Hallo, mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose angeschlossen sondern an einer Abzweigdose. Geräte mit Stecker müssen in Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Aber mein Rechner und die Monitor haben ja keinen Stecker mehr :-) Jetzt erzählt mir der Typ der das prüfen soll dies wäre unzulässig! Warum kann ich nicht nachvollziehen. Geldmacherei?
Hi, hast du vll. doch noch einen Stecker an PC-Netzteil? MfG ich
Dein PC ist an so einer Dose angeschlossen? Oder meinst du eine Mehrfachsteckdose?
Ja da ist natürlich noch ein Stecker. Am Monitor auch. Darum verstehe ich auch nicht warum ich nicht die Geräte an einer Abzweigdose anschließen darf. Edit: an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid.
Hallo, dann musst du nur noch die Absicherung für das Kaltgerätekabel anpassen (meistens 10A wenn ichs richtig weiß), und die Geräte müssen weiterhin geprüft werden, da ja Stecker dran. Mit freundlichen Gruß Kerler Marian
Andreas U. schrieb: > Aber > mein Rechner und die Monitor haben ja keinen Stecker mehr Andreas U. schrieb: > Ja da ist natürlich noch ein Stecker. Am Monitor auch. > an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid. Also ich werde daraus nicht schlau. Kannst Du vieleicht noch mal in klaren Worten schildern, wie Dein Rechner nun angeschlossen ist?
Naja etwas unglücklich ausgedrückt. Nimm ein Kaltgerätekabel und schneid den Stecker ab. Dann in einer Abzweigdose verdrahten. Am PC ist ja noch am anderen Ende ein Stecker. Wo es ins Netzteil geht. Mein Monitor hatte aber z.B. keinen Stecker am anderen Ende. Der hat nun gar keinen Stecker mehr.
Andreas U. schrieb: > Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid. Und was ist der Vorteil, dass jetzt flexible Leitungen rumhängen die aus einer Abzweigdose kommen und die man nicht einfach abstecken kann, falls man die Geräte entfernen will?
Andreas U. schrieb: > Dann in einer Abzweigdose verdrahten. Wäre ja mal interessant wie das verdrahtet ist? Lüsterklemmen? Was sagt der Chef zu dieser ... ungewöhnlichen Idee?
Andreas U. schrieb: > Edit: an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid. Ach komm. Du willst uns erzählen, dass dein Arbeitgeber es duldet, dass du an deinem Arbeitsplatz die normalen Schukostecker durch irgendeine Bastelei ersetzt hast? In normalen Firmen ist eine solche Manipulation an der Elektroinstallation ein Fall für eine Abmahnung. Dann willst du uns erzählen, dass deine Bastelei durch die Prüfung aufgefallen ist? Da macht die Prüfung ja fast Sinn. Vielleicht solltest du einfach an deiner Aversion gegen Steckdosenleisten arbeiten, statt dir irgendwas dubioses zusammenzubauen und über die Sicherheitsprüfung zu meckern.
Wenn das "unzulässig" ist. Muss er sich ja auf eine Richtlinie beziehen. Soll er die doch mal vorlegen. Dann ist ja schnell geklärt obs möglich ist oder nicht.
Eine Abzweigdose ist normalerweise für ein ortsfeste Installation gedacht, dafür dürfen aber keine flexiblen Leitungen verwendet werden. Das könnte ich mir als Grund vorstellen.
Auch wenn die Technik oft sehr zweifelhaft ist. Mehrfachsteckdosen sind zulässig - also auch deren Verwendung. So einfach ist das! Ihr Elektriker sollte für zulässige Absicherung gesorgt haben - alles andere geht ihn nichts an. Wie aber bereits gesagt, wenn ich da nur least cost Chinakracher verwende und diese auch bis an ihre Grenzen belaste, kann das Ganze auch schon mal in die Hose gehen.
@Tek Wenn dies wirklich so ist dann wäre es nachvollziehbar.
Tek schrieb: > Eine Abzweigdose ist normalerweise für ein ortsfeste Installation > gedacht, dafür dürfen aber keine flexiblen Leitungen verwendet werden. > Das könnte ich mir als Grund vorstellen. Eine ortsfeste Installation steht nicht im Widerspruch zur Verwendung flexibler Leitungen. Natürlich dürfen diese bei Verwendung geeigneten Montagematerials (Aderendhülsen, Federzugklemmen) und Zugentlastung verwendet werden. Die offensichtlichsten Beispiele hierfür sind Elektroherde und Hängeleuchten. Umgekehrt dürfen aber keine Leitungen mit Einzeldrähten, z.B. NYM, für bewegliche Installationen eingesetzt werden.
