Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechnung von Privat von Privat


von Bundel (Gast)


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Eine Frage auf die google scheinbar keine Antwort weiß.

Ich möchte Privat (keine Firma) eine andere Person (Privat keine Firma) 
einmalig für eine Dienstleistung beauftragen.

Die Mwst darf die Person nicht ausweisen aber was ist noch zu beachten ?

Muss ich als Auftraggeber angaben bei meiner Steuererklärung machen oder 
reicht eine Quittung und der Auftagnehmer muss seine Mehreinnahmen 
entsprechend deklarieren?

von Klaus W. (mfgkw)


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Wenn es nur eine Lappalie ist die berühmte Gewinnerzielungsabsicht 
fehlt, braucht man steuerlich nichts zu machen.

Im Zweifelsfall das FA fragen - dafür sind sie auch da.

Abgesehen davon, daß man in so einem Forum dazu viele Antworten bekommen 
kann, und davon viel Müll dabei ist, geht es auch nicht ohne konkrete 
angaben (wieviele Millionen wofür?).

Also lieber mit genaueren Angaben als oben das FA fragen.

von Kartoffel (Gast)


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Du bist Deutscher, nicht wahr?

von Ich (Gast)


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Bundel schrieb:
> Ich möchte Privat (keine Firma) eine andere Person (Privat keine Firma)
> einmalig für eine Dienstleistung beauftragen.

Um welche Dienstleistung und über welchen Geldbetrag geht es?
Ist die andere Person völlig fremd oder Bekannter, Kollege, etc.?

Quittungen privat zu privat macht man, um in der Regel den Besitz einer 
Sache zu dokumentieren, die man von privat gekauft hat.

von Pete K. (pete77)


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von Tester (Gast)


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Worum gehts es überhaupt? Willst du die Dienstleistung absetzen, hoffst 
du auf Garantie oder was soll die Bürokratie bringen?
Einigt euch auf einen guten Preis und macht das unter euch aus, habt ihr 
beide mehr von.

Demnächst: Professionelle Blondine beim Bl*sen in Nachbars Laube 
erwischt. Der Geliebte nahm es locker, dennoch ermittelt die Zollbehörde 
nun wegen Schwarzarbeit. #Schland!

von Spence Olchin (Gast)


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Bundel schrieb:
> Die Mwst darf die Person nicht ausweisen aber was ist noch zu beachten ?
Am besten noch deinen Pfarrer fragen was der dazu meint ob Gott was 
dagegen at. Geh woanders besser trollen, die Ferien sind vorbei, jetzt 
mach deine  Hausaufgaben und halte dich von Vatis Rechner fern, sonst 
gibt Haue.

von Oliver S. (oliverso)


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Wieso demnächst? "Professionelle Blondine" ist in D ein vom Finanzamt 
anerkannter und damit steuerpflichtiger Broterwerb.

An den TO:

Du kannst beauftragen, wen immer du willst. Die korrekte steuerliche 
Behandlung auf Seite des Auftragsnehmers ist alleine Sache des 
Auftragnehmers. Das braucht dicht nicht weiter zu interessieren.

Oliver

von Deutscher (Gast)


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Kartoffel schrieb:
> Du bist Deutscher, nicht wahr?

Na Klar, und ich bin stolz darauf!

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Deutscher schrieb:
> Na Klar, und ich bin stolz darauf!

und was ist nun dein Beitrag dazu, stolz (oder Deutscher) zu sein? 
Kann "man" denn überhaupt stolz sein auf etwas, was man nicht selbst 
bewirkt oder dazu beigetragen hat? Dein beitrag als junges Spermium war 
dann wohl, als erster beim Ei angekommen zu sein?

PS: Ich hab Schuhgröße 42, und bin stolz drauf!

(klingt übrigens genau so bescheuert wie: "ich bin Deutscher, und stolz 
drauf!", oder: "die Wiese ist grün, und ich bin stolz darauf!")

: Bearbeitet durch User
von Thomas H. (nanana)


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Wegstaben V. schrieb:
> und was ist nun dein Beitrag dazu, stolz (oder Deutscher) zu sein? Kann
> "man" denn überhaupt stolz sein auf etwas, was man nicht selbst bewirkt
> oder dazu beigetragen hat?

Doch, das gibt's:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Patriotismus

Kommt nur hierzulande zusehends aus der Mode..

von Ich (Gast)


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Thomas H. schrieb:
> Doch, das gibt's:
> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Patriotismus
>
> Kommt nur hierzulande zusehends aus der Mode..

