Forum: Offtopic Bitte Fernlicht Ausschalten


von Michael B. (attega)


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Hi,

Bei den längeren Nächten und neueren Autos,
gibt es immer öfter die Situation von Auto am Heck geblendet zu werden.

Das Auto fährt kaum 5 Meter hinter einem, im rechten, linken, und 
innenraum-Spiegel sieht Mann direkt in die Scheinwerfer. Das Auto 
(besonders das Dach von innen) sind heller denn je ausgeleuchtet. Mann 
kann den Beifahrersitz, den eigenen Kopf und die Fahrgastzelle in Nebel 
noch 25Meter vor sich selbst sehen. Rechts uns Links vorm Auto sind die 
Nebelschleier weiß wie Schnee Strahlend. Doch der Schatten des eigenen 
Autos ist ein dunkles Loch.
Mann mint die Hand und Winkt, und kann sich selbst als schatten vor dem 
eigenen Auto dabei beobachten.

Nach 20 KM hält man in einer Parkbucht mit Warnblinker an, der blendende 
stoppt auch. Man bittet ihn das Fernlicht auszuschalten. Er meint er 
habe kein Fernlicht an. Wenn er sich so sicher ist, kann er in seinem 
Glauben weiterleben. Mann sieht jedenfalls, wie alle 4 großen, hellen 
Lampen der 2 Scheinwerfer des SUVs die Nacht zum Tag machen. Mann kann 
sich nicht vorstellen wo da noch das Fernlicht sein soll.

Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll?

von Mani W. (e-doc)


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Es ist auch ein Jammer, wenn ein KFZ mit Xenon-Licht entgegenkommt
oder wie bei Dir, hinterher fährt.

Ja, da ist die Sicht dahin, und mir passiert es immer wieder, dass
ein(e) Fahrer/in so 10 Meter hinter mir fährt im Nebel bei max.
2m Sicht, stellenweise weniger!

Die, die dahinter fahren, sehen erfahrungsgemäß besser, weil vorne
ja Einer leuchtet.

Nur sollten Die, die hinten nach fahren auch soweit Abstand halten,
dass ihr Licht noch vor dem voraus fahrenden Fahrzeugheck endet!!!

Und jetzt ist auch wieder die Zeit der dunkel bekleideten Fussgänger
ohne Warnweste...


Mani

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Wie sagte Urban Priol: "ich fahre nur noch im Suff".
Manche sind so fett, dass sie in normale PKW nicht mehr reinpassen.

Aber bei der diesigen Wetterlage streut jeder Scheinwerfer auch nach 
oben.

von Johannes O. (jojo_2)


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Auch zu Beobachten: Inkorrekt eingestellte oder auch defekte 
Leuchtweitenregelung. Wenn der andere Verkehrsteilnehmer dann noch SUVV 
fährt, das Licht also von oben kommt, ists nochmal extremer.

Im tendiere dann dazu, extra langsam zu fahren. Erstens, da ich selbst 
kaum noch was sehe (bzw. durch das blendende Licht stark abgelenkt 
werde). Andererseits auch, damit der "§(//&"§& endlich überholt.
Wenn mir so einer entgegenkommt, dann mache ich auch per Lichthupe 
KURZ(!) auf die falsch eingestellten Scheinwerfer aufmerksam. Dann 
sollte es auch der letzte merken, dass was mit dem Licht nicht passt... 
Aber Rücksichtsnahme im Straßenverkehr ist out.

von Timm T. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Bei den längeren Nächten und neueren Autos,
> gibt es immer öfter die Situation von Auto am Heck geblendet zu werden.

Du hast das falsche Auto. Seit ich Transporter fahre, stören mich 
Daueraufblender, Wichtigblinker und Xenonbeamer nicht mehr. Einfach über 
deren begrenzten - Lichtkegel hinausheben.

Ähm nein, Schilder helfen da sicher nicht. Mal kurz die Nebelrückleuchte 
an war früher in solchen Fällen üblich. Ist aber bestimmt heute 
verboten.

von Der M. (mhh)


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Timm T. schrieb:
> Mal kurz die Nebelrückleuchte
> an war früher in solchen Fällen üblich. Ist aber bestimmt heute
> verboten.

Selbst wenn es nicht verboten wäre - diese Zeichen versteht heute kein 
Neufahrer mehr. Rücksicht ist kein Bestandteil des heutigen 
Fahrschulunterichts mehr.  :(

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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: Bearbeitet durch User
von Thomas E. (thomase)


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Michael B. schrieb:
> Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll?
Nein.

Fahr doch einfach langsamer, Blinker rechts und lass ihn überholen. Wenn 
er das nicht macht, weil er dich nur als Pace-Car missbraucht, 
reduzierst die Geschwindigkeit soweit, dass sein Abstand zu dir nach der 
Faustregel wieder im Rahmen der StVO ist. Das wirkt immer.

Alternativ kannst du ihm auch zeigen, wo der Hammer hängt und ihn 
abhängen. Das wird er sich natürlich nicht bieten lassen und mit seinem 
Trumm aus der nächsten Kurve auf den Acker fliegen.

mfg.

von Mani W. (e-doc)


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Timm T. schrieb:
> Seit ich Transporter fahre, stören mich
> Daueraufblender, Wichtigblinker und Xenonbeamer nicht mehr. Einfach über
> deren begrenzten - Lichtkegel hinausheben.

Beste Idee - Ich werde Transporter-Lenker und dann schaut die Welt
ganz anders aus...

Gefällt mir!

Mani

von Mike M. (mikeii)


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von Magic S. (magic_smoke)


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Yep, bei manchen Fernlicht-Idioten hilft nur der nach hinten gerichtete 
2kW Halogenscheinwerfer... Das stelle ich auch immer wieder fest. Oder 
der handliche Vorschlaghammer, wahlweise auch eine Axt zum Löschen der 
Fernlichter, aber das sieht die Gerichtsbarkeit nicht so gerne.

Ich hätte vor ein paar Tagen auch fast einen Radfahrer in den Asphalt 
gedrückt... dunkle Klamotten, natürlich kein Licht oder sichtbare 
Reflektoren, ich grün leuchtenden Rechtsabbiegerpfeil - kommt mir der 
Lebensmüde auf der falschen Straßenseite fahrend entgegen und fährt 
einfach bei rot über die Ampel. Find ich unfassbar, daß man noch 
Mitschuld kriegt, wenn man so einen Idioten in so einer Situation platt 
macht. Sollte als natürliche Auslese gemäß des Darwin-Awards durchgehen.

von Anja Zoe C. (zoe)


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Michael B. schrieb:
>
> Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll?

Nein, aber vielleicht ein Spiegel in der Heckscheibe.

von Michael E. (Firma: irgendeine) (nodalek)


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Wahrscheinlich würde der Verkehr schon wieder besser fließen und 
gefahrloser sein, wenn man alle 5 Jahre die theoretische Prüfung 
wiederholen müsste um den Lappen zu behalten.
Denn so müsste man sich immer wieder mit den richtigen Regeln 
außeinadersetzen und würden dann auch eher im Kopf bleiben.
Viele wissen einfach nicht mehr, wann und wie man eine Rettungsgasse 
macht, oder haben diesen Begriff gantz vergessen. Das Verkehrszeichen 
"Seitenstreifen befahren" ist für die meisten Fahrer etwas sehr 
mystisches, und so fort...
Wenn ich mir ansehe, wer alles Autofährt, denke ich das die 
Leuchtweitenregulierung wahrscheinnlich höchstens von 50% der Fahrer 
überhaupt verstanden wird, und was es damit auf sich hat. Außerdem wäre 
es schön, wenn mit dem Nebelschlußlich automatisch die Geschwindigkeit 
auf 50 km/h beschränkt wird, da ist irgendwo mal eine kleine 
unscheinbare Nebelschwade und dann wird mit 140 auf der Autobahn die 
Nebelschlußleuchte angemacht und die bleibt dann auch die nächsten 100km 
an. Oder dicker SUV halber meter Schnee auf dem Dach und Kühlerhaube, 
und nur ein kleines Guckloch frei, und dann wird auch noch mit Handy in 
der Hand Telefoniert.
Und irgendwie gibt es noch die eingebildete Regel, das man, wenn man den 
Blinker setzt, beim Spurwechseln auf der Autobahn, vorfahrt hat.
Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das 
wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr.

von Dennis S. (eltio)


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Michael M. schrieb:
> Und irgendwie gibt es noch die eingebildete Regel, das man, wenn man den
> Blinker setzt, beim Spurwechseln auf der Autobahn, vorfahrt hat.
> Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das
> wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr.

Du sprichst mir aus der Seele. Wobei mich die Leute die konstant 130 auf 
der mittleren Spur fahren obwohl rechts alles frei ist mindestens 
genauso ankotzen! Sows provoziert Unfälle und Staus, schließlich ist die 
Hemmschwelle einfach rechts zu überholen (mit Recht) auch sehr hoch.

Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines 
Überholverbot für LKW durch...

Gruß
Dennis

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Mich wundert bei einigen modernen Beleuchtungsanlagen, das die 
Scheinwerfer offensichtlich 'Nebenkeulen' ausstrahlen, ein 
entgegenkommendes Auto mit diesen bläulich irisierenden Scheinwerfern 
scheint mit ein paar unangenehm hellen Beams den Gegenverkehr zu 
treffen.
Liegt das an neuartigen Reflektoren oder an den Xenon Leuchtmitteln? Und 
ist das nicht rücksichtslos und gegen die StVZO?
Wenn ich mich recht erinnere, ist nichts so gut geregelt in DE wie die 
Beleuchtung an Fahrzeugen - warum dürfen die Jungs mit ihren Xenon 
Anlagen sowas ausstrahlen?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Timm T. schrieb:
> Mal kurz die Nebelrückleuchte an war früher in solchen Fällen üblich.
> Ist aber bestimmt heute verboten.
Wäre sowieso toll, wenn die Nebelschlussleuchte nach 30 Sekunden 
automatisch die Fahrzeuggeschwindigkeit auf die damit (über einen Umweg 
über den §17 und §3 der STVO) erlaubten 50km/h drosseln würde. Denn auch 
die Dinger können merklich blenden...

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

von Stefan M. (derwisch)


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@TO

Da hängt aber scheinbar vom PKW Typ ab.
Ich habe einen VW Touran.
Wenn ich Nachts den Innenspiegel in die Abblendstellung bringe ist alles 
gut.
Wahrscheinlich weil die Heckscheibe recht weit oben sitzt.

Schlimmer finde ich das völlig gedankenlose "dicht aufgefahre".
Als ob es dadurch schneller voran ginge.

Dennis S. schrieb:
> Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines
> Überholverbot für LKW durch...

Was du meinst ist klar, aber es ist nicht umsetzbar.
manche LKW kommen am Berg nur mit Schrittgeschwindigkeit voran.
Wie lang soll der LKW Stau dahinter werden?

von Icke ®. (49636b65)


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Michael M. schrieb:
> Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das
> wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr.

Wohl kaum. Denn ein sehr großer Teil der Fahrschulabsolventen lernt die 
Prüfungsfragen nur auswendig, ohne deren Inhalt zu verstehen oder gar 
später zu praktizieren. Und dann gibt es noch ein nennenswertes 
Klientel, daß die Regeln zwar kennt, aber bewußt ignoriert. Beide 
Spezies würden Nachprüfungen ebenfalls bestehen, weil erstere wieder 
auswendig lernt und letztere ihr Wissen für die kurze Zeit der Prüfung 
anwendet.

von Dennis S. (eltio)


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Stefan M. schrieb:
> Dennis S. schrieb:
>> Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines
>> Überholverbot für LKW durch...
>
> Was du meinst ist klar, aber es ist nicht umsetzbar.
> manche LKW kommen am Berg nur mit Schrittgeschwindigkeit voran.
> Wie lang soll der LKW Stau dahinter werden?

Wie bei jedem plakativen Parteiprogramm ist mir das als Nicht-LKW-Fahrer 
egal. Ich muss ja auch nur die Mehrheit überzeugen und da bin ich dann 
ganz zuversichtlich! :-D

von Icke ®. (49636b65)


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Dennis S. schrieb:
> Ich muss ja auch nur die Mehrheit überzeugen und da bin ich dann
> ganz zuversichtlich!

Meine Stimme bekommst du nicht, denn du denkst zu kurzsichtig. 
Angemommen, es gäbe ein solches Überholverbot, was wären die 
Konsequenzen? Endlich freie Fahrt auf der Überholspur? Vergiß es. Ich 
sag dir, was passiert. Die rechte Spur ist vom einen Horizont bis zum 
anderen dicht an dicht gefüllt mit LKWs. Das heißt, auf zweispurigen 
Autobahnen bleibt nur noch eine für den Rest der Verkehrsteilnehmer. 
Jetzt genügt eine einzige Schnarchtüte, die mit Tempo 100 fährt und auch 
diese Spur ist dicht. Glaubst du nicht? Ich habe es genau so Anfang der 
90er aus Sicht des LKW-Fahrers erlebt. Da war auf der A2 zwischen 
Magdeburg und Hannover fast durchgängig Überholverbot für LKWs und die 
Situation verhielt exakt wie vorstehend beschrieben.
Ein generelles Überholverbot halte ich deshalb für kontraproduktiv. Was 
Sinn machen würde, wäre ein zeit- und streckenabhängiges, das z.B. auf 
Rushhour und zweispurige Abschnitte begrenzt wird.

von Stephan H. (stephan-)


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ich liebe mein Xenon und meine Elektrochrome-Spiegel. :-)
Ich stelle aber auch fest es gibt weniger Blender mit Xenon als mit 
Normalo Lampen welche nicht richtig eingestellt sind.

von Dennis S. (eltio)


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Okay... weil es viele nicht verstanden haben: mein Beitrag bezüglich des 
Überholverbots war eine nicht ganz ernst gemeinte Witzelei.

von Pat W. (frankp)


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Dennis S. schrieb:
> Michael M. schrieb:
>> Und irgendwie gibt es noch die eingebildete Regel, das man, wenn man den
>> Blinker setzt, beim Spurwechseln auf der Autobahn, vorfahrt hat.
>> Diese Leute werden vermutlich auch durch eine Prüfung fallen, und das
>> wäre auch gut so für die Sicherheit und Flüssigen Verkehr.
>
> Du sprichst mir aus der Seele. Wobei mich die Leute die konstant 130 auf
> der mittleren Spur fahren obwohl rechts alles frei ist mindestens
> genauso ankotzen! Sows provoziert Unfälle und Staus, schließlich ist die
> Hemmschwelle einfach rechts zu überholen (mit Recht) auch sehr hoch.
>
> Übrigens: wenn ihr mich wählt, dann setze ich ein allgemeines
> Überholverbot für LKW durch...
>
> Gruß
> Dennis

http://www.zeit.de/auto/2012-09/rechtsfahrgebot-autobahn

Was nicht heißt, dass ich nicht auch schon einfach rechts an jemandem 
vorbeigerollt bin...

von Nils P. (ert)


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Mit dem Auto ist man im Vorteil. Fahrt mal wenn es dunkel ist mit dem 
Fahrrad... Wenn euch da einer mit Fernlich entgegen kommt seht ihr 
nichts mehr. Gar nichts. Und 'rächen' (bzw aufmerksam machen) indem man 
sein eigenes Fernlich anmacht geht ja leider nicht...

Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h mit richtig 
deftigen Strafen. Dann bracht kein Mensch mehr die Flagbeleuchtung 
anmachen.

von Dennis S. (eltio)


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Pat W. schrieb:
> http://www.zeit.de/auto/2012-09/rechtsfahrgebot-autobahn
>
> Was nicht heißt, dass ich nicht auch schon einfach rechts an jemandem
> vorbeigerollt bin...

Naja, der letzte Absatz bestätigt ja meine Meinung: immer auf der 
mittleren Spur fahren obwohl rechts weit und breit alles frei ist, geht 
nicht!

Interessant ist ja auch die Definition vom "Behindern von anderen". Wenn 
die rechte Spur frei ist ich aber bremsen muss weil links welche sind 
und ich rechts nicht überholen darf (?) empfinde ich das persönlich 
schon als Behinderung. Es steigert den Benzinverbrauch, belastet die 
Umwelt stärker und ist für mich eine potentielle Stresssituation weil 
ich nicht mehr gechillt mit dem Tempomat vor mir her rollen kann.

Selbst wenn ich rechts überholen dürfte, dann wäre das Risiko sehr hoch, 
weil die besagten "Mittelfahrer" es mit dem Schulterblick sicher auch 
nicht so fürchterlich genau nehmen.

Gruß
Dennis (der mittlerweile die Vorzüge von Landstraßen schätzt)

von Dennis S. (eltio)


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Nils P. schrieb:
> Und 'rächen' (bzw aufmerksam machen) indem man
> sein eigenes Fernlich anmacht geht ja leider nicht...
Was sollte das denn auch bringen... Aufmerksam machen, ja. Rächen, neee.

> Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h mit richtig
> deftigen Strafen. Dann bracht kein Mensch mehr die Flagbeleuchtung
> anmachen.
Halte ich für unsinnig. Wenn es dunkel ist mache ich - ohne jemanden zu 
belästigen - Fernlicht an. Egal wie schnell ich fahre.

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Lothar M. schrieb:
> Wäre sowieso toll, wenn die Nebelschlussleuchte nach 30 Sekunden
> automatisch die Fahrzeuggeschwindigkeit auf die damit (über einen Umweg
> über den §17 und §3 der STVO) erlaubten 50km/h drosseln würde.

