Hi, Bei den längeren Nächten und neueren Autos, gibt es immer öfter die Situation von Auto am Heck geblendet zu werden. Das Auto fährt kaum 5 Meter hinter einem, im rechten, linken, und innenraum-Spiegel sieht Mann direkt in die Scheinwerfer. Das Auto (besonders das Dach von innen) sind heller denn je ausgeleuchtet. Mann kann den Beifahrersitz, den eigenen Kopf und die Fahrgastzelle in Nebel noch 25Meter vor sich selbst sehen. Rechts uns Links vorm Auto sind die Nebelschleier weiß wie Schnee Strahlend. Doch der Schatten des eigenen Autos ist ein dunkles Loch. Mann mint die Hand und Winkt, und kann sich selbst als schatten vor dem eigenen Auto dabei beobachten. Nach 20 KM hält man in einer Parkbucht mit Warnblinker an, der blendende stoppt auch. Man bittet ihn das Fernlicht auszuschalten. Er meint er habe kein Fernlicht an. Wenn er sich so sicher ist, kann er in seinem Glauben weiterleben. Mann sieht jedenfalls, wie alle 4 großen, hellen Lampen der 2 Scheinwerfer des SUVs die Nacht zum Tag machen. Mann kann sich nicht vorstellen wo da noch das Fernlicht sein soll. Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll?
Es ist auch ein Jammer, wenn ein KFZ mit Xenon-Licht entgegenkommt oder wie bei Dir, hinterher fährt. Ja, da ist die Sicht dahin, und mir passiert es immer wieder, dass ein(e) Fahrer/in so 10 Meter hinter mir fährt im Nebel bei max. 2m Sicht, stellenweise weniger! Die, die dahinter fahren, sehen erfahrungsgemäß besser, weil vorne ja Einer leuchtet. Nur sollten Die, die hinten nach fahren auch soweit Abstand halten, dass ihr Licht noch vor dem voraus fahrenden Fahrzeugheck endet!!! Und jetzt ist auch wieder die Zeit der dunkel bekleideten Fussgänger ohne Warnweste... Mani
Wie sagte Urban Priol: "ich fahre nur noch im Suff". Manche sind so fett, dass sie in normale PKW nicht mehr reinpassen. Aber bei der diesigen Wetterlage streut jeder Scheinwerfer auch nach oben.
Auch zu Beobachten: Inkorrekt eingestellte oder auch defekte Leuchtweitenregelung. Wenn der andere Verkehrsteilnehmer dann noch SUVV fährt, das Licht also von oben kommt, ists nochmal extremer. Im tendiere dann dazu, extra langsam zu fahren. Erstens, da ich selbst kaum noch was sehe (bzw. durch das blendende Licht stark abgelenkt werde). Andererseits auch, damit der "§(//&"§& endlich überholt. Wenn mir so einer entgegenkommt, dann mache ich auch per Lichthupe KURZ(!) auf die falsch eingestellten Scheinwerfer aufmerksam. Dann sollte es auch der letzte merken, dass was mit dem Licht nicht passt... Aber Rücksichtsnahme im Straßenverkehr ist out.
Michael B. schrieb: > Bei den längeren Nächten und neueren Autos, > gibt es immer öfter die Situation von Auto am Heck geblendet zu werden. Du hast das falsche Auto. Seit ich Transporter fahre, stören mich Daueraufblender, Wichtigblinker und Xenonbeamer nicht mehr. Einfach über deren begrenzten - Lichtkegel hinausheben. Ähm nein, Schilder helfen da sicher nicht. Mal kurz die Nebelrückleuchte an war früher in solchen Fällen üblich. Ist aber bestimmt heute verboten.
Timm T. schrieb: > Mal kurz die Nebelrückleuchte > an war früher in solchen Fällen üblich. Ist aber bestimmt heute > verboten. Selbst wenn es nicht verboten wäre - diese Zeichen versteht heute kein Neufahrer mehr. Rücksicht ist kein Bestandteil des heutigen Fahrschulunterichts mehr. :(
Michael B. schrieb: > Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll? Nein. Fahr doch einfach langsamer, Blinker rechts und lass ihn überholen. Wenn er das nicht macht, weil er dich nur als Pace-Car missbraucht, reduzierst die Geschwindigkeit soweit, dass sein Abstand zu dir nach der Faustregel wieder im Rahmen der StVO ist. Das wirkt immer. Alternativ kannst du ihm auch zeigen, wo der Hammer hängt und ihn abhängen. Das wird er sich natürlich nicht bieten lassen und mit seinem Trumm aus der nächsten Kurve auf den Acker fliegen. mfg.
Timm T. schrieb: > Seit ich Transporter fahre, stören mich > Daueraufblender, Wichtigblinker und Xenonbeamer nicht mehr. Einfach über > deren begrenzten - Lichtkegel hinausheben. Beste Idee - Ich werde Transporter-Lenker und dann schaut die Welt ganz anders aus... Gefällt mir! Mani
Hier die Lösung: http://perpetualpost.com/wp-content/uploads/2011/09/car-periscope-curb-your-enthusiasm-larry-david.png
Yep, bei manchen Fernlicht-Idioten hilft nur der nach hinten gerichtete 2kW Halogenscheinwerfer... Das stelle ich auch immer wieder fest. Oder der handliche Vorschlaghammer, wahlweise auch eine Axt zum Löschen der Fernlichter, aber das sieht die Gerichtsbarkeit nicht so gerne. Ich hätte vor ein paar Tagen auch fast einen Radfahrer in den Asphalt gedrückt... dunkle Klamotten, natürlich kein Licht oder sichtbare Reflektoren, ich grün leuchtenden Rechtsabbiegerpfeil - kommt mir der Lebensmüde auf der falschen Straßenseite fahrend entgegen und fährt einfach bei rot über die Ampel. Find ich unfassbar, daß man noch Mitschuld kriegt, wenn man so einen Idioten in so einer Situation platt macht. Sollte als natürliche Auslese gemäß des Darwin-Awards durchgehen.
Michael B. schrieb: > > Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll? Nein, aber vielleicht ein Spiegel in der Heckscheibe.
Wahrscheinlich würde der Verkehr schon wieder besser fließen und gefahrloser sein, wenn man alle 5 Jahre die theoretische Prüfung wiederholen müsste um den Lappen zu behalten. Denn so müsste man sich immer wieder mit den richtigen Regeln außeinadersetzen und würden dann auch eher im Kopf bleiben. Viele wissen einfach nicht mehr, wann und wie man eine Rettungsgasse macht, oder haben diesen Begriff gantz vergessen. Das Verkehrszeichen "Seitenstreifen befahren" ist für die meisten Fahrer etwas sehr mystisches, und so fort... Wenn ich mir ansehe, wer alles Autofährt, denke ich das die Leuchtweitenregulierung wahrscheinnlich höchstens von 50% der Fahrer überhaupt verstanden wird, und was es damit auf sich hat. Außerdem wäre es schön, wenn mit dem Nebelschlußlich automatisch die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt wird, da ist irgendwo mal eine kleine unscheinbare Nebelschwade und dann wird mit 140 auf der Autobahn die Nebelschlußleuchte angemacht und die bleibt dann auch die nächsten 100km an. Oder dicker SUV halber meter Schnee auf dem Dach und Kühlerhaube, und nur ein kleines Guckloch frei, und dann wird auch noch mit Handy in der Hand Telefoniert. Und irgendwie gibt es noch die eingebildete Regel, das man, wenn man den Blinker setzt, beim Spurwechseln auf der Autobahn, vorfahrt hat. Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr.
