Forum: Offtopic Polizei kapituliert vor Temposündern


von Uhu U. (uhu)


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Haben am Ende die Audiophilen doch recht, dass erst hochqualitative 
Kabel und vergoldete Stecker zu Spitzenqualität führen?

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geschwindigkeits-messungen-polizei-kapituliert-vor-temposuendern-1.2703918

von Robert L. (lrlr)


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bei "uns" war mal ein verkehrsunfall an einer Kreuzung, wo anhand der 
videoüberwachung (die dort eher zufällig war,..), die geschwindigkeit 
ermittelt wurde..

ist wohl ziemlich 0815 aus einer videoaufnahme von einem auto das auf 
der autohahn fährt, die geschwindigkeit zu ermitteln (zumindest +/- ein 
paar km/h..)

da hätte man 440 der verfahren sich nicht eistellen müssen (die die 
"weit" über limit waren..)

von Paul B. (paul_baumann)


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@Uhu
Das lese ich jetzt nicht, es lenkt mich zu sehr vom Fahren ab. Vorhin 
hätte ich bald eine Abfahrt verpasst, weil ich nicht rechtzeitig von der 
Rückbank hochkam.

;-)

MfG Paul

von Falk B. (falk)


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@ Uhu Uhuhu (uhu)

>Haben am Ende die Audiophilen doch recht, dass erst hochqualitative
>Kabel und vergoldete Stecker zu Spitzenqualität führen?

>http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geschwindigkei...

Deutschland schafft sich ab. Mit schwachsinnigster Pedanterie und 
Bürokratie. Und alle in der HOCHBEZHALTEN Prozesskette, incl. Eichamt 
haben gepennt! Unglaublich!

"Das Problem mit der Technik ist der Polizei schon seit Jahren bekannt. 
Anfang 2014 kam heraus, dass in die verwendeten BMW- und Mercedesmodelle 
zu lange Kabel eingebaut worden waren, sodass die Messergebnisse 
mitunter nicht korrekt waren. Man hatte statt der vorgeschriebenen drei 
Meter langen Signalkabel, die die Videokamera an der Frontscheibe im 
Polizeifahrzeug mit dem Computer im Heck verbindet, einfach fünf Meter 
lange Stränge verwendet."

"Die längeren Kabel waren für die Monteure leichter einzubauen. Durch 
diese eigenmächtigen Veränderungen der Anlagen verloren sie ihre 
Zulassung durch das Physikalisch-Technische Bundesamt. Die 
Geschwindigkeitsdaten waren nicht mehr gerichtsverwertbar. In München 
mussten an den Verkehrsgerichten deswegen reihenweise Verfahren gegen 
mutmaßliche Temposünder eingestellt werden, weil die Polizei nicht noch 
andere Beweise für den mutmaßlichen Geschwindigkeitsverstoß vorlegen 
konnte."

Als ob ein 2m zu langes VIDEOkabel irgendwelche Meßergebnisse 
beeinflußt! So ein Schwachsinn! ODer haben dort mal wieder unfähige 
Journalisten Radarkabel mit Videokabeln verwechselt?

von Mac G. (macgyver0815)


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Falk B. schrieb:
> Als ob ein 2m zu langes VIDEOkabel irgendwelche Meßergebnisse
> beeinflußt!

Die müssen halt wie die Kabel aus der Audiophilen-Branche mit Platin 
Kern und Isolation aus bei Vollmond geflochtenem Einhornhaar gemacht 
sein.
Sonst taucht datt nix.

von Mani W. (e-doc)


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Also: Die Polizei kapituliert vor Kabel...

von Karl H. (kbuchegg)


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Und die physikalisch-technische Bundesanstalt kann nicht in einem 
Schnellverfahren ein Gutachten erstellen, das klar stellt, dass ein um 
2m längeres Kabel eine Singalverzögerung bewirkt, die eine Fehlmessung 
im bedeutungslosen Sub-Nano km/h Bereich bewirkt?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Dafür müsste ja jemand Geld ausgeben.

von Mac G. (macgyver0815)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Dafür müsste ja jemand Geld ausgeben.

Ich hätte auch eher erwartet, dass die Bußgelder allgemein angehoben 
werden um das zu kompensieren...

von Marek N. (Gast)


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WTF?
Die Signallaufzeit in einem Koaxkabel beträgt typisch ca. 20 cm pro 
Nanosekunde.
Das Signal durchläuft die zusätzlichen 2 Meter also in 10 ns. Das ist 
ein typisches Propagation Delay von einem Gatter.

Ein Auto, das 50 km/h fährt, legt in einer Sekunde ca 13 m zurück.
Folglich hat sich das Auto in diesen 10 ns gerade mal um 130 nm 
fortbewegt. Das entspricht der Wellenlänge von UVC-Strahlung.

von Falk B. (falk)


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@ Karl Heinz (kbuchegg) (Moderator)

>Und die physikalisch-technische Bundesanstalt kann nicht in einem
>Schnellverfahren ein Gutachten erstellen, das klar stellt, dass ein um
>2m längeres Kabel eine Singalverzögerung bewirkt, die eine Fehlmessung
>im bedeutungslosen Sub-Nano km/h Bereich bewirkt?

Komm den Leuten in DIESEM Land nicht mit Flexibilität und Pragmatismus!
Und schon gar nicht BEHÖRDEN wie den obersten Eichfritzen! Die sind 
praktisch GOTT!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Und das ist obendrein völlig irrelevant, weil es hier um ein Videosignal 
und nicht irgendein gemessenes Signal geht. Das Videosignal liefert eh' 
nur 50 mal pro Sekunde ein* Bild, das wird ja wohl keine 
Hochgeschwindigkeitskamera sein.



*) Bestenfalls. Wenn nicht sogar nur 25 mal, dank der Steinzeittechnik 
"interlace".

von Falk B. (falk)


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Das Ganze stink genau so wie der angebliche G36 Skandal! Da will man 
wieder jemand viel Geld für Aufträge locker machen!

von Marek N. (Gast)


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Hoffentlich wird die Sandwichlänge auch bald auf das Urmeter 
zurückgeführt: 
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/essen--trinken-subway-muss-jetzt-sandwich-laenge-nachmessen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151021-99-13504

Ich fahr gleich mal zu Mäckes und zähl nach, ob auf meinem BigMac auch 
mindestens 42 Sesamkörner sind.

von Mani W. (e-doc)


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Marek N. schrieb:
> Ein Auto, das 50 km/h fährt, legt in einer Sekunde ca 13 m zurück.
> Folglich hat sich das Auto in diesen 10 ns gerade mal um 130 nm
> fortbewegt. Das entspricht der Wellenlänge von UVC-Strahlung.

Wäre ein interessanter Tacho...

"Sie sind gerade eine halbe Nanosekunde zu schnell.."

Oder: "Sie bewegen sich in der Grauzone, von einer Nanosekunde zur
nächsten...

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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Das Problem ist nicht die Art der Änderung sondern daß die Anlage 
gegenüber der geprüften überhaupt geändert war. Und damit war sie zum 
Zeitpunkt der Messung nicht geeicht.
Das mag in diesem Fall techjnisch unsinnig sein, aber wenn man über 
sowas hinweg sieht, kann man ja auch mal aus versehen Reifen aufziehen, 
die 2" kleiner sind oder die Vorschriften hinterher anpassen um mehr 
Geld kassieren zu können.
Egal wie lächerlich es wirkt, ich find es gut wenn sich Gerichte an 
Vorschriften und Gesetze halten.

von Karl H. (kbuchegg)


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Falk B. schrieb:
> @ Karl Heinz (kbuchegg) (Moderator)
>
>>Und die physikalisch-technische Bundesanstalt kann nicht in einem
>>Schnellverfahren ein Gutachten erstellen, das klar stellt, dass ein um
>>2m längeres Kabel eine Singalverzögerung bewirkt, die eine Fehlmessung
>>im bedeutungslosen Sub-Nano km/h Bereich bewirkt?
>
> Komm den Leuten in DIESEM Land nicht mit Flexibilität und Pragmatismus!
> Und schon gar nicht BEHÖRDEN wie den obersten Eichfritzen! Die sind
> praktisch GOTT!

Ich seh schon.
"Made in Germany" stand mal für Präzision. Aber das hat mit Präzision 
nichts mehr zu tun. Das ist einfach nur noch korinthenkacken auf einem 
Justamentstandpunkt.

von Matthias X. (current_user)


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Wenn einer geblitzt oder mit dem Videowagen gemessen wird ist doch heute 
die erste Reaktion "Isch hab Rechtschutz". Der Anwalt denkt natürlich 
auch nur an sein Geld und fordert jeden mögiglichen Scheiß an. Wenn dann 
irgendwas nicht stimmt dann gibt ihm der Richter recht.
Also verhalten sich eigentlich drei Leute falsch.
Der Richter, weil er keine Ahnung hat, bzw nur stur nach Paragraph 
entscheidet ohne zu prüfen ob die Messung überhaupt beeinflusst wird.
Der Anwalt, weil er nur an sein Geld denkt und bei Rechtschutz zahlt das 
ja die Versicherung (und die hat genug).
Und der Fahrer weil er nicht den Arsch in der Hose hat zuzugeben das er 
Mist gebaut hat.

von Falk B. (falk)


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@ Won Ko (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)

>Egal wie lächerlich es wirkt, ich find es gut wenn sich Gerichte an
>Vorschriften und Gesetze halten.

Träumer! Wenn es um Bagatellen geht, ist man 110% korrekt, wenn hunderte 
von Milliarden gegen geltendes EU-Recht verschoben werden ist man 
flexibel? Das ist KRANK!

von Falk B. (falk)


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@ Karl Heinz (kbuchegg) (Moderator)

>Ich seh schon.
>"Made in Germany" stand mal für Präzision. Aber das hat mit Präzision
>nichts mehr zu tun. Das ist einfach nur noch korinthenkacken auf einem
>Justamentstandpunkt.

Ich würde mal vermuten, daß dies ein Zeichen einer übersättigten 
Gesellschaft ist, die sonst keine Probleme und Ziele mehr hat. Eine 
Vorstufe spätrömischer Dekadenz.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Warum Vorstufe? Die Parallelen sind erschreckend...

Alles und jedes ist inzwischen irgendwie juristisch relevant. Jeder 
Schritt, jeder Meter Autofahrt, jeder Klick, jeder download. Es gibt 
keinerlei Augenmass mehr, völlig krank.

Ich hatte letztens ein durchaus ernstes Gespräch mit meinen fast 
erwachsenen Söhnen. Abmahnung wegen "illegaler" Musik haben wir durch, 
eine Anzeige wegen "nächtlicher Ruhestörung" (in ihrem Treffpunkt mal 
die Tür aufgemacht) und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, weil sie 
beim Nachbarn am Zaun gelehnt haben und dieser hinterher etwas schief 
war (wirklich lächerlich, verschraubte Pfosten, einmal gerichtet, 
erledigt)

Die haben wirklich und mit Recht das Gefühl, in einem absoluten Korsett 
zu stecken. Die Alternativen:
-ein völlig normales Leben scheint nicht möglich
-sich komplett zurückzuziehen
-komplett auszuticken und sich um den ganzen Stuss nicht zu kümmern

Ging ja schon viel früher los, Kindergarten, Grundschule
-Bäume klettern verboten
-Schneeballwerfen verboten
-ordentliche Rangelei um was zu klären verboten

Wie soll das funktionieren? Es wird nicht funktionieren, eigentlich 
weiss das jeder. Und dennoch gibts nur eine Richtung: immer mehr zu 
reglementieren und sanktionieren. Es gibt offensichtlich nur eine 
Lösung, und da sind wir wieder in Rom - weg damit.

von Uhu U. (uhu)


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Karl H. schrieb:
> Das ist einfach nur noch korinthenkacken auf einem Justamentstandpunkt.

Wo kämen wir denn hin, wenn keine Korinthen mehr gekackt würden...

von Magic S. (magic_smoke)


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Runter vom Klorinth.

von K. H. (hegy)


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Karl H. schrieb:
> Und die physikalisch-technische Bundesanstalt kann nicht in einem
> Schnellverfahren ein Gutachten erstellen, das klar stellt, dass ein um
> 2m längeres Kabel eine Singalverzögerung bewirkt, die eine Fehlmesssung
> im bedeutungslosen Sub-Nano km/h Bereich bewirkt?

Warum Gutachten erstellen lassen? Das zieht evtl. wieder ein 
Gegengutachten nach sich, das wiederum eine Gerichtsverhandlung usw. und 
der Steuerzahler wundert oder ärgert sich.
Einfach mal den Verstand einschalten und den Erlassern/Schreibern der 
Vorschrift mal die Frage stellen, warum die Kabellänge einen 
gravierenden Messfehler verursachen könnte. Ich vermute, dass 
ursprünglich irgendwelche Leute den Referenzaufbau haarklein notiert 
haben und dieses Schriftstück wird 1:1 in die Vorschrift übernommen. Und 
die Person, die das gemacht hat, hat davon evtl. nur sehr wenig Ahnung 
davon oder hat die Anweisung, wirklich alles 1:1 zu übernehmen. Ein 
fachkundiger Querleser, also einer, der mit Sachverstand die Vorschrift 
noch mal reviewt könnte dann hingehen und banales Zeug zur Vereinfachung 
streichen. Aber da gibt es sicherlich eine Vorschrift, die das "nicht 
vorsieht" wie es immer so schön im Amtsdeutsch heißt.

Außerdem würde schon die Beauftragung eines Gutachtens einen erheblichen 
Initialaufwand zeitlich wie finanziell verursachen. Die Behörde geht ja 
nicht mal eben nach Fa. Müller und fragt nach, ob die mal eben ein 
Gutachten machen würden. Womöglich geht es erstmal mit einer 
europaweiten Ausschreibung los....


Won K. schrieb:
> Das Problem ist nicht die Art der Änderung sondern daß die Anlage
> gegenüber der geprüften überhaupt geändert war. Und damit war sie zum
> Zeitpunkt der Messung nicht geeicht.

Nur wegen eines unbedeutenden Einfluss eines Kabels? Irgendwo geht die 
Regulierung bzw. Bestimmung in solchen Sachen einfach zu weit. Man 
sollte beim Erlass solcher Vorschriften schon unterscheiden können, was 
relevant ist und was nicht und ein paar Nanosekündchen können es 
bestimmt nicht sein. Aber womöglich würde hier ein Änderung in dem Punkt 
Kabellänge dazu führen, dass nicht dieser Punkt aus der Vorschrift 
entfällt, sondern dass das angeschlossene Gerät eine Einstellmöglichkeit 
haben muss, wo die Kabellänge eingestellt werden kann, damit die SW den 
unbedeutenden Fehler herausrechnen kann. Damit würde wieder alles 
stimmen nur wären die Kosten dafür immens (Änderung der Vorschrift, 
Bekanntgabe an zuständige Behörden, Geräte umrüsten lassen, 
Entwicklungskosten beim Hersteller, Planung der ganzen Scheiße, usw....) 
aber das ist nachrangig, weil es durch Steuergelder finanziert wird.

> Das mag in diesem Fall techjnisch unsinnig sein, aber wenn man über
> sowas hinweg sieht, kann man ja auch mal aus versehen Reifen aufziehen,
> die 2" kleiner sind oder die Vorschriften hinterher anpassen um mehr
> Geld kassieren zu können.

Das haben doch schon die Taxifahrer vor Jahren gemacht und sind 
irgendwann mal damit aufgeflogen.

> Egal wie lächerlich es wirkt, ich find es gut wenn sich Gerichte an
> Vorschriften und Gesetze halten.

Nur könnten hier die Gerichte mal (wieder) Einfluss nehmen und urteilen, 
dass konkret die Kabellänge nicht zum graviereden Messfehler beiträgt 
und damit irrelevant ist. Das hätte dann wahrscheinlich zur Folge, dass 
eben die Kabellänge aus der Vorschrift gestrichen würde und damit wäre 
mein oben beschriebenes Szenario mit der Einstellmöglichkeit der 
Kabellänge hinfällig.


Falk B. schrieb:
> Wenn es um Bagatellen geht, ist man 110% korrekt, wenn hunderte
> von Milliarden gegen geltendes EU-Recht verschoben werden ist man
> flexibel? Das ist KRANK!
Allgemein gesehen ja, nur sind die Verursacher zwei völlig 
unterschiedliche Personengruppen und damit wird der Abstand der beiden 
Fälle untereinander größer. Das eine macht die Regierung, das andere 
eine sehr motivierte Stadt-/Kreisverwaltung.


Karl H. schrieb:
> Falk B. schrieb:
>> Komm den Leuten in DIESEM Land nicht mit Flexibilität und Pragmatismus!
>> Und schon gar nicht BEHÖRDEN wie den obersten Eichfritzen! Die sind
>> praktisch GOTT!
Das Machtgefühl, was dahinter steht ist nicht zu verachten. Deswegen 
macht es doch "Spaß".

> Ich seh schon.
> "Made in Germany" stand mal für Präzision. Aber das hat mit Präzision
> nichts mehr zu tun. Das ist einfach nur noch korinthenkacken auf einem
> Justamentstandpunkt.
Hier in Holland sagte letztens der Reporter vom NOS Journaal 
(vergleichbar mit Tagesschau), dass Deutschland auf dem besten Weg ist, 
seine Glaubwürdigkeit zu verlieren. Erst der VW-Skandal und jetzt - 
sollte es stimmen - die erkaufte WM 2006. Sollte das stimmen, hätte 
Deutschland ein riesen Problem. Dazu wurden dann noch im Zusammenhang 
mit dem VW-Skandal der Lobbyismus angesprochen und noch anderes mehr. Es 
scheint mir so, als würde der ganze Dreck denen allmählich um die Ohren 
fliegen.

Mac G. schrieb:
> Rufus Τ. F. schrieb:
>> Dafür müsste ja jemand Geld ausgeben.
> Ich hätte auch eher erwartet, dass die Bußgelder allgemein angehoben
> werden um das zu kompensieren...

Solange der (Auto-) Lobbyismus regiert, wird das wohl kaum der Fall 
sein. Vergleiche einfach mal deutsche Verkehrsbußgelder mit denen von 
den Nachbarländern. Danach sind die jeweils 20€ für Parken auf dem 
Bürgersteig, Radweg oder in 2. Reihe ein absolutes Schnäppchen. Hier in 
NL bezahlt man 90/90/220€ dafür zzgl. Verwaltungskosten.

: Bearbeitet durch User
von Karl H. (kbuchegg)


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K. H. schrieb:

> Hier in Holland sagte letztens der Reporter vom NOS Journaal
> (vergleichbar mit Tagesschau), dass Deutschland auf dem besten Weg ist,
> seine Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Ich wollte es nicht so direkt schreiben ....


> Erst der VW-Skandal und jetzt -
> sollte es stimmen - die erkaufte WM 2006.

Von der gabs heute bei uns in Österreich im Radio in den Nachrichten 
eine Meldung. Ich hab nur mit halben Ohr hingehört. Aber angeblich wären 
die 6.5Mio (wieviel warens nochmal) so etwas wie eine Sicherstellung 
gewesen, damit die FIFA eine Sicherstellung für von ihr zu überweisende 
250Mio hat.
Hä?
Ich gebe also meiner Bank 6€ als Sicherheit, damit sie mir 250€ gibt? Da 
sag ich doch Deal!

Ich bin dem noch nicht weiter nachgegangen, weil mich das Thema an sich 
nicht sonderlich interessiert. Aber alleine, das man so etwas als 
"Ausrede" ernsthaft auch nur in Erwägung zieht, sagt mir schon für wie 
dämlich man gehalten wird.

von Karl H. (kbuchegg)


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> Egal wie lächerlich es wirkt, ich find es gut wenn sich Gerichte an Vorschriften 
und Gesetze halten.

Im Prinzip ja. Nur sind die Gesetzbücher auch nicht so ganz 
widerspruchsfrei (was mich bei dem enormen Umfang auch nicht verwundert) 
und vieles ist auch Auslegungssache. Nicht umsonst wird ja auch den 
Gerichten immer ein gewisser Spielraum zugestanden.
Persönlich finde ich allerdings auch, dass Dinge, die in einem normalen 
Hauptschulabschluss enthalten sind, durchaus von einem Richter im 
Alleingang erledigt werden sollten. Man braucht wirklich nicht für jeden 
Kleinkram einen Gutachter, der dann (für viel Geld) bestätigt, dass 
Äpfel im Normalfall auch wirklich vom Baum in Richtung Boden fallen.

Und Falk hat auch recht.
Selbes Prinzip. Hast du 1000€ Schulden bei der Bank, dann ist das dein 
Problem. Hast du 100 Mio € Schulden bei der Bank, dann ist das das 
Problem der Bank. Hast du 100 Mrd € Schulden bei der Bank, dann ist das 
das Problem des Steuerzahlers. Der Tatbestand ist immer derselbe - 
Schulden. Und trotzdem haben ganz unterschiedliche Kreise sich um das 
Problem zu kümmern.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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K. H. schrieb:
> Karl H. schrieb:
>> Und die physikalisch-technische Bundesanstalt kann nicht in einem
>> Schnellverfahren ein Gutachten erstellen, das klar stellt, dass ein um
>> 2m längeres Kabel eine Singalverzögerung bewirkt, die eine Fehlmesssung
>> im bedeutungslosen Sub-Nano km/h Bereich bewirkt?
>
> Warum Gutachten erstellen lassen? Das zieht evtl. wieder ein
> Gegengutachten nach sich, das wiederum eine Gerichtsverhandlung usw. und
> der Steuerzahler wundert oder ärgert sich.
> Einfach mal den Verstand einschalten und den Erlassern/Schreibern der
> Vorschrift mal die Frage stellen, warum die Kabellänge einen
> gravierenden Messfehler verursachen könnte.
Und, wer soll diesen gesunden Menschenverstand einschalten ? Der Richter 
hat genau gar keine Ahnung von der Materie. Und Koaxkabel und die 
elektrischen verhältnisse auf denselben entziehen sich dem gesunden 
Menschenverstand eines Richters massiv.

> Ich vermute, dass
> ursprünglich irgendwelche Leute den Referenzaufbau haarklein notiert
> haben und dieses Schriftstück wird 1:1 in die Vorschrift übernommen. Und
> die Person, die das gemacht hat, hat davon evtl. nur sehr wenig Ahnung
> davon oder hat die Anweisung, wirklich alles 1:1 zu übernehmen. Ein
> fachkundiger Querleser, also einer, der mit Sachverstand die Vorschrift
> noch mal reviewt könnte dann hingehen und banales Zeug zur Vereinfachung
> streichen. Aber da gibt es sicherlich eine Vorschrift, die das "nicht
> vorsieht" wie es immer so schön im Amtsdeutsch heißt.
So, du vermutest ?
Wenn man jemandem seine Existenzgrundlage nimmt, und für viele Leute ist 
der Führerschein das, sollte man mehr haben als eine Vermutung.

>
> Won K. schrieb:
>> Das Problem ist nicht die Art der Änderung sondern daß die Anlage
>> gegenüber der geprüften überhaupt geändert war. Und damit war sie zum
>> Zeitpunkt der Messung nicht geeicht.
>
> Nur wegen eines unbedeutenden Einfluss eines Kabels?
Echt, Du kannst das beurteilen ?
In dem Artikel stand sehr klar: "sodass die Messergebnisse mitunter 
nicht korrekt waren."
Hier kamen dazu nur Vermutungen uund wilde Berechnungen zu 
Signallaufzeiten, aber das ist der einzige Fakt der dazu bekannt ist.

