Hallo, heute habe Ich mein Arbeitszeugnis für die Zeit meiner Ausbildung als Elektroniker erhalten. Allerdings bin Ich mir nicht sicher was Ich davon halten soll und würde gerne mal ein paar Meinungen dazu hören. --- Herr XXX, geboren am XXX, wurde vom 01. September 2012 bis zum 09. Juli 2015 in unserem Unternehmen zum Elektroniker- Energie- und Gebäudetechnik ausgebildet. Vor der Elektro-Innung XXX legte Herr XXX vorzeitig am 09. Juli 2015 die Abschlussprüfung mit Erfolg ab. Der Gang der betrieblichen Ausbildung war an der Ausbildungsordnung ausgerichtet, so dass Herr XXX über die einschlägigen Kenntnisse und Fertigkeiten eines Elektronikers verfügt. Herr XXX zeigte reges Interesse an seiner Ausbildung und an den Aufgaben und Tätigkeiten des angestrebten Berufszieles. Wir haben ihn als einen selbstständigen und überlegt agierenden Menschen kennengelernt. Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben sehr sorgfältig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Herr XXX hat sich gute berufliche Kenntnisse angeeignet. Herr XXX verhielt sich gegenüber Ausbildern, Vorgesetzten, den Mitarbeitern aller Abteilungen und den übrigen Auszubildenden jederzeit freundlich, hilfsbereit, aufgeschlossen und kooperativ. Nach Beendigung seiner Berufsausbildung übernehmen wir Herrn XXX in ein befristetes Arbeitsverhältnis. Wir wünschen ihm eine glückliche berufliche und persönliche Entwicklung. --- Ich arbeite noch einen Monat nach Beendigung der Ausbildung im Lehrbetrieb und beginne dann die Fachoberschule Kl.12 um anschließend zu studieren. Mein Chef hätte mich wohl sehr gerne übernommen, daher bin Ich mir bei einigen Formulierungen nicht ganz sicher, ob sie wirklich positiv sind. Laut Internetrecherche zb die Passage mit "zeigte reges Interesse", "einschlägige Kenntnisse" oder auch der fehlende Dank am Ende. Was haltet Ihr davon?
MK schrieb: > daher bin Ich mir bei einigen Formulierungen nicht ganz sicher, ob sie > wirklich positiv sind. In Schulnoten ist das insgesamt eine 2-3... Denn da sind "gute" Leistungen angeführt. Aber eben keine "sehr guten" oder gar aus der Menge "hervorragenden" bzw. "herausragenden" Leistungen.
MK schrieb: > und erledigte die ihm > übertragenen Aufgaben sehr sorgfältig, zuverlässig und > verantwortungsbewusst. Das klingt auch negativ, da hier das Schlüsselwort stets oder jederzeit fehlt.
Aha ok, das Gefühlt hatte Ich ehrlich gesagt auch. Leider entspricht das wohl überhaupt nicht den Tatsachen. Ich tippe mal auf Unwissenheit oder Verärgerung, da Ich nicht im Betrieb bleiben möchte. Dann werd Ich das Ganze wohl nochmal überarbeiten lassen müssen. Gibt es da denn Formulierungen, die besonders ins Auge stechen(schlecht sind)?
Sehr verdächtig ist die Formulierung des Arbeitszeugnisses in der Vergangenheitsform. Üblich ist jedoch das Präsens, wobei als Ausstellungstag des Zeugnisses immer der letzte Arbeitstag gewählt wird, d.h. in Deinem Fall der 09.07.2015. Folglich muss dann die Ankündigung der Übernahme im Futur erfolgen. Da in der Aufstellung der Personengruppen, denen gegenüber Du Dich positiv verhalten hast, die Kunden oder Geschäftspartner fehlen, würde ich als Leser des Arbeitszeugnisses annehmen, dass es da einige Entgleisungen gegeben hätte.
