Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbeanmeldung auf Briefkastenadresse möglich?


von Max (Gast)


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Hi.

Man angenommen, jemans möchte sich im Bereich Internet selbstständig 
machen. Mit einer Webseite, auf der Premiumdienste und Werbung angeboten 
wird. Und zwar nur mit einer einfachen Gewerbeanmeldung. Keine UG oder 
sowas.
Und das Ganze erstmal unter Kleinunternehmerregelung und als 
Nebenerwebsgewerbe angemeldet.

Allerdings kann er es nicht an der Wohnadresse anmelden, da die 
Wohn-Meldeadresse schon nicht ganz in wasserdichten Tüchern ist.
(Meldeadresse ist eine WG, aber es gibt keinen Mietvertrag und er ist 
dem Hauseigentümer auch nicht namentlich bekannt)
Und die Adresse soll auch nicht im Internet über irgendein Webseiten 
Impressum oder Denic Einträge hinausposant werden.

Es gibt aber diverse "Bürodienste", wo man sich "Geschäftsadressen" bzw 
Brefkästen mieten kann. Könnte man dann ein Gewerbe auf diese Adressen 
anmelden?

Oder könnte man sich einfach irgendwo in der Nachbarschaft einen 
"Briefkasten" mieten und es da drüber abwickeln?

Oder wäre es empfehlenswert, das ganze irgendwie übers europäische 
Ausland laufen zu lassen?

von Max (Gast)


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Achja, es geht nicht um irgendwelche illegalen Webinhalte oder 
Steuerhinterziehung oder so.

Sondern lediglich um die Möglichkeit, eine kommerzielle Webseite zu 
betreiben, ohne einen "richtigen" angabefähigen Wohnsitz in Deutschland.

von Webbs (Gast)


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Max schrieb:
> Achja, es geht nicht um irgendwelche illegalen Webinhalte oder
> Steuerhinterziehung oder so.

LOL.

> Sondern lediglich um die Möglichkeit, eine kommerzielle Webseite zu
> betreiben, ohne einen "richtigen" angabefähigen Wohnsitz in Deutschland.

LOL.

Vielleicht hilft es: https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

von wendelsberg (Gast)


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Max schrieb:
> Mit einer Webseite, auf der Premiumdienste und Werbung angeboten
> wird.

Naja, das schliesst aber das folgende schon fast aus:

Max schrieb:
> Achja, es geht nicht um irgendwelche illegalen Webinhalte ...

Soweit mir bekannt ist, muss eine Adresse eines Unternehmens eine sog. 
"ladungsfaehige" Adresse sein.

Damit ist nicht die elektrische Ladung gemeint, sondern dass ein Amt 
oder Gericht an diese Adresse rechtswirksam eine z.B. Vorladung schicken 
kann. Ich denke, damit muss diese irgendwie beweisbar 
(Meldebescheinigung) sein.

Muss was ganz Gefaehrliches sein, denn immer wenn ich bei 
Telefonbelaestigungen zuerst danach frage, wollen die ploetzlich nichts 
mehr von mir. ;-)

wendelsberg

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung in jeglichem Sinn.

von Oliver S. (phetty)


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Gib die Adresse Deiner Eltern an.

von Max (Gast)


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Naja, auf der Webseite wird entsprechende Werbung gezeigt.
Wenn man einen Premiumaccount kauft, stehen dem Nutzer erweiterte 
Funktionen zur Verfügung, wie z.B. Zugriff auf bestimmte Inhalte, 
erweiterte Nutzerprofile usw, und es wird keine Werbung gezeigt.

Im Prinzip ist es ein Hobbyprojekt, es geht nicht drum da riesen Gelder 
zu verdienen, sondern es geht um die Sache ansich.

Bei Mietwohnungen kann das mit der Gewerbeanmeldung ja schon Probleme 
geben, wenn man komplett offiziell da wohnt und auch Mietvertragsinhaber 
ist.

Aber wenn man als Privatanschrift schon nichts "Rechtssicheres" hat (WG 
ohne schriftlichen Vertrag und der Hausverwaltung persönlich nicht 
bekannt),

sollte man es eben unterlassen, da dann auch noch eine Webseite oder gar 
ein Gewerbe anzumelden.

von Gerd (Gast)


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Doch doch, Deine Idee ist klasse!

Mach'doch mal mit einer Briefkastenadresse und erzähle uns dann bitte, 
wie lange so etwas in D geht, bis Dich die/ eine Behörde am Kragen hat.

