Hallo Funker, aus akutem Anlass hatte ich das Vergnügen, mich mit der Funktionsweise eines Rasenmähroboters zu befassen. Die künstlichen Begrenzungen der Rasenfläche werden von einem isolierten Kabel "erzeugt", das einige cm tief am Rand der Rasenfläche vergraben wird. Der Roboter fährt nicht über diese Grenze, sondern dreht um und fährt in einier zufälligen Richtung auf dem Rasen weiter. Für die Verlegung des Kabels gibt es sogar eine Motorfräse, die alles in einem Arbeitsgang erledigt. Nicht nur als Funkamateur stellt sich einem sogleich die Frage, welche Art von Signal wohl in dieses Kabel eingespeist wird. Es muss sicher etwas niderfrequentes sein, dachte ich mir. Also schaltete ich meinen Reiseempfänger ( Sangean ATS909 ) auf LW und siehe da... ein schönes "rechteckiges" Brummen, bis weit in den MW Bereich hinein. Sogar ausserhalb des Grundstücks noch problemlos empfangbar. Tatsächlich werden laut Recherche im Netz in das Kabel Signale zwischen 5 und 200 Hz Rechteck eingespeist ( je nach Hersteller ). Der perfekte VLF Sender. Sogar mit verbuddelter Antenne, wie bei den Profis... Was soll sowas? Kann man da nicht wenigstens ein Sinussignal spendieren? Wäre das evtl. schon ein Fall für die BNetzAgentur? Immerhin werden auch Rundfunkbänder breitbandig masssiv gestört. Leider kann ich den tatsächlichen Pegel nicht messen.
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Im Garten fährt der Mähroboter stur bis an den Zaun, dann wendet er und ärgert sich: Er kann nicht drüber schau'n. Vor dem Zaun, da steht ein Mann, der möchte Rundfunk hören, doch: Scheiße, es gelang ihm nicht, der Roboter scheint zu stören. Er ruft erzürnt die Agentur, die möchte doch mal messen! Doch am Telefon da sagt man nur: "Das kannst Du voll vergessen!" Der Roboter, der hat doch Zeh-Eh und Tüff und glänzende Kritiken Hau ab, Du Amateur-Fun-Kehr und geh die Taste bedienen In diesem Sinne -Paul-
Stefan M. schrieb: > Immerhin werden auch Rundfunkbänder breitbandig masssiv gestört. Mach schnell, solange du noch einen Rundfunksender findest. :-( Als Rundfunkhörer bist du zumindest die Nummer 2 in der Rangliste der Störungsbearbeitung (nach BOS-Funk).
Jörg Wunsch schrieb: > Mach schnell, solange du noch einen Rundfunksender findest. :-( Als > Rundfunkhörer bist du zumindest die Nummer 2 in der Rangliste der > Störungsbearbeitung (nach BOS-Funk). Traurig aber wahr. Im Januar wurde hier der örtliche MW Sender ( 828kHz Hannover ) abgeschaltet. Der war immer sehr nützlich als Signalquelle für diverse HF Basteleien. Paul Baumann schrieb: > Im Garten fährt der Mähroboter > stur bis an den Zaun, > dann wendet er und ärgert sich: > Er kann nicht drüber schau'n. > > Vor dem Zaun, da steht ein Mann, > der möchte Rundfunk hören, > doch: Scheiße, es gelang ihm nicht, > der Roboter scheint zu stören. > > Er ruft erzürnt die Agentur, > die möchte doch mal messen! > Doch am Telefon da sagt man nur: > "Das kannst Du voll vergessen!" > > Der Roboter, der hat doch Zeh-Eh > und Tüff und glänzende Kritiken > Hau ab, Du Amateur-Fun-Kehr > und geh die Taste bedienen > > In diesem Sinne > -Paul- :-) Sehr schön, Paul :-) Das trifft es genau... Darf ich das so an die BNetzA weiterleiten?
