Forum: Haus & Smart Home Steckdose klassiche Nullung


von Willi E. (willi1)


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Hallo
Ich weiß daß das Thema hier schon besprochen wurde  aber meine spezielle 
Frage  wegen der 2 weiteren Steckdosen  habe ich nicht gefunden.
Wir wohnen im einem Altbau BJ 1952.  In dem einen Raum sind 3 Steckdosen 
angebracht. . In der nähe des Fensters ist eine Steckdose in einer Dose 
angebracht die aber  eine Doppelsteckdose ist ( man kann 2 Stecker 
verwenden. Ich glaube heute hat man das nicht mehr.  Ich habe mir  von 
einem Bekannten der sich mit Elektro auskennt an dieser Dose einen 
elektr. Rolladengurtaufwickler anschließen lassen. Dabei  haben wir 
festgestellt, daß nur 2 Kabel an die Steckdose führten.    Und es befand 
sich eine  Verbindung (  Überbrückung )zum Schutzleiteranschluss.  An 
den beiden anderen Steckdosen ist diese überbrückung aber nicht 
vorhanden.  Nun meine Fragen. Ist so was heute noch zulässig ?   Mussen 
auch die beiden anderen Steckdosen mit Überbrückung versehen werden ?. . 
Oder ist es so. daß der Vermieter  ganz neue Leitungen verlegen muß ?
Danke für Antworten
MFG

von huch (Gast)


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Natürlich muss in diesem Altbau bei allen vorhandenen Steckdosen die 
klassische Nullung gemacht werden.
Wenn sich dein Bekannter mit Elektro auskennt, wird er es dir auch so 
sagen.

von MaWin (Gast)


Angehängte Dateien:

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Willi E. schrieb:
> Ist so was heute noch zulässig ?

Die klassische Nullung ist als Bestandsschutz in alten Anlagen zulässig,

aber die Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben 
und die ist lebensgefährlich.

Mal wieder ein Beispiel, daß man Laien nicht an die Elektroinstallation 
lassen sollte.

Im Zuge der Instandhaltung (und Gefahrenabwehr) darf man (auch als Laie) 
dort wieder eine klassische Nullung herstellen. ZUERST gehört die 
Zuleitung an den Schutzleiterbügel, DANN wird eine Leitung zum 
Steckdosenpol weitergezogen, Phase geht zum anderen Steckdosenpol. Ich 
würde die Doppelsteckdose wider auf die dort vermutlich ehemals 
vorhandene Einzelsteckdose zurückrüsten, falls man 2 dort nicht 
unbedingt braucht.

Bei NEU INSTALLIERTEN Steckdosen sind sie entsprechend dem aktuellen 
Stand mit FI-Schalter auszurüsten, wie hier gezeigt.

von huch (Gast)


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MaWin schrieb:
> aber die Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben
> und die ist lebensgefährlich.

2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose 
mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche. 
Also lass mal die Kirche im Dorf. Und wer in einem Altbau wann etwas 
nachgerüstet hat, lässt sich ohnehin nicht mehr ermitteln, also 
interessiert es auch nicht. Klar würde die Elektrikerlobby gern 50 
Millionen Häuser in Deutschland auf den neusten Stand bringen, das wäre 
ja ein Bombengeschäft. Aus vernünftigen Gründen macht das aber kaum ein 
Hauseigentümer.

von huch (Gast)


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Was ist das denn für ein Unsinn in dem angehängten Bild???
Da ist bei "Nachrüstung 1969" eine grün-gelbe Ader als Zuleitung an der 
Steckdose. Also das geht ja gar nicht!

von MaWin (Gast)


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huch schrieb:
> 2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose
> mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche.

So wie ich den Text von Willi lese, ist aber der Schutzleiter in der 
Doppelsteckdose gar nicht angeschlossen.

Und das wäre gar nicht sicher.

Da wird wohl ein Laie die alte Einzelsteckdose aus der UP-Dose genommen 
haben und so eine merkwürdige Doppelsteckdose die nur 1 UP Loch benötigt 
und dafür etwas raussteht eingebaut haben.

