Forum: Platinen Platinen/Bauteile aus China (nachträglich) versteuern?


von Steuersäumiger (Gast)


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Hallo!

Für mein regulär angemeldetes Gewerbe wollte ich gerade eine vorläufige 
Gewinnerfassung durchführen.

Nun bin ich über eine Ladung unbestückte "Test"-Platinen von Elecrow 
gestolpert, die scheinbar so durch den Zoll gegangen sind, sprich für 
die keine Einfuhrumsatzsteuer und ggfl. Zoll (hier: nicht notwendig lt. 
TARIC) entrichtet wurden... Dennoch würde ich gerne die Kosten 
(logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen.

Könnte ich nun zu den "excl." Rechnungen wie z.B. von Mouser und Digikey 
schreiben - aber ist das ok?

Grüße
Steuersäumiger

von Steuersäumiger (Gast)


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Ach so, scheinbar könnte ich das unter "Steuerschuldnerschaft des 
Leistungsempfängers $13b UStG" in meinem Steuerprogramm erfassen - ist 
das korrekt?

von Michael L. (michaelx)


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Warum fragst du nicht deinen Steuerberater?
Geht schneller und ist sicherer.

von Uhu U. (uhu)


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Steuersäumiger schrieb:
> Dennoch würde ich gerne die Kosten
> (logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen.

Das kannst du doch. Du kannst nur nicht die nicht entrichtete 
Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

von C. K. (cki)


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Steuersäumiger schrieb:
> Für mein regulär angemeldetes Gewerbe

Moin,

das sicherste ist:

gehe zum Hauptzollamt und versteuere die Lieferung nach. Es freut den 
Zoll die Ehrlichkeit und gibt meistens nichts auf die Mütze.

Dann kannst du die Vorsteuer wieder geltend machen und die LP's als 
Ausgabe ansetzen.

Ansonst kann bei der Prüfung deiner Unterlagen unterstellt werden daß du 
die Einfuhrumsatzsteuer wissentlich umgangen hast, was folgt ist 
nachversteuern und einen auf die Mütze.

mfg

von Pete K. (pete77)


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Steuersäumiger schrieb:
> sprich für
> die keine Einfuhrumsatzsteuer und ggfl. Zoll (hier: nicht notwendig lt.
> TARIC) entrichtet wurden... Dennoch würde ich gerne die Kosten
> (logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen.

Wie hoch sind denn die Beträge? Davon hängt die Steuerschuld ab.

Wenn kein Zoll fällig wird, dann nur EUSt, und die kannst Du ja als 
Vorsteuer absetzen.

Zur Buchung siehe hier, kommt auf den Kontenrahmen an (SKR04?):
http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/einfuhren-aus-drittlaendern-1-so-kontieren-sie-richtig_idesk_PI11525_HI1905772.html

Oder hier:
http://www.steuerberaten.de/tag/einfuhrumsatzsteuer/

Bist Du Kleinunternehmer? Dann kannst Du die EUSt. nicht als Vorsteuer 
absetzen, sonst schon.

Wenn Du Kleinunternehmer bist, dann ganz Du alles (brutto) als Kosten 
geltend machen, aber eben nicht die Vorsteuer separat abziehen 
(Vorsteuer= EUSt und netto=Kosten für Wareneingang).

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