Stefan M. schrieb: > :-) Sehr schön, Paul :-) Das trifft es genau... Na, da konnte ich Dich und den Roboter doch wenigstens ein wenig aufheitern. > Darf ich das so an die BNetzA weiterleiten? Na freilich -wenn es dem guten Zweck dient. MfG Paul
Für mich lautet die 99€-Frage: "Stört es Dich wirklich"? Oder sagen Deine Messgeräte: "Es sollte Dich aber stören"!
> Für mich lautet die 99€-Frage:
Viel wichtiger: Könnte man das.. ähm.. 'fernoptimieren' sodass man damit
den Mäher gezielt fernsteuern kann?
Und (ernste gemeint): Was macht die Mühle eigentlich wenn die
Feldbegrenzung wegen mangelnder Qualität durchgerottet ist? Werden dann
Blumenbeet und Gemüsegarten abgeholzt oder macht so ein
durchschnittliches Gerät zumindest irgendeine Art von
Plausibilitätsprüfung?
g457 schrieb: > Was macht die Mühle eigentlich wenn die > Feldbegrenzung wegen mangelnder Qualität durchgerottet ist? Er mäht sich langsam durch den Zaun, denn morsches Holz, das kann er kau'n. Hat er das dann erst mal geschafft, fährt er so lang' aus eig'ner Kraft, bis fast nach Baruth in der Mark doch feiner Sand, der hemmt ihn stark. So, Stuss jetzt -Abendbrot! MfG Paul
g457 schrieb: > Werden dann > Blumenbeet und Gemüsegarten abgeholzt oder macht so ein > durchschnittliches Gerät zumindest irgendeine Art von > Plausibilitätsprüfung? Wie sollte es das machen? Hat schliesslich keine Rasenkoordinaten abgespeichert und GPS an Bord. Wäre auch zu ungenau. Keine Begrenzung, also ab ins Beet. Macht eine Ziege auch :-)
g457 schrieb: > Was macht die Mühle eigentlich wenn die > Feldbegrenzung wegen mangelnder Qualität durchgerottet ist? Das hier: https://www.youtube.com/watch?v=pSy-80vFXbk
g457 schrieb: > Und (ernste gemeint): Was macht die Mühle eigentlich wenn die > Feldbegrenzung wegen mangelnder Qualität durchgerottet ist? Werden dann > Blumenbeet und Gemüsegarten abgeholzt oder macht so ein > durchschnittliches Gerät zumindest irgendeine Art von > Plausibilitätsprüfung? Sobald man das Feld abschaltet bleibt der Roboter stehen, d.h. es wird LAUFEND erfasst, ob er sich innerhalb der Schleife befindet. D.h. er bleibt im Falle des Abschaltens auch mitten auf dem Rasen stehen. Die Erfassungsspulen im Roboter (eine vorne, eine hinten) bekommen innerhalb der Leiterschleife das Signal mit -sagen wir- positiver Polarität. Genau überhalb der Leiterschleife wird das Signal nahezu Null und außerhalb der Schleife "invertiert" sich die Polarität. So weiß der Mäher beim Heranfahren an die Begrenzung stets, wo er ist. Übrigens: Ich habe trotz Roboters keinerlei Probleme mit Empfang von irgendwelchen Signalen, sei es UKW, 433, 868 MHz. Auch Mittelwelle kommt schadlos rein, soweit man dort überhaupt noch etwas findet. Wenn ich allerdings mitten auf dem Rasen MW, LW, oder KW hören möchte - kann sein dass das nicht geht. Ist mir aber auch egal. Und beschwert hat sich auch noch niemand. Warum geht es vielen (wohlgemerkt, nicht allen) Funkamateuren eigentlich vornehmlich ums Anschwärzen anderer Leute?
