Ich habe bei meinem alten AG der mir zwischenzeitlich gekündigt hat eine Excel Datei erstellt die er weiterhin für seine Kunden vermarktet. Jetzt habe ich ein Vorstellungsgespräch mit der bitte im Gespräch mein Datei die ich erstellt habe vorzuführen. Eigentlich gehört diese meinem bisherigen AG, wenn dann ohne daten zu präsentieren würde da etwas entgegen stimmen? Ist das eine Erfindung wo mein alter AG mich entschädigen müsste und still und heimlich die Datei übernommen hat? Hat jemand damit Erfahrungen?
Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG vorge
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Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
normalerweise müsste alles was du als angestellter ind er Arbeitszeit entwickelt hast deinem Arbeitsgeber gehören. Also darfst du die Datei nicht wirklich benutzen, irgendwelche "Grauzonen" gibts es aber wahrscheinlich immer.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Isa schrieb: > würde da etwas entgegen stimmen? Ja. Das ist eine Datei, die Du für Deinen alten Arbeitgeber erstellt hast. Die gehört ihm. Sofern Dein alter Arbeitgeber Dir nicht explizit gestattet, diese Datei weiter zu nutzen, darfst Du sie einem neuen Arbeitgeber nicht vorführen, egal ob "mit Daten" oder ohne. Ich vermute, daß Du da eine Handvoll von Macros programmiert hast, und die jemandem vorführen möchtest. Das darfst Du nicht; Du darfst diese Programmteile auch nicht für Deinen privaten Gebrauch verwenden -- es sei denn, Dein alter Arbeitgeber hat Dir das explizit erlaubt. Auch wenn Du diese Programmierarbeit erbracht hast, gehört sie dennoch Deinem alten Arbeitgeber -- der nämlich hat Dich dafür bezahlt und Dir die für die Erbringung der Arbeit erforderlichen Resourcen zur Verfügung gestellt. Und nein, Dein alter Arbeitgeber muss Dich erst recht nicht "entschädigen".
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Ist meines Erachtens nach das Gleiche wie mit Quellcode. Direkt kopieren bzw. "mitnehmen" is nich...wenn du nun aber bei einer Neurentwicklung "zufällig" die gleiche Idee bzw. Know-How benutzt...was solls. Da du die Datei ja schon mal erstellt hast, sollte es ein leichtes sein sie einfach neu zu schreiben.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Wenn Du es nicht dem vorigen AG als Erfindung gemeldet hast (Erfindungsmeldung), ist es wohl keine Erfindung. Ich vermute, die Datei hat auf Deinem Privatlaptop nichts zu suchen. Auf Nummer sicher zu gehen, würde ich bei der Vorführung nur Screenshots (JPEGs) zeigen. Karel
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Genau genommen wäre das Verrat von Betriebsgeheimnisse! Die Datei wurde vom AN beim alten AG erstellt. Der AG hat somit einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Diese Datei zu kopieren könnte also als Wirtschaftsspionage gesehen werden! Beispiel: Du arbeitest beim Rüstungskonzern. Du erstellst ein Zielauffassungssystem. Du wechselst nach China und bewirbst dich mit den Daten. Was denkst Du was dir in DE blühen würde?
