Hallo Ich weiß daß das Thema hier schon besprochen wurde aber meine spezielle Frage wegen der 2 weiteren Steckdosen habe ich nicht gefunden. Wir wohnen im einem Altbau BJ 1952. In dem einen Raum sind 3 Steckdosen angebracht. . In der nähe des Fensters ist eine Steckdose in einer Dose angebracht die aber eine Doppelsteckdose ist ( man kann 2 Stecker verwenden. Ich glaube heute hat man das nicht mehr. Ich habe mir von einem Bekannten der sich mit Elektro auskennt an dieser Dose einen elektr. Rolladengurtaufwickler anschließen lassen. Dabei haben wir festgestellt, daß nur 2 Kabel an die Steckdose führten. Und es befand sich eine Verbindung ( Überbrückung )zum Schutzleiteranschluss. An den beiden anderen Steckdosen ist diese überbrückung aber nicht vorhanden. Nun meine Fragen. Ist so was heute noch zulässig ? Mussen auch die beiden anderen Steckdosen mit Überbrückung versehen werden ?. . Oder ist es so. daß der Vermieter ganz neue Leitungen verlegen muß ? Danke für Antworten MFG
Natürlich muss in diesem Altbau bei allen vorhandenen Steckdosen die klassische Nullung gemacht werden. Wenn sich dein Bekannter mit Elektro auskennt, wird er es dir auch so sagen.
Willi E. schrieb: > Ist so was heute noch zulässig ? Die klassische Nullung ist als Bestandsschutz in alten Anlagen zulässig, aber die Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben und die ist lebensgefährlich. Mal wieder ein Beispiel, daß man Laien nicht an die Elektroinstallation lassen sollte. Im Zuge der Instandhaltung (und Gefahrenabwehr) darf man (auch als Laie) dort wieder eine klassische Nullung herstellen. ZUERST gehört die Zuleitung an den Schutzleiterbügel, DANN wird eine Leitung zum Steckdosenpol weitergezogen, Phase geht zum anderen Steckdosenpol. Ich würde die Doppelsteckdose wider auf die dort vermutlich ehemals vorhandene Einzelsteckdose zurückrüsten, falls man 2 dort nicht unbedingt braucht. Bei NEU INSTALLIERTEN Steckdosen sind sie entsprechend dem aktuellen Stand mit FI-Schalter auszurüsten, wie hier gezeigt.
MaWin schrieb: > aber die Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben > und die ist lebensgefährlich. 2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche. Also lass mal die Kirche im Dorf. Und wer in einem Altbau wann etwas nachgerüstet hat, lässt sich ohnehin nicht mehr ermitteln, also interessiert es auch nicht. Klar würde die Elektrikerlobby gern 50 Millionen Häuser in Deutschland auf den neusten Stand bringen, das wäre ja ein Bombengeschäft. Aus vernünftigen Gründen macht das aber kaum ein Hauseigentümer.
Was ist das denn für ein Unsinn in dem angehängten Bild??? Da ist bei "Nachrüstung 1969" eine grün-gelbe Ader als Zuleitung an der Steckdose. Also das geht ja gar nicht!
huch schrieb: > 2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose > mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche. So wie ich den Text von Willi lese, ist aber der Schutzleiter in der Doppelsteckdose gar nicht angeschlossen. Und das wäre gar nicht sicher. Da wird wohl ein Laie die alte Einzelsteckdose aus der UP-Dose genommen haben und so eine merkwürdige Doppelsteckdose die nur 1 UP Loch benötigt und dafür etwas raussteht eingebaut haben. Nun ja, hätte man eine zweite normale UP Steckdose danebengesetzt wäre das eine Erweiterung, die man als Laie nicht durchführen darf sondern nur ein Elektriker, die dann auch nach dem aktuellen Stand gebaut sein muss. huch schrieb: > Also das geht ja gar nicht So ist und war es Vorschrift (in der BRD), aber nur 4 Jahre lang.
