Forum: Haus & Smart Home Mietshaus Strom im Keller Zaehler


von Barney G. (fuzzel)


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Ich moechte in einem Keller eine Steckdose und Licht installieren.
Fuer das ganze Haus gibt es einen Raum mit den Zaehlern fuer jede 
Wohnung, nichts weiter. Davor ist nur die 3-Phasen-Trennung, der Rest 
ist in den Wohnungen selbst.

Nun geht es darum wie der Strom abgezweigt werden darf

Kann man an den "eigenen" Zaehler gehen, oder muss man in seinem Keller 
einen eigenen Zaehler installieren, was kein Problem ist, die paar Euro 
sind da und den Strom vom Allgemeinstrom abgreifen. Also vom 
Hausstromzaehler.
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das es in einem Mietshaus 
Vorschrift ist, einen eigenen Zaehler im Mietshaus-Keller zu 
installieren. wie gesagt, ich "meine gelesen zu haben". Ich persoenlich 
war nie Mieter, daher kenne ich das nicht. Naja, Studentenwohnheim, 
aber das zaehlt ja wohl garnicht, da ging das mit Kabeltrommel.

Allgemeinstrom Abgriff ist kaum moeglich, da die Leitungen viel zu lang 
sind (ca. 50m). Am Ende koennte man das nur noch mit vielleicht 1kW 
belasten. Unbrauchbar. Jede ordentliche Bohrmaschine hat mehr Leistung.

Vorweg, Meinungen interesieren mich nicht, klingt bloede, aber es geht 
um Sicherheit und Gesetze, da sind Meinungen nun mal uninteressant.

Ideal waere es, wenn jemand die aktuellen Vorschriften fuer sowas kennt 
oder einen Link hat, was man darf und was nicht.
VDE hat damit wohl nichts am Hut, oder ? Ich denke das wird wohl 
irgendein Mietergesetz sein.

: Gesperrt durch Moderator
von hinz (Gast)


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Alles für dich relevante steht in §13 NAV.

von Task78 (Gast)


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Falls Du ein Elektriker bist, darfst an Deinem Zähler etwas anschließen 
- aber nur wenn Du keine der Plomben verletzt.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Task78 schrieb:
> Falls Du ein Elektriker bist, darfst an Deinem Zähler etwas anschließen
> - aber nur wenn Du keine der Plomben verletzt

Hm, die alten schwarzen Zähler haben ihre Klemmen für ungezählten 
(=Eingang) und gezählten (=Ausgang) Strom an der Unterkante - und da ist 
immer verplombt.

daraus folgt: lass dir von einem zugelassenen Elektriker deines 
Energieversorgers HINTER deinem persönlichen ofiziellen Zähler eine 
Unterverteilung einrichten: Nach links gehts 3-phasig hoch zu deiner 
Wohnung, und nach rechts gehts in deinen eigenen Vorrats-Keller, mit 
seperatem Trennschalter, FI, Sicherung (=Leitungs-Schutzschalter) und 
alles was dazu gehört. Ob du das ein- oder dreiphasig benötigst bleibt 
dir überlassen. Der Elektriker muß die Plomben aufmachen (um dich am 
gezählten Strom=hinterm Zähler) anschließen zu können, und auch wieder 
verplomben.

Das Kabel vom Zähler bis in deinen Keller hinein kannst du selbst 
montieren, ebenso wenn du das kannst, den Unterverteiler aufbauen.

Falls du in deinem Keller noch zur eigenen Kontrolle einen eigenen 
Unter-Zähler istallieren möchtest (um zu wissen was deine Bohrmaschine 
so braucht), kannst du das auch machen.

Ach ja, Der Eigentümer muß natürlich auch zustimmen zu deinem 
Bauvorhaben.

