Hi. Man angenommen, jemans möchte sich im Bereich Internet selbstständig machen. Mit einer Webseite, auf der Premiumdienste und Werbung angeboten wird. Und zwar nur mit einer einfachen Gewerbeanmeldung. Keine UG oder sowas. Und das Ganze erstmal unter Kleinunternehmerregelung und als Nebenerwebsgewerbe angemeldet. Allerdings kann er es nicht an der Wohnadresse anmelden, da die Wohn-Meldeadresse schon nicht ganz in wasserdichten Tüchern ist. (Meldeadresse ist eine WG, aber es gibt keinen Mietvertrag und er ist dem Hauseigentümer auch nicht namentlich bekannt) Und die Adresse soll auch nicht im Internet über irgendein Webseiten Impressum oder Denic Einträge hinausposant werden. Es gibt aber diverse "Bürodienste", wo man sich "Geschäftsadressen" bzw Brefkästen mieten kann. Könnte man dann ein Gewerbe auf diese Adressen anmelden? Oder könnte man sich einfach irgendwo in der Nachbarschaft einen "Briefkasten" mieten und es da drüber abwickeln? Oder wäre es empfehlenswert, das ganze irgendwie übers europäische Ausland laufen zu lassen?
Achja, es geht nicht um irgendwelche illegalen Webinhalte oder Steuerhinterziehung oder so. Sondern lediglich um die Möglichkeit, eine kommerzielle Webseite zu betreiben, ohne einen "richtigen" angabefähigen Wohnsitz in Deutschland.
Max schrieb: > Achja, es geht nicht um irgendwelche illegalen Webinhalte oder > Steuerhinterziehung oder so. LOL. > Sondern lediglich um die Möglichkeit, eine kommerzielle Webseite zu > betreiben, ohne einen "richtigen" angabefähigen Wohnsitz in Deutschland. LOL. Vielleicht hilft es: https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Max schrieb: > Mit einer Webseite, auf der Premiumdienste und Werbung angeboten > wird. Naja, das schliesst aber das folgende schon fast aus: Max schrieb: > Achja, es geht nicht um irgendwelche illegalen Webinhalte ... Soweit mir bekannt ist, muss eine Adresse eines Unternehmens eine sog. "ladungsfaehige" Adresse sein. Damit ist nicht die elektrische Ladung gemeint, sondern dass ein Amt oder Gericht an diese Adresse rechtswirksam eine z.B. Vorladung schicken kann. Ich denke, damit muss diese irgendwie beweisbar (Meldebescheinigung) sein. Muss was ganz Gefaehrliches sein, denn immer wenn ich bei Telefonbelaestigungen zuerst danach frage, wollen die ploetzlich nichts mehr von mir. ;-) wendelsberg Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung in jeglichem Sinn.
Naja, auf der Webseite wird entsprechende Werbung gezeigt. Wenn man einen Premiumaccount kauft, stehen dem Nutzer erweiterte Funktionen zur Verfügung, wie z.B. Zugriff auf bestimmte Inhalte, erweiterte Nutzerprofile usw, und es wird keine Werbung gezeigt. Im Prinzip ist es ein Hobbyprojekt, es geht nicht drum da riesen Gelder zu verdienen, sondern es geht um die Sache ansich. Bei Mietwohnungen kann das mit der Gewerbeanmeldung ja schon Probleme geben, wenn man komplett offiziell da wohnt und auch Mietvertragsinhaber ist. Aber wenn man als Privatanschrift schon nichts "Rechtssicheres" hat (WG ohne schriftlichen Vertrag und der Hausverwaltung persönlich nicht bekannt), sollte man es eben unterlassen, da dann auch noch eine Webseite oder gar ein Gewerbe anzumelden.
Doch doch, Deine Idee ist klasse! Mach'doch mal mit einer Briefkastenadresse und erzähle uns dann bitte, wie lange so etwas in D geht, bis Dich die/ eine Behörde am Kragen hat. Zuckerberg hat auch so angefangen glaube ich.