Deutschland und Patriotismus ist so eine Sache.
Aber solange Bundel ob Deutscher oder nicht erklärt, warum er so eine 
Quittung braucht, können wir nur raten.

Also Bundel - Bitte melde Dich! :-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Klaus W. schrieb:
> Wenn es nur eine Lappalie ist die berühmte Gewinnerzielungsabsicht
> fehlt, braucht man steuerlich nichts zu machen.

Das stimmt übrigens schon mehrere Jahre nicht mehr. Unternehmerisch 
tätig ist man mittlerweile auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das nur 
als Info :-)

Wichtig für den Ausschluss der Unternehmerschaft hier ist aber die nicht 
vorhandene Nachhaltigkeit, da das offenbar nur einmalig passiert.

Der OP kann deshalb, wenn er es ganz korrekt machen will, eine private 
Rechnung (naürlich ohne USt.) verlangen, die ihm sein Bekannter auch 
ausstellen darf.

Ob der OP das in seiner Steuererklärung zur Einkommensminderung angeben 
kann/sollte, hängt von der Art und Höhe der Leistung ab. Je nach Art 
kann man da etwas ansetzen, oft aber auch nicht.

Der Bekannte muss das ab einer gewissen Summe (pro Jahr) angeben. Die 
genaue Grenze kann man erfragen. Ob der Bekannte dann seine Aufwendungen 
gegenrechnen kann, weiss ich nicht. Plausibel wäre es. Vielleicht hat 
dazu jemand nähere Infos.

Klaus hat aber recht: im Zweifel einfach beim FA anfragen. Die fressen 
einen nicht direkt auf und man erhält eine vernünftige Auskunft.

Wegstaben V. schrieb:
> Deutscher schrieb:
>> Na Klar, und ich bin stolz darauf!
>
> und was ist nun dein Beitrag dazu, stolz (oder Deutscher) zu sein?
> Kann "man" denn überhaupt stolz sein auf etwas, was man nicht selbst
> bewirkt oder dazu beigetragen hat? Dein beitrag als junges Spermium war
> dann wohl, als erster beim Ei angekommen zu sein?

Ziemlich offtopic, aber: es gibt durchaus auch Einwanderer, die jetzt 
einen deutschen Pass haben. Denen wird er üblicherweise nicht geschenkt.

Wir anderen hatten in der Tat einfach nur ziemlich viel Glück, hier zu 
landen. Ich würde deshalb sagen: ich bin froh, dass ich Deutscher bin.

Stolz kann man mMn nur auf die eigene Leistung sein.

von Praktiker (Gast)


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Hallo

Das dürfte wohl jeder der schon ein wenig Lebenserfahrung hat heraus 
gefunden haben:

Ganz Allgemein, unabhängig vom Finanzamt
Manchmal ist es aber tatsächlich besser -nicht-(!) einfach nach zu 
fragen.  Vorher erst genau überdenken was man eigentlich vor hat und 
dann entscheiden ob es sinnvoll ist eine bestimmte Person oder 
Institution zu befragen.

Die Sprüche
"Wo kein Kläger da kein Richter"
"Schlafende Hunde soll man nicht wecken"
usw.
haben durchaus ihre Berechtigung.
Das echte Leben ist halt kein Forum in dem man zumindest gegenüber 
"Normalsterblichen" anonym bleibt - aber auch dort aufpassen- 
Denunzianten und selbst ernannte Hilfspolizisten nach den Motto: "Herr 
Admin, Moderator ...ich weis was" gibt es leider auch in Foren.


Praktiker

von Nemesis (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Das stimmt übrigens schon mehrere Jahre nicht mehr. Unternehmerisch
> tätig ist man mittlerweile auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das nur
> als Info :-)

Aber nur, weil die Politik unfähig ist, das mal in eine passende
eindeutige und nicht zu relativierende Gesetzgebung in Stein zu meißeln.

> Wichtig für den Ausschluss der Unternehmerschaft hier ist aber die nicht
> vorhandene Nachhaltigkeit, da das offenbar nur einmalig passiert.

Das kann je nach Bundesland auch 20- bis 100mal sein, ohne das
es Unternehmerisch gesehen wird. Sonst würden so manchen Ebayer
ganz schön alt aussehen. Aber was bisher gut ging, kann trotzdem
noch passieren weil es auch auf die Sache ankommt. Es muss nur mal 
auffallen. Für eine wirksame Kontrolle fehlt dem Staat einfach die 
Ressourcen.