ein Versuch die Wogen mit Öl zu glätten: Eine Abzweigdose ist eine ortsfeste Installation. Flexible Leitungen an ortsfesten Installationen zu ortsbeweglichen Maschinen sind nicht zulässig. Ausnahme: Es ist sichergestellt, dass die flexible Leitung die auftretenden Kräfte aufnehmen kann (Man darf dann also doch eine Reispapierleuchte an der Leitung aufhängen). Der Nachweiss, dass die Leitung die Kräfte die an einen Monitor und Rechner auftreten können, erwirken kann und die Zugsicherung diese aufnehmen kann, muss somit erbracht werden. Die Zugsicherung einer normalen Abzweigdose kann soetwas normal nicht. Es gibt aber Dosen und Kabel die das können. Das wird recht klobig. Die Absicherung muss auf das schwächste Glied der festen Installation ausgelegt sein. Auch hier ist der Nachweiss zu erbringen. Aus der Praxis: heirzulanden (DK) dürfen nur staatlich autorisierte Personen an ortsfesten Installationen arbeiten mit Spannungen >48V. Als Verantwortlicher für die technischen Installationen in meinem Betrieb mit ca. 3500 Mitarbeitern und Publikumsverkehr habe ich aufgrund schlecher Erfahrungen die Anweisung geben mussen, das nur werkzeuglose Arbeiten an allen Installationen von nicht-autorisierten Personen ausgeführt werden dürfen. Die schechten Erfahrungen waren: Telefonleitungen wurden als mobile Verlängerung 230V verwendet. einfache Isolierung von flexiblen Leitungen. unzureichender Berührschutz.... Das macht Elektrikkerrechnungen und vermeidet Todesanzeigen.
Andreas U. schrieb: > Hallo, > > mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose > angeschlossen sondern an einer Abzweigdose. Geräte mit Stecker müssen in > Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Aber mein Rechner und die Monitor > haben ja keinen Stecker mehr :-) > Jetzt erzählt mir der Typ der das prüfen soll dies wäre unzulässig! > Warum kann ich nicht nachvollziehen. Geldmacherei? Geräte mit Stecker sind CAT II und müssen eine Isolationsspannung von 2500 V haben, das hat dein OC/Monitor auch. Fest an einer Dose oder im Sicherungskasten installierte Geräte wie Herd oder Hutschienen-SPS müssen CAT III mit 4500V Isolationsspannung erfüllen. Das hat dein PC/Monitor nicht. Du dürftest sie fest anschliessen, wenn du sie auf 4500V umbaust.
gibts vielleicht ein Bild von der Situation, dann kann man das ganze nachvollziehen und auch besser bewerten. So kann man nur Vermutungen anstellen. Mich würde es echt brennend interessieren! :-)
Andreas U. schrieb im Beitrag #4441593: > Die Frage war doch recht simpel. Ob es unzulässig ist bei einem > Kaltgerätekabel den Stecker abzuschneiden und das Kabel direkt in einer > Abzweigdose zu verklemmen. > > Nicht mehr und nicht weniger. Ja, und eben das kommt auch maßgeblich auf die Ausführung an.
Also wer ein Bild braucht um zu "wissen" ob man ein Kaltgerätekabel in einer Abzweigdose verklemmen darf der sollte sich doch besser nicht beteiligen. Es geht rein um das allgemeine "sowas ist nicht zulässig". Wenn dies so ist, OK. Wenn nicht, auch OK.
Andreas U. schrieb: > Es geht rein um das allgemeine "sowas ist nicht zulässig". Es ist nicht zulässig, und das wurde hier im Thread bereits begründet. Ansonsten solltest Du dringend an Deinen Umgangsformen arbeiten.
Andreas U. schrieb: > Es geht rein um das allgemeine "sowas ist nicht zulässig". Wenn dies so > ist, OK. Wenn nicht, auch OK. Und wie oben schon geschrieben wurde, gibt es kein allgemeines ja oder nein, sondern es kommt auf die Ausführung an. Solange hier keiner genau weiß, was du getan hast, kann dir auch keiner genau sagen, ob das zulässig ist oder nicht. Sebastian L. schrieb: > Eine Abzweigdose ist eine ortsfeste Installation. Flexible Leitungen an > ortsfesten Installationen zu ortsbeweglichen Maschinen sind nicht > zulässig. Ausnahme: Es ist sichergestellt, dass die flexible Leitung die > auftretenden Kräfte aufnehmen kann (Man darf dann also doch eine > Reispapierleuchte an der Leitung aufhängen). > > Der Nachweiss, dass die Leitung die Kräfte die an einen Monitor und > Rechner auftreten können, erwirken kann und die Zugsicherung diese > aufnehmen kann, muss somit erbracht werden. Die Zugsicherung einer > normalen Abzweigdose kann soetwas normal nicht. Es gibt aber Dosen und > Kabel die das können. Das wird recht klobig. Und außerdem dem noch: MaWin schrieb: > Geräte mit Stecker sind CAT II und müssen eine Isolationsspannung von > 2500 V haben, das hat dein OC/Monitor auch. > > Fest an einer Dose oder im Sicherungskasten installierte Geräte wie Herd > oder Hutschienen-SPS müssen CAT III mit 4500V Isolationsspannung > erfüllen. > > Das hat dein PC/Monitor nicht. Du dürftest sie fest anschliessen, wenn > du sie auf 4500V umbaust. Lies wenigstens alle Antworten, statt wie ein kleines Kind immer wieder nachzuhaken, bis einer das sagt was du hören willst!
