Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Aufwandsentschädigung Masterarbeit versteuern?


von Anna91 (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen,

ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit 
eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen:

1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine 
Form von Steuernummer holen?
2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung, 
Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen?
3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern 
muss?

Schonmal jetzt vielen Dank für eure Hilfe :)

von Karl (Gast)


Lesenswert?

Da kümmert sich dein AG drum. Familienversicherung greift Wahrscheinlich 
nicht mehr. Rentenversicherung ist Fällig, weil der Verdienst über 850 
Euro liegt. Lohnsteuer sollte nicht anfallen.

von Bernhard R. (barnyhh)


Lesenswert?

@ Anna91:
Frage doch bitte bei demjenigen nach, der Dir die Aufwandentschädigung 
zahlt. Das ist die einzige Stelle, die Dir eine kompetente Antwort geben 
kann.

meint
Barnyhh

von PURist (Gast)


Lesenswert?

Anna91 schrieb:
> Umsatzsteuer zahlen?

Kommt drauf an, wofür du das Geld ausgibst...

von Bernhard R. (barnyhh)


Lesenswert?

Ergänzung:

Gerade im Hochschulbereich gibt es zum Thema Steuerpflicht / 
Abgabenpflicht / Sozialversicherung die wildesten Konstruktionen.

Barnyhh

von Anna91 (Gast)


Lesenswert?

Danke für eure Hilfe soweit :)

Das mit den wildesten Konstruktionen führt dazu, dass ich im Internet 
kaum brauchbares dazu finde. Bei mir im Vertrag steht dass "die 
Versteuerung [mir] obliegt" und "kein Beschäftigungsverhältnis" zu 
Stande kommt.

Von daher bin ich mir gerade nicht so sicher, welchen Behördengang ich 
noch erledigen sollte, bevors losgeht...

von Jens (Gast)


Lesenswert?

Dann frag doch einfach bei deinem Finanzamt nach. Die können dir da 
sicher weiterhelfen!

Gruß, Jens

von PURist (Gast)


Lesenswert?

Lohnsteuer ist eh erst ab 8000€ Brutto p.A. fällig, da würde ich mir 
keinen Kopf machen. Kannst aber spasseshalber mal eine Steuererklärung 
abgeben, dann kann dir keiner etwas vorwerfen.

Es lohnt sich ohnehin, das auch in jungen Jahren schon mal zu machen, 
nicht erst, wenn mann wirklich was zu versteuern hat und dann mangels 
Erfahrung echtes Geld verschenkt.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Anna91 schrieb:
> ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit
> eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen:

Also weniger als 8004 EUR im Jahr. Also keine EKSt und kein Einfluss auf 
Kindergeld und Familienversicherung. Es sei denn, du hast bisher schon 
was verdient (klingt nicht so).

Es ist auch egal, ob du mehr als 19 Stunden arbeitest, weil das ja eine 
Arbeit im Zuge des Studiums ist und keine Nebentätigkeit.

Zudem gilt es als Aufwandsentschädigung, also nimmt man an, daß dir auch 
ein entsprechend hoher Aufwand entsteht und das bloss ein Ausgleich der 
Ausgaben ist. Das Gegenteil müsste man dir erst mal nachweisen.

> 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine
> Form von Steuernummer holen?

Nein, aber wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuer abführen würde, könntest du 
dir per EKSt die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

> 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung,
> Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen?

Nein.

> 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern
> muss?

Bafög-Empfänger ?

http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.html

http://uni.de/redaktion/studium-einkommen-durch-nebentaetigkeit

von S R (Gast)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Kindergeld

Ist mittlerweile einkommensunabhängig. Geht nur noch darum ob es 
(einfachster Fall) die erste Ausbildung ist.

von Christian (Gast)


Lesenswert?

Anna91 schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit
> eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen:
>
> 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine
> Form von Steuernummer holen?

Es reicht, wenn Du die Einkünfte nach Ablauf des betreffenden Jahres in 
Deiner Steuererklärung angibst. Wenn Deine Gesamteinkünfte in dem Jahr 
unterhalb des Grundfreibetrages liegen, brauchst Du nicht mal eine 
Steuererklärung abgeben.

> 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung,
> Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen?

Die Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. 
Wenn Du in dem Jahr aber keine weiteren nennenswerten Einkünfte hast, 
bleibst Du unterhalb des Freibetrages. Trifft das nicht zu, z.B. weil Du 
nach der Masterarbeit eine Berufstätigkeit aufnimmst, gibst Du das 
Honorar in der Steuererklärung an und es wird dann vom Finanzamt zur 
Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens herangezogen.
Lohnsteuer ist ja nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und 
entfällt hier, da kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Aus dem 
gleichen Grund gibt es auch keine Sozialversicherungsspflicht, 
dementsprechend entfallen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- 
und Pfelegversicherung.
Umsatzsteuer muss auch nicht erhoben werden, da Dein Umsatz unter 17.500 
€ im Jahr liegt.