: Bearbeitet durch User
von paul (Gast)


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Ohne Zustimmung des Eigentümers bzw der Eigentümerversammlung solltest 
du das sein lassen. In vielen Wohnkomplexen darf ein Eigentümer noch 
nicht mal ohne Erlaubnis der Eigentümerversammlung Blumenkästen an den 
Balkon hängen.

von bense2k (Gast)


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Wenn der obere Anschlussraum min. 30cm hoch ist dürfen dort 3Stromkreis 
Sicherungen bis 6 TE installiert werden. Hier würde sich ein FI/Ls 
anbieten. Das und alles andere sind aber Arbeiten für eine Fachkraft, 
diese sollte sich alles einmal anschauen und dann ein Angebot machen. 
Muss auch mit dem Vermieter abgestimmt werden.

von Paul B. (paul_baumann)


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Barney G. schrieb:
> Ich moechte in einem Keller eine Steckdose und Licht installieren.

Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen. Installiere sie 
nicht selbst, denn Du hast Anspruch darauf, daß der Keller beleuchtbar 
ist. Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter 
installieren.

MfG Paul

von Joachim B. (jar)


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Paul B. schrieb:
> Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen.

nach welcher Vorschrift?

unser Haus wurde 1974 offensichtlich unter Missachtung dieser Vorschrift 
gebaut, oder so eine Vorschrift existiert nicht. Der Kellergang ist 
beleuchtet, der Keller der einzelnen Parteien nicht, und nicht mal 
bestromt.

Ein Nachbar hat seine TK Truhe im Keller, auf die Frage ob er den 
Hausstrom angezapft hat meine er nein, angeblich kommt der Strom aus 
seiner Wohnung über seinen Zähler, er wohnt direkt darüber, muss ich nun 
mal glauben da ich keinen Durchsuchungsbeschluß erwirkt habe.

Mein Keller bekommt Licht vom Hausstrom, selber gelegt weil ja dort auch 
die Sprechanlagenverteilung für alle ist und damit der Service Mensch 
was sieht.

Barney G. schrieb:
> Vorweg, Meinungen interesieren mich nicht, klingt bloede, aber es geht
> um Sicherheit und Gesetze, da sind Meinungen nun mal uninteressant.

dann könntest du dir folgende Fragen doch selbst beantworten:

Barney G. schrieb:
> Nun geht es darum wie der Strom abgezweigt werden darf

Gar nicht, du darfst an Hausanlagen nur fummeln wenn du eine Genehmigung 
hast.
Genehmigung erteilt der Eigentümer der Leitung und der Installation so 
er berechtigt ist, evtl. sprechen ja versicherungstechnische Gründe 
dagegen.
Genehmigung erteilt die Eigentümergemmeinschaft, so sie dazu berechtigt 
ist, s.o.

Barney G. schrieb:
> Kann man an den "eigenen" Zaehler gehen,

kann man? du fragtest aber nicht nach Meinungen! Gesetze kannst du 
nachlesen.

Barney G. schrieb:
> oder muss man in seinem Keller
> einen eigenen Zaehler installieren, was kein Problem ist

gehört das zum normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache?
oder bohrst du evtl. als Eigentümer in Sondereigentum?
freihängende Zähler sind IMHO nicht erlaubt.

Barney G. schrieb:
> den Strom vom Allgemeinstrom abgreifen

ist das nicht Diebstahl, Stromklau, kannst du selber nachlesen!

: Bearbeitet durch User
von Der Andere (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter
> installieren.

Bringt vor allem Freude, wenn das Licht über den Gemeinschaftsstrom 
abgerechnet wird, was wohl bei 80-95% der Mehrfamilienhäuser so sein 
wird.

