Forum: PC Hard- und Software ext. Festplatte nach 5 Monaten hin - Gewährleistungsproblem


von Plattfuß (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe mir am 29.5.2015 bei Marktkauf eine externe Festplatte für 
gelegentliche Aufnahmen an einem Satreiver gekauft. Es handelt sich um 
eine Cnmemory Airy 2,5" USB 2.0 mit 500GB, Modellnummer 69020.

(Einschub:
Da gehen die Seltsamkeiten schon los, denn nach Google-Suche und Besuch 
der cnmemory-Website darf ich jetzt überrascht zur Kenntnis nehmen, daß 
es eine 69020 nur mit 320GB gibt bzw. cnmemory eine 69020 gar nicht 
kennt. Dafür gibt es dort tatsächlich eine 500GB-Platte mit meinen 
Daten, die dafür aber die Nummer 70640 trägt :-(
Und daß bereits beim Entnehmen der Platte aus der versiegelten 
Verkaufsverpackung der Gehäuseversiegelungsaufkleber selbst leider zur 
Hälfte gar nicht klebte, sondern in die Luft stand, das kommt mir heute 
spanischer vor als einst im Mai.
)

So, und nun ist die Platte seit einer Stunde kaputt. Mitten in einer 
Aufnahme war es plötzlich vorbei mit der Betriebsamkeit.

Der Motor läuft zwar beim Einstecken weiterhin an, aber die Platte wird 
weder von einem PC noch vom Satreceiver erkannt, Datenträgerverwaltung 
etc. inklusive.
Stattdessen hört man sie leise und völlig unregelmäßig vor sich 
hinknirschen, -knarzen, - knistern, - zirpen und -fiepen. Klingt sehr 
ungesund.

Und jetzt kommt das eigentliche Dilemma:
Wenn ich morgen bei Marktkauf die Platte auf den Tisch lege und um 
Ersatz nachsuche, dann wird das zwar wahrscheinlich funktionieren, da 
wir noch innerhalb der 6-monatigen Gewährleistungsfrist liegen. Die 
werden dann jedoch wahrscheinlich aus bürokratischen "Notwendigkeiten" 
im Tausch die alte Platte einbehalten wollen.
Das wäre mir im Prinzip auch wurscht, allerdings würde ich gerne die 
aufgenommenen Sondersendungen zum Tode von Helmut Schmidt und André 
Glucksmann zu retten versuchen. Sooo oft sterben diese Leute ja auch 
nicht...

Dazu müsste ich freilich das minderwertige Einweggehäuse aufknacken und 
versuchen, die Platte an einen funktionierenden Controller zu hängen. 
Das alles in der Hoffnung, daß der Controller der Übeltäter gewesen sei 
(was ich eigentlich gar nicht glaube). Mit einem zerstörten Gehäuse kann 
ich dann aber wohl schlecht zum Marktkauf gehen.

Eine Win-Win-Situation sieht anders aus.
Was tun?

von Felix A. (madifaxle)


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Vielleicht erstmal bei Marktkauf nachfragen ...

von (prx) A. K. (prx)


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Es gibt auch HDs mit nativem USB Anschluss. In dem Fall gäbs schon beim 
Öffnen den fälligen Fluch.

Ansonsten gibts zu deinen Themen die Sendungen wohl teils in den 
Mediatheken der Sender. http://www.cagle.com/2015/11/helmut-schmidt/

von batman (Gast)


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Wenn du meinst die Platte geht noch und die Daten sind von Wert, pfeif 
doch auf das Gehäuse, was vielleicht nen Zehner wert ist. Ich hab meins 
aber auch ohne Beschädigung aufbekommen. Welche Platte ist denn drin, 
manche Fabrikate machens wirklich nicht mehr lange?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Es gibt auch HDs mit nativem USB Anschluss.

Die stecken dann aber in Gehäusen der Festplattenhersteller selbst, d.h. 
sind von WD, Samsung/Seagate oder Toshiba.

Daß "native" USB-Platten als OEM-Ware verkauft werden, um in andere 
Gehäuse gepackt zu werden, wäre mir neu.