Zuckerberg hat auch so angefangen glaube ich.

von Max (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Gib die Adresse Deiner Eltern an.

Was natürlich auch eine Briefkastenadresse wäre.

Wenn ich die Adresse meines Geburtsortes und des dortigen Familienhauses 
angebe wäre ich sogar richtg "inkognito" unterwegs inklisive 
ausländischem Bankkonto und ausländischer Telefonnummer (Per Voip)

Das wäre sogar relativ "Abmahnsicher". Irgend ein Abmahnanwalt müsste 
sich schon ordentlich anstrengen. Und über mehrere Behörden 
Länderübergreifend den Weg zu mir finden.

von Max (Gast)


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Gerd schrieb:
> Doch doch, Deine Idee ist klasse!
>
> Mach'doch mal mit einer Briefkastenadresse und erzähle uns dann bitte,
> wie lange so etwas in D geht, bis Dich die/ eine Behörde am Kragen hat.
>
> Zuckerberg hat auch so angefangen glaube ich.

Kommt wohl drauf an, was man so macht. Bei irgendwas strafrechtlich 
relevantem mit Sicherheit schnell.
Aber es soll ja nichts illegales gemacht werden.

Wenn man sich bemüht, keine Urheberrechtsverletzungen beim Bildmaterial 
zu begehen o.ä (Also nur gemeinfreie Bilder verwenden o.ä) ist das 
Abmahnrisiko wohl auch überschaubar.

Wäre ein reales Büro als "Unternehmenssitz" vorhanden, könnte man das 
problemlos ganz offiziell anmelden und die Adresse ins Impressum packen.

Aber so ein Büro kostet Geld. Zu viel Geld.
Bei der "Wohnung" kann man aber leider nichts anmelden, was irgendwie 
öffentlich sichtbar ist für Vermieter und co. Schon gar kein Gewerbe, da 
dies selbst bei einem offiziellen Mietvertrag schon problematisch wäre.
(Da eben WG ohne schriftliche Verträge und ohne es vorab beim 
Hauseigentümer bewilligen zu lassen)

von Max (Gast)


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Da ein "echtes" Büro zu teuer ist, dachte ich eben an eine sogenannte 
"Geschäftsadresse", um das Projekt verwirklichen zu können, ohne 
Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft zu bekommen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Andere Betrüger^h^h^h^hDienstleister nutzen dafür die Möglichkeit, in 
Großbritannien eine Gewerbeanmeldung als "LTD" durchzuführen. Damit kann 
man auch schönen Schindluder betreiben, und es ist einfacher, als in 
Deutschland eine Gewerbeanmeldung zu erhalten.

von John (Gast)


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Max schrieb:
> ohne
> Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft zu bekommen

Wie kommst du auf den Trichter dass es die "Wohnungsbaugesellschaft" 
etwas angeht, womit du dein Geld verdienst?

von Max (Gast)


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John schrieb:
> Wie kommst du auf den Trichter dass es die "Wohnungsbaugesellschaft"
> etwas angeht, womit du dein Geld verdienst?

Im Hauptmietvertrag steht in etwa drin: Die Wohnung wird ausschließlich 
zu Wohnzwecken vermietet. Gewerbliche oder freiberufliche Nutzung der 
Wohnung oder Teilen davon ist nicht gestattet.

Ich bin im Hauptmietvertrag auch nicht erwähnt. Da stehen nur Ex WG 
Bewohner drin. Und eine Änderungsmitteilung an die Baugesellschaft wurde 
nie gemacht. Also wollte ich keine schlafenden Hunde wecken.

von Trau keinem (Gast)


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Hm, suche mit Suchmaschine nach "Gewerbeadresse bürodienstleister" 
bietet zum Beispiel
http://www.psd-business.com/gesch%C3%A4ftsadresse/

Das ist auf jeden Fall legal. Es gibt "gute" Adressen (in zentraler Lage 
in einer Großstadt), da sind zig Unternehmen gemeldet, aber am Ende sind 
es nur Briefkästen und irgendwelche Büro und Meetingräume zum 
stundenweise mieten. Hauptsache, die Firmenadresse signalisiert 
Seriosität und Erfolg (auf die Art: die können sich die Mieten in dieser 
Lage leisten, also sind die erfolgreich) ;-)