Michael M. schrieb: > Und irgendwie gibt es noch die eingebildete Regel, das man, wenn man den > Blinker setzt, beim Spurwechseln auf der Autobahn, vorfahrt hat. > Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das > wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr. Du sprichst mir aus der Seele. Wobei mich die Leute die konstant 130 auf der mittleren Spur fahren obwohl rechts alles frei ist mindestens genauso ankotzen! Sows provoziert Unfälle und Staus, schließlich ist die Hemmschwelle einfach rechts zu überholen (mit Recht) auch sehr hoch. Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines Überholverbot für LKW durch... Gruß Dennis
Mich wundert bei einigen modernen Beleuchtungsanlagen, das die Scheinwerfer offensichtlich 'Nebenkeulen' ausstrahlen, ein entgegenkommendes Auto mit diesen bläulich irisierenden Scheinwerfern scheint mit ein paar unangenehm hellen Beams den Gegenverkehr zu treffen. Liegt das an neuartigen Reflektoren oder an den Xenon Leuchtmitteln? Und ist das nicht rücksichtslos und gegen die StVZO? Wenn ich mich recht erinnere, ist nichts so gut geregelt in DE wie die Beleuchtung an Fahrzeugen - warum dürfen die Jungs mit ihren Xenon Anlagen sowas ausstrahlen?
Timm T. schrieb: > Mal kurz die Nebelrückleuchte an war früher in solchen Fällen üblich. > Ist aber bestimmt heute verboten. Wäre sowieso toll, wenn die Nebelschlussleuchte nach 30 Sekunden automatisch die Fahrzeuggeschwindigkeit auf die damit (über einen Umweg über den §17 und §3 der STVO) erlaubten 50km/h drosseln würde. Denn auch die Dinger können merklich blenden... https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
@TO Da hängt aber scheinbar vom PKW Typ ab. Ich habe einen VW Touran. Wenn ich Nachts den Innenspiegel in die Abblendstellung bringe ist alles gut. Wahrscheinlich weil die Heckscheibe recht weit oben sitzt. Schlimmer finde ich das völlig gedankenlose "dicht aufgefahre". Als ob es dadurch schneller voran ginge. Dennis S. schrieb: > Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines > Überholverbot für LKW durch... Was du meinst ist klar, aber es ist nicht umsetzbar. manche LKW kommen am Berg nur mit Schrittgeschwindigkeit voran. Wie lang soll der LKW Stau dahinter werden?
Michael M. schrieb: > Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das > wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr. Wohl kaum. Denn ein sehr großer Teil der Fahrschulabsolventen lernt die Prüfungsfragen nur auswendig, ohne deren Inhalt zu verstehen oder gar später zu praktizieren. Und dann gibt es noch ein nennenswertes Klientel, daß die Regeln zwar kennt, aber bewußt ignoriert. Beide Spezies würden Nachprüfungen ebenfalls bestehen, weil erstere wieder auswendig lernt und letztere ihr Wissen für die kurze Zeit der Prüfung anwendet.
Stefan M. schrieb: > Dennis S. schrieb: >> Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines >> Überholverbot für LKW durch... > > Was du meinst ist klar, aber es ist nicht umsetzbar. > manche LKW kommen am Berg nur mit Schrittgeschwindigkeit voran. > Wie lang soll der LKW Stau dahinter werden? Wie bei jedem plakativen Parteiprogramm ist mir das als Nicht-LKW-Fahrer egal. Ich muss ja auch nur die Mehrheit überzeugen und da bin ich dann ganz zuversichtlich! :-D
Dennis S. schrieb: > Ich muss ja auch nur die Mehrheit überzeugen und da bin ich dann > ganz zuversichtlich! Meine Stimme bekommst du nicht, denn du denkst zu kurzsichtig. Angemommen, es gäbe ein solches Überholverbot, was wären die Konsequenzen? Endlich freie Fahrt auf der Überholspur? Vergiß es. Ich sag dir, was passiert. Die rechte Spur ist vom einen Horizont bis zum anderen dicht an dicht gefüllt mit LKWs. Das heißt, auf zweispurigen Autobahnen bleibt nur noch eine für den Rest der Verkehrsteilnehmer. Jetzt genügt eine einzige Schnarchtüte, die mit Tempo 100 fährt und auch diese Spur ist dicht. Glaubst du nicht? Ich habe es genau so Anfang der 90er aus Sicht des LKW-Fahrers erlebt. Da war auf der A2 zwischen Magdeburg und Hannover fast durchgängig Überholverbot für LKWs und die Situation verhielt exakt wie vorstehend beschrieben. Ein generelles Überholverbot halte ich deshalb für kontraproduktiv. Was Sinn machen würde, wäre ein zeit- und streckenabhängiges, das z.B. auf Rushhour und zweispurige Abschnitte begrenzt wird.
ich liebe mein Xenon und meine Elektrochrome-Spiegel. :-) Ich stelle aber auch fest es gibt weniger Blender mit Xenon als mit Normalo Lampen welche nicht richtig eingestellt sind.
Okay... weil es viele nicht verstanden haben: mein Beitrag bezüglich des Überholverbots war eine nicht ganz ernst gemeinte Witzelei.
Dennis S. schrieb: > Michael M. schrieb: >> Und irgendwie gibt es noch die eingebildete Regel, das man, wenn man den >> Blinker setzt, beim Spurwechseln auf der Autobahn, vorfahrt hat. >> Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das >> wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr. > > Du sprichst mir aus der Seele. Wobei mich die Leute die konstant 130 auf > der mittleren Spur fahren obwohl rechts alles frei ist mindestens > genauso ankotzen! Sows provoziert Unfälle und Staus, schließlich ist die > Hemmschwelle einfach rechts zu überholen (mit Recht) auch sehr hoch. > > Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines > Überholverbot für LKW durch... > > Gruß > Dennis http://www.zeit.de/auto/2012-09/rechtsfahrgebot-autobahn Was nicht heißt, dass ich nicht auch schon einfach rechts an jemandem vorbeigerollt bin...
Mit dem Auto ist man im Vorteil. Fahrt mal wenn es dunkel ist mit dem Fahrrad... Wenn euch da einer mit Fernlich entgegen kommt seht ihr nichts mehr. Gar nichts. Und 'rächen' (bzw aufmerksam machen) indem man sein eigenes Fernlich anmacht geht ja leider nicht... Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h mit richtig deftigen Strafen. Dann bracht kein Mensch mehr die Flagbeleuchtung anmachen.
Pat W. schrieb: > http://www.zeit.de/auto/2012-09/rechtsfahrgebot-autobahn > > Was nicht heißt, dass ich nicht auch schon einfach rechts an jemandem > vorbeigerollt bin... Naja, der letzte Absatz bestätigt ja meine Meinung: immer auf der mittleren Spur fahren obwohl rechts weit und breit alles frei ist, geht nicht! Interessant ist ja auch die Definition vom "Behindern von anderen". Wenn die rechte Spur frei ist ich aber bremsen muss weil links welche sind und ich rechts nicht überholen darf (?) empfinde ich das persönlich schon als Behinderung. Es steigert den Benzinverbrauch, belastet die Umwelt stärker und ist für mich eine potentielle Stresssituation weil ich nicht mehr gechillt mit dem Tempomat vor mir her rollen kann. Selbst wenn ich rechts überholen dürfte, dann wäre das Risiko sehr hoch, weil die besagten "Mittelfahrer" es mit dem Schulterblick sicher auch nicht so fürchterlich genau nehmen. Gruß Dennis (der mittlerweile die Vorzüge von Landstraßen schätzt)
Nils P. schrieb: > Und 'rächen' (bzw aufmerksam machen) indem man > sein eigenes Fernlich anmacht geht ja leider nicht... Was sollte das denn auch bringen... Aufmerksam machen, ja. Rächen, neee. > Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h mit richtig > deftigen Strafen. Dann bracht kein Mensch mehr die Flagbeleuchtung > anmachen. Halte ich für unsinnig. Wenn es dunkel ist mache ich - ohne jemanden zu belästigen - Fernlicht an. Egal wie schnell ich fahre.
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Lothar M. schrieb: > Wäre sowieso toll, wenn die Nebelschlussleuchte nach 30 Sekunden > automatisch die Fahrzeuggeschwindigkeit auf die damit (über einen Umweg > über den §17 und §3 der STVO) erlaubten 50km/h drosseln würde. Zusätzlich sollte man in jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit mit Hilfe eines Navis begrenzen. Damit wäre der Raserei schon ein gutes Stück entgegen gewirkt.