> Der OP kann deshalb, wenn er es ganz korrekt machen will, eine private
> Rechnung (naürlich ohne USt.) verlangen, die ihm sein Bekannter auch
> ausstellen darf.

Eine Rechnung ist erst mal nur eine FORDERUNG über die Vertragssache
mit Angabe der Forderungshöhe. Zum Absetzen oder sonstigen
juristischem Nachweis gehört dazu noch eine Zahlungsquittung, die
auch eine Notiz wie Betrag erhalten, Zahlungsdatum, Unterschrift auf der
Rechnung, dem Lieferschein oder sonstigem aussagekräftigem Dokument
sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Wieso demnächst? "Professionelle Blondine" ist in D ein vom Finanzamt
> anerkannter und damit steuerpflichtiger Broterwerb.

Aber eben nur mit Gewinnerzielungsabsicht. Innerfamiliäre Abrechnung dem 
Finanzamt zu übermitteln dürfte deren Mitarbeiter überfordern.

von Niemand (Gast)


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Nemesis erkannte fast richtig
> Das kann je nach Bundesland auch 20- bis 100mal sein, ohne das
> es Unternehmerisch gesehen wird.
hast du darin wohl schon ERfahrungen gesammelt?
> Sonst würden so manchen Ebayer ganz schön alt aussehen. Aber was bisher
> gut ging, kann trotzdem noch passieren weil es auch auf die Sache ankommt.
wie die Finanz- > Zoll- und Steuerbehörden arbeiten, ist dir auch 
gänzlich fremd?
> Es muss nur mal auffallen. Für eine wirksame Kontrolle fehlt dem Staat
> einfach die Ressourcen.
wenn man weiß wie der Staat gestrickt ist > nämlich wie der ÖD, dann 
braucht man vor solchen Möchtegern-Gesetzeshütern eigentlich keine Bange 
haben.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Nemesis schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Das stimmt übrigens schon mehrere Jahre nicht mehr. Unternehmerisch
>> tätig ist man mittlerweile auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das nur
>> als Info :-)
>
> Aber nur, weil die Politik unfähig ist, das mal in eine passende
> eindeutige und nicht zu relativierende Gesetzgebung in Stein zu meißeln.

Nö. Die Unternehmerschaft auch bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht 
steht sogar wortwörtlich im UStG.

>> Wichtig für den Ausschluss der Unternehmerschaft hier ist aber die nicht
>> vorhandene Nachhaltigkeit, da das offenbar nur einmalig passiert.
>
> Das kann je nach Bundesland auch 20- bis 100mal sein, ohne das
> es Unternehmerisch gesehen wird. Sonst würden so manchen Ebayer
> ganz schön alt aussehen. Aber was bisher gut ging, kann trotzdem
> noch passieren weil es auch auf die Sache ankommt. Es muss nur mal
> auffallen. Für eine wirksame Kontrolle fehlt dem Staat einfach die
> Ressourcen.

Zur Erinnerung: es geht hier um eine einmalige Leistung.

>> Der OP kann deshalb, wenn er es ganz korrekt machen will, eine private
>> Rechnung (naürlich ohne USt.) verlangen, die ihm sein Bekannter auch
>> ausstellen darf.
>
> Eine Rechnung ist erst mal nur eine FORDERUNG über die Vertragssache
> mit Angabe der Forderungshöhe. Zum Absetzen oder sonstigen
> juristischem Nachweis gehört dazu noch eine Zahlungsquittung, die
> auch eine Notiz wie Betrag erhalten, Zahlungsdatum, Unterschrift auf der
> Rechnung, dem Lieferschein oder sonstigem aussagekräftigem Dokument
> sein.

Oder der am häufigsten verwendete Beleg: der Kontoauszug.

von Nemesis (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Oder der am häufigsten verwendete Beleg: der Kontoauszug.

Der dir bei Barzahlung nicht wirklich hilft, oder wickelst du ALLES,
also auch ne Tüte Brötchen vom Bäcker, über dein Plastikgeld ab?

Niemand schrieb:
> wie die Finanz- > Zoll- und Steuerbehörden arbeiten, ist dir auch
> gänzlich fremd?

Die sind doch immer für eine Überraschung gut. Die letzte war, dass
der Zoll die Kfz-Steuerzahlung und -vollstreckung fürs Finanzamt
abwickelt. Wenn da mal was nicht richtig läuft, weil man bei der
Steuernummer einen Zahlendreher hatte, oder so, kommen die gleich
mit dem Vollstreckungstitel.

