Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Interessenvertretung für selbständige SW-Entwickler


von Selbi (Gast)


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Leute, es tut sich was:

Der VDGS ist ein Verband der Gründer und Selbständigen in Deutschland, 
der gegenüber der Politik die Interessen vertritt. Aktuelles Thema:

SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT und die obskuren Regelungen der Frau Nahles.

Weitere Ärgernisse:

- Steuerhürden für Kleinerwerbstreibende
- GEZ wird doppelt abkassiert


Man kann auch selber online die Ziele mit definieren und dies sogar, 
ohne Mitglied zu sein:

http://feedback.vgsd.de/forums/172849-anliegen-ziele-des-vgsd-mitbestimmen

Auf geht es, schreibt eure Meinung.

von Felix Adam (Gast)


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Geil, danke :-).

von Jetzt Los (Gast)


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Als Softwareentwickler bist du wenigstens auf der besseren Seite 
verglichen mit Hardwareentwicklern. Als Hardwareentwickler wirst du 
zusaetzlich mit WEEE, RohS und CE geknechtet.
Von einer Interessenvertretung erwarte ich eine Stossrichtung in Sachen 
:
-alle Haftung dem Kaeufer
-der Kunde ist generell der Tester
-eine landesweite Tarifordnung, mit 200Euro/h fuer Anfaenger, 600E/h 
nach 10 Berufsjahren

von noname (Gast)


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Schon jetzt ist es für Freelancer in Deutschland doch schwer genug, sich 
gegen Angebote aus dem Ausland durchzusetzen. Mit 200 bzw. 600 
Euro/Stunde würde man i.d.R. direkt in Ablage P landen.
Wenn widererwartend nicht, wird der Kunde entsprechende Qualität und 
Zeitschiene erwarten und bei Verstößen hohe Pönale vorsehen.
Da es keine fehlerfreie SW gibt und Zeitschienen nur solange brauchbar 
sind, bis das Projekt startet, würde unterm Strich nicht viel mehr 
hängenbleiben.

Wer als Freelancer gut ist, wird sich durchsetzen.
Die Guten können nicht nur gut programmieren, sondern verstehen auch 
etwas von Aquise, (Selbst-)vermarktung, Verhandlung, Vertragsrecht etc.

von Richtiger Selbständiger (Gast)


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Jetzt Los schrieb:
> alle Haftung dem Kaeufer

Das kann man in der Tat durchsetzen. Ich lasse solche Garantien im 
löschen. Der Kunde macht eine Abnahme und fertig.

> -der Kunde ist generell der Tester
Ja und Nein. Sagen wir so: Der Kunde übernimmt meine Software in sein 
Produkt, genau wie meine Protokolle, Scripte, Designs und was auch 
immer. Er ist der Inverkehrbringer. Alles andere ist tödlich.

Fertige Produkte oder Endsoftware verkaufen ist mit hohen Risiken 
behaftet.

> -eine landesweite Tarifordnung, mit 200Euro/h fuer Anfaenger, 600E/h
Pro Tag oder was?

Eine Tarifordnung gibt es bereits -> HOAI. Wird nur komplett ignoriert 
und unterlaufen.

Man könnte sich vorstellen, dass es einen Mindestsatz gibt, der sich an 
den Angestellten orientiert. Damit das Dumping aufhört.

von Tip (Gast)


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von Sebastian S. (amateur)


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Was um alles in der Welt ist ein selbstständiger SW-Entwickler?

Ist das jemand, der bereits 10 Zeilen Basic - und das auch noch fast 
fehlerfrei - geschrieben hat?

Was sich da verkauft, kann man in vielen Fällen vergessen.
Der potentielle Kunde muss mindestens ein Superfachman sein, der in 
einem Pflichtenheft alle möglichen Probleme voraussieht, alle 
Konsequenzen auf sich nimmt und bei der Zeitschine beide Augen zudrücken 
kann, da Zeitvorgaben ja doch nur freie Zusicherungen sind.
Und das natürlich alles ohne jegliche Gewähr.

von Axel L. (axel_5)


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Richtiger Selbständiger schrieb:
> Jetzt Los schrieb:
>> alle Haftung dem Kaeufer
>
> Das kann man in der Tat durchsetzen. Ich lasse solche Garantien im
> löschen. Der Kunde macht eine Abnahme und fertig.
>

Für jemanden, der nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und 
Garantie kennt, trittst Du ganz schön forsch auf.

Am Ende ist Dein Glück lediglich, dass bei Dir nichts zu holen ist, es 
nützt dem Kunden nichts, Dir zu sehr auf die Füsse zu treten. Schon weil 
er, wenn er es zu hart treibt, von Dir nichts mehr bekommen kann, weil 
Du dann als Hartzer nach Offenbarungseid nichts mehr für ihn tun kannst.

Aber das sollte einem bewusst sein.

Gruss
Axel

von S. K. (Gast)


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Sebastian S. schrieb:
> Was um alles in der Welt ist ein selbstständiger SW-Entwickler?