Möglicherweise so was, aber Bilder fehlen ja von Willi http://acsneuhof.de/hauselektrik-u-industrieelektronik/schalterprogramme-und-sprechanlagen/busch-jaeger/bj-20-02-euj-214-doppelsteckdosen-einsatz-up.php4
Hallo Erst mal vielen Dank für die Antworten, die mir eigentlich alles sagen was ich wissen wollte. Diese besagte Doppelsteckdose ist so ähnlich wie auf dem Link nur in runder Ausführung. Diese Dose hat wie in meiner Fragestellung beschrieben, diese Brücke. An dieser Dose wurde auch der elektr.Gurtaufwickler normal mit 3 Adern angeschlossen. Da keine Kommentare dazu kamen, gehe ich davon aus , daß das zulässig ist. Nur die beiden anderen im Raum befindlichen Dosen haben keine Brückung sind nur die 2 Adern angeschlossen. und da muß jetzt noch die Brücke angebracht werden. So wie ich das hier lese. Werde aber trotzdem mit dem Vermieter mal reden ob er bevor mal wieder tapeziert wird nachrüsten läßt, da ja anscheinend Leerrohr da ist. Allerdings sind die Schalterdosen nicht aus Plastik sondern Blech vermute ich mal. Sollte man die dann auch austauschen ? was dann allerdings wieder viel Schmutz mit sich bringt MFG Willi
Sobald die Wohnung mal leersteht sollte man grundsanieren. Oder ein Museum draus machen. Vernünftige Elektroinstallation und dann Rolladenmotoren statt Gurtwickler.
Willi E. schrieb: > Hallo Erst mal vielen Dank für die Antworten, die mir eigentlich alles > sagen was ich wissen wollte. > Diese besagte Doppelsteckdose ist so ähnlich wie auf dem Link nur in > runder Ausführung. Diese Dose hat wie in meiner Fragestellung > beschrieben, diese Brücke. An dieser Dose wurde auch der > elektr.Gurtaufwickler normal mit 3 Adern angeschlossen. Da keine > Kommentare dazu kamen, gehe ich davon aus , daß das zulässig ist. Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig. Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation zulässig waren. Wenn jetzt was geändert wird, müssen die in einen Zustand gebracht werden, der zum Zeitpunkt der Änderung zulässig ist. Das wäre dann heute und da ist klassische Nullung nicht zulässig. Für den Rolladenmotor gilt das genauso. > Nur die beiden anderen im Raum befindlichen Dosen haben keine Brückung > sind nur die 2 Adern angeschlossen. und da muß jetzt noch die Brücke > angebracht werden. So wie ich das hier lese. > Werde aber trotzdem mit dem Vermieter mal reden ob er bevor mal wieder > tapeziert wird nachrüsten läßt, da ja anscheinend Leerrohr da ist. > Allerdings sind die Schalterdosen nicht aus Plastik sondern Blech > vermute ich mal. Sollte man die dann auch austauschen ? was dann > allerdings wieder viel Schmutz mit sich bringt Wenn Leerrohr da ist, sollte man wirklich mal einen Schutzleiter nachrüsten, dann kann man auch den Rolladenmotor richtig anschliessen. Gruss Axel
Axel L. schrieb: > Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss > bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig. > Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation > zulässig waren. Immer diese Laienaussagen. Es ist sachlich falsch was du sagst. Wenn ein Rollladenmotor nachgerüstet wird, nicht mit Stecker in die Steckdose sondern fest verlegter Leitung und damit als Erweiterung der elektrischen Anlage von einem Elektriker, dann muss DIESE LEITUNG nach aktuellen Vorschriften verlegt werden, also 3-adrig, wobei man N und PE in der alten Steckdose an PEN anschliesst. Ein FI muss nicht rein, denn die Leitung endet an einem fest angeschlossenen Gerät und nicht an einer Steckdose. Die Steckdosen, also die anderen abgesehen von der Doppelsteckdose (wie ich jetzt mitbekomme nachdem Willi es nochmal beschrieben hat) ohne Brücke von N zu PE sondern mit unangeschlossenem PE sind nicht zulässig und lebensgefährlich und müssen im Zuge der Instandhaltung und Gefahrenabwehr mit einer Brücke versehen werden (also repariert werden). Hier gilt Bestandsschutz, d.h. die Steckdosen müssen nicht mit einem nur zu verlegenden Schutzleiter versehen werden (aber wenn schon ein Rohr liegt, wäre das natürlich fein). Die Schuko-Steckdose ohne Brücke war nie zulässig, das "ohne Brücke" geniesst also keinen Bestandsschutz sondern muss sogar repariert werden.