> 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern
> muss?

Nein, außer eben die Einkommensteuer und um die kümmerst Du Dich 
nachträglich wie oben beschrieben durch die Steuererklärung bis zum 
31.5. des Folgejahres.

von haha (Gast)


Lesenswert?

Du wirst auf jeden fall aus der Familienversicherung rausfliegen! da 
gibt es einen höchstbetrag der u500€ liegt und wenn du den übertriffst 
dann bist du raus aus der familienvericherung!
Einzige möglichkeit: du hast einen fixbetrag von glaube ich 1000€ 
werbungskosten. diese kannst du aber nicht variabel pro monat nutzen 
sondern entweder über das ganze jahr verteilt jeden monat den selben 
betrag also etwa 84€ oder alles auf einmal -> 80 im monat ist zu wenig 
um auf u500€ zu kommen, deshalb nimmst du ihn auf einmal und kommst 1 
monat auf u500€ (1000-800=200 -> 200-800=600).

sonst fällt nichts an, vorausgesetzt du verdienst im jahr nciht mehr als 
die angespriochenen 8000€

von Nachtaktiver (Gast)


Lesenswert?

Es findet keine Einkommensprüfung in Bezug auf Kindergeld statt und ist 
somit Einkommensunabhängig. Das ist vor einigen Jahren abgeschafft 
worden.

Es gibt für Kurzbeschäftigungen Ausnahmeregelungen, ansonsten musst du 
dich Studentisch Pflichtversichern. Ein halbes Jahr 
Beschäftigungsverhältnis ist aber dafür schon zu lange. (Für 
Kurzbeschäftigungen kann man sich von dieser Versicherungspflicht 
befreien und du kannst unter der gesetzlichen Familienversicherung 
fallen)

Abhängig vom Einkommen für Studenten:
- Du bist Studentisch Pflichtversichert (Pauschal ~85€/Mon)
- Du zahlst keine Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung (über 
die Studentische Pflichtversicherung geregelt, Arbeitgeber zahl aber 
Arbeitnehmeranteil)
- Abhängig vom Einkommen fallen Lohnsteuer, Kirchensteuer, 
Solidaritätszuschlag und der Rentenversicheungspflichtbetrag (~9% vom 
Brutto an, immer fällig) an.

Da die Steuerfreibeträge sich verändert haben, zahlst du nur 84,15€ 
Rentenversicherung. Von deinen 900€ Brutto bleiben dann noch 815,85€ 
Netto übrig, weitere Abzüge gibt es nicht. Für die Studentische 
Pflichtversicherung werden noch weitere 84,89€ fällig.

Gilt für den Fall wenn man deine Aufwandentschädigung als normales 
Einkommen und dich als Studentische Hilfskraft bewerten kann. Das 
bedeutet das du regulär nicht mehr als 80h/Monat arbeitest bzw. in den 
Semesterferien Vollzeit arbeiten darfst.

Hälst du diese Anforderungen nicht ein wirst du als normaler 
Arbeitsgeber bewertet und von deinen 900€ Brutto nur noch 713,93€ Netto 
übrig. (13,50€ Arbeitslosenversicherung, 75,60€ Krankenversicherung, 
12,83€ Pflegeversicherung)

von Nachtaktiver (Gast)


Lesenswert?

Beim normalen Arbeitsnehmer habe ich noch die 84,15 € 
Rentversicherungsbetrag vergessen da man ansonsten ja auch nicht auf 
713,93€ Netto kommen würde.

von Mikro 7. (mikro77)


Lesenswert?

Hallo Anna,

grundsätzlich gilt erstmal Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht. 
Es gibt allerdings (viele) Ausnahmen. Für Studenten insbesondere im 
Rahmen von "Pflichpraktika" bzw. wenn der Ausbildungszweck im 
Vordergrund steht:

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/fuer-studenten-gibt-es-sonderregelungen-beim-praktikum.html

http://www.ra-croset.de/presse/praktikum-entlohnung.php

Wenn Steuern oder Abgaben anfallen und nicht bezahlt werden, bleibt das 
in der Regel beim Arbeitgeber hängen (Nachzahlen) und nicht bei dir. Ich 
würde mich trotzdem beim Finanzamt und bei der Krankenkasse erkundigen 
(ggf. auch Bafög). Kannst dich ja zurückmelden wenn du mehr weißt. Würde 
bestimmt auch den einen oder anderen hier interessieren.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.