Der Mindestlohn und seine Konsequenzen. Für verschiedene Kunden lasse ich Platinen anfertigen und bestücken, füge u. U. ein Programm hinzu und baue die Platinen in ein Gehäuse. Einer der Kunden fordert nun von mir eine dreiteilige Erklärung zum Mindestlohngesetz: 1. Das ich das Gesetz einhalte und alle Beschäftigten min. den Mindestlohn zahle. 2. Das er, der Kunde, von allen Verfehlungen meinerseits und insbesondere meiner Lieferanten freigestellt ist. 3. Das ich eine entsprechende Erklärung von meinen Lieferanten einhole. Hat jemand eine ähnliche Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung erhalten? Da ich keine große Lust verspüre diese Erklärung abzugeben, ist die Frage, wie ich damit umgehe?
laut Wiki: "Haftung des Auftraggebers Nach § 13 findet § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz entsprechend Anwendung. Danach bürgt ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers seinen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Er kann auch in Anspruch genommen werden, ohne dass der Arbeitnehmer vorher versucht hat seinen eigenen Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen." https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_%28Deutschland%29 also durchaus verständlich, dass dein Auftraggeber so eine Erklärung haben möchte...
Kommt drauf an ob dir der Kunde wichtig ist. Solche Erklärungen kommen aber immer mehr. Man denke an die ganze Iso9001 Geschichte.
a) Wo läßt du: > Für verschiedene Kunden lasse ich Platinen anfertigen und bestücken, > füge u. U. ein Programm hinzu und baue die Platinen in ein Gehäuse. Im Inland, also D-land? Dann gilt für die DDR 4.0 Rechtssprechung und Gesetzgebung! Justus S. schrieb: > also durchaus verständlich, dass dein Auftraggeber so eine Erklärung > haben möchte... Die wollen für nix verantwortliche sein! Aber wenn der Aurftragnehmer bescheißt und abhaut, hilft denen der Fetzen Papier auch nix! Bsp.: Nicht von mir betreibt mit ihren Mann eine KFZ-Werkstatt. Die haben ab und zu AÜG`ler als Leiher zu Lakieren. Die Verleiherfirma hat ned so immer 100% die Sozialbeiträge abgeführt! Dafür hat aber die Sozialkasse (GKV) die Hand dann bei meiner Nichte aufgehalten, nachdem der Verleiher gewinnoptimal Pleite ging!
Friedhelm schrieb: > Da ich keine große Lust verspüre diese Erklärung abzugeben, ist die > Frage, wie ich damit umgehe? Klingt da nach dem hier: http://www.taiber-unternehmensberatung.de/mustervorlage-zum-gesetzlichen-mindestlohn/ Zitat "Auftraggeber haften für die Einhaltung des Mindestlohns Wenn Sie als Auftrag gebendes Unternehmen künftig eine Dienstleistung oder Werksleistung an ein Unternehmen vergeben, müssen Sie als Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes 2015 müssen Auftraggeber gewährleisten, dass der Auftragnehmer den Mindestlohn bezahlt. Sie können dies nur bewerkstelligen, in dem Sie den Auftragnehmer bei Auftragsvergabe eine Musterbestätigung für die Nachunternehmererklärung zum gesetzlichen Mindestlohn unterzeichnen lassen. Nur durch Abgabe einer Nachunternehmererklärung zur Einhaltung des Mindestlohns 2015 können Sie die Vorgabe der Bundesregierung erfüllen." und ferner heißt es "Es empfiehlt sich, keinen Auftrag mehr ohne die Nachunternehmerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns mehr zu vergeben." Das Stichwort ist hier wohl "Bürgenhaftung" siehe dazu auch Punkt 19 c in: http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq Interessant in diesem FAQ ist dabei auch der Punkt 8 "Freie Mitarbeiter". Zitat "Freie Mitarbeiter unterfallen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn." Allerdings steht auch gleich eine deftige Warnung dabei, die es zu beachten gilt!! Vielleicht ist es besser wenn du dich professionell beraten lässt. Ja, ich weiß, das kostet leider und frisst vom eh kläglichen Gewinn und füttert die Rechtsbranche fett. Aber das ist wohl so gewollt. In Bundestag sitzen halt nur noch Juristen. Für die ist das alles "normal".
Wo ist das Problem? Einfach die Erklärung abgegeben und wie gefordert von den eigenen Zulieferern einfordern, am besten in Form eines Vordruckes, der nur noch unterschrieben werden muss. Wenn was schief geht zahlt die Betriebshaftpflicht.
