Hi, angestoßen durch das zurzeit andere aktive Thema zur Dienstreise: Ich arbeite seit grob Anfang des Jahres an einem Institut, das orientiert sich am öffentlichen Dienst. Hin und wieder sind auch Dienstreisen angesagt, was ich soweit in Ordnung und eher sogar sehr interessant finde! Bei den bisherigen Projekten stand das lange vorher fest, also einige Wochen. Detail wie Abfahrtszeit (also ob 6 Uhr oder 9 Uhr usw.) etc. werden kurzfristig festgelegt, auch damit hab ich kein Problem. Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts, auch in irgendwelchen anderen Betriebsvereinbaren kann ich nichts finden. Vor kurzem kam nämlich mein Vorgesetzter auf mich zu und meinte: Da hätte es ne kurzfristige (vorläufige) Annahme eines Angebots gegegen, er plant mich da ein. In wenigen (weniger als 3) Arbeitstagen müsste ich für zwei Wochen ins mehrere hundert km entfernte Ziel. Das war gerade zur besten Zeit im Sommer, wo ich was anderes zu tun hab, als meine Abende in einer fremden Großstadt im Hotel zu verbringen. Neben des "nicht wollens" fiel dieser Termin auch sehr ungelegen: Ich hatte versprochen aufs Haus meiner Eltern aufzupassen, die während diesen zwei Wochen ebenfalls im Urlaub gewesen wären (passenderweise genau zur gleichen Zeit wie auch die anderen Kandidaten, die sich sonst ums Haus kümmern... Drum bliebs an mir hängen). Auch ein paar weitere private Termine hätten verschoben/abgesagt werden müssen. Im Endeffekt hätte die ganze KURZFRISTIGE Umplanung Kosten verursacht (=viel bereits gekauftes Essen/Vorräte werden in den 2 Wochen ungenutzt verfallen), großen Aufwand (=Terminverschiebungen, Suche eines Ersatzes fürs Haus-Aufpassen, inkl. meiner eigenen Pflanzen, Tiere etc.) und praktisch wäre auch die Freizeit in den Tagen zuvor weitgehend fürs Packen und Vorbereiten draufgegangen. Daher meine Frage: Ist sowas in diesem Maße überhaupt zulässig? Ich hatte übrigens nicht sofort zugesagt. Bevor ich mich (dagegen) entscheiden konnte, wurde der Termin doch noch gecancelt und erstmal auf unbestimmte Zeit verschoben. Kann also durchaus wieder so kurzfristig kommen! Dürfte ich dann die Annahme des Termins überhaupt ablehnen? Welche Vorwarnzeit ist einzuhalten? Bevor hier wieder gleich das große Geschimpfe kommt: - Nein ich hab nichts gegen Dienstreisen, siehe oben. Macht mir sogar Freude! - Aber ich hab auch noch ein Privatleben, welches ebenfalls gepflegt werden will. Und auf Abruf jederzeit fahren zu können, zerstört jegliche Planungssicherheit!
bleibhier schrieb: > Dürfte ich dann die Annahme des Termins überhaupt ablehnen? Welche > Vorwarnzeit ist einzuhalten? Was steht im Arbeitsvertrag? Was ist Deine Aufgabe? Ein Schadensermittler einer Versicherung muss ggf. sofort weltweit losfahren können. Frage am Besten einen Anwalt! bleibhier schrieb: > praktisch wäre auch die Freizeit in den Tagen zuvor weitgehend fürs > Packen und Vorbereiten draufgegangen. Koffer packen 1 Stunde?
Mal abgesehen davon, daß bei mehrwöchigen Dienstreisen immer das Privatleben leidet und u.U. sogar finanzielle Nachteile entstehen (die durch's Tagegeld nicht im Mindesten ausgeglichen werden) sollte dem Arbeitgeber daran gelegen sein, es sich nicht mit kooperativen Mitarbeitern zu verscherzen. Es liegt also nicht in Deinem Interesse, daß alle gut miteinander auskommen, sondern im Interesse Deines Arbeitgebers! Immerhin muß er einen anderen "Doofen" finden, wenn Du genug von dem Job hast! Ich selbst habe einen Job, in dem es mehrmals im Jahr zu merhwöchigen Dienstreisen kommen kann, nicht nur in Europa. Trotzdem kann ich es meinem Chef vermitteln, wenn's kurzfristig aus privaten Gründen einfach nicht geht. Einmal fiel eine soche Dienstreise mit meinem eigenen Wohnungsumzug zusammen - mit der Folge daß die Firma die kompletten Kosten dafür übernommen hat! Wenn also Dein Chef sich nicht für Deine private Belange und Befindlichkeiten interessiert, dann habt Ihr ein Riesenproblem. Achso: und 3 Tage Vorlauf ist zu kurz. Keine Diskussion.