Harald schrieb: > vornehmlich ums Anschwärzen anderer Leute? Wie kommst du darauf? Wenn man jedoch davon abhängt, dass andere sich an die für sie zutreffenden Vorschriften halten (von uns erwartet man das ja schließlich auch, so wie von allen anderen auf anderen Gebieten [bspw. Straßenverkehr] genauso), dann macht man sich schon mal Gedanken, wenn sich andere offensichtlich nicht an Richtlinien und Regeln halten und einfach tun, was sie wollen – und zwar nicht nur im Rahmen einer Bastelei (die sie dann hinterher wieder demontieren), sondern ganz offenbar im Rahmen eines Produktes, welches sie auf den Markt werfen. Früher™ gab's eine aufwändige Abnahmeprozedur (durch „die Post“). Das war der Industrie zu langwierig, und sie hat stattdessen durchgesetzt, dass sie die nötigen Messungen in Eigenverantwortung durchführen [lassen] darf, sodass die Behörde nur noch die Martkaufsicht hat. Das klingt natürlich wie eine gute Idee, ist es aber eben nur solange, wie sich alle Beteiligten an diesen Konsens halten. Wenn die Leute jetzt anfangen, nach dem Prinzip zu arbeiten: „Die Behörde ist weit weg, und bis sie zuschlägt, habe ich schon genug Gewinn damit gemacht, dass ich mich einfach nicht um die Regelungen schere, denn dann bin ich billiger als die Konkurrenz.“, dann ist das Chaos programmiert. (Die zutreffende Regelung dafür dürfte die Allgemeinzuteilung für induktive Anwendungen sein, die Maximalfeldstärken in 10 m Abstand festlegt.)
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Wie bereits oben angedeutet, es gibt ganz bestimmt auch viele vernünftige Funkamateure, keine Frage. Ich habe aber es mehrfach(!) persönlich(!) erlebt, dass sich sogar lizensierte Funkamateure gegenseitig anschwärzen wollten, nur weil der eine minimalste Abweichungen im vorgeschriebenen Sprachgebrauch des Funksprechverkehrs machte (wohlgemerkt, keine Beleidigungen oder dergleichen). Oder hier im Forum wird versucht, gegen die Powerline-Technik gar eine Petition zu starten. Oder der Hinweis eines Funkamateurs in einem Artikel über ATV (Amateurfunk-Fernsehen), dass sich neuerdings ungestraft auch Nicht-Lizensierte Personen zeigen dürfen. Hinweise wie dieser hier, dass das ja wohl alles nicht sein darf, nur weil man uralte Technik (die keiner mehr ernsthaft wirklich braucht) in unmittelbarer Nähe nicht mehr benutzen könne.
Harald schrieb: > Oder hier im Forum wird versucht, gegen die Powerline-Technik gar eine > Petition zu starten. bin kein Funkamateur, aber warum soll ich bei PCBs irgendwelche teuren EMV-Tests machen, bzw. bestehen wenn andere Produkte (z.B. Powerline) da abstrahlen können was sie wollen [1]? [1] http://www.funkmagazin.de/010314.htm
Harald schrieb: > Ich habe aber es mehrfach(!) persönlich(!) erlebt, dass sich sogar > lizensierte Funkamateure gegenseitig anschwärzen wollten, nur weil der > eine minimalste Abweichungen im vorgeschriebenen Sprachgebrauch des > Funksprechverkehrs machte (wohlgemerkt, keine Beleidigungen oder > dergleichen). Diskrepanzen zwischen verschiedenen Personen sind ja nun nicht gerade auf den Kreis der Funkamateure beschränkt … gerade in Internetforen kann man ja ein Lied davon singen, nicht wahr? Bei den von dir genannten „Vorkommnissen“ gäbe es sowieso niemanden, bei dem man dann jemanden „anschwärzen“ könnte: die zuständige Behörde wird sich mit solchen Kinkerlitzchen nicht rumschlagen, die haben genug ernsthafte Arbeit. Ist also weiter nichts als das, was du hier bei den Forentrollen erleben kannst. Davon scheint leider keine Personengruppe ausgenommen zu sein. :( > Oder hier im Forum wird versucht, gegen die Powerline-Technik gar eine > Petition zu starten. Weil diese Technik letztlich gegen internationales Recht (VO Funk) verstößt und diesen Verstoß systematisch benötigt, um überhaupt funktionieren zu können. Dass