Forum: Ausbildung, Studium & Beruf [F] Mindestlohn, Erklärung


von Friedhelm (Gast)


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Der Mindestlohn und seine Konsequenzen.

Für verschiedene Kunden lasse ich Platinen anfertigen und bestücken, 
füge u. U. ein Programm hinzu und baue die Platinen in ein Gehäuse.

Einer der Kunden fordert nun von mir eine dreiteilige Erklärung zum 
Mindestlohngesetz:

1. Das ich das Gesetz einhalte und alle Beschäftigten min. den 
Mindestlohn zahle.

2. Das er, der Kunde, von allen Verfehlungen meinerseits und 
insbesondere meiner Lieferanten freigestellt ist.

3. Das ich eine entsprechende Erklärung von meinen Lieferanten einhole.

Hat jemand eine ähnliche Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung 
erhalten?

Da ich keine große Lust verspüre diese Erklärung abzugeben, ist die 
Frage, wie ich damit umgehe?

von Justus S. (jussa)


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laut Wiki:
"Haftung des Auftraggebers

Nach § 13 findet § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz entsprechend 
Anwendung. Danach bürgt ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer 
mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die 
Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines 
von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers 
seinen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen mindestens den Mindestlohn zu 
zahlen. Er kann auch in Anspruch genommen werden, ohne dass der 
Arbeitnehmer vorher versucht hat seinen eigenen Arbeitgeber in Anspruch 
zu nehmen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_%28Deutschland%29

also durchaus verständlich, dass dein Auftraggeber so eine Erklärung 
haben möchte...

von Flo (Gast)


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Kommt drauf an ob dir der Kunde wichtig ist.
Solche Erklärungen kommen aber immer mehr.
Man denke an die ganze Iso9001 Geschichte.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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a) Wo läßt du:
> Für verschiedene Kunden lasse ich Platinen anfertigen und bestücken,
> füge u. U. ein Programm hinzu und baue die Platinen in ein Gehäuse.
Im Inland, also D-land?
Dann gilt für die  DDR 4.0 Rechtssprechung und Gesetzgebung!


Justus S. schrieb:
> also durchaus verständlich, dass dein Auftraggeber so eine Erklärung
> haben möchte...

Die wollen für nix verantwortliche sein!
Aber wenn der Aurftragnehmer bescheißt und abhaut, hilft denen der 
Fetzen Papier auch nix!

Bsp.:

Nicht von mir betreibt mit ihren Mann eine KFZ-Werkstatt.
Die haben ab und zu AÜG`ler als Leiher zu Lakieren.
Die Verleiherfirma hat ned so immer 100% die Sozialbeiträge abgeführt!
Dafür hat aber die Sozialkasse (GKV) die Hand dann bei meiner Nichte 
aufgehalten, nachdem der Verleiher gewinnoptimal Pleite  ging!

von Beratung tut not (Gast)


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Friedhelm schrieb:
> Da ich keine große Lust verspüre diese Erklärung abzugeben, ist die
> Frage, wie ich damit umgehe?

Klingt da nach dem hier:

http://www.taiber-unternehmensberatung.de/mustervorlage-zum-gesetzlichen-mindestlohn/

Zitat

"Auftraggeber haften für die Einhaltung des Mindestlohns

Wenn Sie als Auftrag gebendes Unternehmen künftig eine Dienstleistung 
oder Werksleistung an ein Unternehmen vergeben, müssen Sie als 
Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass der gesetzliche Mindestlohn 
eingehalten wird. Nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes 2015 müssen 
Auftraggeber gewährleisten, dass der Auftragnehmer den Mindestlohn 
bezahlt. Sie können dies nur bewerkstelligen, in dem Sie den 
Auftragnehmer bei Auftragsvergabe eine Musterbestätigung für die 
Nachunternehmererklärung zum gesetzlichen Mindestlohn unterzeichnen 
lassen. Nur durch Abgabe einer Nachunternehmererklärung zur Einhaltung 
des Mindestlohns 2015 können Sie die Vorgabe der Bundesregierung 
erfüllen."

und ferner heißt es

"Es empfiehlt sich, keinen Auftrag mehr ohne die Nachunternehmerklärung 
zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns mehr zu vergeben."