Frag auch mal bei den Steuerberatern. Wenn ich mich recht erinnere, 
tüfteln die vom Finanzamt gerade daran rum, oder haben erst dieses Jahr 
was verwirklicht, nachdem ein Firmenumzug gleichbedeutend mit 
Firmenverkauf ist, was steuerliche Nachteile für Dich hätte. Da wäre die 
"Briefkasten"-Lösung auf jeden Fall besser (aus der WG wirst vielleicht 
irgendwann raus).

von Max (Gast)


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Die einzigste Möglichkeit wäre die Seite komplett als Privathomepage zu 
machen. Das Programmieren kann mir keiner verbieten.
Aber dann darf ich noch nicht mal ein klitzekleines Banner einbauen.

von Max (Gast)


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Trau keinem schrieb:
> Hm, suche mit Suchmaschine nach "Gewerbeadresse bürodienstleister"
> bietet zum Beispiel
> http://www.psd-business.com/gesch%C3%A4ftsadresse/
>
> Das ist auf jeden Fall legal. Es gibt "gute" Adressen (in zentraler Lage
> in einer Großstadt), da sind zig Unternehmen gemeldet, aber am Ende sind
> es nur Briefkästen und irgendwelche Büro und Meetingräume zum
> stundenweise mieten. Hauptsache, die Firmenadresse signalisiert
> Seriosität und Erfolg (auf die Art: die können sich die Mieten in dieser
> Lage leisten, also sind die erfolgreich) ;-)
>
> Frag auch mal bei den Steuerberatern. Wenn ich mich recht erinnere,
> tüfteln die vom Finanzamt gerade daran rum, oder haben erst dieses Jahr
> was verwirklicht, nachdem ein Firmenumzug gleichbedeutend mit
> Firmenverkauf ist, was steuerliche Nachteile für Dich hätte. Da wäre die
> "Briefkasten"-Lösung auf jeden Fall besser (aus der WG wirst vielleicht
> irgendwann raus).

Ja, solche Büroanbieter meine ich. Mit Preisen ab ca 40 Euro ist das 
sogar finanzierbar, im vergleich zum "echten" Büro.
Und das mit dem Auszug aus der WG könnte irgendwann auch passieren, dann 
müsste ich wieder alles ummelden. Bei dem Bürodienstleister kann man es 
dann einfach laufen lassen.

von Dieter F. (Gast)


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Max schrieb:
> Was natürlich auch eine Briefkastenadresse wäre

Willst Du hier alle veralbern? In Deutschland gibt es eine Meldepflicht 
und irgendwo wirst Du ja wohl gemeldet sein - oder?

von Max (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Willst Du hier alle veralbern? In Deutschland gibt es eine Meldepflicht
> und irgendwo wirst Du ja wohl gemeldet sein - oder?

ja sicher bin ich gemeldet.
Aber wie bereits geschrieben wurde der Hauptmietvertrag von der WG nie 
offiziell angepasst, da stehen irgendwelche ex wg bewohner drin. Und ich 
selbst habe nichts schriftliches.
Da im Hauptmietvertrag gewebliche und freiberufliche Nutzung 
ausgeschlossen wurde, will ich da halt keine schlafenden Hunde wecken 
oder Stress mit der Wohnungsbaugesellschaft oder dem Hauptmieter.

von Dieter F. (Gast)


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Max schrieb:
> da stehen irgendwelche ex wg bewohner drin

Aber Dein Vermieter weiß mit Sicherheit, dass Du dort wohnst. Er zahlt 
nämlich Müllgebühren für Dich und wurde über Deinen Zuzug informiert 
(wenn Du Dich dort angemeldet hast).

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Max schrieb:
> Aber es soll ja nichts illegales gemacht werden.

Doch, Du handelst auch jetzt schon illegal, indem Du nämlich gegen das 
Meldegesetz verstößt. Wenn Du nicht mehr an der den Behörden als 
Wohnsitz gemeldeten Adresse wohnst, ist das rechtswidrig.

In der Gewerbeanmeldung (und natürlich zugehörigen Meldebestätigung) 
werden sowohl der private Wohnsitz als auch die Betriebsstätte 
aufgeführt. Neben der Gewerbeanmeldung muss die Aufnahme der 
selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt angezeigt werden. Hierbei kann es 
sogar passieren, wie z.B. bei mir, dass mehrere Finanzämter zuständig 
werden: für die geschäftlichen Steuern ist bei mir das FA Kiel-Nord 
zuständig, für die Einkommensteuer FA Kiel-Süd.