Nils P. schrieb: > Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h Warum nicht gleich 5 km/h? Dann würden alle zu Fuß gehen, weil sie so schneller ankommen würden.
Da sieht man mal wieder, was die Zulassungsbehörden versäumt haben: 1. Vorschriften über die Höhe der Scheinwerfer über dem Erdboden. Es ist klar, dass ein hochsitzender Lieferwagenscheinwerfer die davor fahrenden PKW extrem blendet. 2. Vorschriften, wie die Lichtführung bei LED oder anderen Hochintensitätslichtquellen auszusehen hat. Die Tagfahr-LED habe ja schein keinerlein Lichführung, so dass es zwar hell ist, aber das in alle Richtungen und hierdurch Blendeffekte auftreten. Auch die Frage, ob die Sicherheit wirklich erhöht wird, wenn die Lampen heller und heller werden hab ich noch nie diskutiert gehört/gelesen. Es muss doch klar sein, dass bei zu hellen Lampen Blendeffekte auftreten und NACH dem Blenden sich das Auge wieder einstellen muss. Insofern ist eine geringerer Blendwirkung auch sicherheitsrelevant. 3. Kontrollen, dass die Scheinwerfer auch richtig einstellt sind. Oft ist es nur der rechte oder der linke Schweinwerfer, der blendet. Aber dafür fallen ja jetzt die Roaming-Gebühren weg. P.S. bin froh, dass das Thema "Blenden" hier mal jemand anschneidet. Weil es mir genauso geht.
Ich habe den Eindruck, dass für Fahradscheinwerfer inzwischen den Gesetzgebern irgendein Licht schon lieber ist als garkeines. Ich meine, dazu soll sogar eine Gesetzesänderung geplant oder schon in Kraft sein. StVZO-Zulassungszeichen mit K-Nummer und Schlangenlinie gibts nur noch im Hochpreisbereich. Billige LEDs ohne definierte Ausleuchtzonen sind der Normalfall.
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J. A. schrieb: > Da sieht man mal wieder, was die Zulassungsbehörden versäumt haben: Mal sehen: > 1. Vorschriften über die Höhe der Scheinwerfer über dem Erdboden. Ist in §50 Abs.3 StVZO vorgeschrieben. > 2. Vorschriften, wie die Lichtführung bei LED oder anderen > Hochintensitätslichtquellen auszusehen hat Beleuchtungsstärken für Abblendlicht sind in §50 Abs.6 StVZO vorgeschrieben. > Die Tagfahr-LED habe ja > schein keinerlein Lichführung, so dass es zwar hell ist, aber das in > alle Richtungen und hierdurch Blendeffekte auftreten. Lichtstärken für TFL sind in ECE-Regelung 87 Abschnitt 7 vorgeschrieben. http://www.hella.com/daytimerunninglights/assets/media/ECE_Regelung_87_Tagfahrlicht_Zusatz_DE_HELLA.pdf > 3. Kontrollen, dass die Scheinwerfer auch richtig einstellt sind. Oft > ist es nur der rechte oder der linke Schweinwerfer, der blendet. Die Kontrolle der korrekten Scheinwerfereinstellung ist wohl kaum Aufgabe der "Zulassungsbehörde". Es lässt sich sicher diskutieren, ob die Vorschriften in der derzeitigen Form sinnvoll sind und ob deren Einhaltung hinreichend kontrolliert wird - aber zu behaupten, es wären keine Vorschriften erlassen worden, ist falsch.
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J. A. schrieb: > 3. Kontrollen, dass die Scheinwerfer auch richtig einstellt sind. Oft > ist es nur der rechte oder der linke Schweinwerfer, der blendet. Gibts alle zwei Jahre bei der Hauptuntersuchung. Jährlich kostenlos im Oktober beim "Licht-Test". Oder einfach mal kurz in eine Werkstatt fahren.
Man sollte aufpassen, dass man sich nicht sinnlos aufregt. Moderne Fahrzeuge haben eventuell Lichttechnik, die die Straße in vielen Sittuationen immer mit Fernlicht ausleuchtet und die anderen Fahrzeuge ausspart. Wenn man rechts und links vor sich also das Fernlicht des Hintermanns sieht, heißt das nicht, dass man selbst beleuchtet wird. Ist dies der Fall, dann stimmt natürlich etwas nicht. Aber ich hab schon ein paar mal beobachtet, dass obwohl das System optimal funktioniert und der Vorausfahrer definitiv nicht geblendet wurde, sie die Nebelschlussleuchte angeschaltet haben. Das sind dann Leute, die suchen förmlich nach etwas, worüber sie sich aufregen und wogegen sie einen Kreuzzug führen können. Stephan H. schrieb: > ich liebe mein Xenon und meine Elektrochrome-Spiegel. :-) > Ich stelle aber auch fest es gibt weniger Blender mit Xenon als mit > Normalo Lampen welche nicht richtig eingestellt sind. Das liegt sicher auch daran, dass bei Xenonsystemem Systeme vorgeschrieben sind, die einen Beladungsausgleich machen. Beim normalen Auto packt man sich ein paar Kilo oder die Schwiegermutter in den Kofferraum und schon leuchtet man ein Grad weiter nach oben, und schon ist das Abblendlicht über dem Horizont.
Vlad T. schrieb: > Das liegt sicher auch daran, dass bei Xenonsystemem Systeme > vorgeschrieben sind, die einen Beladungsausgleich machen. Das nützt aber gar nichts, wenn dieser Ausgleich nur einmal beim Starten durchgeführt wird und zwei Straßen weiter dann drei Mitfahrer auf dem Rücksitz Platz nehmen...
alternativ billig-DigiKamera mit roter Folie vor dem Blitz im Auto haben und mal kurz nach hinten blitzen, sollte den Abstand erhöhen wenn das nicht reicht Taschenlampe kurz nach hinten halten, fies, ich weiss, sollte aber den Fahrer aufwecken und ihm die "Erleuchtung" bringen (nicht zu starke Taschenlampe, wenn der durch die Blendung 'n Crash baut seid ihr dran wegen gefährliche EIngriffs in den Straßenverkehr mit Gefährdung, usw...)
Die letzten Worte eines Autofahrers? Wenn die Sau nicht abblendet, tue ich's auch nicht!
Vlad T. schrieb: > Moderne Fahrzeuge haben eventuell Lichttechnik, die die Straße in vielen > Sittuationen immer mit Fernlicht ausleuchtet und die anderen Fahrzeuge > ausspart. Optimist, so verkaufen die OEMs dir das. Dein Auto verbraucht bestimmt genau das was der Hersteller angibt... Ich bin schon einige dieser Kfz gefahren und ja teilweise erkennt das System Autos, aber längs nicht immer. Und Radfahrer schon gar nicht. Wenn es nicht richtig kostet wird sich kaum einer einen Kopp machen und sein Licht richtig einstellen. Das wird alle zwei Jahre mal beim Tüv gemacht und fertig. Zig Leute fahren sturzbesoffen Auto wen kümmert da noch das Licht ;-) Harald W. schrieb: >> Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h > > Warum nicht gleich 5 km/h? Dann würden alle zu Fuß gehen, > weil sie so schneller ankommen würden. Hehe, da arbeitet wohl einer in der Automobilindustrie. Solang wir jährlich die tausende Tote auf der Straße als 'Lebensrisiko' akzeptieren wird sich nichts ändern. Mobilität für alle! Und nach uns die Sinnflut!
Wer bei Nebel mit Fernlicht fährt, sieht doch eigentlich nur ne weisse Wand, das wäre echt Blödsinn. Da macht Standlicht und NSW fast noch mehr Sinn, habe ich mal auf einem Waldweg über ein paar hundert Meter versucht, das war nicht schlecht, sollte man auf der Strasse aber vermeiden. Xenons blenden mich eigentlich nicht. Zugelassen sind die eh nur mit automatischer Leuchtweitenregulierung, also Sack Zement in den Kofferraum, und die sollen dann entsprechend den Lichtkegel runterregeln. Scheinwerferreinigunsanlage ist da auch Pflicht. Muss aber beides auch funktionieren. Bringt aber nichts, wenn ich in einen 2er Golf polnische Xenonbrenner reinanpasse, die blenden unkontrolliert, und die ABE gilt nicht mehr.