Nun ja, hätte man eine zweite normale UP Steckdose danebengesetzt wäre 
das eine Erweiterung, die man als Laie nicht durchführen darf sondern 
nur ein Elektriker, die dann auch nach dem aktuellen Stand gebaut sein 
muss.


huch schrieb:
> Also das geht ja gar nicht

So ist und war es Vorschrift (in der BRD), aber nur 4 Jahre lang.

von MaWin (Gast)


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von Willi E. (willi1)


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Hallo Erst mal vielen Dank für die   Antworten, die mir eigentlich alles 
sagen was ich  wissen wollte.
Diese besagte Doppelsteckdose  ist so ähnlich wie auf dem Link nur in 
runder Ausführung. Diese Dose hat wie in meiner Fragestellung 
beschrieben, diese Brücke.  An dieser Dose wurde auch der 
elektr.Gurtaufwickler normal mit 3 Adern  angeschlossen. Da keine 
Kommentare dazu kamen, gehe ich davon aus , daß das zulässig ist.
Nur die beiden anderen im Raum befindlichen Dosen haben  keine Brückung 
sind nur die 2 Adern angeschlossen.  und da muß jetzt noch die Brücke 
angebracht werden. So wie ich das hier lese.
Werde aber trotzdem mit dem Vermieter mal reden ob er  bevor mal wieder 
tapeziert wird nachrüsten läßt, da ja anscheinend Leerrohr da ist. 
Allerdings sind die Schalterdosen nicht aus Plastik sondern Blech 
vermute ich mal. Sollte man die dann auch austauschen ? was dann 
allerdings  wieder viel Schmutz mit sich bringt

MFG
Willi

von Oliver S. (phetty)


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Sobald die Wohnung mal leersteht sollte man grundsanieren. Oder ein 
Museum draus machen.
Vernünftige Elektroinstallation und dann Rolladenmotoren statt 
Gurtwickler.

von Axel L. (axel_5)


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Willi E. schrieb:
> Hallo Erst mal vielen Dank für die   Antworten, die mir eigentlich alles
> sagen was ich  wissen wollte.
> Diese besagte Doppelsteckdose  ist so ähnlich wie auf dem Link nur in
> runder Ausführung. Diese Dose hat wie in meiner Fragestellung
> beschrieben, diese Brücke.  An dieser Dose wurde auch der
> elektr.Gurtaufwickler normal mit 3 Adern  angeschlossen. Da keine
> Kommentare dazu kamen, gehe ich davon aus , daß das zulässig ist.

Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss 
bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig.
Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation 
zulässig waren. Wenn jetzt was geändert wird, müssen die in einen 
Zustand gebracht werden, der zum Zeitpunkt der Änderung zulässig ist. 
Das wäre dann heute und da ist klassische Nullung nicht zulässig. Für 
den Rolladenmotor gilt das genauso.

> Nur die beiden anderen im Raum befindlichen Dosen haben  keine Brückung
> sind nur die 2 Adern angeschlossen.  und da muß jetzt noch die Brücke
> angebracht werden. So wie ich das hier lese.
> Werde aber trotzdem mit dem Vermieter mal reden ob er  bevor mal wieder
> tapeziert wird nachrüsten läßt, da ja anscheinend Leerrohr da ist.
> Allerdings sind die Schalterdosen nicht aus Plastik sondern Blech
> vermute ich mal. Sollte man die dann auch austauschen ? was dann
> allerdings  wieder viel Schmutz mit sich bringt

Wenn Leerrohr da ist, sollte man wirklich mal einen Schutzleiter 
nachrüsten, dann kann man auch den Rolladenmotor richtig anschliessen.

Gruss
Axel

von MaWin (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss
> bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig.
> Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation
> zulässig waren.

Immer diese Laienaussagen. Es ist sachlich falsch was du sagst.

Wenn ein Rollladenmotor nachgerüstet wird, nicht mit Stecker in die 
Steckdose sondern fest verlegter Leitung und damit als Erweiterung der 
elektrischen Anlage von einem Elektriker, dann muss DIESE LEITUNG nach 
aktuellen Vorschriften verlegt werden, also 3-adrig, wobei man N und PE 
in der alten Steckdose an PEN anschliesst. Ein FI muss nicht rein, denn 
die Leitung endet an einem fest angeschlossenen Gerät und nicht an einer 
Steckdose.

