Forum: Haus & Smart Home Identifikation Stromkabel 80er Jahre


von Wilhelm K. (maniaxx)


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Hallo,
kann mir jemand näheres zu dem abgebildeten Kabel/Isolierung sagen? Typ, 
Bezeichnung, Kennung oder ähnliches, damit man weiter recherchieren kann 
bezüglich Schadstoffen. Ich habe davon zig Meter in einem Kellerraum 
hinter Verschalungen und bin mir nicht sicher, ob ich sie entfernen 
soll. Die Kabel sind Anfang der 80er verlegt worden (3-polig, schwarz, 
blau, braun).

von Torsten S. (tse)


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Alcu?

von Tom (Gast)


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NYIF Stegleitung?

von Paul B. (paul_baumann)


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Das ist sog. Stegleitung. Die hat man gerne genommen, wenn man im Putz 
verlegen mußte, weil sie nicht so "aufträgt"

Wenn Du elektrisch nichts verändern willst, laß sie liegen. Dort liegt 
sie besser, als im Wasser...
;-)

Schadstoffe -hm?!
Ich kenne es nur so, daß die Isolierung aus PVC besteht. Bei einem 
Feuerchen bildet sich dann Salzsäure. Nur: Panik ist nicht angebracht, 
es gibt noch Millionen andere Möglichkeiten, was einem Menschen 
passieren kann.

MfG Paul

von Max M. (jens2001)


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von Tom (Gast)


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So zerbröselt wie ich das Zeug kenne (vielleicht gab es die auch in 
brauchbarer Qualität, habe ich nie gesehen) und lose unter Holz würde 
ich das nicht drinlassen.

von Niemand (Gast)


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> Hallo,
Nabend zurück

> kann mir jemand näheres zu dem abgebildeten Kabel/Isolierung sagen? Typ,
> Bezeichnung, Kennung oder ähnliches,
haben ja schon einge dir gesagt
> damit man weiter recherchieren kann bezüglich Schadstoffen.
der Schadstoff in dem Kabel heißt Netzspannung wenn die noch in Betrieb 
sind, das kann schon etws Kribbeln und Zucken wenn du damit in Kontakt 
kommst!
> Ich habe davon zig Meter in einem Kellerraum hinter Verschalungen
davon bist du sicher nicht der Einzigste der solche Kabel noch hat!
> und bin mir nicht sicher, ob ich sie entfernen soll.
wenn dir dein Geld gerade knapp ist und du das Kupfer zum Sero bringen 
willst, kannst du das mit der Funktion der Kabel aber vergessen, nix 
mehr Licht und Strom darüber!
> Die Kabel sind Anfang der 80er verlegt worden (3-polig, schwarz, blau,
> braun).
ja schön für dich, nur was soll das nun eigentlich heißen?
Bist du gegen Stegleitungen allergisch?

Man merkt deutlich - es ist Freitag Abend!

von Max M. (jens2001)


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Tom schrieb:
> lose unter Holz würde
> ich das nicht drinlassen.

"Verwendung:
Zur Verlegung in und unter Putz in trockenen Räumen. Ohne Putzabdeckung 
in Hohlräumen von
Decken und Wänden aus nicht brennbaren Baustoffen."

http://www.faberkabel.de/upload/datenblaetter/Datenblaetter/DE/DBL_NYIF.PDF

von wendelsberg (Gast)


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Max M. schrieb:
> "Verwendung:
> Zur Verlegung in und unter Putz in trockenen Räumen. Ohne Putzabdeckung
> in Hohlräumen von
> Decken und Wänden aus nicht brennbaren Baustoffen."

Ja jetzt, aber nicht damals.
Nach heutigen Berechnungen haette mein Haus auch niemals 120 Jahre 
stehen duerfen, tut es aber.

wendelsberg

von Niemand (Gast)


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> So zerbröselt wie ich das Zeug kenne
woher kennst du das Material denn, hattest du einen Nebenplatz Im 
Regallager
> (vielleicht gab es die auch in brauchbarer Qualität, habe ich nie gesehen)
ach, und Materialprüfer warst du auch schon?
> und lose unter Holz würde ich das nicht drinlassen.
das sieht doch jeder Blinde, dass das ein Rest von sonem Kabel ist und 
dort nur rumliegt!