Haftpflicht schrieb: > Wo ist das Problem? Einfach die Erklärung abgegeben und wie gefordert > von den eigenen Zulieferern einfordern, am besten in Form eines > Vordruckes, der nur noch unterschrieben werden muss. Also mit: 2. Das er, der Kunde, von allen Verfehlungen meinerseits und insbesondere meiner Lieferanten freigestellt ist. hätt ich so meine Probleme, da ich ja für meine gefühlt 100 Zulieferer im gewissen Sinne bürgen muß. Die müßen erst mal angeschrieben sein etc. Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu werden bevor sie freistellen?
Nur die Harten kommen in den Garten schrieb: > Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde > meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu > werden bevor sie freistellen? Das ist wie bei den Produkten selbst. Wenn der Lieferant die von dir bei ihm beauftragten Platinen bei dir kauft, dann kriegst du auch nie welche. Irgendwo muss in der Kette jemand sein, der nicht einkauft sondern herstellt.
:
Bearbeitet durch User
Cha-woma M. schrieb: > Nicht von mir betreibt mit ihren Mann eine KFZ-Werkstatt. > Die haben ab und zu AÜG`ler als Leiher zu Lakieren. > Die Verleiherfirma hat ned so immer 100% die Sozialbeiträge abgeführt! > Dafür hat aber die Sozialkasse (GKV) die Hand dann bei meiner Nichte > aufgehalten, nachdem der Verleiher gewinnoptimal Pleite ging! Zu was für einem Moloch unser Land verkommen ist, mir fehlen die Worte.
A. K. schrieb: > Nur die Harten kommen in den Garten schrieb: >> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde >> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu >> werden bevor sie freistellen? > > Das ist wie bei den Produkten selbst. Wenn der Lieferant die von dir bei > ihm beauftragten Platinen bei dir kauft, dann kriegst du auch nie > welche. Irgendwo muss in der Kette jemand sein, der nicht einkauft > sondern herstellt. Ja, da das laut Gesetz kein Ende hat, setzt sich die Kette immer weiter fort. Bis der süd-afrikanische Minenarbeiter, der die Seltenen-Erden für deine Halbleiter schürft, den Zettel vorgelegt bekommt. Der hat keinen Zulieferer. Eine ähnlich lustige Erklärung wurde uns letztens abverlangt, dass wir keine Konfliktmaterialien (also zB. Wolfram, Gold aus Konfliktregionen wie Kongo...) einsetzten und das auch allen Zulieferern abverlangen sollen. Wir haben das so gelöst, dass wir erklärt haben, dass wir selbst keine Direktimporte tätigen und uns keine Hinweise vorliegen, dass unsere Produkte das enthalten. Zudem informieren wir natürlich sobald wir anderweitige Informationen erhalten. Damit war das gegessen.
Arsch G. schrieb: > Ja, da das laut Gesetz kein Ende hat, setzt sich die Kette immer weiter > fort. Bis der süd-afrikanische Minenarbeiter, der die Seltenen-Erden für > deine Halbleiter schürft, den Zettel vorgelegt bekommt. Der hat keinen > Zulieferer. Sicher das der keine Chemikalien zur Erzaufbereitung braucht? Oder Sprengstoff? Zählt der Stromversorger zu den Lieferanten? Und wenn die SeltenErden durch recycling aus Schrott gewonnen werden - zählt der Schrott als zugeliefert? Dann wäre der Zirkelschluß über den Stoffkreislauf und Altgeräterücknahmeverordnung hergestellt. Also der harten Logik nach muß das Gesetz eine maximale Iterationstiefe oder eine andere Abbruchbedingung definieren. ;-\ MfG,
Haftpflicht schrieb: > Wenn was schief > geht zahlt die Betriebshaftpflicht. Wenn der Mindestlohn nicht eingehalten wird, ist das ja wohl kein unabwendbares Ereignis, sondern Vorsatz. Die Haftpflichtversicherung möchte ich sehen, die da eintritt. Nur die Harten kommen in den Garten schrieb: > Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde > meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu > werden bevor sie freistellen? Wie beim Handeln. Erst liefern und dann bezahlen oder umgekehrt die andere Ereigniskette. Einer wird da den ersten Schritt tun müssen. Gästchen schrieb: > Zu was für einem Moloch unser Land verkommen ist, mir fehlen die Worte. Das ist erst der Anfang. Ich denke da an die Rauchwarnmelder die ab 2016 verpflichtend sein sollen. Auch wenn die durchaus Nutzen haben, können die viele Probleme bereiten, wie z.B. Fehlalarme. Für die Folgehaftung muss ja auch jemand nachher gerade stehen, wenn es doch nicht brennt. Aber das ist wieder eine andere Baustelle. Auf jeden Fall wird sich in diesem Land noch so einiges ändern, aber sicher nicht zum Besten. Stichwort: Klimaschutz.