Die Steckdosen, also die anderen abgesehen von der Doppelsteckdose (wie 
ich jetzt mitbekomme nachdem Willi es nochmal beschrieben hat) ohne 
Brücke von N zu PE sondern mit unangeschlossenem PE sind nicht zulässig 
und lebensgefährlich und müssen im Zuge der Instandhaltung und 
Gefahrenabwehr mit einer Brücke versehen werden (also repariert werden). 
Hier gilt Bestandsschutz, d.h. die Steckdosen müssen nicht mit einem nur 
zu verlegenden Schutzleiter versehen werden (aber wenn schon ein Rohr 
liegt, wäre das natürlich fein).

Die Schuko-Steckdose ohne Brücke war nie zulässig, das "ohne Brücke" 
geniesst also keinen Bestandsschutz sondern muss sogar repariert werden.

von Axel L. (axel_5)


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MaWin schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss
>> bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig.
>> Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation
>> zulässig waren.
>
> Immer diese Laienaussagen. Es ist sachlich falsch was du sagst.
>
> Wenn ein Rollladenmotor nachgerüstet wird, nicht mit Stecker in die
> Steckdose sondern fest verlegter Leitung und damit als Erweiterung der
> elektrischen Anlage von einem Elektriker, dann muss DIESE LEITUNG nach
> aktuellen Vorschriften verlegt werden, also 3-adrig, wobei man N und PE
> in der alten Steckdose an PEN anschliesst. Ein FI muss nicht rein, denn
> die Leitung endet an einem fest angeschlossenen Gerät und nicht an einer
> Steckdose.
>
Du meinst, der PEN zur Steckdose, der vermutlich aus einem 1,5mm² Kabel 
besteht, wäre zulässig, um den PE des Rolladenmotors anzuschliessen ?

Das halte ich aber für eine gewagte Aussage.

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Das halte ich aber für eine gewagte Aussage.

Och, ich wag das mal, die VDE steht hinter mir.

von huch (Gast)


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> Die Steckdosen, also die anderen abgesehen von der Doppelsteckdose
> (wie
> ich jetzt mitbekomme nachdem Willi es nochmal beschrieben hat) ohne
> Brücke von N zu PE sondern mit unangeschlossenem PE

Wie die Steckdosen angeschlossen sind, war doch schon seit Anfang klar. 
Man muss halt lesen können.

von Axel L. (axel_5)


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MaWin schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Das halte ich aber für eine gewagte Aussage.
>
> Och, ich wag das mal, die VDE steht hinter mir.

Du meinst sicher den Teil, wo drinsteht, dass ein PEN mindestens 10mm² 
haben muss ?

Gruss
Axel

von Willi E. (willi1)


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Hallo.
Ich wollte hier keine Lawine lostreten.
Vielen Dank für all Eure Kommentare. die mich aber teilweise etwas 
verwirren.
Wir haben jetzt die 2 Steckdosen  genullt ( eine Brücke eingesetzt.)
Die 3 te  doppelte hatte ja die Nullung schon.  Dort ist der Gurtwickler 
angeschlossen  ( funktioniert auch)  So wie ich das hier raus lese. geht 
das aber nicht. der darf nicht an die Steckdose angeschlossen werden .
Endwerder ich kaufe eine Steckdose mit FI  .... teuer....  klemme da an 
erlaubt  oder ich muß ihn weg machen.  Ist dies so richtig ?
Noch eine Frage zu dem Kabel  das bei einer Neuverdrahtung des Zimmers 
in Frage käme  :  Die alten Leerrohre  nehme an aus Blech oder Blei sind 
m. E. ja nicht sehr groß im Durchmesser. Kamm man da 3 X 1,5 nehmen / 3 
einzelne Strippen ) oder muß da 3x 2,5 rein? was wahrscheinlich nicht 
geht.
Nochmals Danke für all Eure Tips.
MFG
Willi

Nachtrag:  Habe etwas im Internet gestöbert. habe dort  von Westfalia
EUR 16,99+ EUR 5,95 Versandkosten
5 von 5 Sternen
Produktbeschreibungen
... Personenschutz Stecker mit FI IP44 - Steckdose mit Kinderschutz ... 
gefunden.  Bin ja Laie: deshalb die Frage :  dies in die Doppelsteckdose 
gesteckt  und dann den Gurtwickler rein . ist das nicht eine Lösung ?