"Cnmemory" ist kein Festplattenhersteller, also ist Wahrscheinlichkeit 
hoch, daß das eine "normale" SATA-Platte in einem Gehäuse mit 
USB-SATA-Bridge ist.

von Plattfuß (Gast)


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batman schrieb:
> Welche Platte ist denn drin,

Das weiß ich leider nicht, weil es außen nirgendwo steht und ich mit 
CrystalDiskInfo etc. nicht mehr drankomme.
Und weil es ja "nur" eine Satreceiver-Platte war, habe ich das natürlich 
auch umgehend wieder vergessen, als ich kurz nach dem Kauf mit CDI mal 
schnell nach dem Rechten geguckt hatte. Die Plattenparameter waren 
damals natürlich auch noch alle in Ordnung, soweit ich mich erinnern 
kann.

batman schrieb:
> Wenn du meinst die Platte geht noch

Eigentlich meine ich das nicht wirklich. Es ist lediglich so eine 
kleine, vielleicht zehnprozentige Resthoffnung.

Rufus Τ. F. schrieb:
> "Cnmemory" ist kein Festplattenhersteller, also ist Wahrscheinlichkeit
> hoch, daß das eine "normale" SATA-Platte in einem Gehäuse mit
> USB-SATA-Bridge ist.

Ja, das ist in der Tat so. Das habe ich bei der kurzen Prüfung nach dem 
Kauf verifiziert. Und weil soweit alles in Ordnung war, habe ich dann 
alle weiteren Details "erfolgreich" vergessen ;-)

von Plattfuß (Gast)


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Die Platte ist übrigens nie misshandelt worden oder gar runtergefallen. 
Ich bin diesbezüglich ein ziemlich pedantischer Korinthenkacker.

von Matthias L. (limbachnet)


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Plattfuß schrieb:
> Stattdessen hört man sie leise und völlig unregelmäßig vor sich
> hinknirschen, -knarzen, - knistern, - zirpen und -fiepen. Klingt sehr
> ungesund.

Das lässt allerdings vermuten, dass die Rettungsversuche ohnehin nur 
geringe Aussicht auf Erfolg haben - spanabhebende Datenverarbeitung ist 
irreversibel.

Das Gehäuse zeigt aber keine Absturzspuren, oder? Das könnte nämlich 
auch innerhalb der ersten 6 Monate zu Diskussionen führen...

von Plattfuß (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> spanabhebende Datenverarbeitung

Hihihi, der ist gut ;-)

Nein, keinerlei physische Quälereien.

von Plattfuß (Gast)


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Vielleicht nochmal kurz zusammengefasst:
es geht mir um die Klärung der Frage, wie ich die defekte Platte von den 
Marktkaufleuten umgetauscht bekomme und dann trotzdem noch den Versuch 
unternehmen kann, von der defekten Platte dasjenige von meinen Daten zu 
retten, was noch zu retten ist.

Wie ist denn da wohl die Rechtslage? Zweifellos gehören die Daten auf 
der Platte ja mir. Es könnte ja auch mein Testament oder die Weltformel 
auf der Platte sein, und es wäre wohl ziemlich unbillig zu verlangen, 
eine solche Platte herauszugeben und diese Platte samt meinen Daten 
einem sehr ungewissen Schicksal zu überlassen...

Nun ist hier nicht die Weltformel drauf, aber immerhin musste ich mitten 
in der Nacht aufstehen und den Aufnahmeknopf drücken ;-)

von Felix A. (madifaxle)


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Wie geschrieben, frage bei Marktkauf nach.

Lasse beispielsweise feststellen und schriftlich bestätigen, dass die 
Platte kaputt ist (sofern die das vor Ort testen können). Dann frage, ob 
du die Festplatte ausbauen darfst, um den Versuch einer Datenrettung zu 
unternehmen.

Wenn es nur durch Einschicken zu lösen ist, musst du überlegen, ob du 
die Platte vorher ausbaust und die Daten versuchst, zu retten. Auf die 
Gefahr hin, dass die Gewährleistung erlischt.

Oder du fragst direkt beim Hersteller an. Viele haben einen Support, den 
man per Mail erreicht. Die können dir wohl am besten sagen, wie sich die 
Situation gestaltet.

von (prx) A. K. (prx)


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Plattfuß schrieb:
> Wie ist denn da wohl die Rechtslage?

Wenn ein Gerät dafür gebaut ist, geöffnet und bautechnisch konform 
verändert zu werden, dann ist die Gewährleistung nicht beeinträchtigt. 
Beispiel hierfür sind versiegelte PCs mit PCI/xxx-Slots. Die sind dafür 
gebaut, dass man was reinsteckt, also darf man das auch.

Bei einer USB-Platte hingegen sieht das anders aus. Da könnte es davon 
abhängen, ob das Gehäuse eigentlich für separaten Einbau durch den 
Kunden konzipiert ist (Leergehäuse aus dem Handel), oder Platte und 
Gehäuse eine kaum trennbare Einheit darstellen.