radiostar schrieb: > Achso: und 3 Tage Vorlauf ist zu kurz. Keine Diskussion. Jaein! Abhängig von der Tätigkeit bzw. Arbeitsvertrag. Für Otto-Normal-Jobs sind 3 Tage zu kurz für eine längere Dienstreise (2 Wochen).
bleibhier schrieb: > Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts, auch in irgendwelchen anderen > Betriebsvereinbaren kann ich nichts finden. Frag mal deinen BR ob es eine Betriebsvereinbarung gibt. Ansonsten, wenn du zuvor schon weiter weg warst, ist es schwer nein zu sagen. Aber vllt. solltest du mal wg. bezahlten Sonderurlaub fragen. z.B. Weil dein Wagen dringend TÜV brauch. Deine Freundin braucht dich nochmal dringend. Die neue Küche muß aufgestellt werden. Du dringend nochmal deine Zähne machen mußt. Du zu den Schwiegereltern mußt (haben Geld, und das Erbe darf nicht gefährdet werden). Du zu Omi und Opi mußt, sonst enterben sie dich. Deine Katze bald Junge bekommt. Deine Frau/Freunde schon Terz macht weil du immer so lange weg bist und nix rumkommt. ...etc....
Manche Sachen sind planbar, andere nicht. In einer guten Firma besteht der Außendienst nicht NUR aus einem Mitarbeiter. Je nach Aufgabe kann eine wichtige Dienstreise in wenigen Minuten beginnen oder bis zu einigen Wochen Vorlauf haben. Wer in die weite Welt soll, muß darauf ausreichend vorbereitet werden! Ohne Hepatitis-Impfung würde ich z.B. nie nach Arfrika od. Indien fahren. Diese Vorbereitung braucht aber Wochen.
Marx W. schrieb: > Frag mal deinen BR ob es eine Betriebsvereinbarung gibt. Erst mal muss der Laden einen BR überhaupt haben und selbst dann werden die so schnell auch nicht reagieren. > Ansonsten, wenn du zuvor schon weiter weg warst, ist es schwer nein zu > sagen. Kommt eben auf den Arbeitsvertrag an. Bei arbeitsrechtlichen strittigen Sachverhalten wird ein gerichtliche Klärung kaum dem Vertrauensverhältnis zuträglich sein. Der Arbeitgeber vertraut einfach seinem weitreichendem Weisungsrecht und das ist für ihn quasi ein Freibrief. > Aber vllt. solltest du mal wg. bezahlten Sonderurlaub fragen. Was ist das denn fürn Quatsch? Urlaub muss beantragt werden und das nach der Nase des AGs. > z.B. > Weil dein Wagen dringend TÜV brauch. Du kannst zwei Monate überziehen oder es der Werkstatt überlassen sich darum zu kümmern. > Deine Freundin braucht dich nochmal dringend. Die Chance hat sie jeden Monat bis zu den Wechseljahren. > Die neue Küche muß aufgestellt werden. Gewöhnlich überlässt man das Leuten, die sich damit auskennen. Bei einer Neuküche sowieso. > Du dringend nochmal deine Zähne machen mußt. Einen Zahnarzttermin kann man meist verschieben. > Du zu den Schwiegereltern mußt (haben Geld, und das Erbe darf nicht > gefährdet werden). > Du zu Omi und Opi mußt, sonst enterben sie dich. Dann bleibt dir doch noch der Pflichtteil. Außerdem ist Seniorenvernachlässigung keine grober Undank und kann angefochten werden. Man muss halt nur verheiratet sein, dann hat man auch alle Rechte zu erben. > Deine Katze bald Junge bekommt. Glücklicherweise nimmt es ein Tier seinem Herrchen nicht übel, wenn man so was versäumt. Meist bekommt man das sowieso nicht mit. Plötzlich sind die Miezen einfach da. > Deine Frau/Freunde schon Terz macht weil du immer so lange weg bist und > nix rumkommt. > ...etc.... Wahre Freunde haben dafür Verständis. Misanthropen, die sich für Freunde halten und auch noch Ansprüche stellen sind nur Blender. Die haben dieses Privileg gar nicht verdient. ;-b
Thomas D. schrieb im Beitrag #4270756: > radiostar schrieb: >> 3 Tage Vorlauf ist zu kurz. Keine Diskussion. > > Blödsinn !.. > wenn bei uns ein Kunde anruft. z.B aus Asien, dann buchen wir Ticket für > den Servicetechniker auf den nächsten oder übernächsten Tag. Der Servicetechniker muss damit rechnen und macht sowas regelmäßig. Das ist sicher auch im Arbeitsvertrag, Aufgabenbeschreibung geregelt. Als Otto-Normal-Angestellter fährt man vielleicht ab und zu mal für 2-3 Tage weg. 2 Wochen unterwegs mit 3 Tagen Vorwarnzeit ist dagegen sehr wenig. Sprich mit deinem Chef, argumentiere mit guten Gründen, wieso Du nicht fahren kannst.