: Bearbeitet durch User
von huch (Gast)


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Willi E. schrieb:
> Kamm man da 3 X 1,5 nehmen / 3
> einzelne Strippen ) oder muß da 3x 2,5 rein? was wahrscheinlich nicht
> geht.

Was meinst du mit "3 einzelne Strippen"?
Ja jeder Elektriker würde da NYM-J 3 x 1.5 mm² nehmen. Die Trolle hier 
im Forum werden jetzt natürlich wieder Fälle konstruieren wo das nicht 
der Norm entspricht. Aber entweder kommt das dann in der Praxis nicht 
vor oder es sind Spitzfindigkeiten, die in der Praxis niemand beachtet.

Willi E. schrieb:
> Endwerder ich kaufe eine Steckdose mit FI  .... teuer....  klemme da an
> erlaubt  oder ich muß ihn weg machen.  Ist dies so richtig ?

FI ist nicht notwendig. Die alte Steckdose ist ja vorhanden und bleibt 
auch so. Für den Rolladenmotor ist kein FI notwendig.

Einen FI brauchst du nach Norm nur, wenn du eine weitere zusätzliche 
Steckdose installierst. Ob du es dann wirklich machst (den FI), musst du 
selber verantworten. Die meisten Leute machen es nicht und es überprüft 
auch keiner.

von huch (Gast)


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Willi E. schrieb:
> Nachtrag:  Habe etwas im Internet gestöbert. habe dort  von Westfalia
> EUR 16,99+ EUR 5,95 Versandkosten
> 5 von 5 Sternen
> Produktbeschreibungen
> ... Personenschutz Stecker mit FI IP44 - Steckdose mit Kinderschutz ...
> gefunden.  Bin ja Laie: deshalb die Frage :  dies in die Doppelsteckdose
> gesteckt  und dann den Gurtwickler rein . ist das nicht eine Lösung ?


Keine Ahnung welches Produkt du meinst. Zu dem Preis finde ich da 
nichts. Ich finde nur Best.Nr. 550 700 und Best.Nr. 550 731.
Ja so ein Teil kannst du natürlich nehmen. Ich finde es aber unnötig.

von MaWin (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Du meinst sicher den Teil, wo drinsteht, dass ein PEN mindestens 10mm²
> haben muss ?

Nö, da bist du eindeutig im falschen Abschnitt.

von Wolfgang (Gast)


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huch schrieb:
> Die meisten Leute machen es nicht und es überprüft auch keiner.

Und weder ist deswegen die Menschheit ausgestorben, noch liegt der 
Anstieg der Krankenkassenbeiträge an einem nicht vorhandenen FI in 
vielen Altanlagen.

von MaWin (Gast)


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huch schrieb:
> Wie die Steckdosen angeschlossen sind, war doch schon seit Anfang klar.
> Man muss halt lesen können.

Dir zumindest nicht, denn das war falsch:

> huch schrieb:
>> 2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine Doppelsteckdose
>> mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten das gleiche.

Es hatten nicht alle klassische Nullung.

von huch (Gast)


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> Es hatten nicht alle klassische Nullung.

Ja steht im ersten Beitrag! An der Doppelsteckdose ist die Überbrückung 
vorhanden. An den anderen beiden nicht. Ist Lesen für dich wirklich so 
schwer?

von Harald W. (wilhelms)


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huch schrieb:

> Ja jeder Elektriker würde da NYM-J 3 x 1.5 mm² nehmen.

Das kann man aber kaum nachträglich in Leerrohre ziehen.
Mit Einzelstrippen geht das wesentlich besser. Wenn 2,5er
passt, würde ich das nehmen. Wenn nicht, dann geht auch
1,5er. Man muss dort ja vielleicht nicht unbedingt Ver-
braucher mit mehr als 10A Bedarf anschliessen.