>
>> Egal wie lächerlich es wirkt, ich find es gut wenn sich Gerichte an
>> Vorschriften und Gesetze halten.
>
> Nur könnten hier die Gerichte mal (wieder) Einfluss nehmen und urteilen,
> dass konkret die Kabellänge nicht zum graviereden Messfehler beiträgt
> und damit irrelevant ist. Das hätte dann wahrscheinlich zur Folge, dass
> eben die Kabellänge aus der Vorschrift gestrichen würde und damit wäre
> mein oben beschriebenes Szenario mit der Einstellmöglichkeit der
> Kabellänge hinfällig.

Noch einmal: Du hast keinen blassen Schimmer, was dieses Kabel überhaupt 
macht, man kann aus dem Artikel vermuten, dass das nur für die 
Übertragung des Videosignals war, man kann aber daraus direkt entnehmen, 
dass es wohl Fehlmessungen gab. Das sind die einzigen Informationen, die 
wir dazu haben.

Und auf der Basis masst du Dir ernsthaft an, dem Richter eine 
Entscheidung vorzuschlagen ?

Gruss
Axel

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wer sich über zuviel Juristerei aufregt, ja am besten gerne Anarchie 
hätte:

stell Dir mal Anarchie vor:
Ich komm vorbei, nehm Dir Dein Smartfon weg.
Und Du kannst jusristisch nichts dagegen tun.

von Icke ®. (49636b65)


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Won K. schrieb:
> Egal wie lächerlich es wirkt, ich find es gut wenn sich Gerichte an
> Vorschriften und Gesetze halten.

Das sehe ich genauso. Entspricht die Meßtechnik nicht den Vorschriften, 
dann darf das Ergebnis auch nicht juristisch verwertbar sein.

Vor ein paar Jahren hatte ich nach einer Einspruchsverhandlung (die zu 
meinen Gunsten auslief) ein Gespräch mit dem Zeugen, sprich Beamten vom 
Ordnungsamt, der in dem Blitzerauto saß. Seiner Aussage nach ist etwa 
jede 6. bis 7. Messung angreifbar, weil nicht den Vorschriften 
entsprechend durchgeführt oder gar fehlerhaft. Das bedeutet im Klartext, 
etwa 15% der Bußgeldbescheide sind unrechtmäßig. Aber die meisten trauen 
sich gar nicht Einspruch zu erheben, sondern zahlen brav.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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Das hat mich jetzt mal interessiert. Tatsächllich kann so ein längeres 
oder falsches Kabel durchaus zu Messfehlern führen.

Bei dem Gerät wird die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges an den 
Radsensoren gemessen, der Abstand zum verfolgten Fahrzeuges wird über 
die Videokamera überwacht, dabei wird dir Höhe des Fahrzeuges im 
Videobild gemessen. Die Aufnahmen werden über das genannte Kabel an die 
eigentliche Auswertelogik übertragen, dort digitalisiert, die Höhe der 
Fahrzeuges im Bild berechnet und dann die Entfernung daraus ermittelt. 
Logischwerweise hat eine schwankende Entfernung erhebliche Auswirkung 
auf das Messverfahren.

Wenn nun aufgrund eines zu langen oder falschen Kabels die 
Übertragungsqualität schlechter wird, wird die Entfernung u. U. falsch 
berechnet und es können sich Fehlmessungen ergeben.

Folglich darf so ein Gerät nicht mit einem falschen Kabel verwendet 
werden.

Eigentlich ganz einfach, aber man muss sich halt mal die Mühe machen, 
die Zusammenhänge zu ergoogeln (was jetzt 5 Minuten gedauert hat), statt 
hier einfach mal mit wilden Vermutungen loszustürmen und den Richtern 
Idiotie und fehlenden Menschenverstand zu unterstellen.

Gruss
Axel

von John D. (Gast)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> Ich komm vorbei, nehm Dir Dein Smartfon weg.
> Und Du kannst jusristisch nichts dagegen tun.

Wow, nicht einmal den Leviathan gelesen?

von Falk B. (falk)


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@Axel Laufenberg (axel_5)

>Videobild gemessen. Die Aufnahmen werden über das genannte Kabel an die
>eigentliche Auswertelogik übertragen, dort digitalisiert, die Höhe der
>Fahrzeuges im Bild berechnet und dann die Entfernung daraus ermittelt.
>Logischwerweise hat eine schwankende Entfernung erhebliche Auswirkung
>auf das Messverfahren.

>Wenn nun aufgrund eines zu langen oder falschen Kabels die
>Übertragungsqualität schlechter wird, wird die Entfernung u. U. falsch
>berechnet und es können sich Fehlmessungen ergeben.

DAS ist die Frage, ob durch 5 statt 2m Kabel die Qualität nennenswert 
schlechter wird. Das bezweifle ich.

>Eigentlich ganz einfach, aber man muss sich halt mal die Mühe machen,
>die Zusammenhänge zu ergoogeln (was jetzt 5 Minuten gedauert hat),

Schwätzer! Das ist Galileo-Niveau!

von Matthias X. (current_user)


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Icke ®. schrieb:
> Seiner Aussage nach ist etwa
> jede 6. bis 7. Messung angreifbar, weil nicht den Vorschriften
> entsprechend durchgeführt oder gar fehlerhaft. Das bedeutet im Klartext,
> etwa 15% der Bußgeldbescheide sind unrechtmäßig.

Ja angreifbar aber nicht gleich falsch.
Wir wurden doch alle schonmal geblitzt und haben uns darüber geärgert. 
Ich kenne aber keine keinen der gesagt hat, dass das Messergebniss 
falsch ist. Eigentlich weis man wie schnell man unterwegs war als es 
geblitzt hat und das entspricht dann auch dem Messergebniss. Folglich 
sollte man dafür auch gerade stehen. Der Grund in Widerspruch zu gehen 
ist doch nicht weil man das Messergebniss anzweifelt, der Grund ist eher 
weil man nicht zahlen will oder der Führerschein den Job bedeutet. Das 
was der Anwalt dann macht ist einfach nur nach Ausreden zu suchen.
Zum Thema Juristen fallen mir da zwei Sprichworte ein: Auf hoher See und 
vor Gericht ist man in Gottes Hand. und: Recht bekommen hat nichts mit 
Gerechtigkeit zu tun.

von Axel L. (axel_5)


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Falk B. schrieb:
> @Axel Laufenberg (axel_5)
>
>>Videobild gemessen. Die Aufnahmen werden über das genannte Kabel an die
>>eigentliche Auswertelogik übertragen, dort digitalisiert, die Höhe der
>>Fahrzeuges im Bild berechnet und dann die Entfernung daraus ermittelt.
>>Logischwerweise hat eine schwankende Entfernung erhebliche Auswirkung
>>auf das Messverfahren.
>
>>Wenn nun aufgrund eines zu langen oder falschen Kabels die
>>Übertragungsqualität schlechter wird, wird die Entfernung u. U. falsch
>>berechnet und es können sich Fehlmessungen ergeben.
>
> DAS ist die Frage, ob durch 5 statt 2m Kabel die Qualität nennenswert
> schlechter wird. Das bezweifle ich.
>
Zum Glück leben wir ja in einem Rechtssystem, wo es nicht reicht, die 
Unschuld zu bezweifeln, sondern wo die Schuld bewiesen werden muss. Ist 
zumindest das Ziel.


>>Eigentlich ganz einfach, aber man muss sich halt mal die Mühe machen,
>>die Zusammenhänge zu ergoogeln (was jetzt 5 Minuten gedauert hat),
>
> Schwätzer! Das ist Galileo-Niveau!

Du meinst der Hinweis, sich zu informieren, bevor man sich eine Meinung 
bildet und diese lauthals in die Welt hinauschreit, ist Galileo Niveau ?

Naja, das spricht wohl für sich.

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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Matthias x. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Seiner Aussage nach ist etwa
>> jede 6. bis 7. Messung angreifbar, weil nicht den Vorschriften
>> entsprechend durchgeführt oder gar fehlerhaft. Das bedeutet im Klartext,
>> etwa 15% der Bußgeldbescheide sind unrechtmäßig.
>
> Ja angreifbar aber nicht gleich falsch.
> Wir wurden doch alle schonmal geblitzt und haben uns darüber geärgert.
Ok.
> Ich kenne aber keine keinen der gesagt hat, dass das Messergebniss
> falsch ist.
Ich kenne viele.

> Eigentlich weis man wie schnell man unterwegs war als es
> geblitzt hat und das entspricht dann auch dem Messergebniss.
Nö, das entspricht eben nicht immer dem Messergebnis.

> Folglich sollte man dafür auch gerade stehen.
Warum, wenn man doch das Messergebnis anzweifelt ?

> Der Grund in Widerspruch zu gehen
> ist doch nicht weil man das Messergebniss anzweifelt, der Grund ist eher
> weil man nicht zahlen will oder der Führerschein den Job bedeutet. Das
> was der Anwalt dann macht ist einfach nur nach Ausreden zu suchen.
Bei Dir vielleicht.

> Zum Thema Juristen fallen mir da zwei Sprichworte ein: Auf hoher See und
> vor Gericht ist man in Gottes Hand. und: Recht bekommen hat nichts mit
> Gerechtigkeit zu tun.
Naja, zumindest bei dem Thema hat das Gottes Hand jetzt nichts mehr mit 
zufällig ausgewählten Kabeln  zu tun, was immerhin schon mal ein 
Fortschritt ist.

Gruss
Axel

von Icke ®. (49636b65)


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Matthias x. schrieb:
> Ja angreifbar aber nicht gleich falsch.

Doch, sehr wohl ist eine nennenswerte Anzahl Messungen falsch:

http://www.auto.de/magazin/unfehlbar-pustekuchen-tempomessungen-mit-radar-oder-laser-sind-haeufig-fehlerhaft/

Ene derartig hohe Fehlerrate ist nicht akzeptabel. Besonders, weil ein 
Fehler von wenigen km/h über Punkt/Nicht-Punkt oder gar Fahrverbot 
entscheiden kann.

> Folglich sollte man dafür auch gerade stehen.

Mag sein, aber die Behörden haben genauso dafür geradeszustehen, daß die 
Messungen vorschriftsmäßig und richtig ausgeführt werden. Es kann 
einfach nicht sein, daß Fehler bewußt in Kauf genommen und zu Unrecht 
Bußgelder verhängt werden, nur um die Finanzen der Kommunen 
aufzubessern.

von Le X. (lex_91)


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Icke ®. schrieb:
> Aber die meisten trauen
> sich gar nicht Einspruch zu erheben, sondern zahlen brav.

Und als der Bußgeldbescheid kam wusstest du also, dass du unschuldig 
bist und hast deswegen Einspruch erhoben?
Für mich klingt das nach: Einfach mal widersprechen, wenns gut läuft 
muss ich nichts zahlen, wenns schlecht läuft bin ich soweit wie jetzt.
Mal ehrlich, wer geblitzt wurde war in der Regel zu schnell unterwegs, 
weiß das und zahlt. Alles andere ist feig und unehrlich.

Meine Leute haben gerade ein Verfahren am Laufen weil eine Autofahrerin 
beim Ausparken uns reingefahren ist.
Die Gute hat halt nicht nach hinten geschaut.
Die Lage ist eindeutig, das sieht man auch an den Schadensbildern.
Aber da wird erstmal alles abgestritten, in der Hoffnung man kommt damit 
durch, oder die Gegenseite ist zu faul für einen Prozess.
Das schlimme ist ja, dank Rechtsschutz kann man erstmal allem 
Widersprechen und schlimmstenfalls muss man das Berappen was eh fällig 
gewesen wär.

Der Geschädigte ist der Depp der den ganzen Aufwand hat.

Und bei dir ist eben der Staat der Geschädigte.
Glücklich für dich: du bist unter die 15% Quote gefallen.

von Icke ®. (49636b65)


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le x. schrieb:
> Und als der Bußgeldbescheid kam wusstest du also, dass du unschuldig
> bist und hast deswegen Einspruch erhoben?

Ja. Das hat der Richter ebenso gesehen und sogar der Blitzerbeamte war 
auf meiner Seite. Ein sehr netter Mensch übrigens und über die Zustände 
ähnlich frustriert wie mancher Autofahrer. Die entscheiden nämlich nicht 
selbst über Standorte und Zeiten, sondern bekommen es "von oben" 
vorgeschrieben. Sind dann aber der Prellbock...

von Joachim B. (jar)


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Matthias x. schrieb:
> Eigentlich weis man wie schnell man unterwegs war als es
> geblitzt hat und das entspricht dann auch dem Messergebniss. Folglich
> sollte man dafür auch gerade stehen. Der Grund in Widerspruch zu gehen
> ist doch nicht weil man das Messergebniss anzweifelt, der Grund ist eher
> weil man nicht zahlen will

genau und mit gutem Gewissen, nur weil ich geblitzt wurde heisst das 
nicht das ich ein Raser oder unverantwortlich bin.
Es wurden (und werden) auch schom mal echte (Radar)Fallen aufgestellt 
die man nur als solche bezeichnen kann wo es nur darum geht die Kasse 
aufzubessern, nicht um Recht oder Sicherheit.


> Zum Thema Juristen fallen mir da zwei Sprichworte ein: Auf hoher See und
> vor Gericht ist man in Gottes Hand. und: Recht bekommen hat nichts mit
> Gerechtigkeit zu tun.

eben nur weil man zu schnell war (zu schnell für was? für unsichtbare 
Begrenzungsschilder, für unsichtbare Gefahrenstrecken?) muss die Strafe 
nicht gerecht sein, gleichwohl werden viele verdonnert.

Bei der Fehlerquote
http://www.auto.de/magazin/unfehlbar-pustekuchen-tempomessungen-mit-radar-oder-laser-sind-haeufig-fehlerhaft/

ist es eigentlich erschreckend.

von Ralf G. (ralg)


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Icke ®. schrieb:
> Ene derartig hohe Fehlerrate ist nicht akzeptabel. Besonders, weil ein
> Fehler von wenigen km/h über Punkt/Nicht-Punkt oder gar Fahrverbot
> entscheiden kann.

Axel L. schrieb:
> So, du vermutest ?
> Wenn man jemandem seine Existenzgrundlage nimmt, und für viele Leute ist
> der Führerschein das, sollte man mehr haben als eine Vermutung.

Hmm. Führerschein. Existenzgrundlage... Gibt's da nicht einen ganz 
billigen Trick? Einfach mal an die vorgegebene Geschwindigkeit halten?

von Axel L. (axel_5)


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Ralf G. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Ene derartig hohe Fehlerrate ist nicht akzeptabel. Besonders, weil ein
>> Fehler von wenigen km/h über Punkt/Nicht-Punkt oder gar Fahrverbot
>> entscheiden kann.
>
> Axel L. schrieb:
>> So, du vermutest ?
>> Wenn man jemandem seine Existenzgrundlage nimmt, und für viele Leute ist
>> der Führerschein das, sollte man mehr haben als eine Vermutung.
>
> Hmm. Führerschein. Existenzgrundlage... Gibt's da nicht einen ganz
> billigen Trick? Einfach mal an die vorgegebene Geschwindigkeit halten?

Ok, nochmal für Blitzmerker: Es geht darum, dass Leute den Führerschein 
verlieren, die nicht zu schnell sind, wo aber die Messung fehlerhaft 
ist.

Gruss
Axel

von Joachim B. (jar)


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Ralf G. schrieb:
> Einfach mal an die vorgegebene Geschwindigkeit halten?

einfach nur polemisch, welche vorgegebene Geschwindigkeit wenn Schilder 
fehlen oder unsichtbar sind oder wenn sinnvolle Begrenzungen willkürlich 
auf Kilometer nicht aufgehoben werden deren Grund längst vorbei ist.

von Ralf G. (ralg)


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Axel L. schrieb:
> Ok, nochmal für Blitzmerker: Es geht darum, dass Leute den Führerschein
> verlieren, die nicht zu schnell sind, wo aber die Messung fehlerhaft
> ist.

fehlerhafte Messung von einigen 10km/h? -> :-)

Joachim B. schrieb:
> einfach nur polemisch, welche vorgegebene Geschwindigkeit wenn Schilder
> fehlen oder unsichtbar sind oder wenn sinnvolle Begrenzungen willkürlich
> auf Kilometer nicht aufgehoben werden deren Grund längst vorbei ist.

Aha so! Es fehlen Schilder! Deswegen wird um die Kabellänge am Messgerät 
gefeilscht. Ich verstehe! :-)

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Joachim B. schrieb:
> sinnvolle Begrenzungen willkürlich
> auf Kilometer nicht aufgehoben werden deren Grund längst vorbei ist.

Ich mag mich irren, aber wenn Geschwindigkeitsschilder mit Begründung da 
stehen, gelten Limits auch nur so lange. Da braucht es kein 
Aufhebungszeichen.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Vlad T. schrieb:
> Ich mag mich irren, aber wenn Geschwindigkeitsschilder mit Begründung da
> stehen,

wenn die Begründung nicht dort steht, Einfädelstrecke an Auffahrten ist 
sie trotzdem verständlich, aber warum das Aufhebungszeichen 6,5km danach 
auf kerzengerader leerer Strecke kommt ist nicht ersichtlich. Der 
Blitzer stand dann auch kurz vor der Aufhebung, ich wurde geblitzt, Post 
kam aber nie. Vermutlich hatten sich vorher schon einige erfolgreich 
gegen diese Art der Abzocke gewehrt.

: Bearbeitet durch User
von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Joachim B. schrieb:
> wenn die Begründung nicht dort steht, Einfädelstrecke an Auffahrten ist
> sie trotzdem verständlich, aber warum das Aufhebungszeichen 6,5km danach
> auf kerzengerader leerer Strecke kommt ist nicht ersichtlich.

ok, das ist was anderes.



Uhu U. schrieb:
> 
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geschwindigkeits-messungen-polizei-kapituliert-vor-temposuendern-1.2703918

Aber soviel Dummheit - echt kaum zu glauben.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Einfädelstrecke an Auffahrten ist
> sie trotzdem verständlich, aber warum das Aufhebungszeichen 6,5km danach

Ist eine Beschränkung nicht sowieso ab der Einfahrt aufgehoben, wenn sie 
nicht danach wiederholt wird?

von Icke ®. (49636b65)


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Ralf G. schrieb:
> Gibt's da nicht einen ganz
> billigen Trick? Einfach mal an die vorgegebene Geschwindigkeit halten?

Dein gutmenschliches Gesicht möchte ich sehen, wenn dir trotz dieses 
"billigen Tricks" ein Bußgeldbecheid zuflattert. Oder willst du den 
Behörden Narrenfreiheit einräumen? So nach dem Motto, sind eh alles 
Raser, es trifft schon nicht den Falschen? Vielleicht sollte die Polizei 
gar nicht mehr messen, sondern gleich schätzen und das Einspruchsrecht 
wird abgeschafft. Spart jede Menge Aufwand und Kosten.

von Joachim B. (jar)


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Timm T. schrieb:
> Ist eine Beschränkung nicht sowieso ab der Einfahrt aufgehoben, wenn sie
> nicht danach wiederholt wird?

wenn sie für die Einfädelstrecke gilt? und warum kam dann ein 
Aufhebungszeichen erst nach 6,5km?

von Karl H. (kbuchegg)


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> Bei dem Gerät wird die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges an
> den Radsensoren gemessen, der Abstand zum verfolgten Fahrzeuges wird
> über die Videokamera überwacht, dabei wird dir Höhe des Fahrzeuges
> im Videobild gemessen. Die Aufnahmen werden über das genannte Kabel an
> die eigentliche Auswertelogik übertragen, dort digitalisiert, die Höhe
> der Fahrzeuges im Bild berechnet und dann die Entfernung daraus ermittelt.
> Logischwerweise hat eine schwankende Entfernung erhebliche Auswirkung
> auf das Messverfahren.

Ja. Aber eine konstant falsche Entfernung ist nicht dasselbe wie eine 
schwankende Entfernung. Die Geschwindigkeitsmessung beruht darauf, dass 
der Vordermann logischerweise dieselbe Geschwindigkeit wie der Messwagen 
haben muss, wenn die Entfernung der beiden Fahrzeuge konstant bleibt. 
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Höhe des vor einem 
fahrenden Wagens um 5 Zentimeter zu hoch berechnet wird oder nicht. 
Wichtig ist, dass sie während der Messung konstant bleibt und nicht ihr 
absoluter Wert. Man kann aus den Schwankungen natürlich die 
Entfernungsvariation herausrechnen, aber auch das macht aus den eigenen 
120km/h noch keine 150km/h. Zudem gibt es ja auch noch die 
Messtoleranzen, die sowieso zu deinen Gunsten abgezogen werden. Wer bei 
so einer Messung über einen Zeitraum von 10 Sekunden konstant mit 
182km/h gemessen wird, der ist mit Sicherheit keine 90 gefahren.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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bin ich ein Temposünder?
Ich bin im September auf einer Bundesstrasse 200km/h gefahren, illegal?

soviel zu:

Ralf G. schrieb:
> Gibt's da nicht einen ganz
> billigen Trick? Einfach mal an die vorgegebene Geschwindigkeit halten?

was ist denn die vorgeschriebene Geschwindigkeit einer Bundesstrasse 
ohne ersichtliche Beschilderung?

von Ralf G. (ralg)


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Icke ®. schrieb:
> Dein gutmenschliches Gesicht möchte ich sehen, wenn dir trotz dieses
> "billigen Tricks" ein Bußgeldbecheid zuflattert.

Ralf G. schrieb:
> fehlerhafte Messung von einigen 10km/h? -> :-)

Wie groß ist denn nun eigentlich der Fehler?
Ich fahre vorgeschriebene 50km/h und ein zugeflatterter Bußgeldbescheid 
droht mit Fahrverbot. Das ist realistisch?? Dann nehme ich alles zurück!

von Ralf G. (ralg)


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Joachim B. schrieb:
> was ist denn die vorgeschriebene Geschwindigkeit einer Bundesstrasse
> ohne ersichtliche Beschilderung?

Ralf G. schrieb:
> vorgeschriebene

Okay. 'vorgeschrieben' ist natürlich bescheuert ausgedrückt. Ich meine 
die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

von Joachim B. (jar)


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Ralf G. schrieb:
> Ich meine
> die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

und was ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einer Bundesstrasse
 ohne ersichtliche Beschilderung?

von Matthias L. (limbachnet)


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Joachim B. schrieb:
> was ist denn die vorgeschriebene Geschwindigkeit einer Bundesstrasse
> ohne ersichtliche Beschilderung?

In Deutschland mit einem PKW 100 Km/h. Siehe §3 Abs. 3 Pkt. 2c StVO.

Ausnahme ist eine Bundesstraße mit autobahnähnlichem Ausbau, das steht 
einen Satz dahinter.

von Axel L. (axel_5)


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Karl H. schrieb:

> Zudem gibt es ja auch noch die
> Messtoleranzen, die sowieso zu deinen Gunsten abgezogen werden.

Messtoleranz bei der reinen Hinterherfahrt ist 20% bei geeichtem Tacho, 
mit dem Gerät noch 5%. Wenn das Gerät also nicht ordentlich den Abstand 
überprüft, müsste man statt der 5% die 20% in Ansatz bringen oder anders 
rum könnte nach Korrektur der Messwert tatsächlich um 15% abweichen.

Bei einem Limit von 120km/h und etwas zu schnell macht das den 
Unterschied zwischen Lappen weg und nicht mal Punkte.

Gruss
Axel

von Karl H. (kbuchegg)


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Axel L. schrieb:

> Bei einem Limit von 120km/h und etwas zu schnell macht das den
> Unterschied zwischen Lappen weg und nicht mal Punkte.