Der Vermieter wird sich freuen, wenn er spätestens bei der nächsten 
Eigentümerversammlung angegiftet wird oder schon vorher ein Schreiben 
der Hausverwaltung incl. Fristsetzung zur Beseitigung erhält.

von Joachim B. (jar)


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Paul B. schrieb:
> Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter
> installieren.

ist das eine Aufforderung zum Stromdiebstahl zu Lasten der 
Allgemeinheit?

von habe ich auch (Gast)


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Ich habe bei unserem anderen Miethaus vorletztes Jahr mal den Elektriker 
durch die Keller geschickt, um angefallenen Wildwuchs zu beseitigen und 
im Zweifel sauber und unabhängig zu dokumentieren. Dort hing an der Wand 
irgendein uralter ungeichter Zwischenzähler, der sich gottseidank als 
ungenutzt herausstellte.

Aus Vermietersicht ist das mit potetiellen "Stromklauern" recht unschön, 
insbesondere wenn plötlich irgendwelche Gefriertruhen in den Kellern 
stehen, und andere Mietparteien beginnen, die Nebenkostenabrechnung über 
den allgemeinen Stromanteil infrage stellen wollen.

In einem anderen Objekt haben wir dann im Rahmen von Sanierungsarbeiten 
in alle Kellerräume eigene Steckdosenleitungen vom Zählerkasten ziehen 
lasen. Bei unter 10WE ging das aber auch noch.. .Die Kosten waren uns 
lieber, als das alle paar Jahre mal wieder wer im geheimen bastelt.

Grundsätzlich kann ich aber nur sagen : finger weg, Eigentümer befragen, 
schriftlich machen, und bei WEGs womöglich den Weg über die 
Eigentümerversamlung gehen, es gibt da immer irgendwelche 
Schiffsschaukelbremser, - ggfs. sogar mit Veto.
Und nerv den Vermieter nicht zu sehr, der mag Dich sonst irgendwann nach 
der xten Extrawurst nicht mehr.

viel Erfolg...

von Paul B. (paul_baumann)


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Joachim B. schrieb:
> ist das eine Aufforderung zum Stromdiebstahl zu Lasten der
> Allgemeinheit?

Nein, das ist eine Aufforderung, die an den Vermieter von der Feuerwehr 
gestellt wurde und die dieser von einer Installationsfirma erfüllen 
ließ.
Da sich die zentrale Verteilung (d.h. die Zähler der Mieter) in einem 
separaten Kellerraum befindet, war das nicht weiter aufwändig. Somit ist 
jede Kellerbeleuchtung beim jeweiligen Mieter abrechenbar und auf Wunsch 
wurde auch eine Steckdose insatlliert.

MfG Paul
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Wenn Du etwas von mir willst, schreibe mich per PN an. Dann bekommst Du 
Nachricht -verlass Dich drauf. Gegen Stalker weiß ich mich zu wehren!

von Joachim B. (jar)


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Paul B. schrieb:
> Wenn Du etwas von mir willst, schreibe mich per PN an.

ach ich will doch nix von dir

Paul B. schrieb:
> Gegen Stalker weiß ich mich zu wehren!

ich stalke dich auch nicht, nur warum du so verkürzt schreibst weiss ich 
nicht.

Ich fand es legitim darauf hinzuweisen das man nicht mal eben den Strom 
anzapfen darf, du hattest ja nur geschrieben:

Paul B. schrieb:
> Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen.

ich fragte sogar nach wo das steht! keine Antwort.
Du definierst ja nicht mal Keller, Kellergang, Mieterkeller.

findest du deinen Beitrag hilfreich? (er war noch nicht mal lustig und 
manchmal schmunzel ich gerne über deine Witzchen)

Paul B. schrieb:
> Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter
> installieren.

also wie soll man das verstehen? du hast genau DU geschrieben zum TO 
ohne dich um irgendwelche Hemmnisse zu kümmern und da gibt es eine 
Menge, von der Zulässigkeit durch den Kellernutzer, bis über die 
Vorschriften wer an el.Anlagen überhaupt tätig werden darf, bis hin zum 
Verlust der Gebäudeversicherung was im Ernstfall auch ein Problem 
darstellt.

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