Hallo, kann mir jemand näheres zu dem abgebildeten Kabel/Isolierung sagen? Typ, Bezeichnung, Kennung oder ähnliches, damit man weiter recherchieren kann bezüglich Schadstoffen. Ich habe davon zig Meter in einem Kellerraum hinter Verschalungen und bin mir nicht sicher, ob ich sie entfernen soll. Die Kabel sind Anfang der 80er verlegt worden (3-polig, schwarz, blau, braun).
Das ist sog. Stegleitung. Die hat man gerne genommen, wenn man im Putz verlegen mußte, weil sie nicht so "aufträgt" Wenn Du elektrisch nichts verändern willst, laß sie liegen. Dort liegt sie besser, als im Wasser... ;-) Schadstoffe -hm?! Ich kenne es nur so, daß die Isolierung aus PVC besteht. Bei einem Feuerchen bildet sich dann Salzsäure. Nur: Panik ist nicht angebracht, es gibt noch Millionen andere Möglichkeiten, was einem Menschen passieren kann. MfG Paul
NIYF-J Stegleitung Impu https://www.google.de/search?q=stegleitung&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=9DC-VoKRMKTI6ASx_b94
So zerbröselt wie ich das Zeug kenne (vielleicht gab es die auch in brauchbarer Qualität, habe ich nie gesehen) und lose unter Holz würde ich das nicht drinlassen.
> Hallo, Nabend zurück > kann mir jemand näheres zu dem abgebildeten Kabel/Isolierung sagen? Typ, > Bezeichnung, Kennung oder ähnliches, haben ja schon einge dir gesagt > damit man weiter recherchieren kann bezüglich Schadstoffen. der Schadstoff in dem Kabel heißt Netzspannung wenn die noch in Betrieb sind, das kann schon etws Kribbeln und Zucken wenn du damit in Kontakt kommst! > Ich habe davon zig Meter in einem Kellerraum hinter Verschalungen davon bist du sicher nicht der Einzigste der solche Kabel noch hat! > und bin mir nicht sicher, ob ich sie entfernen soll. wenn dir dein Geld gerade knapp ist und du das Kupfer zum Sero bringen willst, kannst du das mit der Funktion der Kabel aber vergessen, nix mehr Licht und Strom darüber! > Die Kabel sind Anfang der 80er verlegt worden (3-polig, schwarz, blau, > braun). ja schön für dich, nur was soll das nun eigentlich heißen? Bist du gegen Stegleitungen allergisch? Man merkt deutlich - es ist Freitag Abend!
Tom schrieb: > lose unter Holz würde > ich das nicht drinlassen. "Verwendung: Zur Verlegung in und unter Putz in trockenen Räumen. Ohne Putzabdeckung in Hohlräumen von Decken und Wänden aus nicht brennbaren Baustoffen." http://www.faberkabel.de/upload/datenblaetter/Datenblaetter/DE/DBL_NYIF.PDF
Max M. schrieb: > "Verwendung: > Zur Verlegung in und unter Putz in trockenen Räumen. Ohne Putzabdeckung > in Hohlräumen von > Decken und Wänden aus nicht brennbaren Baustoffen." Ja jetzt, aber nicht damals. Nach heutigen Berechnungen haette mein Haus auch niemals 120 Jahre stehen duerfen, tut es aber. wendelsberg
> So zerbröselt wie ich das Zeug kenne woher kennst du das Material denn, hattest du einen Nebenplatz Im Regallager > (vielleicht gab es die auch in brauchbarer Qualität, habe ich nie gesehen) ach, und Materialprüfer warst du auch schon? > und lose unter Holz würde ich das nicht drinlassen. das sieht doch jeder Blinde, dass das ein Rest von sonem Kabel ist und dort nur rumliegt! Man oh man, Freitag nach 8 und schon Vollmond!
Das wäre mir egal was da drin steht. ICH hab jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass die Leiterisolation in diesen Leitungen schon mal reichlich spröde und brüchig werden kann... Bei einem Kollegen die Abzweigdose geöffnet und was gemessen. Dann die Dosenklemmen wieder reingedrückt und BÄMM. Isolierung an einem anderen Leiter teilweise weggebröselt. In der Dose kriegt man das durch überschieben eines Schrumpschlauches noch gebacken. Aber hinter einer Holzverkleidung möchte ich das Zeugs nicht haben! Ichbin
> Ja jetzt, aber nicht damals. andersrum wird ein Schu draus > Nach heutigen Berechnungen haette mein Haus auch niemals 120 Jahre stehen > duerfen, tut es aber. Früher war eben alles noch viel besser, nach heutigen Maßstäben hält alles nur noch bis zum Ende der Gewährleistung und Haftungsdauer!
