Ich moechte in einem Keller eine Steckdose und Licht installieren. Fuer das ganze Haus gibt es einen Raum mit den Zaehlern fuer jede Wohnung, nichts weiter. Davor ist nur die 3-Phasen-Trennung, der Rest ist in den Wohnungen selbst. Nun geht es darum wie der Strom abgezweigt werden darf Kann man an den "eigenen" Zaehler gehen, oder muss man in seinem Keller einen eigenen Zaehler installieren, was kein Problem ist, die paar Euro sind da und den Strom vom Allgemeinstrom abgreifen. Also vom Hausstromzaehler. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das es in einem Mietshaus Vorschrift ist, einen eigenen Zaehler im Mietshaus-Keller zu installieren. wie gesagt, ich "meine gelesen zu haben". Ich persoenlich war nie Mieter, daher kenne ich das nicht. Naja, Studentenwohnheim, aber das zaehlt ja wohl garnicht, da ging das mit Kabeltrommel. Allgemeinstrom Abgriff ist kaum moeglich, da die Leitungen viel zu lang sind (ca. 50m). Am Ende koennte man das nur noch mit vielleicht 1kW belasten. Unbrauchbar. Jede ordentliche Bohrmaschine hat mehr Leistung. Vorweg, Meinungen interesieren mich nicht, klingt bloede, aber es geht um Sicherheit und Gesetze, da sind Meinungen nun mal uninteressant. Ideal waere es, wenn jemand die aktuellen Vorschriften fuer sowas kennt oder einen Link hat, was man darf und was nicht. VDE hat damit wohl nichts am Hut, oder ? Ich denke das wird wohl irgendein Mietergesetz sein.
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Falls Du ein Elektriker bist, darfst an Deinem Zähler etwas anschließen - aber nur wenn Du keine der Plomben verletzt.
Task78 schrieb: > Falls Du ein Elektriker bist, darfst an Deinem Zähler etwas anschließen > - aber nur wenn Du keine der Plomben verletzt Hm, die alten schwarzen Zähler haben ihre Klemmen für ungezählten (=Eingang) und gezählten (=Ausgang) Strom an der Unterkante - und da ist immer verplombt. daraus folgt: lass dir von einem zugelassenen Elektriker deines Energieversorgers HINTER deinem persönlichen ofiziellen Zähler eine Unterverteilung einrichten: Nach links gehts 3-phasig hoch zu deiner Wohnung, und nach rechts gehts in deinen eigenen Vorrats-Keller, mit seperatem Trennschalter, FI, Sicherung (=Leitungs-Schutzschalter) und alles was dazu gehört. Ob du das ein- oder dreiphasig benötigst bleibt dir überlassen. Der Elektriker muß die Plomben aufmachen (um dich am gezählten Strom=hinterm Zähler) anschließen zu können, und auch wieder verplomben. Das Kabel vom Zähler bis in deinen Keller hinein kannst du selbst montieren, ebenso wenn du das kannst, den Unterverteiler aufbauen. Falls du in deinem Keller noch zur eigenen Kontrolle einen eigenen Unter-Zähler istallieren möchtest (um zu wissen was deine Bohrmaschine so braucht), kannst du das auch machen. Ach ja, Der Eigentümer muß natürlich auch zustimmen zu deinem Bauvorhaben.
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Ohne Zustimmung des Eigentümers bzw der Eigentümerversammlung solltest du das sein lassen. In vielen Wohnkomplexen darf ein Eigentümer noch nicht mal ohne Erlaubnis der Eigentümerversammlung Blumenkästen an den Balkon hängen.
Wenn der obere Anschlussraum min. 30cm hoch ist dürfen dort 3Stromkreis Sicherungen bis 6 TE installiert werden. Hier würde sich ein FI/Ls anbieten. Das und alles andere sind aber Arbeiten für eine Fachkraft, diese sollte sich alles einmal anschauen und dann ein Angebot machen. Muss auch mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Barney G. schrieb: > Ich moechte in einem Keller eine Steckdose und Licht installieren. Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen. Installiere sie nicht selbst, denn Du hast Anspruch darauf, daß der Keller beleuchtbar ist. Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter installieren. MfG Paul
Paul B. schrieb: > Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen. nach welcher Vorschrift? unser Haus wurde 1974 offensichtlich unter Missachtung dieser Vorschrift gebaut, oder so eine Vorschrift existiert nicht. Der Kellergang ist beleuchtet, der Keller der einzelnen Parteien nicht, und nicht mal bestromt. Ein Nachbar hat seine TK Truhe im Keller, auf die Frage ob er den Hausstrom angezapft hat meine er nein, angeblich kommt der Strom aus seiner Wohnung über seinen Zähler, er wohnt direkt darüber, muss ich nun mal glauben da ich keinen Durchsuchungsbeschluß erwirkt habe. Mein Keller bekommt Licht vom Hausstrom, selber gelegt weil ja dort auch die Sprechanlagenverteilung für alle ist und damit der Service Mensch was sieht. Barney G. schrieb: > Vorweg, Meinungen interesieren mich nicht, klingt bloede, aber es geht > um Sicherheit und Gesetze, da sind Meinungen nun mal uninteressant. dann könntest du dir folgende Fragen doch selbst beantworten: Barney G. schrieb: > Nun geht es darum wie der Strom abgezweigt werden darf Gar nicht, du darfst an Hausanlagen nur fummeln wenn du eine Genehmigung hast. Genehmigung erteilt der Eigentümer der Leitung und der Installation so er berechtigt ist, evtl. sprechen ja versicherungstechnische Gründe dagegen. Genehmigung erteilt die Eigentümergemmeinschaft, so sie dazu berechtigt ist, s.o. Barney G. schrieb: > Kann man an den "eigenen" Zaehler gehen, kann man? du fragtest aber nicht nach Meinungen! Gesetze kannst du nachlesen. Barney G. schrieb: > oder muss man in seinem Keller > einen eigenen Zaehler installieren, was kein Problem ist gehört das zum normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache? oder bohrst du evtl. als Eigentümer in Sondereigentum? freihängende Zähler sind IMHO nicht erlaubt. Barney G. schrieb: > den Strom vom Allgemeinstrom abgreifen ist das nicht Diebstahl, Stromklau, kannst du selber nachlesen!