Diese Frage ist von Vornherein sinnlos. Der Rahmen sollte aber im Arbeitsvertrag geregelt worden sein. Allerdings steht dort mit Sicherheit nicht: Die Terminierung erfolgt so frühzeitig, dass der Betroffene noch zum Hausarzt gehen kann... Möglicherweise hat aber der, dessen Vertretung Du bist, ja genau dies gemacht.
Erinnere dich schrieb im Beitrag #4270928:
> Als ahnungsloser euphorischer Bastler warst du echt netter.
Angeblich sollen Einbrecher die Bastelwerkstatt das Herrn TdB
ausgeräumt haben. Soweit ich mich erinnere, wurde das hier im
Forum so um die Jahreswende 2014/2015 herum kommuniziert.
Das würde auch erklären, warum seit dieser Zeit keine Beiträge
mehr zu Bastelprojekten von ihm kommen. Seine tiefe Frustation
manifestiert sich nun vielmehr in hämischen Wut- und Hass-
Postings vor allem bei nichttechnischen Themen.
Seine vielen, stark sexuell gefärbten Beiträge – und vor allem
auch die dazu hochgeladenen Fotos – deuten übrigens darauf hin,
dass zusätzlich eine starke sexuelle Frustration vorliegt. Etwa
durch Probleme in der Partnerschaft, Ehescheidung, Untreue oder
gar Trennung der Partnerin.
Amateur schrieb: > Diese Frage ist von Vornherein sinnlos. > > Der Rahmen sollte aber im Arbeitsvertrag geregelt worden sein. Ist die Sache immer im Arbeitsvertrag regelt? Was steht bei Euch im Vertrag, wie genau ist das geregelt? Dienstreisen finden nicht statt!? steht da wohl nicht drin.
Sigmund F. schrieb: > Erinnere dich schrieb: > Als ahnungsloser euphorischer Bastler warst du echt netter. > > Angeblich sollen Einbrecher die Bastelwerkstatt das Herrn TdB ausgeräumt > haben. Soweit ich mich erinnere, wurde das hier im Forum so um die > Jahreswende 2014/2015 herum kommuniziert. > > Das würde auch erklären, warum seit dieser Zeit keine Beiträge mehr zu > Bastelprojekten von ihm kommen. Seine tiefe Frustation manifestiert sich > nun vielmehr in hämischen Wut- und Hass- > Postings vor allem bei nichttechnischen Themen. > > Seine vielen, stark sexuell gefärbten Beiträge – und vor allem auch die > dazu hochgeladenen Fotos – deuten übrigens darauf hin, dass zusätzlich > eine starke sexuelle Frustration vorliegt. Etwa durch Probleme in der > Partnerschaft, Ehescheidung, Untreue oder gar Trennung der Partnerin. Genau das. Schön auch die vielen Tippfehler und vergessenen Wörter, mit denen Thomas der Troll seine Beiträge verziert. Deutet auf starke Emotionen und hohen Blutdruck während des Verfassens hin, ein sogenannter "Rage-Post". Kenn ich noch ausm Counterstrike-Forum als ich 13 war, da war das Niveau ähnlich.
>Da hätte es ne kurzfristige (vorläufige) Annahme eines Angebots gegeben..
Immer diese Jammerer ... Offensichtlich eine neue Aufgabe. Die bisher
nicht abgesprochen wurde. Das Denken wurde noch nicht eingeschaltet...
1) weshalb geht der Chef nicht selbst ?
2) gibt es Aufstiegsmoeglichkeiten fuer ausserordentlichen Einsatz?
3) Ist ein laengerfristiges Verbleiben in der Firma denk- und wuenschbar
?
4) Was bringt der Einsatz effektiv fuer die Firma ? Muss einfach jemand
ohne Kompetenzen hin, um Praesenz zu markieren ?