Nils P. schrieb: > Optimist, so verkaufen die OEMs dir das. Dein Auto verbraucht bestimmt > genau das was der Hersteller angibt... Ich bin schon einige dieser Kfz > gefahren und ja teilweise erkennt das System Autos, aber längs nicht > immer. Und Radfahrer schon gar nicht. Klar gibts Qualitätsunterschiede, aber die Systeme funktionieren teilweise ganz gut und werden immer besser. Und den geschilderten Fall hab ich gestern erst selbst auf einer Testfahrt erlebt, wo ich die Debugausgaben auf dem Monitor zur Verfügung hatte und klar gesehen hab, dass sowohl die Fahrzeugerkennung als auch die Lichtsteuerung so funktioniert haben, wie sie sollen ^^
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Christoph K. schrieb: > Ich habe den Eindruck, dass für Fahradscheinwerfer inzwischen den > Gesetzgebern irgendein Licht schon lieber ist als garkeines. Ich meine, > dazu soll sogar eine Gesetzesänderung geplant oder schon in Kraft sein. > Ich hab mal geschaut: Die blendenden LED-Radlampen erzeugen gar keinen Lichtkegel mehr auf der Straße vor dem Rad sondern befunzeln die Gegend im 4pi-Modus. Nach dem Motto: Mein Fahrrad - die inverse Ulbricht-Kugel.
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Thomas S. schrieb: > Da macht Standlicht und NSW fast noch mehr > Sinn, Ähm.. ich glaub Skandinavien war das, dort ist tatsächlich der gleichzeitige Betrieb von NSW UND Abblendlicht verboten.
J.-u. G. schrieb: >> 1. Vorschriften über die Höhe der Scheinwerfer über dem Erdboden. > > Ist in §50 Abs.3 StVZO vorgeschrieben.
1 | Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der |
2 | Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden |
3 | Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. |
Die Obergrenze von 1200 mm ist natürlich schon heftig. Das ist in etwa die Höhe des Innenspiegels eines normal hoch gebauten PKW und deutlich höher als dessen Seitenspiegel. Damit wird der Vorausfahrende selbst bei korrekt eingestellten Scheinwerfern geblendet. Amerikanische SUVs und Pickups (ein Beispiel wäre der Ford F150, der auch bei uns zugelassen ist), gehen teilweise sehr dicht an dieses Limit heran. Aber auch bei größeren europäischen SUVs liegt die Oberkante der Scheinwerfer oft oberhalb von 1 m. Damit blenden sie zumindest in den Seitenspiegeln, bei leichter Fehljustierung aber auch im Innenspiegel. Interessanterweise sind die Scheinwerfer großer LKWs i.Allg. ziemlich niedrig (deutlich unterhalb von 1 m) montiert. Von einem LKW bin ich aber auch noch nie geblendet worden, weder von vorne noch von hinten. Warum senkt der Gesetzgeber die maximal erlaubte Höhe der Scheinwerfer für Neufahrzeuge nicht einfach auf 0,9 m? Die meisten Fahrzeugtypen wären von der Änderung sowieso nicht betroffen, und bei den Ausreißern wird eben der "Jetzt-Komme-Ich-Effekt" ein klein wenig reduziert, was aber auch keinem weh täte.
Mani W. schrieb: > Nur sollten Die, die hinten nach fahren auch soweit Abstand halten, > dass ihr Licht noch vor dem voraus fahrenden Fahrzeugheck endet!!! So ist's aber das Licht endete gar nicht wirklich, es ging bis zum Horizont geradeaus. Johannes O. schrieb: > Im tendiere dann dazu, extra langsam zu fahren. Erstens, da ich selbst > kaum noch was sehe (bzw. durch das blendende Licht stark abgelenkt > werde). Andererseits auch, damit der "§(//&"§& endlich überholt. > Wenn mir so einer entgegenkommt, dann mache ich auch per Lichthupe > KURZ(!) auf die falsch eingestellten Scheinwerfer aufmerksam. So mach ichs auch, doch er wollte auch als ich nach Ortsende nur 50 fuhr nicht überholen. Zudem hätte er bei jedem Dorf abbiegen können, folgte mir aber über 20Km. Anja zoe C. schrieb: > Nein, aber vielleicht ein Spiegel in der Heckscheibe. Ist dass denn erlaubt, passives zurückblenden? Nils P. schrieb: > Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h mit richtig > deftigen Strafen. Dann bracht kein Mensch mehr die Flagbeleuchtung > anmachen. Würde ich zumindest bei Dunkelheit mitmachen. Wildwechsel, Hindernisse später sichtbar... Wolfgang E. schrieb: > Zusätzlich sollte man in jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit mit Hilfe > eines Navis begrenzen. Damit wäre der Raserei schon ein gutes Stück > entgegen gewirkt. Könnte sinnvoll sein, hatte da mal einen Fall: Ich fahre auf der Landstraße etwa 90 von 100, mein Hintermann fährt extrem dicht auf, Lichthupe, mehrfaches Akustisches Hupen, der Beifahrer fing an irgendwelche Zeichen zu machen... Keine Ahnung warum sie nicht einfach überholt haben, sie hätten es jederzeit gekonnt. J. A. schrieb: > P.S. bin froh, dass das Thema "Blenden" hier mal jemand anschneidet. > Weil es mir genauso geht. Schön dass es jemand genauso sieht. Neuere Autos haben eben eine sehr starke Beleuchtung, inzwischen habe ich bei Autos hinter mit oft meinen eigenen Schatten vor mir. Rechts, Links, über mir wird alles vom Hintermann wesentlich heller beleuchtet als durch meine Beleuchtung, 45W Abblendlicht, 55W Fernlicht. Ein Philips Vertreter auf einer Messe meinte schon, ich könnte doch neue Lampen, gleicher elektrischer Leistung aber mit 30% oder 70% mehr Leuchtkraft einbauen. Wer weiß was da noch kommt, Laserlicht? 600m Sichtweite? In der Helligkeit scheint es wohl keine Begrenzung zu geben?
Yalu X. schrieb: > Warum senkt der Gesetzgeber die maximal erlaubte Höhe der Scheinwerfer > für Neufahrzeuge nicht einfach auf 0,9 m? Kann ich Dir leider nicht beantworten. :) Ich würde eine solche Vorschrift aber auch befürworten. Solche zulassungsrechtlichen Dinge werden ja auf EU-Ebene geregelt.
Michael B. schrieb: > Laserlicht? 600m Sichtweite? kommt doch gerade bei BMW, Audi und Daimler. Bei den erstgenannten wirklich mit Laserlichtquelle. Kommt natürlich aber kein Laser aus dem Scheinwerfer - is eher Marketinggewäsch.
Thomas S. schrieb: > Xenons blenden mich eigentlich nicht. Zugelassen sind die eh nur mit > automatischer Leuchtweitenregulierung, also Sack Zement in den > Kofferraum, und die sollen dann entsprechend den Lichtkegel > runterregeln. Scheinwerferreinigunsanlage ist da auch Pflicht. Die Notwendigkeit automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigunsanlage richtet sich gem. ECE-Regelung 48 nach der Stärke des Lichtstroms (größer als 2000 Lumen) und nicht nach der Art des Leuchtmittels (Halogen, Xenon, LED, Laser, ...). Meines Wissens ist allerdings so, dass es keine Halogenscheinwerfer mit mehr als 2000 Lumen gibt. Allerdings gibt es seit etlichen Jahren 25-Watt-Xenonscheinwerfer mit weniger als 2000 Lumen (z.B. bei VW Beetle, diversen Citroëns, Skodas, etc.). Bei diesen ist keine LWR und SRA vorgeschrieben.