MaWin schrieb: > Axel L. schrieb: >> Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss >> bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig. >> Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation >> zulässig waren. > > Immer diese Laienaussagen. Es ist sachlich falsch was du sagst. > > Wenn ein Rollladenmotor nachgerüstet wird, nicht mit Stecker in die > Steckdose sondern fest verlegter Leitung und damit als Erweiterung der > elektrischen Anlage von einem Elektriker, dann muss DIESE LEITUNG nach > aktuellen Vorschriften verlegt werden, also 3-adrig, wobei man N und PE > in der alten Steckdose an PEN anschliesst. Ein FI muss nicht rein, denn > die Leitung endet an einem fest angeschlossenen Gerät und nicht an einer > Steckdose. > Du meinst, der PEN zur Steckdose, der vermutlich aus einem 1,5mm² Kabel besteht, wäre zulässig, um den PE des Rolladenmotors anzuschliessen ? Das halte ich aber für eine gewagte Aussage. Gruss Axel
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Axel L. schrieb: > Das halte ich aber für eine gewagte Aussage. Och, ich wag das mal, die VDE steht hinter mir.
> Die Steckdosen, also die anderen abgesehen von der Doppelsteckdose > (wie > ich jetzt mitbekomme nachdem Willi es nochmal beschrieben hat) ohne > Brücke von N zu PE sondern mit unangeschlossenem PE Wie die Steckdosen angeschlossen sind, war doch schon seit Anfang klar. Man muss halt lesen können.
MaWin schrieb: > Axel L. schrieb: >> Das halte ich aber für eine gewagte Aussage. > > Och, ich wag das mal, die VDE steht hinter mir. Du meinst sicher den Teil, wo drinsteht, dass ein PEN mindestens 10mm² haben muss ? Gruss Axel
Hallo. Ich wollte hier keine Lawine lostreten. Vielen Dank für all Eure Kommentare. die mich aber teilweise etwas verwirren. Wir haben jetzt die 2 Steckdosen genullt ( eine Brücke eingesetzt.) Die 3 te doppelte hatte ja die Nullung schon. Dort ist der Gurtwickler angeschlossen ( funktioniert auch) So wie ich das hier raus lese. geht das aber nicht. der darf nicht an die Steckdose angeschlossen werden . Endwerder ich kaufe eine Steckdose mit FI .... teuer.... klemme da an erlaubt oder ich muß ihn weg machen. Ist dies so richtig ? Noch eine Frage zu dem Kabel das bei einer Neuverdrahtung des Zimmers in Frage käme : Die alten Leerrohre nehme an aus Blech oder Blei sind m. E. ja nicht sehr groß im Durchmesser. Kamm man da 3 X 1,5 nehmen / 3 einzelne Strippen ) oder muß da 3x 2,5 rein? was wahrscheinlich nicht geht. Nochmals Danke für all Eure Tips. MFG Willi Nachtrag: Habe etwas im Internet gestöbert. habe dort von Westfalia EUR 16,99+ EUR 5,95 Versandkosten 5 von 5 Sternen Produktbeschreibungen ... Personenschutz Stecker mit FI IP44 - Steckdose mit Kinderschutz ... gefunden. Bin ja Laie: deshalb die Frage : dies in die Doppelsteckdose gesteckt und dann den Gurtwickler rein . ist das nicht eine Lösung ?
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Willi E. schrieb: > Kamm man da 3 X 1,5 nehmen / 3 > einzelne Strippen ) oder muß da 3x 2,5 rein? was wahrscheinlich nicht > geht. Was meinst du mit "3 einzelne Strippen"? Ja jeder Elektriker würde da NYM-J 3 x 1.5 mm² nehmen. Die Trolle hier im Forum werden jetzt natürlich wieder Fälle konstruieren wo das nicht der Norm entspricht. Aber entweder kommt das dann in der Praxis nicht vor oder es sind Spitzfindigkeiten, die in der Praxis niemand beachtet. Willi E. schrieb: > Endwerder ich kaufe eine Steckdose mit FI .... teuer.... klemme da an > erlaubt oder ich muß ihn weg machen. Ist dies so richtig ? FI ist nicht notwendig. Die alte Steckdose ist ja vorhanden und bleibt auch so. Für den Rolladenmotor ist kein FI notwendig. Einen FI brauchst du nach Norm nur, wenn du eine weitere zusätzliche Steckdose installierst. Ob du es dann wirklich machst (den FI), musst du selber verantworten. Die meisten Leute machen es nicht und es überprüft auch keiner.