Dann will ich nichts gesagt haben. Ich wusste nicht, dass in Deutschland 
bei einer 120-er Beschränkung der Lappen bereits weg ist, wenn man 140 
fährt.

von Joachim B. (jar)


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Matthias L. schrieb:
> Ausnahme ist eine Bundesstraße mit autobahnähnlichem Ausbau, das steht
> einen Satz dahinter.

und genau das wusste ich nicht an der B6n und überraschte mich, aber ich 
lerne ja auch gerne dazu.

Das mit dem "Bundesstraße mit autobahnähnlichem Ausbau" ist ja auch 
ziemlich neu, so arg viele gibt es ja auch nicht und wer nicht dort 
wohnt weiss das i.d.R. nicht, soviel zu an die Regeln halten, es soll ja 
auch schon mal Blitzer an Stellen gegeben haben wo die Beschilderung 
vorher nicht lesbar war weil kein Schild (sichtbar) vorhanden. (geklaut, 
verrottet, umgefahren oder von Gestrüpp überwuchert)

von J.-u. G. (juwe)


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Matthias L. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> was ist denn die vorgeschriebene Geschwindigkeit einer Bundesstrasse
>> ohne ersichtliche Beschilderung?
>
> In Deutschland mit einem PKW 100 Km/h.

Das ist außerorts. Innerorts gilt 50km/h.

von K. H. (hegy)


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Icke ®. schrieb:
> Das bedeutet im Klartext,
> etwa 15% der Bußgeldbescheide sind unrechtmäßig. Aber die meisten trauen
> sich gar nicht Einspruch zu erheben, sondern zahlen brav.

Weil es sich i.d.R. auch kaum lohnt, wegen lächerlichen 30€ einen 
Prozess anzustrengen. Da kann man besser mal lacken und die Sache ist 
vergessen.


Joachim B. schrieb:
> genau und mit gutem Gewissen, nur weil ich geblitzt wurde heisst das
> nicht das ich ein Raser oder unverantwortlich bin.

Aus welchem Grund blitzt man denn dann, vorausgesetzt die Aktion ist 
nicht dazu da, die Kasse aufzubessern? Steckt da evtl. doch ein 
sinnvoller Grund dahinter? Und wenn, wie bezeichnet man dann allgemein 
die Leute, die erwischt wurden?

> Es wurden (und werden) auch schom mal echte (Radar)Fallen aufgestellt
> die man nur als solche bezeichnen kann wo es nur darum geht die Kasse
> aufzubessern, nicht um Recht oder Sicherheit.

Kommunen machen das ganz gerne. Die Polizei ist da etwas anders drauf. 
Für den Fall, dass man zu lange Rätselt oder falsche Behauptungen 
aufstellt, einfach mal die leute von der Pullezei fragen.


Ralf G. schrieb:
> Hmm. Führerschein. Existenzgrundlage... Gibt's da nicht einen ganz
> billigen Trick? Einfach mal an die vorgegebene Geschwindigkeit halten?

Das ist es, es wird sehr oft in Deutschland die erlaubte Geschwindigkeit 
als Richtgeschwindigkeit interpretiert. Bei erlaubten 50 fährt man 
schonmal 55 und dann ärgert man sich, weil man lacken muss. Hier in NL 
sind die Bussgelder mehr auf üblichem Niveau verglichen mit Umländern 
außer DE. 5 km/h zu schnell kosten hier 60€. Als Faustformel gilt, für 
jedes km/h zu schnell werden 10€ fällig. Wenn es solche Preise auch ein 
DE gäbe, wie würde man sich verhalten? Wahrscheinlich würden dann einige 
erkennen, dass es besser ist 45 zu fahren statt 55.


Joachim B. schrieb:
> wenn die Begründung nicht dort steht, Einfädelstrecke an Auffahrten ist
> sie trotzdem verständlich, aber warum das Aufhebungszeichen 6,5km danach
> auf kerzengerader leerer Strecke kommt ist nicht ersichtlich.

Man muss die Gefahrenquelle nicht immer unmittelbar sehen. Es kann auch 
sein, dass die Fahrbahnoberfläche noch neu ist und man schneller ins 
Schleudern kommt oder das gerade Brunftzeit. Gründe gibt es genug und 
man darf die Verwaltung auch mal fragen, warum das so ist. Es gibt auch 
durchaus den Fall, dass die Verwaltung sich vertan hat, kann vorkommen. 
Und wenn keiner was dazu sagt, fällt es monatelang nicht auf.

Kann auch sein, dass der Fahrer die Verkehrsregeln weniger gut kennt und 
vergessen hat, dass es auf den genannten 6,5 km ja noch die eine oder 
andere Einmündung gab, womit das Limit danach aufgehoben wird.


Timm T. schrieb:
> Ist eine Beschränkung nicht sowieso ab der Einfahrt aufgehoben, wenn sie
> nicht danach wiederholt wird?

So ist es. Weil die sonst aus der Ein-/Ausfahrt ja nicht wissen, wie 
schnell sie z. B. sein dürfen. Und wenn da nichts steht, dann gilt eben 
das übliche und das könnte in dem Bereich unpassend sein.


Joachim B. schrieb:
> bin ich ein Temposünder?
> Ich bin im September auf einer Bundesstrasse 200km/h gefahren, illegal?

Wenn die als Autostraße ausgeschildert ist und eben den entsprechenden 
autobahnmäßigen Ausbau hat, dann nicht, sonst schon. Denn auch Fußgänger 
und Radfahrer dürfen sich auf Bundesstraßen aufhalten.
Ich wurde auf dem Fahrrad deswegen schon mal "zusammengehupt", weil ich 
auf einer ganz normalen Landstraße mit Seitenstreifen (auf dem ich fuhr) 
gefahren bin. nur weil da irgendwo B70 steht, heißt das noch lange 
nicht, dass man da nicht den Hund Gassi führen darf.

: Bearbeitet durch User
von Ralf G. (ralg)


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Karl H. schrieb:
> Ich wusste nicht, dass in Deutschland
> bei einer 120-er Beschränkung der Lappen bereits weg ist, wenn man 140
> fährt.

Hast du den ;-) vergessen?
Natürlich nicht! Es feilschen nur die, die hier mit über 160 erwischt 
wurden!

von Joachim B. (jar)


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K. H. schrieb:
> Wenn die als Autostraße ausgeschildert ist und

wie sieht das Schild aus? muss ich übersehen haben oder das gab es 
nicht.

von K. H. (hegy)


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Karl H. schrieb:
> Dann will ich nichts gesagt haben. Ich wusste nicht, dass in Deutschland
> bei einer 120-er Beschränkung der Lappen bereits weg ist, wenn man 140
> fährt.

Ist es nicht. Außerorts ist der Lappen bei mehr als 31 km/h weg. Statt 
120 km/h müsste man also schon 155 km/h fahren. Den Messfehler abziehen 
und wenn es dann mehr als 31 km/h sind wird es eng. Heißt nicht, dass 
der Lappen weg ist. Meine Schwägerin durfte ihren behalten (110 
gefahhren statt 70) aber nur, weil sie nicht vorbelastet war. Dafür war 
das Bußgeld höher.

Wie ist es denn in Österreich und zu schnell und Preise und Lappen weg?

Hier in NL, wie oben schonmal erwähnt, als Fausformel 1 km/h zu schnell 
=  10€, 3 km/h Messfehler werden abgezogen, bei mehr als 50 km/h zu 
schnell wickelt das Justizministerium die Sache ab und der "Rennschein" 
wird dann eingezogen für eine gewisse Zeit. Ansonsten heißt Bußgeld 
bezahlt = Sache vergessen. Punkte gibt es nicht.

von Karl H. (kbuchegg)


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Axel L. schrieb:

>> DAS ist die Frage, ob durch 5 statt 2m Kabel die Qualität nennenswert
>> schlechter wird. Das bezweifle ich.
>>
> Zum Glück leben wir ja in einem Rechtssystem, wo es nicht reicht, die
> Unschuld zu bezweifeln, sondern wo die Schuld bewiesen werden muss. Ist
> zumindest das Ziel.

Ja, das ist auch gut so.

Die Frage ist allerdings, ob ein Vergehen wegen formaljuristischen 
Dingen deswegen weniger schwer wiegt. Sehe ich mir die weiter oben 
genannte Liste an, weswegen Bussgeldbescheide angefochten werden, dann 
sind die meisten der Gründe genau solche. Das ist natürlich nicht 
korrekt wenn das Kabel die falsche Farbe hat, ändert aber nichts am 
Tatbestand, dass anstelle der erlaubten 80 mindestens 100 gefahren 
wurde. Und ob der jetzt 102 oder 103 gefahren ist oder doch vielleicht 
98, ist bei 80 technisch gesehen auch irrelevant.

Um das klar zu stellen. Ich behaupte nicht, dass es nicht zu 
Fehlmessungen kommt. Überhaupt nicht. Aber wenn die Autobahnpolizei mit 
Videobeweis in einer 100-er Beschränkung jemandem mit 230 nachfährt und 
der kommt wegen so einer formalen Angelegenheit ungeschoren davon, dann 
stimmt für mich die Verhältnismässigkeit einfach nicht mehr.

: Bearbeitet durch User
von Thomas S. (thommi)


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Joachim B. schrieb:
> und warum kam dann ein
> Aufhebungszeichen erst nach 6,5km?

Weil wir dier in einem extrem ultraregulierten Reich leben.

In Frankreich gibt es da die Rappels, bei denen man an die 60 km/h 
erinnert wird, da fährt man legal 60 in den Ortschaften, bei uns 50. 50 
ist ja OK, und Tempokontrolle auch, wenn sie an Schulzentren oder 
frequentierten Fussgängerbereichen statt findet.

Aber die Kontrollen finden  nicht an den Unfallschwerpunkten statt, 
sondern oftmals dort, wo es lukrativ ist.

Es ist auch seltsam, dass immer um 09:00 plus ein paar Minuten und das 
ebeenso um 12:00 Uhr immer ein Sondersignal (Martinshorn) zu hören ist, 
so die üblichen Pausenzeiten. Bei der Zuverlässlichkeit ist das kein 
Zufall mehr.

der warme Leberkäswecken muss ja warm bleiben.

Ich gestehe eine Unterstellung ein, aber bei der zuverlässigen 
Wiederholung ist ein Einsatz nicht mehr glaubwurdig.

von Karl H. (kbuchegg)


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Thomas S. schrieb:

> Aber die Kontrollen finden  nicht an den Unfallschwerpunkten statt,
> sondern oftmals dort, wo es lukrativ ist.

Jeder von uns kennt derartige Stellen.

> Ich gestehe eine Unterstellung ein, aber bei der zuverlässigen
> Wiederholung ist ein Einsatz nicht mehr glaubwurdig.

Auffällig ist auch, dass derartige 'Verkehrsüberprüfungen' gerne bei 
strahlendem Wetter gemacht werden. Natürlich nicht alle. Bei Regen 
stellen sich die Polizisten auch nicht gerne raus.

30er Beschränkung (im Ortsgebiet) wegen einer Baustelle (Gerüst an 
Hausfassade)  am Strassenrand, die die Fahrbahn nicht beeinträchtigt. 
Die 30er Beschränkung beginnt 200 Meter vor der Baustelle. Überprüft 
wird nicht an Werktagen, sondern bei strahlendem Sonnenschein am 
Nachmittag des 1. Mai.
Das kann mir keiner erzählen, dass es hier um Verkehrssicherheit geht. 
Und ja, ich war mit 42 dabei, weil ich den Wagen in die Zone hab 
reinrollen lassen anstelle von in die Eisen zu steigen. Wenn in der 
Nacht die Taxler mit 80 durch die Strasse preschen, interessiert das 
kein Schwein.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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K. H. schrieb:
> Das ist es, es wird sehr oft in Deutschland die erlaubte Geschwindigkeit
> als Richtgeschwindigkeit interpretiert

Ich dachte, das wäre die Mindestgeschwindigkeit....

Fahr mal mit einem selbstfahrenden Auto. Ja, die halten die 
Geschwindigkeitsbegrenzungen exakt ein, bremsen so daß am Schild die 
niedrige erreicht wird und beschleunigen erst nach dem Ortsschild. Man 
muss Betten in solchen Wagen haben.

Wenn das Tempolimit zu niedrig ist, wie das bei der automatischen 
Verkehrslenkung auf der A2 oft über 20 oder 100km vorkommt, dann fangen 
die Leute auch an, die durch keine Baustellen oder Strassenverhältnisse 
bedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen zu ignorieren. Zu Recht, kann ich 
nur sagen.

Natürlich gibt es bei 0 km/h keine Verkehrsunfälle, weil es keinen 
Verkehr mehr gibt. Es kann aber nicht das Ziel sein, alles auf 0 
abzubremsen. Wobei ich auf Autobahnen bei 200 oder auch 160 sagen würde: 
Reicht, mehr muss nicht sein. Ich muss nicht mit 400km/h überholt 
werden.

von Karl H. (kbuchegg)


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Michael B. schrieb:

> Wenn das Tempolimit zu niedrig ist, wie das bei der automatischen
> Verkehrslenkung auf der A2 oft über 20 oder 100km vorkommt, dann fangen
> die Leute auch an, die durch keine Baustellen oder Strassenverhältnisse
> bedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen zu ignorieren. Zu Recht, kann ich
> nur sagen.

Der neueste Dreh in Österreich sind die sog. 'Luft-Hunderter'. Angeblich 
wird durch permanente Schadstoffmessung bei erreichen von Grenzwerten 
die Beschränkung auf der Autobahn auf 100 automatisch aktiv.
Was ja nicht schlecht ist. Nur glaubt es eben kein Mensch, dass nach 
einer durchregneten Nacht, die den Feinstaub aus der Luft 
herausgewaschen hat, am Samstag früh um 7 die Grenzwerte immer noch 
überschritten sind. Die Luft ist klar wie schon lange nicht mehr, die 
Alpen zum greifen nahe aber der Feinstaub ist zu hoch - ja genau.

Warnung: die Luft-Hunderter sind in Österreich teuer!

: Bearbeitet durch User
von Thomas S. (thommi)


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Joachim B. schrieb:
> und warum kam dann ein
> Aufhebungszeichen erst nach 6,5km?

Weil wir dier in einem extrem ultraregulierten Reich leben.

In Frankreich gibt es da die Rappels, bei denen man an die 60 km/h 
erinnert wird, da fährt man legal 60 in den Ortschaften, bei uns 50. 50 
ist ja OK, und Tempokontrolle auch, wenn sie an Schulzentren oder 
frequentierten Fussgängerbereichen statt findet.

Aber die Kontrollen finden  nicht an den Unfallschwerpunkten statt, 
sondern oftmals dort, wo es lukrativ ist.

Es ist auch seltsam, dass immer um 09:00 plus ein paar Minuten und das 
ebeenso um 12:00 Uhr immer ein Sondersignal (Martinshorn) zu hören ist, 
so die üblichen Pausenzeiten. Bei der Zuverlässlichkeit ist das kein 
Zufall mehr.

der warme Leberkäswecken muss ja warm bleiben.

Ich gestehe eine Unterstellung ein, aber bei der zuverlässigen 
Wiederholung ist ein Einsatz nicht mehr glaubwürdig.

Scheint aber auch im Rahmen der BOS reguliert zu sein, deren Mitglied 
ich auch mal war, jedoch als FFW, und nicht in Dauerbereischaft.

von K. H. (hegy)


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Michael B. schrieb:
> Fahr mal mit einem selbstfahrenden Auto. Ja, die halten die
> Geschwindigkeitsbegrenzungen exakt ein, bremsen so daß am Schild die
> niedrige erreicht wird und beschleunigen erst nach dem Ortsschild. Man
> muss Betten in solchen Wagen haben.

Wenn es nur noch solche Fahrzeuge gibt, wird das möglicherweise noch 
geändert, weil selbst Behördenjunkies einsehen, dass das auf Widerstand 
in der Bevölkerung stößt. Oder andersherum, derzeit stellt man die 
Schilder lieber ein paar Meter eher auf, weil man genau weiß, dass die 
Leute die Karre ausrollen lassen.

> Wenn das Tempolimit zu niedrig ist, wie das bei der automatischen
> Verkehrslenkung auf der A2 oft über 20 oder 100km vorkommt, dann fangen
> die Leute auch an, die durch keine Baustellen oder Strassenverhältnisse
> bedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen zu ignorieren. Zu Recht, kann ich
> nur sagen.

Das ist das Problem. Die Leute verstehen nicht, warum da auf einem stark 
befahrenem Abschnitt auf einmal 100 gilt, wobei man doch mit 200 
schneller durch wäre und damit würde der dicke Verkehr verschwinden.

Die Autobahn zwischen Utrecht und Amsterdam ist 5-spurig je 
Fahrtrichtung. Wie schnell darf man da fahren? Genau, 100. Warum? Weil 
es ein stark befahrenes Stück ist. Und warum nicht 130? Weil bei 100 - 
oh Wunder - mehr Autos pro Zeiteinheit den Bereich passieren können. 
Warum? Weil der Abstand zwischen den Fahrzeugen kleiner wird als bei 130 
und damit kommen unterm Strich mehr Fahrzeuge durch. Und wer da 
schonmal langgefahren ist, wird sich wundern, wenn alle gleich schnell 
fahren, der Abstand sehr klein wird, durchaus nur 10 Meter. Und weil es 
wegen der gleichmäßigen Geschwindigkeit es nicht zu abrupten 
Bremsmanövern kommt, passiert relativ wenig. Wie würde das aussehen, 
wenn man das gedanklich durchspielt mit Speed_unlimited?

> Natürlich gibt es bei 0 km/h keine Verkehrsunfälle, weil es keinen
> Verkehr mehr gibt. Es kann aber nicht das Ziel sein, alles auf 0
> abzubremsen. Wobei ich auf Autobahnen bei 200 oder auch 160 sagen würde:
> Reicht, mehr muss nicht sein. Ich muss nicht mit 400km/h überholt
> werden.

Von einem extrem ins andere, von 200 km/h auf 0 km/h. Das gesunde Maß 
liegt dazwischen.


Karl H. schrieb:
> Der neueste Dreh in Österreich sind die sog. 'Luft-Hunderter'. Angeblich
> wird durch permanente Schadstoffmessung bei erreichen von Grenzwerten
> die Beschränkung auf der Autobahn auf 100 automatisch aktiv.
> Was ja nicht schlecht ist. Nur glaubt es eben kein Mensch, dass nach
> einer durchregneten Nacht, die den Feinstaub aus der Luft
> herausgewaschen hat, am Samstag früh um 7 die Grenzwerte immer noch
> überschritten sind. Die Luft ist klar wie schon lange nicht mehr, die
> Alpen zum greifen nahe aber der Feinstaub ist zu hoch - ja genau.

Schlechte Luft ist ja nicht unbedingt nur Feinstaub. Es wird ja auch 
Ozon gemessen. Und seit dem Dieselgate aka VW-Skandal rücken auch die 
Stickoxide in den Fokus.
Mal ganz deutlich: Autoabgase sind Abgase und keine saubere, 
unbedenkliche Luft, die man einatmen kann. Es wird zwar immer von 
gesundheitlich unbedenklichen CO2 geredet und Feinstaub, aber es gibt da 
noch Kohlenmonoxyd und andere Stickoxide und letztere beiden sind Gift.

> Warnung: die Luft-Hunderter sind in Österreich teuer!
Nenne Preise! Das ist doch vermutlich eine gewöhnliche 
Geschwindigkeitsübertretung, oder?

von Sven L. (friemler)


Lesenswert?

Matthias x. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Seiner Aussage nach ist etwa
>> jede 6. bis 7. Messung angreifbar, weil nicht den Vorschriften
>> entsprechend durchgeführt oder gar fehlerhaft. Das bedeutet im Klartext,
>> etwa 15% der Bußgeldbescheide sind unrechtmäßig.
>
> Ja angreifbar aber nicht gleich falsch.
> Wir wurden doch alle schonmal geblitzt und haben uns darüber geärgert.
> Ich kenne aber keine keinen der gesagt hat, dass das Messergebniss
> falsch ist.

Mmmh, da bist Du wohl noch nie in einer Baustelle auf der AB geblitzt 
worden, als dich jemand gerade sehr zügig überholte. Die Behörden 
versuchen immer an Geld zu kommen und im berechtigten Fall sollte man 
sich nicht nur wehren können, sondern dies auch tun.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Axel L. schrieb:
> Ok, nochmal für Blitzmerker: Es geht darum, dass Leute den Führerschein
> verlieren, die nicht zu schnell sind, wo aber die Messung fehlerhaft
> ist.

Wenn das an dieser Messung liegt, sind doch schon genügend Punkte 
vorhanden oder die Geschwindigkeit war dermaßen übehöht, das der jenige 
besser mal eine Zeit als Fußgänger unterwegs ist.
Wenn man sich einfach mal an die Vorschriften hält, kann das einen doch 
egal sein.
Ich habe es in über 30 Jahren nicht geschafft, Punkte zu sammeln (PKW + 
Motorrad) und habe Jahre mit über 80000 Km Jahresfahrleistung dabei. 
Unfallfrei. :-)

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Lass mich raten - du fährst einen  Milwaukee-Eisenhaufen? Die fahren 
tatsächlich nie zu schnell.

von Matthias X. (current_user)


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Sven L. schrieb:
> Mmmh, da bist Du wohl noch nie in einer Baustelle auf der AB geblitzt
> worden, als dich jemand gerade sehr zügig überholte. Die Behörden
> versuchen immer an Geld zu kommen und im berechtigten Fall sollte man
> sich nicht nur wehren können, sondern dies auch tun.

Ich will auch nicht behaupten dass keine Messfehler passieren. Wenn man 
wirklich falsch gemessen wurde ist es auch absolut richtig in 
Widerspruch zu gehen. Trotzdem behaupte ich, dass die Mehrheit der 
Widersprüche "moralisch" falsch sind. Der Fahrer will/kann die Strafe 
nur nicht akzeptieren.Der Anteil an groben Messfehlern, also bei denen 
einem Fahrer deutlich zu viel (10+ km/h) vorgeworfen wird als er 
wirklich gefahren ist dürfte deutlich unter den genannten 15% liegen. 
14% der vom Anwalt gefundenen Fehler liegen wohl eher daran, dass der 
Beamte den Bericht mit blauem Kugelschreiber unterschrieben hat anstatt 
mit schwarzem - oder so ähnlich.
Die Statistiken die man zu falschen Blitzerfotos liest sind auch meist 
von Automobil Clubs/Zeitungen und die schreiben auch nur das was der 
Leser lesen will.

von Joachim B. (jar)


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Matthias x. schrieb:
> Trotzdem behaupte ich, dass die Mehrheit der
> Widersprüche "moralisch" falsch sind.

da stimme ich dir sogar zu, ändert aber nix am grundsätzlichen Gefühl 
das "Fallen" gestellt werden nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.

Karl H. schrieb:
> Wenn in der
> Nacht die Taxler mit 80 durch die Strasse preschen, interessiert das
> kein Schwein.

oh ja wer kennt das nicht, ich bin schon öfter mal Taxe gefahren 
Verkehrsregeln einhalten, nix für Taxifahrer, würde ich mir in der Stadt 
nie trauen aus Angst vor Unfällen und Schlimmeren.