Zusätzlich sollte man in jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit mit Hilfe 
eines Navis begrenzen. Damit wäre der Raserei schon ein gutes Stück 
entgegen gewirkt.

von Harald W. (wilhelms)


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Nils P. schrieb:

> Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h

Warum nicht gleich 5 km/h? Dann würden alle zu Fuß gehen,
weil sie so schneller ankommen würden.

von J. A. (gajk)


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Da sieht man mal wieder, was die Zulassungsbehörden versäumt haben:

1. Vorschriften über die Höhe der Scheinwerfer über dem Erdboden. Es ist 
klar, dass ein hochsitzender Lieferwagenscheinwerfer die davor fahrenden 
PKW extrem blendet.

2. Vorschriften, wie die Lichtführung bei LED oder anderen 
Hochintensitätslichtquellen auszusehen hat. Die Tagfahr-LED habe ja 
schein keinerlein Lichführung, so dass es zwar hell ist, aber das in 
alle Richtungen und hierdurch Blendeffekte auftreten.

Auch die Frage, ob die Sicherheit wirklich erhöht wird, wenn die Lampen 
heller und heller werden hab ich noch nie diskutiert gehört/gelesen. Es 
muss doch klar sein, dass bei zu hellen Lampen Blendeffekte auftreten 
und NACH dem Blenden sich das Auge wieder einstellen muss. Insofern ist 
eine geringerer Blendwirkung auch sicherheitsrelevant.

3. Kontrollen, dass die Scheinwerfer auch richtig einstellt sind. Oft 
ist es nur der rechte oder der linke Schweinwerfer, der blendet.

Aber dafür fallen ja jetzt die Roaming-Gebühren weg.

P.S. bin froh, dass das Thema "Blenden" hier mal jemand anschneidet. 
Weil es mir genauso geht.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Ich habe den Eindruck, dass für Fahradscheinwerfer inzwischen den 
Gesetzgebern irgendein Licht schon lieber ist als garkeines. Ich meine, 
dazu soll sogar eine Gesetzesänderung geplant oder schon in Kraft sein.

StVZO-Zulassungszeichen mit K-Nummer und Schlangenlinie gibts nur noch 
im Hochpreisbereich. Billige LEDs ohne definierte Ausleuchtzonen sind 
der Normalfall.

: Bearbeitet durch User
von J.-u. G. (juwe)


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J. A. schrieb:
> Da sieht man mal wieder, was die Zulassungsbehörden versäumt haben:

Mal sehen:

> 1. Vorschriften über die Höhe der Scheinwerfer über dem Erdboden.

Ist in §50 Abs.3 StVZO vorgeschrieben.

> 2. Vorschriften, wie die Lichtführung bei LED oder anderen
> Hochintensitätslichtquellen auszusehen hat

Beleuchtungsstärken für Abblendlicht sind in §50 Abs.6 StVZO 
vorgeschrieben.

> Die Tagfahr-LED habe ja
> schein keinerlein Lichführung, so dass es zwar hell ist, aber das in
> alle Richtungen und hierdurch Blendeffekte auftreten.

Lichtstärken für TFL sind in ECE-Regelung 87 Abschnitt 7 vorgeschrieben.
http://www.hella.com/daytimerunninglights/assets/media/ECE_Regelung_87_Tagfahrlicht_Zusatz_DE_HELLA.pdf

> 3. Kontrollen, dass die Scheinwerfer auch richtig einstellt sind. Oft
> ist es nur der rechte oder der linke Schweinwerfer, der blendet.

Die Kontrolle der korrekten Scheinwerfereinstellung ist wohl kaum 
Aufgabe der "Zulassungsbehörde".

Es lässt sich sicher diskutieren, ob die Vorschriften in der derzeitigen 
Form sinnvoll sind und ob deren Einhaltung hinreichend kontrolliert wird 
- aber zu behaupten, es wären keine Vorschriften erlassen worden, ist 
falsch.

: Bearbeitet durch User
von K. L. (trollen) Benutzerseite


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J. A. schrieb:
> 3. Kontrollen, dass die Scheinwerfer auch richtig einstellt sind. Oft
> ist es nur der rechte oder der linke Schweinwerfer, der blendet.

Gibts alle zwei Jahre bei der Hauptuntersuchung. Jährlich kostenlos im 
Oktober beim "Licht-Test". Oder einfach mal kurz in eine Werkstatt 
fahren.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Man sollte aufpassen, dass man sich nicht sinnlos aufregt.

Moderne Fahrzeuge haben eventuell Lichttechnik, die die Straße in vielen 
Sittuationen immer mit Fernlicht ausleuchtet und die anderen Fahrzeuge 
ausspart.

Wenn man rechts und links vor sich also das Fernlicht des Hintermanns 
sieht, heißt das nicht, dass man selbst beleuchtet wird. Ist dies der 
Fall, dann stimmt natürlich etwas nicht.
Aber ich hab schon ein paar mal beobachtet, dass obwohl das System 
optimal funktioniert und der Vorausfahrer definitiv nicht geblendet 
wurde, sie die Nebelschlussleuchte angeschaltet haben. Das sind dann 
Leute, die suchen förmlich nach etwas, worüber sie sich aufregen und 
wogegen sie einen Kreuzzug führen können.



Stephan H. schrieb:
> ich liebe mein Xenon und meine Elektrochrome-Spiegel. :-)
> Ich stelle aber auch fest es gibt weniger Blender mit Xenon als mit
> Normalo Lampen welche nicht richtig eingestellt sind.

Das liegt sicher auch daran, dass bei Xenonsystemem Systeme 
vorgeschrieben sind, die einen Beladungsausgleich machen. Beim normalen 
Auto packt man sich ein paar Kilo oder die Schwiegermutter in den 
Kofferraum und schon leuchtet man ein Grad weiter nach oben, und schon 
ist das Abblendlicht über dem Horizont.

von Matthias L. (limbachnet)


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Vlad T. schrieb:
> Das liegt sicher auch daran, dass bei Xenonsystemem Systeme
> vorgeschrieben sind, die einen Beladungsausgleich machen.

Das nützt aber gar nichts, wenn dieser Ausgleich nur einmal beim Starten 
durchgeführt wird und zwei Straßen weiter dann drei Mitfahrer auf dem 
Rücksitz Platz nehmen...

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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alternativ billig-DigiKamera mit roter Folie vor dem Blitz im Auto haben 
und mal kurz nach hinten blitzen, sollte den Abstand erhöhen

wenn das nicht reicht

Taschenlampe kurz nach hinten halten, fies, ich weiss, sollte aber den 
Fahrer aufwecken und ihm die "Erleuchtung" bringen
(nicht zu starke Taschenlampe, wenn der durch die Blendung 'n Crash baut 
seid ihr dran wegen gefährliche EIngriffs in den Straßenverkehr mit 
Gefährdung, usw...)

von Magic S. (magic_smoke)


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Die letzten Worte eines Autofahrers?
Wenn die Sau nicht abblendet, tue ich's auch nicht!

von Nils P. (ert)


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Vlad T. schrieb:
> Moderne Fahrzeuge haben eventuell Lichttechnik, die die Straße in vielen
> Sittuationen immer mit Fernlicht ausleuchtet und die anderen Fahrzeuge
> ausspart.

Optimist, so verkaufen die OEMs dir das. Dein Auto verbraucht bestimmt 
genau das was der Hersteller angibt... Ich bin schon einige dieser Kfz 
gefahren und ja teilweise erkennt das System Autos, aber längs nicht 
immer. Und Radfahrer schon gar nicht.

Wenn es nicht richtig kostet wird sich kaum einer einen Kopp machen und 
sein Licht richtig einstellen. Das wird alle zwei Jahre mal beim Tüv 
gemacht und fertig. Zig Leute fahren sturzbesoffen Auto wen kümmert da 
noch das Licht ;-)


Harald W. schrieb:
>> Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h
>
> Warum nicht gleich 5 km/h? Dann würden alle zu Fuß gehen,
> weil sie so schneller ankommen würden.

Hehe, da arbeitet wohl einer in der Automobilindustrie. Solang wir 
jährlich die tausende Tote auf der Straße als 'Lebensrisiko' akzeptieren 
wird sich nichts ändern. Mobilität für alle! Und nach uns die Sinnflut!

von Thomas S. (thommi)


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Wer bei Nebel mit Fernlicht fährt, sieht doch eigentlich nur ne weisse 
Wand, das wäre echt Blödsinn. Da macht Standlicht und NSW fast noch mehr 
Sinn, habe ich mal auf einem Waldweg über ein paar hundert Meter 
versucht, das war nicht schlecht, sollte man auf der Strasse aber 
vermeiden.

