Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Firma vor Ende der Bachelorarbeit verlassen


von Kenner der Unzufriedenen (Gast)


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Hallo,

ich arbeite zur Zeit an einem Forschungsinstitut für meine 
Bachelorarbeit, wofür ich keine Vergütung bekomme. Nachdem ich dort 
begonnen habe, ist meinem Betreuer "aufgefallen", dass sich das Thema 
meiner BA mit einem anderen Projekt, das dort z.Zt. am laufen ist, 
kombinieren lässt. Im Nachhinein habe ich dann erfahren, dass die Gruppe 
Fördermittel für das Projekt erhält, ich also im Prinzip kostenlos 
arbeite.

Der für meine BA relevante Teil habe ich bereits fertiggestellt. In 
meinem Vertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt. Kann ich einfach sagen, 
dass ich morgen nicht mehr komme?

von hansmax (Gast)


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sprech das mit dem betreuer deiner uni ab, manche wollen eine bwertung 
vom arbeitgeber. manche interessiert deren meinung nicht die bohne und 
sie bewerten die arbeit komplett selbst.

bei mir wärs zum beispiel möglich gewesen einfach aufzuhören und die 
arbeit dem prof zukommen zu lassen.

von gummi (Gast)


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Wie die Stundenzahl und Anwesenheit geregelt ist, sollte in Deinem 
Vertrag stehen, den Du mit "Forschungsinstitut" geschlossen hast.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Wir kennen nicht den exakten Wortlaut des Vertrages, den Ihr geschlossen 
habt. Daraus sollten sich u.a. auch Deine Pflichten ergeben.

Falls Du vor Ablauf der von Dir zugesagten Dauer gehen solltest, 
brauchst Du Dich später nicht zu wundern, wenn das Tätigkeitszeugnis 
entsprechend ausfällt. Der Vorteil wäre, dass Du schon jetzt wüsstest, 
bei welcher Einrichtung Du Dich für eine spätere Tätigkeit 
(Masterarbeit, Doktorarbeit, normale Anstellung) nicht mehr zu bewerben 
bräuchtest.

von Wolfgang H. (Firma: AknF) (wolfgang_horn)


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Hi, "Kenner",

> Der für meine BA relevante Teil habe ich bereits fertiggestellt. Kann ich
> einfach sagen, dass ich morgen nicht mehr komme?

Vielleicht fändest Du einen Arbeitsanwalt. Aber der kann die 
Langzeitschäden für Dich nicht verhindern.
Denn zukünftige Arbeitgeber durchsuchen Deinen Lebenslauf nach Punkten, 
die für oder gegen Dich als Arbeitnehmer sprechen.

Also lass die Scherzfrage und beantworte sie so, wie ein guter 
Arbeitgeber das gern bei Dir lesen würde.

Das ist zwar ganz und gar nicht im Sinne derjenigen in diesem Forum, die 
"panem et circensis" wollen. Aber Deine Interessen müssen andere sein.

Ciao
Wolfgang Horn

von schraubendreher (Gast)


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Kenner der Unzufriedenen schrieb:

> Der für meine BA relevante Teil habe ich bereits fertiggestellt. In
> meinem Vertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt. Kann ich einfach sagen,
> dass ich morgen nicht mehr komme?

Wie schon oben geschrieben, rede erstmal mit deinem Betreuer. Wenn du 
einfach kündigst und der meint es muss noch was an der Arbeit getan 
werden, gibt es keinen weg zurück.

Ansonsten kommt es wirklich darauf an, was in dem Arbeitsvertrag steht. 
Meine Masterarbeit habe ich bei einem Konzern geschrieben - da gab es 
auch nur ein Taschengeld - und im Vertrag war eine gegenseitige, 
vorzeitige Beendigungsfrist von 4 Wochen vereinbart. Hast du denn einen 
Arbeitsvertrag unterschrieben? Weil bei mir stand damals drin, dass die 
explizit kein Arbeitsvertrag ist, und kein Arbeitsverhältnis zustande 
kommt. Es war ein Vertrag über eine Masterarbeit.