Wenn Du der Meinung sein solltest, diesen Meldepflichten nicht 
nachzukommen oder irgendwelche Phantasieadressen angeben zu können, ist 
das illegal. Und ich wünsche Dir dann auch von Herzen, dass Dich die 
zuständigen Behörden dabei erwischen und das ganze juristisch verfolgen 
werden.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Max schrieb:
> Da im Hauptmietvertrag gewebliche und freiberufliche Nutzung
> ausgeschlossen wurde, will ich da halt keine schlafenden Hunde wecken
> oder Stress mit der Wohnungsbaugesellschaft oder dem Hauptmieter.

Derartige Nutzungseinschränkungen sind nicht wirksam, wenn mit der 
Ausübung der Tätigkeit keine Belästigung Dritter verbunden ist. Die 
hierfür relevanten Punkte sind: kein Kunden- und Lieferantenverkehr, 
keine außerhalb der Räume angebrachten Schilder oder Werbung, keine 
Geräusch-, Geruchs- oder sonstige Belästigung. Auch die 
gelegentlichen(!) Besuche von Paketzustellern sind noch kein 
Lieferverkehr, wenn sie nicht häufiger geschehen als es bei 
Privathaushalten üblich wäre.

von Bernd K. (prof7bit)


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Max schrieb:
> Allerdings kann er es nicht an der Wohnadresse anmelden, da die
> Wohn-Meldeadresse schon nicht ganz in wasserdichten Tüchern ist.
> (Meldeadresse ist eine WG, aber es gibt keinen Mietvertrag und er ist
> dem Hauseigentümer auch nicht namentlich bekannt)

Frag doch mal beim Einwohnermeldeamt nach wo Du eigentlich gemeldet bist 
(oder schau in Deinem Ausweis nach, da stehts auch drauf). Dann schaust 
Du nach ob Du da tatsächlich noch wohnst und wenn ja gibst Du das als 
Adresse an. Ganz einfach.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Die vielen als beteiligt Gelisteten reden doch gar nicht miteinander. Du 
bis auf dem Meldeamt fuer irgendeine Adresse Adresse angemeldet, und sie 
koennen dir dorthin etwas zustellen. Gut. Die sind zufrieden.
Der Vermieter hat eine Wohnung zu betreuen, der Zins ist jeden Monat auf 
dem Konto. Der ist zufrieden.
Die Internetstelle will ein Impressum. Das steht da. Irgend eine 
Adresse, email, Telephon. Du bist erreichbar. Die sind zufrieden.
Du hast Einkuenfte aus der Webseite und gibt die bei den Steuern an. 
Super, das Steueramt ist auch zufrieden.
Alles ist in Ordnung.

Falls es natuerlich unzufriedene Kunden gibt, die dich aufmischen 
wollen.. hast du sowieso ein Problem. Egal wie die geschilderte 
Situation ist.

: Bearbeitet durch User
von Trau keinem (Gast)


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Ohne Dein Geschäftsmodell jetzt zu genau zu kennen: Wenn Du das als 
"Freiberufler" betreibst, brauchst keinen Gewerbeschein.

Und am Anfang auch nichts beim Finanzamt melden; erst wenn die Einkünfte 
über 410 Euro sind (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html). 
Wenn Du mehr einnimmst, sorgst halt für Ausgaben (mach Werbung oder kauf 
technische Austattung), damit Du wieder unter die 410 Euro kommst.

Kommt halt drauf an, was Du machst bzw. was die Internetseite macht und 
was diese Premiumdienste sind. Lass Dich von jemand beraten. 
Gründungsberatungen gibt's wie Sand am Meer, in vielen Städten 
mittlerweile auch regelmässige Treffen für Start Up Interessierte und 
Co-Working-Spaces.

Wenn's nicht als Freiberufler geht, dann halt so wie "Oder doch" 
geschrieben hat. Dein Mietvertrag interessiert keine Sau.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Trau keinem schrieb:
> Ohne Dein Geschäftsmodell jetzt zu genau zu kennen: Wenn Du das als
> "Freiberufler" betreibst, brauchst keinen Gewerbeschein.

Er schreibt: Anbieten von Premiumdiensten und Werbebanner

Das ist wohl als gewerblich einzustufen. Daher -> Anmelden

> Und am Anfang auch nichts beim Finanzamt melden; erst wenn die Einkünfte
> über 410 Euro sind (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html).
> Wenn Du mehr einnimmst, sorgst halt für Ausgaben (mach Werbung oder kauf
> technische Austattung), damit Du wieder unter die 410 Euro kommst.