Es könnte auch davon abhängen, ob du glaubhaft als Fachmann durchgehst. 
Ob das aber bei fehlenden Backup klappt?

Nur: Die Rechtslage - wie immer sie ist, ich bin kein Jurist - nützt dir 
ggf. erst vor Gericht etwas. Bei einem Wiederbeschaffungswert dieser 
Grösse... Den Wert der Daten darfst du da nicht mitrechnen.

> und es wäre wohl ziemlich unbillig zu verlangen,
> eine solche Platte herauszugeben und diese Platte samt meinen Daten
> einem sehr ungewissen Schicksal zu überlassen...

Wem die Daten viel Wert sind, der sendet deren trauriges Überbleibsel zu 
einem Datenretter, bevor er die Späne selber wegzufegen versucht. Und 
dem sind bei den entstehenden Kosten die paar € Gewährleistung dann auch 
egal.

: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


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Plattfuß schrieb:
> Es könnte ja auch mein Testament oder die Weltformel
> auf der Platte sein
> retten, was noch zu retten ist.

Der kluge User hat noch ein Backup. Für viel Geld kann man evtl. etwas 
retten. z.B. da http://www.krollontrack.de/datenrettung/
Manchmal lohnt es sich, eine frische Platte vor dem ersten Einastz 
nochmals gründlich zu formatieren, um grobe Fehler RECHTZEITIG zu 
erkennen.

von Plattfuß (Gast)


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batman schrieb:
> Ich hab meins
> aber auch ohne Beschädigung aufbekommen.

Das ist bei diesem Gehäuse wahrscheinlich leider so gut wie 
ausgeschlossen. Die Amazon-Kunden schimpfen diesbezüglich jedenfalls 
ziemlich - auch die, die ansonsten mit dem Produkt zufrieden sind:
http://www.amazon.de/Chips-More-Airy-Speichergeh%C3%A4use-70069/dp/B007WVRYXG/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1447344554&sr=8-5&keywords=cnmemory+airy+2%2C5

A. K. schrieb:
> Es könnte auch davon abhängen, ob du glaubhaft als Fachmann durchgehst.
> Ob das aber bei fehlenden Backup klappt?
und
oszi40 schrieb:
> Der kluge User hat noch ein Backup

Und der - sorry - altkluge User liest nicht genau, was geschrieben 
stand:

Plattfuß schrieb:
> So, und nun ist die Platte seit einer Stunde kaputt. Mitten in einer
> Aufnahme war es plötzlich vorbei mit der Betriebsamkeit.

Also wird es ein Backup beim besten Willen nicht geben können, wenn, wie 
beschrieben, die Platte mitten in der Aufnahme einfach den Dienst 
quittiert. Und die Schmidt-Aufnahmen der vergangenen Nacht waren da halt 
auch noch drauf. Bei einer 500GB-Platte würde ich es aber nicht für 
unprofessionell halten, jeweils nicht unbedingt schon nach 10 oder 20GB 
Aufnahmematerial das Gerät umzustöpseln und herumzutragen. Immerhin sind 
die USB 2.0 Standard-A-Stecker- und Buchsen nur für 1500 Steckzyklen 
spezifiziert (ursprünglich sogar nur für 500). Wirklich unprofessionell 
wäre also nur unnötig häufiges Ab- und wieder Einstöpseln.

oszi40 schrieb:
> Manchmal lohnt es sich, eine frische Platte vor dem ersten Einastz
> nochmals gründlich zu formatieren, um grobe Fehler RECHTZEITIG zu
> erkennen.

Ja, da hast Du völlig recht, aber die Platte wurde sogar viel häufiger 
formatiert, nämlich immer wenn mal wieder eine größere Ladung an 
Aufnahmen geborgen und die Platte wieder geleert war. So mache ich das 
bereits seit 7 oder 8 Jahren mit anderen Platten völlig ohne Probleme.
Nein, ich bin kein totaler Amateur ;-)

Felix A. schrieb:
> Oder du fragst direkt beim Hersteller an. Viele haben einen Support, den
> man per Mail erreicht. Die können dir wohl am besten sagen, wie sich die
> Situation gestaltet.

Ich werde vielleicht am besten bei Cnmemory anrufen. Wenn die sich als 
hilfreich erweisen, werde ich das hier lobend erwähnen. Das Gegenteil 
aber natürlich auch.