Man oh man, Freitag nach 8 und schon Vollmond!

von Ichbin (Gast)


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Das wäre mir egal was da drin steht.
ICH hab jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass die Leiterisolation in 
diesen Leitungen schon mal reichlich spröde und brüchig werden kann...
Bei einem Kollegen die Abzweigdose geöffnet und was gemessen. Dann die 
Dosenklemmen wieder reingedrückt und BÄMM. Isolierung an einem anderen 
Leiter teilweise weggebröselt. In der Dose kriegt man das durch 
überschieben eines Schrumpschlauches noch gebacken. Aber hinter einer 
Holzverkleidung möchte ich das Zeugs nicht haben!

Ichbin

von Niemand (Gast)


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> Ja jetzt, aber nicht damals.
andersrum wird ein Schu draus
> Nach heutigen Berechnungen haette mein Haus auch niemals 120 Jahre stehen > 
duerfen, tut es aber.
Früher war eben alles noch viel besser, nach heutigen Maßstäben hält 
alles nur noch bis zum Ende der Gewährleistung und Haftungsdauer!

von Bolek (Gast)


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Das ist ganz gefährliches Zeug aus den 70ern. Es versprüht aus der 
Isolation
Unmengen von Asbest, der Inneleiter besteht zu 70% aus Quecksiler und 
dampft das aus
und im Betrieb werden gefährliche Microwellenstrahlen in alle Richtungen 
abgegeben.

Ich würde diese Bruchbude einfach abreißen bis so 15m in die Tiefe, den 
Boden in 150m
Umkreis entsorgen und die Umgebung professionell entgiften lassen. Dann 
wäre eine Versiegelung
der Fläche wie in Fukushima wohl angebracht, die paar € sollten doch 
wohl übrig sein.

Durch die jahrelange Kontamitation mit dem Zeug würde ich mir auch die 
Samenleiter durchtrennen
lassen, besser ist das. Hund und Katze würde ich in einen Sack stecken 
und ersäufen.

Mach das bloß VDE-, DIN- und Forum-gerecht, Du wirst sonst nicht mehr 
froh.

von Tom (Gast)


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Niemand schrieb:
> ...
Ohweh, ein Schlitzeklopper ist wieder beleidigt, weil jemand sein 
geliebtes Hamwirschonimmersogemacht nicht mag.

>> und lose unter Holz würde ich das nicht drinlassen.
> das sieht doch jeder Blinde, dass das ein Rest von sonem Kabel ist und
> dort nur rumliegt!

Stefan L. schrieb:
> zig Meter in einem Kellerraum
> hinter Verschalungen

Ich weiß nicht, was der TE mit "Verschalungen" meint. Ich wette, dass 
das kein Putz ist. Und wer damals so ein Zeug lose in die Wand geworfen 
hat, hat wahrscheinlich auch nicht auf die anderen Nebensächlichkeiten 
(Knickradien, fachgerechte Verbindung, ...) geachtet.

von wendelsberg (Gast)


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Bolek schrieb:
> Mach das bloß VDE-, DIN- und
Das mag hinzukriegen sein.

> Forum-gerecht
Das schafft niemand!!!!!!!!!!!!!!

wendelsberg

von oszi40 (Gast)


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Oft sind irgendwo lose Klemmstellen in den Dosen? Wie diese Stegleitung 
hinter den Brettern mißhandelt wurde weiß noch keiner. Wenn das Haus 
sowieso renoviert wird, dann würden bei mir Alu-Leitungen rausfliegen. 
Mit dieser alten Stegleitung kann man prima Tomaten anbinden.

von wendelsberg (Gast)


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Die mit der braunen Zweitisolierung (die gern broeselt) hatten 
Kupferadern und durchaus bestaendige farbige Adernerstisolierungen.

Aluminium habe ich nur nur in richtig dickem weissen PVC ohne 
Zweitisolierung gesehen.

wendelsberg

von Thomas S. (thommi)


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Die sind früher gerne benutzt worden. die hat man an die Wand genagelt 
und drüberverputzt. Bisweilen hat dann der Elektriker mal mit dem Nagel 
auch nur ganz knapp die innere Isolierung verpasst.