Xenons blenden mich eigentlich nicht. Zugelassen sind die eh nur mit 
automatischer Leuchtweitenregulierung, also Sack Zement in den 
Kofferraum, und die sollen dann entsprechend den Lichtkegel 
runterregeln. Scheinwerferreinigunsanlage ist da auch Pflicht. Muss aber 
beides auch funktionieren.

Bringt aber nichts, wenn ich in einen 2er Golf polnische Xenonbrenner 
reinanpasse, die blenden unkontrolliert, und die ABE gilt nicht mehr.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Nils P. schrieb:
> Optimist, so verkaufen die OEMs dir das. Dein Auto verbraucht bestimmt
> genau das was der Hersteller angibt... Ich bin schon einige dieser Kfz
> gefahren und ja teilweise erkennt das System Autos, aber längs nicht
> immer. Und Radfahrer schon gar nicht.

Klar gibts Qualitätsunterschiede, aber die Systeme funktionieren 
teilweise ganz gut und werden immer besser. Und den geschilderten Fall 
hab ich gestern erst selbst auf einer Testfahrt erlebt, wo ich die 
Debugausgaben auf dem Monitor zur Verfügung hatte und klar gesehen hab, 
dass sowohl die Fahrzeugerkennung als auch die Lichtsteuerung so 
funktioniert haben, wie sie sollen ^^

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Christoph K. schrieb:
> Ich habe den Eindruck, dass für Fahradscheinwerfer inzwischen den
> Gesetzgebern irgendein Licht schon lieber ist als garkeines. Ich meine,
> dazu soll sogar eine Gesetzesänderung geplant oder schon in Kraft sein.
>

Ich hab mal geschaut: Die blendenden LED-Radlampen erzeugen gar keinen 
Lichtkegel mehr auf der Straße vor dem Rad sondern befunzeln die Gegend 
im 4pi-Modus.

Nach dem Motto: Mein Fahrrad - die inverse Ulbricht-Kugel.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Thomas S. schrieb:
> Da macht Standlicht und NSW fast noch mehr
> Sinn,

Ähm.. ich glaub Skandinavien war das, dort ist tatsächlich der 
gleichzeitige Betrieb von NSW UND Abblendlicht verboten.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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J.-u. G. schrieb:
>> 1. Vorschriften über die Höhe der Scheinwerfer über dem Erdboden.
>
> Ist in §50 Abs.3 StVZO vorgeschrieben.

1
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der
2
Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden
3
Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.

Die Obergrenze von 1200 mm ist natürlich schon heftig. Das ist in etwa
die Höhe des Innenspiegels eines normal hoch gebauten PKW und deutlich
höher als dessen Seitenspiegel. Damit wird der Vorausfahrende selbst bei
korrekt eingestellten Scheinwerfern geblendet.

Amerikanische SUVs und Pickups (ein Beispiel wäre der Ford F150, der
auch bei uns zugelassen ist), gehen teilweise sehr dicht an dieses Limit
heran. Aber auch bei größeren europäischen SUVs liegt die Oberkante der
Scheinwerfer oft oberhalb von 1 m. Damit blenden sie zumindest in den
Seitenspiegeln, bei leichter Fehljustierung aber auch im Innenspiegel.

Interessanterweise sind die Scheinwerfer großer LKWs i.Allg. ziemlich
niedrig (deutlich unterhalb von 1 m) montiert. Von einem LKW bin ich
aber auch noch nie geblendet worden, weder von vorne noch von hinten.

Warum senkt der Gesetzgeber die maximal erlaubte Höhe der Scheinwerfer
für Neufahrzeuge nicht einfach auf 0,9 m? Die meisten Fahrzeugtypen
wären von der Änderung sowieso nicht betroffen, und bei den Ausreißern
wird eben der "Jetzt-Komme-Ich-Effekt" ein klein wenig reduziert, was
aber auch keinem weh täte.

von Michael B. (attega)


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Mani W. schrieb:
> Nur sollten Die, die hinten nach fahren auch soweit Abstand halten,
> dass ihr Licht noch vor dem voraus fahrenden Fahrzeugheck endet!!!

So ist's aber das Licht endete gar nicht wirklich, es ging bis zum 
Horizont geradeaus.

Johannes O. schrieb:
> Im tendiere dann dazu, extra langsam zu fahren. Erstens, da ich selbst
> kaum noch was sehe (bzw. durch das blendende Licht stark abgelenkt
> werde). Andererseits auch, damit der "§(//&"§& endlich überholt.
> Wenn mir so einer entgegenkommt, dann mache ich auch per Lichthupe
> KURZ(!) auf die falsch eingestellten Scheinwerfer aufmerksam.

So mach ichs auch, doch er wollte auch als ich nach Ortsende nur 50 fuhr 
nicht überholen. Zudem hätte er bei jedem Dorf abbiegen können, folgte 
mir aber über 20Km.

Anja zoe C. schrieb:
> Nein, aber vielleicht ein Spiegel in der Heckscheibe.

Ist dass denn erlaubt, passives zurückblenden?

Nils P. schrieb:
> Eine Lösung wäre evtl auf Landstraßen überall 80km/h mit richtig
> deftigen Strafen. Dann bracht kein Mensch mehr die Flagbeleuchtung
> anmachen.

Würde ich zumindest bei Dunkelheit mitmachen.
Wildwechsel, Hindernisse später sichtbar...

Wolfgang E. schrieb:
> Zusätzlich sollte man in jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit mit Hilfe
> eines Navis begrenzen. Damit wäre der Raserei schon ein gutes Stück
> entgegen gewirkt.

Könnte sinnvoll sein, hatte da mal einen Fall:
Ich fahre auf der Landstraße etwa 90 von 100, mein Hintermann fährt 
extrem dicht auf, Lichthupe, mehrfaches Akustisches Hupen, der Beifahrer 
fing an irgendwelche Zeichen zu machen...
Keine Ahnung warum sie nicht einfach überholt haben, sie hätten es 
jederzeit gekonnt.

J. A. schrieb:
> P.S. bin froh, dass das Thema "Blenden" hier mal jemand anschneidet.
> Weil es mir genauso geht.

Schön dass es jemand genauso sieht.

Neuere Autos haben eben eine sehr starke Beleuchtung, inzwischen habe 
ich bei Autos hinter mit oft meinen eigenen Schatten vor mir. Rechts, 
Links, über mir wird alles vom Hintermann wesentlich heller beleuchtet 
als durch meine Beleuchtung, 45W Abblendlicht, 55W Fernlicht.

Ein Philips Vertreter auf einer Messe meinte schon, ich könnte doch neue 
Lampen, gleicher elektrischer Leistung aber mit 30% oder 70% mehr 
Leuchtkraft einbauen.

Wer weiß was da noch kommt, Laserlicht? 600m Sichtweite?
In der Helligkeit scheint es wohl keine Begrenzung zu geben?

von J.-u. G. (juwe)


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Yalu X. schrieb:
> Warum senkt der Gesetzgeber die maximal erlaubte Höhe der Scheinwerfer
> für Neufahrzeuge nicht einfach auf 0,9 m?

Kann ich Dir leider nicht beantworten. :)
Ich würde eine solche Vorschrift aber auch befürworten. Solche 
zulassungsrechtlichen Dinge werden ja auf EU-Ebene geregelt.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Michael B. schrieb:
> Laserlicht? 600m Sichtweite?

kommt doch gerade bei BMW, Audi und Daimler.
Bei den erstgenannten wirklich mit Laserlichtquelle.
Kommt natürlich aber kein Laser aus dem Scheinwerfer - is eher 
Marketinggewäsch.

von J.-u. G. (juwe)


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Thomas S. schrieb:
> Xenons blenden mich eigentlich nicht. Zugelassen sind die eh nur mit
> automatischer Leuchtweitenregulierung, also Sack Zement in den
> Kofferraum, und die sollen dann entsprechend den Lichtkegel
> runterregeln. Scheinwerferreinigunsanlage ist da auch Pflicht.

Die Notwendigkeit automatischer Leuchtweitenregulierung und 
Scheinwerferreinigunsanlage richtet sich gem. ECE-Regelung 48 nach der 
Stärke des Lichtstroms (größer als 2000 Lumen) und nicht nach der Art 
des Leuchtmittels (Halogen, Xenon, LED, Laser, ...).

Meines Wissens ist allerdings so, dass es keine Halogenscheinwerfer mit 
mehr als 2000 Lumen gibt. Allerdings gibt es seit etlichen Jahren 
25-Watt-Xenonscheinwerfer mit weniger als 2000 Lumen (z.B. bei VW 
Beetle, diversen Citroëns, Skodas, etc.). Bei diesen ist keine LWR und 
SRA vorgeschrieben.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Michael B. schrieb:
> Neuere Autos haben eben eine sehr starke Beleuchtung, inzwischen habe
> ich bei Autos hinter mit oft meinen eigenen Schatten vor mir. Rechts,
> Links, über mir wird alles vom Hintermann wesentlich heller beleuchtet
> als durch meine Beleuchtung, 45W Abblendlicht, 55W Fernlicht.