Andreas U. schrieb: > Also wer ein Bild braucht um zu "wissen" ob man ein Kaltgerätekabel in Ich hätte halt gerne den Lüsterklemmenverhau in einer AP-montierten UP-Dose von dir gesehen.
S R schrieb: > Ich hätte halt gerne den Lüsterklemmenverhau in einer AP-montierten > UP-Dose von dir gesehen. Ich kann es mir bildlich vorstellen. Die AP-Montage der UP-Dose mit Heißkleber auf Tapete ... Dazu die Litzenenden ohne Aderendhülsen, vielleicht mit dem Lötkolben verzinnt, und als zusätzlichen Schutz alles mit Tesafilm umgewickelt. In den Leitungen jeweils Knoten als Zugsicherung, damit sie sich wenigstens frei drehen können. Alles von der Elektrofachkraft nach Druckbetankung mit einer Flasche Wodka unter Spannung angeschlossen. Nein Kinder, macht das nicht, das war ein Witz.
Das sagt dir der freundliche Elektriker der die Anlage nach BetrSichV prüft.
Michael X. schrieb: > Das sagt dir der freundliche Elektriker der die Anlage nach > BetrSichV > prüft. Hat ihm der freundliche Elektriker gesagt, wollte er nicht wahrhaben.
Andreas U. schrieb im Beitrag #4441593: > Die Frage war doch recht simpel. Ob es unzulässig ist bei einem > Kaltgerätekabel den Stecker abzuschneiden und das Kabel direkt in einer > Abzweigdose zu verklemmen. > > Nicht mehr und nicht weniger. muss ja, sonst wären Pendelleuchten unzulässig. Ich habe am Garagentorantrieb auch den Stecker abgeschnitten und das in eine Dose verklemmt (durchs Loch Knoten rein und mit Wago Leuchtenklemmen von Litze auf starr), damit keiner den Torantriebstecker ziehen kann.
Mach doch einfach mal ein Foto! Dann kann man genau sehen wie es aufgebaut wurde!
MaWin schrieb: > Geräte mit Stecker sind CAT II und müssen eine Isolationsspannung von > 2500 V haben, das hat dein OC/Monitor auch. > > Fest an einer Dose oder im Sicherungskasten installierte Geräte wie Herd > oder Hutschienen-SPS müssen CAT III mit 4500V Isolationsspannung > erfüllen. > > Das hat dein PC/Monitor nicht. Du dürftest sie fest anschliessen, wenn > du sie auf 4500V umbaust. CAT II / CAT III sind doch Messkategorien, für normale Geräte gelten die nicht.
Andreas U. schrieb: > Ja da ist natürlich noch ein Stecker. Am Monitor auch. Darum verstehe > ich auch nicht warum ich nicht die Geräte an einer Abzweigdose > anschließen darf. > > Edit: an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid. Andreas U. schrieb im Beitrag #4441739: > Zudem es auch nicht von mir gemacht wurde (was ich auch nie > behauptet habe). Und wer hat das denn angeschlossen? Derjenige sollte das ja mit dem Prüfer klären können.
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Olaf B. schrieb: > Derjenige sollte das ja mit dem > Prüfer klären können. mal ehrlich mit denen zu diskutieren ist auch Zeitverschwendung, wenn ich in Schutzisolierte Geräte ein Loch bohren muss damit sie den Schuko Kontakt prüfen können der nur auf die Schirmplatte des internen Trafos geht...... O-Ton: wenn ich den nicht messen kann gibt es keine Prüfplakette!
rmu schrieb: > CAT II / CAT III sind doch Messkategorien, für normale Geräte gelten die > nicht. Die Messkategorien sind aber begründet durch die genannte Überspannung.
Andreas U. schrieb im Beitrag #4441739: > Mir ging es einfach um die Aussage das jemand am > Telefon gesagt hat man dürfte solche Geräte nicht an einer Abzweigdose > verklemmen. Und das ohne "Bild" oder Informationen. Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!
Joachim B. schrieb: > muss ja, sonst wären Pendelleuchten unzulässig. Nö. Pendelleuchten enthalten Zugentlastungen, Abzweigdosen nicht. Und Deine "Knoten-in-Kabel"-Vorgehensweise müssen wir wohl nicht weiter ernstnehmen. Das mag für den Hausgebrauch pragmatisch sein, aber es bleibt Pfusch.