Auf der Website wird mit einer nicht näher spezifizierten 
2-Jahres-Garantie geworben.
http://www.cnmemory.de/airy-25-usb-20
Bleibt abzuwarten, was die wert ist.

von (prx) A. K. (prx)


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Plattfuß schrieb:
> Und die Schmidt-Aufnahmen der vergangenen Nacht waren da halt
> auch noch drauf.

Warte halt 4 Jahre. Dann wäre er 100 geworden und der Kram wird frisch 
aufgewärmt nochmal serviert. ;-)

von Plattfuß (Gast)


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A. K. schrieb:
> Plattfuß schrieb:
>> Und die Schmidt-Aufnahmen der vergangenen Nacht waren da halt
>> auch noch drauf.
>
> Warte halt 4 Jahre. Dann wäre er 100 geworden und der Kram wird frisch
> aufgewärmt nochmal serviert. ;-)

Wer weiß, ob ich noch 4 Jahre durchhalte ;-)

von mhh (Gast)


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Plattfuß schrieb:
> Da gehen die Seltsamkeiten schon los, denn nach Google-Suche und Besuch
> der cnmemory-Website darf ich jetzt überrascht zur Kenntnis nehmen, daß
> es eine 69020 nur mit 320GB gibt bzw. cnmemory eine 69020 gar nicht
> kennt. Dafür gibt es dort tatsächlich eine 500GB-Platte mit meinen
> Daten, die dafür aber die Nummer 70640 trägt :-(

Man könnte meinen, daß aus zwei Reklamationen ein Verkauf resultierte...


Du kannst entweder retten lassen oder reklamieren. Beides geht leider 
nicht. Zumal Du keine Garantie vom Festplattenhersteller bekommst, 
sondern nur vom Labeler (CnMemory).


Plattfuß schrieb:
> Was tun?

Reklamieren und in den Hintern beißen.
Dann USB-Gehäuse und Festplatte einzeln kaufen und selber 
zusammensetzen. Das erspart den Ärger mit refurbished Teilen.

(eine "gründliche" Formatierung ist in Windows-Worten ein ausführliches 
Chkdsk mit anschließender Schnellformatierung, ist aber unter Beachtung 
der Betriebstemperatur der Platte empfehlenswert vorm ersten Einsatz)

von Rat (Gast)


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Kauf sowas beim Fachhändler für 10€ mehr und Du hast solche Probleme 
nicht.

Heute wurde meine 3 Jahre alte Intel SSD 250 GB anstandslos getauscht.
Datensicherungen habe ich natürlich.

von (prx) A. K. (prx)


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Rat schrieb:
> Kauf sowas beim Fachhändler für 10€ mehr und Du hast solche Probleme
> nicht.

Der verkauft USB-Disks, die mit Sicherheit nicht kaputt gehen?

> Heute wurde meine 3 Jahre alte Intel SSD 250 GB anstandslos getauscht.

Das wird ihm ähnlich ergehen. Nur eben ohne Daten.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Plattfuß schrieb:
> Ich werde vielleicht am besten bei Cnmemory anrufen. Wenn die sich als
> hilfreich erweisen, werde ich das hier lobend erwähnen. Das Gegenteil
> aber natürlich auch.

DAs ist das einzige was dir mit sehr sehr geringer Chance ermöglicht 
beides zu bekommen. Also alte Platte behalten und ersatz bekommen. Das 
wäre aber definitiv reine Kulanzleistung ohne irgendeinen gesetzlichen 
Anspruch.
Hängt von der Geschäftspolitik und teilweise auch von deren Verträgen 
mit ihren Zulieferern ab. Denn ggf. könnten die selber die defekte HD 
Ihrerseits wieder beim tatsächlichen Hersteller reklamieren um Ersatz zu 
bekommen. Generell bestehen Firmen aber auch dann auf eine Rücksendung 
wenn die selber auch nichts weiter machen als die Ware unbesehen zu 
entsorgen. Ist auch Nachvollziehbar, gerade in Zeiten des Internets. 
Denn wenn sich einmal herumsprechen sollte das Firma XY neue Platten 
herausschickt ohne die alte wiederhaben zu wollen, dann wird die Zahl 
der "Reklamationen" garantiert schlagartig in die Höhe schnellen...
Und das ganz sicher nicht deshalb weil plötzlich mehr Platten ausfallen 
oder einfach mehr Leute ihre Ansprüche auch geltend machen ;-)
Aber wie gesagt, eine winzig kleine Chance besteht ja. Wenn die gerade 
einen guten Tag haben... Rein REchtlich müssen die sich aber nicht 
einmal mit dir Unterhalten.