Das Stichwort ist hier wohl "Bürgenhaftung" siehe dazu auch Punkt 19 c 
in:

http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq

Interessant in diesem FAQ ist dabei auch der Punkt 8 "Freie 
Mitarbeiter".

Zitat
"Freie Mitarbeiter unterfallen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn."

Allerdings steht auch gleich eine deftige Warnung dabei, die es zu 
beachten gilt!!

Vielleicht ist es besser wenn du dich professionell beraten lässt. Ja, 
ich weiß, das kostet leider und frisst vom eh kläglichen Gewinn und 
füttert die Rechtsbranche fett. Aber das ist wohl so gewollt. In 
Bundestag sitzen halt nur noch Juristen. Für die ist das alles "normal".

von Haftpflicht (Gast)


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Wo ist das Problem? Einfach die Erklärung abgegeben und wie gefordert 
von den eigenen Zulieferern einfordern, am besten in Form eines 
Vordruckes, der nur noch unterschrieben werden muss. Wenn was schief 
geht zahlt die Betriebshaftpflicht.

von Nur die Harten kommen in den Garten (Gast)


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Haftpflicht schrieb:
> Wo ist das Problem? Einfach die Erklärung abgegeben und wie gefordert
> von den eigenen Zulieferern einfordern, am besten in Form eines
> Vordruckes, der nur noch unterschrieben werden muss.

Also mit:

2. Das er, der Kunde, von allen Verfehlungen meinerseits und
insbesondere meiner Lieferanten freigestellt ist.

hätt ich so meine Probleme, da ich ja für meine gefühlt 100 Zulieferer 
im gewissen Sinne bürgen muß. Die müßen erst mal angeschrieben sein etc.


Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde 
meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu 
werden bevor sie freistellen?

von (prx) A. K. (prx)


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Nur die Harten kommen in den Garten schrieb:
> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde
> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu
> werden bevor sie freistellen?

Das ist wie bei den Produkten selbst. Wenn der Lieferant die von dir bei 
ihm beauftragten Platinen bei dir kauft, dann kriegst du auch nie 
welche. Irgendwo muss in der Kette jemand sein, der nicht einkauft 
sondern herstellt.

: Bearbeitet durch User
von Gästchen (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Nicht von mir betreibt mit ihren Mann eine KFZ-Werkstatt.
> Die haben ab und zu AÜG`ler als Leiher zu Lakieren.
> Die Verleiherfirma hat ned so immer 100% die Sozialbeiträge abgeführt!
> Dafür hat aber die Sozialkasse (GKV) die Hand dann bei meiner Nichte
> aufgehalten, nachdem der Verleiher gewinnoptimal Pleite  ging!

Zu was für einem Moloch unser Land verkommen ist, mir fehlen die Worte.

von Arsch G. (arschgwaf)


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A. K. schrieb:
> Nur die Harten kommen in den Garten schrieb:
>> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde
>> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu
>> werden bevor sie freistellen?
>
> Das ist wie bei den Produkten selbst. Wenn der Lieferant die von dir bei
> ihm beauftragten Platinen bei dir kauft, dann kriegst du auch nie
> welche. Irgendwo muss in der Kette jemand sein, der nicht einkauft
> sondern herstellt.

Ja, da das laut Gesetz kein Ende hat, setzt sich die Kette immer weiter 
fort. Bis der süd-afrikanische Minenarbeiter, der die Seltenen-Erden für 
deine Halbleiter schürft, den Zettel vorgelegt bekommt. Der hat keinen 
Zulieferer.

Eine ähnlich lustige Erklärung wurde uns letztens abverlangt, dass wir 
keine Konfliktmaterialien (also zB. Wolfram, Gold aus Konfliktregionen 
wie Kongo...) einsetzten und das auch allen Zulieferern abverlangen 
sollen.