@der Andere kannst du so sehen. Ich frage einfach ob diese generelle Aussage stimmt. Nicht mehr und nicht weniger. Und nein hier ist niemand aufeinander getroffen. und nein es gibt auch kein Zoff. Witzig was hier alles interpretiert wird. Aber typisch für das Forum :-) Der einzige Fehler war hier eine simple Frage zu stellen. Witzig wie auch Leute ein Foto haben wollen. Nochmal: es geht nicht um die Art des Aufbaus. Es geht einfach nur um die pauschale Aussage sowas wäre generell nicht zulässig. Wenn hier so viele Profis sind frage ich mich warum sie dafür ein Foto haben wollen. Stellen wir uns mal vor es wäre noch gar nicht gemacht und ich wollte es nun machen. Also einfach ein Kaltgerätekabel direkt in einer Dose verklemmen. Dann muss ich auch ein Foto machen? :-p
Andreas U. schrieb: > Es geht einfach nur um die pauschale Aussage sowas wäre generell nicht > zulässig. Nochmal für Dich zum Mitmeisseln: Es ist nicht zulässig, weil es in Abzweigdosen keine Zugentlastung gibt. Welchen Teil davon weigerst Du Dich zu verstehen?
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Keinen. Wenn dies korrekt ist passt es ja. Also mit Zugentlastung wäre es dem nach zulässig.
Rufus Τ. F. schrieb: > Nö. Pendelleuchten enthalten Zugentlastungen, Abzweigdosen nicht. > > Und Deine "Knoten-in-Kabel"-Vorgehensweise müssen wir wohl nicht weiter > ernstnehmen. Das mag für den Hausgebrauch pragmatisch sein, aber es > bleibt Pfusch. ach was, schon mal eine Pendelleuchte gesehen wo die Zugentlastung aus einer Schlaufe des Kabels durch ein Plastikteil geht? http://www.rev.de/DE_produkt_5052.ahtml Nu erklär mir als "Fachman" warum das weniger Pfusch ist wenn die ganze Kraft am Kabel genau durch das Kabel aufgefangen wird bei der Pendelleuchte und bei meinem Knoten unzulässig sein soll. Diese Feuchtraumdosen geben auch nach und sicher schafft man es das Kabel rausszureissen genau wie bei der Pendelleuchte. aber das könnte man ja nachrüsten http://www.rev.de/DE_produkt_5052.ahtml wenns dann zulässiger werden soll deiner Meinung nach.
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wer mag kann ja das Kabel noch in einem Installationsrohr führen und PC und Monitor anschrauben damit sich das Kabel nie mehr bewegt.
Es geht ja nicht nur um die Auswahl der Komponenten, sondern auch um die Ausführung. In einem stabilen AbzweigKASTEN, dessen Deckel nur mit Werkzeug zu Öffnen ist und Kabelverschraubungen mit Zugentlastung am Kasten könnte man es vertreten. Wobei Lose Klemmen im Kasten eigentlich nicht gern gesehen sind. Eine Dose mit aufgestecktem Deckel wie oben abgebildet ist einfach mechanisch zu anfällig. Man müßte ja auch die abgehenden Leitungen mit Schellen auf einer stabilen Unterlage befestigen. Alles zusammen sieht dann aus wie im Stall und einem Prüfer ist es nicht geheuer, für den Mist seinen Kopf hinzuhalten. Das hat weniger mit zulässig oder unzulässig zu tun. Er wollte wahrscheinlich nur nicht genauer fragen, was das für eine Scheisse an der Wand ist .. ?
Spricht etwas gegen eine "harte" Abzweigdose (z.B aus PC) mit Kabelverschraubungen? Gibt es ja mit Zugentlastung.
Andreas U. schrieb: > Spricht etwas gegen eine "harte" Abzweigdose (z.B aus PC) mit > Kabelverschraubungen? Gibt es ja mit Zugentlastung. Kann es sein, dass du das noch gar nicht gebaut hast, sondern das Eingangsposting ein Märchen war? Andreas U. schrieb: > mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose > angeschlossen sondern an einer Abzweigdose.
Andreas U. schrieb: > Spricht etwas gegen eine "harte" Abzweigdose (z.B aus PC) mit > Kabelverschraubungen? Gibt es ja mit Zugentlastung. Manche Geräte haben keinen "richtigen" Netzschalter, sind dann also nicht mehr vom Netz zu trennen.
@Jay Ich habe sowieso nichts gebaut. Ich bin nur der Mensch am Telefon der die Information durchgegeben hat. Das wurde hier einfach unterstellt. Ebenso irgendwelche Postings mit "zusammengebastelt" oder sonst was. Das wurde einfach behauptet.
Nimm eine AP-Herdanschlußdose (die hat eine Zugentlastung) und davor einen AP-Schalter (Lichtschalter 16A). Ob das alles zulässig ist? Neben den allgemeingültigen Vorschriften (VDE ...) gibt es eben auch die betriebsinternen Vorschriften, die wir nicht kennen. Frag deinen Chef oder Sicherheitsfachkraft.