Oliver S. schrieb: > Gib die Adresse Deiner Eltern an. Was natürlich auch eine Briefkastenadresse wäre. Wenn ich die Adresse meines Geburtsortes und des dortigen Familienhauses angebe wäre ich sogar richtg "inkognito" unterwegs inklisive ausländischem Bankkonto und ausländischer Telefonnummer (Per Voip) Das wäre sogar relativ "Abmahnsicher". Irgend ein Abmahnanwalt müsste sich schon ordentlich anstrengen. Und über mehrere Behörden Länderübergreifend den Weg zu mir finden.
Gerd schrieb: > Doch doch, Deine Idee ist klasse! > > Mach'doch mal mit einer Briefkastenadresse und erzähle uns dann bitte, > wie lange so etwas in D geht, bis Dich die/ eine Behörde am Kragen hat. > > Zuckerberg hat auch so angefangen glaube ich. Kommt wohl drauf an, was man so macht. Bei irgendwas strafrechtlich relevantem mit Sicherheit schnell. Aber es soll ja nichts illegales gemacht werden. Wenn man sich bemüht, keine Urheberrechtsverletzungen beim Bildmaterial zu begehen o.ä (Also nur gemeinfreie Bilder verwenden o.ä) ist das Abmahnrisiko wohl auch überschaubar. Wäre ein reales Büro als "Unternehmenssitz" vorhanden, könnte man das problemlos ganz offiziell anmelden und die Adresse ins Impressum packen. Aber so ein Büro kostet Geld. Zu viel Geld. Bei der "Wohnung" kann man aber leider nichts anmelden, was irgendwie öffentlich sichtbar ist für Vermieter und co. Schon gar kein Gewerbe, da dies selbst bei einem offiziellen Mietvertrag schon problematisch wäre. (Da eben WG ohne schriftliche Verträge und ohne es vorab beim Hauseigentümer bewilligen zu lassen)
Da ein "echtes" Büro zu teuer ist, dachte ich eben an eine sogenannte "Geschäftsadresse", um das Projekt verwirklichen zu können, ohne Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft zu bekommen.
Andere Betrüger^h^h^h^hDienstleister nutzen dafür die Möglichkeit, in Großbritannien eine Gewerbeanmeldung als "LTD" durchzuführen. Damit kann man auch schönen Schindluder betreiben, und es ist einfacher, als in Deutschland eine Gewerbeanmeldung zu erhalten.
Max schrieb: > ohne > Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft zu bekommen Wie kommst du auf den Trichter dass es die "Wohnungsbaugesellschaft" etwas angeht, womit du dein Geld verdienst?
John schrieb: > Wie kommst du auf den Trichter dass es die "Wohnungsbaugesellschaft" > etwas angeht, womit du dein Geld verdienst? Im Hauptmietvertrag steht in etwa drin: Die Wohnung wird ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet. Gewerbliche oder freiberufliche Nutzung der Wohnung oder Teilen davon ist nicht gestattet. Ich bin im Hauptmietvertrag auch nicht erwähnt. Da stehen nur Ex WG Bewohner drin. Und eine Änderungsmitteilung an die Baugesellschaft wurde nie gemacht. Also wollte ich keine schlafenden Hunde wecken.
Hm, suche mit Suchmaschine nach "Gewerbeadresse bürodienstleister" bietet zum Beispiel http://www.psd-business.com/gesch%C3%A4ftsadresse/ Das ist auf jeden Fall legal. Es gibt "gute" Adressen (in zentraler Lage in einer Großstadt), da sind zig Unternehmen gemeldet, aber am Ende sind es nur Briefkästen und irgendwelche Büro und Meetingräume zum stundenweise mieten. Hauptsache, die Firmenadresse signalisiert Seriosität und Erfolg (auf die Art: die können sich die Mieten in dieser Lage leisten, also sind die erfolgreich) ;-) Frag auch mal bei den Steuerberatern. Wenn ich mich recht erinnere, tüfteln die vom Finanzamt gerade daran rum, oder haben erst dieses Jahr was verwirklicht, nachdem ein Firmenumzug gleichbedeutend mit Firmenverkauf ist, was steuerliche Nachteile für Dich hätte. Da wäre die "Briefkasten"-Lösung auf jeden Fall besser (aus der WG wirst vielleicht irgendwann raus).