: Bearbeitet durch User
von huch (Gast)


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Meine Aussage ("2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine 
Doppelsteckdose mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten 
das gleiche") bezog sich auf deinen dummen Kommentar "aber die 
Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben
und die ist lebensgefährlich."

Natürlich ist klassische Nullung wie bei der Doppelsteckdose 
problematisch, ist aber immerhin besser als gar keine Absicherung wie 
bei den anderen beiden Steckdosen. Also bitte nicht irgendwelche Zitate 
aus dem Zusammenhang reißen.

von huch (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Mit Einzelstrippen geht das wesentlich besser.

Oh da höre ich aber gleich die Bedenkenträger und VDE-Lobbyisten. 
Einzelstrippen in Metallrohr. Wo ist da die doppelte Isolierung? Oder 
willst du sicherstellen dass die Rohre, die sicher aus Einzelstücken 
mehr oder weniger gut verbunden sind, richtig geerdet sind?

von Harald W. (wilhelms)


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huch schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Mit Einzelstrippen geht das wesentlich besser.
>
> Oh da höre ich aber gleich die Bedenkenträger und VDE-Lobbyisten.
> Einzelstrippen in Metallrohr.

Eigentlich hatten solche Metallrohre auch schon vor 80 Jahren
eine Innenisolierung. Nur so um 1900 herum hat man wohl Einzel-
strippen direkt in die schon vorhandenen Gasrohre gezogen.

von Willi E. (willi1)


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huch schrieb:
> FI ist nicht notwendig. Die alte Steckdose ist ja vorhanden und bleibt
> auch so. Für den Rolladenmotor ist kein FI notwendig.
>
> Einen FI brauchst du nach Norm nur, wenn du eine weitere zusätzliche
> Steckdose installierst. Ob du es dann wirklich machst (den FI), musst du
> selber verantworten. Die meisten Leute machen es nicht und es überprüft

Hallo .  Danke für die Antworten.
Hier nochmals  ich hoffe letzte Frage.  Die letzte Steckdose  mit" 
Brücke" ist die Doppelsteckdose . an dieser wurde der Gurtwickler 
angeschlossen. (verdrahtet.)   ist dies nun gut so oder muß der wieder 
weg. Funktionieren tut er.   Oder soll ich dies Doppelsteckdose 
entfernen  normale  einbauen und auch wieder nullen , und kann ich dann 
den Gurtwickler anschließen oder nicht?
MFG
Willi

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


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Willi E. schrieb:
> Oder soll ich dies Doppelsteckdose
> entfernen  normale  einbauen und auch wieder nullen , und kann ich dann
> den Gurtwickler anschließen oder nicht?
> MFG

Und wo wäre die Änderung dann?

von Willi E. (willi1)


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Also ist es keine Änderung, dachte die doppelte wäre gar nicht zulässig. 
oder  gefährlicher als die beiden anderen     ------


Autor: huch (Gast)
Datum: 12.12.2015 11:21

Meine Aussage ("2 einzelne Steckdosen mit klassischer Nullung oder eine
Doppelsteckdose mit klassischer Nullung ist wohl aus Sicherheitsaspekten
das gleiche") bezog sich auf deinen dummen Kommentar "aber die
Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben
und die ist lebensgefährlich."

Natürlich ist klassische Nullung wie bei der Doppelsteckdose
problematisch, ist aber immerhin besser als gar keine Absicherung wie
bei den anderen beiden Steckdosen. Also bitte nicht irgendwelche Zitate
aus dem Zusammenhang reißen................



Ich  werde da ja alle 3  Steckdosen jetzt "genullt" sind  alles so 
lassen wie es ist  Sollte renoviert werden  werde ich in die alten 
Blechrohre  3 Strippen  a 1,5 einziehen und neue Dosen setzen.
Nochmals allen vielen Dank   die hier ihre  Meinung geäußert und Tipps 
gegeben haben

MFG
Willi

von Niemand (Gast)


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MaWin (Gast)

Axel L. schrieb:
>> Nein ist es nicht. Der Rolladenmotor muss einen vernünftigen Anschluss
>> bekommen, sobald der angeschlossen wird, ist mit Bestandsschutz Essig.
>> Die Steckdosen sind so zulässig, weil die zum Zeitpunkt der Installation
>> zulässig waren.