In meiner Bude Bj 65 sind die auch noch in Räumen verlegt, welche ich 
noch nicht renoviert habe. Die Zuleitungen zu den Lampen bleiben jedoch 
weiterhin drin, da sie nicht unter Putz, sondern unter Beton sind.

Ansich stören die mich nicht, aber sie sind tlw aufgetrennt und 
Steckdosen bekommen nur zwei Drähte mit klassischer Nullung, und daher 
reisse ich alles raus, oder ich lege sie still.

Ist dann auch die Gelegenheit, Steckdosen dorthin zu setzen, wo ich sie 
haben will, und ich kann dann endlich einen FI verbauen.

Bröselig sind die Stegleitungen nicht, aber weich, was unter Putz auch 
nichts ausmacht. Hart werden die meist nur, wenn sie in Abzweigdosen 
einen zu hohen Übergangswiderstand an den Schraubklemmen haben, und 
dadurch heiss werden. Daher besser Wagoklemmen benutzen.

von Axel L. (axel_5)


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Max M. schrieb:
> Tom schrieb:
>> lose unter Holz würde
>> ich das nicht drinlassen.
>
> "Verwendung:
> Zur Verlegung in und unter Putz in trockenen Räumen. Ohne Putzabdeckung
> in Hohlräumen von
> Decken und Wänden aus nicht brennbaren Baustoffen."
>
> http://www.faberkabel.de/upload/datenblaetter/Datenblaetter/DE/DBL_NYIF.PDF

Nach nicht brennbaren Baustoffen sieht das aber nicht aus.

Ich würde deswegen nicht gerade die ganze Verkleidung rausreissen, aber 
wenn man schon mal  dran kommt, würde ich die auswechseln.

Gruss
Axel

von Paul B. (paul_baumann)


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Axel L. schrieb:
> würde ich die auswechseln.

Was schlägst Du statt dessen zur Verwendung vor?

MfG Paul

von Matthias L. (limbachnet)


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Ich weiß zwar nicht, was Axel L. empfiehlt, aber ich würde NYM-Leitungen 
einziehen - wenn's passt, dann 5x 1,5 mm², aber als Ersatz für 
dreiadrige Stegleitung reicht auch 3x 1,5 mm².

Ob das noch Instandhaltung ist (die ein fachkundiger (!!) Laie selber 
machen darf) oder ob es Erweiterung/Erneuerung von Anlagenteilen ist 
(die nur der eingetragene Elektriker machen darf), darüber scheiden sich 
die Geister...

von Paul B. (paul_baumann)


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Matthias L. schrieb:
> Ich weiß zwar nicht, was Axel L. empfiehlt, aber ich würde NYM-Leitungen
> einziehen - wenn's passt, dann 5x 1,5 mm², aber als Ersatz für
> dreiadrige Stegleitung reicht auch 3x 1,5 mm².

Das habe ich befürchtet. Damit ist nämlich die Norm noch lange nicht 
erfüllt: Die Leitungen müssen in Installationsrohren verlegt werden, 
wenn sie in brennbaren Hohlwänden verlaufen:

Zitat:

Nach DIN VDE 0100-482 müssen Elektroinstallationsrohre und -kanäle den 
feuersicherheitlichen Prüfanforderungen der Produktnormen entsprechen. 
Das heißt, diese müssen flammwidrig (nicht flammenausbreitend bzw. nicht 
feuerausbreitend) sein.

Zitat Ende.

http://www.elektrotipp.de/Elektrofachkraft-Verlegung-von-Kabeln-und-Leitungen

Deshalb würde ich die Anlage schön in Frieden lassen, wenn daran 
elektrisch nichts verändert werden soll.

MfG Paul

von Matthias L. (limbachnet)


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Äh, Paul, da steht zwar, dass Rohre und Kanäle flammwidrig sein müssen, 
aber wo bitte steht denn, dass die Leitungen in Rohren oder Kanälen 
geführt werden müssen?? Und wenn da kein Kabelkanal ist, dann mus der 
auch nicht flammwidrig sein...