Die einzigste Möglichkeit wäre die Seite komplett als Privathomepage zu machen. Das Programmieren kann mir keiner verbieten. Aber dann darf ich noch nicht mal ein klitzekleines Banner einbauen.
Trau keinem schrieb: > Hm, suche mit Suchmaschine nach "Gewerbeadresse bürodienstleister" > bietet zum Beispiel > http://www.psd-business.com/gesch%C3%A4ftsadresse/ > > Das ist auf jeden Fall legal. Es gibt "gute" Adressen (in zentraler Lage > in einer Großstadt), da sind zig Unternehmen gemeldet, aber am Ende sind > es nur Briefkästen und irgendwelche Büro und Meetingräume zum > stundenweise mieten. Hauptsache, die Firmenadresse signalisiert > Seriosität und Erfolg (auf die Art: die können sich die Mieten in dieser > Lage leisten, also sind die erfolgreich) ;-) > > Frag auch mal bei den Steuerberatern. Wenn ich mich recht erinnere, > tüfteln die vom Finanzamt gerade daran rum, oder haben erst dieses Jahr > was verwirklicht, nachdem ein Firmenumzug gleichbedeutend mit > Firmenverkauf ist, was steuerliche Nachteile für Dich hätte. Da wäre die > "Briefkasten"-Lösung auf jeden Fall besser (aus der WG wirst vielleicht > irgendwann raus). Ja, solche Büroanbieter meine ich. Mit Preisen ab ca 40 Euro ist das sogar finanzierbar, im vergleich zum "echten" Büro. Und das mit dem Auszug aus der WG könnte irgendwann auch passieren, dann müsste ich wieder alles ummelden. Bei dem Bürodienstleister kann man es dann einfach laufen lassen.
Max schrieb: > Was natürlich auch eine Briefkastenadresse wäre Willst Du hier alle veralbern? In Deutschland gibt es eine Meldepflicht und irgendwo wirst Du ja wohl gemeldet sein - oder?
Dieter F. schrieb: > Willst Du hier alle veralbern? In Deutschland gibt es eine Meldepflicht > und irgendwo wirst Du ja wohl gemeldet sein - oder? ja sicher bin ich gemeldet. Aber wie bereits geschrieben wurde der Hauptmietvertrag von der WG nie offiziell angepasst, da stehen irgendwelche ex wg bewohner drin. Und ich selbst habe nichts schriftliches. Da im Hauptmietvertrag gewebliche und freiberufliche Nutzung ausgeschlossen wurde, will ich da halt keine schlafenden Hunde wecken oder Stress mit der Wohnungsbaugesellschaft oder dem Hauptmieter.
Max schrieb: > da stehen irgendwelche ex wg bewohner drin Aber Dein Vermieter weiß mit Sicherheit, dass Du dort wohnst. Er zahlt nämlich Müllgebühren für Dich und wurde über Deinen Zuzug informiert (wenn Du Dich dort angemeldet hast).
Max schrieb: > Aber es soll ja nichts illegales gemacht werden. Doch, Du handelst auch jetzt schon illegal, indem Du nämlich gegen das Meldegesetz verstößt. Wenn Du nicht mehr an der den Behörden als Wohnsitz gemeldeten Adresse wohnst, ist das rechtswidrig. In der Gewerbeanmeldung (und natürlich zugehörigen Meldebestätigung) werden sowohl der private Wohnsitz als auch die Betriebsstätte aufgeführt. Neben der Gewerbeanmeldung muss die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt angezeigt werden. Hierbei kann es sogar passieren, wie z.B. bei mir, dass mehrere Finanzämter zuständig werden: für die geschäftlichen Steuern ist bei mir das FA Kiel-Nord zuständig, für die Einkommensteuer FA Kiel-Süd. Wenn Du der Meinung sein solltest, diesen Meldepflichten nicht nachzukommen oder irgendwelche Phantasieadressen angeben zu können, ist das illegal. Und ich wünsche Dir dann auch von Herzen, dass Dich die zuständigen Behörden dabei erwischen und das ganze juristisch verfolgen werden.
