Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Spannungsabzweig für KFZ Low-Profile Sicherung anbringen


von Stefan M. (gibson)


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Hi, ich fahre einen Hyundai und da mein Wagen nun schon dreimal 
zerkratzt wurde und das langsam richtig ins Geld geht habe ich mich 
entschlossen ein Kameraüberwachungssystem einzubauen um mich vor solchen 
miesen Mitmenschen zu schützen. Entschieden habe ich mich für dieses 
Modell:

BlackVue DR650GW-2CH

Den Einbau möchte ich selber erledigen und habe mir entsprechende 
Anleitungen bei Youtube angeschaut. Um den Einbau möglichst 
minimalinvasiv durchzuführen möchte ich zudem die Stromverkabelung über 
zwei Stromabzeiger die ich im Sicherungskasten anbringe lösen. Also im 
Prinzip soetwas

http://www.amazon.de/Autosicherungen-Stromdieb-Stromabgreifer-Stecksicherung-Anschlu%C3%9Fkabel/dp/B00EIA8MO4/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1451400975&sr=8-1&keywords=kfz+sicherung+stromdieb

nur eben für Low-Profile Sicherungen wie sie Hyundai verwendet. Dazu 
muss ich eine Sicherung mit Dauerplus und eine die nur bei der Zündung 
Strom bekommt abzweigen.

1.) Was ich jetzt gerne wissen möchte ist mit was für einer Sicherung 
ich den Stromabzweig versehen muss. Denn der Stromzweig splittet das 
Kabel ja in zwei Teile. Muss ich dann beide Zweige mit der selben 
Sicherung (Stromstärke) versehen? Wenn ich mich also auf eine 15 A 
Sicherung setze. Muss ich den Abzweig dann auch mit einer solchen 15 A 
Sicherung versehen?  In dem Video zum Einbau der Camera hier ab Minute 
4:30

https://www.youtube.com/watch?v=rf4wVqOPptY

nimmt er wohl eine 5A Sicherung für den Abzweig zur Camera. Ist das eine 
gute Wahl?

2.) Ich habe ein Multimeter und würde gerne wissen mit welchen 
Einstellungen an diesem ich gefahrlos an den Sicherungen die 
Spannung?/Strom? messen kann um eine Sicherung mit Dauerplus zu 
ermitteln.

3.) Ist die Orientierung in der ich die Stromabzeiger anbringe wie im 
Video behauptet wirklich egal?

Grüße

Gibson

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Stefan M. schrieb:
> um mich vor solchen
> miesen Mitmenschen zu schützen.

Schützen tut das nicht, Du kannst nur später ein paar vermummte 
Gestalten beim Lackkratzen sehen.

von Stefan M. (gibson)


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Doch zumindest in zwei der drei Fälle war es ein anderes Auto worüber 
ich wohl den Fahrer hätte ermitteln lassen können. Beim dritten mal 
wurde mein Wagen wohl durch einen anderen Kunden bei Ikea von hinten bis 
vorne zerkratzt. Ich habe die vier Mädels mit Transporter schräg 
gegenüber als ich weggefahren bin sogar noch gesehen wie sie die 
Möbelstücke eingeräumt hatten sofern diese wirklich für den Schaden 
verantwortlich waren. Darum jetzt bitte keine Diskussion ob das Sinn 
macht oder nicht, legal ist oder nicht. Fahrerflucht ist auch nicht 
legal. Und wenn du mit Schäden von mitlerweile über 3000 € an einen 
keine drei Jahre alten Wagen konfrontiert bist sucht man halt nach 
Lösungen, dass soetwas in Zukunft nicht mehr passiert. Und auch 
vermummte Personen kann man ermitteln. In einem kleinen Dorf kennt jeder 
jeden...

von Paul B. (paul_baumann)


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Stefan M. schrieb:
> Muss ich dann beide Zweige mit der selben
> Sicherung (Stromstärke) versehen? Wenn ich mich also auf eine 15 A
> Sicherung setze. Muss ich den Abzweig dann auch mit einer solchen 15 A
> Sicherung versehen?

Nein, auf keinen Fall. Aus diesem neuen Abzweig wird ja nur Dein 
Kameramodul gespeist. Nur der Stromaufnahme dieses Moduls muß die 
Vorsicherung entsprechen. In dessen technischen Daten kannst Du 
(hoffentlich)sehen, welchen Strom das Gerät im Normalbetrieb aufnimmt.

Stefan M. schrieb:
> ...nimmt er wohl eine 5A Sicherung für den Abzweig zur Camera. Ist das
> eine gute Wahl?

Der wird sich wohl die von mir genannten Gedanken auch gemacht haben.
;-)


Aber: Eine andere Idee: Es gibt für verhältnismäßig wenig Geld 
gebrauchte Smartphones mit Kamera drin. Mit Speisung über USB-Adapter 
und entsprechendem Kameraprogramm kannst Du doch auch einen "Film" 
drehen, um die Schadenverursacher dingfest zu machen.

mfG Paul

von Der Andere (Gast)


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Nützlich wäre es sich hier die geltende Rechtsprechung anzusehen:

z.B. hier: 
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/juristische-gesamtschau-zur-kamerauberwachung/1341/
Weiter unten unter DashCams

Soweit ich das verstehe darfst du den öffentlichen Raum nicht mit einer 
Kamera aufzeichnen, selbst eine Attrappe ist verboten und jeder der sich 
überwacht fühlen sollte kann dich anzeigen.

Weiter ist die juristische Verwendung aufgezeichneter Bilder oder Filme 
oft nicht erlaubt.
Siehe hier:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/dashcams-rechtlich-grundsaetzlich-zulaessig/11818/

Wenn sich jemand gestört fühlt und dich wegen der Kamera anzeigen sollte 
könnte es also teuer für dich werden.

von Paul B. (paul_baumann)


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Der Andere schrieb:
> Soweit ich das verstehe darfst du den öffentlichen Raum nicht mit einer
> Kamera aufzeichnen, selbst eine Attrappe ist verboten und jeder der sich
> überwacht fühlen sollte kann dich anzeigen.

Oh, ja -das ist natürlich vollkommen logisch. Man müßte ja eigentlich 
auch mit verbundenen Augen Auto fahren, damit sich die anderen 
Verkehrsteilnehmer nicht dadurch belästigt fühlen, daß ich während der 
Fahrt ihre Fahrzeuge und ihre Nummernschilder erkennen kann.

Ich habe jedes Mal tagelang zu tun, mir die ganzen gespeicherten 
Fahrzeugdaten, die während 300km Autobahnfahrt einliefen, aus dem 
Gedächtnis zu tilgen.

MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von Werner H. (werner45)


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...es spielt bei uns im Land überhaupt keine Rolle, was der logisch 
denkende Normalbürger glaubt.
Das einzige was zählt, ist - was Juristen mal beschlossen haben.

Immer daran denken:
Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern es wird ein Urteil 
gefällt.

Ein Verbrecher wird außerdem besser beschützt als das Opfer.
Also niemals einen Einbrecher verletzen, sonst ist man wegen 
Körperverletzung dran...

Ist leider so   -   Werner

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