> Immer diese Laienaussagen. Es ist sachlich falsch was du sagst.
deine folgenden sind auch nicht besser

> Die Steckdosen, also die anderen abgesehen von der Doppelsteckdose (wie
> ich jetzt mitbekomme nachdem Willi es nochmal beschrieben hat) ohne
> Brücke von N zu PE sondern mit unangeschlossenem PE sind nicht zulässig
> und lebensgefährlich und müssen im Zuge der Instandhaltung und
> Gefahrenabwehr mit einer Brücke versehen werden (also repariert werden).
totaler Unsinn, aber andere User der Laienmeinung bezichtigen!

> Hier gilt Bestandsschutz, d.h. die Steckdosen müssen nicht mit einem nur
> zu verlegenden Schutzleiter versehen werden (aber wenn schon ein Rohr
> liegt, wäre das natürlich fein).
beschäftige dich lieber mit einfacheren Sachen wie Esoterik, da kann man 
nicht so viel falsch machen!

von Techniker (Gast)


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Das Kritische an einer klassischen Nullung besteht darin, dass sobald 
der Nullleiter in der Installation abreißt oder aus irgendeinem Grund - 
warum auch immer - einen hohen Übergangswiderstand aufweist, ALLE 
Gehäuse SÄMTLICHER angeschlossener und über den Nullleiter verbundener 
Verbraucher unter Netzspannung stehen! Allein diesen Aspekt sollte man 
bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem 
solchen Altbau leben zu wollen. Dort finden sich i.d.R. neben aus 
elektrotechnischer Sicht kritischer Installationen auch jede Menge 
krebserregender Schadstoffe, wie PAK, Asbest, Schimmel und dergleichen. 
Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

von Mani W. (e-doc)


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Willi E. schrieb:
> dachte die doppelte wäre gar nicht zulässig.
> oder  gefährlicher als die beiden anderen

Frau?

von gute Mine (Gast)


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Alter Vadder, hier herrscht mal wieder Nächstenliebe so kurz vor 
Weihnachten.... unglaublich.

von Lothar S. (loeti)


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von Paul B. (paul_baumann)


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Techniker schrieb:
> Allein diesen Aspekt sollte man
> bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem
> solchen Altbau leben zu wollen.

Da gibt es nur eine Lösung: Das Haus abreißen.

Kopf schüttel
Paul

von suizidbastler (Gast)


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Willi E. schrieb:
> Sollte renoviert werden  werde ich in die alten
> Blechrohre  3 Strippen  a 1,5 einziehen und neue Dosen setzen.

das wäre m.E. eine Änderung und dann wäre auch ein neuer Verteilerkasten 
mit FI und neuen Sicherungen fällig.

Paul B. schrieb:
> Techniker schrieb:
>> Allein diesen Aspekt sollte man
>> bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem
>> solchen Altbau leben zu wollen.
>
> Da gibt es nur eine Lösung: Das Haus abreißen.

auch das ist keine Lösung, wenn man an die ganzen krebserregenden und 
sonstigen Giftstoffen in Lebensmitteln, die Luftverschmutzung und das 
Ozonloch etc. denkt.
Da kann man nur noch mit dem Fön in die Badewanne steigen und hoffen, 
dass kein Schutzleiter und kein FI vorhanden ist.

von Harald W. (wilhelms)


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Willi E. schrieb:

> "aber die
> Doppelsteckdose wird wohl ein Laie selbst nachgerüstet haben
> und die ist lebensgefährlich."
>
> Natürlich ist klassische Nullung wie bei der Doppelsteckdose
> problematisch, ist aber immerhin besser als gar keine Absicherung wie
> bei den anderen beiden Steckdosen.