Das ist genau, was ich oben meinte. Nur istdas nicht dein eigener 
Schatten, den du siehst, sondern der für dich geöffnete Tunnel, damit du 
eben nicht geblendet wirst.

von Mani W. (e-doc)


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Thomas S. schrieb:
> Wer bei Nebel mit Fernlicht fährt, sieht doch eigentlich nur ne weisse
> Wand, das wäre echt Blödsinn. Da macht Standlicht und NSW fast noch mehr
> Sinn, habe ich mal auf einem Waldweg über ein paar hundert Meter
> versucht, das war nicht schlecht, sollte man auf der Strasse aber
> vermeiden.

Ich habe in meiner Gegend jetzt den Fall, dass der Nebel nach
oben so dicht wird, dass die Sicht nur mehr zur Motorhaube reicht.

Ich habe auch versucht, in diesem Fall nur mit Standlicht zufahren,
aber null Sicht wie bei den Abblendern (die blenden nur)...

Das auf mehreren hundert Metern, dann ist wieder Schluss...

Was mich stört sind die Fußgänger ohne Warnweste, Scheinwerfer oder
reflektierenden Streifen...

Da ich jeden Tag mit meinem Hund unterwegs bin, oft in der Dunkelheit,
habe ich meine Warnweste in gelb an.

Da merkt man, dass ein Autofahrer schon 100 m oder weiter entfernt vom
Gas geht.

Ohne Weste 20 - 30 m, je nach Kleidung und Hund (meiner ist viel weiß)
und den sieht man, einen dunklen nicht.

Darum empfehle ich für jeden, der seine Tage noch zählen will, dass
er/sie eine leuchtende Weste anzieht, die kann man auch locker in die
Hosentasche einstecken...


Mani

: Bearbeitet durch User
von Anja Zoe C. (zoe)


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Vlad T. schrieb:

> Das ist genau, was ich oben meinte. Nur istdas nicht dein eigener
> Schatten, den du siehst, sondern der für dich geöffnete Tunnel, damit du
> eben nicht geblendet wirst.

Wie erklärst Du dann den Effet, daß ich z.B. auf den weit über der 
Fahrbahn angebrachten Schildern (Autobahn z.B.) den Schattenriss genau 
meines Autos sehe, inklusive Schatten meines Innenspiegels? Wenn man 
sich den Spaß macht, kann man dann sogar Schattenspiele machen.

von Johannes O. (jojo_2)


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Anja zoe C. schrieb:
> Wie erklärst Du dann den Effet, daß ich z.B. auf den weit über der
> Fahrbahn angebrachten Schildern (Autobahn z.B.) den Schattenriss genau
> meines Autos sehe, inklusive Schatten meines Innenspiegels?

Kann ich soweit voll bestätigen! Hab ich ebenfalls schon bemerkt und 
empfinde ich auch als sehr störend.


Michael B. schrieb:
> Keine Ahnung warum sie nicht einfach überholt haben, sie hätten es
> jederzeit gekonnt.

Aber dann hätte der Macker seiner Tussi nicht zeigen können wie toll er 
ist... :-(


Yalu X. schrieb:
> Interessanterweise sind die Scheinwerfer großer LKWs i.Allg. ziemlich
> niedrig (deutlich unterhalb von 1 m) montiert. Von einem LKW bin ich
> aber auch noch nie geblendet worden, weder von vorne noch von hinten.
Auch bei LKWs gibt es (selten!) falsch eingestellte Scheinwerfer. 
Ansonsten stimme ich dir voll zu.


> Warum senkt der Gesetzgeber die maximal erlaubte Höhe der Scheinwerfer
> für Neufahrzeuge nicht einfach auf 0,9 m?

A... Aber... Aber die armen Autohersteller...

von Stephan H. (stephan-)


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Matthias L. schrieb:
> Das nützt aber gar nichts, wenn dieser Ausgleich nur einmal beim Starten
> durchgeführt wird und zwei Straßen weiter dann drei Mitfahrer auf dem
> Rücksitz Platz nehmen...

Wenn Du keine/ zu wenig Ahnung hast, dann lasse solche Komentare.
Eine ALWR arbeitet kontinuirlich. Die Mitfahrer werden innerhalb weniger 
Sekunden vom Auto berücksichtigt und ausgeglichen. So die 
Grundeinstellung der SW stimmt.

: Bearbeitet durch User
von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Anja zoe C. schrieb:
> Vlad T. schrieb:
>
>> Das ist genau, was ich oben meinte. Nur istdas nicht dein eigener
>> Schatten, den du siehst, sondern der für dich geöffnete Tunnel, damit du
>> eben nicht geblendet wirst.
>
> Wie erklärst Du dann den Effet, daß ich z.B. auf den weit über der
> Fahrbahn angebrachten Schildern (Autobahn z.B.) den Schattenriss genau
> meines Autos sehe, inklusive Schatten meines Innenspiegels? Wenn man
> sich den Spaß macht, kann man dann sogar Schattenspiele machen.

dann fährt natürlich wirklich jemand mit vollem Fernlicht hinterher :-(

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Stephan H. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Das nützt aber gar nichts, wenn dieser Ausgleich nur einmal beim Starten
>> durchgeführt wird und zwei Straßen weiter dann drei Mitfahrer auf dem
>> Rücksitz Platz nehmen...
>
> Wenn Du keine/ zu wenig Ahnung hast, dann lasse solche Komentare.
> Eine ALWR arbeitet kontinuirlich. Die Mitfahrer werden innerhalb weniger
> Sekunden vom Auto berücksichtigt und ausgeglichen. So die
> Grundeinstellung der SW stimmt.

Es gibt nicht nur Neuwagen auf der Straße und bei älteren Fahrzeugen MIT 
XENON-Licht gibt's durchaus noch welche, die nur beim Starten die 
Niveauregelung einmal durchführen. Vorgeschrieben ist nämlich zwar eine 
automatische Leuchtweitenregulierung, aber nicht unbedingt eine 
dynamische - das ist ein großer Unterschied. "Automatisch" ist nämlich 
auch der einmalige Abgleich

So um 2002-2005 herum gab's intensive Diskussionen um blendende 
Xenon-Scheinwerfer und da wurde der Unterschied zwischen einmaliger 
automatischer Einstellung und ständiger dynamischer Nachregelung auch 
klar herausgestellt. Dass bei aktuellen Fahrzeugen solche Sparversionen 
nicht mehr eingebaut werden ist schon klar, aber die alten Fahrzeuge 
verschwinden dadurch nicht spontan in einem schwarzen Loch. In der 
ANfangszeit des Xenon-Booms gab's sogar Fahrzeuge mit Xenon und 
automatischer LWR, die trotzdem noch manuell mit dem altbekannten 
Rädchen am Lichtschalter nachgestellt werden konnten...

Das mit "Keine Ahnung haben" gebe ich daher unbenutzt zurück.

von Mani W. (e-doc)


Angehängte Dateien:

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Hier meine Lösung, ein Laufschriftmodul von C und wenn Mann/Frau
einschaltet, dann gibt es erst mal eine Art Bremslicht...

Ich habe mal "Polizei - bitte folgen" eingegeben, kommt gut rüber
am Heck des Wagens bzw. durch die Heckscheibe - aber natürlich
verboten.

Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu
verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch
verhält???


Und ich hoffe, das Video passt...


Liebe Grüsse
Mani

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Mani W. schrieb:

> Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu
> verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch
> verhält???

Im Zweifelsfall Nötigung und Eingriff in den Straßenverkehr.
Verkehrschilder darf man ja auch nicht von allein in die Landschaft 
pappen.

Aber deine Idee hatte ich auch schon, vor 20 Jahren.
So mit vorbelegten Tasten wie Stefan Raab sie hat:
Sie blenden, Fernlicht aus!
Es regnet, Licht an!
Bitte Abstand halten!
Achtung Blitzer voraus!
Wild voraus!
Blinker aus!
Blinker benutzen!

und

Was guckst du?    -----  ;) Spässgen
oder
Zu mir oder zu dir?

von Mani W. (e-doc)


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Was guckst Du? Du bist zu nah am Arsch!

von Timm T. (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu
> verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch
> verhält???

Ja.

von Hans E. (hans_e)


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Oder folgender Text:
"Hetz mich nicht!" Habe ich neulich mal als Schriftzug auf einer 
Heckscheibe gelesen.

von Mani W. (e-doc)


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Ich bremse auch für Vögel!

von Magic S. (magic_smoke)


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Ich bremse auch für Tiere ... haben Sie schon mal einen drei 
Quadratmeter großen Igel gesehen? Da müssen Sie schon ein paar Mal vor- 
und zurücksetzen, damit Sie den auf diese Größe gewalzt bekommen!

