Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Lohnsteuer und Steuerklasse


von Tom (Gast)


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Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Berechnung der Lohnsteuer, und wie 
sich das dann auf das Gehalt auswirkt.

Gehen wir mal von einem Jahresbruttolohn von 50K€ aus (Single aus NRW, 
zahlt Kirchensteuer).

Angenommen ich habe nur meinen Arbeitslohn als Einkommen - ist dann die 
Lohnsteuer gleich der Einkommenssteuer?

Was ich nicht verstehe: Einkommensteuer scheint unabhängig von der 
Steuerklasse zu sein, Lohnsteuer ist allerdings doch abhängig von der 
Steuerklasse.

Stimmt das so?

Unter der Seite https://www.bmf-steuerrechner.de/index.jsp gibt es für 
Lohn und Einkommensteuer 2 Rechner.

Bei 50K€ Einkommen zahlt man ca. 12.780€ Einkommensteuer (ohne Soli).
Lohnsteuer sind hier aber deutlich niedriger (ist ja noch abhängig von 
vielen Faktoren, wie Steuerklasse, irgendwelchen Freibeträgen, 
Krankenversicherung, ..).


Kann mir hier evnetuell jemand etwas zu sagen? Warum ist die 
Einkommensteuer jetzt höher als die Lohnsteuer? Und ist die Steuerklasse 
wirklich so wichtig? Ich dachte immer, die Steuerklasse bestimmt nur die 
"Vorauszahlung" im Monat - sodass man am Jahresende entweder mehr 
zurückbekommt, oder halt weniger (oder sogar dazu zahlen muss).

Kann hier jemand Licht ins dunkle bringen?

Grüße, Thomas

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Die Lohnsteuer ist nur eine Unterart der Einkommenssteuer.

Dein Einkommen besteht deiner Annahme zufolge nur aus Einkünften aus 
nichtselbstständiger Tätigkeiten, also als Arbeiter oder Angestellter.

Auf diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (also dein Lohn) 
wird von deinem Arbeitgeber in Abhängigkeit z.B. von deiner 
Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Familienstand, 
Riester-/Betriebsrente, usw. usf. der Lohnsteuer unterworfen und diese 
direkt ans Finanzamt abgeführt.

(das kann sich ja monatlich durch 13. Gehalt, Urlaub-/Weihnachtsgeld 
auch mal ändern)

Am Jahresende musst du eine Einkommenssteuererklärung machen, wo dein 
Arbeitgeber dir mitteilt, was die im Jahr verdient hat und wieviel er an 
Lohnsteuer und KiSteuer er bereits abgeführt hat.
Du setzt die Werbungskosten für die genannte Einkunftsart an, dann die 
Sonderausgaben etc. und landest in Summe beim "Einkommen". Freibetäge 
für Kinder und Haushaltsfreitrag abziehen so vorhanden, das ergibt das 
"zu versteuernden Einkommen". Das zu versteuernde Einkommen wird anhand 
der Grund- oder Splittingtabelle der Einkommenssteuer unterworfen und 
dann der Saldo zu den bereits gezahlten Steuern (bei dir nur Lohnsteuer) 
ermittelt und als Guthaben oder Nachzahlung ausgewiesen.

Hoffe, das beantwortet deine Frage halbwegs

von DS (Gast)


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Lohnsteuer zahlst du als Angestellter, Einkommenssteuer auf Einkommen 
aus selbständiger Tätigkeit. Von von der Steuerhöhe unterscheidet sich 
das erstmal nicht (d.h. auf 50k EUR Lohn als Angestellter zahlst du im 
Prinzip den gleichen Steuerbetrag wie ein Selbständiger auf 50k EUR 
Gewinn).

Der Online-Rechner wird noch einige Freibeträge speziell für Angestellte 
(z.B. Werbungskostenpauschale) einbeziehen, so dass letztendlich ein 
geringerer Betrag versteuert wird und er deswegen eine geringere 
Steuerlast ausspuckt.