das ein Problem durchaus auch für kommerzielle Funkdienste darstellen kann, sowie diese Technik flächendeckend eingesetzt wird, haben auch schon andere erkannt, bspw. geistert irgendwo durchs Netz ein PDF mit mehreren tausend Seiten Schriftwechsel, der beim britischen Ofcom (deren Pendant zur BNetzA) gelaufen ist. Die haben sich Sorgen um ihren Flugfunk gemacht. > Oder der Hinweis eines Funkamateurs in einem Artikel über ATV > (Amateurfunk-Fernsehen), dass sich neuerdings ungestraft auch > Nicht-Lizensierte Personen zeigen dürfen. Ja, und? Früher wurde der Passus „keine Informationen von und an dritte übermitteln“ (der nicht von den Funkamateuren selbst stammte, sondern wohl seinerzeit vorranging von den Tk-Unternehmen reinkam, damit ihnen niemand das Geschäft streitig macht) deutlich strenger ausgelegt als heute. Diese dort kund getane Meinung ist weiter nichts als die analoge Umsetzung der heutzutage lockereren Sichtweise im ATV. Genauso gut darf man halt im Sprechfunk, bspw. beim so genannten “kids day”, mittlerweile auch mal Nicht-Funkamateuren das Mikrofon zur Übermittlung eines Grußes in die Hand drücken, ohne dass es eines Ausbildungsrufzeichens bedarf. Dies wurde früher als unzulässig angesehen – aber wie gesagt, nicht, weil sich die Funkamateure zu elitär dafür waren, sondern weil man es von ihnen gefordert hat. > Hinweise wie dieser hier, dass das ja wohl alles nicht sein darf, nur > weil man uralte Technik (die keiner mehr ernsthaft wirklich braucht) in > unmittelbarer Nähe nicht mehr benutzen könne. Warum willst du darüber entscheiden, ob dein Nachbar ein berechtigtes Interesse daran hat, AM-Rundfunk zu benötigen? Eben, damit du das nicht entscheiden musst, gibt es entsprechende Regelungen und Grenzen, an die sich ein Hersteller halten muss. Tut er das nicht, ist es doch nur gut und billig, dass die Wettbewerbsaufsicht seine Produkte aus dem Verkehr zieht, denn er hat sich einen unlauteren Vorteil gegenüber all denjenigen verschafft, die (mit entsprechend höherem Aufwand) die Vorschriften einhalten.
@Jörg: Du hast in großen Teilen wohl Recht, ich bitte meine Entgleisung zu entschuldigen! Irgendwie hat sich ein gewisses Klischee bei mir eingebrannt, es bedarf von Zeit zu Zeit wohl einer kritischen Überprüfung und einer Selbstjustage. Wie gesagt, ich werde meine Ansicht über Funkamateure überdenken. Zurück zum Thema: Im Auto, das vielleicht 7m neben einer solchen Fläche steht, klappt der AM-Empfang auf den wenigen verbliebenen Bändern jedenfalls einwandfrei. Modell Husqvarna, die Senderplatinen sind allesamt identisch. Es gibt einen Aufbau mit Spulen und Kondensatoren im Ausgangskreis. http://www.shop.myautomower.de/Platine-LS-10-8Pol Die 4 Transistoren rechts im Bild bilden zusammen mit den Spulen darüber den Ausgangskreis. Der etwas dickere 10mOhm Widerstand am Steckverbinder dürfte für die Codeübertragung in die Basisstation zuständig sein. Der Roboter, in dem der Pincode vorgegeben wird, taktet über den Ladestrom eben diesen Code zurück in den Signalgenerator. Dieser Code wird über die Schleife ausgegeben, so dass mehrere Mäher direkt nebeneinander existieren können. Die dickeren Übertrager links im Bild sind für die Spulen in der Bodenplatte zuständig. Hier gibt es zwei Spulen. Ein "Fernsignal" mit ca. 7m Reichweite, anhand dessen der Roboter irgendwann in der Fangbereich der Basisstation landet. Durch Trial-und-Error kann er sich dann weiter annähern. Ab ca. 1m kommt die 2. kleinere Spule in der Bodenplatte ins Spiel, anhand dessen die Roboter Centimeter-genau einparken kann. Für diesen Zweck ist ein Hall-Sensor auf der Hauptplatine verbaut. Was hat das mit dem Eingangspost zu tun? Mit den Minispulen für das Hauptfeld kann man bestimmt kein reinen Sinus erzeugen, die gröbste Steilflankigkeit dürfte aber genommen sein.