Willi E. schrieb: > Nachtrag: Habe etwas im Internet gestöbert. habe dort von Westfalia > EUR 16,99+ EUR 5,95 Versandkosten > 5 von 5 Sternen > Produktbeschreibungen > ... Personenschutz Stecker mit FI IP44 - Steckdose mit Kinderschutz ... > gefunden. Bin ja Laie: deshalb die Frage : dies in die Doppelsteckdose > gesteckt und dann den Gurtwickler rein . ist das nicht eine Lösung ? Keine Ahnung welches Produkt du meinst. Zu dem Preis finde ich da nichts. Ich finde nur Best.Nr. 550 700 und Best.Nr. 550 731. Ja so ein Teil kannst du natürlich nehmen. Ich finde es aber unnötig.
Axel L. schrieb: > Du meinst sicher den Teil, wo drinsteht, dass ein PEN mindestens 10mm² > haben muss ? Nö, da bist du eindeutig im falschen Abschnitt.
huch schrieb: > Die meisten Leute machen es nicht und es überprüft auch keiner. Und weder ist deswegen die Menschheit ausgestorben, noch liegt der Anstieg der Krankenkassenbeiträge an einem nicht vorhandenen FI in vielen Altanlagen.
huch schrieb: > Wie die Steckdosen angeschlossen sind, war doch schon seit Anfang klar. > Man muss halt lesen können. Dir zumindest nicht, denn das war falsch: > huch schrieb: >> 2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose >> mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche. Es hatten nicht alle klassische Nullung.
> Es hatten nicht alle klassische Nullung.
Ja steht im ersten Beitrag! An der Doppelsteckdose ist die Überbrückung
vorhanden. An den anderen beiden nicht. Ist Lesen für dich wirklich so
schwer?
huch schrieb: > Ja jeder Elektriker würde da NYM-J 3 x 1.5 mm² nehmen. Das kann man aber kaum nachträglich in Leerrohre ziehen. Mit Einzelstrippen geht das wesentlich besser. Wenn 2,5er passt, würde ich das nehmen. Wenn nicht, dann geht auch 1,5er. Man muss dort ja vielleicht nicht unbedingt Ver- braucher mit mehr als 10A Bedarf anschliessen.
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Meine Aussage ("2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche") bezog sich auf deinen dummen Kommentar "aber die Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben und die ist lebensgefährlich." Natürlich ist klassische Nullung wie bei der Doppelsteckdose problematisch, ist aber immerhin besser als gar keine Absicherung wie bei den anderen beiden Steckdosen. Also bitte nicht irgendwelche Zitate aus dem Zusammenhang reißen.
Harald W. schrieb: > Mit Einzelstrippen geht das wesentlich besser. Oh da höre ich aber gleich die Bedenkenträger und VDE-Lobbyisten. Einzelstrippen in Metallrohr. Wo ist da die doppelte Isolierung? Oder willst du sicherstellen dass die Rohre, die sicher aus Einzelstücken mehr oder weniger gut verbunden sind, richtig geerdet sind?
huch schrieb: > Harald W. schrieb: >> Mit Einzelstrippen geht das wesentlich besser. > > Oh da höre ich aber gleich die Bedenkenträger und VDE-Lobbyisten. > Einzelstrippen in Metallrohr. Eigentlich hatten solche Metallrohre auch schon vor 80 Jahren eine Innenisolierung. Nur so um 1900 herum hat man wohl Einzel- strippen direkt in die schon vorhandenen Gasrohre gezogen.