Und ja, die Steuerklasse gibt erst einmal nur an, wie hoch deine 
Steuervorauszahlungen sind. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, 
kriegst du dann entweder Geld vom Finanzamt zurück, falls die 
Vorauszahlungen zu hoch ausgefallen sind bzw. ist eine Nachzahlung 
fällig, falls du zu wenig Steuern gezahlt hast.
Klar, es gibt Feinheiten, wo man durch eine richtige Steuerklassenwahl 
eventl. ein paar Euros mehr in der Tasche hat (wenn man z.B. 
berücksichtigt, dass es vorteilhafter ist einen kostenloses "Darlehen" 
vom Staat zu bekommen, als ihm eins zu geben), aber im großen und Ganzen 
ist es nach Abgabe einer Steuererklärung für die letztendliche 
Steuerhöhe egal, für welche Lohnsteuerklasse dein Arbeitgeber die Steuer 
abgeführt hat. Aber klar, wenn kein komplizierter Sachverhalt vorliegt 
und man keine Lust hat (und auch nicht verpflichtet ist), eine 
Steuererklärung abzugeben, sollte man natürlich in der richtigen 
Steuerklasse eingeordnet sein...

von Michael B. (laberkopp)


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Tom schrieb:
> Was ich nicht verstehe: Einkommensteuer scheint unabhängig von der
> Steuerklasse zu sein, Lohnsteuer ist allerdings doch abhängig von der
> Steuerklasse.
>
> Stimmt das so?

Nein.

Du zahlst am Ende des Jahres immer gleich viel (Einkommensteuer), egal 
welche Steuerklasse.

Die Steuerklasse sagt nur, wie viel dir monatlich abgezogen wird.

Stimmte die Steuerklasse, hast du am Ende des Jahren keine Nachzahlung 
(zu erwarten/zu zahlen), weil schon Ehegattensplitting etc. eingerechnet 
wurden (betrifft dich nicht, die Steuerklasse hast du auch nicht, aber 
im Jahr der Heirat/Scheidung).

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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DS schrieb:
> Lohnsteuer zahlst du als Angestellter, Einkommenssteuer auf
> Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.

"Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit"
ist ebenso eine der sieben Einkuftsarten wie eben die
"Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit"
dann gibts da noch
"E. aus Kapitalvermögen" (Zinsen),
"E. aus Vermietung und Verpachtung",
"E. aus Land- und Forstwirtschaft" usw.

und bei "E. aus Kapitalvermögen" führt die Bank eben die 
Kapitalertragsteuer direkt ans Finanzamt ab, entsprechend wie die 
Lohnsteuer auf die "E. aus nichtselbstständiger Tätigkeit"

und dann gehts weiter mit der "jährlichen Veranlagung" (Steuererklärung 
wie oben beschrieben) heraus kommt die Einkommenssteuer

von Tom (Gast)


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Okay das macht es schon ein wenig klarer.

Habe ich es dann wie folgt richtig verstanden: Laut einem Rechner zahle 
ich folgende Lohnsteuervorrauszahlung innerhalb eines Jahres:

9500€ (Steuerklasse I)
5700€ (Steuerklasse III)

Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern 
abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung 
eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?

Grüße und besten Dank für die Erklärungen, Thomas

von MaWin (Gast)


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Tom schrieb:
> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern
> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung
> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?

Ja.

von Ulli N. (Gast)


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Tom schrieb:
> Gehen wir mal von einem Jahresbruttolohn von 50K€ aus (Single aus NRW,
> zahlt Kirchensteuer).

Wenn du Single bist (auch aus NRW) und abhängig beschäftigt, wirst du 
keine große Auswahl haben, was deine Steuerklasse angeht. Ich bin mir 
noch nicht ganz sicher was mit euch los ist, Anno 2015, aber früher 
wußte das schon jeder 16-jährige.

von Sesam-Tofu-Spieß (Gast)


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MaWin schrieb:
> Tom schrieb:
>> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern
>> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung
>> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?
>
> Ja.

Die Rückzahlung bekommst du sogar wenn du am 31.12 des jeweiligen Jahres 
heiratest und die Frau nichts verdiente.

von Wissender (Gast)


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Sesam-Tofu-Spieß schrieb:
> Die Rückzahlung bekommst du sogar wenn du am 31.12 des jeweiligen Jahres
> heiratest und die Frau nichts verdiente.

Nein, du bekommst kein Geld zurück, wenn die Frau dich nicht verdient 
hat!

von Karl (Gast)


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MaWin schrieb:
> Tom schrieb:
>> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern
>> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung
>> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?
>
> Ja.

Nein!

Steuerklasse III ist nur möglich, wenn Frau Steuerklasse V nimmt. Wenn 
aber Frau in Steurklasse V ist und kein Erwerbseinkommen hat und somit 
nicht den erhöhten Lohnsteuersatz entrichtet, kann es sein, dass man am 
Jahresende noch eine Nachzahlung bekommt.