5) gibt es eine Entschaedigung, die Kosten, auch externe Kosten
uebersteigt?
Falls nicht, sollen sie was drauflegen.
bleibhier schrieb: > Aber ich hab auch noch ein Privatleben, welches ebenfalls gepflegt > werden will. Und auf Abruf jederzeit fahren zu können, zerstört jegliche > Planungssicherheit! Stimmt. Also: spucken oder schlucken! "Vorwarnzeit" gibt es m.E. keine. Entweder es passt für dich oder du solltest es mit deinem Chef klären.
Wolfgang E. schrieb: > "Vorwarnzeit" gibt es m.E. keine. Entweder es passt für dich oder du > solltest es mit deinem Chef klären. Meine langjährige Erfahrung als Servicemitarbeiter ergibt für mich ganz eindeutig: KEIN EINZIGER "Noteinsatz" war hinterher so dringend wie vorher behauptet. Und da waren einige dabei. Einmal ist es mir passiert, daß - nachdem mit Hochdruck diverse Dokumente, Visum und Geräte beschafft wurden und dann stehe ich beim Kunden in Afrika vor der Tür und er sagt mir sinngemäß: Ähem, wir wissen jetzt garnicht, was wir mit Ihnen machen sollen. Mir ist auch schon passiert, daß ich für eine Inbetriebnahme unbedingt sofort nach Indien mußte. Nur war ich dann zwar da, die Gebäude für die Technik aber noch nicht mal errichtet. Wenn es keine "Vorwarnzeit" gibt, ist das meist ein Zeichen für Fehlplanung. Notfälle natürlich immer ausgenommen. Obwohl. Einmal hatte ich solch einen Noteinsatz. Ganz weit weg. 30 Stunden Hinflug, 3 Tage Arbeit, 30 Stunden Rückflug. Diagnose: alles kaputt, aber schon seit Wochen. Angeblich soll kein anderer Techniker etwas näher am Einsatzort verfügbar gewesen sein sollen. Klar. Glaub ich sofort.
bleibhier schrieb: > Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts TzBfG (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Du merkst also: Als Arbeitnehmer bist du Sklave, deine höheren Kosten interessieren den Arbeitgeber nicht, er hat gespart.
Michael B. schrieb: > TzBfG (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, > wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens > vier Tage im Voraus mitteilt. Wenns nicht geht, dann geht es nicht. Das gilt übrigens für beide Seiten, Geräte können ungeplant ausfallen und Personen können ungeplant krank werden. Manchmal auch beides gleichzeitig... Michael B. schrieb: > Du merkst also: Als Arbeitnehmer bist du Sklave, deine höheren Kosten > interessieren den Arbeitgeber nicht, er hat gespart. Diese Auslegung halte ich für zweifelhaft. Wenn im Arbeitsvertrag Buxdehude steht, dann sind erforderlichen Mehrkosten bei abweichendem Arbeitsort durch den Arbeitgeber zu tragen.
Schreiber schrieb: > dann sind erforderlichen Mehrkosten bei abweichendem > Arbeitsort durch den Arbeitgeber zu tragen. Den Aufpasser für Mutters Haus und das Eigene sowie die schlecht werdenden Essenvorräte und sonstigen Kosten die die Abwesenheit vom eigenen Haus so kostet (z.B. unzustellbare Pakete eilig von der Hauptpost abholen weil sie sonst zurückgehen)? Kaum. Auf den Kosten lässt dich dein Arbeitgeber sitzen.
Sowas ist doch keine rechtliche Frage. Entweder man will in der Firma noch was werden, dann steht man bereit. Oder eben nicht, dann kann man rumnölen oder sich krank melden. Man kann natürlich hoffen, dass einem rumnölen hilft, das kann man einmal machen, beim zweiten Mal wird es eng, dann hat sich das erledigt. Man wird dann nicht mehr gefragt, auch nicht wenn es um nette Dinge geht. Es gibt natürlich Situationen, wo man evtl. die Firma abschiessen sollte. Ich hatte sowas mal als meine Frau im 9. Monat war. Wurde sofort akzeptiert. Ansonsten hätte ich mir was neues gesucht. Gruss Axel
Michael B. schrieb: > TzBfG (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, > wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens > vier Tage im Voraus mitteilt. Das gilt ausdruecklich nur fuer Teilzeitbeschaeftigte und dann auch noch fuer "Arbeit auf Abruf", passt hier also nicht. wendelsberg
radiostar schrieb: > Nur war ich dann zwar da, die Gebäude für > die Technik aber noch nicht mal errichtet. OHNE Ansprechpartenr vor Ort loszufahren macht immer Spaß. Manchmal hilft ein rechtzeitiger, klärender Anruf am Tatort unheimlich weiter.
oszi40 schrieb: > OHNE Ansprechpartenr vor Ort loszufahren macht immer Spaß. Manchmal > hilft ein rechtzeitiger, klärender Anruf am Tatort unheimlich weiter. Wenn der Chef sagt, los geht's, dann geht's los! Klar hilft ein Anruf weiter, auch bei Einsätze innerhalb Deutschlands.