Interessante Geschichte ... zugegeben, mir haben sich bereits beim ersten Posting die Nackenhaare gesträubt :-) Gesunder Menschenverstand: PC/Monitor(e) sind ortsveränderliche Arbeitsgeräte, die natürlich geprüft werden müssen. Wenn der Prüfer zu uns in die Firma kommt, prüft der alles, was ab der Wandsteckdose losgeht (also auch die Mehrfachsteckdose, ist bei uns etwas wertiger mit eigener Absicherung ausgelegt). Schneidet man jetzt den Stecker ab und klemmt den in irgendeiner Art und Weise in einer Dose, die ggf. für diesen Zweck nicht vorgesehen ist, an, so beraubt man den Prüfer um seine Möglichkeiten. Ausserdem wird das Gerät (PC/Monitor) (ggf. sogar in der Bauart) verändert und ist somit defacto nicht mehr betriebssicher. Als Prüfer würde ich mich da auf keinerlei Diskussion einlassen. Eine saubere Lösung ist eine ausreichend grosse Mehrfachsteckdose sowie Kabelkanäle.
Rufus Τ. F. schrieb: > Nö. Pendelleuchten enthalten Zugentlastungen, Abzweigdosen nicht. Es gibt Abzweigdosen mit Zugentlastung. z.B. von der Firma Hensel. MfG Paul
Paul B. schrieb: > Es gibt Abzweigdosen mit Zugentlastung. z.B. von der Firma Hensel. > > MfG Paul und selbst wenn man die Zugentlastung in der Qualität der Pendelleuchte nachrüstet ist dieser Anschluß auch nicht schlechter als bei jeder Pendelleuchte und wenn man PC und Monitor mit dem Tisch anschraubt ist es nicht mehr ortsveränderlich und dem Gesetz eigentlich genüge getan. :)
Joachim B. schrieb: > wenn man PC und Monitor mit dem Tisch anschraubt ist > es nicht mehr ortsveränderlich und dem Gesetz eigentlich genüge getan. Trotzdem wurde eine Bauart-Veränderung durchgeführt, welche nicht zulässig ist.
Random .. schrieb: > Trotzdem wurde eine Bauart-Veränderung durchgeführt, welche nicht > zulässig ist. ok dann eben eine NetzKupplung in das Gehäuse uind schon ist die Bauart unverändert, oder ändert sich die Bauart wenn man den Monitor anschraubt? Wie ist es dann mit VESA Wandhalterung?
Joachim B. schrieb: > ist dieser Anschluß auch nicht schlechter als bei jeder Pendelleuchte Das ist reichlich irrelevant; eine Pendelleuchte ist etwas /fest installiertes/, was nicht in der Gegend herumgetragen wird. Und bauartbedingt sind Pendelleuchten auch nicht dafür gedacht, daß an ihnen ständig herumgezerrt wird.
Und man stolpert auch eher selten über die Zuleitung zur Pendelleuchte...
Matthias L. schrieb: > Und man stolpert auch eher selten über die Zuleitung zur > Pendelleuchte... Manchmal könnte man die Wände hochgehen... ;-) mFG Paul
Rufus Τ. F. schrieb: > Das ist reichlich irrelevant; eine Pendelleuchte ist etwas /fest > installiertes/, was nicht in der Gegend herumgetragen wird. ein festgeschraubter Monitor erst Recht mit Vesa Wandhalterung wird auch nicht in der Gegend herumgetragen.
Wenn man den Eröffnungspost liest, muß man fragen, was das für eine Firma ist. Ich habe auch schon viel gemacht, was nicht ganz koscher ist. Aber Stecker abzuschneiden und fest zu verdrahten, das gänge über mein Vorstellungsvermögen. Soll er da sehen, wie er da rauskommt. Als Chef würde ich das Teil stilllegen. Und "Geldmacherei" sollte doch in einer Firma kein Thema sein. Also Normalzustand herstellen und gut ist es.
Ich habe mir jetzt nicht jeden Beitrag hier im Detail durchgelesen... Stecker abzuschneiden, weil man zu faul ist eine mehrfachsteckdose zu verwenden, in einem ganz normalem Büro halte ich auch nicht für sinvoll. Ich könnte mir aber gut vorstellen, das es Szenarien gibt, in denen man den Schukostecker abschneiden würde und fest anklemmt, vorausgesetzt die Randbedingungen stimmen, d.h Zugentlastung, Kabelauslassdose etc. Bezüglich der Messkategorien CATI-IV: http://www.iv-krause.de/media/pdf/Kataloge/AmprobeBeha/Die-Messkategorien-CAT-I-bis-CAT-IV.pdf Hierbei geht es darum, welches Messgerät in welchem Bereich der Installation sicher eingetezt werden kann. Auch die in den Messgeräten verbauten Sicherungen müssen ein zur Messkategorie passdes Abschaltvermögen aufweisen. http://www.reneweber.ch/application/de/multimeter-sicherheit.htm
Andreas U. schrieb: > Nimm ein Kaltgerätekabel und schneid den Stecker ab. Dann in einer > Abzweigdose verdrahten. Am PC ist ja noch > am anderen Ende ein Stecker. Wo es ins Netzteil geht. Mein Monitor hatte > aber z.B. keinen Stecker am anderen Ende. Der hat nun gar keinen Stecker > mehr. Bei einer betrieblichen Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0701-0702 (Sichtprüfung, Schutzleiter-, Iso-Widerstand-, Schutzleiterstrom-, Berührstrommessung...) ist selbstverständlich die Netz-Zuleitung auch Bestandteil der Prüfung, das ist jetzt nicht mehr möglich, sie ist somit nicht durchführbar. Das "Konstrukt" gehört nicht zur Gebäudeinstallation. (einzuordnen unter Gebastel). EN 60950-1 "Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit" fordert eine Netztrenneinrichtung (habe nicht die aktuelle Ausgabe, ist aber sicher noch der Fall, da sehr sinnvoll). Der Hersteller realisiert das durch die Zuleitung, ihr Stecker darf im Betrieb auch unter Last gezogen werden. Bei einer festen Installation (ebenso erlaubt) müsste aber ein Netztrennschalter vorhanden sein. Beides (Stecker oder Schalter) ist für den Monitor nicht gegeben, die "Änderung" daher unzulässig.
