Hallo! Ich spiele mit den Gedanken eine GmbH für Hardware und Softwareentwicklung zu gründen (Mikrocontroller Niveau. Keine Elektroinstallationen oder Ähnliches) Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK? Danke schön
Mach einen Existenzgründungskurs bei der IHK. Da bekommst du die Basics die du brauchst. Ist gut angelegtes kleines Geld. Ein (klassisches) Handwerk wird es wohl nicht sein, aber das kommt wirklich auf das Gesamtkonzept an. Auf jeden Fall braucht man eine Idee, Kapital, Kunden, Marktkenntnisse und die schon erwähnten Basics.
Nein, nur die Handwerkskammer wäre daran interessiert, die Tätigkeit als handwerklich einzustufen. Die IHK wird aber eine GmbH mit ihrer eigenen Zwangsmitgliedschaft beglücken.
>Auf jeden Fall braucht man eine Idee, Kapital, Kunden, >Marktkenntnisse und die schon erwähnten Basics. Alles vorhanden. Mache das schon als Unternehmer paar Jahre. Kundenkreis und Kapital sind aufgebaut. Ich möchte jetzt einfach die GmbH daraus machen, habe aber etwas "Angst" dass IHK da (bei der GmbH viel schneller drauf kommt) und alles dicht macht. Ist leider etwas verschwommen die Tätigkeit.
>GmbH mit ihrer eigenen Zwangsmitgliedschaft beglücken.
Habe da kein Problem mit. Die Beiträge sind mir auch egal.
Hauptsache die machen die Firma nicht dicht, weil ich kein Meisterbrief
habe.
Jemanden einstellen kommt im Moment nicht in Frage ;-)
Anfänger schrieb: > Ich möchte jetzt einfach die GmbH daraus machen, habe aber etwas "Angst" > dass IHK da (bei der GmbH viel schneller drauf kommt) und alles dicht > macht. Ist leider etwas verschwommen die Tätigkeit. Da ja eine GMBH dem Gewerbeaufsichtsamt und im Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen wird, wird das auch die IHK auf den Tisch bekommen, mal von einem halben Dutzend Stellen sowieso und jeder will das prüfen ob es koscher ist. Daher sollte man auch die Kompetenz der IHK nutzen um nicht wegen Fehler auf die Schnauze zu fallen. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafe. Welche Zuständigkeiten nachher wirklich zutreffen ist vom Konzept abhängig.
Die IHK schließt dir dein Laden nicht. Die schickt dir höchsten eine Rechnung. MfG Michael
Alles klar, vielen Dank! Ich deute es so: das ist nicht unbedingt ein zulassungspflichtiges Handwerk, aber mit Pech schon :) Man sollte sich informieren!
Man braucht keinen Meisterbrief für eine GmbH. Entwickeln für B2B ist sicher auch OK. MfG Michael
>Die IHK schließt dir dein Laden nicht. Die schickt dir höchsten eine >Rechnung Das wäre von meiner Seite aus OK :)
wieso überhaupt eine GmbH? Eine Betriebshaftpflicht solltest Du sowieso haben. Es gibt viele große erfolgreiche unternehmen die Einzelunternehmen sind wie Aldi, Rossmann ertc
Unwissenheit ist bei so was der erste Schritt in die persönliche Katastrophe. Eine Insolvenz kann fast jeder beantragen der gegen die GmbH eine Forderung hat, die nicht fristgerecht bedient wird. Dann wird das zu einem Fall für den Insolvenzverwalter. Lernt man alles in so einem Kurs.
beantragen kann man viel, das bedeutet aber nicht gleich das man eine Insolvenz hat .-) Dazu muss man in keinen Kurs :-) Eine Personengesellschaft kann man mal eben schnell abmelden wenn man keine Lust mehr hat oder es sich nicht lohnt..eine GmbH ist nicht nicht nur Arbeitsintensiver, mehr Steuerberatungskosten sondern auch die Auflösung ist ein Erheblicher Aufwand..ich kenne viele, die würden den Fehler einer GmbH Gründung kein zweites mal begehen!!
IHK != Handwerkskammer. Beide böse, die IHK in dem Fall vielleicht etwas weniger. Was ist momentan Deine Rechtsform? Eigentlich müsstest Du ja schon IHK Mitglied sein. Und da Du die IHK später eh bezahlen musst, kannst Du Dich jetzt ruhig auch von den beraten lassen.
Max schrieb: > Es gibt viele große erfolgreiche unternehmen die Einzelunternehmen sind > wie Aldi, Rossmann ertc Und Schlecker. Max schrieb: > Eine Personengesellschaft kann man mal eben schnell abmelden wenn man > keine Lust mehr hat oder es sich nicht lohnt.. Siehe Schlecker.