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Isa schrieb: > Jetzt habe ich ein Vorstellungsgespräch mit der bitte im Gespräch mein > Datei die ich erstellt habe vorzuführen. Es könnte ein Test sein, ob Du einem AG gegenüber loyal bist oder ihn beklaust. Er hat Dich doch für Deine in der Arbeitszeit erbrachten Leistungen bezahlt, folglich gehören sie ihm und nicht Dir.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Isa schrieb: > Ist das eine Erfindung wo mein alter AG mich entschädigen müsste und > still und heimlich die Datei übernommen hat? Was soll an einer Excel-Datei eine Erfindung sein? Entschädigt wurdest du übrigens schon, nämlich über deinen Lohn.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Da ich davon ausgehe, dass Sie die Datei während Ihrer Arbeitszeit erstellt haben, ist diese Datei und jede Kopie davon Eigentum des Arbeitgebers. Dadurch, dass Sie für Ihre Arbeitsleistung vergütet wurden, ist dieses Geistige Eigentum auf den Arbeitgeber übergegangen. Eine Mitnahme dieser Datei oder besser einer Kopie dieser Datei stellt also einen Diebstahl da. Wenn diese Datei dann auch noch einem Mitbewerber gezeigt wird, sind wir bereits im Bereich der Wirtschaftsspionage. Ich wäre also seeeehhhr vorsichtig und würde solche Ansinnen des potenziellen neuen Arbeitgebers rundheraus ablehnen. Sie können ihm allerdings anbieten, dass sie diese Datei aus dem Gedächtnis heraus, sofern Sie bei ihm angestellt werden, wieder neu erzeugen. Dagegen kann der alte Arbeitgeber nichts einwenden. Gegen eine Mitnahme der Datei (in welcher Form auch immer) darf der Arbeitgeber aber vorgehen und wird er sicherlich auch tun, sofern ihm dieser Diebstahl bekannt wird. Gruß Florian
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Man könnte das als Software ansehen. Dann bist du der Urheber. Und wenn du vertraglich nicht die vollen Nutzungsrechte deinem vorigen Arbeitgeber übertragen hast, kannst du sie ihm entziehen :-D , siehe hier: http://www.digitalrecht.net/2010/11/nutzungsrechte-an-leistungsergebnissen-von-softwareentwicklern-wem-gehort-software/comment-page-1/ Viel Erfolg.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Quatsch! Das ist von 2010! Dann würde ja jeder Programmierer beim Verlassen einer Softwarefirma die Rechte an dieser übernehmen! Wenn der Ersteller dies für seine Firma gemacht hat, so ist es Eigentum der Firma! Er bekommt dafür monatlich eine Endschädigung (nennt sich Lohn bzw Gehalt). Wenn die Software VOR dem Arbeitsverhältnis in dieser Firma aber vom AN schon erstellt wurde, so ist dies sein Eigentum! Wenn der AN diese während des Arbeitsverhältnisses erstellt hat, auch nach Feierabend, so ist dies Firmen-bezogen und genau genommen wieder Eigentum der Firma!
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Ich würde niemanden einstellen, der bei seinem letzten AG alles mitnimmt und auch noch damit hausieren geht.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Klaus W. schrieb: > Ich würde niemanden einstellen, der bei seinem letzten AG alles mitnimmt > und auch noch damit hausieren geht. Eben, das wäre ein absolutes NoGo. Das ist Diebstahl bzw. schon Wi-Spionage wenn er sie zu einem Mitbewerber mitbringt. So ein Ei wollte ich nicht in meinem Nest.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Es ist in der Tat immernoch so (Ende 2014). Miterlebt an der Uni Lübeck durch einen Kollegen, der da als Postdoc gearbeitet hat. In diesem Fall ist es vielleicht einfach keine Software? Ich ging davon aus, dass hinter der Datei umfangreiche Formeln oder Codes stehen. Ansonsten ist die Frage nach dem Eigentum natürlich Unsinn, weil die Datei für die Firma erstellt wurde.