Sobald du deine Kaltgeräteleitungen fest verdrahtest gehören diese zur Gebäudeinstallation. Die daran eingesteckten Geräte gehören nicht zur Gebäudeinstallation, da diese steckbar bleiben. Die Prüfspannung bei der Isolationsmessung von Gebäudeinstallationen beträgt 500V. Unbeschädigte Kaltgeräteleitungen schaffen dies ohne Probleme. Jedoch musst du auch den Nennstrom der Kaltgerätebuchse beachten: Die an PC's verwendeten Kaltgerätestecker sind für 10A ausgelegt. Das muss also abgesichert werden. Bei Installationen gilt: Keine Querschnittsreduzierung ohne Sicherung. Du müsstest statt einer Dose also einen kleinen Sicherungsverteiler montieren. Die fest installierten Kaltgeräteleitungen gehören dann zur Gebäudeinstallation und müssen natürlich dann mit dieser geprüft werden, die daran angeschlossenen Geräte können mit Ersatzleitungen gemessen werden. Wenn die Leitungen dann noch eine ordentliche Zugentlastung haben spricht nur noch eins dagegen dies nicht zu machen: Der Prüfer hat keinen Adapter von Kaltgerätestecker auf Schuko-Kupplung um das ganz ordentlich messen zu können.
Warum nimmt man nicht einfach so was? https://www.conrad.de/de/strom-verlaengerungskabel-3x-kaltgeraete-stecker-c14-1x-kaltgeraete-buchse-c13-320-m-schwarz-975127.html Dadurch ist es trennbar, wenn der Maximalstrom eingehalten wird, sollte alles passen? Durch den Verkauf hat man die CE Erklärung, dann noch eine BGVA-3 Prüfung und gut ists. Ich bin in den Normen nicht mehr so drinnen, aber wenn die Abzweigdose eine entsprechende Zugentlastung hätte und eben einen Schuko-Stecker, wäre es dann zulässig? Ortsverändliche Abzweigdosen sollte es geben (wenn die Norm alles Bestandteile als ortsveränderlich vorschreibt), zur Not wird eben ein Bauverteiler unter den Tisch gestellt.
Da ihr alle auf ein Foto wartet, wie so etwas ausschauen könnte - Warscheinlich schaut es in seiner Abzweigdose ungefähr so aus. :D Wobei ich zugeben muss, dass die abgebildete Verkabelung seit 30 Jahren in einer Staubigen Umgebung ihre Dienste tut! Ich will das nicht zerlegen / schöner aufbauen, weil ich es keine Dokumentation dazu gibt. Die gleiche Meinung hatte auch schon ein Elektriker.
Tester schrieb: > Jedoch musst du auch den Nennstrom der Kaltgerätebuchse beachten: Die an > PC's verwendeten Kaltgerätestecker sind für 10A ausgelegt. Das muss also > abgesichert werden. Bei Installationen gilt: Keine > Querschnittsreduzierung ohne Sicherung. Du müsstest statt einer Dose > also einen kleinen Sicherungsverteiler montieren. Najaaaa, das wäre sicherlich gut, passt aber wieder nicht zu der o.a. Pendelleuchte - die haben üblicherweise an ihrer flexiblen Anschlussleitung einen Querschnitt von max. 0,75 mm². Trotzdem gibt's in Privathäusern meist je eine Sicherung für die einzelnen Zimmer, Steckdosen und Licht gemeinsam an einem 16A-Automaten. Dass die Deckenleuchte wegen ihrer dünnen Strippe eine eigene Sicherung bekommt, ist arg ungewöhnlich.
Matthias L. schrieb: > Dass die > Deckenleuchte wegen ihrer dünnen Strippe eine eigene Sicherung bekommt, > ist arg ungewöhnlich. ungewöhnlich ist niedlich, ich habe sowas noch nie gesehen, ich finde diese Diskusion langsam auch abartig. In jedem Gerät muss eine Leitungssicherung sein die <16A ist wenn die Zuleitung begrenzt und das Gerät keine 16A benötigt, bei Pendelleuchten gilt das offensichtlich nicht. Im VDE Handbuch steht, Abzweigkästen die Strom führen durfen nur mit Werkzeug geöffnet werden, jede Baumarkt Feuchtraum AP Dose mit Klemmdeckel trägt das VDE Zeichen und kann mit bloßen Fingen geöffnet werden. VDE hallo aufwachen! Wer oder was will uns hier veralbern?