: Bearbeitet durch User
von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Kommunen gehört das Recht entzogen, mit der Blitzerei ihren Haushalt 
aufzuhübschen. Gerne dürfen sie ihre Überwachungskosten mit einem Anteil 
aus den Bussgeldern decken, aber eben keine fetten Erträge. Die 
Diskussion ist so alt, und sie wird auch nie aufhören: Kommunale Blitzer 
stehen dort, wo das Geld fliesst.
Es gibt hier eine niedliche kleine Ortschaft, unter dem 
Ortsausgangsschild hängt ein 50er-Schild. Grund dafür gibt es keinen. 
Schnurgerade L-Strasse, links und rechts Felder, nichts sonst. Das 
letzte Haus liegt auch schon 100m zurück. Moment - einen Grund gibt es 
doch: 50m nach dem Ortsausgang gibt es einen säuberlich asphaltierten 
Parkplatz für exakt ein Auto. Danach steht dann auch das Schild "Ende 
aller Begrenzungen". Jetzt ratet mal, wer dort ständig steht? Ja, genau, 
der hochaufgerüstete und hochgelobte Blitzer mobile Blitzer der Stadt 
Grevenbroich.
Angeschafft, um die "Bürger im Stadtgebiet vor Rasern zu schützen". Aber 
- warum bitte steht der jeden zweiten Tag dort rum, wo es nichts und 
niemanden zu schützen gibt? Ok, 2 Wochen im Jahr watscheln dort Kröten, 
aber denen ist es auch herzlich egal, ob sie mit 50 oder 100 überrollt 
werden.

von Icke ®. (49636b65)


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K. H. schrieb:
> Weil es sich i.d.R. auch kaum lohnt, wegen lächerlichen 30€ einen
> Prozess anzustrengen. Da kann man besser mal lacken und die Sache ist
> vergessen.

Was heißt "lohnt sich nicht"? Wenn du 50 gefahren bist, aber 60 von der 
Bußgeldstelle berechnet werden, weil die Messung falsch war, würdest du 
das klaglos akzeptieren? Ich nicht.

Ralf G. schrieb:
> Wie groß ist denn nun eigentlich der Fehler?

Das ist situationsabhängig. Gerade bei Lasermessungen kann die 
Abweichung erheblich sein, wenn z.B. ein ganz anderes Fahrzeug erfaßt 
wurde.

> Ich fahre vorgeschriebene 50km/h und ein zugeflatterter Bußgeldbescheid
> droht mit Fahrverbot. Das ist realistisch?? Dann nehme ich alles zurück!

Genau dies ist durchaus möglich.

H.Joachim S. schrieb:
> Kommunen gehört das Recht entzogen, mit der Blitzerei ihren Haushalt
> aufzuhübschen. Gerne dürfen sie ihre Überwachungskosten mit einem Anteil
> aus den Bussgeldern decken, aber eben keine fetten Erträge.

Schon lange mein Reden. Dann würde auch tatsächlich im Sinne der 
Verkehrssicherheit geblitzt. Solange jedoch Bußgelder in den 
Gemeindehaushalten fest eingeplant sind, wird auch das Bestreben groß 
sein, den Plan mit allen Mitteln zu erfüllen.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Solange jedoch Bußgelder in den Gemeindehaushalten fest eingeplant sind,
>wird auch das Bestreben groß sein, den Plan mit allen Mitteln zu erfüllen.

Da hast du völlig recht. Statt die Zu-Schnell-Fahrer zur Kasse zu 
bitten, kann man auch Kindergarten-, Müll- und andere Gebühren für alle 
erhöhen.

Oder Schulen und andere öffentlichen Einrichtungen noch mehr verfallen 
lassen.

von Ralf G. (ralg)


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Icke ®. schrieb:
> Ralf G. schrieb:
>> Wie groß ist denn nun eigentlich der Fehler?
>
> Das ist situationsabhängig. Gerade bei Lasermessungen kann die
> Abweichung erheblich sein, wenn z.B. ein ganz anderes Fahrzeug erfaßt
> wurde.
>
>> Ich fahre vorgeschriebene 50km/h und ein zugeflatterter Bußgeldbescheid
>> droht mit Fahrverbot. Das ist realistisch?? Dann nehme ich alles zurück!
>
> Genau dies ist durchaus möglich.

Mittlerweile sind hier viele, mehr oder weniger mögliche Situationen zur 
Sprache gekommen. Der Eröffnungspost verweist allerdings auf ein Thema, 
wo es unter anderem nur um ein etwas zu langes Kabel ging.

von Johannes O. (jojo_2)


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Die meisten Geschwindigkeitskontrollen sind völlig wirkungslos oder 
kontraproduktiv. Ein paar Beispiele aus meiner Umgebung. Da ich sehr 
viel unterwegs bin, dürften meine Beobachtungen auch eine gewisse 
statistische Signifikanz aufweisen.


- Fahrt Richtung Autobahn über die Landstraße. Es gibt da ein SEHR 
frühes Ortsschild, hinter dem regelmäßig geblitzt wird. Pendler wissen 
das. Und der Blitzer ist einige hundert Meter zuvor zu sehen. Wenn der 
da steht, dann wird eben korrekt gefahren. Ansonsten nicht.

- In der Gegenrichtung: Keine Blitzer, aber natürlich auch das 
Ortsschild weit außerhalb des Dorfs. Dann gibts zwei Möglichkeiten:
A) Ich beschleunige (wie auch 90% der Leute) nach den letzten paar 
Gebäuden. => kann man machen, ist aber nicht legal.
B) Ich halte mich an die Verkehrsregeln und fahre bis ca. Ortsschild mit 
50 km/h weiter. Das passt den anderen, speziell SUV-Fahrern, natürlich 
überhaupt nicht, sie setzen zum Überholen an (obwohl unübersichtlich!).

Egal wie ichs mache, es ist entweder falsch oder gefährlich.

- A9 von München raus Richtung Nürnberg: Die Blitzer in den 
Verkehrsleitsystemen auf den linken beiden von 4 Spuren sind da seit 
Jahren drin. Kennt JEDER Pendler. Zu beobachten: Fahrzeug kommt bei X 
km/h Begrenzung mit X + 40km/h daher, bremst kurz zuvor ab, fährt mit ~X 
km/h durch die Kontrolle und gibt danach wieder richtig Gas.

- In München: Petueltunnel. Begrenzung auf 50 km/h. Selbst Fahrzeuge die 
schon 50 km/h fahren bremsen "sicherheitshalber" noch weiter runter. Es 
kommt zu Staus. Davor und danach wird natürlich wieder richtig Gas 
gegeben. Führt eher zu mehr gefährlichen Situationen...

- In München: Landshuter Allee. 50 anstatt 60 km/h aufgrund 
"Luftreinhaltung". Kennt auch jeder Pendler, die Blitzer sind weiß und 
groß wie Mülltonnen. Bin da nicht wirklich überzeugt. Die Leute neben 
den Blitzern bekommen jetzt die volle Ladung ab: Oftmals gehts nur mit 
Schrittgeschwindigkeit bis zum Blitzer (man will ja nicht erwischt 
werden!!!111). Danach wird wieder richtig Gas gegeben auf 70 km/h hoch. 
Anhand meines Verbrauchs sehe ich: Je mehr Verkehrshindernisse, 
Beschleunigungsvorgänge etc. desto höher mein Verbrauch (aber nicht 
gerade die Luft...).


Ich begrüße Geschwindigkeitskontrollen im Allgemeinen sehr - wenn sie 
denn wirkungsvoller und anlassbezogen wären. Mich würds auch freuen, 
wenn auch die anderen Unarten (plötzlicher und knapper Spurwechsel ohne 
Blinken, unnötig dichtes Auffahren, Riskantes und Rücksichtsloses 
Verhalten (z.B. Missbrauch von Fußgängerüberwegen durch Radfahrer und 
die dadurch folgende Gefährdung von Fußgängern) etc.) anständig verfolgt 
werden würden.

Im Großen und Ganzen bin ich ehrlich gesagt sehr zufrieden mit den 
Verkehrsgesetzen und Regelungen. Sie dürfen aber nicht zum Auffüllen von 
Kassen missbraucht werden. Auch die Auslagerung an externe Unternehmen 
für Geschwindigkeitskontrollen finde ich kritisch.

von Ralf G. (ralg)


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Fatal E. schrieb:
> Da hast du völlig recht. Statt die Zu-Schnell-Fahrer zur Kasse zu
> bitten, kann man auch Kindergarten-, Müll- und andere Gebühren für alle
> erhöhen.
>
Das wäre dann verursachungsgerechte Kalkulation.
> Oder Schulen und andere öffentlichen Einrichtungen noch mehr verfallen
> lassen.
Eine Schule mit Bußgeldern renovieren? Kann ich mir nicht vorstellen. Da 
gibt's bestimmt Unwichtigeres, wo man das Geld richtig verbrennen kann. 
;-(

Das Schlimme ist ja: Geschwindigkeitskontrollen werden nicht|kaum an 
Unfallschwerpunkten durchgeführt, sondern dort, wo es möglichst viel zu 
kassieren gibt.

von Thomas S. (thommi)


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Oder Schulen und andere öffentlichen Einrichtungen noch mehr verfallen
lassen....

Dafür Autofahrern eine Falle zu stellen wäre dann zu einfach, ist auch 
durchschaubar. Nicht jede Geschwindigkeitskontrolle ist Abzocke, aber es 
gibt sie oft genug.

Es wäre sinnvoller, Steuern sinngemäs zu verwenden, und zwar nicht nur 
auf Kommunalebene, sondern auf Bundesebene.

Der bund verzockt Milliarden, die gibt er an die Bundesländer weiter, 
diese an die Kommunen.

Ein Stadtkämmerer kann die Notbremse ziehen, kann die Grundsteuer evtl 
noch erhöhen, oder auch die Hundesteuer, das war es dann beinahe, denn 
Gewerbesteuer wird von den ansässigen Firmen herunterbilanziert.

Die Truppe in Berlin dagegen kann da einfach mal ne neue Steuer 
einführen, welche mit den Landtagen der klammen Bundesländer 
durchgewunken wird.

Würde die Bundesregierung mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern 
verantwortlich umgehen, dann hätten wir Verhältnisse, wie in der 
Schweiz.

Man darf Laien einfach keine Projekte anvertrauen, BER, S21 oder 
Elbphilharmonie sind die grössten Versagerbrocken im Schwarzbuch des 
BdS.

Ist auch mit den Ausschreiungen so ein Thema.

Da wird nicht nach Referenzen entschieden, sondern nach dem meist 
billigsten Angebot, was oft sogar gut geht, manchmal aber mit sehr hohen 
Folgekosten nach der Garantiezeit.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Dafür Autofahrern eine Falle zu stellen wäre dann zu einfach, ist auch
>durchschaubar.

Hier sind doch die ganzen Cleverles unterwegs.

Wurde schon mehrfach erwähnt: Zum Austricksen der üblen Abzocker einfach 
an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.  Ist zwar uncool, aber es 
wirkt.

Ich bin seit 20 Jahren nicht mehr geblitzt worden, trotz täglichem 
Autofahren.

Aber lieber freie Fahrt für freie Bürger, gelle.


>Man darf Laien einfach keine Projekte anvertrauen, BER, S21 oder
>Elbphilharmonie sind die grössten Versagerbrocken im Schwarzbuch des
>BdS.

Ich weiß, irgendwie fehlt jetzt noch das EU-Bashing gefolgt vom 
GEZ-Gejammer. Dann hätten wir die üblichen Rumheul-Themen alle zusammen.

von J. A. (gajk)


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Uhu U. schrieb:
> Haben am Ende die Audiophilen doch recht, dass erst
> hochqualitative
> Kabel und vergoldete Stecker zu Spitzenqualität führen?
>
> http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geschwindigkei...

Tja, ein SKANDAL. Da werden seit Jahren zu lange Kabel eingebaut...

In Deutschland geblitzte, aber nicht belangte US-Bürger dürften jetzt 
Milliardenklagen erheben, weil sie sich zwar in Gefahr begeben haben um 
eine Schnellfahrtrophähe als Schreibtischurkunde zu bekommen, diese 
Gefahr wg. katapultierender Polizei jedoch erfolgslos war.

von Uhu U. (uhu)


Angehängte Dateien:

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J. A. schrieb:
> In Deutschland geblitzte, aber nicht belangte US-Bürger dürften jetzt
> Milliardenklagen erheben, weil sie sich zwar in Gefahr begeben haben um
> eine Schnellfahrtrophähe als Schreibtischurkunde zu bekommen, diese
> Gefahr wg. katapultierender Polizei jedoch erfolgslos war.

Das muss man sich so, wie im Anhang abgebildet vorstellen... Dass ein 
richtiger Ami davor Respekt hat, ist undenkbar.

: Bearbeitet durch User
von K. H. (hegy)


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Ein Nachtrag zum Geheule der Abzocke durch Speedkontrolle.

In einer Reportage im öff. rechtlichen TV hieß es zusammenfassend, dass 
die kommunale Behörden da steht, wo es sich finanziell lohnt. Die 
Pullezei steht da, wo ein Gefahrenbereich ist und sie sind froh, wenn 
sie dort niemanden erwischen, weil dann der Gefahrenbereich durch zu 
schnelles fahren entschärft ist.

Die Behörden hingegen kaufen auch nicht mehr die Radarmessgeräte, sie 
mieten sie sich beim Hersteller und der Hersteller verlangt pro 
geschossenen Bild 10€ vom Bußgeld. Toll, ne? Da wird man erwischt, zahlt 
X Euro und denkt, naja, dann kommt es wenigstens der Kommune zu gute, 
aber leider nicht ganz richtig, 10€ bekommt der Hersteller.


Fatal E. schrieb:
> Ich weiß, irgendwie fehlt jetzt noch das EU-Bashing gefolgt vom
> GEZ-Gejammer. Dann hätten wir die üblichen Rumheul-Themen alle zusammen.

GEZ-Gejammer ist berechtigt, denn in dem Punkt hängt Deutschland wieder 
in der Vergangenheit, ähnlich wie mit frei zugänglichem Wifi (ohne 
Anmeldung). Andere EU-Länder habe den GEZ-like Quatsch schon vor 
teilweise 20 Jahren abgeschafft.


Thomas S. schrieb:
> Würde die Bundesregierung mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern
> verantwortlich umgehen, dann hätten wir Verhältnisse, wie in der
> Schweiz.

Das kam doch heute in den Nachrichten. Braunkohlekraftwerke sollen
abgeschaltet werden und im Stand-By laufen. Dafür bekommen die drei 
Betreiber Vattenfall, Mibrag und RWE als Entschädigung 230 Millionen 
Euro pro Jahr = 690 Millionen und das die nächsten vier Jahre = 2,75 
Milliarden. Woher die Kohle wohl kommt? Und toll ist es auch, denn das 
gibt weniger CO2 und der Bürger freut sich. Und in der Sporthalle von 
irgend einer Kleinstadt läuft das Wasser weiter innen an der Giebel-Wand 
herunter, weil das Dach schon seit Jahren undicht ist, von 6 Duschen 
funktionieren nur 3 dazu ist der Abfluss mit reichlich Sand verstopft, 
im Winter ist es trotz Heizung innen 10 Grad wärmer als draußen und zum 
WC sage ich mal nichts.

> Man darf Laien einfach keine Projekte anvertrauen, BER, S21 oder
> Elbphilharmonie sind die grössten Versagerbrocken im Schwarzbuch des
> BdS.
BdS = Bund der Steuerzahler. Die gehen davon aus, dass jährlich ca. 20 
Milliarden verschwendet werden, das mach so grob 500€ pro Arbeitnehmer.

> Ist auch mit den Ausschreiungen so ein Thema.
> Da wird nicht nach Referenzen entschieden, sondern nach dem meist
> billigsten Angebot, was oft sogar gut geht, manchmal aber mit sehr hohen
> Folgekosten nach der Garantiezeit.

Gerade bei der Public-Private-Partnership auch bezeichnet als ÖPP 
(öffentlich-private Partnerschaft) fällt das auf. Der Bundesrechnugshof 
sagt, der Staat zahlt immer drauf, aber die Verantwortlichen der Steuern 
sind da resistent gegen. Ist ja nicht deren Schotter und außerdem geht 
es um Arbeitsplätze und gute Beziehungen zur Industrie.

von Uhu U. (uhu)


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K. H. schrieb:
> Der Bundesrechnugshof
> sagt, der Staat zahlt immer drauf, aber die Verantwortlichen der Steuern
> sind da resistent gegen. Ist ja nicht deren Schotter und außerdem geht
> es um Arbeitsplätze und gute Beziehungen zur Industrie.

Vor allem ist denen die nicht ganz nahe Zukunft völlig wurscht. Die 
interessiert nur ihre eigene Kariere.

von J. A. (gajk)


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K. H. schrieb:

> GEZ-Gejammer ist berechtigt, denn in dem Punkt hängt Deutschland wieder
> in der Vergangenheit, ähnlich wie mit frei zugänglichem Wifi (ohne
> Anmeldung). Andere EU-Länder habe den GEZ-like Quatsch schon vor
> teilweise 20 Jahren abgeschafft.

Aha, wieder was dazugelernt. Der entsprechende Wikipedia-Artikel muss 
also noch aus dieser Zeit stammen (1995) und wurde seither wohl nicht 
mehr aktualisiert.

Deine Chance, dein Wissen dort einzuspeisen...

von J. A. (gajk)


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Uhu U. schrieb:

> Das muss man sich so, wie im Anhang abgebildet vorstellen... Dass ein
> richtiger Ami davor Respekt hat, ist undenkbar.

Eines der wenigen deutschen Fahrzeuge, bei denen noch die Abgaswerte 
gestimmt haben.

Allerdings war der Partikelausstoß damals auch nicht ohne...

von Thomas S. (thommi)


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Fatal E. schrieb:
> Hier sind doch die ganzen Cleverles unterwegs.
>
> Wurde schon mehrfach erwähnt: Zum Austricksen der üblen Abzocker einfach
> an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.  Ist zwar uncool, aber es
> wirkt.
>
> Ich bin seit 20 Jahren nicht mehr geblitzt worden, trotz täglichem
> Autofahren.
>
> Aber lieber freie Fahrt für freie Bürger, gelle.

Nun, ich fahre seit Ende 1985, und ich wurde ein einer Falle geblitzt, 
ein langgezogenes Dorf, Lichtenrade südlich von Berlin. Das war das 
einzige Foto, welches ich wegen zu schnellem fahren bekam.

War da nicht aufmerksam, wähnte mich dann ausserhalb des Dorfes.

Das waren glaube ich 15 €, welche ich dann überwiesen habe, da ich dort 
wirklich zu schnell war.

Ich kann fast nicht zu schnell fahren, da ich 2 Tonnen mit 78 PS bewege, 
und ich habe auch nicht die Ambition, zu schnell zu fahren. Mir ist es 
auch wurschd, wenn mich ein Fahrer bei einer Baustelle auf der Autobahn 
versucht, anzuschieben, wenn da 60 angesagt ist

von Uhu U. (uhu)


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Thomas S. schrieb:
> Ich kann fast nicht zu schnell fahren, da ich 2 Tonnen mit 78 PS bewege,

Weniger fressen, dann kannste auch mal schneller fahren :-)

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Thomas S. schrieb:
> Mir ist es
> auch wurschd, wenn mich ein Fahrer bei einer Baustelle auf der Autobahn
> versucht, anzuschieben, wenn da 60 angesagt ist

Eben. Der kann ja überholen, von mir aus auch in einer 30er Zone.

von Matthias L. (limbachnet)


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Thomas S. schrieb:
> Nun, ich fahre seit Ende 1985, und ich wurde ein einer Falle geblitzt,
> ein langgezogenes Dorf, Lichtenrade südlich von Berlin. Das war das
> einzige Foto, welches ich wegen zu schnellem fahren bekam.
>
> War da nicht aufmerksam, wähnte mich dann ausserhalb des Dorfes.

Lichtenrade liegt südlich **in** Berlin und die südliche Ausfallstraße 
Kirchhainer Damm (wo oft geblitzt wird) ist beidseitig mit Häusern 
versorgt. Wenn du die nicht mehr gesehen hast, dann warst du deutlich zu 
schnell. ;-)

Ach, das "Dorf" hat übrigens 50.000 Einwohner...

von K. H. (hegy)


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Thomas S. schrieb:
> Mir ist es
> auch wurschd, wenn mich ein Fahrer bei einer Baustelle auf der Autobahn
> versucht, anzuschieben, wenn da 60 angesagt ist

Ich denke mal, in Autobahnbaustellen ist die linke Spur in erster Linie 
nicht zum überholen, weil praktisch alles Fahrzeuge die evtl. 
angegebenen 60 km/h fahren. Und wenn entsprechend viele Fahrzeuge 
unterwegs sind, müssen die sich eben auf die Fahrspuren verteilen. Und 
wenn man links fährt mit 60 und rechts fährt ein LKW mit 60 (meistens 
knappe 70 lt. meinem Tacho) dann darf der von hinten kommende rasen so 
viel er will, nur meine ich (ich weiß es nicht genau) heißt das nicht, 
dass ich als 60 km/h Linksfahrer deswegen Platz machen muss auch wenn 
der drängelt wie bekloppt. Vorallem, wo soll man denn hin, wenn rechts 
alles auf meinem Abschnitt voll ist?


J. A. schrieb:
> Aha, wieder was dazugelernt. Der entsprechende Wikipedia-Artikel muss
> also noch aus dieser Zeit stammen (1995) und wurde seither wohl nicht
> mehr aktualisiert.
>
> Deine Chance, dein Wissen dort einzuspeisen...

Deine Verhöhnung kannst du dir sparen. Ich kann nicht für alle EU-Länder 
sprechen, nur dass es hier in NL ca. Mitte der 90er Jahre der 
GEZ-ähnliche Laden abgeschafft und durch eine Steuer ersetzt wurde. 
Ebenso hat man vor Jahren den Unterschied privat und gesetzliche 
Krankenversicherung abgeschafft (alle Menschen sind gleich).
O-Ton Wikipedia: Keine Rundfunkgebühren werden in Andorra, Belgien, 
Bulgarien, Estland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, 
Russland, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern erhoben – den den 
Rundfunkgebühren entsprechenden öffentlichen Finanzierungsanteil 
erhalten die dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über 
Steuern aus dem Staatshaushalt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChr#Geb.C3.BChrenmodelle

: Bearbeitet durch User
von Da D. (dieter)


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Müsst ihr den Thread denn absichtlich kaputt machen? Lasst die GEZ 
Disskusion doch an dieser Stelle einfach!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Falk B. schrieb:

> Als ob ein 2m zu langes VIDEOkabel irgendwelche Meßergebnisse
> beeinflußt! So ein Schwachsinn! ODer haben dort mal wieder unfähige
> Journalisten Radarkabel mit Videokabeln verwechselt?

100% Zustimmung, es ist 0 dargestellt wie die Messung durch das längere 
Kabel verfälscht wird. Nachvollziebbar ist das auch nicht.

Aber im Prinzip eine olle Kamelle, seit Jahrzehnten ist die erste 
Handlung eines Anwalts für Verkehrsrecht die Kalibrier/Eichunterlagen 
des verwendeten Gerätes anzufordern. Ist die Eichplakette abgelaufen ist 
die Geschwindigkeistmessung rechtlich nicht mehr verwertbar.

MfG,

von J. A. (gajk)


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K. H. schrieb:

> J. A. schrieb:
>> Aha, wieder was dazugelernt. Der entsprechende Wikipedia-Artikel muss
>> also noch aus dieser Zeit stammen (1995) und wurde seither wohl nicht
>> mehr aktualisiert.
>>
>> Deine Chance, dein Wissen dort einzuspeisen...
>
> Deine Verhöhnung kannst du dir sparen. Ich kann nicht für alle EU-Länder..


Nun ja, in NL wurde es abgeschafft... prima! Sollten sie bei uns auch 
machen.

Was mich nur aufregt ist, dass die GEZ und deren Zwangsabgaben als was 
typisch deutsches diskutiert wird, welches es nur in Deutschland gibt, 
dort die Abgaben am höchsten sind und dies natürlich wieder mal ein 
Grund ist, aus Deutschland auszuwandern, weil es anderswo ja sowieso 
viel viel besser ist.