Michael B. schrieb: > Neuere Autos haben eben eine sehr starke Beleuchtung, inzwischen habe > ich bei Autos hinter mit oft meinen eigenen Schatten vor mir. Rechts, > Links, über mir wird alles vom Hintermann wesentlich heller beleuchtet > als durch meine Beleuchtung, 45W Abblendlicht, 55W Fernlicht. Das ist genau, was ich oben meinte. Nur istdas nicht dein eigener Schatten, den du siehst, sondern der für dich geöffnete Tunnel, damit du eben nicht geblendet wirst.
Thomas S. schrieb: > Wer bei Nebel mit Fernlicht fährt, sieht doch eigentlich nur ne weisse > Wand, das wäre echt Blödsinn. Da macht Standlicht und NSW fast noch mehr > Sinn, habe ich mal auf einem Waldweg über ein paar hundert Meter > versucht, das war nicht schlecht, sollte man auf der Strasse aber > vermeiden. Ich habe in meiner Gegend jetzt den Fall, dass der Nebel nach oben so dicht wird, dass die Sicht nur mehr zur Motorhaube reicht. Ich habe auch versucht, in diesem Fall nur mit Standlicht zufahren, aber null Sicht wie bei den Abblendern (die blenden nur)... Das auf mehreren hundert Metern, dann ist wieder Schluss... Was mich stört sind die Fußgänger ohne Warnweste, Scheinwerfer oder reflektierenden Streifen... Da ich jeden Tag mit meinem Hund unterwegs bin, oft in der Dunkelheit, habe ich meine Warnweste in gelb an. Da merkt man, dass ein Autofahrer schon 100 m oder weiter entfernt vom Gas geht. Ohne Weste 20 - 30 m, je nach Kleidung und Hund (meiner ist viel weiß) und den sieht man, einen dunklen nicht. Darum empfehle ich für jeden, der seine Tage noch zählen will, dass er/sie eine leuchtende Weste anzieht, die kann man auch locker in die Hosentasche einstecken... Mani
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Vlad T. schrieb: > Das ist genau, was ich oben meinte. Nur istdas nicht dein eigener > Schatten, den du siehst, sondern der für dich geöffnete Tunnel, damit du > eben nicht geblendet wirst. Wie erklärst Du dann den Effet, daß ich z.B. auf den weit über der Fahrbahn angebrachten Schildern (Autobahn z.B.) den Schattenriss genau meines Autos sehe, inklusive Schatten meines Innenspiegels? Wenn man sich den Spaß macht, kann man dann sogar Schattenspiele machen.
Anja zoe C. schrieb: > Wie erklärst Du dann den Effet, daß ich z.B. auf den weit über der > Fahrbahn angebrachten Schildern (Autobahn z.B.) den Schattenriss genau > meines Autos sehe, inklusive Schatten meines Innenspiegels? Kann ich soweit voll bestätigen! Hab ich ebenfalls schon bemerkt und empfinde ich auch als sehr störend. Michael B. schrieb: > Keine Ahnung warum sie nicht einfach überholt haben, sie hätten es > jederzeit gekonnt. Aber dann hätte der Macker seiner Tussi nicht zeigen können wie toll er ist... :-( Yalu X. schrieb: > Interessanterweise sind die Scheinwerfer großer LKWs i.Allg. ziemlich > niedrig (deutlich unterhalb von 1 m) montiert. Von einem LKW bin ich > aber auch noch nie geblendet worden, weder von vorne noch von hinten. Auch bei LKWs gibt es (selten!) falsch eingestellte Scheinwerfer. Ansonsten stimme ich dir voll zu. > Warum senkt der Gesetzgeber die maximal erlaubte Höhe der Scheinwerfer > für Neufahrzeuge nicht einfach auf 0,9 m? A... Aber... Aber die armen Autohersteller...
Matthias L. schrieb: > Das nützt aber gar nichts, wenn dieser Ausgleich nur einmal beim Starten > durchgeführt wird und zwei Straßen weiter dann drei Mitfahrer auf dem > Rücksitz Platz nehmen... Wenn Du keine/ zu wenig Ahnung hast, dann lasse solche Komentare. Eine ALWR arbeitet kontinuirlich. Die Mitfahrer werden innerhalb weniger Sekunden vom Auto berücksichtigt und ausgeglichen. So die Grundeinstellung der SW stimmt.
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Anja zoe C. schrieb: > Vlad T. schrieb: > >> Das ist genau, was ich oben meinte. Nur istdas nicht dein eigener >> Schatten, den du siehst, sondern der für dich geöffnete Tunnel, damit du >> eben nicht geblendet wirst. > > Wie erklärst Du dann den Effet, daß ich z.B. auf den weit über der > Fahrbahn angebrachten Schildern (Autobahn z.B.) den Schattenriss genau > meines Autos sehe, inklusive Schatten meines Innenspiegels? Wenn man > sich den Spaß macht, kann man dann sogar Schattenspiele machen. dann fährt natürlich wirklich jemand mit vollem Fernlicht hinterher :-(
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Stephan H. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Das nützt aber gar nichts, wenn dieser Ausgleich nur einmal beim Starten >> durchgeführt wird und zwei Straßen weiter dann drei Mitfahrer auf dem >> Rücksitz Platz nehmen... > > Wenn Du keine/ zu wenig Ahnung hast, dann lasse solche Komentare. > Eine ALWR arbeitet kontinuirlich. Die Mitfahrer werden innerhalb weniger > Sekunden vom Auto berücksichtigt und ausgeglichen. So die > Grundeinstellung der SW stimmt. Es gibt nicht nur Neuwagen auf der Straße und bei älteren Fahrzeugen MIT XENON-Licht gibt's durchaus noch welche, die nur beim Starten die Niveauregelung einmal durchführen. Vorgeschrieben ist nämlich zwar eine automatische Leuchtweitenregulierung, aber nicht unbedingt eine dynamische - das ist ein großer Unterschied. "Automatisch" ist nämlich auch der einmalige Abgleich So um 2002-2005 herum gab's intensive Diskussionen um blendende Xenon-Scheinwerfer und da wurde der Unterschied zwischen einmaliger automatischer Einstellung und ständiger dynamischer Nachregelung auch klar herausgestellt. Dass bei aktuellen Fahrzeugen solche Sparversionen nicht mehr eingebaut werden ist schon klar, aber die alten Fahrzeuge verschwinden dadurch nicht spontan in einem schwarzen Loch. In der ANfangszeit des Xenon-Booms gab's sogar Fahrzeuge mit Xenon und automatischer LWR, die trotzdem noch manuell mit dem altbekannten Rädchen am Lichtschalter nachgestellt werden konnten... Das mit "Keine Ahnung haben" gebe ich daher unbenutzt zurück.
Hier meine Lösung, ein Laufschriftmodul von C und wenn Mann/Frau einschaltet, dann gibt es erst mal eine Art Bremslicht... Ich habe mal "Polizei - bitte folgen" eingegeben, kommt gut rüber am Heck des Wagens bzw. durch die Heckscheibe - aber natürlich verboten. Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch verhält??? Und ich hoffe, das Video passt... Liebe Grüsse Mani
Mani W. schrieb: > Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu > verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch > verhält??? Im Zweifelsfall Nötigung und Eingriff in den Straßenverkehr. Verkehrschilder darf man ja auch nicht von allein in die Landschaft pappen. Aber deine Idee hatte ich auch schon, vor 20 Jahren. So mit vorbelegten Tasten wie Stefan Raab sie hat: Sie blenden, Fernlicht aus! Es regnet, Licht an! Bitte Abstand halten! Achtung Blitzer voraus! Wild voraus! Blinker aus! Blinker benutzen! und Was guckst du? ----- ;) Spässgen oder Zu mir oder zu dir?
Mani W. schrieb: > Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu > verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch > verhält??? Ja.
Oder folgender Text: "Hetz mich nicht!" Habe ich neulich mal als Schriftzug auf einer Heckscheibe gelesen.