Wenn mir jemand mit Fernlicht so dicht auffährt, daß er eine Laufschrift 
hinten im Auto lesen könnte, bestünde bei mir dringender Gesprächsbedarf 
mit diesem Verkehrsteilnehmer...

von J. A. (gajk)


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Mani W. schrieb:

> Aber die Frage wäre jetzt, ist es verboten eine Laufschrift zu
> verwenden, die den Nachfahrenden erinnert, dass er sich falsch
> verhält???
>
> Und ich hoffe, das Video passt...
>
> Liebe Grüsse
> Mani

Würden wir natürlich alle gerne machen - doch eigentlich sollte es die 
Aufgabe des Fahrers sein, sich SELBST richtig zu verhalten und das 
Ahnden der Dummheit anderer den Behörden zu überlassen.

von Stefan M. (derwisch)


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magic s. schrieb:
> Wenn mir jemand mit Fernlicht so dicht auffährt, daß er eine Laufschrift
> hinten im Auto lesen könnte, bestünde bei mir dringender Gesprächsbedarf
> mit diesem Verkehrsteilnehmer...

Und auch bei Tag, ohne Fernlicht.
Wenn man über Land fährt kann man ja hin und wieder den Strassenverlauf 
voraus über eine längere Strecke sehen.

Oft sieht man dann eine kleine Kolonne von PKW, die auf der sonst leeren 
Straße dennoch dicht an dicht wie eine Perlenschnur hintereinander her 
fahren.
Scheinbar ist sogar fast eine Mehrheit völlig Gedankenlos unterwegs.

: Bearbeitet durch User
von Magic S. (magic_smoke)


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Massendynamisches Problem. :)

Bei mir ist das z.B. so, daß ich auf einer 60er Strecke auch gerne mal 
70 oder 75 fahre wenn die Verhältnisse gut und die Straße leer ist. 
Laufe ich dabei auf ein anderes Auto auf was minimal langsamer fährt als 
ich, sehe ich keinen Grund, es bei 70 oder so zu überholen. Also bleib 
ich halt dahinter.

von Icke ®. (49636b65)


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J. A. schrieb:
> doch eigentlich sollte es die
> Aufgabe des Fahrers sein, sich SELBST richtig zu verhalten und das
> Ahnden der Dummheit anderer den Behörden zu überlassen.

MegaLOL... wo lebst du denn? Die Behörden ahnden nur dann, wenn es sich 
für die Kommunen finzanziell lohnt oder wenn sie zufällig 
Verkehrsübertretungen beobachten. Während für Tempo- oder Parkverstöße 
Heerscharen an Blitzern und Knöllchentanten beschäftigt werden, findet 
ein Überwachung anderer, die Verkehrssicherheit signifikant 
beeinträchtigender Verstöße nur in verschwindend geringem Maße statt. 
Nennenswert sind allenfalls noch nächtliche Alkoholkontrollen der 
Polizei. Schwerwiegendes Fehlverhalten wie Vorfahrtsmißachtung, 
Drängelei, riskante Spurwechsel u.s.w. wird dagegen überhaupt nicht 
gezielt verfolgt, obwohl als Unfallursache statistisch mindestens 
genauso relevant wie unangepaßte Geschwindigkeit:

http://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/421585/

Alles andere interessiert absolut KEIN Schwein, wenn es nicht im Rahmen 
"allgemeiner Verkehrskontrollen" nebensächlich mit auffällt UND ein 
Bußgeld wert ist.

von J. A. (gajk)


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Icke ®. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> doch eigentlich sollte es die
>> Aufgabe des Fahrers sein, sich SELBST richtig zu verhalten und das
>> Ahnden der Dummheit anderer den Behörden zu überlassen.
>
> MegaLOL... wo lebst du denn? Die Behörden ahnden nur dann, wenn es sich
> für die Kommunen finzanziell lohnt oder wenn sie zufällig
> Verkehrsübertretungen beobachten.

...und drum nimmst du schon mal nen Block zum Autonummeraufschreiben mit 
und  meinst, jetzt selber für die Verkehrsüberwachung zuständig zu sein.

Viel Spaß beim Verkehrsrichter! ...wenn du z. B. feststellst, dass der 
Abstand deines Hintermanns für 120 kmh viel zu gering ist und du dann 
deine Geschwindigkeit dem Abstand "anpasst"...

von Stefan M. (derwisch)


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magic s. schrieb:
> Also bleib
> ich halt dahinter.

Geht ja auch, dann aber mit einem gesunden Sicherheitsabstand.
Viele fahren in so einer Situation fast in den Kofferraum des 
Vordermanns.

von Icke ®. (49636b65)


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J. A. schrieb:
> ...und drum nimmst du schon mal nen Block zum Autonummeraufschreiben mit
> und  meinst, jetzt selber für die Verkehrsüberwachung zuständig zu sein.

Ich muß nix aufschreiben, das macht die Dashcam. Die ist aber nur für 
den Ernstfall gedacht, nicht zum Verpetzen. Ich heiße nicht 
Knöllchen-Horst.

> Viel Spaß beim Verkehrsrichter! ...wenn du z. B. feststellst, dass der
> Abstand deines Hintermanns für 120 kmh viel zu gering ist und du dann
> deine Geschwindigkeit dem Abstand "anpasst"...

Wenn ich merke, daß der Hintermann bewußt drängelt, passe ich sehr wohl 
meine Geschwindigkeit an. Indem ich langsam vom Gas gehe. Manche 
begreifen die Geste, manche aber auch nicht. Letztere müssen dann eben 
noch mehr Zeit mitbringen.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Icke ®. schrieb:
> Schwerwiegendes Fehlverhalten wie Vorfahrtsmißachtung,
> Drängelei, riskante Spurwechsel u.s.w. wird dagegen überhaupt nicht
> gezielt verfolgt, obwohl als Unfallursache statistisch mindestens
> genauso relevant wie unangepaßte Geschwindigkeit:

ist aber Messtechnisch deutlich schwieriger zu erfassen als

> Tempo- oder Parkverstöße

Und wahrscheinlich auch wahrscheinlichkeitstechnisch schwieriger.

von Paul B. (paul_baumann)


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Eine Dräglerkamera finde ich vernünftig:
https://www.youtube.com/watch?v=FbS0glB4X3o

MfG Paul

von Icke ®. (49636b65)


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Vlad T. schrieb:
> ist aber Messtechnisch deutlich schwieriger zu erfassen als

Ja sicher. Da ist personeller Aufwand erforderlich. Aber der wird bei 
Lasermessungen auch getrieben.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Icke ®. schrieb:
> Ja sicher. Da ist personeller Aufwand erforderlich. Aber der wird bei
> Lasermessungen auch getrieben.

nicht nur das. Die Wahrscheinlichkeit, das jemand gerade da drängelt, wo 
du "misst" ist wahrscheinlich viel geringer, als, dass da jemand zu 
schnell vorbei fährt.
Jemanden beim drängeln zu erwischen ist viel unwahrscheinlicher, als ihn 
beim zu schnell fahren zu erwischen.
Da aber es bei den Personen sicher eine große Schnittmenge gibt, ist es 
wahrscheinlich besser zu versuchen die Leute über die Raserei zu 
bekommen.

von Icke ®. (49636b65)


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Vlad T. schrieb:
> Jemanden beim drängeln zu erwischen ist viel unwahrscheinlicher, als ihn
> beim zu schnell fahren zu erwischen.

Klar. Aber es ist auch sehr viel wahrscheinlicher, daß Personen zu 
Schaden kommen oder gar getötet werden, weil jemand die Vorfahrt 
mißachtet oder beim Abbiegen Fußgänger/Radfahrer über den Haufen fährt, 
als wenn er 10 km/h zu schnell fährt. In der Realität sind die 
allermeisten Temposünder nämlich gar nicht die berüchtigten Raser, 
sondern überschreiten das Limit nur in einem Bereich, der die 
Unfallgefahr unwesentlich erhöht. Dennoch beschränken sich die 
Überwachungsmaßnahmen hauptsächlich auf Geschwindigkeit, während 
notorische Vorfahrtsmißachter nur selten belangt werden, obwohl gerade 
sie für einen erheblichen Teil der Unfälle verantwortlich sind. Für mich 
ein klares Indiz, daß Verkehrsüberwachung in erster Linie der 
Geldeinnahnme dient und nur sekundär der Verkehrssicherheit.

von Ernst O. (ernstj)


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Ich frage mich, ob bei den amtlichen Vorschriften berücksichtigt wird, 
dass wir mehrspurige Strassen haben. Ich höre immer nur davon, dass 
Entgegenkommendde und Vorausfahrende nicht geblendet werden sollen. Und 
was ist mit versetzt Vorausfahrenden?

