Hallo! Für mein regulär angemeldetes Gewerbe wollte ich gerade eine vorläufige Gewinnerfassung durchführen. Nun bin ich über eine Ladung unbestückte "Test"-Platinen von Elecrow gestolpert, die scheinbar so durch den Zoll gegangen sind, sprich für die keine Einfuhrumsatzsteuer und ggfl. Zoll (hier: nicht notwendig lt. TARIC) entrichtet wurden... Dennoch würde ich gerne die Kosten (logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen. Könnte ich nun zu den "excl." Rechnungen wie z.B. von Mouser und Digikey schreiben - aber ist das ok? Grüße Steuersäumiger
Ach so, scheinbar könnte ich das unter "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers $13b UStG" in meinem Steuerprogramm erfassen - ist das korrekt?
Warum fragst du nicht deinen Steuerberater? Geht schneller und ist sicherer.
Steuersäumiger schrieb: > Dennoch würde ich gerne die Kosten > (logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen. Das kannst du doch. Du kannst nur nicht die nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Steuersäumiger schrieb: > Für mein regulär angemeldetes Gewerbe Moin, das sicherste ist: gehe zum Hauptzollamt und versteuere die Lieferung nach. Es freut den Zoll die Ehrlichkeit und gibt meistens nichts auf die Mütze. Dann kannst du die Vorsteuer wieder geltend machen und die LP's als Ausgabe ansetzen. Ansonst kann bei der Prüfung deiner Unterlagen unterstellt werden daß du die Einfuhrumsatzsteuer wissentlich umgangen hast, was folgt ist nachversteuern und einen auf die Mütze. mfg
Steuersäumiger schrieb: > sprich für > die keine Einfuhrumsatzsteuer und ggfl. Zoll (hier: nicht notwendig lt. > TARIC) entrichtet wurden... Dennoch würde ich gerne die Kosten > (logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen. Wie hoch sind denn die Beträge? Davon hängt die Steuerschuld ab. Wenn kein Zoll fällig wird, dann nur EUSt, und die kannst Du ja als Vorsteuer absetzen. Zur Buchung siehe hier, kommt auf den Kontenrahmen an (SKR04?): http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/einfuhren-aus-drittlaendern-1-so-kontieren-sie-richtig_idesk_PI11525_HI1905772.html Oder hier: http://www.steuerberaten.de/tag/einfuhrumsatzsteuer/ Bist Du Kleinunternehmer? Dann kannst Du die EUSt. nicht als Vorsteuer absetzen, sonst schon. Wenn Du Kleinunternehmer bist, dann ganz Du alles (brutto) als Kosten geltend machen, aber eben nicht die Vorsteuer separat abziehen (Vorsteuer= EUSt und netto=Kosten für Wareneingang).
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