Hallo zusammen, ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen: 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine Form von Steuernummer holen? 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen? 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern muss? Schonmal jetzt vielen Dank für eure Hilfe :)
Da kümmert sich dein AG drum. Familienversicherung greift Wahrscheinlich nicht mehr. Rentenversicherung ist Fällig, weil der Verdienst über 850 Euro liegt. Lohnsteuer sollte nicht anfallen.
@ Anna91: Frage doch bitte bei demjenigen nach, der Dir die Aufwandentschädigung zahlt. Das ist die einzige Stelle, die Dir eine kompetente Antwort geben kann. meint Barnyhh
Ergänzung: Gerade im Hochschulbereich gibt es zum Thema Steuerpflicht / Abgabenpflicht / Sozialversicherung die wildesten Konstruktionen. Barnyhh
Danke für eure Hilfe soweit :) Das mit den wildesten Konstruktionen führt dazu, dass ich im Internet kaum brauchbares dazu finde. Bei mir im Vertrag steht dass "die Versteuerung [mir] obliegt" und "kein Beschäftigungsverhältnis" zu Stande kommt. Von daher bin ich mir gerade nicht so sicher, welchen Behördengang ich noch erledigen sollte, bevors losgeht...
Dann frag doch einfach bei deinem Finanzamt nach. Die können dir da sicher weiterhelfen! Gruß, Jens
Lohnsteuer ist eh erst ab 8000€ Brutto p.A. fällig, da würde ich mir keinen Kopf machen. Kannst aber spasseshalber mal eine Steuererklärung abgeben, dann kann dir keiner etwas vorwerfen. Es lohnt sich ohnehin, das auch in jungen Jahren schon mal zu machen, nicht erst, wenn mann wirklich was zu versteuern hat und dann mangels Erfahrung echtes Geld verschenkt.
Anna91 schrieb: > ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit > eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen: Also weniger als 8004 EUR im Jahr. Also keine EKSt und kein Einfluss auf Kindergeld und Familienversicherung. Es sei denn, du hast bisher schon was verdient (klingt nicht so). Es ist auch egal, ob du mehr als 19 Stunden arbeitest, weil das ja eine Arbeit im Zuge des Studiums ist und keine Nebentätigkeit. Zudem gilt es als Aufwandsentschädigung, also nimmt man an, daß dir auch ein entsprechend hoher Aufwand entsteht und das bloss ein Ausgleich der Ausgaben ist. Das Gegenteil müsste man dir erst mal nachweisen. > 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine > Form von Steuernummer holen? Nein, aber wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuer abführen würde, könntest du dir per EKSt die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. > 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung, > Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen? Nein. > 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern > muss? Bafög-Empfänger ? http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.html http://uni.de/redaktion/studium-einkommen-durch-nebentaetigkeit
Michael B. schrieb: > Kindergeld Ist mittlerweile einkommensunabhängig. Geht nur noch darum ob es (einfachster Fall) die erste Ausbildung ist.
Anna91 schrieb: > Hallo zusammen, > > ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit > eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen: > > 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine > Form von Steuernummer holen? Es reicht, wenn Du die Einkünfte nach Ablauf des betreffenden Jahres in Deiner Steuererklärung angibst. Wenn Deine Gesamteinkünfte in dem Jahr unterhalb des Grundfreibetrages liegen, brauchst Du nicht mal eine Steuererklärung abgeben. > 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung, > Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen? Die Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Wenn Du in dem Jahr aber keine weiteren nennenswerten Einkünfte hast, bleibst Du unterhalb des Freibetrages. Trifft das nicht zu, z.B. weil Du nach der Masterarbeit eine Berufstätigkeit aufnimmst, gibst Du das Honorar in der Steuererklärung an und es wird dann vom Finanzamt zur Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens herangezogen. Lohnsteuer ist ja nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und entfällt hier, da kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Aus dem gleichen Grund gibt es auch keine Sozialversicherungsspflicht, dementsprechend entfallen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pfelegversicherung. Umsatzsteuer muss auch nicht erhoben werden, da Dein Umsatz unter 17.500 € im Jahr liegt. > 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern > muss? Nein, außer eben die Einkommensteuer und um die kümmerst Du Dich nachträglich wie oben beschrieben durch die Steuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres.