Lass Dir das mal im Detail von Deinem Steuerberater durchrechnen. Eine GmbH wird schnell teuerer als man glaubt und wenn man die Pflichten nicht penibel befolgt ist es mit der Haftungsbeschränkung auch nicht weit her. Gerade bei dem Schwachstromkram und B2B kannst Du viele Haftungsfragen vertraglich abklären ohne Dir gleich eine GmbH ans Bein zu nageln. Max schrieb: > ich kenne viele, die würden den > Fehler einer GmbH Gründung kein zweites mal begehen!! Ja, da kenne ich auch ein paar ...
Ok, danke! Dachte nicht, dass GmbH auch "Nachteile" hat. Im Sinne von "vielleicht doch lieber nicht machen" Ich habe halt ein Gefühl, dass man mit einer GmbH ernster betrachtet wird als ohne. Mir ging es eher nicht um die Haftung, sondern um die Seriosität.
Anfänger schrieb: > Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK? Nein, es wäre das klassische Ingenieurbüro. Welche Fachkenntnisse hast du denn ? Daher kommt die Seriösität. Ein OEM wird nicht beim Schüler einkaufen, GmbH hin oder her. Die GmbH hat das Problem, dass Lieferanten ihr ungern Kredit über ein oaar tausend Euro geben, eben weil sie in der Haftung begrenzt ist. OHG oder Ltd ist natürlich noch unpassender.
Servus, stand vor kurzem vor selber Fragestellung. Software- / Hardwareentwicklung weiterhin als Einzelunternehmer oder ggfs. eine GmbH gründen? Ich habe mich für letzteres entschieden; mit den Themen wie pflicht der doppelten Buchführung, Bilanzierungspflicht, etc. sowie IHK Zwangsmitgliedschaft muss ich nun leben. Es gibt Gründe, bzw. momentan (noch) "rechtliche Grauzonen" (und gesprochene Urteile) in denen es z.B. für einen staatl. gepr. Techniker sinnvoller ist eine GmbH dem Einzelunternehmen vorzuziehen.
Anfänger schrieb: > Ich habe halt ein Gefühl, dass man mit einer GmbH ernster betrachtet > wird als ohne. > Mir ging es eher nicht um die Haftung, sondern um die Seriosität. Das ist nur ein Klischee. Bei einer GmbH bist du zur geschäftlichen Offenbarung verpflichtet(auch wenn es da Ausnahmen gibt, aber wer das nutzt, wirkt nicht unbedingt seriös). -->Bundesanzeiger.de
Anfänger schrieb: > Ok, danke! > Dachte nicht, dass GmbH auch "Nachteile" hat. > Im Sinne von "vielleicht doch lieber nicht machen" > Ich habe halt ein Gefühl, dass man mit einer GmbH ernster betrachtet > wird als ohne. > Mir ging es eher nicht um die Haftung, sondern um die Seriosität. Der war gut :-) Andere sind nicht blöd. Warum sollte man eher einer Steuer- und Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel persönlich haftet? Ich kenne das noch vom Chef meiner ersten Praktikumsstelle: "GmbH? Nur Vorkasse!" Und wie andere schon schrieben: es gibt eine Menge an Fällen, in denen Versäumnisse zur Durchgriffshaftung führen.
Es kommt ja auch etwas auf die Perspektive an. Soll die Firma gross werden, Risikokapital eingeworben werden und mehrere Leute Firmenanteile halten/verkaufen koennen, dann ist eine GmbH genau richtig. AG wuerde auch gehen, Stammkapital ist jedoch hoch. Falls das ganze jedoch eine one-men show werden soll, dann kann man sich auch die Kosten fuer sen Jahresabschluss sparen; vermutlich kannst Du sogar als Freiberufler eingestuft werden, und dann muss noch nicht mal Gewerbesteuer bezahlt werden.
Ja. Die Haftung ist man mit einer GmbH nicht los. Wenn man einen Kredit braucht, gibt's denn nur mit der Hinterlegung des eigenen Hauses und dergeichen. Und Fahrlaessigkeit wird schnell angelastet. Deswegen sollte man sich Muehe geben um die Normen zu kennen und zu erfuellen, speziell die Produktesicherheit. Dann sollte man fuer nicht speziell auf diese Anwendungen entwickelte Produke, Lebensbeeinflussende Anwendungen zB auch Medizinische-, Sicherheits- und Rettungsverwendung ausschliessen. Ich hab zB auch nichts mit Netz gemacht. Kein Netzteil gebaut, usw
Die Kommentare zur Anfrage sind zum Davonlaufen und offenbar zum allergrößten Teil von Leuten verfasst, die weder ein Gewerbe und schon gar keine GmbH betreiben. Ich bin GmbH-Betreiber/Besitzer/GF. Seit gut 12 Jahren. Habe zum überwiegenden Teil das gemacht, was der TO auch will. Weder Die IHK noch die Handwerkskammer noch das Finanzamt haben mir jemals ans Bein gepisst. Verklagt hat mich bisher auch niemand. In die Haftung hat mich auch noch niemand genommen. Und nein, ich habe keinen Existenzgründerkurs bei der IHK gemacht. Kann man aber machen, das erweitert den geistigen Horizont und kostet nichts.