??? >können die viele Probleme bereiten, wie z.B. Fehlalarme. >Für die Folgehaftung muss ja auch jemand nachher gerade stehen, >wenn es doch nicht brennt. Du löschst also sofort Deine Wohnung, wenn es irgendwo piepst? Vorsichtshalber.
uxxluxxl schrieb: > Du löschst also sofort Deine Wohnung, wenn es irgendwo piepst? > Vorsichtshalber. Ich dachte da eher dran, wenn es in Abwesenheit piept und die Nachbarn wegen dem Lärm rebellisch werden und grundlos die Feuerwehr rufen, evtl. auch noch die Bude aufbrechen, wer kommt dafür auf?
Nemesis schrieb: > Ich dachte da eher dran, wenn es in Abwesenheit piept und die > Nachbarn wegen dem Lärm rebellisch werden und grundlos die > Feuerwehr rufen, evtl. auch noch die Bude aufbrechen, wer kommt > dafür auf? Keiner bricht die Bude auf, nur weil ein Rauchmelder piepst.... Zuviel TV geguckt? Wenn es nicht brennt, und das merkt man ja schnell, dann wird die Tür ggf. geöffnet um den Rauchmelder abzustellen. Die Feuerwehr zahlt eh der Staat. Habe seit Jahren Rauchmelder, aber keine 0815 China Böller. Bislang ohne Fehlalarm.
Wuzelpeter
> Die Feuerwehr zahlt eh der Staat.
wovon träumst du des Nachts bitte?
Nicht von dir ;) Jedenfalls zahlt den Einsatz sicher nicht der der anruft oder der der den Melder besitzt, der Fehlalarm auslöst. Wenn du darauf hinaus willst, dass wir die "Arbeiter" über unserer Steuern das finanzieren...
Wurzelpeter schrieb: > Keiner bricht die Bude auf, nur weil ein Rauchmelder piepst.... Aber sicher wird das gemacht, es könnte ja z.b. ein Schwelbrand sein und jemand bewusstlos in der Wohnung liegen. Also im zweifel lieber aufbrechen. Die Reparatur deiner Tür zahlt dir garantiert nicht die Feuerwehr. Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur staunen. MfG
Einer schrieb: > Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur > staunen. Die Tür muss aufgemacht werden, und das schnell! Friedhelm schrieb: > 1. Das ich das Gesetz einhalte und alle Beschäftigten min. den > Mindestlohn zahle. Kein Problem! Ich halte mich an Gesetze! Friedhelm schrieb: > 3. Das ich eine entsprechende Erklärung von meinen Lieferanten einhole. OK - mache ich, kann dauern, bis die antworten. "Mußte" mal bei einem Einsatz vor Ort beim Kunden (Siemens) unterschreiben, das ich keine Unterstützung durch Hartz IV etc. erhalte.
Wurzelpeter schrieb: > Jedenfalls zahlt den Einsatz sicher nicht der der anruft oder der der > den Melder besitzt, der Fehlalarm auslöst. Teilweise falsch. Die Brandbekämpfung ist eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Diese sind für den Bürger kostenfrei. Der Anrufer wird grundsätzlich nicht zur Kasse gebeten, auch wenn er sich irrt und dadurch einen Fehlalarm auslöst. Schließlich ist er ja gesetzlich zur Hilfe verpflichtet. Einzige Ausnahme ist die sogenannte böswillige Alarmierung. Wenn hier der Anrufer ermittelt werden kann, bekommt er eine Anzeige wegen Notrufmissbrauch und darf die Einsatzkosten zahlen. Bei Brandmeldern ist das etwas anders. Der Betreiber der Anlage ist für die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich und im Fehlalarmfall auch für die Einsatzkosten haftbar. Bei den großen BMAs (Pflegeheime, Einkaufszentren, etc.) werden gelegentliche Fehlalarme toleriert, häufen die sich, gibt es für den Betreiber eine Rechnung, die schnell die 1k€ übersteigt. Private Melder sind nicht in der Leitstelle aufgeschalten und sind in erster Linie dazu da, den Bewohner im Schlaf zu wecken. Wenn die tagsüber grundlos los gehen und ein Nachbar ruft die Feuerwehr, gilt das im ersten Absatz stehende. Wird bei diesem Einsatz die Tür aufgebrochen, ist es Sache des Eigentümers (oder dessen Versicherung), diese zu reparieren / ersetzen. Das gleiche gilt aber auch