Lebensgefährlich wird es vor allen dann, wenn der Schutzleiter
überhaupt nicht angeschlossen ist. Insbesondere, wenn in der
Nähe Heizkörper sitzen, die man versehentlich gleichzeitig mit
einem angeschlossenen Gerät anfassen kann. Anfänglich war nicht
ganz klar, ob in allen verbauten Steckdosen die sog. Nullbrücke
zwischen SL und NL eingebaut war. Wenn der Gurtwickler eine
eingebaute SL-Klemme hat, würde ich auch diese mit dem NL ver-
binden. Ausserdem würde ich in den Steckdosen und sämtlichen
zwischengeschalteten Verteilerdosen die Festigkeit der Schraub-
klemmen überprüfen. Besser wäre es natürlich, wenn ein Schutz-
leiter in den Leerrohren nachgezogen werden könnte. Falls das
nicht geht, ist es aber auch nicht so schlimm. Schliesslich
sind in den sechziger Jahren die Menschen auch nicht reihenweise
an Stromschlägen gestorben. Neue Leitungen zu ziehen bedeutet
schliesslich, das man womöglich wochenlang auf einer Baustelle
mit aufgeklopften Wänden leben muss und auch die Kosten sind nicht
ganz unerheblich.

von Elektrofan (Gast)


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> Da kann man nur noch mit dem Fön in die Badewanne steigen und hoffen,
> dass kein Schutzleiter und kein FI vorhanden ist.

Das ist aber schon oft schiefgegangen ...    ;-)

von Axel L. (axel_5)


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Klassische Nullung ist seit 1973 verboten, weil ein beschädigter PEN 
dazu führt, dass die Gehäuse der angeschlossenen Geräte unter Spannung 
stehen kannn. Deswegen muss bei neueren Anlagen der PEN mindestens 10mm² 
betragen, um die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung zu reduzieren.

Das Problem bei den alten Anlagen besteht also darin, dass der 
mindestens 40 Jahre alte PEN, der vermutlich auch nur durch diverse 
Unterputzdosen oder andere Steckdosen verkabelt wurde (mit dem Risiko 
von lockeren oder gelockerten Schraubklemmen) nicht besonders 
zuverlässig ist. Da er aber mal zulässig war, braucht man den nicht 
ändern, obwohl das Risiko gerade im Alter nicht eben geringer geworden 
ist.

Man kann theoretisch auch einen Rolladenmotor anschliessen, allerdings 
gilt für den die gleiche Gefährdung wie für die genullten Steckdosen. 
Wenn einer der durch diese durchlaufenden PEN beschädigt wird, steht der 
Rolladenmotor unter Strom, es nützt dann gar nichts, wenn man dort lokal 
PE und N getrennt führt.

Man dürfte an eine solche Konstruktion eine weitere Steckdose 
anschliessen, wenn man PE und N getrennt führt UND einen FI dazwischen 
schaltet. Damit ist die neue Steckdose entsprechend des aktuellen 
Standes der Technik abgesichert und stellt nach menschlichem Ermessen 
keine Gefahr dar.

Bei einem Rolladenpanzer aus Kunststoff ist das vermutlich kein Problem, 
bei einem Rolladenpanzer aus Alluminium würde ich mir so eine 
Konstruktion gut überlegen. Dann steht u. U. der Rolladenpanzer unter 
Strom, und den berührt man üblicherweise dann, wenn man sich zur 
Reinigung des Rolladens oder des Fensters aus dem Fenster lehnt. Im 
Erdgeschoss sicher kein Problem, im 3. Stock möchte ich keinen 
Stromschlag bekommen, wenn ich halb aus dem Fenster hänge.

Aus dem Grund würde ich so eine Konstruktion niemals einbauen und ich 
würde auch bezweifeln, dass das VDE das zulässt (was aber keine Rolle 
spielt, VDE ist nur eine Richtlinie, im Zweifel entscheidet das der 
Richter ansonsten wäre ichh sehr gespannt auf die Stelle,, wo der VDE 
sowas erlaubt), aber das kann ja jeder für sich entscheiden.

Gruss
Axel

von Wolfgang (Gast)


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Willi E. schrieb:
> Sollte renoviert werden  werde ich in die alten
> Blechrohre  3 Strippen  a 1,5 einziehen und neue Dosen setzen.