Seit sich in der EU jeder in jedem Land rumtreiben und einen vor welchem dubiosen Gericht auch immer verklagen kann, ist eine Beschränkung der Haftung auf das Firmenvermögen eigentlich Pflicht. Einen Kredit bekommt man als Einzelunternehmer genauso schlecht wie als Gesellschaft, es sei denn man bürgt mit vorhandenem Privatvermögen. Und wer Vermögen hat, braucht eigentlich keinen Kredit. Lalala schrieb: > AG wuerde auch gehen, Stammkapital ist jedoch hoch. Nicht ganz richtig. Es gibt speziell eine "kleine AG", die Regeln entsprechen der GmbH. Bei einer AG braucht man seltener einen Notar (billiger), kann leichter jemand beteiligen. Das wäre meine Empfehlung. Man sollte sich auch noch über die Rentenversicherungspflicht von Geschäftsführern und Vorständen informieren. Lalala schrieb: > Falls das ganze jedoch eine one-men show werden soll, dann kann man sich > auch die Kosten fuer sen Jahresabschluss sparen Ein sauberer Jahresabschluß sind nicht nur Kosten. Wenn man ihn richtig lesen kann, sagt er einem wie man geschäftlich dasteht, wo man besser werden kann, wo man besser werden muß und wann es Zeit ist, sich mit einem blauen Auge zurückzuziehen. MfG Klaus
> Ein sauberer Jahresabschluß sind nicht nur Kosten. Wenn man ihn richtig > lesen kann, sagt er einem wie man geschäftlich dasteht, wo man besser > werden kann, wo man besser werden muß und wann es Zeit ist, sich mit > einem blauen Auge zurückzuziehen. Vollste Zustimmung. Der Jahresabschluss macht die ganze Geschichte erst transparent und steuerbar. Eine Analyse in Zahlen ist wertvoller als der Satz "Och, eigentlich geht es meiner Firma ganz gut".
> Warum sollte man eher einer Steuer- und > Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel > persönlich haftet? Und warum sollte ich jemandem trauen, der nicht einmal in der Lage war, die Ernsthaftigkeit seiner Unternehmung durch die Einbringung von popligen 25 k€ als Stammkapital zu unterlegen?
Bernd G. schrieb: >> Warum sollte man eher einer Steuer- und >> Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel >> persönlich haftet? > > Und warum sollte ich jemandem trauen, der nicht einmal in der Lage war, > die Ernsthaftigkeit seiner Unternehmung durch die Einbringung von > popligen 25 k€ als Stammkapital zu unterlegen? Weil viel Startkapital nichts mit Ernsthaftigkeit zu tun hat. Da muss man sich nur mal die Pleiten anschauen, die so hingelegt werden. Und weil derjenige eben persönlich haftet und im Zweifel nicht nur poplige 25k€ für mich als Gläubiger übrigbleiben (bzw. der Kredit/die Werte wieder von der Bank einkassiert werden). Aber: natürlich kann man eine GmbH wählen - ich habe nichts dagegen. Man sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass man dann bei einer eventuellen Haftung nicht immer automatisch aus dem Schneider ist, so nach dem Motto: "Och, ich hab ne GmbH - da kann mir nichts passieren." Jahresabschlüsse sind natürlich wichtig - aber die gibt es genauso bei Einzelunternehmen. Allerdings sollte man den Überblick über seine Finanzen jederzeit haben, nicht erst ein Jahr später. Die "lästige" Buchführung macht man ja in erster Linie nicht für das FA sondern für sich.
> Allerdings sollte man den Überblick über seine > Finanzen jederzeit haben, nicht erst ein Jahr später. Dafür gibt es die monatliche BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung).
Es gibt in der Tat viele kunden die lieber bei einer Fimra ohne GMBH einkaufen, eben gerade weil der haftbar ist! Kenne genug in meinem Umfeld die angeblich deshalb weniger Aufträge bekommen (deren Meinung!) WEIL sie eine GMBH ltd etc sind,,und daher nicht an die großen Firmen kommen!
> Kenne genug in meinem Umfeld die angeblich deshalb weniger Aufträge > bekommen (deren Meinung!) WEIL sie eine GMBH ltd etc sind,,und daher > nicht an die großen Firmen kommen! Hierbei handelt es sich schlichtweg um Leute, die irgendeinen Grund für ihr geschäftliches Unvermögen finden müsssen. Wer hindert diese Mitbürger daran, neben ihrer GmbH noch zusätzlich als persönlich haftender Einzelkaufmann aufzutreten oder die GmbH-Geschichte rückgängig zu machen? Meine GmbH verkauft nur und ausschließlich an große Mittelständler.
