Woher bekommt man Informationen über die Funktion und Vernetzung von Geschwindigkeitsregelanlagen? Es geht um Folgendes: An einem Autobahnteilstück mit Zufahrten und Abfahrten stehen mehrere Brücken mit elektronischen Schildern, die der Regelung des Verkehrs dienen. Diese bewerkstelligen (vermutlich mit Induktionsschleifen) auch eine Messung der Fahrzeuggeschwindigkeiten und damit der Verkehrsdichte und melden das dem Leitwerk. Soweit klar. Nun ist es so, dass ich an einer solchen Anlage angeblich zu schnell gewesen sein soll. Konkret soll ein Limit angezeigt worden sein, was aber definitiv nicht der Fall war, da es dunkel war und man die Schilder hätte sehen müssen. Auf welchem Schild die Anzeige erfolgt sein soll, wurde mir nicht mitgeteilt. Die Schilder, die real zu sehen waren, waren weiße Beendigungszeichen. Interessant ist, daß die Geschwindigkeitsmessung mit einer Laserpistole erfolgt ist. Da frage ich mich natürlich, wieso man dazu nicht die Induktionsschleifen nimmt, die ja naturgemäss genauer sind. Und vor allem beschäftigt mich die Frage: Woher "weiss" die Blitzeinrichtung, die ja indirekt von der Laserpistole die Geschwindigkeit mitgeteilt bekommt, um sie einzublenden, was das Schild vorher angezeigt hat? Der Polizist kann dies ja nicht sehen, um sein Messgerät jeweils schnell umzuschalten. Sind die elektronisch über Funk verbunden? Wie funktionieren die überhaupt? Gibt es in jeder Brücke eine Steuereinheit oder sind die zentral pro Anlage gesteuert? Oder wird jedes Schild von der Leitstelle aus gesteuert? Was ist über das Bussystem zwischen den Anlagen und der Leitstelle / den Brücken bekannt? Wie sicher ist die Anzeige im Bezug auf Kommunikationsfehler? Werden die angezeigten Schilder zurückgelesen? Die an der besagten Anlage aufgestellten Schilder zeigen meist sehr unterschiedliche Sachverhalte an, die auch nicht immer logisch sind. Da wird z.B. auf einer Teilstrecke mal was angezeigt, was dem davor und dahinter eine Zeitlang widerspricht. Sieht mir so aus, als ob da manchmal die Brücken nicht immer alles mitkriegen, was sie machen sollen.
:
Verschoben durch Moderator
Um nochmal meine eigentliche Fragestellung zu präzisieren: Wie ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Informationszirkel konsistent arbeiten? Ist das zentral gesteuert oder eine Kette? Eine Kette wäre für mich: Leitstelle konfiguriert Anlage, Anlage meldet an Brücken, Brücken melden an Schilder, Schild meldet an "Radargerät". Dann wäre das Radar immer darauf eingestellt, was das Schild angezeigt hat. Ich nehme aber an, dass das Radar nicht das Schild auslesen kann. Was passiert in einem Fall eines Kommunikationsfehlers? Meldet das Schild das dem Radar oder der Leitstelle? Kriegt es die Leitstelle mit und meldet das dem Radar? Was zeigt das Schild an, bei Kommunikationsfehler? Ich habe nämlich die Vermutung, dass das Vorhandensein der weissen Zeichen darauf schließen lässt, dass kurz zuvor noch was anderes angezeigt worden sein muss.
Also an der A5 im Bereich Frankfurt gibt es auch diese schönen Schilderbrücken. Eigentlich weiss ich über die Technik nichts aber ich darf jeden morgen und Abend deren "Verhalten" erforschen... Ich habe schon erlebt das ich dem "neuen" Zeichen (z.B. das Frittenschild) hinterher gefahren bin. Das Feld wird quasi von hinten aufgerollt und die vor einem fahrenden fragen sich warum man sich nicht an die 120km/h hält. Es kommt manchmal vor das abwechselnd 120km/h und "Ende aller Streckenverboten" signalisiert wird. Hilfreich könnte dieser link sein : http://www.feig.de/produkte/sensors/anwendungsbereiche/verkehrsleittechnik.html
Das ist genau das Problem! Wenn die so dicht und schnell umschalten, wie will man dann im Nachhinein wissen, wer was wann gesehen haben muss? Ich habe nämlich den Eindruck, dass bei der munteren Umschalterei ein Schild irgendwas nicht kapiert hat und sich aus der Kette verabschiedet haben könnte. Das wird nämlich in einem Forum vermutet, wo es ebenfalls Leute gibt, die sich sicher sind, kein Schild gehabt zu haben.