Wir haben das so gelöst, dass wir erklärt haben, dass wir selbst keine 
Direktimporte tätigen und uns keine Hinweise vorliegen, dass unsere 
Produkte das enthalten. Zudem informieren wir natürlich sobald wir 
anderweitige Informationen erhalten. Damit war das gegessen.

von Nur die Harten kommen in den Garten (Gast)


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Arsch G. schrieb:

> Ja, da das laut Gesetz kein Ende hat, setzt sich die Kette immer weiter
> fort. Bis der süd-afrikanische Minenarbeiter, der die Seltenen-Erden für
> deine Halbleiter schürft, den Zettel vorgelegt bekommt. Der hat keinen
> Zulieferer.

Sicher das der keine Chemikalien zur Erzaufbereitung braucht? Oder 
Sprengstoff? Zählt der Stromversorger zu den Lieferanten?

Und wenn die SeltenErden durch recycling aus Schrott gewonnen werden - 
zählt der Schrott als zugeliefert? Dann wäre der Zirkelschluß über den 
Stoffkreislauf  und Altgeräterücknahmeverordnung hergestellt.

Also der harten Logik nach muß das Gesetz eine maximale Iterationstiefe 
oder eine andere Abbruchbedingung definieren. ;-\

MfG,

von Nemesis (Gast)


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Haftpflicht schrieb:
> Wenn was schief
> geht zahlt die Betriebshaftpflicht.

Wenn der Mindestlohn nicht eingehalten wird, ist das ja wohl kein
unabwendbares Ereignis, sondern Vorsatz. Die Haftpflichtversicherung
möchte ich sehen, die da eintritt.

Nur die Harten kommen in den Garten schrieb:
> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde
> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu
> werden bevor sie freistellen?

Wie beim Handeln. Erst liefern und dann bezahlen oder umgekehrt
die andere Ereigniskette. Einer wird da den ersten Schritt tun
müssen.

Gästchen schrieb:
> Zu was für einem Moloch unser Land verkommen ist, mir fehlen die Worte.

Das ist erst der Anfang. Ich denke da an die Rauchwarnmelder die
ab 2016 verpflichtend sein sollen. Auch wenn die durchaus Nutzen
haben, können die viele Probleme bereiten, wie z.B. Fehlalarme.
Für die Folgehaftung muss ja auch jemand nachher gerade stehen,
wenn es doch nicht brennt. Aber das ist wieder eine andere Baustelle.
Auf jeden Fall wird sich in diesem Land noch so einiges ändern, aber
sicher nicht zum Besten. Stichwort: Klimaschutz.

von uxxluxxl (Gast)


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???
>können die viele Probleme bereiten, wie z.B. Fehlalarme.
>Für die Folgehaftung muss ja auch jemand nachher gerade stehen,
>wenn es doch nicht brennt.
Du löschst also sofort Deine Wohnung, wenn es irgendwo piepst?
Vorsichtshalber.

von Nemesis (Gast)


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uxxluxxl schrieb:
> Du löschst also sofort Deine Wohnung, wenn es irgendwo piepst?
> Vorsichtshalber.
Ich dachte da eher dran, wenn es in Abwesenheit piept und die
Nachbarn wegen dem Lärm rebellisch werden und grundlos die
Feuerwehr rufen, evtl. auch noch die Bude aufbrechen, wer kommt
dafür auf?

von Wurzelpeter (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Ich dachte da eher dran, wenn es in Abwesenheit piept und die
> Nachbarn wegen dem Lärm rebellisch werden und grundlos die
> Feuerwehr rufen, evtl. auch noch die Bude aufbrechen, wer kommt
> dafür auf?

Keiner bricht die Bude auf, nur weil ein Rauchmelder piepst....

Zuviel TV geguckt?

Wenn es nicht brennt, und das merkt man ja schnell, dann wird die Tür 
ggf. geöffnet um den Rauchmelder abzustellen.
Die Feuerwehr zahlt eh der Staat.

Habe seit Jahren Rauchmelder, aber keine 0815 China Böller.