"Hierbei handelt es sich schlichtweg um Leute, die irgendeinen Grund für ihr geschäftliches Unvermögen finden müsssen." sehe ich genauso..gilt aber in beide Richtungen..es bedarf für mehr Erfolg keiner GmbH
Max schrieb: > Es gibt in der Tat viele kunden die lieber bei einer Fimra ohne GMBH > einkaufen, eben gerade weil der haftbar ist! Bei einem insolventen Einzelunternehmer dürfte genausowenig zu holen sein. Und es gibt ja nicht nur Vorkasse, wenn man schon bei Beginn der Geschäftsbeziehung mit der Insolvenz des Geschäftspartners rechnet.
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Max schrieb: > wieso überhaupt eine GmbH? > Eine Betriebshaftpflicht solltest Du sowieso haben. Das ist, soweit nicht vorgeschrieben, immer auch eine Kosten- Nutzenrechnung. Zumal eine Betriebshaftpflicht nicht die Risiken abdeckt, die bspw. ein Geschäftsführer GmbH hat (Durchgriffshaftung/Organhaftung). Da wäre zusätzlich eine D&O/Berufshaftpflichtversicherung nötig. > Es gibt viele große erfolgreiche unternehmen die Einzelunternehmen sind > wie Aldi, Rossmann ertc Das sind beides GmbHs. Trigema wäre ein bekannteres Unternehmen, das tatsächlich ein Einzelunternehmen ist (eingetragener Kaufmann). Je nach Tätigkeitsbereich und insb. zusammen mit den kommenden CETA, TTIP, TISA-"Abkommen" und den daraus u.U. resultierenden, zusätzlichen Haftungs- und Prozessrisiken, würde ich mittlerweile immer eine GmbH oder ähnliches nehmen (z.B. eingetragene Genossenschaft) und je nach Tätigkeit auch eine Aufteilung in Entwicklung und Vertrieb vornehmen. Chris D. schrieb: > Andere sind nicht blöd. Warum sollte man eher einer Steuer- und > Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel > persönlich haftet? Ich kenne das noch vom Chef meiner ersten > Praktikumsstelle: "GmbH? Nur Vorkasse!" Bei Neukunden, egal wem, gibt es bei mir schon lange nichts anderes als Vorkasse mehr. Ebenso erwarte ich nicht, dass mir jemand Kredit gewährt. Warum auch? Wer meint von der Hand in den Mund leben zu müssen also bspw. "günstig" einkauft und "teuer" verkauft und dann auch noch erst dann zahlen möchte, wenn er das Geld von seinem Kunden eingetrieben hat, darf gerne mit jemand anderem Geschäfte machen.
" T*r*i*g*ema wäre ein bekannteres Unternehmen" LOL :-) sorry, da mußte ich jetzt schmunzeln :-) klar kennt jeder laaange vor Rossmann Aldi und co ;-).. Wenn man Platinen entwickelt und verkauft ist eine Betriebshaftlich sicher sinvoll....ich denke in diesem Fall sogar eine der wenigen wirklich sinnvollen!
Nemesis schrieb: > Mach einen Existenzgründungskurs bei der IHK. Da bekommst du > die Basics die du brauchst. Ist gut angelegtes kleines Geld. Bei uns in NRW ist die allgemeine Infoveranstaltung (2-4 Stunden) normalerweise kostenlos. Das darauf ggf. folgende Seminar (1-3 Tage) kostet auch recht wenig (ca. 100 €, evtl. etwas mehr je nach Umfang). So grundlegende Fragen wirst du aber direkt in der Infoveranstaltung klären können, evtl. sogar telefonisch bei der IHK.