Von daher sind auch Äußerungen, dass es GEZ ja nur noch bei uns gäbe, 
wenig hilfreich.

von Joachim B. (jar)


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Fpga K. schrieb:
> 100% Zustimmung, es ist 0 dargestellt wie die Messung durch das längere
> Kabel verfälscht wird. Nachvollziebbar ist das auch nicht.

interessiert doch nicht, es wird auch nicht nachgewiesen wo Tuning ohne 
ABE schädlich ist, trotzdem verliert der Hobbytuner die Zulassung für 
das KFZ, das muss auch für Behörden gelten wenn die eigenmächtig Teile, 
die nicht in der Zulassung sind, ändern.

: Bearbeitet durch User
von Wolle G. (wolleg)


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Meine Frage gehört zwar nicht unmittelbar zum Ursprungsthema, dürfte 
aber zur möglichen "Gefahrenabschätzung" beitragen.
Welche Überschreitung der Geschwindigkeit wird allg. toleriert?
z.B. Ortschaft 50km/ erlaubt. Tatsächlich gefahren: 53,05km/h minus 
3km/h Messtoleranz = 50,05km/ ; also eine Überschreitung  von 0,05km/h 
und man bekommt ein Bild zugeschickt?

von Thomas S. (thommi)


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Matthias L. schrieb:
> Thomas S. schrieb:
>> Nun, ich fahre seit Ende 1985, und ich wurde ein einer Falle geblitzt,
>> ein langgezogenes Dorf, Lichtenrade südlich von Berlin. Das war das
>> einzige Foto, welches ich wegen zu schnellem fahren bekam.
>>
>> War da nicht aufmerksam, wähnte mich dann ausserhalb des Dorfes.
>
> Lichtenrade liegt südlich **in** Berlin und die südliche Ausfallstraße
> Kirchhainer Damm (wo oft geblitzt wird) ist beidseitig mit Häusern
> versorgt. Wenn du die nicht mehr gesehen hast, dann warst du deutlich zu
> schnell. ;-)
>
> Ach, das "Dorf" hat übrigens 50.000 Einwohner...

Sorry, wie peinlich. Ich meinte Grossziethen Richtung A10 Berliner Ring, 
also die B96.

Warpspeed hat mein Bulli mit 78 (Saugdiesel-)PS nicht, also war ich 
nicht gar zu schnell, waren 17 Km/h zu viel. :-)

@ UHU; Ein gutgemeinter Rat, aber ich sollte eher mehr futtern: 1.86 m 
Grösse, 70 Kg. :-)

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> 100% Zustimmung, es ist 0 dargestellt wie die Messung durch das längere
>> Kabel verfälscht wird. Nachvollziebbar ist das auch nicht.
>
> interessiert doch nicht, es wird auch nicht nachgewiesen wo Tuning ohne
> ABE schädlich ist, trotzdem verliert der Hobbytuner die Zulassung für
> das KFZ, das muss auch für Behörden gelten wenn die eigenmächtig Teile,
> die nicht in der Zulassung sind, ändern.

Du verwechseltst hier Kraftfahrtechnische Zulassung und Amtliche Eichung 
eines Messinstruments. Durch das lange Kabel verliert das Fahrzeug nicht 
seine Zulassung sondern nur das Messmittel seine Rechtskraft. Auch wenn 
die Funktionsfähigkeit nicht im geringsten beeinflusst wird - das ist 
das irrationale an den Fall. Der Sicherheit als Fahrzeug tut das keinen 
Abbruch, was so manche Hobbytuner von seiner Schrauberei nicht behaupten 
kann.

MfG,

von Timm T. (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Auch wenn
> die Funktionsfähigkeit nicht im geringsten beeinflusst wird - das ist
> das irrationale an den Fall.

Und genau so ist das richtig: Das Meßgerät wurde in dieser Konfiguration 
zugelassen und geeicht. Wenn da andere Komponenten verbaut werden, muß 
das eben neu erfolgen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Timm T. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Auch wenn
>> die Funktionsfähigkeit nicht im geringsten beeinflusst wird - das ist
>> das irrationale an den Fall.
>
> Und genau so ist das richtig: Das Meßgerät wurde in dieser Konfiguration
> zugelassen und geeicht. Wenn da andere Komponenten verbaut werden, muß
> das eben neu erfolgen.

Ja wobei doch eigentlich die Gewschwindigkeitsmessanlage geeicht werden 
muß und nicht die Kamera?!.

Also wenn ich es recht verstehe besteht die Videomessung darin, das die 
Bullerei dem Sünder nachsetzt, die Kamera die Fahrersicht aufzeichnet 
und der Computer hinten die wie auch immer gemessene Geschwindigkeit der 
Bullerei in die Kameraufzeichnung einblendet:

http://www.blitzanwalt.info/video


Der einzige Messfehler der durch ein zu langes Kamerakabel entstehen 
kann ist, das Bild und Geschwindigkeit um ein paar Milisekunden 
differieren, beispielsweise weil der Framegrabber durch die kap. Last 
des Kabels VBlank später detektiert. Die eigentliche 
Geschwindigkeitsmessung ist davon völlig unberührt.

MfG,

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Fpga K. schrieb:
> Durch das lange Kabel verliert das Fahrzeug nicht
> seine Zulassung sondern nur das Messmittel seine Rechtskraft.

sehe ich in diesen Fall durchaus gleichwertig, verlorene Zulassung = 
unzulässiger Betrieb, verlorende Rechtskraft = unzulässiger Betrieb.

Fpga K. schrieb:
> Der Sicherheit als Fahrzeug tut das keinen
> Abbruch, was so manche Hobbytuner von seiner Schrauberei nicht behaupten
> kann.

eben, es wird aber nicht geprüft ob Sicherheit gefährdet wird, 
rumgebastelt wo "Behörden" die ABE fordern ohne ABE -> Folge 
unzulässiger Betrieb auch wenn es keine Auswirkung hätte!

Warum soll nun 2erlei Maß gelten für Behörden und Bürger?
Es gelten Vorschriften für alle (es werden schon genug Ausnahmen 
gemacht)

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Joachim B. schrieb:

> Warum soll nun 2erlei Maß gelten für Behörden und Bürger?
> Es gelten Vorschriften für alle (es werden schon genug Ausnahmen
> gemacht)

Och noch dieser Argumentation dürften die Börden auch keine 
Verkehrszeichen aufstellen oder fahrverbote wegen Kundgebungen etc 
aussprechen, denn das darf Bruno Bürger auch nicht.


Der Unterschied ist wohl unter anderen das die Behörden resp die von ihr 
beauftragte Werkstatt die Befähigung zur verantortungsgerechten 
Ausführung erlangt und nachgewiesen hat.


MfG,

von Joachim B. (jar)


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Fpga K. schrieb:
> Der Unterschied ist wohl unter anderen das die Behörden resp die von ihr
> beauftragte Werkstatt die Befähigung zur verantortungsgerechten
> Ausführung erlangt und nachgewiesen hat.

Die Befähigung und Möglichkeiten zur Eichung von Messgeräte hätten doch 
mehr Leute als die Berechtigung, ich verstehe deine Argumentation nicht.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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Offenbar arbeiten hier viele Leute in Frickel-Buden, in denen 
Qualitätssicherung unbekannt ist.

Es handelt sich hier immerhin um ein Gerät, mit dem hoheitliche Aufgaben 
wahrgenommen werden.
Und wenn in der Betriebs-/Wartungsanweisung steht, daß ein 3m langes 
Kabel der Fa. xyz zu verbauen ist, dann hat das verdammt noch mal zu 
erfolgen.

Wenn eine angeblich zertifizierte Werkstatt dagegen verstößt, hat diese 
m.E. ein ganz anderes Problem. Wer sagt mir, daß da nicht noch an 
anderer Stelle gepfuscht wird.

Im übrigen ist dem Original-Artikel die Rede davon daß die Meßwagen mit 
elektronischen Teilen ausgerüstet waren, die nicht der Norm entsprachen.

Ob dieses nur die zu langen Kabel waren, geht aus dem Artikel nicht 
hervor.
Eigentlich gelten Journalisten in diesem Forum intellektuell eher als 
Abschaum.
Wenn von denen einer mal das Wort Stromspannung verwendet, tobt doch 
hier der Mob und schreit: "Alles Idioten".

Wenn der Artikel aber der eigenen Weltanschauung in den Kram passt, wird 
darüber großzügig hinweggesehen.

Vielleicht war das falsche Kabel auch nur der einzige Aspekt den der 
Journalist verstanden hat.

von Joachim B. (jar)


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Fatal E. schrieb:
> Vielleicht war das falsche Kabel auch nur der einzige Aspekt den der
> Journalist verstanden hat.

und keiner weiss was ausserdem noch verbaut wurde, deswegen ist es 
Rechtens die Ergebnisse des provida Fahrzeugs nicht zu nutzen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Fatal E. schrieb:
>> Vielleicht war das falsche Kabel auch nur der einzige Aspekt den der
>> Journalist verstanden hat.
>
> und keiner weiss was ausserdem noch verbaut wurde, deswegen ist es
> Rechtens die Ergebnisse des provida Fahrzeugs nicht zu nutzen.

Wie kommst du den da drauf?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Hier ne Statistik Geschwindigkeitmessungen:
http://www.rae-lingen.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht/provida-modular-200-messfehler-geschwindigkeitsmessung.html

Demnach sind

 5% echte Messfehler
68% Mängel in der Beweisführung
18% Formfehler im Bußgeldbescheid.

Also technisch ein recht zuverlässiges System, das Rechtssystem schafft 
es dennoch das 86% ohne erzieherische Massnahme bei ihrer 
verkehrswidrigen Fahrweise davon kommen.

MfG,

von J. A. (gajk)


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Fpga K. schrieb:

> 68% Mängel in der Beweisführung
> 18% Formfehler im Bußgeldbescheid.

Es scheint, als fehle hier die Erfahrung.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Rechtssystem schafft es dennoch das 86% ohne erzieherische Massnahme
>bei ihrer verkehrswidrigen Fahrweise davon kommen.

Das bestehend Rechtssystem sagt, dass man sich zur sicheren 
Beweisführung an festgelegte Regeln halten muß.

Welches Problem hast du damit? Oder wäre dir ein Rechtsystem des 
gesunden Volksempfinden lieber?

Und wenn 86% der Bescheide diese Voraussetzung nicht erfüllen, hat nicht 
das Rechtsystem das Problem, sondern die ausführenden Organe bzw. 
Menschen.

Um mal den Artikel für bare Münze zu nehmen: Welche unüberwindbaren 
Schwierigkeiten hätte es jetzt gemacht, die vorgeschriebenen Kabel 
einzubauen?

von Joachim B. (jar)


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Fpga K. schrieb:
> Wie kommst du den da drauf?

wie kommt wer auf was worauf?

Fakt war doch unbestritten, es wurden unzulässige Kabel verbaut, 
möglicherweise noch anderes.

Fpga K. schrieb:
> Also technisch ein recht zuverlässiges System,

ist die Todesstrafe auch, nur sind da 5% Fehler nicht akzeptabel.

Ehrlich wenn ich zu den >5% Verkehrssünder gehören sollte die auf Grund 
von falschen Bauteilen oder falschen Aufstellungen verdonnert werden ist 
es mein Geld und Ärger und für mich nicht akzeptabel, erst Recht wenn 
ich nicht falsch gefahren bin.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Fatal E. schrieb:
>>Rechtssystem schafft es dennoch das 86% ohne erzieherische Massnahme
>>bei ihrer verkehrswidrigen Fahrweise davon kommen.
>
> Das bestehend Rechtssystem sagt, dass man sich zur sicheren
> Beweisführung an festgelegte Regeln halten muß.
>
> Welches Problem hast du damit?

Die regel provozieren einfach Formfehler und verhindern eine 
Durchsetzung
der NACHGEWIESENEN Gesetzesübertretung. Beispielsweise hier:

http://www.ra-kotz.de/provida_geschwindigkeitsmessung.htm

Das Gerät ist geeicht die Übertretung ist unstrittig aber das Eichamt 
verweigert eine NachEichung obwohl der Hersteller alle 
Nachweisunterlagen für eine Bauartänderung eingereicht hat.

Oder hier, weil die Wegimpulse über den CAN-Bus gehen muss die Anlage 
neu geeicht werden:
http://www.ra-kotz.de/beweisantrag_aufklaerungspflicht_gericht.htm

> Oder wäre dir ein Rechtsystem des
> gesunden Volksempfinden lieber?

Nun ja eine Übertragung der automatisierte Verkehhrskontroller an alle 
Verkehrsteilnehmer wäre eine Lösung: Jedes Fahrzeug wird serienmäßig mit 
DaschCam und verschlüsselter Aufzeichnung ausgerüstet und bei der 
nächsten Inspektion werden die so erfassten Temposünder der Behörde 
übermittelt. Sollte in zeiten von IoT kein problem sein dann hätte die 
Raserei in Tempbegrenzten Zonen endlich zwangsläufige Konsequenzen.

> Und wenn 86% der Bescheide diese Voraussetzung nicht erfüllen, hat nicht
> das Rechtsystem das Problem, sondern die ausführenden Organe bzw.
> Menschen.

Die Organe sind Teil des rechtssystem - nicht aufgepasst in der Schule?
Legislativee - Exekutive - Judikative

> Um mal den Artikel für bare Münze zu nehmen: Welche unüberwindbaren
> Schwierigkeiten hätte es jetzt gemacht, die vorgeschriebenen Kabel
> einzubauen?

Weil das Kabel nix an dem Tatbestand und dessen Aufzeichnung ändert ist 
das völlig irrelevant. Das ist es was den Ingenieur auf die Palme 
braucht - das die Gesetze der Form über die der Physik stehen. 
Wellenwiderstand, maximale Dämpfung querschnitt und das Kabel passt, 
Blick auf den Monitoe - bestätigt. Jetzt einen Hersteller und eine Länge 
vorzuschreiben für eine Komponente die nicht geeicht werden muß ist pure 
Schikane.

MfG,

von J. A. (gajk)


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Fpga K. schrieb:

> Nun ja eine Übertragung der automatisierte Verkehhrskontroller an alle
> Verkehrsteilnehmer wäre eine Lösung: Jedes Fahrzeug wird serienmäßig mit
> DaschCam und verschlüsselter Aufzeichnung ausgerüstet und bei der
> nächsten Inspektion werden die so erfassten Temposünder der Behörde
> übermittelt. Sollte in zeiten von IoT kein problem sein dann hätte die
> Raserei in Tempbegrenzten Zonen endlich zwangsläufige Konsequenzen.


Die Zukunft sieht so aus:

Das Smartphones verfolgt genau, wann der Besitzer wo wie schnell 
gefahren ist.

amazon blendet dann Werbung ein:

"Rechtsratgeber Verkehrsdelikte, neueste Ausgabe, 19,80 € sofort 
bestellen..."

ebay unterbreitet Angebote:

"gebrauchtes Herrenrad, voll funktionsfähig..."

Goggle wirbt:

"Fahrgemeinschaft finden"
"ÖPNV-Wegweiser"


Da würde zumindest der Unsinn mit dem Handy am Steuer aufhören.

Aber vor diesem Delikt hat der Staat ja auch kapituliert: Früher wars 
verboten mit nem Punkt und so - heute wohl eher ein freundlich winkender 
Polizist.

 und dies direkt zu

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Die Organe sind Teil des rechtssystem - nicht aufgepasst in der Schule?
>Legislativee - Exekutive - Judikative

Dann zeig mir doch mal, wo in der Beschreibung der Rechtsordnung die 
Exekutive (Polizei) vorkommt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung

Wenn du Haare spalten möchtest, dann bitte richtig.


>...bei der nächsten Inspektion werden die so erfassten Temposünder der
>Behörde übermittelt.

Und du bekommst eine elektronische Fußfessel, um dein Bewegungsprofil 
vollständig zu erfassen.

Solltest du dich in der Nähe irgendwelcher Tatorte aufgehalten haben, 
werden diese Daten der Staatsanwaltschaft übermittelt.

Deine Links bitte auch lesen:

"Wie mit solchen Fällen, in denen formell richtig, materiell aber wohl 
falsch geeichte Messgeräte genutzt wurden zu verfahren ist, ist unklar."


>Das ist es was den Ingenieur auf die Palme braucht - das die Gesetze der
>Form über die der Physik stehen.

Gut, du kannst jetzt wieder runterkommen.

von J. A. (gajk)


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Fatal E. schrieb:

> "Wie mit solchen Fällen, in denen formell richtig, materiell aber wohl
> falsch geeichte Messgeräte genutzt wurden zu verfahren ist, ist unklar."

Tja, da könnte VW ja auch mal gucken, ob die Messgeräte mit denen man 
den Pfusch aufgedeckt hat, wirklich geeicht waren...

Womöglich war die Leitung auch nicht korrekt lang, weil man beim 
Umrechnen von inch auf cm falsch gerundet hat.

von J. A. (gajk)


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Fatal E. schrieb:

> Und du bekommst eine elektronische Fußfessel, um dein Bewegungsprofil
> vollständig zu erfassen.
>
> Solltest du dich in der Nähe irgendwelcher Tatorte aufgehalten haben,
> werden diese Daten der Staatsanwaltschaft übermittelt.


Ich sach ja, das Internet, angepriesen als Seligmacher für die ganze 
Welt wird uns noch in große Unfreiheit, Oberkontrolle und Manipulation 
bringen.

Da war die Stasi ein feuchter Furz im Wind dagegen.

von Johannes O. (jojo_2)


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> Und du bekommst eine elektronische Fußfessel, um dein Bewegungsprofil
> vollständig zu erfassen.
Hast du schon, nennt sich "Handy"


> Solltest du dich in der Nähe irgendwelcher Tatorte aufgehalten haben,
> werden diese Daten der Staatsanwaltschaft übermittelt.
Auch das wurde schon gemacht.



@Topic: Ich finds richtig, dass mit 5 Meter statt 3 Meter Kabel die 
Messung ungültig ist. Die exakten Folgen durch das längere Kabel können 
wir hier nicht beurteilen, ohne das System selbst im Detail zu kennen. 
Das würde ich mir hier nicht anmaßen! Ich hab schon genügend 
Versuchsaufbauten gesehen, bei denen es GERADE WEGEN den Kabeln Probleme 
gab!
Lieber einen Schuldigen zuviel laufen gelassen, als einen Unschuldigen 
bestraft zu haben...

Wenn die Polizei die strikte Einhaltung von Verkehrsregeln fordert, so 
muss auch sie sich an die geltenden Richtlinien halten. Und das heißt 
auch, dass ihre Messfahrzeuge korrekt ausgestattet sind, genauso wie 
mein PKW auch keine unerlaubten Veränderungen haben darf.

(und nein, wurde noch nie geblitzt etc.)

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Fatal E. schrieb:

> Deine Links bitte auch lesen:
>
> "Wie mit solchen Fällen, in denen formell richtig, materiell aber wohl
> falsch geeichte Messgeräte genutzt wurden zu verfahren ist, ist unklar."

Klar hab ich den Text komplett gelesen, da steht:

"Aufgrund der ordnungsgemäßen Abnahme des Systems ProViDa 2000, der 
bisherigen Eichungen und den zu Gunsten der Betroffenen abgezogenen 
Messtoleranzen bestehen hier keine Zweifel, dass die vorgeworfenen 
Geschwindigkeitsüberschreitungen zutreffend sind."

So der Wortlaut im Gericht, Ergo hier kann eine zweifelsfreie Verletzung 
der VO nicht verfolgt werden. Als Grund wird angegeben " Aufgrund eines 
technischen Details im Fahrzeug wird zurzeit durch das Eichamt 
Düsseldorf die Eichung nicht durchgeführt, obwohl herstellerseits den 
Zentralen Polizeitechnischen Diensten (ZPD) mitgeteilt wurde, durch 
welche technischen Gegebenheiten die erforderlichen Bedingungen 
gewährleistet sind."

Die RA Kotz gibt das mit der Phrase "materiell aber wohl
falsch geeichte Messgeräte"  zumindest überspitzt wenn nicht gar falsch 
wieder. Das Gericht stellt das Verfahren auch nicht wegen Falscher oder 
nichtzulässiger Beweise ein, sondern aus Kosten- resp. Aufwandsgründen. 
Meines Erachtens das falsche Signal an alle Autobahnraser.

MfG,

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Johannes O. schrieb:
> @Topic: Ich finds richtig, dass mit 5 Meter statt 3 Meter Kabel die
> Messung ungültig ist. Die exakten Folgen durch das längere Kabel können
> wir hier nicht beurteilen, ohne das System selbst im Detail zu kennen.

Mit ein bißchen Internetrecherche kann man genügend Details 
zusammentragen um als Ingenieur die Auswirkung des Kamerakabels 
abzuschätzen. Letzlich wurde ja auch ein Kabel mit der richtigen Länge 
beanstandet weil es nicht vom "richtigen" Hersteller geliefert wurde 
....

MfG,

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Das Gericht stellt das Verfahren auch nicht wegen Falscher oder
>nichtzulässiger Beweise ein

Und wieder nicht richtig gelesen. Die Situation ist offenbar nicht 
eindeutig geklärt:

"Es bedürfte hier sicher einer sachverständigen Klärung. Der hierdurch 
verursachte Aufwand steht aber hier in keinem Verhältnis zur Wertigkeit 
des Verstoßes"

Die Einstellung aus Kostengründen dürfte doch deinem Pragmatismus 
entgegenkommen.

>...um als Ingenieur die Auswirkung des Kamerakabels abzuschätzen.

Ich weiß nicht, wie lange du die Nummer noch durchziehen möchtest. 
Natürlich bist du als hochkompetenter Ing in der Lage ein Gutachten über 
Kabellängen zu erstellen. Obwohl "Abschätzen" hört sich jetzt nicht sehr 
genau an.

Du solltest dich mal von dem Kabel lösen. In unserem Rechtsystem sind 
nun mal bestimmte formale Spielregeln und Vorgehensweisen einzuhalten.

Ob du das nun richtig findest oder nicht.

Und im Zweifelsfall gibt es für jedes Gutachten ein diametral 
entgegengesetztes Gegengutachten.

Und nein, ich habe kein Verständnis für Temposünder.

Der absolute Verbot von Folter unter allen Umständen ist auch so eine 
Regel, um die Sache mal hoch aufzuhängen.

Nein, ich möchte jetzt keine Diskussion um Guantanamo.

von J. A. (gajk)


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Johannes O. schrieb:

> @Topic: Ich finds richtig, dass mit 5 Meter statt 3 Meter Kabel die
> Messung ungültig ist. Die exakten Folgen durch das längere Kabel können
> wir hier nicht beurteilen, ohne das System selbst im Detail zu kennen.
> Das würde ich mir hier nicht anmaßen! Ich hab schon genügend
> Versuchsaufbauten gesehen, bei denen es GERADE WEGEN den Kabeln Probleme
> gab!
> Lieber einen Schuldigen zuviel laufen gelassen, als einen Unschuldigen
> bestraft zu haben...

Klassischerweise könnte man ja in so einem Fall die Grenzfälle 
aussortieren und die Toleranzgrenzen nach oben setzen.

Dass also, so wie du sagst, keiner zu Unrecht bestraft wird.

Aber ein paar Fälle, in denen einer mit 120 durch die Stadt saust, 
dürfte man auch mit dem langen Kabel registieren können. Ob es denn 115 
oder 125 Sachen waren, wäre dann auch egal.

Aber nein, auch solche Offenkundigkeiten werden annulliert.


P.S. als wir damals durch die Ostzone nach Berlin sind, mündete die 
PKW-Spur auf der linken Fahrbahn der Ost-Autobahn. Die rechte Bahn kam 
von einer anderen Grenzstelle.