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Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Nachtrag: es gilt trotzdem das Urheberrecht.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Ihr vergesst halt eine Sache. Wie das genau ist, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Schau doch da mal rein, der sollte ja bei dir herumliegen. Bei mir ist sogar der Betrag für eine Strafzahlung festgelegt, sollte ich Geschäftsgeheimnisse oder Unterlagen zu Dritten mitnehmen. Das man eine einmal geleistete Arbeit aus der Erinnerung heraus für einen neuen Arbeitgeber noch einmal erbringen kann, ist natürlich etwas anderes.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Florian W. schrieb: > Da ich davon ausgehe, dass Sie die Datei während Ihrer Arbeitszeit > erstellt haben, ist diese Datei und jede Kopie davon Eigentum des > Arbeitgebers. Dadurch, dass Sie für Ihre Arbeitsleistung vergütet > wurden, ist dieses Geistige Eigentum auf den Arbeitgeber übergegangen. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Urheber- und Nutzungsrecht. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, allenfalls das Nutzungsrecht. Die Rechtslage in solchen Fällen ist ausgesprochen komplex und kann von den an dieser Diskussion beteiligten juristischen Laien nicht beurteilt werden, schon gar nicht so pauschal wie in dem zitierten Absatz. Die entscheidende Rolle spielt dabei vor allem die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, der uns ebenfalls unbekannt ist. Die Daten und -- womöglich sogar das exklusive -- Nutzungsrecht an dem Werk gehören zwar regelmäßig dem Arbeitgeber. Dennoch dürfte es statthaft sein, wenn der Urheber sein Werk lediglich mit eigenen (z.B. generierten) Daten demonstriert, sofern dabei kein Übergang der Datei an den neuen AG stattfindet. Wenn der TO dem neuen AG also nur seine Fähigkeiten zeigen will, und die Datei auf seinem eigenen Laptop und ohne Daten des alten Arbeitgebers zu nutzen vorführt, gehört dies IMHO zu den unveräußerlichen Rechten des Urheberrechtsinhabers. Wirklich kompetent beantworten kann solche Fragen aber ausschließlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, und deswegen gibt es nur einen einzigen Rat, den die Anwesenden dem TO guten Gewissens geben können: nimm doch einfach mal ein paar Euro in die Hand und frag' einen Fachanwalt, wie er die Sache beurteilt. Eine anwaltliche Erstberatung kostet üblicherweise nicht die Welt (zwischen fünf und 120 Euro sind üblich), und dafür hast Du dann tatsächlich eine kompetente, rechtssichere Aussage zum Einzelfall. Übrigens können solche Aufforderungen durchaus auch eine Falle des neuen Arbeitgebers sein, um die Loyalität des Bewerbers gegenüber seinem Ex-AG zu prüfen. Ich persönlich würde niemanden einstellen, der mir Daten oder Dateien seines Ex-Arbeitgebers zeigt oder gar überläßt. Das macht der im Zweifelsfall dann nämlich auch mit meinen Geheimnissen, wenn er sich auf eine neue Stelle bewirbt. An Stelle des TO würde ich daher erstens einen Fachanwalt für Arbeitrecht befragen. Wenn der das OK zu einer Demonstration gibt, würde ich Daten für eine Demo generieren und dem neuen Arbeitgeber vor der Vorführung klipp und klar ausdrücklich schriftlich mitteilen, daß ich meine Fähigkeiten zwar gerne mit generierten Zufallsdaten vorführe, ihm aber unter keinen Umständen die Datei oder gar Daten meines Ex-AG überlasse. Das macht einerseits bei halbwegs intelligenten Arbeitgebern (also denen, bei denen man arbeiten will) mehr Eindruck, als wenn ich ihm die Daten und Dateien meines Ex-AG überlasse. Ich als AN kann dann andererseits sehen, ob der neue AG an meinen Fähigkeiten, oder nur an meinem vom Wettbewerber geklauten Kenntnissen interessiert ist.