Andreas U. schrieb: > Hallo, > > mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose > angeschlossen sondern an einer Abzweigdose. > Geräte mit Stecker müssen in Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Aber > mein Rechner und die Monitor haben ja keinen Stecker mehr :-) > Jetzt erzählt mir der Typ der das prüfen soll dies wäre unzulässig! > Warum kann ich nicht nachvollziehen. Geldmacherei? Hier findet ein Übergang von fester Installation ( Leitung in der Wand und Abzweigdose ) zu einem ortsveränderlichen Verbraucher statt. In Bereichen, in denen jemand über Leitungen stolpern kann ist sowas nach meiner Kenntnis genau deswegen unzlässig. Ein Schukostecker fliegt aus der Steckdose, wenn jemand am Kabel zieht. Was bei der beschriebenen "Bastelei" dann passieren würde kann sich jeder selbst ausmalen. Deckenpendelleuchten sind eine Ausnahme, weil da ja keiner lang läuft. Wer am Kabel einer Pendelleucht zieht, bis es rausreisst, handelt eh fahrlässig.
Stefan M. schrieb: Nicht das ich dir grundsätzlich widersprechen möchte... > In Bereichen, in denen jemand über Leitungen stolpern kann ist sowas > nach meiner Kenntnis genau deswegen unzlässig. > Ein Schukostecker fliegt aus der Steckdose, wenn jemand am Kabel zieht. ... aber ist dir das mal passiert? das Klappt doch nur wenn das Kabel relativ grade von der Wand weg gezogen wird und es kein Winkelstecker ist, sonnst hast du die Steckdose aus der Wand :(
Stefan M. schrieb: > Hier findet ein Übergang von fester Installation ( Leitung in der Wand > und Abzweigdose ) zu einem ortsveränderlichen Verbraucher statt. Der Verbraucher ist doch nicht ortsveraenderlich, wie soll das gehen bei fest montiertem Kabel? > In Bereichen, in denen jemand über Leitungen stolpern kann ist sowas > nach meiner Kenntnis genau deswegen unzlässig. > Ein Schukostecker fliegt aus der Steckdose, wenn jemand am Kabel zieht. Mal wieder Handbuchtheorie. Das ist bei einem real existierenden Winkelstecker praktisch unmoeglich. > Was bei der beschriebenen "Bastelei" dann passieren würde kann sich > jeder selbst ausmalen. Nichts. > Deckenpendelleuchten sind eine Ausnahme, weil da ja keiner lang läuft. Kann man leicht dran haengen bleiben. > Wer am Kabel einer Pendelleucht zieht, bis es rausreisst, handelt eh > fahrlässig. Wer ein Kabel so legt, dass man darueber stolpern kann, handelt eh fahrlaessig.
SloJo schrieb: > Der Verbraucher ist doch nicht ortsveraenderlich, wie soll das gehen bei > fest montiertem Kabel? Doch, der TO schreibt doch von Rechnern und Monitoren. Soetwas sind ortsverändeliche Verbraucher. SloJo schrieb: > Wer ein Kabel so legt, dass man darueber stolpern kann, handelt eh > fahrlaessig. Nein, denk mal an Reinigungspersonal mit Staubsaugern. Wie oft die durch verheddern den Stecker aus der Wand ziehen möcht ich nicht wissen. Bei Steckdosen auf Fußleistenhöhe oder Lichschalterhöhe muss mit unbeabsichtigtem herausziehen des Steckers gerechnet werden. Und die Schuko Winkelstecker sind da tatsächlich nicht das gelbe vom Ei. Ich habe schon manche Steckdose gesehen, die lose in der Wand hing, weil der Winkelstecker im Ernstfall nicht von selbst rausfliegt.
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b35 schrieb: > EN 60950-1 "Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit" fordert > eine Netztrenneinrichtung (habe nicht die aktuelle Ausgabe, ist aber > sicher noch der Fall, da sehr sinnvoll). > Der Hersteller realisiert das durch die Zuleitung, ihr Stecker darf im > Betrieb auch unter Last gezogen werden. Sind die Kaltgerätestecker überhaupt so eine "Steckvorrichtung"? "Steckverbinder" zählen nicht als Trenneinrichtung, eventuell ist die Lösung schon deswegen unzulässig. Ich habe dazu irgendwo mal was gelesen, finde den Artikel nicht mehr... Z.B. Neutrik Powercon darf man nicht unter Last stecken, das geht erst mit den neueren Powercon True1.
Stefan M. schrieb: > Doch, der TO schreibt doch von Rechnern und Monitoren. > Soetwas sind ortsverändeliche Verbraucher. ach und wenn die in einem Gehäuse vereint an einer Wandaufhängung sind mit VESA Halterung, dann ist es eine Bauartveränderung oder immer noch ortsveränderlich?