Ich bremse auch für Tiere ... haben Sie schon mal einen drei Quadratmeter großen Igel gesehen? Da müssen Sie schon ein paar Mal vor- und zurücksetzen, damit Sie den auf diese Größe gewalzt bekommen! Wenn mir jemand mit Fernlicht so dicht auffährt, daß er eine Laufschrift hinten im Auto lesen könnte, bestünde bei mir dringender Gesprächsbedarf mit diesem Verkehrsteilnehmer...
Mani W. schrieb: > Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu > verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch > verhält??? > > Und ich hoffe, das Video passt... > > Liebe Grüsse > Mani Würden wir natürlich alle gerne machen - doch eigentlich sollte es die Aufgabe des Fahrers sein, sich SELBST richtig zu verhalten und das Ahnden der Dummheit anderer den Behörden zu überlassen.
magic s. schrieb: > Wenn mir jemand mit Fernlicht so dicht auffährt, daß er eine Laufschrift > hinten im Auto lesen könnte, bestünde bei mir dringender Gesprächsbedarf > mit diesem Verkehrsteilnehmer... Und auch bei Tag, ohne Fernlicht. Wenn man über Land fährt kann man ja hin und wieder den Strassenverlauf voraus über eine längere Strecke sehen. Oft sieht man dann eine kleine Kolonne von PKW, die auf der sonst leeren Straße dennoch dicht an dicht wie eine Perlenschnur hintereinander her fahren. Scheinbar ist sogar fast eine Mehrheit völlig Gedankenlos unterwegs.
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Massendynamisches Problem. :) Bei mir ist das z.B. so, daß ich auf einer 60er Strecke auch gerne mal 70 oder 75 fahre wenn die Verhältnisse gut und die Straße leer ist. Laufe ich dabei auf ein anderes Auto auf was minimal langsamer fährt als ich, sehe ich keinen Grund, es bei 70 oder so zu überholen. Also bleib ich halt dahinter.
J. A. schrieb: > doch eigentlich sollte es die > Aufgabe des Fahrers sein, sich SELBST richtig zu verhalten und das > Ahnden der Dummheit anderer den Behörden zu überlassen. MegaLOL... wo lebst du denn? Die Behörden ahnden nur dann, wenn es sich für die Kommunen finzanziell lohnt oder wenn sie zufällig Verkehrsübertretungen beobachten. Während für Tempo- oder Parkverstöße Heerscharen an Blitzern und Knöllchentanten beschäftigt werden, findet ein Überwachung anderer, die Verkehrssicherheit signifikant beeinträchtigender Verstöße nur in verschwindend geringem Maße statt. Nennenswert sind allenfalls noch nächtliche Alkoholkontrollen der Polizei. Schwerwiegendes Fehlverhalten wie Vorfahrtsmißachtung, Drängelei, riskante Spurwechsel u.s.w. wird dagegen überhaupt nicht gezielt verfolgt, obwohl als Unfallursache statistisch mindestens genauso relevant wie unangepaßte Geschwindigkeit: http://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/421585/ Alles andere interessiert absolut KEIN Schwein, wenn es nicht im Rahmen "allgemeiner Verkehrskontrollen" nebensächlich mit auffällt UND ein Bußgeld wert ist.
Icke ®. schrieb: > J. A. schrieb: >> doch eigentlich sollte es die >> Aufgabe des Fahrers sein, sich SELBST richtig zu verhalten und das >> Ahnden der Dummheit anderer den Behörden zu überlassen. > > MegaLOL... wo lebst du denn? Die Behörden ahnden nur dann, wenn es sich > für die Kommunen finzanziell lohnt oder wenn sie zufällig > Verkehrsübertretungen beobachten. ...und drum nimmst du schon mal nen Block zum Autonummeraufschreiben mit und meinst, jetzt selber für die Verkehrsüberwachung zuständig zu sein. Viel Spaß beim Verkehrsrichter! ...wenn du z. B. feststellst, dass der Abstand deines Hintermanns für 120 kmh viel zu gering ist und du dann deine Geschwindigkeit dem Abstand "anpasst"...
magic s. schrieb: > Also bleib > ich halt dahinter. Geht ja auch, dann aber mit einem gesunden Sicherheitsabstand. Viele fahren in so einer Situation fast in den Kofferraum des Vordermanns.
J. A. schrieb: > ...und drum nimmst du schon mal nen Block zum Autonummeraufschreiben mit > und meinst, jetzt selber für die Verkehrsüberwachung zuständig zu sein. Ich muß nix aufschreiben, das macht die Dashcam. Die ist aber nur für den Ernstfall gedacht, nicht zum Verpetzen. Ich heiße nicht Knöllchen-Horst. > Viel Spaß beim Verkehrsrichter! ...wenn du z. B. feststellst, dass der > Abstand deines Hintermanns für 120 kmh viel zu gering ist und du dann > deine Geschwindigkeit dem Abstand "anpasst"... Wenn ich merke, daß der Hintermann bewußt drängelt, passe ich sehr wohl meine Geschwindigkeit an. Indem ich langsam vom Gas gehe. Manche begreifen die Geste, manche aber auch nicht. Letztere müssen dann eben noch mehr Zeit mitbringen.
Icke ®. schrieb: > Schwerwiegendes Fehlverhalten wie Vorfahrtsmißachtung, > Drängelei, riskante Spurwechsel u.s.w. wird dagegen überhaupt nicht > gezielt verfolgt, obwohl als Unfallursache statistisch mindestens > genauso relevant wie unangepaßte Geschwindigkeit: ist aber Messtechnisch deutlich schwieriger zu erfassen als > Tempo- oder Parkverstöße Und wahrscheinlich auch wahrscheinlichkeitstechnisch schwieriger.
Vlad T. schrieb: > ist aber Messtechnisch deutlich schwieriger zu erfassen als Ja sicher. Da ist personeller Aufwand erforderlich. Aber der wird bei Lasermessungen auch getrieben.
Icke ®. schrieb: > Ja sicher. Da ist personeller Aufwand erforderlich. Aber der wird bei > Lasermessungen auch getrieben. nicht nur das. Die Wahrscheinlichkeit, das jemand gerade da drängelt, wo du "misst" ist wahrscheinlich viel geringer, als, dass da jemand zu schnell vorbei fährt. Jemanden beim drängeln zu erwischen ist viel unwahrscheinlicher, als ihn beim zu schnell fahren zu erwischen. Da aber es bei den Personen sicher eine große Schnittmenge gibt, ist es wahrscheinlich besser zu versuchen die Leute über die Raserei zu bekommen.
Vlad T. schrieb: > Jemanden beim drängeln zu erwischen ist viel unwahrscheinlicher, als ihn > beim zu schnell fahren zu erwischen. Klar. Aber es ist auch sehr viel wahrscheinlicher, daß Personen zu Schaden kommen oder gar getötet werden, weil jemand die Vorfahrt mißachtet oder beim Abbiegen Fußgänger/Radfahrer über den Haufen fährt, als wenn er 10 km/h zu schnell fährt. In der Realität sind die allermeisten Temposünder nämlich gar nicht die berüchtigten Raser, sondern überschreiten das Limit nur in einem Bereich, der die Unfallgefahr unwesentlich erhöht. Dennoch beschränken sich die Überwachungsmaßnahmen hauptsächlich auf Geschwindigkeit, während notorische Vorfahrtsmißachter nur selten belangt werden, obwohl gerade sie für einen erheblichen Teil der Unfälle verantwortlich sind. Für mich ein klares Indiz, daß Verkehrsüberwachung in erster Linie der Geldeinnahnme dient und nur sekundär der Verkehrssicherheit.