Niemand schrieb:
> hast du darin wohl schon ERfahrungen gesammelt?

Ich habe davon mal in den Medien gehört und wer das weiß, kann
Maßnahmen treffen, um da Ungemach zu vermeiden.

Chris D. schrieb:
> Zur Erinnerung: es geht hier um eine einmalige Leistung.

Wenn die Arbeitsleistung enthält, könnte da trotzdem ein Bumerang
draus werden. Bei Sachverkäufen wäre das wohl kein Problem.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Nemesis schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Oder der am häufigsten verwendete Beleg: der Kontoauszug.
>
> Der dir bei Barzahlung nicht wirklich hilft, oder wickelst du ALLES,
> also auch ne Tüte Brötchen vom Bäcker, über dein Plastikgeld ab?

Daher auch das Wörtchen "oder" ...

> Chris D. schrieb:
>> Zur Erinnerung: es geht hier um eine einmalige Leistung.
>
> Wenn die Arbeitsleistung enthält, könnte da trotzdem ein Bumerang
> draus werden. Bei Sachverkäufen wäre das wohl kein Problem.

Nö. Welche Leistung er erbringt, ist egal. Entscheidend ist, dass er das 
nicht nachhaltig betreibt.

von MaWin (Gast)


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Bundel schrieb:
> Eine Frage auf die google scheinbar keine Antwort weiß.

Die Kinder hier im Forum auch nicht.

> Ich möchte Privat (keine Firma) eine andere Person (Privat keine Firma)
> einmalig für eine Dienstleistung beauftragen.
> Die Mwst darf die Person nicht ausweisen aber was ist noch zu beachten ?

Da die Person dir gegenüber nicht gewerblich ist, unterliegt sie nicht 
den Anforderungen eines Unternehmers bezüglich Garantie etc. , aber ggf. 
der BG Versicherungspflicht.

> Muss ich als Auftraggeber angaben bei meiner Steuererklärung machen

Müssen gar nicht. Du kannst dein Geld ausgeben wofür du willst.
Falls es sich um eine "haushaltsnahe Dienstleistung" oder Pflege handelt 
kann das sinnvoll sein weil es deine Steuerlast reduziert.

> oder
> reicht eine Quittung und der Auftagnehmer muss seine Mehreinnahmen
> entsprechend deklarieren?

Er muss das nur ab einer bestimmten Höhe tun (unterschiedlich ob 
Normalbürger, H4, Rentner). Er kann Aufwendungen gegenrechnen. Falls er 
ein H4 Empfänger ist muss er es dem Amt erzählen.

Es gibt die theoretische Anforderung, dass du als Auftraggeber die 
Pflicht hast zu kontrollieren ob der Empfänger das Geld ordnungsgemäss 
verbucht. Da du aber über ihn wegen Privatsphäre nichts erfahren darfst, 
ist das ein typisches Blödmanngesetz.

von Nemesis (Gast)


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MaWin schrieb:
> Da die Person dir gegenüber nicht gewerblich ist, unterliegt sie nicht
> den Anforderungen eines Unternehmers bezüglich Garantie etc. , aber ggf.
> der BG Versicherungspflicht.

Garantie wäre eh eine freiwillige Gewährleistung auf Grundlage einer
Garantiebedingung. Das kann auch ein Privatmann machen, aber wer sollte
so blöd so einen Aufwand betreiben? Das müssten für den Privatanbieter
schon extrem vorteilhaft sein.
Die gesetzliche Gewährleistung greift schon bei Privatanbietern, es sei 
denn, die wird Vertragswirksam ausgeschlossen. Ansonsten gilt hier
die Zwei Jahre Gewährleistung.

MaWin schrieb:
> Du kannst dein Geld ausgeben wofür du willst.

Mal von den illegalen Sachen abgesehen. ;-b

MaWin schrieb:
> Falls er
> ein H4 Empfänger ist muss er es dem Amt erzählen.

Auch grenzwertig, wenn z.B. Freibeträge nicht überschritten werden.
Pro Monat sind das 100Euro. Erst was darüber geht interessiert das
Jobcenter.

von ACME (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Die gesetzliche Gewährleistung greift schon bei Privatanbietern, es sei
> denn, die wird Vertragswirksam ausgeschlossen. Ansonsten gilt hier
> die Zwei Jahre Gewährleistung.

Der TO möchte eine Dienstleistung erbracht haben. Sollte es sich hierbei 
um einen Dienstvertrag handeln, so gibt es keine gesetzliche 
Gewährleistung, wie etwa bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen.

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