Auch weiter unten in dem von dir geposteten Link bei der Verlegung in 
Zwischendecken (Hardwaremäßig so ziemlich das gleiche wie Hohle oder 
verkleidete Wände), da steht zwar der Hinweis, dass NYM-Leitungen nur 
für feste Verlegung geeignet sind und deshalb nicht nur irgendwie lose 
in die Decke geschmissen werden dürfen. Aber die feste Verlegung kann 
man nicht nur mit Kanälen hinbekommen, sondern auch mit Kabelschellen, 
Ösen oder dergleichen.

Steht das wirklich irgendwo, dass hinter Holzverleidungen nur Leitungen 
in Rohren und Kanälen zulässig sind?

von Paul B. (paul_baumann)


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Matthias L. schrieb:
> Steht das wirklich irgendwo, dass hinter Holzverleidungen nur Leitungen
> in Rohren und Kanälen zulässig sind?

Ebenfalls ÄH, Matthias:

Matthias L. schrieb:
> aber wo bitte steht denn, dass die Leitungen in Rohren oder Kanälen
> geführt werden müssen??

Im Abschnitt "Hohlwände"

MfG Paul

von Oliver R. (orb)


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Paul B. schrieb:
> Deshalb würde ich die Anlage schön in Frieden lassen, wenn daran
> elektrisch nichts verändert werden soll.

Das Problem dabei ist, daß er den Fehler jetzt gefunden hat und 
abstellen muß. Steg war nie auf Holz zulässig und damit besteht auch 
kein 'Bestandsschutz'.

von Paul B. (paul_baumann)


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Oliver R. schrieb:
> Steg war nie auf Holz zulässig und damit besteht auch
> kein 'Bestandsschutz'.

Das weiß ich. Ich schrieb nur, daß ich es für mich anhand der daran 
hängenden Lasten (die u.U. schon seit Jahrzehnten schadlos dranhängen)
verantworten würde. Andere müssen ihre eigene Einschätzung treffen.

MfG Paul

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Unabhängig davon, was "zulässig" oder nicht "zulässig" sein sollte, das 
offene (d.h. nicht unter/im Putz) Verlegen von Stegleitung ist Pfusch, 
da das Ummantelungsmaterial mit der Zeit austrocknet und spröde wird. 
Zwar sind die Einzelleiter natürlich selbst isoliert, aber der 
mechanische Verbund geht flöten.

Und das sollte einem auch ohne das Studium von VDE- oder sonstigen 
Vorschriften einfach durch Nachdenken klar sein.

Wer dieses Zeug so verlegt, gehört verprügelt.

von Matthias L. (limbachnet)


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Paul B. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> aber wo bitte steht denn, dass die Leitungen in Rohren oder Kanälen
>> geführt werden müssen??
>
> Im Abschnitt "Hohlwände"

Eben nicht! Im allgemeinen Abschnitt "Hohlwände" steht gar nix zu Rohren 
und Kanälen und bei den brennbaren Hohlwänden steht nur der von dir oben 
gepostete Satz. Und der sagt eben nur aus, dass Rohre und Kanäle 
flammwidreig sein müssen, wenn sie denn verwendet werden - ob sie aber 
überhaupt verwendet werden müssen, das steht da nicht - oder ich hab's 
mit den Augen, die werden ja auch nicht besser...

Es kann ja sein, dass genau das trotzdem irgendwo nachlesbar festgelegt 
ist, und dann würde mich diese Fundstelle sehr interessieren. In der 
Praxis sind NYM-Leitungen in brennbaren und nicht brennbaren Hohlwänden 
ohne Rohre oder Kanäle nämlich seeeehr häufig anzutreffen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Matthias L. schrieb:
> Eben nicht!

Weil ich heute so gute Laune habe, hier noch ein "Gute-Nacht_Geschichte"
für Dich:

http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2025_web.pdf

Nein, ich suche Nichts weiter heraus, ich diskutiere auch nicht mehr 
über Normen und Vorschriften, die ich nicht zu verantworten habe.

Ende Gelände
-Paul-

: Bearbeitet durch User
von Udo R. (blackbird)


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Als Ersatz NYRUZY-Kabel verwenden. Da ist das Rohr schon drin!
MfG Udo

von Harald W. (wilhelms)


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Udo R. schrieb:

> Als Ersatz NYRUZY-Kabel verwenden.