Marco schrieb: > Die Radioastronomen regen sich auch drüber auf > http://www.wired.com/2015/04/irobot-lawnbot/ Da geht's aber um 6 GHz. Das ist 'ne andere Hausnummer. (Ist auch nicht wirklich klar, warum sie nicht sowas wie IEEE 802.15.4 für ihre Begrenzung nehmen, da gibt's meines Wissens keine Probleme mit den Radioteleskopen, diese Technik ist schon hinreichend weit im Einsatz.) Back to topic: Harald schrieb: > Jörg: Du hast in großen Teilen wohl Recht, ich bitte meine Entgleisung > zu entschuldigen! Keine Ursache. Schön, dass die Diskussion sachlich bleibt. > Zurück zum Thema: Im Auto, das vielleicht 7m neben einer solchen Fläche > steht, klappt der AM-Empfang auf den wenigen verbliebenen Bändern > jedenfalls einwandfrei. Das scheint dann aber beim TE noch eine andere Größenordnung zu sen. > Die 4 Transistoren rechts im Bild bilden zusammen mit den Spulen darüber > den Ausgangskreis. Wird eine H-Brücke sein. > Was hat das mit dem Eingangspost zu tun? Mit den Minispulen für das > Hauptfeld kann man bestimmt kein reinen Sinus erzeugen, die gröbste > Steilflankigkeit dürfte aber genommen sein. Das könnte aber genausogut eine Klasse-D-Endstufe sein: die H-Brücke schaltet, der Sinus wird mit einer PWM aufmoduliert, und man muss im nachgesetzten Filter nur die PWM-Grundfrequenz hinreichend gut unterdrücken. Die Allgemeinzuteilung für induktive Anwendungen enthält einige Frequenzbereiche, in denen recht starke magnetische Feldstärken zugelassen sind und andere, in denen sie nur um mehrere Größenordnungen geringer sein darf. Wenn man frequenzstabil im richtigen Bereich unterwegs ist (und die Oberwellen im Griff hat), dann sollte das eigentlich kein Problem sein, die gewünschte Funktionalität damit zu erreichen und trotzdem die Vorschriften einzuhalten (und damit auch niemanden über Gebühr zu stören).
Harald schrieb: > Im Auto, das vielleicht 7m neben einer solchen Fläche > steht, klappt der AM-Empfang auf den wenigen verbliebenen Bändern > jedenfalls einwandfrei. Vielleicht gibt es etwas HF freundlichere Produkte. In meinem Fall kann ich auch ca. 15m neben der Rasenfläche kein LW oder MW hören. Es ist übrigens ein Husqvarna Modell. Für große, freie Rasenflächen ist auch GPS nachrüstbar. Wenn ( ohne GPS ) aber die Bodenschleife ausfällt, fährt er nicht ins Nirvana, denn er merkt sich auch die erlaubte max. Strecke anhand der Radumdrehungen. Einen herrenlosen Mähroboter wird man also wohl nicht in der Fußgängerzone antreffen...
