Hallo Ich habe da gerade mal ein Problem. Ich bin aktuell total erkältet mit leicht Fieber und allem was dazu gehört. Nun wollte ich eigentlich zum Arzt und mich krankschreiben lassen. Die haben aber heute keine Termine mehr frei. Erst morgen wieder. Bin ich jetzt verpflichtet einen Arzt zu suchen der zeit hat? Oder Muss ich dann heute doch zur Arbeit?
Du hast ein Problem, wenn morgen wieder alles gut ist, und dein Arzt keine Krankheit erkennen kann, UND der Arbeitgeber eine Krankmeldung am ersten Tagt verlangt, vor allem nach dem Wochenende. Also suche dir lieber einen anderen Arzt, also mach was du nicht mal machen würdest wenn du gesund wärst und nimm 10km Busfahrt bei 0 GradC auf dich für eine satte Lungenentzündung, stecke im Wartezimmer 10 weitere Leute an, so will es das deutsche Krankheitssystem.
1. Frag deinen Chef 2. Ärzte haben immer eine Notfallsprechstunde 3. Wechsel den Arzt wenn 2 nicht gilt
Wechsel mal den Arzt. Meiner ist zwar auch vol,hab aber immer zeit um einen noch zu behandeln. Brauch dein Arbeitgeber denn am ersten Tag den zettel?
Michael B. schrieb: > Also suche dir lieber einen anderen Arzt, also mach was du nicht mal > machen würdest wenn du gesund wärst und nimm 10km Busfahrt bei 0 GradC > auf dich für eine satte Lungenentzündung, stecke im Wartezimmer 10 > weitere Leute an, so will es das deutsche Krankheitssystem. Genau. Aber dann bitte auch 1 Woche krankschreiben lassen. Sonst lohnt sich dieser Aufwand nicht. Ist bei den allermeisten Ärzten kein Problem.
sven schrieb: > Bin ich jetzt verpflichtet einen Arzt zu suchen der zeit hat? > Oder Muss ich dann heute doch zur Arbeit? Nein, mach dir einfach einen schönen, sonnigen Montag, und lass dich nicht erwischen!
Standardmäßig muss das Attest erst ab dem 3. Tag vorliegen (aber dann direkt), es sei denn, dein Chef besteht drauf es vorher zu kriegen. Nimm's Telefon, ruf an, erklär dass du krank bist und dass dein Arzt heute nicht kann, und warte mal ab was dir gesagt wird. Entweder du musst erst ab dem 3. das Attest bringen, dann hast du Glück, oder aber sofort, dann hast du Pech. Es sollte normalerweise sogar möglich sein, zwei Tage krank zu sein und am dritten wieder zu kommen, ohne dass man irgendwann ein Attest vorlegen muss. Wichtig ist nur, dass dein Vorgesetzter und die Personalabteilung von deiner Abwesenheit informiert werden. Ist zumindest hier bei uns so. Ich war auch neulich einen Tag krank und die Personalerin erklärte mir dann freundlich, dass sie nur dann ein Attest bräuchte, wenn ich drei Tage oder länger fehlen würde.
Ein vernünftiger Hausarzt vermittelt seine Patienten an eine andere Praxis als Vertretung. So ist das jedenfalls bei meinem. Inzwischen verlangen viele Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem ersten Tag. Der Zettel muss spätestens am dritten Tag beim Arbeitgeber sein.
Lu R. schrieb: > Standardmäßig muss das Attest erst ab dem 3. Tag vorliegen (aber dann > direkt), es sei denn, dein Chef besteht drauf es vorher zu kriegen. Ein Arbeitgeber, der am Umlageverfahren U1 teilnimmt und sich daher einen Anteil von 40-80% seiner Aufwendungen durch die Krankenkasse erstatten lassen kann, wird auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Ansonsten kann er seinen Anspruch gegenüber der Krankenkasse nicht geltend machen. Alle Unternehmen (außer Landwirtschaft?) mit bis zu 30 Arbeitnehmern sind zur Teilnahme am U1 verpflichtet, größere Unternehmen können diese Leistung freiwillig bei den Krankenkassen buchen. Zur Teilnahme an der Umlage U2 zum Ausgleich der Aufwendungen für den Mutterschutz sind hingegen alle Arbeitgeber verpflichtet. Hierbei werden dann in jedem Fall sogar 100% erstattet. Umso wichtiger ist es damit natürlich für den Arbeitgeber, ein ärztliches Attest über den gesamten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Arbeitsverbotes zu erhalten, um sich die Kosten durch die Krankenkasse erstatten zu lassen.