Kann man solche Kabel eigentlich noch kaufen?

von Udo R. (blackbird)


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Habe bei Wiki gelesen, dass diese Kabelart als sog. Öko-Kabel genutzt 
wird. Soll angeblich auch ungesunde Störstrahlungen mindern bzw. 
verhindern. Ob das Kabel noch gehandelt wird, ist mir nicht bekannt.
Für die im o.a. Bild gezeigte kurze Strecke zur Erneuerung kriegt man so 
was vllt. noch auf ´nem Schrottplatz.
MfG Udo

von Matthias L. (limbachnet)


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Paul B. schrieb:
>
> http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2025_web.pdf
>
> Nein, ich suche Nichts weiter heraus, ich diskutiere auch nicht mehr
> über Normen und Vorschriften, die ich nicht zu verantworten habe.
>
> Ende Gelände
> -Paul-

Also, bisher war ich der Meinung, dass man mit dir durchaus anständig 
diskutieren kann, wenn man bestimmte Themen ausspart, auf die du 
allergisch reagierst, und gegen deinen hier bisweilen kritisierten Humor 
habe ich auch nix, aber jatzt muss ich doch mal fragen: "GEHTS NOCH??"

Du rotzt hier zuerst eine Behauptung hin: "Die Leitungen müssen in 
Installationsrohren verlegt werden, wenn sie in brennbaren Hohlwänden 
verlaufen", bringst als Beleg eine Textstelle, in der das gerade NICHT 
drinsteht, wirst auf eine durchaus höfliche Nachfrage pampig und bringst 
eine "Gute-Nacht-Geschichte", in der zum Thema gar überhaupt nichts 
drinsteht?!

Na super, ganz große Diskussionskultur. Und tschüss.

von Paul B. (paul_baumann)


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Matthias L. schrieb:
> Also, bisher war ich der Meinung, dass man mit dir durchaus anständig
> diskutieren kann, wenn man bestimmte Themen ausspart, auf die du
> allergisch reagierst...

Erneut: Ich kann nicht über Normen und Vorschriften diskutieren, die ich 
nicht zu verantworten habe.

Wende Dich an diese Stelle, um Zweifel und Kritik zu äußern. Ich bin 
sicher, daß Du dort mit offenen Armen und Ohren empfangen wirst.

MfG Paul

VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V.

Stresemannallee 15
60596 Frankfurt

Telefon: +49 69 6308-0
Telefax: +49 69 6308-9865
service@vde.com

von Oliver S. (oliverso)


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Paul B. schrieb:
> Erneut: Ich kann nicht über Normen und Vorschriften diskutieren, die ich
> nicht zu verantworten habe.

Abgesehen davon, daß auch du zu mindestens 99,9% über Dinge diskutierst, 
die du nicht zu verantworten hast, sind solche Diskussionen durchaus 
hilfreich, bei solchen Themen zu Lösungen zu kommen, die man selber 
verantworten kann und das auch tut.

Oliver

von Der Andere (Gast)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Und das sollte einem auch ohne das Studium von VDE- oder sonstigen
> Vorschriften einfach durch Nachdenken klar sein.

Sehe ich ähnlich. Deshalb würde ich keine Wand ausreissen, aber wenn die 
Wand eh aufgerissen wird, dann raus mit dem Murks.

Stefan L. schrieb:
> Die Kabel sind Anfang der 80er verlegt worden (3-polig, schwarz,
> blau, braun).

Da waren sie aber schon mindestens 10-15 Jahre alt, grün/gelb als 
Schutzleiter gibts mindestens seit den 70gern.

Stefan L. schrieb:
> damit man weiter recherchieren kann bezüglich Schadstoffen.
Ich denke die Weichmacher waren schon beim Einbau restlos ausgedampft.

von Matthias L. (limbachnet)


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Paul B. schrieb:
> Erneut: Ich kann nicht über Normen und Vorschriften diskutieren, die ich
> nicht zu verantworten habe.

Erneut: Es geht gar nicht um eine Diskussion über Sinn und Unsinn, 
diesbezüglich bin ich völlig deiner Meinung. Nach dem Sinn habe ich auch 
überhaupt nicht gefragt, ich weiß nicht, an welcher Stelle du das in 
meine Nachfrage hineingeheimnist hast.