Dein Vertragspartner bei Gewährleistng ist alleine der Händler.
Der kann im Gewhrleistungsfall frei Wählen, ob er repariert(lässt), 
austauscht oder wandelt (Geld zurück). Alleine seine Entscheidung.
Einen rechtlichen Anspruch auf Geld zurück hast du erst nach zwei 
erfolglosen Reparatrversuchen. (Vorher ist das auch nur Kulanz...)

Falls er aber austauscht (neue Platte) oder wandelt (Geld zurück) will 
dieser natürlich nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. Er wird also 
seinerseits Anprüche an seinen Vertragspartner stellen. Bei dieser 
Kettengröße vermutlich direkt der HErsteller.

Damit die Kette aber diese Ansprüche geltend machen kann muss sie 
natürlich auch in der Lage sein das Gerät zurückzugeben. Das geht aber 
nur wenn sie es von dir einbehält...

Würde der Mensch am Reklamationstresen auf die Einbehaltung verzichten, 
so wäre ein weiterleiten der Forderung an deren Vertragspartner aber 
nicht mehr möglich.
Also würde der Kette, dem AG des Mitarbeiters am Tresen, ein direkter 
finanzieller Schaden entstehen. Und soetwas kann nur jemand mit der 
entsprechenden Entscheidungsbefugnis gestatten, welche die kleinen 
Verkäufer aber in der Regel bei diesen Beträgen nicht mehr haben.

Wenn du aber darauf bestehen würdest den entsprechend befugten zur 
Reklamationstheke kommen zu lassen, (sofern überhaupt im Haus 
vorhanden), wird dieser vermutlich gar nicht erfreut sein seine Arbeit 
unterbrechen zu müssen und dich dann erst recht auf die Rechtslage -> 
Ersatz nur gegen alte Platte <- hinweisen.

Es gibt zwar auch Fälle wo die HErsteller bei größeren Abnehmern wei 
Marktketten generell auf die Rücksendung von geringwertigeren Waren 
verzichten oder die Marktkette einfach keine Einzelansprüche geltend 
machen will weil das zuviel Aufwand ist und ein gewisser Ausfall bereits 
vertraglich eingepreist ist, aber selbst dann werden die einfachen 
Mitarbeiter auf das Einbehaltne bestehen müssen um die REchtmäßigkeit 
der Auszahlung gegenüber dem AG nachzuweisen.
Wenn die einbehaltenen Waren nicht vorgelegt werden müssten, dann wäre 
dem Betrug durch eigene Mitarbeiter die einfach unbegründet Auszahlungen 
an Familie/Bekannte nur gegen Kassenbon veranlassen ja tür und Tor 
geöffnet.

Und sselbst wenn man davon ausgehen würde das nur einer von 100 
Mitareitern bei dieser Möglichkeit überhaupt daran denken würde, so sind 
das bei iener größeren Kette schon verdammt viele Menschen...
Daher würde ich keine großen Hoffnungen darin setzen das man dir ohne 
Rückgabe Ersatz gibt.
Aber Fragen kostet nichts, einen Versuch ist es daher vielleicht 
trotzdem Wert...

Gruß
Carsten

von Michael J. (jogibaer)


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Hallo,

die Daten runterzuziehen funktioniert nur, wenn diese nicht 
verschlüsselt und an die Platte gebunden sind.
Ok, Du bekommst zwar diese runter, kannst Sie aber nicht mehr abspielen.

Bei meinem Sony TV ist es so.

Jogibär

von oszi40 (Gast)


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Plattfuß schrieb:
> Auf der Website wird mit einer nicht näher spezifizierten
> 2-Jahres-Garantie geworben.
> http://www.cnmemory.de/airy-25-usb-20

Man liest im zugehörigen RMA-Formular: "Rücksendungen (RMA ...
...33106 Paderborn...

Wir übernehmen keine Verantwortung für verlorene oder zerstörte Daten 
auf dem Datenträger oder für Beschädigung anderer Geräte"

@Plattfuß: Soll Marktk* sich herumärgern und das Porto bezahlen.

Plattfuß schrieb:
> Ja, da hast Du völlig recht, aber die Platte wurde sogar viel häufiger
> formatiert, nämlich
Nur schnell oder sogar gründlich mit Nullen beschrieben (z.B. mit 
sdelete)? Bei der üblichen schnellen Formatierung (in 5 Minuten) wird 
nur im Directory gelöscht, aber nicht auf der GANZEN Platte.

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