Bei 3 Einzelstrippen in den alten Blechrohren fehlt dir gegenüber NYM-J 
3x1,5 die doppelte Isolierung. Das wird gefährlich.

von torstensc (Gast)


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Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen 
Bestandsschutz gibt. Wer dieses Wort im VDE Text findet hat 'nen sechser 
im Lotto.

siehe hier:

http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf

Torsten

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Und ich werfe mal in den Raum das rumbasteln an der Elektro-Installation 
mit "einem Bekannten der sich mit Elektro auskennt" in einer 
Mietwohnung auch nicht unproblematisch ist. Warum das nicht vom 
Vermieter "richten" lassen wenn eh Leerrohr vorhanden ist, der übernimmt 
die Kosten und kann das noch absetzen...

von Paul B. (paul_baumann)


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Läubi .. schrieb:
> der übernimmt
> die Kosten und kann das noch absetzen...

Das Absetzen der Adern macht der Elektriker, das muß der Vermieter 
nicht auch noch machen...

mfG Paul

von Elektrofan (Gast)


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> Das Absetzen der Adern macht der Elektriker, ...

Der Vermieter übernimmt dann das 'Umlegen' ...

von Harald W. (wilhelms)


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Elektrofan schrieb:

> Der Vermieter übernimmt dann das 'Umlegen' ...

...des Mieters? Wir sind doch nicht im Wilden Westen! :-)

von Joachim B. (jar)


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Techniker schrieb:
> Allein diesen Aspekt sollte man
> bedenken und sich dann fragen, ob es einem das Wert ist, in einem
> solchen Altbau leben zu wollen.

also lieber in so einem Bau als in einem aus den 70er Jahren mit 
Spritzasbest.

torstensc schrieb:
> Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen
> Bestandsschutz gibt.

und im VDE Handbuch steht das Verteilerkästen die stromführende 
Leitungen haben nur mit Werkzeug geöffnet werden dürfen. Ich fragte mal 
was mit den unzähligen Feuchtraumaufputzdosen mit VDE Prägung ist, wo 
ich den Deckel mit bloßen Fingern abziehen kann. (Es kam keine Antwort)
http://ecx.images-amazon.com/images/I/41gSEttlxwL._SX425_.jpg

Das VDE Buch ist also das Geld nicht wert oder irgendentwas ist falsch.

von Elektrofan (Gast)


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> ... im VDE Handbuch steht das Verteilerkästen die stromführende
> ... Leitungen haben nur mit Werkzeug geöffnet werden dürfen.

Bleibt nur:

1. Allpolig abschalten   2. ...   3. ...  4. ...  5. ....    ;-)

von walTTer (Gast)


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Läubi .. schrieb:
> Und ich werfe mal in den Raum das rumbasteln an der Elektro-Installation
> mit "einem Bekannten der sich mit Elektro auskennt" in einer
> Mietwohnung auch nicht unproblematisch ist.

Ruf einen Elektriker!

https://youtu.be/bIRLgMVfeqQ

muß ja nicht gleich El Bundy sein;)

walTTer Elektrikergeselle

von MaWin (Gast)


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torstensc schrieb:
> Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen
> Bestandsschutz gibt.

Gähn, dauert die Diskussion nur lange genug kommt immer ein Trottel, dem 
das Wort "denn es darf so bleiben was zum Zeitpunkt der Errichtung so 
zulässig war" noch nicht lang genug ist.

http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf

von Niemand (Gast)


Lesenswert?

Diese Leier nun wieder, noch dazu von einem Elektromeister-Hasser > 
MaWin

http://www.bosy-online.de/ > Sanitär-Heizung-Klima-Informationen

http://www.bosy-online.de/Impressum.htm > Zentralheizungs- und 
Lüftungsbaumeister

was bringt hier wieder so Einer an Info-Quellen zum Herumbashen ?
War wohl wieder der erste Teffer bei der Googelsuche!

torstensc (Gast)
> Jetzt werfe ich mal in den Raum, dass es nach VDE gar keinen Bestands-
> schutz gibt.
ganz genau, nur für MaWin wieder nicht vollständig!

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