Die Burschen haben das so gedeichselt, dass z. B. bei und in Bus genau 
und direkt neben uns auf die Autobahn kam.

Nun gibt es zwei Alternativen: Der PKW (wir) überholen den Bus, was aber 
wg. Überholverbot verboten war. Oder wir lassen den Bus vorbeiziehen.

1000 m später hatten die Vopos dann die Wahl EINEN rauszuwinken: 
Entweder den Bus wegen Rechtsüberholens oder uns wg. Überholens.

SO wird ein Schuh draus!

von Uhu U. (uhu)


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Interessanterweise regt sich keiner über die Schlamperei der Plozilei 
auf, dass die es fast 2 Jahre nicht auf die Reihe bekommen, das Problem 
zu lösen...

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Fatal E. schrieb:
>>Das Gericht stellt das Verfahren auch nicht wegen Falscher oder
>>nichtzulässiger Beweise ein
>
> Und wieder nicht richtig gelesen. Die Situation ist offenbar nicht
> eindeutig geklärt:

> Die Einstellung aus Kostengründen

Nichts anderes habe ich behauptet. Der physikalische Sachverhalt spielte 
keine Rolle mehr. Das Eichamt deklamiert nach 2 Jahren Eichen das einige 
der geeichten Fahrzeuge nicht eichfähig wären... Nicht das man 
Abweichungen zwischen Real und Messwert gefunden hätte beim Eichen...

Sehr aufschlußreich zu der CAN-Problematik (nicht zu verwechseln mit der 
eingangs erwähnte Kamera-problematik) ist dieses: 
http://www.colliseum.net/wiki/Probleme_beim_Provida-Geschwindigkeitsme%C3%9Fger%C3%A4t_in_Kraftfahrzeugen


> Natürlich bist du als hochkompetenter Ing in der Lage ein Gutachten über
> Kabellängen zu erstellen.

Och, ich werd da nichts durchziehen und Gutachten wem auch immer vor die 
Füße werfen. Wer will kann sich selbst ein Bild von den Meßverfahren 
machen https://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System . Und wem dabei 
klar geworden ist warum es unbedingt ein Videokabel der Firma xy sein 
muß, möge das hier gerne darstellen.

> Du solltest dich mal von dem Kabel lösen. In unserem Rechtsystem sind
> nun mal bestimmte formale Spielregeln und Vorgehensweisen einzuhalten.
>
> Ob du das nun richtig findest oder nicht.

So ähnlich hat die NASA auch nach der Challenger Explosion argumentiert:
"Wir haben genau nach Vorschrift gehandelt. Der Dichtungsring war nicht 
als kritisches Bauteil gelistet. Ein Zulieferer hat keine Kompetenz 
Starttermine zu verschieben" - jaja formel alles richtig  gemacht und 
trotzdem sind 7 Menschen gestorben.

Dann löse ich mich mal von Kabel und generiere Messwerte nur noch im 
Zusammenarbeit mit meiner Rechtsabteilung. Hauptsache formal korrekt. Na 
dann,

Happy Cargo - Cult und Gute Nacht,


https://de.wikipedia.org/wiki/Cargo-Kult-Wissenschaft

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Behördenabzocke geht auch im stehenden Verkehr.

z.B. musst Du am hiesigen Krankenhaus wissen, wie lange ein Besuch dort 
dauern wird. Es gibt natürlich keine andere vernünftige Parkmöglichkeit 
in der Umgegend. Jedenfalls nicht seitdem man dort bezahlen darf.
Folge:
die vorher einzuwerfenden Parkgebühren kann man sich im Grunde sparen.
kalkuliert man 5 Stunden ein, braucht man knappe 6 und und nach ca 5:30 
hängt die Zahlungsaufforderung an der Scheibe.
wirft man also nur für eine Stunde ein, um sich nicht vorwerfen lassen 
zu müsssen dass man ganz ohne Parkschein parkt.

Der Clou: ruft man beim Ordnungsamt an und fragt, was das denn für ein 
System ist, bekommt man noch die Antwort
"Ja wie denn sonst"?

von Icke ®. (49636b65)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> wirft man also nur für eine Stunde ein, um sich nicht vorwerfen lassen
> zu müsssen dass man ganz ohne Parkschein parkt.

Je nach Gebührensatz kann das Bezahlen von 6 Stunden günstiger sein, 
denn:

"Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, 
ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer"
...
"über 3 Stunden  30 €"

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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tja wenn 6 Stunden dann ausreichen. Die Fosen wissen ganz genau wie 
lange einer da schon steht.

Die Abzocke liegt ja in dem System, dass man vorher wissen muss,
wie lange ein Artbesuch dauert. Ausgerechnet an einem Krankenhaus.
denn gerade dort kommt man ziemlich sicher nicht einfach mal eben raus 
und schmeisst ne Metallscheibe zusätzlich ein.

An 5 anderen Krankenhäusern im Umland bezahlt man für die tatsächlich 
genutzte Parkzeit. So wie fast überall sonst auch.

von Axel L. (axel_5)


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Fpga K. schrieb:
> Johannes O. schrieb:
>> @Topic: Ich finds richtig, dass mit 5 Meter statt 3 Meter Kabel die
>> Messung ungültig ist. Die exakten Folgen durch das längere Kabel können
>> wir hier nicht beurteilen, ohne das System selbst im Detail zu kennen.
>
> Mit ein bißchen Internetrecherche kann man genügend Details
> zusammentragen um als Ingenieur die Auswirkung des Kamerakabels
> abzuschätzen. Letzlich wurde ja auch ein Kabel mit der richtigen Länge
> beanstandet weil es nicht vom "richtigen" Hersteller geliefert wurde
> ....
>
> MfG,

Das ist auch korrekt. Ich hatte oben bereits geschrieben, dass die 
Videoanlage weit mehr tut als nur das Bild für die Polizisten 
anzuzeigen, wer lesen kann, ist hier klar im Vorteil.

Aufgrund dessen, dass die Videokamera ein wichtiges Teil bei der 
Geschwindigkeitsmessung ist und insbesondere für die Bestimmung das 
Abstands die einzige Komponente ist, kann man eben auch nicht sagen, ob 
ein anderes Kabel evtl. Einfluss auf die Messung haben, es ist 
keineswegs eindeutig, dass das nicht so ist.

Gruss
Axel

von Klaus W. (mfgkw)


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K. H. schrieb:
> Die Behörden hingegen kaufen auch nicht mehr die Radarmessgeräte, sie
> mieten sie sich beim Hersteller und der Hersteller verlangt pro
> geschossenen Bild 10€ vom Bußgeld. Toll, ne? Da wird man erwischt, zahlt
> X Euro und denkt, naja, dann kommt es wenigstens der Kommune zu gute,
> aber leider nicht ganz richtig, 10€ bekommt der Hersteller.

Deshalb bin ich ja der Meinung, daß man genau da ansetzen sollte:
Wenn die Wartungs- und Reparaturkosten deutlich steigen, lohnt sich das 
Geschäft nicht mehr.

von Klaus W. (mfgkw)


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J. A. schrieb:
> Allerdings war der Partikelausstoß damals auch nicht ohne...

War aber kein Feinstaub!

von Timm T. (Gast)


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K. H. schrieb:
> Die Behörden hingegen kaufen auch nicht mehr die Radarmessgeräte, sie
> mieten sie sich beim Hersteller und der Hersteller verlangt pro
> geschossenen Bild 10€ vom Bußgeld.

Naja, ob die Kommunen die Geräte kaufen und der Hersteller gleich sein 
Geld bekommt, oder ob der Hersteller die Geräte stellt und dafür pro 
Bild kassiert: Dein Geld bekommt er so oder so.

Du kannst ja solche Geräte im Hobbykeller bauen, zertifizieren lassen 
und den Kommunen schenken. Das wäre dann Dein Beitrag zu Sicherheit im 
Verkehr. ;-)

J-A von der H. schrieb:
> wirft man also nur für eine Stunde ein, um sich nicht vorwerfen lassen
> zu müsssen dass man ganz ohne Parkschein parkt.

Ich hab einen Kunden in der Innenstadt von Topfmauer. Wenn ich einen 
ganzen Tag Wartung mache, müßte ich alle 2 Stunden zum Auto um die 
Parkuhr neu zu füttern. Korrekterweise müßte ich das Auto dabei jeweils 
einen Meter vor- und zurückrollen. Vergesse ich es einmal - weil man bei 
so einer Wartung ja auch anderes zu tun hat -, wird die volle Breitseite 
fällig und meine bisher investierten Parkgebühren sind umsonst 
ausgegeben.

Rechne ich die Parkgebühren des Tages zusammen, ist das teurer als das 
Bußgeld. Es ist also wirtschaftlich möglicherweise günstiger, das 
Bußgeld abzufangen. Allerdings kann ich die Parkgebühren als 
Fahrtnebenkosten bei der Gewinnermittlung ansetzen, das Bußgeld ist 
Privatvergnügen. Müßte man mal eine Wirtschaftlichkeitsstudie in Auftrag 
geben...

Das Bescheuerte ist einfach: Ich kann gar nicht für den ganzen Tag auf 
einmal bezahlen, weil das der Automat nicht schluckt.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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sind für 2h die maximal möglichen Zahlbeträge?

abe rmal zum Blitztechnischen:
es scheint ja wohl so zu sein,
dass nicht wenige Blitzungen garnicht gültig sind.
Geräte die Schief stehen und nicht auf festem Untergrund, sonstwie 
falsch ausgerichtet.
nur: wer fährt nach dem Geblitztwerden zurück und schaut nach?
Ich jedenfalls nicht, denn meistens sind das eh nur diese 15EUR 
Knöllchen mit ermittelten 54(!) kmh.
honi soit (...)

extrem lustig fand ich auch mal einen Bericht (nur ob der stimmte?)
bei dem ein Inhaber des Kennzeichens "A-A 1" sehr viele Bescheide 
bekommt.
Angeblich wegen testweise zur Funktionsüberprüfung getätigter Eingaben 
in
den "Abrechnungs-Geräten", die dann aber nicht gelöscht wurden.

: Bearbeitet durch User
von Matthias X. (current_user)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> extrem lustig fand ich auch mal einen Bericht (nur ob der stimmte?)
> bei dem ein Inhaber des Kennzeichens "A-A 1" sehr viele Bescheide
> bekommt.

Geht dem Besitzer von "TE-ST 123" bestimmt auch so:)

von Thomas S. (thommi)


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Nein, ich möchte jetzt keine Diskussion um Guantanamo.
Nun, die Androhung von Folter kann einem Schwerverbrecher ein 
Jurastudium im Knast ermöglichen. Wenn ich den Namen Magnus G. höre, 
könnte ich...

Egal, meine persönliche Meinung. Radar nach dem Dopplereffekt traue ich 
nicht, Laser schon gar nicht, ich traue nur den Lichtschranken bedingt, 
denn da wird m/s relativ zuverlässig gemessen.

OK auch die Starenkästen mit Wegmessung/s sind einigermassen 
zuverlässig, vobei man die Quarzfrequenz in den stationären Messstellen 
beanstanden könnte, aber die sind wohl klimatisiert, allein schon, um 
ein Beschlagen der Scheiben zu vermeiden.

Das Blitzfenster kann ja beschlagen sein, nicht aber das Fenster mit dem 
Objektiv dahinter.

Kann mir dennoch wurst sein, ich lasse mich nicht blitzen, es sei denn, 
der Blitzer schiesst jedes Auto wegen Gurtkontrolle ab, Gurt anlegen ist 
aber bei mir ein Reflex, selbst wenn ich in die Garage fahre, neige ich 
dazu, den anzulegen.

Gurtpflicht war der Anfang der staatlichen Entmündigung der Autofahrer, 
was aber noch Sinn machte.

Später musste jeder Taubenschiss auf dem Auto vom TÜV eingetragen 
werden.

Eine Hängerkupplung nachrüsten kostete beinahe den Restwert des Autos 
beim TÜV, wurde dann aber von der EU harmonisiert, das ist der Vorteil 
der EU.

Da wurde die Überüberregulierungswut des KBA und auch der 
Bundesregierung im Allgemeinen etwas beschnitten, aber es besteht noch 
heftiger Handlungsbedarf. Der Regulierungswutgegenbeauftragte Herr 
Stoiber wird es schon in den nächsten 100...200 Jahren schaffen.

von Uhu U. (uhu)


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Thomas S. schrieb:
> Nun, die Androhung von Folter kann einem Schwerverbrecher ein
> Jurastudium im Knast ermöglichen. Wenn ich den Namen Magnus G. höre,
> könnte ich...

So ein Quatsch. Der Typ hat schon vor dem Mord Jura studiert. Dass man 
auch einen verurteilten Möder ein Studium im Knast beenden läßt, ist 
langfristig einfach nur sinnvoll, denn irgend wann kommt auch der mal 
wieder raus und dann sind seine schlechten Chancen etwas besser, 
irgendwann seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, statt bis ans 
Ende seiner Tage mit absoluter Sicherheit weiter dem Steuerzahler auf 
der Tasche zu liegen.

von Peter D. (peda)


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Vermutlich werden demnächst die Richter den Temposünder freisprechen, 
wenn der Polizist seine Schnürsenkel nicht zugebunden hatte.
Ordnung geht vor Menschenverstand.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Vermutlich werden demnächst die Richter den Temposünder freisprechen,
>wenn der Polizist seine Schnürsenkel nicht zugebunden hatte.
>Ordnung geht vor Menschenverstand.

Du bist ja ein ganz Cooler. Dein Stammtisch hat gerade Ferien?

von Paul B. (paul_baumann)


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Peter D. schrieb:
> Vermutlich werden demnächst die Richter den Temposünder freisprechen,
> wenn der Polizist seine Schnürsenkel nicht zugebunden hatte.

Das geht aber Einigen bestimmt auf den Senkel.

MfG Paul

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Das geht aber Einigen bestimmt auf den Senkel.

Du meinst genauso wie deine ewig gleichen Flachwitze. Gab es nicht mal 
einen Thread, wo du ansatzweise erkannt hast, daß du hier vielen damit 
auf den Geist gehst?!

von J. A. (gajk)


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Paul B. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Vermutlich werden demnächst die Richter den Temposünder freisprechen,
>> wenn der Polizist seine Schnürsenkel nicht zugebunden hatte.
>
> Das geht aber Einigen bestimmt auf den Senkel.
>
> MfG Paul

Paul B. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Vermutlich werden demnächst die Richter den Temposünder freisprechen,
>> wenn der Polizist seine Schnürsenkel nicht zugebunden hatte.
>
> Das geht aber Einigen bestimmt auf den Senkel.
>
> MfG Paul

Gar nicht so ohne. Für eine zuverlässige Messung muss der Messwagen 
natürlich waagrecht stehen, so dass der Kraftvektor der 
Erdanziehungskraft senkrecht zur Wagenplattform steht.

Im Supermarkt misst man ja auch nicht die Masse des Gemüses wenn die 
Waage schief steht.

So, und wie beweist die Polizei, dass der Wagenebene und Kraft senkrecht 
zu einander waren? Mit einem Senkel, welches senkrecht nach unten hängt.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Ich bin schon mal zurückgefahren und habe reichlich Fotos vom Messaufbau 
gemacht und wurde dafür recht angriffslustig behandelt, leider war ich 
allein, sonst hätte das eine Anzeige von mir gegeben (ein 
Bussgeldbescheid kam übrigens nie)

Auch an so einer Stelle, die mich masslos aufregt: Ende einer 
Ausbaustrecke, man muss nach links "abbiegen", weil die Strasse da 
sozusagen endet. Seit da 2 Dödel in die Leitplanke gedonnert sind (einer 
besoffen, der andere 82), steht da 50 und regelmässig der Blitzer. Bei 
durchschnittlichem Fahrkönnen ist 100 überhaupt kein Problem. 
Hörensagen: die geht mit 160.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Peter D. schrieb:
> Vermutlich werden demnächst die Richter den Temposünder freisprechen,
> wenn der Polizist seine Schnürsenkel nicht zugebunden hatte.
> Ordnung geht vor Menschenverstand.

ICh frage mich manchmal schon sehr stark, wie es manche Personen die 
durch Ihre "Arbeit" in gewissen anspruchsvollen Zeilbereichen zeigen das 
sie eigendlich durchaus über Intelligenz verfügen, schaffen in anderen 
Wesentlichen Aspekten so absolut Merkbefreit zu bleiben.

Und anders als Merkbefreit kann man diesen Strunzdoofen Kommentar nicht 
auffassen.
Da Zeigt der Autor zu deutlich das er den Hintergrund dieser 
Regelmäßigen Einstellungen (wie andere Threadteilnehmer aber auch) nicht 
einmal im Ansatz verstanden hat.

Die Geschwindigkeitsüberwachung, sofern an Sinnvollen Punkten 
durchgeführt und nicht 5m VOR Aufhebung des Tempolimits), ist eine 
richtige und WICHTIGE Tätigkeit zur Disziplinierung der Autofahrer um 
keine völlige Anarchie auf der Strasse aufkommen zu lassen.

Aber:

Das Beweisverwertungsverbot bei Mess"fehlern" ist ebenfalls eine 
RICHTIGE und WICHTIGE Disziplinierungsmaßnahme. Es soll die MEssbeamten 
bzw. die handelnden Entscheidungsträger in den Ordnungsbehörden (bzw. 
deren Vorgesetzte in der Politik) Disziplinieren um "Messanarchie" zu 
verhindern und so dafür zu sorgen das bei der Beweiserhebung zum ZWeck 
der "Strafverfolgung" (Ok, hier auch oft nur für Bussgelder) ein sehr 
hoher Standard gilt der keinesfalls nach und nach aufgeweicht wird.

Oben wurde der Begriff Qualitätsmanagement in die Diskussion 
eingebracht.
Und im Übertragenen Sinne passt das sehr gut. Genügen die hoheitlichen 
Messungen nicht den von Seiten des Staates selbst aufgestellten QM 
Richtlinien, so sind die "Produkte" (also die MEssergebnisse) einfach 
Mangelhaft. Also nicht verwertbar.

Das ganze ist ja so:
Die MEssbeamten sind auch nur MEnschen. Und wo immer (verschiedene) 
Menschen wirken wird man auch menschliches Fehlverhalten beobachten 
können.

Wir dürften uns wohl alle einig darin sein, das rein technisch gesehen 
ein gewisser Anteil an Fehlern in der Installation oder Bedienung noch 
keine Auswirkungen hat. Teilweise ist selbst bei vielen Fehlern 
immernoch alles im grünen Bereich.

Andererseits sin wir uns wohl alle darin einig das auch schon gewisse 
kleine Fehler in der Bedienung oder Installation zu derartig grob 
falschen Messergebnissen führen würden, die bei Anerkennung sogar so 
schlimm sein können das ein völlig Unschuldiger seinen Führerschein 
abgeben müsste.

Um da dennoch Rechtssicherheit zu erlangen hat man dann Versuchsreihen 
mit bestimmten MEsskonstellationen durchgeführt und dabei ermittelt das 
die Ergebnisse hinreichend genau sind. Dies wird amtlich bescheinigt und 
gilt damit für alle Messeinrichtungen die Technisch absolut identisch 
und ordentlich bedient sind.
Mit der nötigen Sorgfalt und Fachkentniss lassen sich diese Vorgaben 
auch problemlos umsetzen. Genügen diese Messungen diesen Anforderungen, 
so sind diese auch NICHT Angreifbar und können zur Sanktionierung 
herangezogen werden.

Erst wenn geschlampt wird werden diese Angreifbar.
Und das ist richtig, denn wo will man anfangen und wo aufhören. Es gibt 
eine Konstellation die garantiert richtige Werte liefert und sehr viele 
Konstellationen wo die WErte evtl. richtig sein könnten.
Aber mit Sicherheit wird man dies immer erst nach langer Prfung und 
Tests mit genau dieser Konstellation ermitteln können.
Aber der kleine MEssbeamte kann und darf das gar nicht beurteilen. Des 
soll sich gefälligst an seine Vorgaben halten!

Dieses mal ist es vielleicht ein Kabel das u.U tatsächlich keinen 
Einfluss hat. Aber lässt man es durchgehen sind es beim nächsten Mal 
vielleicht Reifen mit einer anderen Einpresstiefe? Ach die paar 
Zentimeter...

Oder aber die Eichfristen werden nicht mehr beachtet: Einen Tag drüber, 
was macht das schon... Einen Monat drüber- macht nichts... Warum 
überhaupt Eichen, passt doch wohl auch so, wir sind doch der Staat!

Also zwingt man mit der Wertlosigkeit der Beweise bei Verstössen alle 
Beteiligte sich an die Regeln zu halten was immer Problemlos möglich 
wäre.

Das bedeutet natürlich das die entsprechende Behörde ausreichend Zeit 
und Geld für eine vernünftige Auswahl und Ausbildung der MEssbeamten 
Bereitsstellen muss. Zudem müssen gg. auch Fachleute (Ing!) für die 
Planung und überwachung der Technik beschäftig werden.
Das verursacht Kosten die halt nicht gerne gesehen werden.

Es iwrd leider jetzt mit der drohenden Gefahr der WErtlosigkeit leider 
schon viel zu Oft am PErsonal gespaart. Wo wären wir wohl wenn man diese 
ganzen "Unachtsamkeiten" durchgehen lassen würde?
Der gelernte Bäcker Rentner Friedrich Installiert als 450 Euro Kraft 
nach 15 Minuten Einweisung die Messanlagen und Elektroinstallateur Otto 
repariert nebenbei die defekte Messelektronik?
Wollen wir das Wirklich?

Hier wird sich darüber aufgeregt das durch tausende Fehlerhafte 
Messprotokolle usw. jedes Jahr eine Menge vermeintlicher Temposünder 
straffrei ausgehen.

Dabei ist meiner Meinung der wirkliche Skandal das wir teilweise derart 
MIES ausgebildetes Personal bei unseren Ordnungsbehörden haben das bei 
einer derart kritischen Sache wie der Bestrafung angeblichen 
Fehlverhaltens der Bürger entweder nicht in der Lage oder Willens ist 
entsprechend Sorgfältig und/oder Gesetzestreu zu arbeiten!

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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BTW:
Um vielleicht bei dem einen oder andren auch mal ein Missverständniss zu 
beheben:

Hier in Deutschland haben wir zwar Beweisverwertungsverbote, aber diese 
sind anders als in einigen Angelsächsischen Lndern keinesfall ein 
Automatismus mit totalitäter Wirkung.

Hier muss immer eine Güterabwägung getroffen werden.
Es ist durchaus auch möglich das ein und derselbe Umstand in dem Fall 
einer Ordnungswidirgkeit zum Beweisverwertungsverbot führt, bei einer 
Straftat aber der Beweis gilt.

Die aktuelle Rechtslage bei Dashcams ist ja ein Fall einer Abwägung mit 
Augenmaß (zumindest die letzten bekannten Entscheidungen).
Es gilt der Grundsatz der informellen Selbstbestimmung aus dem ein 
Beweisverwetungsverbot hergeleitet werden könnte.

Jetzt hat sich in letzter Zeit das so eingebürgert das auch aus genau 
diesem Grund die Aufnahmen immer verworfen wurden wenn es keinen 
nachhaltig Geschädigten gab. Bei der bloßen Verfolgung eines relativ 
folgenlosen Fehlverhaltens rein aus Erziehungsinteresse des Staates sind 
diese Aufnahmen also Wertlos. (Damit wird glücklicherweise das 
Privatsherriftun einiger Oberlehrer wirkungsvoll unterbunden)
Das Recht auf Informelle Selbstbestimmung ist wichtiger als die 
Sanktionierung des Fehlverhaltens.