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MK schrieb: >Herr XXX, geboren am XXX, wurde vom 01. September 2012 bis zum 09. Juli >2015 in unserem Unternehmen zum Elektroniker- Energie- und >Gebäudetechnik ausgebildet. Also als Elektriker? Der Bindestrich hinter dem Elektroniker ist auch falsch und gehört wenigstens durch ein Komma ersetzt. In der Jobbörse werden die Worte dahinter in der Regel in Klammern gesetzt. Wenn gruppieren, dann richtig. Ist das im Original auch so vorhanden? >Vor der Elektro-Innung XXX legte Herr XXX vorzeitig am 09. Juli 2015 die >Abschlussprüfung mit Erfolg ab. Hier wäre eine Begründung sinnvoll warum hier vorzeitig abgeprüft wurde. Ist nämlich ein Unterschied ob das in der Person des Azubi begründet war oder auf Veranlassung der HWK oder Innung. >Der Gang der betrieblichen Ausbildung war an der Ausbildungsordnung >ausgerichtet, so dass Herr XXX über die einschlägigen Kenntnisse und >Fertigkeiten eines Elektronikers verfügt. Eine Ausbildungsordnung gibt es wohl immer und daher gehören hier Details über die erlernten Tätigkeiten und wie die im einzelnen bewertet wurden, was man gewöhnlich auf einen separaten Bogen finden kann oder hier kompakt in diesem Zeugnis. >Herr XXX zeigte reges Interesse an seiner Ausbildung und an den Aufgaben >und Tätigkeiten des angestrebten Berufszieles. Sich Regen bringt Segen. Bisschen angestaubt diese Aussage. Viel Masse, wenig Klasse. >Wir haben ihn als einen selbstständigen und überlegt agierenden >Menschen kennengelernt. Auch nicht so der moderne Text wie er üblich ist. Ich würde das als: War nicht stets bei der Sache, interpretieren. >Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und erledigte die ihm >übertragenen Aufgaben sehr sorgfältig, zuverlässig und >verantwortungsbewusst. Azubis haben gewöhnlich noch keine Verantwortung, daher ist das hier eher fehl platziert. >Herr XXX hat sich gute berufliche Kenntnisse >angeeignet. Bisschen mager, aber schwach aussagekräftig. Mit "stets" und "Zufriedenheit" würde es freundlicher und aussagekräftiger klingen. Um nicht immer mit den gleichen Begriffen zu arbeiten, was sich dann wie Geplapper liest, wäre eine Gruppierung mit Abschlussbeurteilung im Absatz eine sinnvolle Vorgehensweise. Selbstverständichkeiten aufzuzählen sind immer ein Indiz dafür das man damit was sagen will. Tatsächlich ist das negativ und wird auch so interpretiert. >Herr XXX verhielt sich gegenüber Ausbildern, Vorgesetzten, den >Mitarbeitern aller Abteilungen und den übrigen Auszubildenden jederzeit >freundlich, hilfsbereit, aufgeschlossen und kooperativ. Hm, sind Ausbilder keine Vorgesetzte? Wirklich alle Abteilungen? Mit so einigen wird der Azubi doch nie was zu tun gehabt haben. Wenn so Selbverständlichkeiten wie freundlichkeit, hilfsbereitschaft aufgeschlossenheit und kooperativität aufgezählt werden, anstatt einfach zu schreiben ...stehts zu unserer vollsten (oder vollen Zufriedenheit) zu schreiben, dann will der Urheber wohl damit etwas sagen. Das ganze Zeugnis ist mit solchen Bagatellen durchsetzt. Kann der Urheber das nicht besser? >Nach Beendigung seiner Berufsausbildung übernehmen wir Herrn XXX in ein >befristetes Arbeitsverhältnis. Auch hier gehört ein Begründung rein, ansonsten ist der Satz wieder nicht aussagekräftig. Warum befristet und nicht unbefristet? >Wir wünschen ihm eine glückliche berufliche und persönliche Entwicklung. Glücklich kann er mit einem Lotteriegewinn, einer Frau und Kinder werden. Im Beruf wird für den weiteren Berufsweg alles Gute gewünscht, was man aber noch steigern kann durch "bedauern". Entweder sind die so blöd oder so hinterhältig, das man die im Gehen ständig in den A... treten sollte. Im Ergebnis zwischen Drei und Vier. Wie ist denn der Notendurchschnitt von der Berufsschule?
Also vorab erstmal, die Formulierung inkl. Zeichensetzung habe ich 1-zu-1 aus dem Original übernommen. Der Betrieb ist ein mittlerer Handwerksbetrieb mit ca 45 Mitarbeitern. In meiner Ausbildung hatte Ich schon sehr früh Verantwortung. Ich war ab Beginn des zweiten Lehrjahres selbstständig, praktisch als ausgelernte Kraft tätig im Bereich Sicherheitstechnik, habe nebenbei noch nahezu sämtliche CAD-Zeichnungen für den Betrieb angefertig und bei diversen Projekten die Leitung übernommen. Daher ist die Formulierung "an der Ausbildungsordnung" schon mal komplett falsch. Die vorzeitige Prüfung war aufgrund guter Leistungen. Das Berufsschulabschlusszeugnis hat einen Schnitt von 1,1 und die Gesellenprüfung wurde habe Ich auch mit einer 1 abgelegt. Alles in allem habe Ich auch den Eindruck, den du in deinem letzten Absatz beschreibst...