Bernd G. schrieb: > Und warum sollte ich jemandem trauen, der nicht einmal in der Lage war, > die Ernsthaftigkeit seiner Unternehmung durch die Einbringung von > popligen 25 k€ als Stammkapital zu unterlegen? Manche haben das Geld einfach nicht und müssen dann andere Rechtsformen wählen. Die englische Ltd. kommt ja mit 1 Pfund Startkapital aus, aber man muss die Firma in England anmelden und man muss in Englisch bilanzieren. Deutschland bietet im Gegenzug die 1-Euro-GmbH auch UG genannt. Nach meinem letzten Kenntnisstand muss man das Grundkapital vorrangig erwirtschaften, aber verbindlich kann ich das nicht sagen. Was das Grundkapital angeht, kann dies auch zu 50% an Sachwerten erfolgen. Chris D. schrieb: > Und weil derjenige eben persönlich haftet und im Zweifel nicht nur > poplige 25k€ für mich als Gläubiger übrigbleiben (bzw. der Kredit/die > Werte wieder von der Bank einkassiert werden). Bei der GmbH haftet der Inhaber mit dem investierten/erwirtschafteten Vermögen, jedoch nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn über den Umweg eines Kredits wofür eine Grundschuld besteht. Chris D. schrieb: > Aber: natürlich kann man eine GmbH wählen - ich habe nichts dagegen. Man > sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass man dann bei einer > eventuellen Haftung nicht immer automatisch aus dem Schneider ist, so > nach dem Motto: "Och, ich hab ne GmbH - da kann mir nichts passieren." Kommt auf die Sachlage an und ob evtl. das Strafrecht (z.B. Betrug) verletzt wurde. > Jahresabschlüsse sind natürlich wichtig - aber die gibt es genauso bei > Einzelunternehmen. Allerdings sollte man den Überblick über seine > Finanzen jederzeit haben, nicht erst ein Jahr später. Die "lästige" > Buchführung macht man ja in erster Linie nicht für das FA sondern für > sich. Na ja, ein Kunde möchte natürlich wissen, ob der Lieferant als Geschäftspartner verlässlich und nachhaltig ist. Die jährliche Bilanz einer GmbH ist da schon sehr vom Nutzen und das dürfte auch den Vorteil ausmachen. Bernd G. schrieb: > Meine GmbH verkauft nur und ausschließlich an große Mittelständler. Das ist keine Voraussetzung für eine GmbH. Jeder Unternehmer kann mit jeden Kunden frei Handel treiben die er WILL. Steffen R. schrieb: > Bei einem insolventen Einzelunternehmer dürfte genausowenig zu holen > sein. Kommt drauf an. Man muss dabei die Vermögensunterschiede berücksichtigen. Angenommen man hat Immobilienvermögen, aber kaum freies Kapitalvermögen. Die einfachste logische Konsequenz wäre ein Kredit mit der Immobilie als Sicherheit. Dieses Kapitalvermögen kann man dann in die Firma investieren. Wenn das Geld futsch ist und die Banken nichts nachlegen, man den Kredit nicht zurück zahlen kann, geht auch die Immobilie über die Wupper. Da hilft auch keine GmbH. Hätte man vorerst ausreichend Kapitalvermögen und Immobilienvermögen ohne das man einen Kredit benötigt, wäre die Immobilie bei einer Insolvenz der GmbH geschützt, bei einer Nicht-GmbH würde der Inhaber dagegen mit der Immobilie, die ja wahrscheinlich zum Privatvermögen gehört haften, auch ohne das eine Bank da mit spielt. Arc N. schrieb: > Bei Neukunden, egal wem, gibt es bei mir schon lange nichts anderes als > Vorkasse mehr. Kann man natürlich machen, aber der Mittelstand wird meist Lieferung auf Rechnung erwarten. Wie man sich dann tatsächlich einigt bleibt den Firmen überlassen. Max schrieb: > Wenn man Platinen entwickelt und verkauft ist eine Betriebshaftlich > sicher sinvoll....ich denke in diesem Fall sogar eine der wenigen > wirklich sinnvollen! Man sollte aber mit dem Versicherer mögliche Haftungsszenarien bei Vertragsabschluss ausführlich klären. Im Versicherungsfall sollte der Versicherer nämlich kein Schlupfloch haben die Leistung zu verweigern.
> Im Versicherungsfall sollte der Versicherer nämlich kein Schlupfloch > haben die Leistung zu verweigern. Er wird aber in jedem Falle eines finden (bereits im Vertrag sorgfältig und unsichtbar eingebaut), zur Not mit Hilfe seiner Rechtsabteilung. Deshalb halte ich den Abschluss einer Betriebs- und/oder Produkthaftpflichtversicherung für weitgehend sinnfrei. Im Zweifelsfalle wird der Versicherer erst zahlen, wenn deine Firma bereits platt wie eine Flunder ist und du unter der Brücke schläfst. Meine persaönliche Meinung, kein Dogma.
Bernd G. schrieb: > Meine persaönliche Meinung, kein Dogma. Deine Meinung in Ehren, aber als Pragmatiker hast du mit der Problematik wohl keine Erfahrung? Dann wird deine Meinung kaum jemanden nützen.