Gibt es aber einen nachhaltig geschädigten. Beispielsweise bei einem 
Verkehrsunfall - egal ob nur Sachschaden oder Personenschaden- so wurden 
diese Aufnahmen für die Klärung der tatsächlichen Schuldfrage hingegen 
zuletzt immer Zugelassen wenn die eindeutig genug waren.
Hier wiegt das Recht auf Schadensersatz mehr als die Informelle 
Selbstbestimmung.

Ähnliches bei schweren Verkehrsstraftaten auch ohne Unfall.
Ab einer gewissen Grenze, also bei derart schweren Fehlverhalten das es 
bereits eine echte Straftat darstellt, wurden die Aufnahmen auch schon 
öfter zugelassen. Im Grunde dann wenn andere Teilnehmer vorsätzlich 
massivst gefährdet wurden.

Und ich vermute mal im obigen Fall wird es ähnlich sein...
Man liest allerorten nur von Bussgeldverfahren wegen Tempoverstössen.
Also ein reines zu schnell fahren ohne direkte Gefährdung anderer.
Ich halte es also für durchaus möglich, ja soar wahrscheinlich, das die 
wirklich gemeingefährlichen Verkehrsteilnehmer die beim Drängeln, 
Ausbremsen, rechts überholen usw. gefilmt wurden daher gar nicht von der 
Einstellung betroffen sind.
Ja es würde mich nicht einmal wundern wenn es sich bei diesen 450 
eingestellten Verfahren nicht einmal um die Gesamtheit der Verfahren 
wegen Temposünden ohne (konkrete) Gefährdung handelt sondern dies nur 
die Verfahren unterhalb einer gewissen Schwelle sind.

Also Beispielsweise das dies nur all die Verfahren sind wo KEIN 
Fahrverbot oder vielleicht nocht nicht einmal Punkte drohen, wogegen die 
Verfahren mit Fahrverbot weiterverfolgt werden weil man hier der Meinung 
ist das sich dort der Mehraufwand lohnt oder der Richter bei der 
Güterabwägung günstiger Urteilen könnte.

Gruß
Carsten

von Michael E. (Firma: irgendeine) (nodalek)


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Sehr guter Kommentar Carsten. und zum Schluß sprichst du noch eines der 
größten Probleme unserer Zeit an, die Verteilung oder weitergabe von 
Wissen, bzw. fehlendes Wissen, und die damit verbundenen Probleme bei 
der Meinungsbildung.

von J. A. (gajk)


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Michael M. schrieb:
> Sehr guter Kommentar Carsten. und zum Schluß sprichst du noch
> eines der
> größten Probleme unserer Zeit an, die Verteilung oder weitergabe von
> Wissen, bzw. fehlendes Wissen, und die damit verbundenen Probleme bei
> der Meinungsbildung.

Trotzdem. Es geht doch nicht um die Ermittlung der Lichtgeschwindigkeit 
in der 8. Nachkommastelle oder um die Feinstrukturkonstante.

Dafür ist die PTB zuständig und wenn die nen Messfehler haben, wird die 
Eich-Community die Nase rümpfen oder johlen.

Aber um festzustellen, ob einer EINDEUTIG zu schnell gefahren ist und 
desshalb ein Knöllchen voll und ganz verdient - zu diesem Zweck braucht 
es keine PTB sondern Beamte, die die Kiste sinnvoll bedienen und 
sinnvoller Ergebnisse sinnvoll auswerten.

Da sollte man lieber mal hinterfragen, weshalb z. B. die Kabellänge so 
penibel vorgeschrieben ist und ob das sinnvoll ist.

Und, sind es jetzt 3 m? Oder 3,0 m? Oder gar 3,00 m?

Hier macht sich nicht nur die Polizei lächerlich sondern auch die 
Zulassungsbehörde für diese Geräte. Irgendeinen Messfehler wird man 
immer finden und demzufolge könnte man auf die ganze Überwachung doch 
dann verzichten.

von Uhu U. (uhu)


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J. A. schrieb:
> Hier macht sich nicht nur die Polizei lächerlich sondern auch die
> Zulassungsbehörde für diese Geräte.

Und nicht zuletzt der Hersteller: zwei Meter mehr Kabel werden ihn nicht 
umbringen.

von Falk B. (falk)


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@ Uhu Uhuhu (uhu)

>> Hier macht sich nicht nur die Polizei lächerlich sondern auch die
>> Zulassungsbehörde für diese Geräte.

>Und nicht zuletzt der Hersteller: zwei Meter mehr Kabel werden ihn nicht
>umbringen.

Abääää deees is dooooch niiiiiichhhh ORIGINOOOOOLLLL!

https://www.youtube.com/watch?v=n31j2_dkaCo

von J. A. (gajk)


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Es gibt ja auch Tricks, dass man nicht gemessen wird.

http://www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-entlarvt-geheimen.html

Egal wie lange dann das Kabel ist!

von Karl H. (kbuchegg)


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K. H. schrieb:

>> Warnung: die Luft-Hunderter sind in Österreich teuer!
> Nenne Preise! Das ist doch vermutlich eine gewöhnliche
> Geschwindigkeitsübertretung, oder?

Sorry. etwas spät.

Kostet meines Wissens das dreifache einer normalen Übertretung. Wobei 
ich dir nicht sagen kann, wie hoch da die Preise sind. Seit ich mit dem 
Tempomat fahre, passiert mir derartiges nicht mehr. Ausser ich schalte 
den Tempomat zum reinrollen in die Zone zu spät aus.

von Carsten S. (dg3ycs)


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J. A. schrieb:
> Es gibt ja auch Tricks, dass man nicht gemessen wird.
>
> http://www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-entlarvt-geheimen.html
>
> Egal wie lange dann das Kabel ist!

Dieser "Trick" funktioniert aber auch nur dann 100% Zuverlässig wenn das 
Messgerät tatsächlich in Ordnung und hundertprozentig korrekt bedient 
wurde.

ES gibt ja nicht nur die Fälle wo das Verfahren wegen Kleinigkeiten 
eingestellt wird. Nein, es gibt auch eine Beachtliche ahl von Fällen wo 
dann durch Gutachter tatsächlich eine "Fehlmessung" nachgewiesen wurde.

Von den ganz offensichtlichen Dingen wie einem Mähdrescher der mit 
150km/h oder dem Pferdegezogenem Planwagen mit 135 km/h mal ganz 
abgesehen.
Da waren auch nur kleine Unachtsamkeiten der Auslöser...
(Erfassungsbereich von Kamera und Radarsensor waren nicht genau genug 
aufeinenader Abgestimmt, so das andere als die Abgebildeten 
PErsonen/Dinge gemessen wurden)

Damit dieser "Trick" also zuverlässig funktioniert und keinesfalls 
jemand zu unrecht belangt wird ist es also ZWINGEND NOTWENDIG das die 
MEssanlage und Bedienung zu 100% Vorschriftsgemäß ist und das nicht die 
ALLERKLEINSTE ABWEICHUNG von den Vorschriften zugelassen wird.

Denn weder der Beamte vor Ort, noch der Anwalt und schon gar nicht der 
0815 Autofahrer können in der Regel beurteilen welche Auswirkungen eine 
Abweichung hat.
Dazu sind sehr Aufwendige und teure Gutachten notwendig die der 
Prozessverlierer zahlen muss. Würde man nun Anfangen auch Fehlerhafte 
MEssungen zuzulassen die evtl. dennoch korrekt sein könnten, würde dies 
bedeuten das ein Beschuldigter überhaupt keine Möglichkeit einer 
Vorprüfung zu überschaubaren Kosten mehr hätte.
Er stellt fest: Da wurden FEhler gemacht, kann aber nicht abschätzen was 
die Folgen sind.
Fühlt man sich ungerecht behandelt, kann man aber nur wählen zwischen 
Akzeptieren oder horrende Gutachterkosten Riskieren. Einzig und alleine 
nur deshalb weil der Messbeamte schludrig war.
Wären die für die Messung bzw. die Ausrüstung verantwortlichen aber 
ihrer Arbeit verdammt noch einmal ordentlich nachgekommen wäre auf einem 
Schlag zu erkennen das die Messung korrekt ist, das eigene GEfühl 
täuscht und man ärgert sich zwar über das Knöllchen, muss aber weder mit 
dem Gedanken zurechtkommen völlig unschuldig bestraft worden zu sein und 
erst recht nicht ein großes finanzielles Risiko einzugehen...

Der Beschuldigte einer Schludrigen Messung hätte also ganz erhebliche 
Nachteile die nur da sind weil jemand schlampig war. Und er soll nun als 
Folge der Schlampigkeit anderer die Konsequenzen tragen.

DAS wäre doch Ungerecht und geradezu ein Justizskandal, deshalb ist man 
aus Sicht der Justiz bei fehlerhaften Messungen im allgemeinen relativ 
Toleranzlos. Erst bei ganz erheblichen Verstössen wertet man ggf. anders 
und lässt,falls ein Gutachten bescheinigt das die Messung tatsächlich 
korrekt war, diese als Beweis dennoch manchmal zu...

JA, es ist manchmal sehr ärgerlich was da für Typen teilweise dann von 
Lappalien profitieren. Aber dennoch ist dies die Einzig richtige Methode 
damit umzugehen.

Zudem kann man das ganze auch noch aus einem weiteren (völlig anderem) 
Blickwinkel betrachten:
ES gibt Vorschriften die vom Staat gemacht werden und an die man sich 
halten muss. Wie z.B. zugelassene Geschwindigkeiten im Strassenverkehr.
Es gibt Personen/Behörden die damit beauftragt sind die Einhaltung zu 
überwachen und bei Verstössen eine Bestrafung zu veranlassen.

Da ist doch wohl das mindeste das diejenigen welche die Einhaltung der 
Vorschriften Kontrollieren sich selbst erst Recht an die Vorschriften 
halten und gerade nicht darüber hinwegsetzen.
Und 100% einhaltung der Vorschriften bedeutet nun einmal das man sich 
100% an die Vorgaben hält.

Und wenn in den Vorgaben steht das die Richtigkeit der Messung nur 
garantiert ist wenn man ein Rotes Kabel mit grünen Punkten verwendet, 
dann hat das Kabel eben Rot mit grünen Punkten zu sein. Und nicht Blau, 
Grau, oder pink gestreift.
Völlig egal was das das tatsächlich für das Messergebnis bedeutet.
Die Behörden haben sich selber über die Vorschriften hinweggesetzt und 
damit in diesem Fall das Recht verloren das Fehlverhalten anderer zu 
Sanktionieren.

Gruß
Carsten

P.S.: Es wird hier von einigen groß Lamentiert weil etwas 450 
"Temposünder" die es rein zufällig erwischt hat doch ungestraft bleiben 
weil der Staat Mist gebaut hat.
Ja, diese Leute haben Glück gehabt...
Aber setzt man diese Zah in Relation zu der ungeheuen Zahl an PErsonen 
die jeden Tag zu schnell fahren und völlig unbehelligt bleiben weil 
einfach kein Messgerät dort steht wo die fahren.
Dann ist die Zahl plötzlich sehr klein.

Un wer lieber Raser bestraft sehen will kann natürlich auch gerne diese 
450 Vorgänge mit der Zahl an gültigen Messungen und darauf 
ausgesprochenen Sanktionen die an einem einzigen Tag in DL erfolgen 
vergleichen.
Auch da ist dieseZahl SEHR klein.

von J. A. (gajk)


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Carsten S. schrieb:

> Von den ganz offensichtlichen Dingen wie einem Mähdrescher der mit
> 150km/h oder dem Pferdegezogenem Planwagen mit 135 km/h mal ganz
> abgesehen.
> Da waren auch nur kleine Unachtsamkeiten der Auslöser...
> (Erfassungsbereich von Kamera und Radarsensor waren nicht genau genug
> aufeinenader Abgestimmt, so das andere als die Abgebildeten
> PErsonen/Dinge gemessen wurden)
>
> Damit dieser "Trick" also zuverlässig funktioniert und keinesfalls
> jemand zu unrecht belangt wird ist es also ZWINGEND NOTWENDIG das die
> MEssanlage und Bedienung zu 100% Vorschriftsgemäß ist und das nicht die
> ALLERKLEINSTE ABWEICHUNG von den Vorschriften zugelassen wird.
>

Die Vorschriften sind halt auch menschgemacht. Wenn die Vorschrift wäre, 
dass man auf +-10% genau messen kann und man dann noch einen 20%-Bonus 
einbaut, dann könnte man sich auch mit einer Anlage ans messen machen, 
die nicht von Steven Hawking entworfen wurde. Dann klappts auch mit der 
Bedienung. Es geht doch nicht darum 31er-Opas in der 30er-Zone 
rauszuholen sondern einen der 50 oder 60 fährt - statt 30.

Was gibt es da Zwingendes, dass die Anlage auf 1e-6 genau arbeitet?

von J. A. (gajk)


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Carsten S. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> Es gibt ja auch Tricks, dass man nicht gemessen wird.
>>
>> http://www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-en...
>>
>> Egal wie lange dann das Kabel ist!
>
> Dieser "Trick" funktioniert aber auch nur dann 100% Zuverlässig wenn das
> Messgerät tatsächlich in Ordnung und hundertprozentig korrekt bedient
> wurde.

Hast du den Trick verstanden?

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Man kann aus Carstens durchaus stimmigem Vortrag schliessen, dass die 
Geisteskraft soweit reicht...

von Carsten S. (dg3ycs)


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J. A. schrieb:
> Die Vorschriften sind halt auch menschgemacht.

Jo, von Vertretern des Staates. Also desselben Organs das auch die 
Geschwindigkeitsvorschriften erlassen hat und Verstösse sanktioniert.
Diese Vorschriften gibt es und man kann doch wohl mit Recht verlangen 
das der Staat sich an seine eigenen Vorschriften hält, oder?

> Wenn die Vorschrift wäre,
> dass man auf +-10% genau messen kann und man dann noch einen 20%-Bonus
> einbaut, dann könnte man sich auch mit einer Anlage ans messen machen,
> die nicht von Steven Hawking entworfen wurde.

Wenn die Vorschrift so wäre, dann könnte man das tun und es wäre völlig 
in Ordnung. Der Staat, also genau die Seite welche die MEssungen auch 
für ungültig erklärt, kann das jederzeit machen.

Dazu wird dann eine MEssvorschrift erlassen in der Geregelt ist wie die 
Anlage betrieben werden muss damit die geforderten Toleranzen 
eingehalten werden - Wird diese Vorschrift befolgt ist alles in Butter, 
wird diese Vorschrift missachtet - egal wie gering- ist das Ergebnis 
ungültig.
Also wie heute, das einzige was länger wird ist die Liste mit möglichen 
zulässigen Betriebsbedingungen.
Und trotzdem würde dein Vorschlag die Zahl der letztendlich 
rechtskräftig Sanktionierten "Verkehrssünder" sogar deutlich verringern 
und nicht erhöhen.

ISt aber rein Theoretisch,denn obwohl der Staat die Vorschriften ändern 
könnte macht er das nicht?
Und das mit guten Grund: Denn viele Tausend gültige Messungen pro Tag 
beweisen das man die Anlagen auch heute vernünftig Einstellen und 
Bedienen kann. Da würde eine größere Toleranz nur viel mehr Fahrer von 
der Sanktionierung ausnehmen.

> Dann klappts auch mit der Bedienung.
Wie viele tausend gültige Messungen pro Tag in DL beweisen klappt das 
heute auch schon Problemlos mit der Bedienung wenn die Leute nur Ihren 
Job richtig machen.

> Es geht doch nicht darum 31er-Opas in der 30er-Zone
> rauszuholen sondern einen der 50 oder 60 fährt - statt 30.
Das ist schon klar...

> Was gibt es da Zwingendes, dass die Anlage auf 1e-6 genau arbeitet?
Es gibt keinen Zwang auf eine bestimmte Genauigkeit.
Aber noch einmal: Es gibt einen Zwang auf eine Bestimmte 
MINDESTGENAUIGKEIT. Diese MINDESTGENAUIGKEIT gibt an wie viel vom 
MEssergebnis abgezogen werden muss damit damit die vorgeworfene 
Geschwindigkeit keinesfalls über der tatsächlichen Geschwindigkeit 
liegt.
Denn das würde zu einer ungerechtfertigten Bestrafung führen!

Damit diese MINDESTGENAUIGKEIT eingehalten wird werden Bedingungen 
aufgestellt. Sind diese Bedingungen eingehalten ist alles in Butter.
Werden diese Bedingungen nicht eingehalten ist nicht mehr 100% 
SICHERGESTELLT das die Mindestgenauigkeit eingehalten wird, das Riskio 
einer ungerechtfertigten Bestrafung besteht, daher MUSS entweder in 
JEDEM Einzelfall für viele tausend Euro untersucht werden ob das 
Ergebniss dennoch hinreichend sicher mit der Realitätübereinstimmt oder 
nicht.
Super 8000 Euro Gutachterkosten pro Fall um ein 20 Euro Knöllchen zu 
Schreiben?
Nicht dein Ernst, oder?

Wie hoch aber diese Mindestgenauigkeit tatsächlich ist spielt für die 
Frage ob gültig oder nicht keine Rolle, Ob jetzt 0,0001 % oder 150% ist 
egal. Es muss nur Sichergestellt werden das ALLE Bedienungsvorschriften 
eingehalten werden.

Aber um mal aufzuzeigen warum man mit der Genauigkeit nicht zu weit 
runter gehen WILL:
HAst du dir dein Beispiel mal durchgerechnet was das bedeuten würde?
Oder einfach stumpf drauf los geschrieben?

Wir können das ja mal durchrechnen:
Der SCHLECHTESTE Fall:
10% Messtoleranz mit 20% Sicherheitsabschlag bedeutet immerhin das im 
schlechtesten möglichen Fall ein Fahrer der in einer 100 Zone mit 142,5 
km/h die Geschwindigkeitskontrolle passiert laut Messung rein REchtlich 
noch nicht einmal die zulässige Höschtgeschwindigkeit überschritten 
hätte.

Erst bei etwas mehr als real gefahrenen 173km/h würe es einen Punkt 
geben können. Vier Wochen Fahrverbot (ausserorts) erst bei 201 km/h.

Der BESTE Fall:
Hier sieht es zwar nicht ganz so dramatisch aus, aber immer noch recht 
drastisch:
Selbst im Allerbesten Fall würde dein Vorschlag immer noch bedeuten:
Reale 114 km/h würden noch als innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung 
gewertet, der erste Punkt würde bei etwas mehr als real gefahrenen 
137km/h kommen, vier Wochen Fahrverbot bei größer 160 km/h!
Wie gesagt, das wäre der aus Sicht des Messenden der BESTE Fall bei 
deinem Vorschlag.

Und das nur weil du ein paar Temposündern nicht gönnen willst das die 
von einem dicken Patzer der Überwachungsbehörden profitieren könnten ist 
dein Vorschlag das künftig alle Fahrer, evtl. auch solche die auf 
schmalen Landstrassen mit 200km/h unterwegs sind, mit etwas Glück ohne 
Fahrverbot davonkommen?
Ja, das solche die Sontags auf Kurvenreichen Strassen ohne Radweg mit 
160 km/h daherhrasen sogar Garantiert ohne Fahrverbot davonkommen?

Mal ganz davon abgesehen das sich bezoen auf die Heutige Situation die 
tatsächlich von der Masse gefahrene Geschwindigkeit auf den Landstrassen 
recht sicher von heute 115-120 km/h auf 135 Steigern würde. Weil da gibt 
es ja noch keinen Punkt und vielleicht 20 Euro...

WILLST DU DAS WIRKLICH?

Oder war das doch eher dummes Geschreibsel ohen Sinn und Verstand von 
dir?

Gruß
Carsten

von Peter D. (peda)


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Ich kenne in meinem Bekanntenkreis keinen einzigen, dem unberechtigt ein 
Bußgeld verpaßt wurde.
Bei Feiern gibt es dagegen regelmäßig Angeber, die stolz davon erzählen, 
wie sie aus Temposünden straffrei rausgekommen sind.

So falsch können also die Meßgeräte mit dem 5m Kabel wohl doch nicht 
gemessen haben. Die Kabel werden ja wohl kaum die Polizisten selber 
eingezogen haben, sondern Werkstätten, deren Personal dafür geschult 
wurde.

Es werden natürlich von den Rasern immer die 3 Fehlmessungen auf eine 
Milliarde zitiert, wo mal ein Vogel zu schnell durchs Bild geflogen ist 
oder ähnliches.

Ich bleibe dabei, weg mit sturer Obrigkeitsgläubigkeit und dafür mehr 
den gesunden Menschenverstand benutzen.
Und einfach mal zugeben, daß man zu schnell gefahren ist. Das schadet 
vielleicht dem Portemonnaie, ist aber gut für die Seele.

: Bearbeitet durch User
von Philipp L. (philipp_l89)


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Peter D. schrieb:
> Ich bleibe dabei, weg mit sturer Obrigkeitsgläubigkeit und dafür mehr
> den gesunden Menschenverstand benutzen.
> Und einfach mal zugeben, daß man zu schnell gefahren ist. Das schadet
> vielleicht dem Portemonnaie, ist aber gut für die Seele.

Das sehe ich ganz genau so und dazu gehört für mich auch:
Weg mit Blitzern an "Komunalen Einnahmestellen" und nur noch da 
Geschwindigkeitsverstöße an den Orten ermitteln wo es wirklich Sinn 
macht weil: Gefahrenstelle, Schule, Kindergarten usw...

Ahhh, nein, mein Fehler, die Kommunen/der Gesetzgeber verliert dann ja 
Teile seiner Einnahmequellen wenn nicht mehr an "rentablen" Stellen 
"geblitzt" werden kann...OK, Kommando zurück: Ich muss mich an die 
Auflagen halten die mir gemacht werden, dann hat "er" sich gefälligst 
auch an die Aufflagen zu halten die er sich selbst auferlegt. Wenn KBA, 
BMA oder sonstige staatliche oder halbstaatliche Stellen sich selbst 
Rahmenbedingungen für den Betrieb ihrer eingenen "Messgeräte" 
auferlegen, dann sind diese für sie genau so bindet wir für mich ein 
rundes Schild mit rotem Rahmen in dem "100" steht. Halte ich mich nicht 
daran: mein Pech, hält sich der Gesetzgeber nicht an seine Auflagen: 
sein Pecht. So hat nun mal jeder die Konsequenzen zu tragen.

von Falk B. (falk)


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@Peter Dannegger (peda)

>Und einfach mal zugeben, daß man zu schnell gefahren ist. Das schadet
>vielleicht dem Portemonnaie, ist aber gut für die Seele.

Moderner Ablaßhandel ;-)

Aber du hast recht. Das Problem ist schlicht die Streitsucht der 
Menschen, und sei es um noch so kleine Beträge. Und man darf auch nicht 
vergessen, daß es besonders in D-West ein jahrzehnte gewachsenes 
"Anwaltsdenken" gibt, welche sich KEINE Sekunde an Moral und Anstand 
orientiert, sonder schlicht am "können Sie mir das juristisch 
nachweisen?". Die Leute WISSEN, daß sie im Unrecht sind, gehen aber 
trotzdem knallhart durch die Instanzen.

von Michael E. (Firma: irgendeine) (nodalek)


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Peter D. schrieb:

> Ich bleibe dabei, weg mit sturer Obrigkeitsgläubigkeit und dafür mehr
> den gesunden Menschenverstand benutzen.
> Und einfach mal zugeben, daß man zu schnell gefahren ist. Das schadet
> vielleicht dem Portemonnaie, ist aber gut für die Seele.