Das ist ganz gefährliches Zeug aus den 70ern. Es versprüht aus der Isolation Unmengen von Asbest, der Inneleiter besteht zu 70% aus Quecksiler und dampft das aus und im Betrieb werden gefährliche Microwellenstrahlen in alle Richtungen abgegeben. Ich würde diese Bruchbude einfach abreißen bis so 15m in die Tiefe, den Boden in 150m Umkreis entsorgen und die Umgebung professionell entgiften lassen. Dann wäre eine Versiegelung der Fläche wie in Fukushima wohl angebracht, die paar € sollten doch wohl übrig sein. Durch die jahrelange Kontamitation mit dem Zeug würde ich mir auch die Samenleiter durchtrennen lassen, besser ist das. Hund und Katze würde ich in einen Sack stecken und ersäufen. Mach das bloß VDE-, DIN- und Forum-gerecht, Du wirst sonst nicht mehr froh.
Niemand schrieb: > ... Ohweh, ein Schlitzeklopper ist wieder beleidigt, weil jemand sein geliebtes Hamwirschonimmersogemacht nicht mag. >> und lose unter Holz würde ich das nicht drinlassen. > das sieht doch jeder Blinde, dass das ein Rest von sonem Kabel ist und > dort nur rumliegt! Stefan L. schrieb: > zig Meter in einem Kellerraum > hinter Verschalungen Ich weiß nicht, was der TE mit "Verschalungen" meint. Ich wette, dass das kein Putz ist. Und wer damals so ein Zeug lose in die Wand geworfen hat, hat wahrscheinlich auch nicht auf die anderen Nebensächlichkeiten (Knickradien, fachgerechte Verbindung, ...) geachtet.
Bolek schrieb: > Mach das bloß VDE-, DIN- und Das mag hinzukriegen sein. > Forum-gerecht Das schafft niemand!!!!!!!!!!!!!! wendelsberg
Oft sind irgendwo lose Klemmstellen in den Dosen? Wie diese Stegleitung hinter den Brettern mißhandelt wurde weiß noch keiner. Wenn das Haus sowieso renoviert wird, dann würden bei mir Alu-Leitungen rausfliegen. Mit dieser alten Stegleitung kann man prima Tomaten anbinden.
Die mit der braunen Zweitisolierung (die gern broeselt) hatten Kupferadern und durchaus bestaendige farbige Adernerstisolierungen. Aluminium habe ich nur nur in richtig dickem weissen PVC ohne Zweitisolierung gesehen. wendelsberg
Die sind früher gerne benutzt worden. die hat man an die Wand genagelt und drüberverputzt. Bisweilen hat dann der Elektriker mal mit dem Nagel auch nur ganz knapp die innere Isolierung verpasst. In meiner Bude Bj 65 sind die auch noch in Räumen verlegt, welche ich noch nicht renoviert habe. Die Zuleitungen zu den Lampen bleiben jedoch weiterhin drin, da sie nicht unter Putz, sondern unter Beton sind. Ansich stören die mich nicht, aber sie sind tlw aufgetrennt und Steckdosen bekommen nur zwei Drähte mit klassischer Nullung, und daher reisse ich alles raus, oder ich lege sie still. Ist dann auch die Gelegenheit, Steckdosen dorthin zu setzen, wo ich sie haben will, und ich kann dann endlich einen FI verbauen. Bröselig sind die Stegleitungen nicht, aber weich, was unter Putz auch nichts ausmacht. Hart werden die meist nur, wenn sie in Abzweigdosen einen zu hohen Übergangswiderstand an den Schraubklemmen haben, und dadurch heiss werden. Daher besser Wagoklemmen benutzen.