Bernd G. schrieb: > Im Zweifelsfalle wird der Versicherer erst zahlen, wenn deine Firma > bereits platt wie eine Flunder ist und du unter der Brücke schläfst. Der Geschäftszweck einer Versicherung ist, möglichst viel Geld zu kassieren und wenig zu zahlen (außer als Dividende). Das ist sie ihren Aktionären schuldig und wenn sie das nicht tut, ist der Vorstand bald weg. Nur wenn das Abwehren einer Forderung offensichtlich mehr kostet als das Auszahlen wird da Geld kommen. Und wenn die Rechtsabteilung wenig zu tun hat oder sich einer profilieren will, kann das auch mal lange dauern. Ja, für die ganz harten Sachen sollte man eine haben. Man kann aber mit den ansonsten gesparten Beiträgen auch selber Rücklagen bilden. MfG Klaus
Klaus schrieb: > Bernd G. schrieb: >> Im Zweifelsfalle wird der Versicherer erst zahlen, wenn deine Firma >> bereits platt wie eine Flunder ist und du unter der Brücke schläfst. > > Der Geschäftszweck einer Versicherung ist, möglichst viel Geld zu > kassieren und wenig zu zahlen (außer als Dividende). Das ist sie ihren > Aktionären schuldig und wenn sie das nicht tut, ist der Vorstand bald > weg. Nur wenn das Abwehren einer Forderung offensichtlich mehr kostet > als das Auszahlen wird da Geld kommen. Und wenn die Rechtsabteilung > wenig zu tun hat oder sich einer profilieren will, kann das auch mal > lange dauern. Ja, das sehe ich auch ähnlich wie Bernd. Wenn Betriebshaftpflicht, dann auf jeden Fall auch Rechtsschutz (bei anderer Versicherung ;-) Ich hatte das schon öfter gefragt: kennt jemand auch nur irgendjemand aus dem reinen Elektronikbereich (nicht Handwerker, da kenne ich in der Tat einige Fälle, wobei da der Schaden auch überschaubar war), der schonmal bis aufs Hemd haften musste und das nicht anders lösen konnte? Ich und alle meine Kontakte aus dem Bereich kennen nämlich keinen einzigen Fall, bei dem so ein Fall das Unternehmen ruiniert hätte, geschweige denn überhaupt wegen eines katastrophalen Produktfehlers gehaftet werden musste. Meine Erfahrung: wer seine Produkte/Geräte auch nur halbwegs sauber aufbaut und absichert, der kann auch ohne Scheinabsicherung sehr ruhig schlafen. > Ja, für die ganz harten Sachen sollte man eine haben. Man kann aber mit > den ansonsten gesparten Beiträgen auch selber Rücklagen bilden. Das ist sowieso das allerbeste. Chris (hat auch keine Betriebshaftpflicht, dafür ordentliche Rücklagen :-)
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Da es hier je um die Angst ging, dass der Geschäftspartner insolvent geht... Nemesis schrieb: > Chris D. schrieb: >> Und weil derjenige eben persönlich haftet und im Zweifel nicht nur >> poplige 25k€ für mich als Gläubiger übrigbleiben (bzw. der Kredit/die >> Werte wieder von der Bank einkassiert werden). > > Bei der GmbH haftet der Inhaber mit dem investierten/erwirtschafteten > Vermögen, jedoch nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn über > den Umweg eines Kredits wofür eine Grundschuld besteht. Auch bei Fehlverhalten, z.B. verschleppte Insolvenz, greift die Haftung. Nemesis schrieb: > Hätte man vorerst ausreichend Kapitalvermögen und Immobilienvermögen > ohne das man einen Kredit benötigt, wäre die Immobilie bei einer > Insolvenz der GmbH geschützt, bei einer Nicht-GmbH würde der Inhaber > dagegen mit der Immobilie, die ja wahrscheinlich zum Privatvermögen > gehört haften, auch ohne das eine Bank da mit spielt. Hier hatte ich die Sicht der Gläubiger im Sinn und wollte dem Argument entgegentreten, dass von Einzelunternehmern im Insolvenzfall mehr zu holen ist als bei einer GmbH. Mein Gedanke war: Zum einen geht man davon aus, aus einer insolventen GmbH nichts mehr holen zu können (daher keine Geschäftsbeziehung). Zum anderen erwartet man bei einem insolventen Einzelunternehmer noch Werte, um die Insolvenzmasse zu bedienen. Kommt sicherlich immer auf den Einzelfall an und ob wann man die Reißleine zieht. Die unterschiedliche Situation für den insolventen Unternehmer war nicht mein Anliegen.
Chris D. schrieb: > Ich und alle meine Kontakte aus dem Bereich kennen nämlich keinen > einzigen Fall, bei dem so ein Fall das Unternehmen ruiniert hätte, > geschweige denn überhaupt wegen eines katastrophalen Produktfehlers > gehaftet werden musste. Für den kleinen Bereich wo du wirtschaftest, glaube ich dir das sogar, aber in Deutschland gibts z.Zt 2-3 Millionen Firmen, von denen du gar nichts weißt oder du auch nur mal von gehört hast. Sicher bringt eine Rückrufaktion oder schlimmeres nicht gleich die Insolvenz ein, zumal ja da auch eine Haftpflicht eintreten kann. Ansonsten kann es schon mal dazu führen, dass eine Firma ohne weiteres ruiniert wird.