Das ist allerdings nur die einkommensteuerliche Seite. Wenn er das 
nachhaltig betreibt (und danach sieht es aus), muss er aber auf jeden 
Fall ein Gewerbe anmelden.

> Dein Mietvertrag interessiert keine Sau.

Es darf halt nicht über die übliche Nutzung als Wohnung hinausgehen. 
Sollte hier kein Problem darstellen.

von Felix A. (madifaxle)


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Ist es jetzt nicht so, dass man vom Vermieter auch eine Bestätigung über 
den Auszug bekommen muss, um sich irgendwo wieder anmelden zu können 
oder gilt das nur beim Einzug und dann eben eine Meldebestätigung vom 
Vermieter?

von Cyblord -. (cyblord)


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Felix A. schrieb:
> Ist es jetzt nicht so, dass man vom Vermieter auch eine Bestätigung über
> den Auszug bekommen muss, um sich irgendwo wieder anmelden zu können
> oder gilt das nur beim Einzug und dann eben eine Meldebestätigung vom
> Vermieter?

WTF? So was gibt es nicht.

Du musst lediglich bei der Anmeldung, die Daten des Vermieters angeben. 
Eine Bestätigung seitens des Vermieters ist unter keinen Umständen, 
erforderlich.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Das ist meines Wissens nach in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in 
NRW musste man zumindest bis vor kurzem nicht einmal bei der Anmeldung 
einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist natürlich dem Mißbrauch Tür und 
Tor geöffnet, weil man sich quasi aussuchen kann, wo man sich meldet.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Cyblord -. (cyblord)


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Thorsten O. schrieb:
> Das ist meines Wissens nach in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in
> NRW musste man zumindest bis vor kurzem nicht einmal bei der Anmeldung
> einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist natürlich dem Mißbrauch Tür und
> Tor geöffnet, weil man sich quasi aussuchen kann, wo man sich meldet.

Ja das geht ja gar nicht. Wo kämen wir dahin. Es ist sehr wichtig alles 
lückenlos zu bescheinigen. Genehmigung vom Blockwart, Führungszeugnis, 
Einverständnis der Eltern und aller Nachbarn sind das mindeste um die 
Gesellschaft vor sich selbst zu schützen.

von Mieter (Gast)


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von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Du musst lediglich bei der Anmeldung, die Daten des Vermieters angeben.
> Eine Bestätigung seitens des Vermieters ist unter keinen Umständen,
> erforderlich.

Da kennst Du aber nicht die aktuelle Gesetzeslage, nach der man eine 
Auszugsbescheinigung vorlegen muss. Und auch schon früher verlangten 
zumindest einige Gemeinden bei der Anmeldung einen Nachweis darüber, 
dass man wirklich an dem neuen Ort wohnt. Ich musste damals (2003 in 
Kronshagen) den Kaufvertrag für mein Wohnhaus als Nachweis vorlegen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Ich bin in den letzten Jahren ein paar mal umgezogen und immer zur Miete 
und da musste ich so was NIE vorlegen. Nur die Adresse des Vermieters 
musste man angeben. Ohne jeden Nachweis.

von Mieter (Gast)


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Das geht seit November 2015 nicht mehr.
Siehe Links oben.

von Stefan D. (reverse)


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Also , es gibt z.B. Streuobstwiesen oder sonstiges Land für um die 2500€ 
zu kaufen, kann man das nicht auf so einen Acker anmelden ?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Bei der Betriebsstätte ginge das sicherlich, aber nicht bei der 
ladungsfähigen Wohnanschrift des Geschäftsinhabers.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Cyblord,

> Thorsten O. schrieb:
>> Das ist meines Wissens nach in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in
>> NRW musste man zumindest bis vor kurzem nicht einmal bei der Anmeldung
>> einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist natürlich dem Mißbrauch Tür und
>> Tor geöffnet, weil man sich quasi aussuchen kann, wo man sich meldet.
>
> Ja das geht ja gar nicht. Wo kämen wir dahin. Es ist sehr wichtig alles
> lückenlos zu bescheinigen. Genehmigung vom Blockwart, Führungszeugnis,
> Einverständnis der Eltern und aller Nachbarn sind das mindeste um die
> Gesellschaft vor sich selbst zu schützen.