Max M. schrieb: > Tom schrieb: >> lose unter Holz würde >> ich das nicht drinlassen. > > "Verwendung: > Zur Verlegung in und unter Putz in trockenen Räumen. Ohne Putzabdeckung > in Hohlräumen von > Decken und Wänden aus nicht brennbaren Baustoffen." > > http://www.faberkabel.de/upload/datenblaetter/Datenblaetter/DE/DBL_NYIF.PDF Nach nicht brennbaren Baustoffen sieht das aber nicht aus. Ich würde deswegen nicht gerade die ganze Verkleidung rausreissen, aber wenn man schon mal dran kommt, würde ich die auswechseln. Gruss Axel
Axel L. schrieb: > würde ich die auswechseln. Was schlägst Du statt dessen zur Verwendung vor? MfG Paul
Ich weiß zwar nicht, was Axel L. empfiehlt, aber ich würde NYM-Leitungen einziehen - wenn's passt, dann 5x 1,5 mm², aber als Ersatz für dreiadrige Stegleitung reicht auch 3x 1,5 mm². Ob das noch Instandhaltung ist (die ein fachkundiger (!!) Laie selber machen darf) oder ob es Erweiterung/Erneuerung von Anlagenteilen ist (die nur der eingetragene Elektriker machen darf), darüber scheiden sich die Geister...
Matthias L. schrieb: > Ich weiß zwar nicht, was Axel L. empfiehlt, aber ich würde NYM-Leitungen > einziehen - wenn's passt, dann 5x 1,5 mm², aber als Ersatz für > dreiadrige Stegleitung reicht auch 3x 1,5 mm². Das habe ich befürchtet. Damit ist nämlich die Norm noch lange nicht erfüllt: Die Leitungen müssen in Installationsrohren verlegt werden, wenn sie in brennbaren Hohlwänden verlaufen: Zitat: Nach DIN VDE 0100-482 müssen Elektroinstallationsrohre und -kanäle den feuersicherheitlichen Prüfanforderungen der Produktnormen entsprechen. Das heißt, diese müssen flammwidrig (nicht flammenausbreitend bzw. nicht feuerausbreitend) sein. Zitat Ende. http://www.elektrotipp.de/Elektrofachkraft-Verlegung-von-Kabeln-und-Leitungen Deshalb würde ich die Anlage schön in Frieden lassen, wenn daran elektrisch nichts verändert werden soll. MfG Paul
Äh, Paul, da steht zwar, dass Rohre und Kanäle flammwidrig sein müssen, aber wo bitte steht denn, dass die Leitungen in Rohren oder Kanälen geführt werden müssen?? Und wenn da kein Kabelkanal ist, dann mus der auch nicht flammwidrig sein... Auch weiter unten in dem von dir geposteten Link bei der Verlegung in Zwischendecken (Hardwaremäßig so ziemlich das gleiche wie Hohle oder verkleidete Wände), da steht zwar der Hinweis, dass NYM-Leitungen nur für feste Verlegung geeignet sind und deshalb nicht nur irgendwie lose in die Decke geschmissen werden dürfen. Aber die feste Verlegung kann man nicht nur mit Kanälen hinbekommen, sondern auch mit Kabelschellen, Ösen oder dergleichen. Steht das wirklich irgendwo, dass hinter Holzverleidungen nur Leitungen in Rohren und Kanälen zulässig sind?
Matthias L. schrieb: > Steht das wirklich irgendwo, dass hinter Holzverleidungen nur Leitungen > in Rohren und Kanälen zulässig sind? Ebenfalls ÄH, Matthias: Matthias L. schrieb: > aber wo bitte steht denn, dass die Leitungen in Rohren oder Kanälen > geführt werden müssen?? Im Abschnitt "Hohlwände" MfG Paul
Paul B. schrieb: > Deshalb würde ich die Anlage schön in Frieden lassen, wenn daran > elektrisch nichts verändert werden soll. Das Problem dabei ist, daß er den Fehler jetzt gefunden hat und abstellen muß. Steg war nie auf Holz zulässig und damit besteht auch kein 'Bestandsschutz'.
Oliver R. schrieb: > Steg war nie auf Holz zulässig und damit besteht auch > kein 'Bestandsschutz'. Das weiß ich. Ich schrieb nur, daß ich es für mich anhand der daran hängenden Lasten (die u.U. schon seit Jahrzehnten schadlos dranhängen) verantworten würde. Andere müssen ihre eigene Einschätzung treffen. MfG Paul
Unabhängig davon, was "zulässig" oder nicht "zulässig" sein sollte, das offene (d.h. nicht unter/im Putz) Verlegen von Stegleitung ist Pfusch, da das Ummantelungsmaterial mit der Zeit austrocknet und spröde wird. Zwar sind die Einzelleiter natürlich selbst isoliert, aber der mechanische Verbund geht flöten. Und das sollte einem auch ohne das Studium von VDE- oder sonstigen Vorschriften einfach durch Nachdenken klar sein. Wer dieses Zeug so verlegt, gehört verprügelt.