Stefan M. schrieb: > Einen herrenlosen Mähroboter wird man also wohl nicht in der > Fußgängerzone antreffen... Der eigene Garten reicht schon als Gefahrenareal, wenn der Roboter tatsächlich (bestimmungsgemäß ??) alleine, d.h. ohne Aufsicht durch die Gegend eiert. Ein solches Dingens hat einem Kleinkind den halben Fuß abgemäht und ist damit sozusagen zur Blutschleuder mutiert. Dabei frage ich mich natürlich, wie es mit der Erkennung von Objekten aussieht, wenn die Viecher nicht mal 10KG Mensch erkennen können.
Jürgen S. schrieb: > Dabei frage ich mich natürlich, wie es mit der Erkennung von Objekten > aussieht, wenn die Viecher nicht mal 10KG Mensch erkennen können. Das hängt wohl vom jeweiligen Produkt ab. Normalerweise dürften die nichtmal ein Kanninchen verletzen. Der Mähroboter den ich kenne ( nicht besitze ) hat ringherum einen Sicherheitskontakt ( Husqvarna ) Wenn er irgendwo gegen fährt, stoppt sofort das Messer, dann fährt er rückwärts. Wenn billige Produkte sogar Menschen verletzen, sollte das nicht nur dem Verbraucherschutz gemeldet werden. Zudem stoppt das Messer auch dann, wenn der Roboter angehoben wird. Wahlweise mit lautem Alarmton als Diebstahlabschreckung.
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Jürgen S. schrieb: > Ein solches Dingens hat einem Kleinkind den halben Fuß > abgemäht Da der Thread nach längerem Schlaf ins Offtopic geraten ist, erleube ich mir ebenfalls eine Offtopic-Frage: Woher hast du diese Information? Diese Haushaltsmähroboter haben zwar genug Leistung, um jemanden ernsthafte Schnittverletzungen zuzufügen, aber sicher nicht so viel, um einen halben Fuß abzumähen, auch nicht den eines Kleinkinds.
Hallo, auch stelle ich mir es schwierig vor, mit der Messerscheibe eines Husqvarnas tatsächlich etwas zu durchtrennen, dass wesentlich dicker als ein Grasstengel ist. Das sind nämlich 3 "Cuttermesser" von ca. 2cm Länge, die rotatorisch gelagert sind, dass sie bei Kontakt mit etwas hartem einklappen. Kann erhebliche Schnittverletzungen geben (die Dinger sind tatsächlich scharf wie Cuttermesser - so soll der Schwanz eines schlafenden Hundes schon einmal schmerzhafte Bekanntschaft mit dem Roboter gemacht haben), aber "den halben Fuß abmähen" ist damit nicht drin. Das sieht allerdings bei den Robotern z.B. von Robomow anders aus - die haben ähnliche Messerbalken wie normale Rasenmäher, da könnte schon die Massenträgheit reichen. Allerdings würde ich die sowieso nicht unbedingt empfehlen, da sie auch ähnliche Geräuschentwicklung haben. Aufgrund dessen werden sie in der Regel aber auch nicht den ganzen Tag eingesetzt (wie die Husqvarnas, die man kaum hört), ein Aufpassen auf kleine Kinder sollte damit möglich sein. Die anderen Sicherheitseinrichtungen (Stoßerkennung, Hebeerkennung etc.) erkennen allerdings tatsächlich nicht 100% der möglichen Hindernisse, da der Roboter auch in schlechtem Gelände arbeiten können soll. Wenn der Roboter also auf etwas "draufklettern" kann, wird es auch gemäht - wie bei uns ein Busch innerhalb der Begrenzungslinie leidvoll feststellen musste ;-) Schöne Grüße, Martin
Yalu X. schrieb: > Jürgen S. schrieb: >> Ein solches Dingens hat einem Kleinkind den halben Fuß >> abgemäht > > Da der Thread nach längerem Schlaf ins Offtopic geraten ist, erleube ich > mir ebenfalls eine Offtopic-Frage: > > Woher hast du diese Information? Das wüsste ich auch gerne :-) > Diese Haushaltsmähroboter haben zwar genug Leistung, um jemanden > ernsthafte Schnittverletzungen zuzufügen, aber sicher nicht so viel, um > einen halben Fuß abzumähen, auch nicht den eines Kleinkinds. So ist es. Schnittverletzungen: ja, Abtrennen: sicher nicht Wobei zumindest der Husquarna-Mäher meiner Eltern sofort anhält, wenn sich die Räder abheben. Dazu kommt, dass der Schnittdurchmesser viel kleiner ist als der Mäher selbst. Selbst ein Druntergreifen unter den Rand reicht nicht aus, um in die Nähe der Messer zu gelangen. Man müsste sich schon gezielt in den Rasen "eingraben", damit der Mäher wirklich über einen drüberfährt. Wenn man sich einfach nur hinlegt, hält der an.