Bislang ohne Fehlalarm.

von Niemand (Gast)


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Wuzelpeter
> Die Feuerwehr zahlt eh der Staat.
wovon träumst du des Nachts bitte?

von Wurzelpeter (Gast)


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Nicht von dir ;)

Jedenfalls zahlt den Einsatz sicher nicht der der anruft oder der der 
den Melder besitzt, der Fehlalarm auslöst.

Wenn du darauf hinaus willst, dass wir die "Arbeiter" über unserer 
Steuern das finanzieren...

von Einer (Gast)


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Wurzelpeter schrieb:
> Keiner bricht die Bude auf, nur weil ein Rauchmelder piepst....

Aber sicher wird das gemacht, es könnte ja z.b. ein Schwelbrand sein und 
jemand bewusstlos in der Wohnung liegen.
Also im zweifel lieber aufbrechen.
Die Reparatur deiner Tür zahlt dir garantiert nicht die Feuerwehr.
Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur 
staunen.

MfG

von Ich (Gast)


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Einer schrieb:
> Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur
> staunen.

Die Tür muss aufgemacht werden, und das schnell!

Friedhelm schrieb:
> 1. Das ich das Gesetz einhalte und alle Beschäftigten min. den
> Mindestlohn zahle.

Kein Problem! Ich halte mich an Gesetze!

Friedhelm schrieb:
> 3. Das ich eine entsprechende Erklärung von meinen Lieferanten einhole.

OK - mache ich, kann dauern, bis die antworten.

"Mußte" mal bei einem Einsatz vor Ort beim Kunden (Siemens) 
unterschreiben, das ich keine Unterstützung durch Hartz IV etc. erhalte.

von Jens P. (picler)


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Wurzelpeter schrieb:
> Jedenfalls zahlt den Einsatz sicher nicht der der anruft oder der der
> den Melder besitzt, der Fehlalarm auslöst.

Teilweise falsch. Die Brandbekämpfung ist eine Pflichtaufgabe der 
Feuerwehr. Diese sind für den Bürger kostenfrei. Der Anrufer wird 
grundsätzlich nicht zur Kasse gebeten, auch wenn er sich irrt und 
dadurch einen Fehlalarm auslöst. Schließlich ist er ja gesetzlich zur 
Hilfe verpflichtet. Einzige Ausnahme ist die sogenannte böswillige 
Alarmierung. Wenn hier der Anrufer ermittelt werden kann, bekommt er 
eine Anzeige wegen Notrufmissbrauch und darf die Einsatzkosten zahlen.

Bei Brandmeldern ist das etwas anders. Der Betreiber der Anlage ist für 
die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich und im 
Fehlalarmfall auch für die Einsatzkosten haftbar. Bei den großen BMAs 
(Pflegeheime, Einkaufszentren, etc.) werden gelegentliche Fehlalarme 
toleriert, häufen die sich, gibt es für den Betreiber eine Rechnung, die 
schnell die 1k€ übersteigt. Private Melder sind nicht in der Leitstelle 
aufgeschalten und sind in erster Linie dazu da, den Bewohner im Schlaf 
zu wecken. Wenn die tagsüber grundlos los gehen und ein Nachbar ruft die 
Feuerwehr, gilt das im ersten Absatz stehende. Wird bei diesem Einsatz 
die Tür aufgebrochen, ist es Sache des Eigentümers (oder dessen 
Versicherung), diese zu reparieren / ersetzen. Das gleiche gilt aber 
auch bei einem Einbruch oder einer Sachbeschädigung.

Einer schrieb:
> Aber sicher wird das gemacht, es könnte ja z.b. ein Schwelbrand sein und
> jemand bewusstlos in der Wohnung liegen.
> Also im zweifel lieber aufbrechen.

Richtig. Der Einsatzleiter muss sicher sein, dass es in der Wohnung 
nicht brennt oder jemand bewusstlos drin liegt. Deshalb muss er in die 
Wohnung.

> Die Reparatur deiner Tür zahlt dir garantiert nicht die Feuerwehr.

Auch richtig, ist Sache des Eigentümers bzw. seiner Versicherung.

> Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur
> staunen.

Was befähigt dich zu dieser Aussage? Bei echten Zeichen auf einen Brand 
(Feuer, Rauch, Gestank) oder wenn jemand in der Wohnung um Hilfe ruft, 
wird die Tür schnellstmöglich geöffnet, oftmals gewaltsam. Das ist bei 
den heutzutage verbauten Türen oft nur mit massivem Gewalteinsatz 
möglich. Entsprechend sehen die Türen danach aus. In den anderen Fällen 
wird versucht, durch ein angekipptes Fenster in die Wohnung zu kommen 
oder durch entfernen des Schließzylinders die Tür zu öffnen.

: Bearbeitet durch User
von Wurzelpeter (Gast)


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Jens P. schrieb:
> er Betreiber der Anlage ist für
> die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich und im
> Fehlalarmfall auch für die Einsatzkosten haftbar. Bei den großen BMAs
> (Pflegeheime, Einkaufszentren, etc.) werden gelegentliche Fehlalarme
> toleriert, häufen die sich, gibt es für den Betreiber eine Rechnung, die
> schnell die 1k€ übersteigt. Private Melder sind nicht in der Leitstelle
> aufgeschalten und sind in erster Linie dazu da, den Bewohner im Schlaf
> zu wecken. Wenn die tagsüber grundlos los gehen und ein Nachbar ruft die
> Feuerwehr, gilt das im ersten Absatz stehende.

Also nicht teilweise falsch, sondern richtig, außer jemand hat hier in 
seiner Mietwohnung eine BMA die auf die Leitstelle geht. Was sehr sehr 
selten vorkommt, höchstens DKM im Flur in großen Miethäusern kenne ich.

Jens P. schrieb:
> Richtig. Der Einsatzleiter muss sicher sein, dass es in der Wohnung
> nicht brennt oder jemand bewusstlos drin liegt. Deshalb muss er in die
> Wohnung.

Rein muss er, klar. Aber wie du auch geschrieben hast bezweifle ich, 
dass die die Tür aufbrechen, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist.
Bin selber lange bei der FF gewesen und im Bereich der 
Sicherheitstechnik tätig (wenn auch BMA nicht mein Hauptgebiet ist). 
Aufbrechen sicher nicht wenn ein Melder in einer Whg piepst aber sonst 
nichts zu sehen ist.

Empfehlen kann ich btw die Hekatron Melder. Auch wenn die von der 
Konkurrenz sind ;)

von Nemesis (Gast)


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Wurzelpeter schrieb:
> Rein muss er, klar. Aber wie du auch geschrieben hast bezweifle ich,
> dass die die Tür aufbrechen, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist.

Heißt das nicht "Gefahr in VERZUG"? Die Feuerwehr hat ja eh hoheitliche
Vollmachten und würden in Abwesenheit des Mieters die
Wohnung wenigstens wieder verschließbar machen, hoffe ich.

> Bin selber lange bei der FF gewesen und im Bereich der
> Sicherheitstechnik tätig (wenn auch BMA nicht mein Hauptgebiet ist).
> Aufbrechen sicher nicht wenn ein Melder in einer Whg piepst aber sonst
> nichts zu sehen ist.

Was soll denn bitte FF heißen? Sicher wohl nicht Feuerwehr, denn das
kürzt man mit FW ab, bestenfalls.

> Empfehlen kann ich btw die Hekatron Melder. Auch wenn die von der
> Konkurrenz sind ;)

Genau die und zwar die Type Genius H will man mir demnächst aufdrücken.
Gesetzlich ist das jetzt Pflicht. Die Bedenken bleiben.

von Trau keinem (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Was soll denn bitte FF heißen? Sicher wohl nicht Feuerwehr, denn das
> kürzt man mit FW ab, bestenfalls.

Er meint wahrscheinlich "Freiwillige Feuerwehr", also die Amateure mit 
dem gefährlichen Halbwissen.

von Wurzelpeter (Gast)


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Verzug, ja.
Autokorrektur :)

FF gleich freiwillige Feuerwehr

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