Meine Beobachtung: dreispurige Autobahn, flüssiger Verkehr, alle drei 
Spuren befahren, kaum Geschwindigkeitsunterschiede. Auf der mittleren 
Spur ein Lichtmonster. Die Fahrzeuge, die im Schweinwerferlicht rechts 
und links vor ihm fuhren, verloren offensichtlich die Orientierung und 
irrten in Schlangenlinien kreuz und quer über die Fahrbahnen. War das 
Lichtmonster vorbei, war alles wieder in Ordnung.

Ich frage mich, ob die automatische Verkehrszeichenerkennung so viel 
Licht erfordert?

von J.-u. G. (juwe)


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Ernst O. schrieb:
> Ich höre immer nur davon, dass
> Entgegenkommendde und Vorausfahrende nicht geblendet werden sollen. Und
> was ist mit versetzt Vorausfahrenden?

Versetzt Vorausfahrende sind auch Vorausfahrende und sollen nicht 
geblendet werden.

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Als Radfahrer habe ich eine billige Lampe aus China mit Cree XP-5 dran. 
Da sieht man was und mit Zoom blende Ich keinen. Ist verboten, war der 
Polizei aber wurscht. Genauso wie meine blinkende Rückleuchte, die nicht 
vorhandenen Reflektoren usw. Ist halt ein Mountainbike.
Wenn ich ernsthaft vorhätte jemanden zu blenden würde ich mir eine 
MyTinySun oder gleich einen Eigenbau auf die Stirn packen, dann sehe ICH 
was und sonst keiner.

Als Rollerfahrer habe ich meinen Scheinwerfer hoch eingestellt und eine 
Nightbreaker drin. Da sieht man sonst nichts. Wenn einer kommt blende 
ich auch ab, ich habe es nicht eilig. Wenn der andere allerdings auch 
nach dem Lichthupen keine Anstalten macht abzublenden wird wieder 
aufgeblendet. Sein Pech.

Was mich mehr nervt sind "auf Teufel komm raus"-Überholer, die sich mit 
20 cm vorbeiquetschen wenn du Rad fährst. Da habe ich oft die Versuchung 
demjenigen einen Aufkleber auf die Scheibe zu pappen.

von Matthias S. (da_user)


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Icke ®. schrieb:
> Ich muß nix aufschreiben, das macht die Dashcam. Die ist aber nur für
> den Ernstfall gedacht, nicht zum Verpetzen.

Leider aber trotzdem illegal. Dadurch darfst du die Aufnahmen nicht vor 
Gericht als Beweismittel vorbringen, um deinen Auffahrer die Schuld zu 
beweisen.

Aber sowohl dieser, als auch die Staatsanwaltschaft dürfen die Aufnahmen 
vor Gericht bringen, um dir das illegale Mitfilmen des Straßenverkehrs 
nachzuweisen.

Zum besseren Nachvollziehen: Auch Zivilstreifen dürfen ihre Kameras erst 
einschalten, wenn ein Vergehen beobachtet wurde.

*) ich nix Anwalt, obiges beschreibt persönliche Meinung.

Ich wäre übrigens für mehr Zivilstreifen auf Landstraßen. Heute wieder 
zwei Kandidaten gehabt, der eine Überholt zigmal nach dem Motto "der 
Gegenverkehr bremst schon" (was ihm auch einige Lichthupen eingebracht 
hat), die andere fährt ohne Überholabsicht mit gefühlt 5m Abstand hinter 
mir her.

von Icke ®. (49636b65)


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Matthias S. schrieb:
> Leider aber trotzdem illegal. Dadurch darfst du die Aufnahmen nicht vor
> Gericht als Beweismittel vorbringen, um deinen Auffahrer die Schuld zu
> beweisen.

Dashcams sind trotz strittiger Rechtslage (noch) nicht verboten. Was ich 
NICHT darf, ist das Filmmaterial an Dritte weiterzugeben (auch nicht der 
Polizei) oder zu veröffentlichen. Dennoch KANN (nicht MUSS) ein Richter 
den Film als Beweísmittel zulassen. Mir kann also nicht schlimmeres 
passieren, als daß die Aufzeichnung nutzlos ist. Aber lieber haben als 
hätte gehabt.

von Stephan S. (outsider)


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Da gab es ein nettes Urteil:

http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1030116.html

Wenn mehrere Gerichte dem folgen, ist das wie eine Erlaubnis sie zu 
nutzen. Sie zeichnet eh immer in einstellbaren Blöcken von z.B. 1, 2, 5 
oder 10 Minuten auf. Man gibt beim Rechtsstreit einfach nur die Blöcke 
ab auf denen der Verstoß zu sehen, denn man hat ja eh erst eingeschaltet 
als einem der Gegner schon durch vorherige Verstöße aufgefallen ist...

Und das Teil immer laufen zu lassen ist auch nichts illegales. Genauso 
wenig wie es verboten ist im öffentlichen Raum Fotos oder Videos zu 
machen. Solange man später nicht Material veröffentlicht in dem 
Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Letzteres dürfen scheinbar nur Zeitung und Fernsehen, die gleich nach 
nem Unfall da sind und das Opfer später abbilden, oder z.B. bei einem 
Wohnungsbrand im Erdgeschoss mal einfach Bildmaterial erstellen indem 
sie die Kamera ins Fenster rein halten während das Opfer gerade vom 
Notarzt auf dem Gehsteig behandelt wird und um sein Leben ringt. So 
geschehen beim Wohnungsbrand neben mir. DIE müsste man mal für ihr 
Verhalten bestrafen.

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Da kann man sich aber auch ein schönes Eigentor schießen: Wenn man 
selber einen Unfall verursacht kann die Polizei die Dashcam als 
Beweismittel einsacken.

von Stephan S. (outsider)


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Können sie gerne machen. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, muss ich 
auch dazu stehen. Trotzdem würde ich (wenn ich noch dazu in der Lage 
bin) die µSD Karte nach einem Ereignis entfernen und erst selbst sichten 
um nicht der Behördenwillkür ausgeliefert zu sein.

Zum eigentlichen Thema: ich fahre dann auch immer so langsam bis ich 
schlussendlich überholt werde. Die Leute checken es einfach nicht dass 
bei ihnen was nicht stimmt. Die fahren weiter mit aufgeblendetem Licht, 
falsch eingestelltem Licht oder Nebelschlussleuchte. Wirklich schade 
dass es keine Möglichkeit gibt wie die Eingangs erwähnte Schrift mit der 
man dem Hinterherfahrenden im Klartext mitteilen kann was das Problem 
ist.

Aber wie schon jemand anderes hier gesagt hat: viele wissen sogar was 
sie falsch machen und halten sich absichtlich nicht an Regeln weil sie 
meinen sie wüssten es besser. In dem Fall würde ich mich echt über mehr 
Kontrollen freuen. Auch im Falle der überholenden LKW. Generelles 
Überholverbot für LKW zu fordern ist totaler Unsinn. Einer fährt 
irgendwo zwischen München und Hamburg nur 60 und dann müssen alle 
anderen das auch tun? Unsinn! Eigentlich passen die Gesetze wie sie 
sind: Überholen darf man nur wenn man den Überholvorgang in einer 
angemessenen Zeit abschließen kann und andere nicht unverhältnismäßig 
behindert. Würden sich alle dran halten, wäre ein Überholverbot 
überhaupt nicht nötig. Es müsste eben einfach besser durchgesetzt 
werden. Aber bei den lächerlichen Strafen in Deutschland interessiert es 
halt keinen und dann wird eben bei 0,5 km/h Geschwindigkeitsüberschuss 
angesetzt zu überholen. Die 0,5 km/h kann der rumänische LKW eh nur mehr 
weil er nicht wie der zu überholende deutsche LKW den Begrenzer hat. 
Wenn dann 1% Steigung kommen, hängt er daneben, weil seine Leistung 
nicht ausreicht um die Geschwindigkeit zu halten.

Ich finde da sollte auch der zu überholende Fahrer mitspielen (auch wenn 
er nichts dafür kann) und einfach mal 5 km/h langsamer fahren um das 
Drama zu beenden. Er büßt dabei auf die Gesamtfahrzeit nur Sekunden ein. 
Aber scheinbar treffen in so einem Moment dann immer 2 Sturköpfe 
aufeinander.