Daniel schrieb: > Da ihr alle auf ein Foto wartet, wie so etwas ausschauen könnte - Wie erwartet, ohne jegliche Zugentlastung. wendelsberg
Andreas U. schrieb: > Geräte mit Stecker müssen in Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Wie es sich nun genau verhaelt weis ich auch nicht, aber was soll das eigentlich 'mit dem Stecker' bzw. genauer der Anschlussart zu tun haben, das ist doch gerade kein Kriterium welches darueber entscheidet ob die Geraetschaft ortsveraenderlich ist oder nicht. Das so ziemlich alle ortsveraenderlichen Geraete steckbare Versorgungsanschluesse haben liegt auf der Hand, aber auch ortsfeste duerfen solche haben. Sind die Geraete festgeschraubt dann sind sie ortsfest. Steht eine Pruefung ortsveraenderlicher Geraete an, dann fallen die im Rahmen -dieser- Pruefung eben raus. --- Aus GUV Merkblatt Pruefung ortsveraendlicher elektr. Betriebsmittel 2009 Wird noch aktuell sein.
wendelsberg schrieb: > Daniel schrieb: >> Da ihr alle auf ein Foto wartet, wie so etwas ausschauen könnte - > Wie erwartet, ohne jegliche Zugentlastung. Wie erwartet hat Jemand nicht gemerkt, dass das nicht die hier diskutierte Dose ist.
Joachim B. schrieb: > ach und wenn die in einem Gehäuse vereint an einer Wandaufhängung sind > mit VESA Halterung, dann ist es eine Bauartveränderung oder immer noch > ortsveränderlich? Immernoch ortveränderlich, ja. Die Bauart der Geräte selbst bestimmt das ( Kaltgeräteanschluß ) In welche Gehäuse, Halterung etc das jemand einbaut ist egal. Ob eine Sonderabnahme vom Fachmann diesen "ortveränderlichen" Status aufheben kann, weiß ich nicht. Aber eigene Basteleien verändern nicht den Bauart-Typ des Gerätes. Auch einen Fön könnte ich mit einer Halterung unter ein Regalbrett schrauben. Der Fön ist und bleibt ein ortsveränderliches Gerät. Anders z.B. bei einem Untertisch Heißwasserboiler. Der ist schon vom Hersteller so gebaut worden, dass man ihn an die Wand schrauben muss. Also als nicht ortveränderliches Gerät produziert worden.
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Stefan M. schrieb: > als nicht ortveränderliches Gerät produziert So etwas gibt es doch nicht. Praktisch nat. schon, aber nicht von Rechtswegen. Ein Foen waere aber schon wieder etwas spezielles da davon ggf. auch andere gefahren ausgehen koennen und andere Vorschriften aus anderen Bereichen zu beachten sind. > Bauart der Geräte selbst bestimmt das ( Kaltgeräteanschluß ) Das ist egal, die Anschlussart gibt das nicht vor. Kann das Geraet waehrend es mit Strom ueber die Zuleitung versorgt wird bewegt werden, oder kann es das nicht. Falls es das nicht kann, treten keine mechanischen Belastungen auf welche Einfluss auf die Betriebssicherheit nehmen koennten. Eine Pruefung im Rahmen der Ueberpruefung-ortsveraenderlicher-Betriebs/Arbeitsmittel waere diesbzgl. ueberfluessig. ----- "Bei der Zuordnung eines elektrischen Betriebsmittels ist die Sachkunde der Elektrofachkraft oder der befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung und das Erreichen des Schutzzieles "Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes" entscheidend. Die Beurteilung des Betriebsmittels und der örtlichen Betriebs- und Umgebungsbedingungen obliegt dem Arbeitgeber unter Beteiligung der o.g. Personen und kann im Einzelfall zur anderen Einstufung und somit auch anderen Prüffristen führen. (Vergleiche § 3 Abs. 3 BetrSichV" auch schon etwas aelter, ob das so noch seine Gueltigkeit hat vermag ich nicht zu sagen http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=1336
Stefan M. schrieb: > Immernoch ortveränderlich, ja. Wie ist das eigentlich mit Installationen in Schiffskabinen (ich habe gerade die Serie im Ersten gesehen)? Sind die nun fest oder ortsveränderlich? :-)
wasnu schrieb: > Ein Foen waere aber schon wieder etwas spezielles... Letzten Endes ist es doch auch nur ein verzauberter Rasierapparat. MfG Paul
OT: Susi Sorglos passt aber gar nicht zu der eher angestrengten Diskussion... ;-)
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Bearbeitet durch User
Wie der Rasierer aber ist die Diskussion in diesem Thread schon lange ins Klo gefallen. Passt also doch irgendwie.
Andreas U. schrieb im Beitrag #4441739: > Mir ging es einfach um die Aussage das jemand am > Telefon gesagt hat man dürfte solche Geräte nicht an einer Abzweigdose > verklemmen. Und das ohne "Bild" oder Informationen. Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!
Alex W. schrieb: > Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend > Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können! Dem kann ich mich nur anschließen und zitiere: "Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!" Zitat ende!
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