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Paul B. schrieb: > Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter > installieren. Bringt vor allem Freude, wenn das Licht über den Gemeinschaftsstrom abgerechnet wird, was wohl bei 80-95% der Mehrfamilienhäuser so sein wird. Der Vermieter wird sich freuen, wenn er spätestens bei der nächsten Eigentümerversammlung angegiftet wird oder schon vorher ein Schreiben der Hausverwaltung incl. Fristsetzung zur Beseitigung erhält.
Paul B. schrieb: > Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter > installieren. ist das eine Aufforderung zum Stromdiebstahl zu Lasten der Allgemeinheit?
Ich habe bei unserem anderen Miethaus vorletztes Jahr mal den Elektriker durch die Keller geschickt, um angefallenen Wildwuchs zu beseitigen und im Zweifel sauber und unabhängig zu dokumentieren. Dort hing an der Wand irgendein uralter ungeichter Zwischenzähler, der sich gottseidank als ungenutzt herausstellte. Aus Vermietersicht ist das mit potetiellen "Stromklauern" recht unschön, insbesondere wenn plötlich irgendwelche Gefriertruhen in den Kellern stehen, und andere Mietparteien beginnen, die Nebenkostenabrechnung über den allgemeinen Stromanteil infrage stellen wollen. In einem anderen Objekt haben wir dann im Rahmen von Sanierungsarbeiten in alle Kellerräume eigene Steckdosenleitungen vom Zählerkasten ziehen lasen. Bei unter 10WE ging das aber auch noch.. .Die Kosten waren uns lieber, als das alle paar Jahre mal wieder wer im geheimen bastelt. Grundsätzlich kann ich aber nur sagen : finger weg, Eigentümer befragen, schriftlich machen, und bei WEGs womöglich den Weg über die Eigentümerversamlung gehen, es gibt da immer irgendwelche Schiffsschaukelbremser, - ggfs. sogar mit Veto. Und nerv den Vermieter nicht zu sehr, der mag Dich sonst irgendwann nach der xten Extrawurst nicht mehr. viel Erfolg...
Joachim B. schrieb: > ist das eine Aufforderung zum Stromdiebstahl zu Lasten der > Allgemeinheit? Nein, das ist eine Aufforderung, die an den Vermieter von der Feuerwehr gestellt wurde und die dieser von einer Installationsfirma erfüllen ließ. Da sich die zentrale Verteilung (d.h. die Zähler der Mieter) in einem separaten Kellerraum befindet, war das nicht weiter aufwändig. Somit ist jede Kellerbeleuchtung beim jeweiligen Mieter abrechenbar und auf Wunsch wurde auch eine Steckdose insatlliert. MfG Paul ------------------------------------------------------------------------ -- Wenn Du etwas von mir willst, schreibe mich per PN an. Dann bekommst Du Nachricht -verlass Dich drauf. Gegen Stalker weiß ich mich zu wehren!
Paul B. schrieb: > Wenn Du etwas von mir willst, schreibe mich per PN an. ach ich will doch nix von dir Paul B. schrieb: > Gegen Stalker weiß ich mich zu wehren! ich stalke dich auch nicht, nur warum du so verkürzt schreibst weiss ich nicht. Ich fand es legitim darauf hinzuweisen das man nicht mal eben den Strom anzapfen darf, du hattest ja nur geschrieben: Paul B. schrieb: > Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen. ich fragte sogar nach wo das steht! keine Antwort. Du definierst ja nicht mal Keller, Kellergang, Mieterkeller. findest du deinen Beitrag hilfreich? (er war noch nicht mal lustig und manchmal schmunzel ich gerne über deine Witzchen) Paul B. schrieb: > Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter > installieren. also wie soll man das verstehen? du hast genau DU geschrieben zum TO ohne dich um irgendwelche Hemmnisse zu kümmern und da gibt es eine Menge, von der Zulässigkeit durch den Kellernutzer, bis über die Vorschriften wer an el.Anlagen überhaupt tätig werden darf, bis hin zum Verlust der Gebäudeversicherung was im Ernstfall auch ein Problem darstellt.