Ich habe lediglich nach einer Fundstelle gefragt, an der man diese 
(angebliche) Bestimmung nachlesen kann, denn unter den von dir 
geposteten Links steht das NICHT. Bei beiden nicht.

Selbst eine Antwort im Stile von "Eine Fundstelle im Netz kenne ich auch 
nicht, aber ich weiß das, weil...", wäre ja auch völlig in Ordnung. Aber 
sinnlose Gutenachtgeschichten sind Geschwätz.

von MirkoB (Gast)


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...jetzt habe ich mir die o.g. Normen angesehen: (ab S.15)

Verlegeart A:
Verlegung in wärmegedämmten Wänden, z.B. in Hohlwänden, die mit 
Mineralwolle, Styropor o. dgl. ausgefüllt sind

Verlegeart A1:
Aderleitung oder einadrige Kabel/ Mantelleitung im 
Elektroinstallationsrohr

Vergeleart A2:
Mehradriges Kabel oder mehradrige Mantelleitung direkt oder in einem 
Elektroinstallationsrohr

Wenn es nur eine "Verkleidung" der Wand mit Profilholz war, muss es 
demnach nicht im Installationsrohr erfolgen. (keine Wärmedämmung)

Und es gibt noch Verlegeart C:

Verlegung auf oder in Wänden, unter Decken oder in ungelochten 
Kabelwannen bei ein- oder mehradrigem Kabel oder ein oder mehradriger 
Mantelleitung (Auch Stegleitung in oder unter Putz oder in Hohlräumen)

Demnach ist Stegleitung auch in Hohlräumen zulässig.
(ist der Platz zwischen Panele und gemauerter Wand ein Hohlraum?)

...ob es nun Pfusch ist, sei dahingestellt...

Mirko

von Paul B. (paul_baumann)


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Oliver S. schrieb:
> Abgesehen davon, daß auch du zu mindestens 99,9% über Dinge diskutierst,
> die du nicht zu verantworten hast, sind solche Diskussionen durchaus
> hilfreich, bei solchen Themen zu Lösungen zu kommen, die man selber
> verantworten kann und das auch tut.

Der Ansicht bin ich auch, wie ich weiter oben schon sagte:

Paul B. schrieb:
> Ich schrieb nur, daß ich es für mich anhand der daran
> hängenden Lasten (die u.U. schon seit Jahrzehnten schadlos dranhängen)
> verantworten würde. Andere müssen ihre eigene Einschätzung treffen.

MirkoB schrieb:
> (ist der Platz zwischen Panele und gemauerter Wand ein Hohlraum?)

Ja, ist er.
> Demnach ist Stegleitung auch in Hohlräumen zulässig.
Nein, das steht im Punkt 4.3.1 ff des angefügten Dokumentes

MfG Paul

http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2023_web.pdf

: Bearbeitet durch User
von MirkoB (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Nein, das steht im Punkt 4.3.1 ff des angefügten Dokumentes

...das ist aber ein anderes Dokument als das erste. ;)

schauen wir mal nach:

4.3.1. [...]
Das  Verlegen  von Stegleitungen (z.B. NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte 
Starkstromleitungen Teil 201) ist unzulässig.

...der einzige Grund düfte die bröselige Isolation sein. Einzeladern 
gehen ja auch.

---

Aber mir gefällt der Text auf der Hauptseite:

Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im 
Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder 
Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen
akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien 
nicht entsprechen.

DuckUndWech

Mirko

von Axel L. (axel_5)


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MirkoB schrieb:
> Paul B. schrieb:

> 4.3.1. [...]
> Das  Verlegen  von Stegleitungen (z.B. NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte
> Starkstromleitungen Teil 201) ist unzulässig.
>
> ...der einzige Grund düfte die bröselige Isolation sein. Einzeladern
> gehen ja auch.
>

Einzeladern gehen nicht, die müssen in ein Rohr oder Kanal. Und das ist 
auch das Problem bei den Stegleitungen, nachdem die Hülle weggebröselt 
ist (und die wird wegbröseln), besteht die nur noch aus Einzeladern.