Du wirst auf jeden fall aus der Familienversicherung rausfliegen! da gibt es einen höchstbetrag der u500€ liegt und wenn du den übertriffst dann bist du raus aus der familienvericherung! Einzige möglichkeit: du hast einen fixbetrag von glaube ich 1000€ werbungskosten. diese kannst du aber nicht variabel pro monat nutzen sondern entweder über das ganze jahr verteilt jeden monat den selben betrag also etwa 84€ oder alles auf einmal -> 80 im monat ist zu wenig um auf u500€ zu kommen, deshalb nimmst du ihn auf einmal und kommst 1 monat auf u500€ (1000-800=200 -> 200-800=600). sonst fällt nichts an, vorausgesetzt du verdienst im jahr nciht mehr als die angespriochenen 8000€
Es findet keine Einkommensprüfung in Bezug auf Kindergeld statt und ist somit Einkommensunabhängig. Das ist vor einigen Jahren abgeschafft worden. Es gibt für Kurzbeschäftigungen Ausnahmeregelungen, ansonsten musst du dich Studentisch Pflichtversichern. Ein halbes Jahr Beschäftigungsverhältnis ist aber dafür schon zu lange. (Für Kurzbeschäftigungen kann man sich von dieser Versicherungspflicht befreien und du kannst unter der gesetzlichen Familienversicherung fallen) Abhängig vom Einkommen für Studenten: - Du bist Studentisch Pflichtversichert (Pauschal ~85€/Mon) - Du zahlst keine Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung (über die Studentische Pflichtversicherung geregelt, Arbeitgeber zahl aber Arbeitnehmeranteil) - Abhängig vom Einkommen fallen Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und der Rentenversicheungspflichtbetrag (~9% vom Brutto an, immer fällig) an. Da die Steuerfreibeträge sich verändert haben, zahlst du nur 84,15€ Rentenversicherung. Von deinen 900€ Brutto bleiben dann noch 815,85€ Netto übrig, weitere Abzüge gibt es nicht. Für die Studentische Pflichtversicherung werden noch weitere 84,89€ fällig. Gilt für den Fall wenn man deine Aufwandentschädigung als normales Einkommen und dich als Studentische Hilfskraft bewerten kann. Das bedeutet das du regulär nicht mehr als 80h/Monat arbeitest bzw. in den Semesterferien Vollzeit arbeiten darfst. Hälst du diese Anforderungen nicht ein wirst du als normaler Arbeitsgeber bewertet und von deinen 900€ Brutto nur noch 713,93€ Netto übrig. (13,50€ Arbeitslosenversicherung, 75,60€ Krankenversicherung, 12,83€ Pflegeversicherung)
Beim normalen Arbeitsnehmer habe ich noch die 84,15 € Rentversicherungsbetrag vergessen da man ansonsten ja auch nicht auf 713,93€ Netto kommen würde.
Hallo Anna, grundsätzlich gilt erstmal Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht. Es gibt allerdings (viele) Ausnahmen. Für Studenten insbesondere im Rahmen von "Pflichpraktika" bzw. wenn der Ausbildungszweck im Vordergrund steht: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/fuer-studenten-gibt-es-sonderregelungen-beim-praktikum.html http://www.ra-croset.de/presse/praktikum-entlohnung.php Wenn Steuern oder Abgaben anfallen und nicht bezahlt werden, bleibt das in der Regel beim Arbeitgeber hängen (Nachzahlen) und nicht bei dir. Ich würde mich trotzdem beim Finanzamt und bei der Krankenkasse erkundigen (ggf. auch Bafög). Kannst dich ja zurückmelden wenn du mehr weißt. Würde bestimmt auch den einen oder anderen hier interessieren.
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