Auf jeden Fall lass dich nicht verarschen und ausnutzen.

von Marx W. (Gast)


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Kenner der Unzufriedenen schrieb:
> Der für meine BA relevante Teil habe ich bereits fertiggestellt. In
> meinem Vertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt. Kann ich einfach sagen,
> dass ich morgen nicht mehr komme?

Und warum wählst du dann so eine Überschrift:
> Firma vor Ende der Bachelorarbeit verlassen?


Entscheiden ist doch auch "WAS WURDE VEREINBART?"!

von MrPeak (Gast)


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Kenner der Unzufriedenen schrieb:
> Der für meine BA relevante Teil habe ich bereits fertiggestellt. In
> meinem Vertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt. Kann ich einfach sagen,
> dass ich morgen nicht mehr komme?

So wie du schreibst hört sich das nach einer Trotzreaktion an... was 
machst du denn stattdessen? Urlaub? Bewerbungen schreiben? Für 
(Nach)prüfungen lernen? Du solltest dich in keinem Fall mit deinem 
Betreuer anlegen, bevor deine  ote in trockenen Tüchern ist. Der macht 
schließlich den Notenvorschlag, dein Prof. nickt den meist nur ab.

Dass Institute Fördermittel kriegen ist völlig normal, warum leitest du 
daraus Ansprüche ab? Du hast nen Vertrag geschlossen, Punkt. 
Nachverhandeln kannste knicken.

von proxyhatch (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Entscheiden ist doch auch "WAS WURDE VEREINBART?"!

In so einer Vereinbarung wird beispielsweise die Dauer der 
unentgeltlichen Tätigkeit festgelegt, nicht aber die Arbeitszeiten. Im 
Prinzip richtet man sich an den Arbeitszeiten des Betreuers bzw. der 
Abteilung.

Außerdem stellt das Institut laut Vertrag die Infrastruktur (wiss. 
Geräte), wobei die Rechte für aufgenommene Forschungsdaten bzw. aus der 
BA resultierende Konstruktionen/Geräte/Patente dem Institut übertragen 
werden.

Kenner der Unzufriedenen schrieb:
> Der für meine BA relevante Teil habe ich bereits fertiggestellt. In
> meinem Vertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt. Kann ich einfach sagen,
> dass ich morgen nicht mehr komme?

Es gibt mehrere Möglichkeiten... Generell musst du bedenken, dass der 
Betreuer zusammen mit dem Prof. deine BA-Note bestimmt. Außerdem kann 
dir der Betreuer ein Empfehlungsschreiben ausstellen. Also lieber nichts 
riskieren und nicht einfach so weg bleiben.

Du solltest die Sache auf jeden Fall dem Prof. melden und ihm klar 
machen, dass der Pflichtteil der BA erfüllt ist und der Betreuer den 
Rahmen sprengen möchte. Falls du vom Prof. keine Unterstützung bekommst, 
dann musst du dich an den Betreuer wenden.

Mach am Besten dem Betreuer einen Vorschlag nach dem Motto: "meinen 
Pflichtteil habe ich soweit erledigt, daher ich schlage vor, die 
nächsten 2-3 Wochen für XYZ (eventuelle Korrekturen oder Nachmessungen) 
zu nutzen. Eine Mitarbeit an Projekt X würde den zeitlichen Rahmen 
sprengen."

Generell empfehle ich: einem Forschungsinstitut nichts schenken. Du hast 
vertraglich keinen Anspruch auf eine Vergütung, von daher beschränkt 
sich deine Tätigkeit bei dem Institut rein auf zeitliche Dauer, jedoch 
nicht auf die Inhalte. Die Inhalte werden vor dem Beginn der BA 
festgelegt.

Naja, im schlimmsten Fall musst du die Zeit am Institut absitzen, außer 
ihr einigt euch.

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