Max schrieb: > Da im Hauptmietvertrag gewebliche und freiberufliche Nutzung > ausgeschlossen wurde, will ich da halt keine schlafenden Hunde wecken > oder Stress mit der Wohnungsbaugesellschaft oder dem Hauptmieter. Derartige Nutzungseinschränkungen sind nicht wirksam, wenn mit der Ausübung der Tätigkeit keine Belästigung Dritter verbunden ist. Die hierfür relevanten Punkte sind: kein Kunden- und Lieferantenverkehr, keine außerhalb der Räume angebrachten Schilder oder Werbung, keine Geräusch-, Geruchs- oder sonstige Belästigung. Auch die gelegentlichen(!) Besuche von Paketzustellern sind noch kein Lieferverkehr, wenn sie nicht häufiger geschehen als es bei Privathaushalten üblich wäre.
Max schrieb: > Allerdings kann er es nicht an der Wohnadresse anmelden, da die > Wohn-Meldeadresse schon nicht ganz in wasserdichten Tüchern ist. > (Meldeadresse ist eine WG, aber es gibt keinen Mietvertrag und er ist > dem Hauseigentümer auch nicht namentlich bekannt) Frag doch mal beim Einwohnermeldeamt nach wo Du eigentlich gemeldet bist (oder schau in Deinem Ausweis nach, da stehts auch drauf). Dann schaust Du nach ob Du da tatsächlich noch wohnst und wenn ja gibst Du das als Adresse an. Ganz einfach.
Die vielen als beteiligt Gelisteten reden doch gar nicht miteinander. Du bis auf dem Meldeamt fuer irgendeine Adresse Adresse angemeldet, und sie koennen dir dorthin etwas zustellen. Gut. Die sind zufrieden. Der Vermieter hat eine Wohnung zu betreuen, der Zins ist jeden Monat auf dem Konto. Der ist zufrieden. Die Internetstelle will ein Impressum. Das steht da. Irgend eine Adresse, email, Telephon. Du bist erreichbar. Die sind zufrieden. Du hast Einkuenfte aus der Webseite und gibt die bei den Steuern an. Super, das Steueramt ist auch zufrieden. Alles ist in Ordnung. Falls es natuerlich unzufriedene Kunden gibt, die dich aufmischen wollen.. hast du sowieso ein Problem. Egal wie die geschilderte Situation ist.
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Ohne Dein Geschäftsmodell jetzt zu genau zu kennen: Wenn Du das als "Freiberufler" betreibst, brauchst keinen Gewerbeschein. Und am Anfang auch nichts beim Finanzamt melden; erst wenn die Einkünfte über 410 Euro sind (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html). Wenn Du mehr einnimmst, sorgst halt für Ausgaben (mach Werbung oder kauf technische Austattung), damit Du wieder unter die 410 Euro kommst. Kommt halt drauf an, was Du machst bzw. was die Internetseite macht und was diese Premiumdienste sind. Lass Dich von jemand beraten. Gründungsberatungen gibt's wie Sand am Meer, in vielen Städten mittlerweile auch regelmässige Treffen für Start Up Interessierte und Co-Working-Spaces. Wenn's nicht als Freiberufler geht, dann halt so wie "Oder doch" geschrieben hat. Dein Mietvertrag interessiert keine Sau.
Trau keinem schrieb: > Ohne Dein Geschäftsmodell jetzt zu genau zu kennen: Wenn Du das als > "Freiberufler" betreibst, brauchst keinen Gewerbeschein. Er schreibt: Anbieten von Premiumdiensten und Werbebanner Das ist wohl als gewerblich einzustufen. Daher -> Anmelden > Und am Anfang auch nichts beim Finanzamt melden; erst wenn die Einkünfte > über 410 Euro sind (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html). > Wenn Du mehr einnimmst, sorgst halt für Ausgaben (mach Werbung oder kauf > technische Austattung), damit Du wieder unter die 410 Euro kommst. Das ist allerdings nur die einkommensteuerliche Seite. Wenn er das nachhaltig betreibt (und danach sieht es aus), muss er aber auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden. > Dein Mietvertrag interessiert keine Sau. Es darf halt nicht über die übliche Nutzung als Wohnung hinausgehen. Sollte hier kein Problem darstellen.