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Stefan M. schrieb: > Inzwischen verlangen viele Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem > ersten Tag. Ja, ist das so? Dann würde ich aber so schnell wie möglich den Arbeitgeber wechseln. Ich geh doch nicht zum Arzt, nur weil ich mal starke Kopfschmerzen oder eine fiebrige Erkältung habe.
Ranjid schrieb: > Ja, ist das so? Dann würde ich aber so schnell wie möglich den > Arbeitgeber wechseln. Ich geh doch nicht zum Arzt, nur weil ich mal > starke Kopfschmerzen oder eine fiebrige Erkältung habe. wenn du auf Arbeit kommst, musst brauchst du auch kein Krankenschein. Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter.
Soweit mir bekannt ist, besteht die Freiheit, bei der Wahl des Arztes. Also geh einfach zum Nächsten. Alternativ sollte das Stichwort: "Ärztlicher Notdienst" helfen. Klingt zwar dramatisch, hilft aber.
Stefan M. schrieb: > Inzwischen verlangen viele Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem > ersten Tag. > Der Zettel muss spätestens am dritten Tag beim Arbeitgeber sein. So ist es bei vielen, obwohl sie intern oft ab dem dritten Tag einen Schein sehen wollen. Ist man lange da und "zuverlässig", dann sagen die sicher nie was, aber der Vertrag sagt halt meist was anderes. Gehe nächsten Tag zum Arzt und lass dich ab heute arbeitsunfähig schreiben. Diese Begriffe wie, "Krankenschein", "gelber Urlaub" usw. sollten Arbeitnehmer meines Erachtens immer meiden, da sie in den Köpfen das Gefühl vermitteln, dass die Arbeitnehmer nicht wirklich krank seien.
Ein Arzt kann dich übrigens auch noch 1 Tag rückwirkend arbeitsunfähig schreiben.
Als ich das letzte mal beim Arzt war, weil ich Durchfall hatte und ein Attest für die FH brauchte, da ich an einer Pflichtveranstaltung nicht teilnehmen konnte, meinte die Ärztin zu mir, dass sie Leute für bis zu 3 Tage rückwirkend krank schreiben könnte. Je nachdem, wie übel der Dünnschiss ist kann man halt manchmal einfach nicht das Haus verlassen.
Peter II schrieb: > Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter. Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern um die Kostenerstattung durch die Krankenkasse, sofern der AG an U1 teilnimmt. Die Krankenkasse will den "Gelben Schein" sehen.
sven schrieb: > Nun wollte ich eigentlich zum Arzt und mich krankschreiben lassen. > Die haben aber heute keine Termine mehr frei. Erst morgen wieder. > > Bin ich jetzt verpflichtet einen Arzt zu suchen der zeit hat? Ich würde mir generell einen Hausarzt suchen der nicht nur auf Termin behandelt sondern zu dem man jederzeit in der Sprechstunde hingehen kann.
Amateur schrieb: > Soweit mir bekannt ist, besteht die Freiheit, bei der Wahl des Arztes. > Also geh einfach zum Nächsten. Alternativ sollte das Stichwort: > "Ärztlicher Notdienst" helfen. Klingt zwar dramatisch, hilft aber. Ich weiß ja nicht wie es in anderen Teilen des Landes aussieht, aber hier in einer dunkeldeutschen Landeshauptstadt hat man zwar die Freiheit, sich einen anderen Arzt zu suchen, das Problem ist nur: Man findet keinen. Zumindest nicht als Kassenpatient. Und so krank, dass man als Notfall bei einem fremden Arzt dran kommt, kann man gar nicht sein. Der ärztliche Notdienst arbeitet hier nur Zeiten wo die regulären Arztpraxen geschlossen sind, also 19-7 Uhr und am Wochenende. Bleibt noch das Krankenhaus. Alles unter Herzinfarkt wird aber von denen als Wehwehchen angesehen und ignoriert. Meine Frau hatte sich vor einigen Wochen die Zehe ausgerenkt, was extrem schmerzhaft ist. Trotzdem wurde sie 4 Stunden sitzen gelassen und von einem arabischen Arzt auch noch angepflaumt, weil sie nicht schnell genug ins Sprechzimmer humpelte.