huch schrieb: > FI ist nicht notwendig. Die alte Steckdose ist ja vorhanden und bleibt > auch so. Für den Rolladenmotor ist kein FI notwendig. > > Einen FI brauchst du nach Norm nur, wenn du eine weitere zusätzliche > Steckdose installierst. Ob du es dann wirklich machst (den FI), musst du > selber verantworten. Die meisten Leute machen es nicht und es überprüft Hallo . Danke für die Antworten. Hier nochmals ich hoffe letzte Frage. Die letzte Steckdose mit" Brücke" ist die Doppelsteckdose . an dieser wurde der Gurtwickler angeschlossen. (verdrahtet.) ist dies nun gut so oder muß der wieder weg. Funktionieren tut er. Oder soll ich dies Doppelsteckdose entfernen normale einbauen und auch wieder nullen , und kann ich dann den Gurtwickler anschließen oder nicht? MFG Willi
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Willi E. schrieb: > Oder soll ich dies Doppelsteckdose > entfernen normale einbauen und auch wieder nullen , und kann ich dann > den Gurtwickler anschließen oder nicht? > MFG Und wo wäre die Änderung dann?
Also ist es keine Änderung, dachte die doppelte wäre gar nicht zulässig. oder gefährlicher als die beiden anderen ------ Autor: huch (Gast) Datum: 12.12.2015 11:21 Meine Aussage ("2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche") bezog sich auf deinen dummen Kommentar "aber die Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben und die ist lebensgefährlich." Natürlich ist klassische Nullung wie bei der Doppelsteckdose problematisch, ist aber immerhin besser als gar keine Absicherung wie bei den anderen beiden Steckdosen. Also bitte nicht irgendwelche Zitate aus dem Zusammenhang reißen................ Ich werde da ja alle 3 Steckdosen jetzt "genullt" sind alles so lassen wie es ist Sollte renoviert werden werde ich in die alten Blechrohre 3 Strippen a 1,5 einziehen und neue Dosen setzen. Nochmals allen vielen Dank die hier ihre Meinung geäußert und Tipps gegeben haben MFG Willi
MaWin (Gast) Axel L. schrieb: >> Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss >> bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig. >> Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation >> zulässig waren. > Immer diese Laienaussagen. Es ist sachlich falsch was du sagst. deine folgenden sind auch nicht besser > Die Steckdosen, also die anderen abgesehen von der Doppelsteckdose (wie > ich jetzt mitbekomme nachdem Willi es nochmal beschrieben hat) ohne > Brücke von N zu PE sondern mit unangeschlossenem PE sind nicht zulässig > und lebensgefährlich und müssen im Zuge der Instandhaltung und > Gefahrenabwehr mit einer Brücke versehen werden (also repariert werden). totaler Unsinn, aber andere User der Laienmeinung bezichtigen! > Hier gilt Bestandsschutz, d.h. die Steckdosen müssen nicht mit einem nur > zu verlegenden Schutzleiter versehen werden (aber wenn schon ein Rohr > liegt, wäre das natürlich fein). beschäftige dich lieber mit einfacheren Sachen wie Esoterik, da kann man nicht so viel falsch machen!
Das Kritische an einer klassischen Nullung besteht darin, dass sobald der Nullleiter in der Installation abreißt oder aus irgendeinem Grund - warum auch immer - einen hohen Übergangswiderstand aufweist, ALLE Gehäuse SÄMTLICHER angeschlossener und über den Nullleiter verbundener Verbraucher unter Netzspannung stehen! Allein diesen Aspekt sollte man bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem solchen Altbau leben zu wollen. Dort finden sich i.d.R. neben aus elektrotechnischer Sicht kritischer Installationen auch jede Menge krebserregender Schadstoffe, wie PAK, Asbest, Schimmel und dergleichen. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
Willi E. schrieb: > dachte die doppelte wäre gar nicht zulässig. > oder gefährlicher als die beiden anderen Frau?
Alter Vadder, hier herrscht mal wieder Nächstenliebe so kurz vor Weihnachten.... unglaublich.