Deine Polemik kannst du dir schenken. Die Bescheinigungen interessieren 
mich gar nicht. Wichtig ist vielmehr, dass man nachvollziehen kann, 
falls jemand umgezogen ist, wo er nun wohnt. Geht aber nicht, wenn das 
Meldewesen nicht richtig funktioniert. Versuch unter solchen Umständen 
mal, jemand einen Mahnbescheid oder andere rechtsverbindliche Unterlagen 
zuzustellen. Ich habe schon mehrfach das "Vergnügen" gehabt, dass der 
Schuldner "unbekannt verzogen" war.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Trau keinem (Gast)


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Als "ladungsfähige Adresse" macht doch die Adresse von so einem 
Bürodienstleister mehr Sinn als die private Wohnadresse. Zum Beispiel 
wenn der Max 3 Wochen lang in XYZ am Strand liegt. Seine Webseite kann 
er von dort aus via Internet betreiben, den privaten Briefkasten leeren 
aber nicht. Der Bürodienstleister kann ihm die Post nachschicken (könnte 
die neugierige Nachbarin auch, aber ob man das will? Und wenn die 
ausfällt?).

von Trau keinem (Gast)


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Wegen ab-, um- und anmelden: Kumpel von mir musste 35 Euro strafe 
zahlen, als er sich am neuen Wohnort angemeldet hat, weil er sich am 
alten Wohnort  nicht abgemeldet hat.
Und die Halbkriminellen, denen man mit dem bürokratischen Mechanismus 
beikommen will, scheren sich einen Dreck drum, wo sie gemeldet sind ;-)

von Lutennent Schief Inspektor (Gast)


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Trau keinem schrieb:
> Und die Halbkriminellen, denen man mit dem bürokratischen Mechanismus
> beikommen will, scheren sich einen Dreck drum, wo sie gemeldet sind ;-)

Die haben ohnehin nichts zu melden.

von Karl (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Du musst lediglich bei der Anmeldung, die Daten des Vermieters angeben.
> Eine Bestätigung seitens des Vermieters ist unter keinen Umständen,
> erforderlich.

Da bist du nicht up to date. Wurde kürzlich erst geändert und ist jetzt 
so!

von Nemesis (Gast)


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Lutennent Schief Inspektor schrieb im Beitrag #4465704:
> Wichtig ist, genau zu wissen, wo sich die einheimischen Steuerzahler
> aufhalten.

Wo die sich aufhalten ist da nicht entscheidend, sondern wo sie ihren
Lebensmittelpunkt haben. Problematisch ist, das z.B. für einen Zirkus,
Schausteller, Handwerker auf der Walz, usw. usf.. Dafür gibts dann
die Reisegewerbekarte. Für den TO ist das natürlich nutzlos.

> Die paar Hundertttausende, die sich illegal hier
> herumtummeln,
> die sind natürlich nirgendwo registriert und werden es auch nicht mehr.

Die haben dann aber das Problem, nicht versichert, vor allem nicht
krankenversichert zu sein, mal von weiteren Nachteilen, ganz abgesehen.
Ohne festen Wohnsitz kann man inhaftiert werden bis festgestellt
wurde das nichts vorliegt.

Was vielleicht möglich wäre, sich Wohnungslos zu melden und dann eine
Bleibe in einem Wohnheim zu bekommen. Da kann er vermutlich auch ein
Gewerbe anmelden, aber muss da nicht dauerhaft anwesend sein. Da läuft
dann nur die Post auf. Wenn bei den Behörden der Groschen fällt, können
die nach einer Weile das Gewerbe auch sicher wieder entziehen.

Der Nummer mit dem Briefkastengewerbe würde ich keine große 
Erfolgsaussichten geben. Das würde vielleicht nur über die
Verwandtschaft gehen, aber die werden sich über behördliches
Interesse irgendwann auch mal bedanken, warum so ein Konstrukt.
Am besten man macht sich da weder angreifbar, noch zieht man sein
Leute da mit in den Sumpf. Lohnt sicher nicht.

Ansonsten bleibt nur, sich an jemanden zu halten der als Strohmann
fungiert, der ein angemeldetes Gewerbe legal betreibt und für seine
Dienste eine Provision erhält. Dann kriegt das ganze einen seriösen
Anstrich, auch wenn es nicht koscher ist.

Alles nur meine persönliche Meinung, ohne Anspruch auf rechtliche 
Korrektness.

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