mich mal wirklich interessieren, wie Paul > es schaffen will,selbst einen Laser zu bauen. > Vielleicht macht er ja ein YouTubeVideo davon. steht irgendwo, dass Lasermodule oder Dioden nicht importiert werden dürfen? Beim Zoll geht es um Laser Pointer
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Vielen Dank an Oliver R., Chris M, magic smoke, Christian J und Vlad Tepesch für die informativen Antworten.
Christian J. schrieb: > Es ist schon ein wenig wie bei der Kartoffelkanone.... einfach zu bauen > aber wenn man damit rumballert ist es ein Straftatbestand. > > Jedenfalls werdedn seit Herbst 2014, wie ich vom Zoll weiss keinerlei > Laserpointer mehr aus China reingelassen, konsequent keiner mehr. Meinen > 1W "Arctic Laser" bekam ich 2011 noch durch aber das war einmal. Ist da nicht der Wunsch der Vater des Gedankens? http://www.ebay.de/itm/532nm-1mW-Grun-Green-Laser-Pointer-Pen-Burning-Match-18650-Akku-Ladegerate-/161682808966?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item25a50be086 Die angegebenen 1mW dürften ein Witz sein, denn damit kann man selbst bei Fokusierung kein Streichholz anzünden. Ergo: Es sind deutlich mehr als 1mW. Herkunft: Hongkong
Wolfgang Erbes schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Gemessen: Rot 280 mW, Grün 180 mW, Blau 80 mW. > > Elektrische oder optische Leistung? Optische Leistung, gemessen in einem Institut für Lasertechnik.
Paul Dietz schrieb: > zum bau von laserpointer der klassen 3b bzw. 4 irgendwie habe ich ein anderes Verständnis von Laserpointer, diese Erklärung sagt mir zu: http://de.wikipedia.org/wiki/Laserpointer Zitat: Der Laserpointer ist ein Lichtzeiger insbesondere für Vorträge mit Projektion. dazu gehört: Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2 Laser bis Klasse 2 gelten als bedingt unbedenklich die baut man aber nicht, die kauft man. Die Klassen die du aufführst sind Waffen und gefährlich und nach obiger Defination keine Pointer. besonders der hier: http://www.starklasers.com/ultra-starker-grun-laserpointer-3000mw.html
Joachim B. schrieb: > Die Klassen die du aufführst sind Waffen und gefährlich und nach obiger > Defination keine Pointer. > > besonders der hier: > http://www.starklasers.com/ultra-starker-grun-lase... Ach du dicke Sch... Aber bestellen scheint man die Dinger locker zu können.... Nach dem Motto "Augen zu und durch..."
Obwohl: für nen akkuraten Heckenschnitt im Bauklötzendesign wäre der 10-W-Laser schon keine schlechte Sache. Hauptsache die Nachbarn staunen...!
Zum Schneiden nimmst Du lieber einen CO2-Laser. Leider stark infrarotes und damit unsichtbares Licht, aber 100W optisch sind verhältnismäßig handlich und das brennt sich wirklich überall durch wenn man es entsprechend fokussiert.
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