Einfache Abhilfe: http://www.pollin.de/shop/suchergebnis.html?S_TEXT=Personenschutzstecker+45209&log=internal&recommend=true Grüße Löti
Techniker schrieb: > Allein diesen Aspekt sollte man > bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem > solchen Altbau leben zu wollen. Da gibt es nur eine Lösung: Das Haus abreißen. Kopf schüttel Paul
Willi E. schrieb: > Sollte renoviert werden werde ich in die alten > Blechrohre 3 Strippen a 1,5 einziehen und neue Dosen setzen. das wäre m.E. eine Änderung und dann wäre auch ein neuer Verteilerkasten mit FI und neuen Sicherungen fällig. Paul B. schrieb: > Techniker schrieb: >> Allein diesen Aspekt sollte man >> bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem >> solchen Altbau leben zu wollen. > > Da gibt es nur eine Lösung: Das Haus abreißen. auch das ist keine Lösung, wenn man an die ganzen krebserregenden und sonstigen Giftstoffen in Lebensmitteln, die Luftverschmutzung und das Ozonloch etc. denkt. Da kann man nur noch mit dem Fön in die Badewanne steigen und hoffen, dass kein Schutzleiter und kein FI vorhanden ist.
Willi E. schrieb: > "aber die > Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben > und die ist lebensgefährlich." > > Natürlich ist klassische Nullung wie bei der Doppelsteckdose > problematisch, ist aber immerhin besser als gar keine Absicherung wie > bei den anderen beiden Steckdosen. Lebensgefährlich wird es vor allen dann, wenn der Schutzleiter überhaupt nicht angeschlossen ist. Insbesondere, wenn in der Nähe Heizkörper sitzen, die man versehentlich gleichzeitig mit einem angeschlossenen Gerät anfassen kann. Anfänglich war nicht ganz klar, ob in allen verbauten Steckdosen die sog. Nullbrücke zwischen SL und NL eingebaut war. Wenn der Gurtwickler eine eingebaute SL-Klemme hat, würde ich auch diese mit dem NL ver- binden. Ausserdem würde ich in den Steckdosen und sämtlichen zwischengeschalteten Verteilerdosen die Festigkeit der Schraub- klemmen überprüfen. Besser wäre es natürlich, wenn ein Schutz- leiter in den Leerrohren nachgezogen werden könnte. Falls das nicht geht, ist es aber auch nicht so schlimm. Schliesslich sind in den sechziger Jahren die Menschen auch nicht reihenweise an Stromschlägen gestorben. Neue Leitungen zu ziehen bedeutet schliesslich, das man womöglich wochenlang auf einer Baustelle mit aufgeklopften Wänden leben muss und auch die Kosten sind nicht ganz unerheblich.
> Da kann man nur noch mit dem Fön in die Badewanne steigen und hoffen, > dass kein Schutzleiter und kein FI vorhanden ist. Das ist aber schon oft schiefgegangen ... ;-)
Klassische Nullung ist seit 1973 verboten, weil ein beschädigter PEN dazu führt, dass die Gehäuse der angeschlossenen Geräte unter Spannung stehen kannn. Deswegen muss bei neueren Anlagen der PEN mindestens 10mm² betragen, um die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung zu reduzieren. Das Problem bei den alten Anlagen besteht also darin, dass der mindestens 40 Jahre alte PEN, der vermutlich auch nur durch diverse Unterputzdosen oder andere Steckdosen verkabelt wurde (mit dem Risiko von lockeren oder gelockerten Schraubklemmen) nicht besonders zuverlässig ist. Da er aber mal zulässig war, braucht man den nicht ändern, obwohl das Risiko gerade im Alter nicht eben geringer geworden ist. Man kann theoretisch auch einen Rolladenmotor anschliessen, allerdings gilt für den die gleiche Gefährdung wie für die genullten Steckdosen. Wenn einer der durch diese durchlaufenden PEN beschädigt wird, steht der Rolladenmotor unter Strom, es nützt dann gar nichts, wenn man dort lokal PE und N getrennt führt. Man dürfte an eine solche Konstruktion eine weitere Steckdose anschliessen, wenn man PE und N getrennt führt UND einen FI dazwischen schaltet. Damit ist die neue Steckdose entsprechend des aktuellen Standes der Technik abgesichert und stellt nach menschlichem Ermessen keine Gefahr dar. Bei einem Rolladenpanzer aus Kunststoff ist das vermutlich kein Problem, bei einem Rolladenpanzer aus Alluminium würde ich mir so eine Konstruktion gut überlegen. Dann steht u. U. der Rolladenpanzer unter Strom, und den berührt man üblicherweise dann, wenn man sich zur Reinigung des Rolladens oder des Fensters aus dem Fenster lehnt. Im Erdgeschoss sicher kein Problem, im 3. Stock möchte ich keinen Stromschlag bekommen, wenn ich halb aus dem Fenster hänge. Aus dem Grund würde ich so eine Konstruktion niemals einbauen und ich würde auch bezweifeln, dass das VDE das zulässt (was aber keine Rolle spielt, VDE ist nur eine Richtlinie, im Zweifel entscheidet das der Richter ansonsten wäre ichh sehr gespannt auf die Stelle,, wo der VDE sowas erlaubt), aber das kann ja jeder für sich entscheiden. Gruss Axel
Willi E. schrieb: > Sollte renoviert werden werde ich in die alten > Blechrohre 3 Strippen a 1,5 einziehen und neue Dosen setzen. Bei 3 Einzelstrippen in den alten Blechrohren fehlt dir gegenüber NYM-J 3x1,5 die doppelte Isolierung. Das wird gefährlich.
Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen Bestandsschutz gibt. Wer dieses Wort im VDE Text findet hat 'nen sechser im Lotto. siehe hier: http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf Torsten
Und ich werfe mal in den Raum das rumbasteln an der Elektro-Installation mit "einem Bekannten der sich mit Elektro auskennt" in einer Mietwohnung auch nicht unproblematisch ist. Warum das nicht vom Vermieter "richten" lassen wenn eh Leerrohr vorhanden ist, der übernimmt die Kosten und kann das noch absetzen...
Läubi .. schrieb: > der übernimmt > die Kosten und kann das noch absetzen... Das Absetzen der Adern macht der Elektriker, das muß der Vermieter nicht auch noch machen... mfG Paul
> Das Absetzen der Adern macht der Elektriker, ...
Der Vermieter übernimmt dann das 'Umlegen' ...
Elektrofan schrieb: > Der Vermieter übernimmt dann das 'Umlegen' ... ...des Mieters? Wir sind doch nicht im Wilden Westen! :-)
Techniker schrieb: > Allein diesen Aspekt sollte man > bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem > solchen Altbau leben zu wollen. also lieber in so einem Bau als in einem aus den 70er Jahren mit Spritzasbest. torstensc schrieb: > Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen > Bestandsschutz gibt. und im VDE Handbuch steht das Verteilerkästen die stromführende Leitungen haben nur mit Werkzeug geöffnet werden dürfen. Ich fragte mal was mit den unzähligen Feuchtraumaufputzdosen mit VDE Prägung ist, wo ich den Deckel mit bloßen Fingern abziehen kann. (Es kam keine Antwort) http://ecx.images-amazon.com/images/I/41gSEttlxwL._SX425_.jpg Das VDE Buch ist also das Geld nicht wert oder irgendentwas ist falsch.
> ... im VDE Handbuch steht das Verteilerkästen die stromführende > ... Leitungen haben nur mit Werkzeug geöffnet werden dürfen. Bleibt nur: 1. Allpolig abschalten 2. ... 3. ... 4. ... 5. .... ;-)
Läubi .. schrieb: > Und ich werfe mal in den Raum das rumbasteln an der Elektro-Installation > mit "einem Bekannten der sich mit Elektro auskennt" in einer > Mietwohnung auch nicht unproblematisch ist. Ruf einen Elektriker! https://youtu.be/bIRLgMVfeqQ muß ja nicht gleich El Bundy sein;) walTTer Elektrikergeselle
torstensc schrieb: > Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen > Bestandsschutz gibt. Gähn, dauert die Diskussion nur lange genug kommt immer ein Trottel, dem das Wort "denn es darf so bleiben was zum Zeitpunkt der Errichtung so zulässig war" noch nicht lang genug ist. http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf
Diese Leier nun wieder, noch dazu von einem Elektromeister-Hasser > MaWin http://www.bosy-online.de/ > Sanitär-Heizung-Klima-Informationen http://www.bosy-online.de/Impressum.htm > Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister was bringt hier wieder so Einer an Info-Quellen zum Herumbashen ? War wohl wieder der erste Teffer bei der Googelsuche! torstensc (Gast) > Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen Bestands- > schutz gibt. ganz genau, nur für MaWin wieder nicht vollständig!
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