Meiner Meinung nach am einfachsten und sinnvollsten ist die Steuerklasse 
IV Faktor. Wenn man allerdings plant Elterngeld zu beantragen, oder 
sonstige Leistungen, wo es nach dem netto geht, dann kann III/V 
vorteilhaft sein.

von Michael B. (laberkopp)


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Karl schrieb:
> Nein!
>
> Steuerklasse III ist nur möglich, wenn Frau Steuerklasse V nimmt.

Es ist völlig irrelevant, welche Steuerklasse man "nimmt". Natürlich 
bekommt er als Single nicht III, es ging nur um das Rechenbeispiel.

Entscheidend ist, daß die Steuerklasse gar nichts über die real zu 
zahlende Steuer aussagt, die ist in allen Fällen nach der 
Einkommensteuererklärung gleich, sondern nur über die Höhe der 
"Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen" vom monatlichen Lohn.

von Claus M. (energy)


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Neo con schrieb im Beitrag #4232854:
> In meinem konservativen Umfeld

in diesem ist dies:

Neo con schrieb im Beitrag #4232854:
> Steuern sparen

wohl mit Finanzsamt betrügen gleichzusetzen.

von Grillkäse-Gemüse-Spieß (Gast)


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Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
> Ich kenne jedenfalls 30 jährige Ex Hauptschüler mit eigener Klitsche,
> die haben mehr Ahnung von Steuern als mancher 50 jähriger Ingenieur mit
> Uni Diplom und mehr Lebenserfahrung

Hallo Heiner,

und wo ist da jetzt das Problem? Man muss sich auch als Ingenieur nicht 
überall auskennen, oder? Nur weil man Differentialgleichungen lösen 
kann, muss man nicht gleich im Steuerrecht bewandert sein, weil das eine 
mit dem anderen gar nichts zu tun hat. Dafür weiß vielleicht der 
BWL-Fuzzi von nebenan nicht einmal wie ein Elektromotor funktioniert.

Hinzu kommt, dass die Steuerthematik an sich schon sehr trocken ist, da 
gibt es echt spannendere Themen, über die man sich unterhalten kann. 
Aber so sind sie halt, die Schwaben: immer schauen, wo man noch was 
sparen könnte.

von Oliver S. (oliverso)


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Mike B. schrieb:
> Am Jahresende musst du eine Einkommenssteuererklärung machen,

Ein Single-Arbeitnehmer, der nur Einkommen aus nicht selbständiger 
Arbeit hat, muß nicht. Er kann.

Oliver

von Fabian F. (fabian_f55)


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Hauptpunkt ist wohl eher, dass für ehem. Hauptschüler jeder Euro im 
Säcklein relevant ist, während es Ingenieure wenig kümmert ob die die 
Handwerkerleistung für 80€ noch abgesetzt haben oder nicht.
Ich könnte sichlerlich noch 50-100€ aus der SE rausquetschen, wenn ich 
mich Stundenland damit beschäftige, aber im Moment brauch ich für die SE 
von meiner Frau und mir weniger als 1h und kriege den Großteil dessen 
was erstattungsfähig ist. Komischerweise erstattet mit das FA ohnehin 
immer etwas mehr als das Steuerprogramm prognostiziert...

von Claus M. (energy)


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Fabian F. schrieb:
> und kriege den Großteil dessen
> was erstattungsfähig ist

der Ingenieur weiß eben, dass mit den ersten 10% Aufwand 95% rausholen 
besser ist als mit 100% Aufwand 97%.

von Michael B. (laberkopp)


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Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
> Es gibt in unserem sozialistischen Steuerrecht so viele
> Hintertürchen die völlig legal sind,

Na da würden mich mal real anwendbare Beispiele interessieren,

nicht für kapitalistsische Selbständige und Unternehmer,

sondern für den normalen festangestellen Arbeiter-Single mit nur einem 
Einkommen per Lohntüte, was er neben Pendlerpauschale und Werbungskosten 
wie Arbeitsklamotten noch absetzen kann.

Daß es massenhaft Hintertüren für Kapitalisten gibt, ist unbestritten, 
nicht ohne Grund zahlt Apple oder Google hier kaum Steuern.