Nemesis schrieb: > Für den kleinen Bereich wo du wirtschaftest, glaube ich dir das > sogar, aber in Deutschland gibts z.Zt 2-3 Millionen Firmen, von > denen du gar nichts weißt oder du auch nur mal von gehört hast. Natürlich. Aber ich habe ein sehr gutes Netzwerk (böse! ;-) in diesem Bereich und kenne geschätzte 70 durchaus auch größere Firmen mit >100 Mitarbeitern. Keine dieser Firmen hatte bisher einen Produkthaftungsfall. > Sicher bringt eine Rückrufaktion oder schlimmeres nicht gleich > die Insolvenz ein, zumal ja da auch eine Haftpflicht eintreten > kann. Ansonsten kann es schon mal dazu führen, dass eine Firma > ohne weiteres ruiniert wird. Wie gesagt: ich kenne keine Firma, die im Bereich Elektronik (und darum geht es ja hier) produziert, die überhaupt in Regress genommen wurde. Von Pleite rede ich da noch nicht einmal. Mit solcher diffuser Angst haben Versicherungen allerdings immer schon gute Geschäfte gemacht. Das gesparte Geld sollen die Firmen lieber in sauberes und sicheres Produktdesign stecken :-)
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Bearbeitet durch Moderator
> Mit solcher diffuser Angst haben Versicherungen allerdings immer schon > gute Geschäfte gemacht. Herr Rachegöttin ist möglicherweise einer der von uns so geliebten Versicherungsmakler. Ich kenne aus meiner bisher im Westen zurückgelegten Berufslaufbahn auch keine Firmen, die mit irgendwelchen Haftungsansprüchen überzogen worden wären. Wenn die Firmen krachengingen, dann aus allen nur denkbaren anderen Gründen, aber nicht dadurch. Mir bekannte Produktbeanstandungen wurden alle auf dem kleinen Dienstweg reguliert. Der schlimmste mir bekannte Fall: der AG hat dem AN das versaubeutelte Entwicklungsergebnis nicht abgenommen und nicht bezahlt. Also: die Entwicklung ordentlich durchziehen und sich nicht aus Angst einen Fleck ins Hemd machen.
Ach Leute, wenn eine Firma solche Probleme hat dann wird sie diese schön vertraulich halten. Auch ihr würdet das tun. Schließlich ist im Geschäftsleben der gute Ruf das wichtigste Kapital. Der wohl verbreiteste simpelste Grund eine GmbH zu gründen, ist Privatvermögen vom Betriebsvermögen Haftungsrechtlich getrennt zu halten.
Bernd G. schrieb: > Ich kenne aus meiner bisher im Westen zurückgelegten Berufslaufbahn auch > keine Firmen, die mit irgendwelchen Haftungsansprüchen überzogen worden > wären. Da gabs schon welche, etwa wenn man minderwertige Ware verkauft (wozu 1,5^2 Kabel wenn es auch 0,25^2 gibt) und damit gleich die Wohnung abfackelt.
Ich hatte schon mal irgendeine dreißigste Grundschuld an einem Privathaus. Da hat es einen gutgläubigen Einzelkämpfer (Entwickler und Prototypenbauer) zerlegt, weil ein Auftraggeber nicht gezahlt hat, die Kosten aber weitergelaufen sind. Ich hab dann auf meine Forderung verzichtet (war nicht wirklich viel, und nach der Quote eigentlich nix) aber das Haus und mehr waren wegen der 29 anderen größeren Forderungen natürlich weg. Zahlungsverzug ist eigentlich nichts dramatisches, aber wenn der Teufel es auf einen abgesehen hat ... Bei einer GmbH wäre das Haus noch da gewesen. MfG Klaus
> Da gabs schon welche, etwa wenn man minderwertige Ware verkauft (wozu > 1,5^2 Kabel wenn es auch 0,25^2 gibt) und damit gleich die Wohnung > abfackelt. Mit solcherart Firmen pflege ich allerdings keinen Umgang.
Nemesis schrieb: > Ach Leute, wenn eine Firma solche Probleme hat dann wird sie diese > schön vertraulich halten. Du machst mich neugierig, begründest aber auch gleich, warum Du selber kein Beipiel bringen kannst. Die Religionen funktionieren genauso. Zum Glück kommt die Strafe aber erst im Jenseits ;-)
m.n. schrieb: > Zum Glück kommt die Strafe aber > erst im Jenseits ;-) Na, hoffentlich schön warm. ;-b
m.n. schrieb: > Nemesis schrieb: >> Ach Leute, wenn eine Firma solche Probleme hat dann wird sie diese >> schön vertraulich halten. > > Du machst mich neugierig, begründest aber auch gleich, warum Du selber > kein Beipiel bringen kannst. > Die Religionen funktionieren genauso. Zum Glück kommt die Strafe aber > erst im Jenseits ;-) Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger "jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, ... einzureichen." §325 HGB also alles andere als aktuell. Zudem sind die üblichen GmbHs nicht zur Kapitalflussrechnung verpflichtet was es deutlich schwieriger/fast unmöglich macht zu überprüfen, ob diese überhaupt noch zahlungsfähig sind...
@Anfänger Wenn du jemanden zum mit gründen etz. suchst schreib mal ne Mail rein wo man dich erreichen kann Gruß
Um jetzt mal die ursprüngliche Frage zu beantworten:
> Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK?