Paul B. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> aber wo bitte steht denn, dass die Leitungen in Rohren oder Kanälen >> geführt werden müssen?? > > Im Abschnitt "Hohlwände" Eben nicht! Im allgemeinen Abschnitt "Hohlwände" steht gar nix zu Rohren und Kanälen und bei den brennbaren Hohlwänden steht nur der von dir oben gepostete Satz. Und der sagt eben nur aus, dass Rohre und Kanäle flammwidreig sein müssen, wenn sie denn verwendet werden - ob sie aber überhaupt verwendet werden müssen, das steht da nicht - oder ich hab's mit den Augen, die werden ja auch nicht besser... Es kann ja sein, dass genau das trotzdem irgendwo nachlesbar festgelegt ist, und dann würde mich diese Fundstelle sehr interessieren. In der Praxis sind NYM-Leitungen in brennbaren und nicht brennbaren Hohlwänden ohne Rohre oder Kanäle nämlich seeeehr häufig anzutreffen.
Matthias L. schrieb: > Eben nicht! Weil ich heute so gute Laune habe, hier noch ein "Gute-Nacht_Geschichte" für Dich: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2025_web.pdf Nein, ich suche Nichts weiter heraus, ich diskutiere auch nicht mehr über Normen und Vorschriften, die ich nicht zu verantworten habe. Ende Gelände -Paul-
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Als Ersatz NYRUZY-Kabel verwenden. Da ist das Rohr schon drin! MfG Udo
Habe bei Wiki gelesen, dass diese Kabelart als sog. Öko-Kabel genutzt wird. Soll angeblich auch ungesunde Störstrahlungen mindern bzw. verhindern. Ob das Kabel noch gehandelt wird, ist mir nicht bekannt. Für die im o.a. Bild gezeigte kurze Strecke zur Erneuerung kriegt man so was vllt. noch auf ´nem Schrottplatz. MfG Udo
Paul B. schrieb: > > http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2025_web.pdf > > Nein, ich suche Nichts weiter heraus, ich diskutiere auch nicht mehr > über Normen und Vorschriften, die ich nicht zu verantworten habe. > > Ende Gelände > -Paul- Also, bisher war ich der Meinung, dass man mit dir durchaus anständig diskutieren kann, wenn man bestimmte Themen ausspart, auf die du allergisch reagierst, und gegen deinen hier bisweilen kritisierten Humor habe ich auch nix, aber jatzt muss ich doch mal fragen: "GEHTS NOCH??" Du rotzt hier zuerst eine Behauptung hin: "Die Leitungen müssen in Installationsrohren verlegt werden, wenn sie in brennbaren Hohlwänden verlaufen", bringst als Beleg eine Textstelle, in der das gerade NICHT drinsteht, wirst auf eine durchaus höfliche Nachfrage pampig und bringst eine "Gute-Nacht-Geschichte", in der zum Thema gar überhaupt nichts drinsteht?! Na super, ganz große Diskussionskultur. Und tschüss.
Matthias L. schrieb: > Also, bisher war ich der Meinung, dass man mit dir durchaus anständig > diskutieren kann, wenn man bestimmte Themen ausspart, auf die du > allergisch reagierst... Erneut: Ich kann nicht über Normen und Vorschriften diskutieren, die ich nicht zu verantworten habe. Wende Dich an diese Stelle, um Zweifel und Kritik zu äußern. Ich bin sicher, daß Du dort mit offenen Armen und Ohren empfangen wirst. MfG Paul VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Stresemannallee 15 60596 Frankfurt Telefon: +49 69 6308-0 Telefax: +49 69 6308-9865 service@vde.com
Paul B. schrieb: > Erneut: Ich kann nicht über Normen und Vorschriften diskutieren, die ich > nicht zu verantworten habe. Abgesehen davon, daß auch du zu mindestens 99,9% über Dinge diskutierst, die du nicht zu verantworten hast, sind solche Diskussionen durchaus hilfreich, bei solchen Themen zu Lösungen zu kommen, die man selber verantworten kann und das auch tut. Oliver
Rufus Τ. F. schrieb: > Und das sollte einem auch ohne das Studium von VDE- oder sonstigen > Vorschriften einfach durch Nachdenken klar sein. Sehe ich ähnlich. Deshalb würde ich keine Wand ausreissen, aber wenn die Wand eh aufgerissen wird, dann raus mit dem Murks. Stefan L. schrieb: > Die Kabel sind Anfang der 80er verlegt worden (3-polig, schwarz, > blau, braun). Da waren sie aber schon mindestens 10-15 Jahre alt, grün/gelb als Schutzleiter gibts mindestens seit den 70gern. Stefan L. schrieb: > damit man weiter recherchieren kann bezüglich Schadstoffen. Ich denke die Weichmacher waren schon beim Einbau restlos ausgedampft.
