Hallo, ich habe noch ein paar Verstaendnisprobleme mit der Allgemeinzuteilung im Bereich 869,40-869,65 MHz. 1.) Kanalraster: In der 2014er Version (Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014) ist der Satz aus aelteren Versionen nicht mehr vorhanden: "Der Kanalabstand muss 25 kHz betragen, außer wenn das gesamte Band auch als ein einziger Kanal für die Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung genutzt werden kann." Ist er tatsaechlich entfallen und man kann innerhalb dieses Bereiches beliebige Kanaele waehlen oder ist er nur an eine andere Stelle verschoben worden? In Wikipedia und unter Allgemeinzuteilung ist diese Einschraenkung auch noch vorhanden. 2.) 500mW vs. 25mW: Beide Leistungen sind angegeben, wobei die niedrigere anscheinend hoehere Einschraenkungen hat (0,1% Arbeitszyklus statt 10%, keine analogen Audioanwendungen ausser Sprachanwendungen). Pech gehabt wenn mein Sender keine 500mW erreicht oder wo ist der Harken? 3.) Bezieht sich der Arbeitszyklus auf einen einzelnen Sender? Dann koennte man ja mit 10 Sendern trotzdem den Kanal dauerhaft belegen. Viele Gruesse, Florian
Florian, warum schaust Du nicht direkt bei der BNetzA nach: nach 1 Minute ist hier die gültige Info nachzulesen: # http://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/ISM-BNetzA.pdf und # http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html
Vielen Dank fuer deine Hilfe, allerdings hilft das nicht wirklich weiter. Der 869 MHz Bereich ist nicht als ISM Band freigegeben, sondern als SRD. Das ist also nicht in dem von dir genannten Dokument genannt, sondern in dem von mir genannten http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2014_69_SRD_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Und aus dem ergeben sich nunmal die von mir genannten Fragen.
Hallo Florian, jetzt sehen wir alle das von der BNetzA verlinkte Dokument: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2014_69_SRD_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Rechtlich belastbare Aussagen kann Dir nur die BNetzA geben, die würde ich auch immer befragen, wenn etwas unklar ist. Ich sehe eine Aussendung von E/H Wellen als von einer Person erzeugt an. So dass es keine rolle spielt, ob Du einen oder 10 Sender betreiben willst. Sie werden als eine Sendeeinrichtung betrachtet. Magst Du uns beschreiben, was Du genau vorhast ?
Florian M. schrieb: > Ist er tatsaechlich entfallen Offensichtlich. War doch ohnehin Kokolorus: warum sollte sich jemand auf 25 kHz eingeschränkt fühlen, wenn er auch 250 kHz im Ganzen nehmen kann, indem er seine Aussendung als „Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung“ tituliert? Schließlich war das ein reiner Wischiwaschi-Begriff, der nirgends konkret untersetzt war. Parallel könntest du dir die entsprechende ETSI EN mal ansehen. Letztlich sind die Vfgs weiter nichts als eine Umsetzung der ENs. > In Wikipedia und unter Allgemeinzuteilung ist > diese Einschraenkung auch noch vorhanden. Die Veränderung war mir bislang entgangen. Aber das ist ja ein Wiki hier: du kannst das also gern auch selbst aktualisieren, ist ja nicht so, dass nur ich das machen dürfte. ;-) > 2.) 500mW vs. 25mW: Beide Leistungen sind angegeben, wobei die > niedrigere anscheinend hoehere Einschraenkungen hat (0,1% Arbeitszyklus > statt 10%, keine analogen Audioanwendungen ausser Sprachanwendungen). Letzteres dürfte der Unterschied sein: wenn du Sprachübertragung machen willst, bist du an die 25 mW und 0,1 % gebunden, für Datenübertragung darfst du 500 mW und 10 % nutzen. > 3.) Bezieht sich der Arbeitszyklus auf einen einzelnen Sender? Dann > koennte man ja mit 10 Sendern trotzdem den Kanal dauerhaft belegen. Auch dazu sollten sich deutlich detailliertere Begriffsbestimmungen in den ENs befinden. Denk immer dran, dass die Intention dieser Limitierungen natürlich ist, dass alle potenziellen Kandidaten auf dem SRD-Band zum Zuge kommen können. Daher hat das Primat inzwischen ja auch die Belegungserkennung.