Aber dein Geschwätz kannst du sicher nicht mal mit einem konkreten 
Beispiel belegen, ohne daß es strafwürdige Steuerhinterziehung wird.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Michael B. schrieb:
> Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
>> Es gibt in unserem sozialistischen Steuerrecht so viele
>> Hintertürchen die völlig legal sind,
>
> Na da würden mich mal real anwendbare Beispiele interessieren,
>
> nicht für kapitalistsische Selbständige und Unternehmer,
>
> sondern für den normalen festangestellen Arbeiter-Single mit nur einem
> Einkommen per Lohntüte, was er neben Pendlerpauschale und Werbungskosten
> wie Arbeitsklamotten noch absetzen kann.
>
> Daß es massenhaft Hintertüren für Kapitalisten gibt, ist unbestritten,
> nicht ohne Grund zahlt Apple oder Google hier kaum Steuern.
>
> Aber dein Geschwätz kannst du sicher nicht mal mit einem konkreten
> Beispiel belegen, ohne daß es strafwürdige Steuerhinterziehung wird.

Aufwendungen für Kinderbetreuung(Auch wenn die Betreuung z.b durch die 
Großmutter erfolgt), Haushaltshilfen und Teile der Nebenkosten sind 
absetzbar.
Man kann teile der eigenen Wohnung an Wochenendpendler vermieten und 
dann Werbungskosten absetzen. Man kann mit den Arbeitgeber über 
Geldwerte Leistungen sprechen.
Man kann auch eine Wohnung zum dumping-preis an eigene Kinder (ab 16) 
vermieten und die Werbungskosten absetzen. Ist völlig legal, selbst wenn 
man dem Kind Unterhalt zahlt, damit es die Miete begleichen kann.

Gibt schon einige Schlupfllöcher, aber da gehts es immer nur um ein paar 
tausend Euro. Als normaler AN sind die Mittel begrenzt mit denen man 
Steuern vermeiden kann.

von Selbständiger (Gast)


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Michael B. schrieb:
> was er neben Pendlerpauschale und Werbungskosten
> wie Arbeitsklamotten noch absetzen kann

Bei Angestellten

100,- im Jahr für Fachliteratur pauschal ohne Nachweis
20,- pro Tag bei Übernachtung ausserhalb für Messen, Fortbildung, 
ebenfalls ohne Nachweis

30,- je vollen Kilometer für Fortbildung

Bis zu 75% bei "Bildungsreisen" wenn sie vom VDE kommen.

von Der Andere (Gast)


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Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
> sozialistischen Steuerrecht

Prust, was bist du denn für einer?

Vor allem wenn man bedenkt wer die meisten Gesetze verfasst hat. Wer war 
die letzten 30 Jahre meistens an der Regierung?
Oder ist für dich alles sozialistisch was links von den Nazis ist?

von Grillkäse-Gemüse-Spieß (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Neo con schrieb:
> sozialistischen Steuerrecht
>
> Prust, was bist du denn für einer?

Das ist Heiner, unser Donauschwabe mit russischen Wurzeln und 
Frauenproblem. Wer hier öfter liest, erkennt ihn sofort.

> Vor allem wenn man bedenkt wer die meisten Gesetze verfasst hat. Wer war
> die letzten 30 Jahre meistens an der Regierung?

Die CDU, aber die ist ihm viel zu links.

> Oder ist für dich alles sozialistisch was links von den Nazis ist?

Eher FDP in hardcore, ähnlich der TeaParty-Bewegung in den USA.

von Christian (Gast)


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Tom schrieb:
> Okay das macht es schon ein wenig klarer.
>
> Habe ich es dann wie folgt richtig verstanden: Laut einem Rechner zahle
> ich folgende Lohnsteuervorrauszahlung innerhalb eines Jahres:
>
> 9500€ (Steuerklasse I)
> 5700€ (Steuerklasse III)
>
> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern
> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung
> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?

Ja, wobei man natürlich in der Praxis nie zwischen Klasse I und III 
wählen kann. Welche Steuerklassen für einen zur Auswahl stehen, hängt 
vom Familienstand ab und als kinderloser Lediger hast Du zwangsläufig 
Klasse I für das Hauptbeschäftigungsverhältnis und Klasse VI für alle 
weiteren, eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Genauso wenig kann ein 
Verheirateter die Klasse I wählen, da diese eben nur für Ledige ist.

von Michael B. (laberkopp)


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Der Andere schrieb:
> Oder ist für dich alles sozialistisch was links von den Nazis ist?

NationalSOZIALISTen.

Daher glaubt Neo Con, alles wäre sozialistisch.

Die andere politische Richtung ist für ihn vermutlich kommunistisch.

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