Die Frage ist mehrdeutig. Es ist sicher jedem bekannt, dass es unter den 
SW-Entwicklern viele gibt, die als Selbständige gelten und die auch 
zurecht als solche anerkannt sind. Und: Es sind auch Programmierer 
anerkannt, die nicht studiert haben, aber ingenieurähnliche Funktionen 
ausführen, als Software planen, Prozesse definieren und 
Sicherheitsfunktionen implementieren, sowie Qualitätsmanagement 
betreiben.

Axel L. schrieb:
> Schon weil
> er, wenn er es zu hart treibt, von Dir nichts mehr bekommen kann

Normalerweise haben IT-Selbständige eine entsprechende Versicherung. Wer 
die nicht hat, kann sich vetrauensvoll an mich wenden.

Wie bieten hier im Rahmen eines Versorgungspaketes die Sicherung gegen 
unterschiedliche Forderungen an:

- Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Rechtsschutzsversicherung
- Projektausfall
- Anwaltliche Beratung
- Vertragssalvation
- Ersatz bei Vermögensschäden bis 2.5 Mio
- Ersatz bei Personenschäden bis 1.5 Mio

Das Ganze für einen Jahresbeitrag in der Höhe eines Tagesumsatzes

von Codix (Gast)


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Na ja, wieder so ein Verband der viel BlaBla macht und nichts bewirkt.
Viele Themen die in dem von Selbi genannten Link auftauchen, kann man
sehr leicht und kostengünstig umgehen (IHK, KSK, GEZ, usw.), wenn man 
eine Lmited in England gründet. Das kostet wirklich nicht viel. Als 
Stammkapital reicht
1 englisches Pfund. Einmal im Jahr muss man zwei einfachste Formulare 
ausfüllen in England einreichen. Fertig.
Banken und Auftraggeber in Deutschland akzeptieren eine Limited 
problemlos, so meine Erfahrung.

Eine Ltd. entspricht einer GmbH, mit dem Unterschied, dass sie auch 
Anteile (ähnlich Aktien) ausgeben kann und sich dadurch bei Bedarf 
finanzieren kann.

Die Ltd. hat gegenüber dem FA eine Niederlassung in DE, die man auch bei 
der Stadt/Gemeinde anmelden.

Ich kann nur empfehlen darüber nachzudenken.

Hier gibt es weitere Infos dazu: https://go-ahead.de/

von S. K. (Gast)


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Gründung online ohne Beratung. Das ist der Beste Weg in die Finanzfalle.

Limited ist gut und schön, aber wer wird an so jemanden einen Auftrag 
vergeben?

Wir raten unseren Kunden ausdrücklich von der Kooperation von engl ltd 
ab.

von Horst (Gast)


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S. K. (medberata) schrieb:
> Gründung online ohne Beratung. Das ist der Beste Weg in die Finanzfalle.
>
> Limited ist gut und schön, aber wer wird an so jemanden einen Auftrag
> vergeben?
>
> Wir raten unseren Kunden ausdrücklich von der Kooperation von engl ltd
> ab.

Schon wieder das Spiel mit der Angst?

- Sie werden arm!
- Sie werden keine Kunden bekommen!
- Macht nichts mit einer Limited!

Oder gibt es echte Gründe, die genannt werden können?
Können solche Versicherungen trotz einer Limited abgeschlossen werden?

von Chefaufseher im Cubicle (Gast)


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S. K. schrieb:
> Limited ist gut und schön, aber wer wird an so jemanden einen Auftrag
> vergeben?
Also die letzte Limited mit der ich arbeitete hatte genug Aufträge auch 
von Konzernen u.a. die Deutsche Post.

von Cyblord -. (cyblord)


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S. K. schrieb:
> Gründung online ohne Beratung. Das ist der Beste Weg in die Finanzfalle.

Blitznachricht: "Berater rät von Gründung ohne Beratung ab!"

In weiteren Meldungen:

- "Frösche raten von Trockenlegung des Teiches ab".

- "Häftling rät von Erhöhung der Gefängnismauer ab".

- "Chef rät von Gehaltserhöhung ab".

von lalala (Gast)


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Codix schrieb:
> Einmal im Jahr muss man zwei einfachste Formulare
> ausfüllen in England einreichen. Fertig.

Codix schrieb:
> Die Ltd. hat gegenüber dem FA eine Niederlassung in DE, die man auch bei
> der Stadt/Gemeinde anmelden.

Eine Firma die Niederlassungen in 2 Ländern hat, hat doch immer das 
(Steuer) Problem festzustellen wo der Gewinn angefallen ist, und damit 
welches Land die Steuern bezahlt. Wie machst Du das?

von Karl (Gast)


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Richtiger Selbständiger schrieb:
> Eine Tarifordnung gibt es bereits -> HOAI. Wird nur komplett ignoriert
> und unterlaufen.

Du weißt aber schon wovon du sprichst?

"(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit 
Zustimmung des Bundesrates eine Honorarordnung für Leistungen der 
Ingenieure zu erlassen. In der Honorarordnung sind Honorare für 
Leistungen bei der Beratung des Auftraggebers, bei der Planung und 
Ausführung von Bauwerken und technischen Anlagen, bei der Ausschreibung 
und Vergabe von Bauleistungen sowie bei der Vorbereitung, Planung und 
Durchführung von städtebaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen zu 
regeln."

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