Axel L. schrieb: > Man wird dann nicht mehr gefragt Diese Tonart passt sowieso nicht in deutsche Unternehmenskultur. Da wird man einfach vor die Wahl gestellt. Ansonsten kommt der Spruch: Wenn Sie das nicht wollen, such ich mir jemanden, der das macht...
Rick M. schrieb: > Wenn der Chef sagt, los geht's, dann geht's los! Fragen hilft. Ein guter Chef hat auch Interesse daran, daß diese Aktionen erfolgreich verlaufen. Blinder Aktionismus kostet meist nur Spesen.
oszi40 schrieb: > Fragen hilft. Ein guter Chef hat auch Interesse daran, daß diese > Aktionen erfolgreich verlaufen. Blinder Aktionismus kostet meist nur > Spesen. Betonung GUTER Chef! Ein guter Chef sollte wissen, wen man, wie lange, wohin schicken kann, mit welcher Vorwarnzeit. Das ein Service-Techniker oder Ingenieur an kurzfristige angesetzte Ausflüge gewöhnt ist, dürfte klar sein. Bei Mitarbeitern, die eher selten unterwegs sind und wenn nur für 2-3 Tage, da fragt man vorher nach, ob dieser sich dazu in der Lage ist (Lust hat wohl kaum einer), in 3 Tagen für 2 Wochen in Far-Far-Away das Projekt zu unterstützen. Dann kommt ein: Ja, klar Chef! oder Hört sich interessant an, aber .... (gute nachvollziehbare zeitlich begrenzte Begründung), warum nicht.
Michael B. schrieb: > Kaum. > > Auf den Kosten lässt dich dein Arbeitgeber sitzen. Plus die Kosten die entstehen wenn wieder Bescheide oder Fristen mit 2 Wochen per Einwurfschreiben im Kasten landen.
Rick M. schrieb: > Das ein Service-Techniker oder Ingenieur an kurzfristige angesetzte > Ausflüge gewöhnt ist, dürfte klar sein. > > Bei Mitarbeitern, die eher selten unterwegs sind und wenn nur für 2-3 > Tage, da fragt man vorher nach, ob dieser sich dazu in der Lage ist > (Lust hat wohl kaum einer), in 3 Tagen für 2 Wochen in Far-Far-Away das > Projekt zu unterstützen. Mal ehrlich, und die Fahrtzeit als Arbeitszeit bezahlt bekommt. Der Service-Technikter oder Ing. dagegen die Zeit nicht bezahlt bekommt. Da gibt`s dann eine Pauschale oder es wird mit "Sie sind ja AT" für "all inclusiv" erklärt.
Wenn jemand explizid als Aussendienstler eingestellt ist, dann sind Dienstreisen in jeder nur denkbaren Form normal - solange die tariflichen Bestimmungen und die Inhalte des Arbeitsvertrages einegehalten werden und auch das Geld pünktlich kommt. Bei gelegentlichen "Überziehungen" wird auch kein vernünftiger Mensch aufmucken. Jemanden, der eher gelegentlich mal auf eine Dienstreise geschickt wird, stande pede 3 Wochen in die Pampa zu schicken ist schon eine ganz schöne Zumutung und die würde ich auch nur wenige Male und in begründeten Ausnahmefällen erdulden. Allerdings kann ich gut reden, bin seit 1990 selbstständig ... :-)
bleibhier schrieb: > Daher meine Frage: Ist sowas in diesem Maße überhaupt zulässig? Ich würde es in einem anderen Forum probieren, bspw. http://www.justanswer.de/arbeitsrecht/4v8bx-guten-tag-kann-ich-eine-dienstreise-aus-privaten-gr-nden.html http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102718-konsequenzen-beim-ablehnen-von-geschaeftsreisen http://www.frag-einen-anwalt.de/Dienstreise-am-Montag---f130616.html ...
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