Ist es jetzt nicht so, dass man vom Vermieter auch eine Bestätigung über den Auszug bekommen muss, um sich irgendwo wieder anmelden zu können oder gilt das nur beim Einzug und dann eben eine Meldebestätigung vom Vermieter?
Felix A. schrieb: > Ist es jetzt nicht so, dass man vom Vermieter auch eine Bestätigung über > den Auszug bekommen muss, um sich irgendwo wieder anmelden zu können > oder gilt das nur beim Einzug und dann eben eine Meldebestätigung vom > Vermieter? WTF? So was gibt es nicht. Du musst lediglich bei der Anmeldung, die Daten des Vermieters angeben. Eine Bestätigung seitens des Vermieters ist unter keinen Umständen, erforderlich.
Das ist meines Wissens nach in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in NRW musste man zumindest bis vor kurzem nicht einmal bei der Anmeldung einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist natürlich dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, weil man sich quasi aussuchen kann, wo man sich meldet. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Thorsten O. schrieb: > Das ist meines Wissens nach in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in > NRW musste man zumindest bis vor kurzem nicht einmal bei der Anmeldung > einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist natürlich dem Mißbrauch Tür und > Tor geöffnet, weil man sich quasi aussuchen kann, wo man sich meldet. Ja das geht ja gar nicht. Wo kämen wir dahin. Es ist sehr wichtig alles lückenlos zu bescheinigen. Genehmigung vom Blockwart, Führungszeugnis, Einverständnis der Eltern und aller Nachbarn sind das mindeste um die Gesellschaft vor sich selbst zu schützen.
@Cyblord: Erst informieren dann quatschen.... Hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/zur-vorlage-beim-amt-die-focus-online-vorlage-zum-download-nur-hiermit-duerfen-sie-kuenftig-umziehen_id_5029407.html Oder hier: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html Oder zum selbst suchen: http://www.igfd.org/?q=vermieterbescheinigung Mit 46.300 Treffern....
Cyblord -. schrieb: > Du musst lediglich bei der Anmeldung, die Daten des Vermieters angeben. > Eine Bestätigung seitens des Vermieters ist unter keinen Umständen, > erforderlich. Da kennst Du aber nicht die aktuelle Gesetzeslage, nach der man eine Auszugsbescheinigung vorlegen muss. Und auch schon früher verlangten zumindest einige Gemeinden bei der Anmeldung einen Nachweis darüber, dass man wirklich an dem neuen Ort wohnt. Ich musste damals (2003 in Kronshagen) den Kaufvertrag für mein Wohnhaus als Nachweis vorlegen.
Ich bin in den letzten Jahren ein paar mal umgezogen und immer zur Miete und da musste ich so was NIE vorlegen. Nur die Adresse des Vermieters musste man angeben. Ohne jeden Nachweis.
Das geht seit November 2015 nicht mehr. Siehe Links oben.
Also , es gibt z.B. Streuobstwiesen oder sonstiges Land für um die 2500€ zu kaufen, kann man das nicht auf so einen Acker anmelden ?
Bei der Betriebsstätte ginge das sicherlich, aber nicht bei der ladungsfähigen Wohnanschrift des Geschäftsinhabers.