Paul B. schrieb: > Erneut: Ich kann nicht über Normen und Vorschriften diskutieren, die ich > nicht zu verantworten habe. Erneut: Es geht gar nicht um eine Diskussion über Sinn und Unsinn, diesbezüglich bin ich völlig deiner Meinung. Nach dem Sinn habe ich auch überhaupt nicht gefragt, ich weiß nicht, an welcher Stelle du das in meine Nachfrage hineingeheimnist hast. Ich habe lediglich nach einer Fundstelle gefragt, an der man diese (angebliche) Bestimmung nachlesen kann, denn unter den von dir geposteten Links steht das NICHT. Bei beiden nicht. Selbst eine Antwort im Stile von "Eine Fundstelle im Netz kenne ich auch nicht, aber ich weiß das, weil...", wäre ja auch völlig in Ordnung. Aber sinnlose Gutenachtgeschichten sind Geschwätz.
...jetzt habe ich mir die o.g. Normen angesehen: (ab S.15) Verlegeart A: Verlegung in wärmegedämmten Wänden, z.B. in Hohlwänden, die mit Mineralwolle, Styropor o. dgl. ausgefüllt sind Verlegeart A1: Aderleitung oder einadrige Kabel/ Mantelleitung im Elektroinstallationsrohr Vergeleart A2: Mehradriges Kabel oder mehradrige Mantelleitung direkt oder in einem Elektroinstallationsrohr Wenn es nur eine "Verkleidung" der Wand mit Profilholz war, muss es demnach nicht im Installationsrohr erfolgen. (keine Wärmedämmung) Und es gibt noch Verlegeart C: Verlegung auf oder in Wänden, unter Decken oder in ungelochten Kabelwannen bei ein- oder mehradrigem Kabel oder ein oder mehradriger Mantelleitung (Auch Stegleitung in oder unter Putz oder in Hohlräumen) Demnach ist Stegleitung auch in Hohlräumen zulässig. (ist der Platz zwischen Panele und gemauerter Wand ein Hohlraum?) ...ob es nun Pfusch ist, sei dahingestellt... Mirko
Oliver S. schrieb: > Abgesehen davon, daß auch du zu mindestens 99,9% über Dinge diskutierst, > die du nicht zu verantworten hast, sind solche Diskussionen durchaus > hilfreich, bei solchen Themen zu Lösungen zu kommen, die man selber > verantworten kann und das auch tut. Der Ansicht bin ich auch, wie ich weiter oben schon sagte: Paul B. schrieb: > Ich schrieb nur, daß ich es für mich anhand der daran > hängenden Lasten (die u.U. schon seit Jahrzehnten schadlos dranhängen) > verantworten würde. Andere müssen ihre eigene Einschätzung treffen. MirkoB schrieb: > (ist der Platz zwischen Panele und gemauerter Wand ein Hohlraum?) Ja, ist er. > Demnach ist Stegleitung auch in Hohlräumen zulässig. Nein, das steht im Punkt 4.3.1 ff des angefügten Dokumentes MfG Paul http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2023_web.pdf
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Paul B. schrieb: > Nein, das steht im Punkt 4.3.1 ff des angefügten Dokumentes ...das ist aber ein anderes Dokument als das erste. ;) schauen wir mal nach: 4.3.1. [...] Das Verlegen von Stegleitungen (z.B. NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte Starkstromleitungen Teil 201) ist unzulässig. ...der einzige Grund düfte die bröselige Isolation sein. Einzeladern gehen ja auch. --- Aber mir gefällt der Text auf der Hauptseite: Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen. DuckUndWech Mirko
MirkoB schrieb: > Paul B. schrieb: > 4.3.1. [...] > Das Verlegen von Stegleitungen (z.B. NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte > Starkstromleitungen Teil 201) ist unzulässig. > > ...der einzige Grund düfte die bröselige Isolation sein. Einzeladern > gehen ja auch. > Einzeladern gehen nicht, die müssen in ein Rohr oder Kanal. Und das ist auch das Problem bei den Stegleitungen, nachdem die Hülle weggebröselt ist (und die wird wegbröseln), besteht die nur noch aus Einzeladern. Aber mir scheint, dass NYM durchaus direkt in der Holzverkleidung verlegt werden darf. Gruss Axel