Ich frage mich, ob bei den amtlichen Vorschriften berücksichtigt wird, dass wir mehrspurige Strassen haben. Ich höre immer nur davon, dass Entgegenkommendde und Vorausfahrende nicht geblendet werden sollen. Und was ist mit versetzt Vorausfahrenden? Meine Beobachtung: dreispurige Autobahn, flüssiger Verkehr, alle drei Spuren befahren, kaum Geschwindigkeitsunterschiede. Auf der mittleren Spur ein Lichtmonster. Die Fahrzeuge, die im Schweinwerferlicht rechts und links vor ihm fuhren, verloren offensichtlich die Orientierung und irrten in Schlangenlinien kreuz und quer über die Fahrbahnen. War das Lichtmonster vorbei, war alles wieder in Ordnung. Ich frage mich, ob die automatische Verkehrszeichenerkennung so viel Licht erfordert?
Ernst O. schrieb: > Ich höre immer nur davon, dass > Entgegenkommendde und Vorausfahrende nicht geblendet werden sollen. Und > was ist mit versetzt Vorausfahrenden? Versetzt Vorausfahrende sind auch Vorausfahrende und sollen nicht geblendet werden.
Als Radfahrer habe ich eine billige Lampe aus China mit Cree XP-5 dran. Da sieht man was und mit Zoom blende Ich keinen. Ist verboten, war der Polizei aber wurscht. Genauso wie meine blinkende Rückleuchte, die nicht vorhandenen Reflektoren usw. Ist halt ein Mountainbike. Wenn ich ernsthaft vorhätte jemanden zu blenden würde ich mir eine MyTinySun oder gleich einen Eigenbau auf die Stirn packen, dann sehe ICH was und sonst keiner. Als Rollerfahrer habe ich meinen Scheinwerfer hoch eingestellt und eine Nightbreaker drin. Da sieht man sonst nichts. Wenn einer kommt blende ich auch ab, ich habe es nicht eilig. Wenn der andere allerdings auch nach dem Lichthupen keine Anstalten macht abzublenden wird wieder aufgeblendet. Sein Pech. Was mich mehr nervt sind "auf Teufel komm raus"-Überholer, die sich mit 20 cm vorbeiquetschen wenn du Rad fährst. Da habe ich oft die Versuchung demjenigen einen Aufkleber auf die Scheibe zu pappen.
Icke ®. schrieb: > Ich muß nix aufschreiben, das macht die Dashcam. Die ist aber nur für > den Ernstfall gedacht, nicht zum Verpetzen. Leider aber trotzdem illegal. Dadurch darfst du die Aufnahmen nicht vor Gericht als Beweismittel vorbringen, um deinen Auffahrer die Schuld zu beweisen. Aber sowohl dieser, als auch die Staatsanwaltschaft dürfen die Aufnahmen vor Gericht bringen, um dir das illegale Mitfilmen des Straßenverkehrs nachzuweisen. Zum besseren Nachvollziehen: Auch Zivilstreifen dürfen ihre Kameras erst einschalten, wenn ein Vergehen beobachtet wurde. *) ich nix Anwalt, obiges beschreibt persönliche Meinung. Ich wäre übrigens für mehr Zivilstreifen auf Landstraßen. Heute wieder zwei Kandidaten gehabt, der eine Überholt zigmal nach dem Motto "der Gegenverkehr bremst schon" (was ihm auch einige Lichthupen eingebracht hat), die andere fährt ohne Überholabsicht mit gefühlt 5m Abstand hinter mir her.
Matthias S. schrieb: > Leider aber trotzdem illegal. Dadurch darfst du die Aufnahmen nicht vor > Gericht als Beweismittel vorbringen, um deinen Auffahrer die Schuld zu > beweisen. Dashcams sind trotz strittiger Rechtslage (noch) nicht verboten. Was ich NICHT darf, ist das Filmmaterial an Dritte weiterzugeben (auch nicht der Polizei) oder zu veröffentlichen. Dennoch KANN (nicht MUSS) ein Richter den Film als Beweísmittel zulassen. Mir kann also nicht schlimmeres passieren, als daß die Aufzeichnung nutzlos ist. Aber lieber haben als hätte gehabt.
Da gab es ein nettes Urteil: http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1030116.html Wenn mehrere Gerichte dem folgen, ist das wie eine Erlaubnis sie zu nutzen. Sie zeichnet eh immer in einstellbaren Blöcken von z.B. 1, 2, 5 oder 10 Minuten auf. Man gibt beim Rechtsstreit einfach nur die Blöcke ab auf denen der Verstoß zu sehen, denn man hat ja eh erst eingeschaltet als einem der Gegner schon durch vorherige Verstöße aufgefallen ist... Und das Teil immer laufen zu lassen ist auch nichts illegales. Genauso wenig wie es verboten ist im öffentlichen Raum Fotos oder Videos zu machen. Solange man später nicht Material veröffentlicht in dem Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Letzteres dürfen scheinbar nur Zeitung und Fernsehen, die gleich nach nem Unfall da sind und das Opfer später abbilden, oder z.B. bei einem Wohnungsbrand im Erdgeschoss mal einfach Bildmaterial erstellen indem sie die Kamera ins Fenster rein halten während das Opfer gerade vom Notarzt auf dem Gehsteig behandelt wird und um sein Leben ringt. So geschehen beim Wohnungsbrand neben mir. DIE müsste man mal für ihr Verhalten bestrafen.
Da kann man sich aber auch ein schönes Eigentor schießen: Wenn man selber einen Unfall verursacht kann die Polizei die Dashcam als Beweismittel einsacken.
Können sie gerne machen. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, muss ich auch dazu stehen. Trotzdem würde ich (wenn ich noch dazu in der Lage bin) die µSD Karte nach einem Ereignis entfernen und erst selbst sichten um nicht der Behördenwillkür ausgeliefert zu sein. Zum eigentlichen Thema: ich fahre dann auch immer so langsam bis ich schlussendlich überholt werde. Die Leute checken es einfach nicht dass bei ihnen was nicht stimmt. Die fahren weiter mit aufgeblendetem Licht, falsch eingestelltem Licht oder Nebelschlussleuchte. Wirklich schade dass es keine Möglichkeit gibt wie die Eingangs erwähnte Schrift mit der man dem Hinterherfahrenden im Klartext mitteilen kann was das Problem ist. Aber wie schon jemand anderes hier gesagt hat: viele wissen sogar was sie falsch machen und halten sich absichtlich nicht an Regeln weil sie meinen sie wüssten es besser. In dem Fall würde ich mich echt über mehr Kontrollen freuen. Auch im Falle der überholenden LKW. Generelles Überholverbot für LKW zu fordern ist totaler Unsinn. Einer fährt irgendwo zwischen München und Hamburg nur 60 und dann müssen alle anderen das auch tun? Unsinn! Eigentlich passen die Gesetze wie sie sind: Überholen darf man nur wenn man den Überholvorgang in einer angemessenen Zeit abschließen kann und andere nicht unverhältnismäßig behindert. Würden sich alle dran halten, wäre ein Überholverbot überhaupt nicht nötig. Es müsste eben einfach besser durchgesetzt werden. Aber bei den lächerlichen Strafen in Deutschland interessiert es halt keinen und dann wird eben bei 0,5 km/h Geschwindigkeitsüberschuss angesetzt zu überholen. Die 0,5 km/h kann der rumänische LKW eh nur mehr weil er nicht wie der zu überholende deutsche LKW den Begrenzer hat. Wenn dann 1% Steigung kommen, hängt er daneben, weil seine Leistung nicht ausreicht um die Geschwindigkeit zu halten. Ich finde da sollte auch der zu überholende Fahrer mitspielen (auch wenn er nichts dafür kann) und einfach mal 5 km/h langsamer fahren um das Drama zu beenden. Er büßt dabei auf die Gesamtfahrzeit nur Sekunden ein. Aber scheinbar treffen in so einem Moment dann immer 2 Sturköpfe aufeinander. Bei all der Elektronik in den PKW frage ich mich eh warum nicht mal was wirklich sinnvolles kommt. So viele dämliche Assistenten sind mittlerweile verfügbar. Warum nicht einer der mich darauf aufmerksam macht wenn ich einen Fehler mache? Ich will doch gar nicht zu schnell fahren oder im Überholverbot überholen. Ich würde sogar akzeptieren, dass ich automatisch ne Strafe bekomme, wenn ich es dann bewusst trotzdem tun würde. Wenn alle so ein System hätten, wären alle Probleme beseitigt. Vorausgesetzt das System würde wirklich zuverlässig funktionieren. Vielleicht noch mit einer zusätzlichen Log Funktion, dass man bei Streitfällen hinterher Fehler des Systems belegen kann.