Hallo Cyblord, > Thorsten O. schrieb: >> Das ist meines Wissens nach in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in >> NRW musste man zumindest bis vor kurzem nicht einmal bei der Anmeldung >> einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist natürlich dem Mißbrauch Tür und >> Tor geöffnet, weil man sich quasi aussuchen kann, wo man sich meldet. > > Ja das geht ja gar nicht. Wo kämen wir dahin. Es ist sehr wichtig alles > lückenlos zu bescheinigen. Genehmigung vom Blockwart, Führungszeugnis, > Einverständnis der Eltern und aller Nachbarn sind das mindeste um die > Gesellschaft vor sich selbst zu schützen. Deine Polemik kannst du dir schenken. Die Bescheinigungen interessieren mich gar nicht. Wichtig ist vielmehr, dass man nachvollziehen kann, falls jemand umgezogen ist, wo er nun wohnt. Geht aber nicht, wenn das Meldewesen nicht richtig funktioniert. Versuch unter solchen Umständen mal, jemand einen Mahnbescheid oder andere rechtsverbindliche Unterlagen zuzustellen. Ich habe schon mehrfach das "Vergnügen" gehabt, dass der Schuldner "unbekannt verzogen" war. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Als "ladungsfähige Adresse" macht doch die Adresse von so einem Bürodienstleister mehr Sinn als die private Wohnadresse. Zum Beispiel wenn der Max 3 Wochen lang in XYZ am Strand liegt. Seine Webseite kann er von dort aus via Internet betreiben, den privaten Briefkasten leeren aber nicht. Der Bürodienstleister kann ihm die Post nachschicken (könnte die neugierige Nachbarin auch, aber ob man das will? Und wenn die ausfällt?).
Wegen ab-, um- und anmelden: Kumpel von mir musste 35 Euro strafe zahlen, als er sich am neuen Wohnort angemeldet hat, weil er sich am alten Wohnort nicht abgemeldet hat. Und die Halbkriminellen, denen man mit dem bürokratischen Mechanismus beikommen will, scheren sich einen Dreck drum, wo sie gemeldet sind ;-)
Trau keinem schrieb: > Und die Halbkriminellen, denen man mit dem bürokratischen Mechanismus > beikommen will, scheren sich einen Dreck drum, wo sie gemeldet sind ;-) Die haben ohnehin nichts zu melden.
Cyblord -. schrieb: > Du musst lediglich bei der Anmeldung, die Daten des Vermieters angeben. > Eine Bestätigung seitens des Vermieters ist unter keinen Umständen, > erforderlich. Da bist du nicht up to date. Wurde kürzlich erst geändert und ist jetzt so!
Lutennent Schief Inspektor schrieb im Beitrag #4465704: > Wichtig ist, genau zu wissen, wo sich die einheimischen Steuerzahler > aufhalten. Wo die sich aufhalten ist da nicht entscheidend, sondern wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Problematisch ist, das z.B. für einen Zirkus, Schausteller, Handwerker auf der Walz, usw. usf.. Dafür gibts dann die Reisegewerbekarte. Für den TO ist das natürlich nutzlos. > Die paar Hundertttausende, die sich illegal hier > herumtummeln, > die sind natürlich nirgendwo registriert und werden es auch nicht mehr. Die haben dann aber das Problem, nicht versichert, vor allem nicht krankenversichert zu sein, mal von weiteren Nachteilen, ganz abgesehen. Ohne festen Wohnsitz kann man inhaftiert werden bis festgestellt wurde das nichts vorliegt. Was vielleicht möglich wäre, sich Wohnungslos zu melden und dann eine Bleibe in einem Wohnheim zu bekommen. Da kann er vermutlich auch ein Gewerbe anmelden, aber muss da nicht dauerhaft anwesend sein. Da läuft dann nur die Post auf. Wenn bei den Behörden der Groschen fällt, können die nach einer Weile das Gewerbe auch sicher wieder entziehen. Der Nummer mit dem Briefkastengewerbe würde ich keine große Erfolgsaussichten geben. Das würde vielleicht nur über die Verwandtschaft gehen, aber die werden sich über behördliches Interesse irgendwann auch mal bedanken, warum so ein Konstrukt. Am besten man macht sich da weder angreifbar, noch zieht man sein Leute da mit in den Sumpf. Lohnt sicher nicht. Ansonsten bleibt nur, sich an jemanden zu halten der als Strohmann fungiert, der ein angemeldetes Gewerbe legal betreibt und für seine Dienste eine Provision erhält. Dann kriegt das ganze einen seriösen Anstrich, auch wenn es nicht koscher ist. Alles nur meine persönliche Meinung, ohne Anspruch auf rechtliche Korrektness.
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