Genau darum geht es doch bei Carstens Beitrag, die Erfahrung Zeigt doch, 
dass dann das System sehr schnell Missbraucht werden kann. Und man weiß 
einfach zuwenig über die Hintergründe um darüber ein sinnvolles Urteil 
fällen zu können.
Anstatt hier lange über Dinge zu diskutieren, von denen man zu wenig 
weiß, sollte man eigentlich bei der Behörde um mehr Informationen 
bitten, aber wer macht das schon, und rücken die sie auch heraus ;)

von Axel L. (axel_5)


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Peter D. schrieb:

> So falsch können also die Meßgeräte mit dem 5m Kabel wohl doch nicht
> gemessen haben. Die Kabel werden ja wohl kaum die Polizisten selber
> eingezogen haben, sondern Werkstätten, deren Personal dafür geschult
> wurde.
>

Du meinst, eine Autowerkstatt kann beurteilen, ob ein anderes Koaxkabel 
die Messung verfälscht ? Das können ja nicht mal 90% der Leute, die hier 
schreiben, noch nicht mal, nachdem man ihnen die Hintergründe erklärt 
hat.

Man kann genauso gut vermuten, dass das Gerät mit Absicht nur mit einem 
drei Meter langen Kabel zertifiziert wurde, weil der Hersteller genau 
wusste, dass es mit vier Metern Probleme gibt und mit 5 Metern nur noch 
Grütze raus kommt. Immerhin dürfte dem Herstelller durchaus klar gewesen 
sein, dass ein 3 Meter langes Kabel für manche Autos zu kurz ist, dass 
er nicht gleich ein längeres Kabel genommen hat, sagt eigentlich schon 
alles.

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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Falk B. schrieb:
> @Peter Dannegger (peda)

>
> Aber du hast recht. Das Problem ist schlicht die Streitsucht der
> Menschen, und sei es um noch so kleine Beträge.

Was für Dich kleine Beträge sind, ist für andere die Existenz. So 
mancher darf sich nämlich nach Entzug der Fahrerlaubnis direkt beim 
Arbeitsamt melden.

Und spätestens wenn dann der Unterschied zwischen Punkten und Arbeitsamt 
eine fehlerhafte Messung ist, haben die alles Recht, die Messung prüfen 
zu lassen.

Gruss
Axel

von Peter D. (peda)


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Axel L. schrieb:
> So
> mancher darf sich nämlich nach Entzug der Fahrerlaubnis direkt beim
> Arbeitsamt melden.

Es ist mir klar, daß es Brummifahrer schwer haben, die vorgegebenen 
Termine einzuhalten.
Aber die Mißachtung der Verkehrsregeln kann doch keine Lösung sein.
Außerdem sind sie durch den Fartenschreiber gegen fehlerhafte Messungen 
der Polizei abgesichert, sofern sie wirklich nicht zu schnell gefahren 
sind und nicht manipuliert haben.

von Axel L. (axel_5)


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Peter D. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> So
>> mancher darf sich nämlich nach Entzug der Fahrerlaubnis direkt beim
>> Arbeitsamt melden.
>
> Es ist mir klar, daß es Brummifahrer schwer haben, die vorgegebenen
> Termine einzuhalten.
> Aber die Mißachtung der Verkehrsregeln kann doch keine Lösung sein.
> Außerdem sind sie durch den Fartenschreiber gegen fehlerhafte Messungen
> der Polizei abgesichert, sofern sie wirklich nicht zu schnell gefahren
> sind und nicht manipuliert haben.

Das gilt eher nicht für Brummifahrer, die haben einen Tempobegrenzer. 
Aber auch Vertriebler hängen am Führerschein. Und nein, die haben 
deswegen kein Recht zu rasen.

Aber es ist eben auch nicht ok, denen den Führerschein wegzunehmen, 
solange sie in einem Geschwindigkeitsbereich fahren, für den diese 
Strafe nicht vorgesehen ist. Wenn der Gesetzgeber möchte, dass man bei 
10 km/h Übertretung den Führerschein verliert, dann soll er die Gesetze 
so machen und nicht fehlerhafte Messgeräte tolerieren, die die 
Geschwindigkeit dann hochrechnen.

Wobei ein fehlerhaftes Gerät ja auch zu wenig messen kann, so das ein 
Raser davonkommt.

Und so schwer ist das ja nicht. Die Geräte werden zertifiziert, dann 
muss der Anbieter die entsprechend der Zertifizierung liefern und 
montieren. Wenn das nicht geht, muss das halt ein anderer liefern, der 
das kann.

Gruss
Axel

von Thomas S. (thommi)


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Falk B. schrieb:
> Und man darf auch nicht
> vergessen, daß es besonders in D-West ein jahrzehnte gewachsenes
> "Anwaltsdenken" gibt, welche sich KEINE Sekunde an Moral und Anstand
> orientiert, sonder schlicht am "können Sie mir das juristisch
> nachweisen?". Die Leute WISSEN, daß sie im Unrecht sind, gehen aber
> trotzdem knallhart durch die Instanzen.

Dann kommt aber nach spätestens dem dritten Fall die 
Rechtschutzversicherung und kündigt den Vertrag, da man nicht mehr 
tragbar ist. Ist man wirklich unschuldig, dann erübrigt sich die 
Kündigung.

Dass die Richterlichen Urteile immer im "Namen des Volkes" verlesen, ist 
jedoch für mich eine lächerliche Farce.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Dass die Richterlichen Urteile immer im "Namen des Volkes" verlesen, ist
>jedoch für mich eine lächerliche Farce.

Wann wäre für die die Formulierung "im Namen des Volkes" angemessen?

Wenn die Urteile in dein ganz persönliches Rechtsempfinden passen?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Aber es ist eben auch nicht ok, denen den Führerschein wegzunehmen,
> solange sie in einem Geschwindigkeitsbereich fahren, für den diese
> Strafe nicht vorgesehen ist.

> dann soll er die Gesetze
> so machen und nicht fehlerhafte Messgeräte tolerieren, die die
> Geschwindigkeit dann hochrechnen.

Das macht doch keiner, die Geschwindigkeit wird im Sinnes des 
Angeklagten runtergerechnet, die Toleranz wirkt senkend, nicht steigend:
https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html

MfG,

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Axel L. schrieb:

> Und spätestens wenn dann der Unterschied zwischen Punkten und Arbeitsamt
> eine fehlerhafte Messung ist, haben die alles Recht, die Messung prüfen
> zu lassen.

Ich bin mir sicher das die Fälle von unberechtigten Führerscheinbereich 
im Promillebereich liegen. Natürlich sehen das die Betroffenen anders, 
im Gefägnis sitzen bekanntlich auch nur Unschuldige ...

MfG,

von Axel L. (axel_5)


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Fpga K. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Aber es ist eben auch nicht ok, denen den Führerschein wegzunehmen,
>> solange sie in einem Geschwindigkeitsbereich fahren, für den diese
>> Strafe nicht vorgesehen ist.
>
>> dann soll er die Gesetze
>> so machen und nicht fehlerhafte Messgeräte tolerieren, die die
>> Geschwindigkeit dann hochrechnen.
>
> Das macht doch keiner, die Geschwindigkeit wird im Sinnes des
> Angeklagten runtergerechnet, die Toleranz wirkt senkend, nicht steigend:
> https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html
>
> MfG,

Fehler der Messgeräte durch Fehlinstallation werden nicht rausgerechnet. 
Es werden lediglich die bekannten Fehler rausgerechnet. Bei dem obigen 
Gerät also 5% statt der im Fehlerfall eigentlich nötigen 20%. Bei 
120km/h Begrenzung sind das dann schon über 20 km/h Fehlmessung.

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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Fpga K. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>
>> Und spätestens wenn dann der Unterschied zwischen Punkten und Arbeitsamt
>> eine fehlerhafte Messung ist, haben die alles Recht, die Messung prüfen
>> zu lassen.
>
> Ich bin mir sicher das die Fälle von unberechtigten Führerscheinbereich
> im Promillebereich liegen. Natürlich sehen das die Betroffenen anders,
> im Gefägnis sitzen bekanntlich auch nur Unschuldige ...
>
> MfG,

Alleine beim letzten Blitzmarathon wurden 3,2 Mio Fahrzeuge überprüft, 
bei Fehleranzahlen im Promillebereich wären das also 3200 zu Unrecht 
verknackte Fahrer alleine an einem Tag.

Naja, da bleibt ja die Hoffnung, dass es Dich auch mal trifft. 
Offensichtlich verstehst Du ja nur so, warum im Recht "in dubio pro reo" 
gilt und nicht mehr "hängt ihn am höchsten".

Gruss
Axel

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Aus aktuellem Anlass: habe heute Post aus Österreich bekommen.
Vorwurf: Gemeinde Imst, 63 statt erlaubter 50 ausserorts, vor 2 Monaten.
Als Foto bekam ich das Kennzeichen des geliehenen Mopedanhängers. 
Geliehen habe ich diesen Hänger, und wir waren auch zu dieser Zeit dort 
unterwegs. Aber wir waren zu dritt im Auto und haben uns regelmässig 
abgewechselt - wirklich keine Ahnung wer gefahren ist. Und nun?
Ich habe mal alle 3 Personen mit Anschrift angegeben und geschrieben, 
dass ich nicht weiss, wer gefahren ist - verbunden mit der Bitte um ein 
Frontfoto. Mal schauen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

H.Joachim S. schrieb:
> Aus aktuellem Anlass: habe heute Post aus Österreich bekommen.
> Vorwurf: Gemeinde Imst, 63 statt erlaubter 50 ausserorts, vor 2 Monaten.
> Als Foto bekam ich das Kennzeichen des geliehenen Mopedanhängers.
> Geliehen habe ich diesen Hänger, und wir waren auch zu dieser Zeit dort
> unterwegs. Aber wir waren zu dritt im Auto und haben uns regelmässig
> abgewechselt - wirklich keine Ahnung wer gefahren ist. Und nun?

Das hat zwar mit dem Thread an sich praktisch gar nichts gemeinsam.
Ausser das es um Blitzer geht.

Aber dennoch die Info:
In Österreich gilt die Halterhaftung!
Kann der Fahrer nicht sicher bestimmt werden muss IMMER der Halter (bzw. 
hier der Mieter) bezahlen. Ausser halt du kannst die Messung als solches 
kippen. Wenn du den Fahrer doch noch ermiteln kannst, so kannst du dir 
das Geld natürlich von diesem wiederholen. Wenn nicht: Dein Pech! (nach 
ÖsiRecht)

Eine reine auf den Fahrer beschränkte HAftung wie in Deutschland gibt es 
dort nicht.

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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Fpga K. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>
>> Und spätestens wenn dann der Unterschied zwischen Punkten und Arbeitsamt
>> eine fehlerhafte Messung ist, haben die alles Recht, die Messung prüfen
>> zu lassen.
>
> Ich bin mir sicher das die Fälle von unberechtigten Führerscheinbereich
> im Promillebereich liegen. Natürlich sehen das die Betroffenen anders,
> im Gefägnis sitzen bekanntlich auch nur Unschuldige ...
>
> MfG,

Das die Zahl der TATSÄCHLICHEN Fehlmessungenwesentlich kleiner ist als 
die Zahl der "anulierten" Messungen, das wird hier wohl niemand 
ernsthaft bestreiten wollen.

Aber die Zahl der Fehlmessungen ist nun einmal nicht Null.
Und relativ gesehen ist es zwar verschwindend wenig, aber Absolut 
gesehen sind es sicher pro Jahr hunderte, vielleicht tausende!

Und weil von den strengen Anforderungen an die Ausführung der 
Überwachung nun bei 10 Anulierungen 9 tatsächlich so schnell waren wie 
gemessen und nur das Glück hatten das der Messverantwortliche seinen Job 
nicht ordentlich gemacht hat willst du dem 10, der tatsächlich KEINERLEI 
FEHLER gemacht hat und Opfer einer tatschlichen Fehlmessung geworden ist 
auch zwingend schuldig sprechen und ihm seinen Führerschein abnehmen, so 
ggf. sogar seine (und die seiner Familie) Existenz zerstören?
Obwohl er wirklich nichts gemacht hat und die MEssung nachweislich 
schlecht ausgeführt wurde?

Wie würdest du das finden wenn du dieser 10. wärst?

Oder ist es da nicht vielleicht doch besser lieber ein paar Leute 
"zuviel" vom HAken zu lassen (Wenn bei denen geschlampt wurde halt) 
anstelle jemand absolut zu Unrecht zu bestrafen?

Peter D. schrieb:
> Ich kenne in meinem Bekanntenkreis keinen einzigen, dem unberechtigt ein
> Bußgeld verpaßt wurde.

Ahso, weil DU niemanden kennst der zu Unrecht belangt wurde gibt es 
solche Leute nicht, Geniale Logik!

Mal abgesehen davon das du vielleicht nur deshalb keinen kennst weil die 
(einige) Behörden durchaus ihren Job ernst nehmen und bei geringsten 
Anzeichen von Fehlmessungen von sich aus die gesamte Messreihe 
verwerfen!

So macht z.B. ein einziges Leerfoto (mit ausnahme des Testbildes 
natürlich) die gesamte Messreihe zwingend unbrauchbar. Denn dies beweist 
ja das nicht sichtbare Dinge mitgemessen werden. Diese Leerfotos sind 
aber häufiger als man denkt. Einige Behörden versuchen es dreister weise 
dennoch diese MEssungen zu verwerten (und begehen damit vorsätzlichen 
Rechtsbruch!). Andere stellen korrekterweise alle Ermittlungen auf 
Grundlage dieser MEssreihe umgehend ein...

> Bei Feiern gibt es dagegen regelmäßig Angeber, die stolz davon erzählen,
> wie sie aus Temposünden straffrei rausgekommen sind.
JA, ist so, aber weil du diesen Angebern dies nicht gönnst (was ich 
durchaus verstehe) forderst du nun das auch evtl. Unschuldige belangt 
werden, damit Ja niemand zu unrecht davon profitiert...
Ist schon ein wenig Primitiv, oder?

Und wenn man dann noch bedenkt das die Menschen, insbesondere aber 
"bekannte Angeber" bei Themen wie beruflichen Erfolg oder "Rangeleien" 
mit den Behörden auch immer die Wahrheit von sich geben und es niemals 
ganz anders ist als Erzählt...

Gruß
Carsten

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Stimmt, hatte nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, beschäftigte 
mich aber trotzdem gerade...

Thema Fehlmessungen - hatte ich auch schon mal, auch da  gehts nicht um 
ein Kabel, sondern dass es einfach passiert ist:

Ich bekam Post aus Freiburg, überfahren einer Kreuzung bei Rot. Es gibt 
nicht allzuviele Verkehrsregeln, an die ich IMMER halte. Eigentlich nur 
zwei - bei Rot über ne Kreuzung fahren oder unter Alkohol ans Steuer 
setzen.

War jedenfalls ne Riesenkreuzung, bin bei Grün gefahren. Dann stockte 
der Verkehr (war bei Einfahrt nicht zu erkennen) und ich stand mitten 
auf der Kreuzung und wurde geblitzt. Na gut, ab zum Rechtsanwalt damit. 
Wurde letztenendes abgewürgt, weil auf dem Foto niemand zu erkennen war. 
So richtig zufrieden war ich damit aber nicht, auch wenn ich ungeschoren 
davonkam. Die Anlage arbeitet definitiv fehlerhaft.

von Axel L. (axel_5)


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So einen Fall hatte ich auch schon mal. Da wurde mir vorgeworfen, mit 
120 durch eine Baustelle in Bayern gefahren zu sein. Allerdings stand 
das Auto abgemeldet mit ausgebautem Motor in der Werkstatt in Hannover.

In dem Fall war der Nachweis durch mich recht leicht zu erbringen, daß 
ich es nicht gewesen sein kann. Aber solche Fehler passieren, und nicht 
immmer ist das so eindeutig.

Gruss
Axel

von Paul B. (paul_baumann)


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Axel L. schrieb:
> So einen Fall hatte ich auch schon mal. Da wurde mir vorgeworfen, mit
> 120 durch eine Baustelle in Bayern gefahren zu sein. Allerdings stand
> das Auto abgemeldet mit ausgebautem Motor in der Werkstatt in Hannover.

Anders herum wäre es plausibler gewesen, denn von Bayern nach Hannover 
geht es bergab und Du hättest in Hannoversch-Münden noch mal Schwung 
holen können.

MfG Paul

P.S.
Gute Nachrichten für Verkehrssünder:
http://www.mdr.de/nachrichten/fluechtlingskrise-polizei100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Die Polizei ist anderweitig ausgelastet.

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Icke ®. schrieb:
> Weil es so schön zum Thema paßt:
>
> 
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_75926554/marburg-taeter-reissen-blitzer-mit-geklautem-bagger-ab.html

absolut dislike!

Nur weil ein oder mehrere mental andersbegabte Spinner ihr Testosteron 
nicht im Griff haben darf jetzt der Steuerzahler eine neue Radaranlage 
bezahlen. Das glücklicherweise nur von einer Minderheit zelebrierte 
pegidesque Wutbürgertum, insbesondere in der Geschmacksrichtung 
aggressiv zerstörerisch macht wiederum mich zum Wutbürger. Zum Wutbürger 
Wutbürger.

Es geht leider nicht, aber ich würde gern die oder den Täter, sofern 
deutsch, in ein sicheres Herkunftsland überstellen und dafür einen 
Menschen von dort, der mir sympathisch ist, hier behalten.

von Icke ®. (49636b65)


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Timm R. schrieb:
> absolut dislike!

Du gehst zum Lachen in den Keller, oder? Die allgemeine Humorlosigkeit 
ist halt eine der Schattenseiten dieses Forums...

von Paul B. (paul_baumann)


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Icke ®. schrieb:
> Die allgemeine Humorlosigkeit
> ist halt eine der Schattenseiten dieses Forums...

Volltreffer! Das ist seit ungefähr 1 1/2 Jahren zu beobachten. Die 
allgemeine Machtlosigkeit den äußeren Umständen gegenüber scheint die 
Leute zunehmend aggressiv zu machen.

Humor ist aber, wenn man trotzdem lacht.

MfG Paul

von Klaus W. (mfgkw)


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Paul B. schrieb:
> ...
> P.S.
> Gute Nachrichten für Verkehrssünder:
> http://www.mdr.de/nachrichten/fluechtlingskrise-po...
>
> Die Polizei ist anderweitig ausgelastet.

Dafür stehen aber immer noch genug rum...
Ich sehe immer noch fast ejeden Tag einen mobilen Blitzer.

Gespart wird wohl eher, wenn dir dein Rad geklaut wird oder sowas.

von Klaus W. (mfgkw)


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Timm R. schrieb:
> absolut dislike!

Keine Angst, der Nachfolger wird das Geld schnell wieder reinspielen:
"Der Hessische Rundfunk meldete, die Blitzer-Anlage habe der Stadt 
Marburg bisher 350.000 Euro jährlich an Strafgebühren eingebracht."

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Mal 2 Zahlen dazu:
-im Schnitt 3500 Tote im Strassenverkehr pro Jahr, obwohl sagen wir mal 
30-40% der Bevölkerung täglich irgendwie unterwegs sind.

-je nach Statistik 20.000 - 40.000 Tote in deutschen Krankenhäusern 
durch Behandlungs- und Hygienefehler bei 500.000 Krankenhausbetten. 
Wären sie nahezu voll belegt, befänden sich 0,6% der Bevölkerung im 
Krankenhaus

Ginge es tatsächlich um Gefahrenabwehr und Schutz der Bevölkerung vor 
Schaden, würde ich Kontrollproiritäten ganz anders setzen. Bringt aber 
wohl nicht viel ein, die Krankenhauskontrolle. Zumindest kein Geld, 
"nur" tausende Tote weniger jedes Jahr...


Dasselbe irrwitzige Verhältnis bei sogenannten "Drogentoten" (1000/anno) 
und den ca. 200.000 Toten durch Alkohol und Tabak.
Das eine wird kriminalsiert bis zum geht nicht mehr, beim anderen wird 
kräftig kassiert, obwohl die Folgen inzwischen sehr gut bekannt sind. 
Dann kommt regelmässig die heuchlerische Steuererhöhung für Tabak und 
Alkohol, "um die Menschen davor zu schützen". Aber immer nur in hübschen 
kleinen Beträgen, wohlwissend, das weder der Raucher noch der Trinker 
sich davon abhalten lassen...

Es geht ums Geld, ausschliesslich ums Geld.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> Ehrlich wenn ich zu den >5% Verkehrssünder gehören sollte die auf Grund
> von falschen Bauteilen oder falschen Aufstellungen verdonnert werden ist
> es mein Geld und Ärger und für mich nicht akzeptabel, erst Recht wenn
> ich nicht falsch gefahren bin.
Ich hätte aber keinerlei Problem damit, wenn du (oder auch ich) durch 
ein unzulässiges Messgerät zur Strafe verdonnert worden wärst, wenn du 
tatsächlich zu schnell gefahren bist.

Sagen wir es mal ehrlich: hier in D wird gerast wie Sau.
Ich war die letzten 3 Wochen in Florida, und da fahren (bis auf 1 aus 
50) alle nicht signifikant schneller als die ausgewiesene 
Geschwindigkeit.
Heute morgen wurde ich hier auf der 120km/h-Autobahn bei 130km/h ständig 
überholt. Und zwar teils mit starkem Luftsog...

Klaus W. schrieb:
> "Der Hessische Rundfunk meldete, die Blitzer-Anlage habe der Stadt
> Marburg bisher 350.000 Euro jährlich an Strafgebühren eingebracht."
Ich vermute sehr, da stehen Schilder mit Hinweisen auf eine maximale 
Geschwindigkeit vor diesem Blitzer. Falls ja, dann wurde die Stelle gut 
gewählt, offenbar fahren viele zuschnell.

H.Joachim S. schrieb:
> Bringt aber wohl nicht viel ein, die Krankenhauskontrolle.
Das hat doch mit der Frage hier nichts zu tun. Überhaupt nichts.

> Es geht ums Geld, ausschliesslich ums Geld.
Sollen also einfach sämtliche Strafen, Kontrollen und damit implizit 
auch Geschwindigkeitsregeln abgeschafft werden? Und sollen sich alle bei 
der Geschwindigkeitswahl auf das "gute Gefühl" verlassen?
Falls ja: das hätte nachfolgend eine strenge Darwinsche Selektion zur 
Folge. Allerdings mit beträchtlichen Kollateralschäden...

: Bearbeitet durch Moderator
von Paul B. (paul_baumann)


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Lothar M. schrieb:
> Heute morgen wurde ich hier auf der 120km/h-Autobahn bei 130km/h ständig
> überholt. Und zwar teils mit starkem Luftsog...

Turbo -und Kompressormotoren wollen eben auch ihre Luft haben...
;-)

MfG Paul

von Klaus W. (mfgkw)


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Lothar M. schrieb:
> Heute morgen wurde ich hier auf der 120km/h-Autobahn bei 130km/h ständig
> überholt. Und zwar teils mit starkem Luftsog...

ah, auch zu schnell gefahren! :-)

von Michael E. (Firma: irgendeine) (nodalek)


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Lothar M. schrieb:
> Sagen wir es mal ehrlich: hier in D wird gerast wie Sau.
> Ich war die letzten 3 Wochen in Florida, und da fahren (bis auf 1 aus
> 50) alle nicht signifikant schneller als die ausgewiesene
> Geschwindigkeit.
> Heute morgen wurde ich hier auf der 120km/h-Autobahn bei 130km/h ständig
> überholt. Und zwar teils mit starkem Luftsog...

Meine USA Erfahrung (Florida und Kalifornien) ist gegenteilig, wenn man 
sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält wird man von fast jeden 
Überholt auch vom "40tonner", da fährt jeder 5 bis 10 mph mehr als 
erlaubt.

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