Hallo Jörg, das hilft mir schonmal sehr weiter, danke! Jörg W. schrieb: > Florian M. schrieb: > >> Ist er tatsaechlich entfallen > > Offensichtlich. > > War doch ohnehin Kokolorus: warum sollte sich jemand auf 25 kHz > eingeschränkt fühlen, wenn er auch 250 kHz im Ganzen nehmen kann, > indem er seine Aussendung als „Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung“ > tituliert? Schließlich war das ein reiner Wischiwaschi-Begriff, der > nirgends konkret untersetzt war. Ja das ist/war sehr merkwuerdig. Hatte eigentlich fragen wollen ob da jemand konkreteres sagen kann bis ich gesehen habe das der Satz weg ist. > Parallel könntest du dir die entsprechende ETSI EN mal ansehen. > Letztlich sind die Vfgs weiter nichts als eine Umsetzung der ENs. Das ist eine gute Anmerkung. Allerdings war die neuste Norm die ich finden konnte die ETSI EN 300 220-1 V2.4.1 (2012-01). Und da steht das komische Kanalraster immer noch drin. >> In Wikipedia und unter Allgemeinzuteilung ist >> diese Einschraenkung auch noch vorhanden. > > Die Veränderung war mir bislang entgangen. Aber das ist ja ein Wiki > hier: du kannst das also gern auch selbst aktualisieren, ist ja nicht > so, dass nur ich das machen dürfte. ;-) Mache ich gerne, wenn ich mir sicher bin dass ich mich nicht nur verlesen habe :-) >> 2.) 500mW vs. 25mW: Beide Leistungen sind angegeben, wobei die >> niedrigere anscheinend hoehere Einschraenkungen hat (0,1% Arbeitszyklus >> statt 10%, keine analogen Audioanwendungen ausser Sprachanwendungen). > > Letzteres dürfte der Unterschied sein: wenn du Sprachübertragung > machen willst, bist du an die 25 mW und 0,1 % gebunden, für > Datenübertragung darfst du 500 mW und 10 % nutzen. Wenn ich das richtig sehe werden die Audioanwendungen fuer 500 mW garnicht eingeschraenkt. Es wird aber etwas klarer wenn man die Tabelle in der Norm sieht, die anders sortiert ist: Die 25 mW sind einfach im gesamten Band erlaubt und es wurde fuer die Vfg einfach in jedes Subband rueberkopiert ohne die Ueberschneidung zu entfernen. >> 3.) Bezieht sich der Arbeitszyklus auf einen einzelnen Sender? Dann >> koennte man ja mit 10 Sendern trotzdem den Kanal dauerhaft belegen. > > Auch dazu sollten sich deutlich detailliertere Begriffsbestimmungen > in den ENs befinden. Denk immer dran, dass die Intention dieser > Limitierungen natürlich ist, dass alle potenziellen Kandidaten auf > dem SRD-Band zum Zuge kommen können. Daher hat das Primat inzwischen > ja auch die Belegungserkennung. Der Extremfall mit einem einzelnen Geraet mit 10 integrierten Transmittern duerfte nicht der Intention der Norm entsprechen, aber dort wird nur von Transmittern gesprochen, es muesste also im eigentlichen Wortsinn gehen. Der Begriff wird aber leider nicht naeher definiert. Vielleicht in einer uebergeordneten Norm? Persoenlich denke ich an eine Anwendung bei dem mehrere mit Sektorantennen ausgestattete Transmitter um einen Turm angeordnet sind um eine Rundumabdeckung zu erreichen. Um an den Ueberlappungsbereichen der Sektoren keine Interferenzen zu haben wenn sie nicht symbolsynchron sind, sollten diese zeitversetzt das gleiche Signal senden. Die Frage ist hier ob alle zusammen ohne LBT mehr als 10% Duty Cycle haben duerfen oder nicht.
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