http://www.nwzonline.de/blaulicht/maehroboter-zerschneidet-kinderfuss-maehroboter-zerschneidet-kinderfuss_a_30,1,979365985.html Demnächst werden die Dinger sowieso verboten. Die Anwälte scharren schon mit den Hufen...
Also wie vermutet: Schnittverletzungen Von "Abmähen" kann keine Rede sein. Natürlich ist das trotzdem sehr schlimm und die Nachbarn hätten darauf achten müssen. Aber man lässt kleine Kinder natürlich nicht in die Nähe (und das muss sehr nah gewesen sein) von laufenden Rasenmähern, egal ob das Roboter sind oder die "Üblichen". Auch nicht für fünf Sekunden. Da müssen sich die Eltern eine erhebliche Mitschuld geben lassen. Auch die Berichterstattung ist wenig seriös: "Da taucht der Mähroboter von hinten auf ..." Ja, vollkommen unerwartet, urplötzlich schiesst der vorher perfekt Getarnte auf das Kleinkind zu - mit einer unglaublichen Geschwindigkeit von 0,5km/h. Keine Chance, da noch etwas zu retten.
Chris D. schrieb: > Auch die Berichterstattung ist wenig seriös: > "Da taucht der Mähroboter von hinten auf ..." > > Ja, vollkommen unerwartet, urplötzlich schiesst der vorher perfekt > Getarnte auf das Kleinkind zu - mit einer unglaublichen Geschwindigkeit > von 0,5km/h. Keine Chance, da noch etwas zu retten. Sind Mähroboter vielleicht doch Carnivoren? Für mich waren das wegen der Materie, mit der sie sich beschäftigen, klassische Herbivoren. Grüße Richard
>Natürlich ist das trotzdem sehr schlimm und die Nachbarn hätten darauf >achten müssen. wtf? Was hat die blöde Göre auf dem Grund der Nachbarn zu suchen. Allein die Eltern sind dafür verantwortlich. Natürlich werden das irgendwelche Winkeladvokaten wieder anders drehen, ändert aber nichts an den Tatsachen. Als Nachbar würde ich mir doch nicht die Verantwortung für das Versagen der Eltern aufbürden lassen. Wie gesagt, die Anwälte scharren schon mit den Hufen. Evtl. reicht dann irgendwann die Anti-Rasenmähroboter-Lobby bis nach Brüssel und unter dem Vorwand der Energieverschwendung (weil tendenziell häufiger gemäht wird) verschwinden die Dinger wie das Glühobst.
Super G. schrieb: > Was hat die blöde Göre auf dem Grund der Nachbarn zu suchen. Du hast ein sehr eigenwilliges Verständnis von „Verkehrssicherungspflicht“.