MK schrieb: > Also vorab erstmal, die Formulierung inkl. Zeichensetzung habe ich > 1-zu-1 aus dem Original übernommen. Der Betrieb ist ein mittlerer > Handwerksbetrieb mit ca 45 Mitarbeitern. > > In meiner Ausbildung hatte Ich schon sehr früh Verantwortung. Ich war ab > Beginn des zweiten Lehrjahres selbstständig, praktisch als ausgelernte > Kraft tätig im Bereich Sicherheitstechnik, habe nebenbei noch nahezu > sämtliche CAD-Zeichnungen für den Betrieb angefertig und bei diversen > Projekten die Leitung übernommen. Daher ist die Formulierung "an der > Ausbildungsordnung" schon mal komplett falsch. > > Die vorzeitige Prüfung war aufgrund guter Leistungen. Das > Berufsschulabschlusszeugnis hat einen Schnitt von 1,1 und die > Gesellenprüfung wurde habe Ich auch mit einer 1 abgelegt. So was will der Entscheider lesen um sich ein realistisches Bild vom Bewerber zu machen. Wenn die nicht ihre Hausaufgaben machen, brauchen die das auch nicht zu deinem Nachteil dir aufbürden. Ist doch wirklich nicht zu fassen. Nachbessern lassen, aber heftig, notfalls mit Anwalt, bis es akzeptabel ist. Lass dich nicht auf selber machen ein und temporär hast du nur ein halbes Jahr was besseres einzufordern, danach braucht der Arbeitgeber nichts mehr machen. Du hast ein Recht auf ein verständig wohlwollendes Zeugnis. Deine Noten sprechen doch für dich.
Der Begriff der hier gewählt wurde > Arbeitszeugnis ist schon mal komplett falsch, würde ich meinen. Es wäre wenn ein Ausbildungszeugnis, oder hast du die Inhalte für die paar Tage in der berufl. Tätigkeit gemeint? Noch dazu lese ich heraus, dass bei euch wohl ein absoluter Mangel an fähigen und qualifizierten IT-fähigen MA im Innendienst besteht? Für CAD-Pläne und Arbeitsorganistaion einen Azubi einzusetzen zeugt eigentl. von dermaßen Fehlbesetzungen in der Fa.! Jetzt noch eine Frage, wofür braucht man für das Studium denn so ein AZ, wenn man doch eigentl. weitergehend seine berufl. Qualifikation voranbringen will? Später dann vllt. mal bei der Suche nach einer passenden Stelle wäre das AZ wichtig, nur für so richtig gearbeitet kann man in das Ausbildungszeugnis ja wenig reinschreiben! Noch dazu neigt jeder Anfrager hier sich selber immer etwas positiver darzustellen! Ob dir die Gabe gegeben ist, dich jetzt schon wirkl. sehr gut selbst einschätzen zu können? Aus meiner Sicht würde ich sagen, du wurdest für Sachen eingesetzt, die eigentl. älteren erfahreneren Kollegen der Fa. obliegen sollten. Wenn dem so ist wie du schreibst, scheint dort der interne Haussegen wirkl. sehr schief zu liegen! Dein Chef als Aussteller des Zeugnisses, wird wohl auch nicht so recht wissen wie der das zu verfassen hat? Ich würde etwas vorsichtig an die Klärung des Sachverhaltes herangehen, es muß nicht alles negativ gemeint sein, was man vllt. falsch ausgedrückt hat!
Niemand schrieb: > Für CAD-Pläne und Arbeitsorganistaion einen Azubi einzusetzen zeugt > eigentl. von dermaßen Fehlbesetzungen in der Fa.! In kleinen Firmen geht's bisweilen etwas anders zu, als in der Welt die du zu kennen scheinst.
Autor: Peter (Gast) Datum: 11.08.2015 00:01 > In kleinen Firmen geht's bisweilen etwas anders zu, als in der Welt die > du zu kennen scheinst. womit du was sagen willst? Die Welt als Arbeitswelt die ich kenne dürfte dir gänzl. unbekannt sein! Wenn du mit kleinen Firmen Krauter und Klitschen meinst, dann hat man dich ganz sicher richtig verstanden. Nur seltsam dass die sich mit CAD-Plänen beschäftigen müssen? Und noch ein Hinweis der To schrieb > Der Betrieb ist ein mittlerer Handwerksbetrieb mit ca 45 Mitarbeitern. ob man sowas noch als Kleinbetrieb bezeichnen kann? Die Hälfte der Belegschaft sicherlich im Innendienst, wenn nicht sogar über 60 %! So die gängige Praxis in dem Land hier.
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