Hi, ich fahre einen Hyundai und da mein Wagen nun schon dreimal zerkratzt wurde und das langsam richtig ins Geld geht habe ich mich entschlossen ein Kameraüberwachungssystem einzubauen um mich vor solchen miesen Mitmenschen zu schützen. Entschieden habe ich mich für dieses Modell: BlackVue DR650GW-2CH Den Einbau möchte ich selber erledigen und habe mir entsprechende Anleitungen bei Youtube angeschaut. Um den Einbau möglichst minimalinvasiv durchzuführen möchte ich zudem die Stromverkabelung über zwei Stromabzeiger die ich im Sicherungskasten anbringe lösen. Also im Prinzip soetwas http://www.amazon.de/Autosicherungen-Stromdieb-Stromabgreifer-Stecksicherung-Anschlu%C3%9Fkabel/dp/B00EIA8MO4/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1451400975&sr=8-1&keywords=kfz+sicherung+stromdieb nur eben für Low-Profile Sicherungen wie sie Hyundai verwendet. Dazu muss ich eine Sicherung mit Dauerplus und eine die nur bei der Zündung Strom bekommt abzweigen. 1.) Was ich jetzt gerne wissen möchte ist mit was für einer Sicherung ich den Stromabzweig versehen muss. Denn der Stromzweig splittet das Kabel ja in zwei Teile. Muss ich dann beide Zweige mit der selben Sicherung (Stromstärke) versehen? Wenn ich mich also auf eine 15 A Sicherung setze. Muss ich den Abzweig dann auch mit einer solchen 15 A Sicherung versehen? In dem Video zum Einbau der Camera hier ab Minute 4:30 https://www.youtube.com/watch?v=rf4wVqOPptY nimmt er wohl eine 5A Sicherung für den Abzweig zur Camera. Ist das eine gute Wahl? 2.) Ich habe ein Multimeter und würde gerne wissen mit welchen Einstellungen an diesem ich gefahrlos an den Sicherungen die Spannung?/Strom? messen kann um eine Sicherung mit Dauerplus zu ermitteln. 3.) Ist die Orientierung in der ich die Stromabzeiger anbringe wie im Video behauptet wirklich egal? Grüße Gibson
Stefan M. schrieb: > um mich vor solchen > miesen Mitmenschen zu schützen. Schützen tut das nicht, Du kannst nur später ein paar vermummte Gestalten beim Lackkratzen sehen.
Doch zumindest in zwei der drei Fälle war es ein anderes Auto worüber ich wohl den Fahrer hätte ermitteln lassen können. Beim dritten mal wurde mein Wagen wohl durch einen anderen Kunden bei Ikea von hinten bis vorne zerkratzt. Ich habe die vier Mädels mit Transporter schräg gegenüber als ich weggefahren bin sogar noch gesehen wie sie die Möbelstücke eingeräumt hatten sofern diese wirklich für den Schaden verantwortlich waren. Darum jetzt bitte keine Diskussion ob das Sinn macht oder nicht, legal ist oder nicht. Fahrerflucht ist auch nicht legal. Und wenn du mit Schäden von mitlerweile über 3000 € an einen keine drei Jahre alten Wagen konfrontiert bist sucht man halt nach Lösungen, dass soetwas in Zukunft nicht mehr passiert. Und auch vermummte Personen kann man ermitteln. In einem kleinen Dorf kennt jeder jeden...
Stefan M. schrieb: > Muss ich dann beide Zweige mit der selben > Sicherung (Stromstärke) versehen? Wenn ich mich also auf eine 15 A > Sicherung setze. Muss ich den Abzweig dann auch mit einer solchen 15 A > Sicherung versehen? Nein, auf keinen Fall. Aus diesem neuen Abzweig wird ja nur Dein Kameramodul gespeist. Nur der Stromaufnahme dieses Moduls muß die Vorsicherung entsprechen. In dessen technischen Daten kannst Du (hoffentlich)sehen, welchen Strom das Gerät im Normalbetrieb aufnimmt. Stefan M. schrieb: > ...nimmt er wohl eine 5A Sicherung für den Abzweig zur Camera. Ist das > eine gute Wahl? Der wird sich wohl die von mir genannten Gedanken auch gemacht haben. ;-) Aber: Eine andere Idee: Es gibt für verhältnismäßig wenig Geld gebrauchte Smartphones mit Kamera drin. Mit Speisung über USB-Adapter und entsprechendem Kameraprogramm kannst Du doch auch einen "Film" drehen, um die Schadenverursacher dingfest zu machen. mfG Paul
Nützlich wäre es sich hier die geltende Rechtsprechung anzusehen: z.B. hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/juristische-gesamtschau-zur-kamerauberwachung/1341/ Weiter unten unter DashCams Soweit ich das verstehe darfst du den öffentlichen Raum nicht mit einer Kamera aufzeichnen, selbst eine Attrappe ist verboten und jeder der sich überwacht fühlen sollte kann dich anzeigen. Weiter ist die juristische Verwendung aufgezeichneter Bilder oder Filme oft nicht erlaubt. Siehe hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/dashcams-rechtlich-grundsaetzlich-zulaessig/11818/ Wenn sich jemand gestört fühlt und dich wegen der Kamera anzeigen sollte könnte es also teuer für dich werden.
Der Andere schrieb: > Soweit ich das verstehe darfst du den öffentlichen Raum nicht mit einer > Kamera aufzeichnen, selbst eine Attrappe ist verboten und jeder der sich > überwacht fühlen sollte kann dich anzeigen. Oh, ja -das ist natürlich vollkommen logisch. Man müßte ja eigentlich auch mit verbundenen Augen Auto fahren, damit sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht dadurch belästigt fühlen, daß ich während der Fahrt ihre Fahrzeuge und ihre Nummernschilder erkennen kann. Ich habe jedes Mal tagelang zu tun, mir die ganzen gespeicherten Fahrzeugdaten, die während 300km Autobahnfahrt einliefen, aus dem Gedächtnis zu tilgen. MfG Paul
:
Bearbeitet durch User
...es spielt bei uns im Land überhaupt keine Rolle, was der logisch denkende Normalbürger glaubt. Das einzige was zählt, ist - was Juristen mal beschlossen haben. Immer daran denken: Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern es wird ein Urteil gefällt. Ein Verbrecher wird außerdem besser beschützt als das Opfer. Also niemals einen Einbrecher verletzen, sonst ist man wegen Körperverletzung dran... Ist leider so - Werner
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.