Jens P. schrieb: > Ich weiß ja nicht wie es in anderen Teilen des Landes aussieht, aber > hier in einer dunkeldeutschen Landeshauptstadt hat man zwar die > Freiheit, sich einen anderen Arzt zu suchen, das Problem ist nur: Man > findet keinen. Zumindest nicht als Kassenpatient. Also hier in einer westdeutschen Kleinstadt ist es überhaupt kein Problem, einen Allgemeinmediziner zu finden, zu dem man ohne Termin gehen kann. Bei Fachärzten ist das freilich was anderes (für Kassenpatienten).
Hi, Andreas S. schrieb: > Peter II schrieb: >> Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter. > > Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern um die Kostenerstattung durch > die Krankenkasse, sofern der AG an U1 teilnimmt. Die Krankenkasse will > den "Gelben Schein" sehen. Das ist zwar so schon richtig, kann aber auch vom AG sehr sehr kurzfristig gedacht sein! Denn 1.) Zum einen ist es zumindest meine eigene Erfahrung, dass wenn eine Krankschreibung ausgestellt wird, diese meist dann doch etwas großzügiger Ausfällt. Aus einem Fehltag werden dann drei, aus zwei bis drei schnell eine ganze Woche. Und zwar auch dann wenn der PAtient dies NICHT bewusst gewünscht hat. (Wenn der Wunsch ausgesprochen wird, z.b. damit begründet das man gerade im Stress untergeht und wohl deshalb so anfällig sei, so ist das bei den meisten Ärzten vermutlich auch kein Problem wenn man nicht gerade Dauerkunde ist) Hier ist es also ein reines Abwägungsspiel was für die Firma teurer ist. Auf 1-2 Tage Erstattung zu verzichten oder für die volle Zeit den vereinbarten Satz (70% meist) zu erhalten und dafür aber eine längere Fehlzeit in Kauf zu nehmen. 2.) Einige AN denen es zwar schlecht geht, die aber vielleicht dennoch der Meinung sind gerade noch eden Arbeitstag überstehen zu können und dann trotz Krankheit lieber Arbeiten gehen als zum Arzt. Wenn der AG dann Pech hat meldet sich erst der AN dann am Folgetag mit richtig schweren Symptomen krank (Und ist es auch viel schwerer als wenn er im Bett geblieben wäre) und in den nächsten Tagen liegt die halbe Belegschaft flach. 3.) Oder als ganz gemeine Variante von zwei, besonders im November und Februar beliebt: Der Arbeitnehmer ist wegen einer Kurzfristigen Sache krank (Migräne oder wie ich letztens dumm gelegen, morgens noch dümmer bewegt, steifer Hals -> nicht fahrtüchtig): Würde einen, maximal zwei Tage ausfallen und dann voll Arbeitsfähig sein. Da aber ein Attet ab dem ersten Tag sein muss geht er zum Arzt mit wegen Grippewelle übervollem Wartezimmer und bekommt eine AU für zwei Tage. Am dritten Tag ist er wieder arbeiten, am vierten Tag mittags meldet er sich schwerkrankt ab und fährt nach Hause. Am darauffolgenden Montag fehlt ein deutlicher Teil seiner Kontaktpersonen. (Und in diesem Fall kann man dem AN wirklich überhaupt keinen Vorwurf machen) ICh denke in allen drei Fällen wäre es für den Arbeitgeber deutlich besser wenn der AN sich bei absehbar kurzfristigen Dingen nach der selbstverständlich frühestmöglichen Abmeldung einfach daheim ins Bett (Oder in meinem Fall die heiße Badewanne) hauen kann um am nächsten Tag wieder Fit arbeiten zu kommen zu können. Ist natürlich aber immer eine Abwägungssache. Das sehe ich ganz klar ein. Wenn man einen AN hat der sehr häufig für ein oder zwei Tage ausfällt, womöglich am liebsten noch an Brückentagen o.