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Alex W. schrieb: > Quatsch! Das ist von 2010! Dann würde ja jeder Programmierer beim > Verlassen einer Softwarefirma die Rechte an dieser übernehmen! Wenn der > Ersteller dies für seine Firma gemacht hat, so ist es Eigentum der > Firma! Er bekommt dafür monatlich eine Endschädigung (nennt sich Lohn > bzw Gehalt). Das hängt primär davon ab, was der Arbeitsvertrag dazu sagt, genauer: was die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers waren, sowie was der Arbeitsvertrag zum Übergang von Nutzungsrechten sagt. Die Irrtümer, die Du hier verbreitest, haben in Verbindung mit diesbezüglich dumm formulierten Arbeitsverträgen schon etliche Softwareunternehmen richtig viel Geld und manchmal sogar die Existenz gekostet. > Wenn der AN diese während des Arbeitsverhältnisses erstellt hat, auch > nach Feierabend, so ist dies Firmen-bezogen und genau genommen wieder > Eigentum der Firma! Nein. Dann gilt das Recht der freien Erfindung, und wenn der Arbeitgeber daran ein Nutzungsrecht erwerben will, hat er den Arbeitnehmer dafür gesondert -- also abseits von Lohn und Gehalt -- zu bezahlen. Wenn man keine Ahnung hat, ... Laß Dir das bitte von einem Arbeitsrechtler Deines Vertrauens erklären, bevor Du hier solchen Unsinn schreibst und damit womöglich Leute gefährdest, die Dir den Unsinn abkaufen. Danke.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Die Qualität der meisten Kommentare lässt sich schon anhand der verwendeten Begriffe bewerten. Wer im Zusammenhang mit Dateien von "Eigentum" oder "Diebstahl" spricht hat sich automatisch disqualifiziert! Grundsätzlich ist der TO der Urheber und bleibt es auch. Alles weitere ist Neuland in Neuland! Auch der Rat zum Anwalt zu gehen ist gut gemeint, aber eine "rechtssichere Aussage" braucht man nicht zu erwarten. Da kann man gern die Gegenprobe machen und zu zwei weiteren Anwälten gehen. Der Ingenieur würde aus den 3 Antworten den Mittelwert Bilden und ingenieurmäßig abschätzen, der Richter wird nach gutdünken urteilen. Prinzipiell lassen sich Algorithmen in Dtl. nicht patentieren. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, schreib den Code neu und benenn einfach die Variablen um, außerdem gibt es sicher etwas, was du heute anders machen würdest.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Karl schrieb: > Wer im Zusammenhang mit Dateien von "Eigentum" oder "Diebstahl" spricht > hat sich automatisch disqualifiziert! Da trieft ja ein Kommentar vor Ahnung. Wie siehst Du die Angelegenheit, wenn man "Excel-Datei" durch "Programmquelltext" ersetzt?
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Sheeva P. schrieb: > Eine anwaltliche Erstberatung kostet üblicherweise > nicht die Welt (zwischen fünf und 120 Euro sind üblich), und dafür hast > Du dann tatsächlich eine kompetente, rechtssichere Aussage zum > Einzelfall. Wovon träumst Du denn: Es gibt keine rechtssichere Aussage von einem Anwalt. Was rechtssicher ist entscheidet der Richter, sonst niemand.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Isa schrieb: > Jetzt habe ich ein Vorstellungsgespräch mit der bitte im Gespräch mein > Datei die ich erstellt habe vorzuführen. > > Eigentlich gehört diese meinem bisherigen AG, wenn dann ohne daten zu > präsentieren würde da etwas entgegen stimmen? Wenn dieser Sachverhalt dem Potentiellen neuen AG bekannt ist, dann handelt es sich hierbei schlicht und einfach um einen Idiotentest. Die Rechtslage hinsichtlich Urheberrecht, Nutzungsrecht mit allen Details ect... ist in dem Zusammenhang völlig interessant, der AG ist eigentlich nur daran interessiert, wie fahrlässig du mit Firmeninternas umgehst, eine Tratschtante die leichtfertig solche Dinge hinausträgt, wünscht man normalerweise nicht mal seinem Mitbewerber. Wenn es allerdings nur um eine "Abseitsprobe" geht, dann solltest du ja problemlos eine neue Probe liefern können und zeigen, dass du es kannst.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Mach es doch anders, mach eine Präsentation daraus, schreibe fiktive Zahlen in die Tabelle und stelle ihm nur das Konzept dazu vor, indem du Ausschnitte aus der Tabelle in die Präsentation packst. Er will ja weniger die konkrete Tabelle sehen, sondern die Idee dahinter. Das sollte für beide Seiten kein Problem sein und du kannst vorab genau bestimmen, was der neue AG von der Tabelle sieht.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Karel M. schrieb: > Wenn Du es nicht dem vorigen AG als Erfindung gemeldet hast > (Erfindungsmeldung), ist es wohl keine Erfindung. SW, gilt nicht als technische Inovation, als kann auch kein "Patent" drauf beruhen. Wer SW schreibt, steht mit dem Erstellen eines Bediengshandbuch auf der gleichen rechtlichen Ebene. Also gilt für ihn die Regeln des Auftragswerkes. Wer die Urheberrechte hat, kann diese weiterveräußern, selbst vermarkten oder aber im Keller vergammeln lassen.