Damit die Blitzerei rechtens ist müssen sie doch alles dokumentieren, nachvollziehbar ! Bin gespannt wie sie das machen wollen...
Ich denke auch, dass es, zumindest für eine gewissen Zeitraum, ein Protokoll gibt, wann welche Anzeige was angezeigt hat. Wenn man darlegen kann, dass die Messung gerade im Moment der Lasermessung umgeschaltet wurde, oder zeitlich nahe genug, dass man einen begründeten Zweifel beim Richter hervorrufen kann, dann kommt man vielleicht davon.
Die am besten nachvollziehbare Erklärung, wie diese Verkehrsleitsysteme gesteuert werden, ist eindeutig diese: https://www.youtube.com/watch?v=4e5ozvE6yOo&index=56&list=PLmkHk_BNlsvLAknU3KtdPHMEobRGrN2QN
Naja, ein Logfile was sich irgendjemand irgendwann mal runterkopiert hat wird wohl wenig rechtskräftig sein ;)
Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > Wie ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Informationszirkel > konsistent arbeiten? Ist das zentral gesteuert oder eine Kette? Das Leitsystem protokolliert alle Anweisungen an die Brücken. Ob es aber eine Möglichkeit gibt, die einzelnen Schilder auf korrekte Anzeige hin zu prüfen, wage ich zu bezweifeln. Das sind ziemlich dumme Dinger. Meines Wissens gibt es da nicht einmal irgendwelche Sicherheits- oder Funktionsstandards für. Das ist auch nicht notwendig, wenn diese Anlagen nur den Verkehr grob beeinflussen sollen und keine individuellen Autos überwachen müssen. Und weil die nie zur Geschwindigkeitsüberwachung gedacht wurden, hat sich auch keiner Gedanken darum gemacht. In der Industrie ist sonst natürlich durchaus üblich, den geschriebenen Zustand eines Systems zurückzulesen und zu damit verifizieren, schon wegen der FMEA. Bei allen Komponenten, die über virtuelle Leitungen und Busssysteme verbunden sind, muss zumindest der Empfang der Nachricht bestätigt werden. Bei wichtigen Nachrichten, muss die Information zurücklesbar sein oder aber man kann die Reaktion auf die Nachricht überwachen. Bei sicherheitskritischen Anzeigen werden z.B. die Anzeigen überwacht und zurückgemeldet. Bei Lampen oder LEDs z.B. mit einer einfachen Strommessung, indem man berechnet, welcher Strom fließen muss, wenn z.B. 12 LEDs von 15 an sind und schaut, ob es stimmt. Damit bekommt man sogar raus, wenn in einem LED-Pool von 100 LEDs eine ausgefallen ist und welche und kann dann entscheiden, ob das tragisch ist oder nicht und ob man das System weiterbetreiben kann. Oft reicht es, einfach einen Spannungsteiler an die Verbraucher-Leuchten anzuschließen und hat einen hochohmigen R2R-ADC, der Infos über die echte Aussteuerungen gibt. Bei Flugzeugen hat man so festgestellt, dass rund 20% der Umschaltkommandos gar nicht oder verspätet ankommen, wenn der Bus vollgeknallt ist. Bei allen moderneren Ampelanlagen wird z.B. die Birne oder die LED-Gruppe überwacht, damit man sofort merkt, wenn die Anzeigen nicht mehr arbeiten und man die Ampel ausschalten muss. Wäre blöd, wenn einer grün kriegt, und die von links haben kein Rot. Gab es ja immer wieder mal, mit tragischen Folgen. Ein Problem sind generell alle Anlagen, in denen keine Elektrik werkelt, sondern Mikcocontroller am Arbeiten sind, also Software drin ist. Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > Ich nehme aber an, dass das Radar nicht das Schild auslesen kann. Das ganz sicher nicht.
Klaus schrieb: > Ich denke auch, dass es, zumindest für eine gewissen Zeitraum, ein > Protokoll gibt, wann welche Anzeige was angezeigt hat. Zumindest ein Protokoll, was welche Anzeige wann eingezeigt haben soll, wird es geben und sollte als Beweismittel beigefügt sein.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > Wie sicher ist die Anzeige im Bezug auf Kommunikationsfehler? Werden > die angezeigten Schilder zurückgelesen? Garnicht sicher, irgendwo hab ich mal gelsesen das an diesen aus genau diesem Grund nicht wegen Überschreitung Limit abgemahnt werden kann.