ä., so ist das schon ein guter Grund von diesem AN einen "gelben" ab dem ersten Tag zu verlangen, wo AN die nur alle zwei/drei Jahre überhaupt mal wegen Krankheit ausfallen bei einer längeren Sache vieleicht erst am vierten oder fünften Tag noch ganz freundlich daran erinnert werden das sie jezt so langsam wirklich mal den Arzt aufsuchen sollten. (was ja, sofern nicht abweichend geregelt, spätestens am dritten Tag hätte erfolgen müssen) Aber wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe hat es gerade erst vor einigen Monaten dazu ein höchstrichterliches Urteil gegeben das es Arbeitgebern durchaus gestattet ist bei Arbeitnehmern ab gewissen Ausfallhäufigkeiten nur speziell für diese ein Attest vom ersten Tag an vorzuschreiben, den selten fehlenden Kollegen aber weiterhin zu erlauben erst am dritten Tag einen Arzt aufsuchen zu müssen. (So lange das alle mit ähnlich häufigen Fehlzeiten gleichermaßen trifft ist das keine Schikane. Unzulässig ist es wohl nur wenn man sich einen gezielt raussucht, andere mit ähnlich häufigen oder noch häufigeren Fehlzeiten aber unbehelligt läst. So zumindest meine Erinnerung ) Gruß Carsten (Ohne Verpflichtung zur AU am ersten Tag)
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Hier (8000 Einwohner Kaff) geht auch nichts ohne Termin. Ich hatte bis jetzt nie Probleme rückwirkend ein Attest zu bekommen, der Arzt weiß ja auch das ich angerufen habe und keinen Termin bekam. Nur für eine blöde Krankschreibung würde ich niemals den Notdienst bemühen. Die haben schon mit den tatsächlichen Notfällen genug Papierkram. Ein Attest am 1. Tag in die Firma zu bugsieren ist IMHO unnötige Schikane. Ich habe öfter erst um 17-18 Uhr einen Termin bekommen. Soll ich dann, krankgeschrieben, Abends noch in die Firma fahren damit der Schein auf dem Tisch liegt wenn die Tippse den nächsten Morgen um 9 aufschlägt? Lies dazu nochmal genau die Formulierung im Arbeitsvertrag. "Attestierte Krankheit ab dem 1. Fehltag" ist etwas anderes als "Attest am ersten Fehltag in der Firma". Ich habe das einem Ex-Chef schonmal lautstark auf dem Flur erklären müssen, der kannte seine eigenen Verträge nicht.
Also ich kenne das so, daß man bei Erkrankungen von 1-2 Tagen keine Krankschreibung braucht. Damit der AG das Geld von der Kasse bekommt, unterschreibt man eine Eigenerklärung, daß man arbeitsunfähig erkrankt war. Fertig.
Mein Arbeitgeber scheint auch darauf zu verzichten, Attest ab dem 3. Tag davor nichts, genau aus den schon genannten Gründen: Schwerwiegenderes vermeiden, Kollegen nicht anstecken, usw. Für die Grenzfälle (leichte Erkältung etc.) kann man auch nen halben Tag Home-Office machen.
Andreas S. schrieb: > Peter II schrieb: >> Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter. > > Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern um die Kostenerstattung durch > die Krankenkasse, sofern der AG an U1 teilnimmt. Die Krankenkasse will > den "Gelben Schein" sehen. Ich hatte schon hin und wieder eine Krankmeldung, also gelben Schein, aber an die Krankenkasse habe ich den größeren von beiden noch nie weitergereicht. Ich dachte, das ist evtl. für längere Erkrankungen relevant. Was ist das für eine Kostenerstattung bzw. U1?
Panorama schrieb: > Ein Attest am 1. Tag in die Firma zu bugsieren ist IMHO unnötige > Schikane. > Ich habe öfter erst um 17-18 Uhr einen Termin bekommen. > Soll ich dann, krankgeschrieben, Abends noch in die Firma fahren damit > der Schein auf dem Tisch liegt wenn die Tippse den nächsten Morgen um 9 > aufschlägt? Dazu kann man sich vom Arzt zusätzlich zur Arbeitsunfähigkeit auch noch eine Transportunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Je nach Krankheit ist man ja eben auch gar nicht dazu in der Lage, den Arbeitsweg noch zu fahren.
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