Aber mir scheint, dass NYM durchaus direkt in der Holzverkleidung 
verlegt werden darf.

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Im letzten von Paul geposteten Dokument steht eindeutig drin:

4.3.1
Der Kunststoffmantel oder die Schutzhülle (äußere Umhüllung) von Kabeln 
und Leitungen muss aus flammwidrigem Material gemäß DIN EN 50265/VDE 
0482 Teil 265 bestehen. Der Mindestquerschnitt der verwendeten Kabel und 
Leitungen muss 1,5 mm2 Cu betragen. Das Verlegen von Stegleitungen (z.B. 
NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte Starkstromleitungen Teil 201) ist 
unzulässig.

Also, Stegleitungen sind Murks, das ist damit klar. Bei NYM-Leitungen 
kommt's nun darauf an, ob der Mantel denn wohl flammwidrig ist.

Eine kurze Google-Recherche hat bei mir ergeben, dass die EN 50265 durch 
die EN 60332 ersetzt worden ist 
(http://www.fireproof-cables.com/FAQ/EN%2050265-1.html) und dass so 
ziemlich alle NYM-Leitungen mit der Eigenschaft "flammwidrig gem. EN 
60332" beworben werden. Nur mal ein zufällig 'rausgegriffenes Beispiel: 
http://shop.sommercable.com/Kabel/Meterware-Strom-Control/Lastleitung-NYM-J-720-0016-03015.html

Da gibt's schon mal keinen erkennbaren Grund, warum NYM-Leitung nicht 
auch in einer brennbaren Hohlwand ohne Schutzrohr verlegt werden dürfte. 
Gut, es mag schon sein, dass es auch schlechte, also nicht flammwidrige 
NYM-Leitungen gibt, aber in diesem HAndbuch für die Ausbildung im 
Bereich "elektrische Anlagen": 
http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sondersam/hndbetec/07_k3_web.pdf 
findet sich der Passus:

Verlegung in Hohlwänden
Bei der Installation von Fertighäusern oder in nachträglichen gesetzten 
Leichtbauwänden erfolgt die Leitungsführung innerhalb der 
Wandzwischenräume, Kabel und Leitungen müssen eine äußere Umhüllung aus 
flammwidrigen Kunststoff, z. B. PVC, aufweisen. Bei der Verlegung in 
Elektro-installationsrohren müssen diese das Kennzeichen ACF nach VDE 
0605 aufweisen. Nicht festverlegte Kabel und Leitungen innerhalb der 
Hohlwände müssen an den Anschlussstellen (z. B. Hohlwanddosen) 
zugentlastet werden. Als Leitungsmaterial wird in der Regel NYM bzw. 
H05VV verlegt. Stegleitungen dürfen für die Hohlwandinstallation nicht 
verwendet werden, da die Konstruktion der Leitung hierfür ungeeignet 
ist.

Auch die Ausbilder nehmen also NYM für Zwischenwände. Wo das verboten 
worden sein soll, habe ich hingegen nirgends gefunden und Paul will ja 
nicht damit 'rausrücken, wo er das her hat - Schade.

: Bearbeitet durch User
von Philipp K. (philipp_k59)


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Matthias L. schrieb:
> 4.3.1
> Der Kunststoffmantel oder die Schutzhülle (äußere Umhüllung) von Kabeln
> und Leitungen muss aus flammwidrigem Material gemäß DIN EN 50265/VDE
> 0482 Teil 265 bestehen. Der Mindestquerschnitt der verwendeten Kabel und
> Leitungen muss 1,5 mm2 Cu betragen. Das Verlegen von Stegleitungen (z.B.
> NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte Starkstromleitungen Teil 201) ist
> unzulässig.

Würde ich auch meinen, wollte zuerst dazu nix schreiben weil hier ja 
anders geschrieben wurde.

Nur aus Erfahrung galt Stegleitung/Impu bei mir nach Anweisung vom 
Planer alls Allgemein verboten, das dürfte so 2008 gewesen sein.. wenig 
später war die Leitung auf einmal bei nem anderen Planer/Ing im 
öffentlichen nur als Lampenleitung wieder erlaubt.. da soll man mal 
durchblicken.

: Bearbeitet durch User
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