Bei all der Elektronik in den PKW frage ich mich eh warum nicht mal was 
wirklich sinnvolles kommt. So viele dämliche Assistenten sind 
mittlerweile verfügbar. Warum nicht einer der mich darauf aufmerksam 
macht wenn ich einen Fehler mache? Ich will doch gar nicht zu schnell 
fahren oder im Überholverbot überholen. Ich würde sogar akzeptieren, 
dass ich automatisch ne Strafe bekomme, wenn ich es dann bewusst 
trotzdem tun würde. Wenn alle so ein System hätten, wären alle Probleme 
beseitigt. Vorausgesetzt das System würde wirklich zuverlässig 
funktionieren. Vielleicht noch mit einer zusätzlichen Log Funktion, dass 
man bei Streitfällen hinterher Fehler des Systems belegen kann.

von Mani W. (e-doc)


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Trotzdem baue ich meine Anzeige ein, und wenn die Zivilpolizei
dahinter fährt, dann war sie zu dicht am Heck ( 5 mal erlebt),
und ich glaube nicht, dass ich wegen "Abstand halten" angezeigt werde...

Vielleicht wegen der "Nötigung"?

von Stephan S. (outsider)


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Vielleicht noch ein "Bitte" davor? :-)

von Mani W. (e-doc)


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Stephan S. schrieb:
> Vielleicht noch ein "Bitte" davor? :-)

Gute Idee, werde ich als Einleitung zur Nötigung nutzen...

von Lutz H. (luhe)


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Mani W. schrieb:
> Und jetzt ist auch wieder die Zeit der dunkel bekleideten Fussgänger
> ohne Warnweste...

Dafür ist der Hund beleuchtet. Sensoren für die Hunde, damit diese von 
autonomen Autos erkannt werden, sind noch nicht im Handel?

von Mani W. (e-doc)


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Lutz H. schrieb:
> Dafür ist der Hund beleuchtet. Sensoren für die Hunde, damit diese von
> autonomen Autos erkannt werden, sind noch nicht im Handel?

Interessant wäre, wenn Idioten, die ihren Hund führen, auch im Dunkeln
blinken würden...

: Bearbeitet durch User
von Asko B. (dg2brs)


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Paul B. schrieb:
> Eine Dräglerkamera finde ich vernünftig:

Hier mal das Gegenteil:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=uefZgXO1jrE
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=xPvjb4HQ64s

Auch das ist voellig Hirnlos und Saugefaehrlich.

Gruss Asko.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Asko B. schrieb:
> Auch das ist voellig Hirnlos und Saugefaehrlich.

Da stimm ih dir völlig zu

> Hier mal das Gegenteil:
> Youtube-Video "Vom Mercedes PKW auf der A6 LKW Ausgebremst  Idiot 1"
> Youtube-Video "Vom Mercedes PKW auf der A6 LKW Ausgebremst  Idiot 2"

Mit der Veröffentlichung der Videos mit unverpixelten Kennzeichnen wäre 
ich jedoch sehr vorsichtig.

von Asko B. (dg2brs)


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Vlad T. schrieb:
> Mit der Veröffentlichung der Videos mit unverpixelten Kennzeichnen wäre
> ich jedoch sehr vorsichtig.

Ich bin durch das Youtube-Video von Paul auf die Videos
gestossen. Von mir sind die also nicht.
Wer aber schon mal "auf dem Bock" gesessen hat, kennt
solche Idioten.
Noch gravierender ist es, wenn man einen "Hauber" faehrt,
dann hilft nur noch eine Vollbremsung um den PKW wieder
zu Gesicht zu bekommen und/oder etwa schlimmeres zu verhindern.

Gruss Asko.

von Icke ®. (49636b65)


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Asko B. schrieb:
> Wer aber schon mal "auf dem Bock" gesessen hat, kennt
> solche Idioten.

Ja allerdings. Jedoch fordern viele LKW-Fahrer solches Verhalten 
geradezu heraus. In dem Video ist nicht zu sehen, was der Provokation 
vorausging. Es muß aber was gewesen sein, sonst hätte der Benzfahrer 
nicht so verärgert reagiert. Als ich seinerzeit (Anfang der 90er) noch 
selbst "auf dem Bock" saß, galten gewisse ungeschriebene Regeln. Zum 
Beispiel, daß Tempoüberschreitungen bis zu 10km/h, also gefahrene 90 auf 
der Autobahn, von der Polizei geduldet werden, aber nicht mehr. Und 
auch, daß beim Überholen PKW-Fahrer nicht ausgebremst werden. Es wurde 
nicht einfach rücksichtlos rübergezogen, wie das heutzutage eher Regel 
als Ausnahme ist. Die Fahrgeschwindigkeit der LKWs liegt inzwischen bei 
95-100km/h, was angesichts der Begrenzerpflicht eigentlich gar nicht 
möglich sein dürfte. Und dann wird eben mit minimalstem Tempounterschied 
kilometerlang die Überholspur blockiert. Klar, daß die PKW-Fahrer 
angepißt sind. Was natürlich solche Ausbremsmanöver trotzdem nicht 
rechtfertigt.
In dem Video ist außerdem klar erkennbar, daß der LKW-Fahrer ein 
Überholverbot ignoriert und daß eine Fahrbahnverengung angekündigt wird. 
Üblicherweise sind solche Engstellen schon weit vorher ausgeschildert, 
trotzdem muß er unbedingt noch an seinem Kollegen vorbei. Er soll sich 
also bitte selbst an die Nase fassen.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Michael B. schrieb:
> Wäre eine Anzeigetafel "Bitte Fernlicht Ausschalten" hier sinnvoll?

Nein, es ist ja Abblendlicht.

Nur ein Gesetz, welches die maximale Höhe der Scheinwerfer auf 50cm über 
dem Boden einschränkt. Blöderweise stand im Gesetz früher nur eine 
minimale Höhe (weswegen es auch Klappscheinwerfer bei niedrigen Autos 
gab).

Was meinst du, wie mich in meinem flachen Wagen (mit Klappscheinwerfern) 
alle hinter einem fahrenden SUV und Mopeds und Kleintransporter nerven.

Die leuchten mir direkt voll ins Auge.

Interessanterweise sind Busse und richtige Lastwagen problemlos, die 
haben die Scheinwerfer meist in der Stossstange. Es gfht also, Rücksicht 
auf Sportwagen zu nehmen, wenn man als Autokonstrukteur nicht so doof 
ist.

Matthias L. schrieb:
> So um 2002-2005 herum gab's intensive Diskussionen um blendende
> Xenon-Scheinwerfer

Es gibt keine nicht-blendenden Xenons:

Alle liefern mehr Licht ohne daß einer der Konstrukteure in seinem Leben 
schon mal bemerkt hätte, daß bei Regen die Fahrbahn das ganze licht 
direkt ins Auge des Gegenverkehrs lenkt, der dann blind fährt, egal wie 
gut das Abblendlicht funktioniert.

: Bearbeitet durch User
von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Michael B. schrieb:
> Nur ein Gesetz, welches die maximale Höhe der Scheinwerfer auf 50cm über
> dem Boden einschränkt

was ist das denn für ein Blödsinn? damit hast du maximale Sichtweite bei 
Abblendlicht von 50m, effektiv also vielleicht die Möglichkeit am Rande 
stehendes Wild bis 30m zu erkennen, wenn überhaupt - das ist bei 
normalem Abblendlicht ja schon fast nicht möglich.

Wenn du so eine flache Karre fahren musst, mach das halt am Tag. Ein 
Sportwagen, das sagt der Name ja schon, für den Sport gemacht und nicht 
für den Alltag. Oder investier halt in elektrochromatische Spiegel.

Scheinwerfer auf Höhe 50cm scheint schon sehr exotisch zu sein, zumal 
das nach ECE R48 und STVZO §50 die Mindestanbauhöhe (Unterkante Spiegel 
-> also Hauptlichtaustritt definit höher) ist, von der ich auch nix 
gefunden habe, dass dies nicht mehr so sei


Edit:
vielleicht können die, die negativ bewerten das begründen.
Mir jedenfalls ist unklar, wie ich mir ein Auto aussuchen kann, was 
offensichtliche Nachteile hat und dann fordere, die Verkehrssicherheit 
für alle gesetzlich einzuschränken, nur damit meine Nachteile gemindert 
werden (die noch dazu ganz einfach mit selbst-abdimmenden Spiegeln zu 
mindern wären).

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Michael B. schrieb:

> Es gibt keine nicht-blendenden Xenons:
>
> Alle liefern mehr Licht ohne daß einer der Konstrukteure in seinem Leben
> schon mal bemerkt hätte, daß bei Regen die Fahrbahn das ganze licht
> direkt ins Auge des Gegenverkehrs lenkt, der dann blind fährt, egal wie
> gut das Abblendlicht funktioniert.

Entsprechende Artikel in den VDI-Nachrichten habe ich dann auch schon 
mal mit ähnlich bissigen Leserbriefen kommentiert. Es kam dann die 
Antwort des Journalisten, dass man an die Möglichkeit "blenden" noch nie 
gedacht hat.

Vielleicht sind ja auch alle Konstrukteure in der Software-Abteilung 
gewesen...

: Bearbeitet durch User
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