bei einem Einbruch oder einer Sachbeschädigung. Einer schrieb: > Aber sicher wird das gemacht, es könnte ja z.b. ein Schwelbrand sein und > jemand bewusstlos in der Wohnung liegen. > Also im zweifel lieber aufbrechen. Richtig. Der Einsatzleiter muss sicher sein, dass es in der Wohnung nicht brennt oder jemand bewusstlos drin liegt. Deshalb muss er in die Wohnung. > Die Reparatur deiner Tür zahlt dir garantiert nicht die Feuerwehr. Auch richtig, ist Sache des Eigentümers bzw. seiner Versicherung. > Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur > staunen. Was befähigt dich zu dieser Aussage? Bei echten Zeichen auf einen Brand (Feuer, Rauch, Gestank) oder wenn jemand in der Wohnung um Hilfe ruft, wird die Tür schnellstmöglich geöffnet, oftmals gewaltsam. Das ist bei den heutzutage verbauten Türen oft nur mit massivem Gewalteinsatz möglich. Entsprechend sehen die Türen danach aus. In den anderen Fällen wird versucht, durch ein angekipptes Fenster in die Wohnung zu kommen oder durch entfernen des Schließzylinders die Tür zu öffnen.
:
Bearbeitet durch User
Jens P. schrieb: > er Betreiber der Anlage ist für > die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich und im > Fehlalarmfall auch für die Einsatzkosten haftbar. Bei den großen BMAs > (Pflegeheime, Einkaufszentren, etc.) werden gelegentliche Fehlalarme > toleriert, häufen die sich, gibt es für den Betreiber eine Rechnung, die > schnell die 1k€ übersteigt. Private Melder sind nicht in der Leitstelle > aufgeschalten und sind in erster Linie dazu da, den Bewohner im Schlaf > zu wecken. Wenn die tagsüber grundlos los gehen und ein Nachbar ruft die > Feuerwehr, gilt das im ersten Absatz stehende. Also nicht teilweise falsch, sondern richtig, außer jemand hat hier in seiner Mietwohnung eine BMA die auf die Leitstelle geht. Was sehr sehr selten vorkommt, höchstens DKM im Flur in großen Miethäusern kenne ich. Jens P. schrieb: > Richtig. Der Einsatzleiter muss sicher sein, dass es in der Wohnung > nicht brennt oder jemand bewusstlos drin liegt. Deshalb muss er in die > Wohnung. Rein muss er, klar. Aber wie du auch geschrieben hast bezweifle ich, dass die die Tür aufbrechen, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist. Bin selber lange bei der FF gewesen und im Bereich der Sicherheitstechnik tätig (wenn auch BMA nicht mein Hauptgebiet ist). Aufbrechen sicher nicht wenn ein Melder in einer Whg piepst aber sonst nichts zu sehen ist. Empfehlen kann ich btw die Hekatron Melder. Auch wenn die von der Konkurrenz sind ;)
Wurzelpeter schrieb: > Rein muss er, klar. Aber wie du auch geschrieben hast bezweifle ich, > dass die die Tür aufbrechen, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist. Heißt das nicht "Gefahr in VERZUG"? Die Feuerwehr hat ja eh hoheitliche Vollmachten und würden in Abwesenheit des Mieters die Wohnung wenigstens wieder verschließbar machen, hoffe ich. > Bin selber lange bei der FF gewesen und im Bereich der > Sicherheitstechnik tätig (wenn auch BMA nicht mein Hauptgebiet ist). > Aufbrechen sicher nicht wenn ein Melder in einer Whg piepst aber sonst > nichts zu sehen ist. Was soll denn bitte FF heißen? Sicher wohl nicht Feuerwehr, denn das kürzt man mit FW ab, bestenfalls. > Empfehlen kann ich btw die Hekatron Melder. Auch wenn die von der > Konkurrenz sind ;) Genau die und zwar die Type Genius H will man mir demnächst aufdrücken. Gesetzlich ist das jetzt Pflicht. Die Bedenken bleiben.
Nemesis schrieb: > Was soll denn bitte FF heißen? Sicher wohl nicht Feuerwehr, denn das > kürzt man mit FW ab, bestenfalls. Er meint wahrscheinlich "Freiwillige Feuerwehr", also die Amateure mit dem gefährlichen Halbwissen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.