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Isa schrieb: > Ich habe bei meinem alten AG der mir zwischenzeitlich gekündigt hat eine > Excel Datei erstellt die er weiterhin für seine Kunden vermarktet. > > Jetzt habe ich ein Vorstellungsgespräch mit der bitte im Gespräch mein > Datei die ich erstellt habe vorzuführen. Du hast deiner Arbeitszeit bei deinem alten Arbeitgeber eine Excel-Datei erstellt. Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber auch so einiges erstellt. Warum sollte ich diese Datei, bei einem neuen Arbeitgeber nutzen? Firmengeheimnisse? Wenn ich bei meinem alten Arbeitgeber in Excel etc. eine Datei erstellt habe zur Berechnung von XY, dann nutze ich die ggf. für die Berechnung bei einem neuen Arbeitgeber (ohne den alten darüber zu informieren). Voraussetzung, es werden keine Firmeninterna genutzt. Um welche Datei handelt es sich? Versuche das doch mal zu umschreiben.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Karl schrieb: > Auch der Rat zum Anwalt zu gehen ist gut gemeint, aber eine "rechtssichere > Aussage" braucht man nicht zu erwarten. Da kann man gern die Gegenprobe > machen und zu zwei weiteren Anwälten gehen. Stimmt schon: zwei Juristen, drei Meinungen. Aber ein Rechtsanwalt haftet für seine Rechtsauskünfte.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Albert M. schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Eine anwaltliche Erstberatung kostet üblicherweise >> nicht die Welt (zwischen fünf und 120 Euro sind üblich), und dafür hast >> Du dann tatsächlich eine kompetente, rechtssichere Aussage zum >> Einzelfall. > > Wovon träumst Du denn: > Es gibt keine rechtssichere Aussage von einem Anwalt. Was rechtssicher > ist entscheidet der Richter, sonst niemand. Nein, der Richter entscheidet, was Recht ist -- und auch da gibt es ja nicht umsonst den Weg durch die Instanzen. Aber der Rechtanwalt gibt insoweit eine rechtssichere Auskunft, als er haftet, wenn diese falsch ist, was das Risiko vom TO auf den Rechtsanwalt auslagert.
Die Datei darf selbverständlich NICHT offengelegt werden. Du darfst sie eigentlich gar nicht mehr besitzen. Ich halte es auch für kritisch, wenn Dich Dein neuer AG veranlasst, das zu tun. Gfs tut er es auch deshalb, um zu testen, wie Du mit Daten umgehst. Was Du tun solltest und was auch ich tue: Ich beschreibe, was ich gemacht habe und was ich kann, solange ich damit keine Rechte verletze und weise den potenziellen AG zusätzlich darauf hin, dass ich mich an Vertraulichkeitsvereinbarungen halte. Generell spreche ich über das, was ich kann und nicht darüber, wo ich was genau gemacht habe. Das geht den Neukunden / AG nichts an. Parallel dazu kann man jederzeit ein ähnliches Programm oder Macroset schreiben, das ähnliche Funktionen verwendet und das etwas gänzlich anderes tut. Z.B. kann eine mehrfache Optimierung einer Lösung auf der Basis einer anderen Gütefunktion erfolgen, mit anderen Daten und damit einem anderen Ergebnis. Man führt dazu eigene Parameter ein, mit der der Frager herumspielen kann. Dann sieht er, dass man die Analyse kann und vertraut auf das Können. Das Excel wird dabei komplett neu erstellt, hat also ein anderes Format, andere Farben und andere Formeln. Ich kopiere da nichts und das ist auch nicht nötig. Wie gesagt, kann es sein, dass Dich der AG nur testen will, ob Du loyal bist. Sag ihm dass Dein alter AG keine Freigabe dafür gegegen hat und lass Dir die Arbeit im Zeugnis bestätigen.
Re: Erstellte/Entwurf einer Datei im Besitz des letzten AG darf im Bewerbungsgespräch des neuen AG v
Dein geistes kind. Mach die datei in gelb und nicht in blau und gut is. Alles was du beim alten arbeitgeber gelernt hast kannst du für dein weiterkommen nutzen. du dienst einem neuen herren und willst mit angezogener handbremse fahren? alles worauf kein patent drauf ist kann nachgemacht werden. der alte herr hätte dich nicht gehen lassen müssen. Manager werden ihrer kontake wegen abgeworben.
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