>Du hast ein sehr eigenwilliges Verständnis von >„Verkehrssicherungspflicht“. Und Du kennst offensicht nicht die "Aufsichtspflicht". Ich zitiere mal WP zum Thema „Verkehrssicherungspflicht“: "Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren." Das könnte man dann auch auf Gartenbesitzer und gartentypische Gefahren umlegen. Deine Denke scheint mir die eines Helikopterdaddys der alles und jedes von seinen Kindern fernhalten will. Gelingt ihm das nicht, muss zumindest ein Schuldiger benannt werden um sich die eigene Unzulänglichkeit nicht eingestehen zu müssen.
Super G. schrieb: > Das könnte man dann auch auf Gartenbesitzer und gartentypische Gefahren > umlegen. Eine „gartentypische Gefahr“ wäre eine Dornenhecke, vielleicht auch ein bei Sturm herunterfallender Ast, sofern im Garten Bäume stehen, aber nicht ein freilaufender Rasenmäher. Wer so ein Ding betreibt, ist halt in der Pflicht, potenziell durch das Teil entstehende Schäden von anderen abzuhalten. > Deine Denke scheint mir die eines Helikopterdaddys der alles und jedes > von seinen Kindern fernhalten will Schön, dass du mich so gut kennst.
Um es mit dem Dude zu sagen:
"Ja weißt Du, das ist vieleicht Deine Meinung, Mann."
Einigen wir und darauf, dass wir unterschiedliche Ansichten zum Thema
haben. Wer von uns beiden im Erstfall vor Gericht recht bekäme, hat
nichts mit dem moralischem Recht oder dem niedergeschriebenem Recht zu
tun, sondern hinge alleine an der Wahl des jeweiligen Anwalts und dem
Gusto des Richters.
>Schön, dass du mich so gut kennst.
Yup, ich beobachte Dich schon eine ganze Weile.
Super G. schrieb: >> Schön, dass du mich so gut kennst. > > Yup, ich beobachte Dich schon eine ganze Weile. Dann können wir uns darauf einigen, dass ich dich um deine ausgesucht schlechte Beobachtungsgabe nicht beneiden werde. ;-)
>Dann können wir uns darauf einigen, dass ich dich um deine ausgesucht >schlechte Beobachtungsgabe nicht beneiden werde. ;-) Kein Problem, ich beneide Dich um Deine ausgesucht schlechte Beurteilungsgabe beim Zensieren/Löschen ausgesuchter Kommentare hier im Forum ja auch nicht. ;-)
Chris D. schrieb: > Also wie vermutet: Schnittverletzungen > > Von "Abmähen" kann keine Rede sein. Schnittverletzung ist sehr untertrieben. Der Fuss war im Fernsehen zu sehen. Die gesamte Ferse hing in Fetzen und Fleisch war rausgerissen, dazu Nerven durchtrennt. Das wächst nicht spurlos wieder zusammen sondern ergibt bleibende Schäden - zumindest Narben und Gefühlsstörungen. Das Problem war, dass das Messer eben nicht augenblicklich stoppt, sondern ausdreht. Im Praxisbeispiel hat das Ding einen Apfel überfahren und direkt geköpft. Auch der Text sagt aus, dass die Dinger Tennisbälle gnadenlos zerteilen. Interessant an dem Bericht fand ich, dass man sie laut GA "nicht unbeaufsichtigt" betreiben darf - was die Meisten aber wohl in der Regel tun. Fragt sich, was ein Roboter bringen soll, wenn man daneben stehen muss? Vielleicht ist die Ziege doch das Wahl der Mittel. Oder ein Infrarotsensor, der Lebewesen erkennt?
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Chris D. schrieb: > Aber man lässt kleine Kinder natürlich nicht in die Nähe (und das muss > sehr nah gewesen sein) von laufenden Rasenmähern, egal ob das Roboter > sind oder die "Üblichen". Gerade (kleine) Kinder dürften sich von solchen niedlichen selbstfahrenden Schildkröten magisch angezogen fühlen. Wenn ich schon sehe, was für eine Mühe ich habe meine Kinder trotz entsprechender Unterweisungen von niedlichen fremden Hunden jeglicher Größe fernzuhalten.
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