Antwort des Senders Erewan: das kommt drauf an.
Wenn du als Tätigkeitsfeld in der Gewerbeanmeldung und im
Gesellschaftsvertrag z.B. Softwareentwicklung, Systementwurf sowie
elektrische und mechanische Konstruktion angibst, wird die HWK kein
Unheil in Bezug auf eine zulassungspflichtige Tätigkeit machen.
Wenn du aber schreibst: "...und Herstellung eigener Produkte", dann wird
sie möglicherweise einen Meister o.ä. sehen wollen. Das ist mir in einer
früheren Firma passiert, da wollte der GF unbedingt das Ding mit den
eigenen Produkten im Gesellschaftsvertrag haben. Daraufhin wollte die
HWK einen Meisterbrief sehen. Glücklicherweise hatt der GF ein Diplom
plus Facharbeiterbrief, was an der Stelle auch als Meister durchging.
Ob das rechtens war und ob es heute immer noch so ist, kann ich nicht
sagen, würde aber zur Vorsicht raten.
Was du dann wirklich machst, interessiert am Ende keine Sau mehr.
Bernd G. schrieb: > Um jetzt mal die ursprüngliche Frage zu beantworten: > >> Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK? > > Antwort des Senders Erewan: das kommt drauf an. Genau :-) > Wenn du als Tätigkeitsfeld in der Gewerbeanmeldung und im > Gesellschaftsvertrag z.B. Softwareentwicklung, Systementwurf sowie > elektrische und mechanische Konstruktion angibst, wird die HWK kein > Unheil in Bezug auf eine zulassungspflichtige Tätigkeit machen. > > Wenn du aber schreibst: "...und Herstellung eigener Produkte", dann wird > sie möglicherweise einen Meister o.ä. sehen wollen. Das ist mir in einer > früheren Firma passiert, da wollte der GF unbedingt das Ding mit den > eigenen Produkten im Gesellschaftsvertrag haben. Daraufhin wollte die > HWK einen Meisterbrief sehen. Glücklicherweise hatt der GF ein Diplom > plus Facharbeiterbrief, was an der Stelle auch als Meister durchging. Wobei es auch da darauf ankommt, wie man das in die Anmeldung schreibt. Hier steht u.a. "Entwicklung und industrielle Produktion". "Industrielle Produktion" kann alles Mögliche von Einzelstücken bis hin zu Millionenstückzahlen bedeuten. Dazu dann noch das beliebte Stichwort "Handel/Großhandel" (Handel passt ja eigentlich immer) und schon schlüpfst Du bei der IHK unter ;-) > Ob das rechtens war und ob es heute immer noch so ist, kann ich nicht > sagen, würde aber zur Vorsicht raten. Ja. Auf jeden Fall klotzen, nicht kleckern. > Was du dann wirklich machst, interessiert am Ende keine Sau mehr. Eben.
Bernd G. schrieb: > Wenn du aber schreibst: "...und Herstellung eigener Produkte", dann wird > sie möglicherweise einen Meister o.ä. sehen wollen. Das ist mir in einer > früheren Firma passiert, da wollte der GF unbedingt das Ding mit den > eigenen Produkten im Gesellschaftsvertrag haben. Daraufhin wollte die > HWK einen Meisterbrief sehen. Glücklicherweise hatt der GF ein Diplom > plus Facharbeiterbrief, was an der Stelle auch als Meister durchging. > > Ob das rechtens war und ob es heute immer noch so ist, kann ich nicht > sagen, würde aber zur Vorsicht raten. Heute musst du drauf achten, ob die Tätigkeit gefahrgeneigt ist und das ist bei netzbetriebenen Geräten in jedem Fall und bei Batteriegeräten je nach Ausführung im Besonderen zu erwarten. Ob das Geschäftskonzept unter die Knute von der IHK oder HWK fällt wird sich ja dann zeigen. Meister gibts in beiden Kammern. Mit Elektronikvertrieb sollte man aber erst mal auf der sicheren Seite sein und kann später erforderlichenfalls nachbessern oder abändern. Wird ja dann immer wieder nach geprüft. Das muss nämlich nicht in allen Einzelheiten angemeldet werden, sondern nur grob, was der Gewerbezweck ist und der darf Geld verdienen mit Elektronik sein. Ich glaube nicht, dass die Kammern eigene Möglichkeiten haben, festzustellen ob eine Firma Produkte herstellt, es sei denn, man lässt die in der eigenen Firma rum schnüffeln. Wegen der fehlenden Amtsbefugnisse dürfte das aber aussichtslos sein. Probleme können eher entstehen, wenn man die Produktion so auffällig macht, dass die Gewerbeaufsicht mal aktiv werden muss. So eine Anzeige, selbst wenn die noch so trivial ist, könnte mächtig Ärger machen.
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