Trotzdem baue ich meine Anzeige ein, und wenn die Zivilpolizei dahinter fährt, dann war sie zu dicht am Heck ( 5 mal erlebt), und ich glaube nicht, dass ich wegen "Abstand halten" angezeigt werde... Vielleicht wegen der "Nötigung"?
Stephan S. schrieb: > Vielleicht noch ein "Bitte" davor? :-) Gute Idee, werde ich als Einleitung zur Nötigung nutzen...
Mani W. schrieb: > Und jetzt ist auch wieder die Zeit der dunkel bekleideten Fussgänger > ohne Warnweste... Dafür ist der Hund beleuchtet. Sensoren für die Hunde, damit diese von autonomen Autos erkannt werden, sind noch nicht im Handel?
Lutz H. schrieb: > Dafür ist der Hund beleuchtet. Sensoren für die Hunde, damit diese von > autonomen Autos erkannt werden, sind noch nicht im Handel? Interessant wäre, wenn Idioten, die ihren Hund führen, auch im Dunkeln blinken würden...
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Paul B. schrieb: > Eine Dräglerkamera finde ich vernünftig: Hier mal das Gegenteil: https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=uefZgXO1jrE https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=xPvjb4HQ64s Auch das ist voellig Hirnlos und Saugefaehrlich. Gruss Asko.
Asko B. schrieb: > Auch das ist voellig Hirnlos und Saugefaehrlich. Da stimm ih dir völlig zu > Hier mal das Gegenteil: > Youtube-Video "Vom Mercedes PKW auf der A6 LKW Ausgebremst Idiot 1" > Youtube-Video "Vom Mercedes PKW auf der A6 LKW Ausgebremst Idiot 2" Mit der Veröffentlichung der Videos mit unverpixelten Kennzeichnen wäre ich jedoch sehr vorsichtig.
Vlad T. schrieb: > Mit der Veröffentlichung der Videos mit unverpixelten Kennzeichnen wäre > ich jedoch sehr vorsichtig. Ich bin durch das Youtube-Video von Paul auf die Videos gestossen. Von mir sind die also nicht. Wer aber schon mal "auf dem Bock" gesessen hat, kennt solche Idioten. Noch gravierender ist es, wenn man einen "Hauber" faehrt, dann hilft nur noch eine Vollbremsung um den PKW wieder zu Gesicht zu bekommen und/oder etwa schlimmeres zu verhindern. Gruss Asko.
Asko B. schrieb: > Wer aber schon mal "auf dem Bock" gesessen hat, kennt > solche Idioten. Ja allerdings. Jedoch fordern viele LKW-Fahrer solches Verhalten geradezu heraus. In dem Video ist nicht zu sehen, was der Provokation vorausging. Es muß aber was gewesen sein, sonst hätte der Benzfahrer nicht so verärgert reagiert. Als ich seinerzeit (Anfang der 90er) noch selbst "auf dem Bock" saß, galten gewisse ungeschriebene Regeln. Zum Beispiel, daß Tempoüberschreitungen bis zu 10km/h, also gefahrene 90 auf der Autobahn, von der Polizei geduldet werden, aber nicht mehr. Und auch, daß beim Überholen PKW-Fahrer nicht ausgebremst werden. Es wurde nicht einfach rücksichtlos rübergezogen, wie das heutzutage eher Regel als Ausnahme ist. Die Fahrgeschwindigkeit der LKWs liegt inzwischen bei 95-100km/h, was angesichts der Begrenzerpflicht eigentlich gar nicht möglich sein dürfte. Und dann wird eben mit minimalstem Tempounterschied kilometerlang die Überholspur blockiert. Klar, daß die PKW-Fahrer angepißt sind. Was natürlich solche Ausbremsmanöver trotzdem nicht rechtfertigt. In dem Video ist außerdem klar erkennbar, daß der LKW-Fahrer ein Überholverbot ignoriert und daß eine Fahrbahnverengung angekündigt wird. Üblicherweise sind solche Engstellen schon weit vorher ausgeschildert, trotzdem muß er unbedingt noch an seinem Kollegen vorbei. Er soll sich also bitte selbst an die Nase fassen.
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Michael B. schrieb: > Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll? Nein, es ist ja Abblendlicht. Nur ein Gesetz, welches die maximale Höhe der Scheinwerfer auf 50cm über dem Boden einschränkt. Blöderweise stand im Gesetz früher nur eine minimale Höhe (weswegen es auch Klappscheinwerfer bei niedrigen Autos gab). Was meinst du, wie mich in meinem flachen Wagen (mit Klappscheinwerfern) alle hinter einem fahrenden SUV und Mopeds und Kleintransporter nerven. Die leuchten mir direkt voll ins Auge. Interessanterweise sind Busse und richtige Lastwagen problemlos, die haben die Scheinwerfer meist in der Stossstange. Es gfht also, Rücksicht auf Sportwagen zu nehmen, wenn man als Autokonstrukteur nicht so doof ist. Matthias L. schrieb: > So um 2002-2005 herum gab's intensive Diskussionen um blendende > Xenon-Scheinwerfer Es gibt keine nicht-blendenden Xenons: Alle liefern mehr Licht ohne daß einer der Konstrukteure in seinem Leben schon mal bemerkt hätte, daß bei Regen die Fahrbahn das ganze licht direkt ins Auge des Gegenverkehrs lenkt, der dann blind fährt, egal wie gut das Abblendlicht funktioniert.
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Michael B. schrieb: > Nur ein Gesetz, welches die maximale Höhe der Scheinwerfer auf 50cm über > dem Boden einschränkt was ist das denn für ein Blödsinn? damit hast du maximale Sichtweite bei Abblendlicht von 50m, effektiv also vielleicht die Möglichkeit am Rande stehendes Wild bis 30m zu erkennen, wenn überhaupt - das ist bei normalem Abblendlicht ja schon fast nicht möglich. Wenn du so eine flache Karre fahren musst, mach das halt am Tag. Ein Sportwagen, das sagt der Name ja schon, für den Sport gemacht und nicht für den Alltag. Oder investier halt in elektrochromatische Spiegel. Scheinwerfer auf Höhe 50cm scheint schon sehr exotisch zu sein, zumal das nach ECE R48 und STVZO §50 die Mindestanbauhöhe (Unterkante Spiegel -> also Hauptlichtaustritt definit höher) ist, von der ich auch nix gefunden habe, dass dies nicht mehr so sei Edit: vielleicht können die, die negativ bewerten das begründen. Mir jedenfalls ist unklar, wie ich mir ein Auto aussuchen kann, was offensichtliche Nachteile hat und dann fordere, die Verkehrssicherheit für alle gesetzlich einzuschränken, nur damit meine Nachteile gemindert werden (die noch dazu ganz einfach mit selbst-abdimmenden Spiegeln zu mindern wären).
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Michael B. schrieb: > Es gibt keine nicht-blendenden Xenons: > > Alle liefern mehr Licht ohne daß einer der Konstrukteure in seinem Leben > schon mal bemerkt hätte, daß bei Regen die Fahrbahn das ganze licht > direkt ins Auge des Gegenverkehrs lenkt, der dann blind fährt, egal wie > gut das Abblendlicht funktioniert. Entsprechende Artikel in den VDI-Nachrichten habe ich dann auch schon mal mit ähnlich bissigen Leserbriefen kommentiert. Es kam dann die Antwort des Journalisten, dass man an die Möglichkeit "blenden" noch nie gedacht hat. Vielleicht sind ja auch alle Konstrukteure in der Software-Abteilung gewesen...
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