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Im letzten von Paul geposteten Dokument steht eindeutig drin: 4.3.1 Der Kunststoffmantel oder die Schutzhülle (äußere Umhüllung) von Kabeln und Leitungen muss aus flammwidrigem Material gemäß DIN EN 50265/VDE 0482 Teil 265 bestehen. Der Mindestquerschnitt der verwendeten Kabel und Leitungen muss 1,5 mm2 Cu betragen. Das Verlegen von Stegleitungen (z.B. NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte Starkstromleitungen Teil 201) ist unzulässig. Also, Stegleitungen sind Murks, das ist damit klar. Bei NYM-Leitungen kommt's nun darauf an, ob der Mantel denn wohl flammwidrig ist. Eine kurze Google-Recherche hat bei mir ergeben, dass die EN 50265 durch die EN 60332 ersetzt worden ist (http://www.fireproof-cables.com/FAQ/EN%2050265-1.html) und dass so ziemlich alle NYM-Leitungen mit der Eigenschaft "flammwidrig gem. EN 60332" beworben werden. Nur mal ein zufällig 'rausgegriffenes Beispiel: http://shop.sommercable.com/Kabel/Meterware-Strom-Control/Lastleitung-NYM-J-720-0016-03015.html Da gibt's schon mal keinen erkennbaren Grund, warum NYM-Leitung nicht auch in einer brennbaren Hohlwand ohne Schutzrohr verlegt werden dürfte. Gut, es mag schon sein, dass es auch schlechte, also nicht flammwidrige NYM-Leitungen gibt, aber in diesem HAndbuch für die Ausbildung im Bereich "elektrische Anlagen": http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sondersam/hndbetec/07_k3_web.pdf findet sich der Passus: Verlegung in Hohlwänden Bei der Installation von Fertighäusern oder in nachträglichen gesetzten Leichtbauwänden erfolgt die Leitungsführung innerhalb der Wandzwischenräume, Kabel und Leitungen müssen eine äußere Umhüllung aus flammwidrigen Kunststoff, z. B. PVC, aufweisen. Bei der Verlegung in Elektro-installationsrohren müssen diese das Kennzeichen ACF nach VDE 0605 aufweisen. Nicht festverlegte Kabel und Leitungen innerhalb der Hohlwände müssen an den Anschlussstellen (z. B. Hohlwanddosen) zugentlastet werden. Als Leitungsmaterial wird in der Regel NYM bzw. H05VV verlegt. Stegleitungen dürfen für die Hohlwandinstallation nicht verwendet werden, da die Konstruktion der Leitung hierfür ungeeignet ist. Auch die Ausbilder nehmen also NYM für Zwischenwände. Wo das verboten worden sein soll, habe ich hingegen nirgends gefunden und Paul will ja nicht damit 'rausrücken, wo er das her hat - Schade.
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Matthias L. schrieb: > 4.3.1 > Der Kunststoffmantel oder die Schutzhülle (äußere Umhüllung) von Kabeln > und Leitungen muss aus flammwidrigem Material gemäß DIN EN 50265/VDE > 0482 Teil 265 bestehen. Der Mindestquerschnitt der verwendeten Kabel und > Leitungen muss 1,5 mm2 Cu betragen. Das Verlegen von Stegleitungen (z.B. > NYIF nach DIN VDE 0250 Isolierte Starkstromleitungen Teil 201) ist > unzulässig. Würde ich auch meinen, wollte zuerst dazu nix schreiben weil hier ja anders geschrieben wurde. Nur aus Erfahrung galt Stegleitung/Impu bei mir nach Anweisung vom Planer alls Allgemein verboten, das dürfte so 2008 gewesen sein.. wenig später war die Leitung auf einmal bei nem anderen Planer/Ing im öffentlichen nur als Lampenleitung wieder erlaubt.. da soll man mal durchblicken.
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