Du hast ein rechtliches, kein technisches Problem. Um das rechtliche Problem zu lösen gibt es sehr krumme, auf Verkehrsrecht spezialisierte Winkeladvokaten der üblen Sorte. Die wissen wie man rechtlich mit/gegen technische Aspekte der Geschwindigkeitsmessung argumentiert. Anders ausgedrückt, die wissen was man wie einem Richter, der kein Techniker ist, aufs Brot schmieren muss. Die wissen wo man wie welche Gutachter findet, in Stellung bringt und welche technischen Daten, Protokolle etc. es gibt und welche als Beweise anerkannt werden. Aber ehrlich gesagt, wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach die Strafe und lebst dein Leben ohne langen Rechtsstreit weiter. Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland sind lächerlich billig. Man muss nicht immer recht bekommen auch wenn man vermeintlich recht hat, denn das Leben ist kein Ponyhof.
Ich dachte, in den Schilderbrücken würden üblicherweise "klassische Blitzdinger" (also Radar) eingesetzt. Laserpistole klingt doch eher nach Bolizei am Straßenrand. Letztere ist natürlich nicht mit der Verkehrsregelanlage vernetzt, da müssten ja zwei verschiedene Behörden zeitnah miteinander sprechen...
> wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach
Komisches Gedankengut!
Die Frage ist doch, falls du Recht bekommst, werden dann Anwaltskosten
und Gutachterkosten ersetzt?. Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung?
Falls nicht, ist es wahrscheinlich billiger, zu bezahlen.
Andererseits machen die dann mit den illegalen Messungen weiter und es
gibt weitere "Opfer".
Das waer dann so ein Fall, wo man eine Dashcam haette gehabt haben sollen ...
Oder D. schrieb: > Das waer dann so ein Fall, wo man eine Dashcam haette gehabt haben > sollen ... Wenn du nicht sofert merkst dass du "geblizt" worden bist nützt dir das auch nix. Bis der Strafbescheid kommt sind die Daten längst überschrieben.
Der Andere schrieb: > Wenn du nicht sofert merkst dass du "geblizt" worden bist nützt dir das > auch nix. Bis der Strafbescheid kommt sind die Daten längst > überschrieben. Beim klassischen Lasern gibt es keinen Blitz. Allerdings ist das auch kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen? Der TO sollte nochmal genau angaben machen. Wurde er von einem festen Blitzer im System erfasst oder von einer mobilen Polizeieinheit. Bei einer mobilen Einheit bezweifel ich, dass die die aktuellen Daten der Brücken hat. Ferner kann man auch nicht einfach unter einer Brücke mit z.B. 120 stehen sofort abkassieren, da gibt es gewisse Mindestabstände. Juristisch kann man sich nur einen Anwalt nehmen, weil nur der Akteneinsicht erhält.
Vsrkehrsrechtsanwalt nehmen, Einspruch einlegen, fertig. Der Anwalt wird dir sagen, was geht, und was nicht. Alles andere Geschwafel wie "illegale Messungen" oder "schon gelöschte Daten" kannst du vergessen. Gerade bei Messungen per Laaerpistole gibt es so viele Möglichkeiten, Fehler zu machen, da kennt sich in guter Anwalt aus. Genauso ist allerdings auch die Rennleitung bestrebt, alle Fehler zu vermeiden, und nur möglichst wasserdichte Fälle zu haben. Und ansonsten gilt halt: Vor Gericht und auf hoher See... Oliver
Karl schrieb: > Allerdings ist das auch > kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen? Aus dem Graben? MfG Paul
B e r n d W. schrieb: >> wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach > > Komisches Gedankengut! Nein, überhaupt nicht. Man sollte zu seinen Fehlern stehen. Man sollte sich seine Kämpfe sorgfältig aussuchen. Man sollte mit kleinen Niederlagen und Ungerechtigkeiten leben lernen. Dieses "ich habe aber recht" ist kindisch, besonders wenn es bedeutet Geld und Lebenszeit mit fiesen Anwälten und vor Gericht zu verschwenden. In Deutschland sind die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen so lächerlich gering, dass der mögliche zu erringende Sieg in keinem Verhältnis zur verschwendeten Zeit, Nerven und Geld steht. https://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg Zahlen, sich den Staub aus den Sachen schütteln, sich die Energie für einen lohnenden Kampf aufheben, weiter sein Leben leben. Shit happens. > Andererseits machen die dann mit den illegalen Messungen weiter und es > gibt weitere "Opfer". Wir haben nur die Aussage des OP, der den üblichen Wind macht wie furchtbar Unrecht ihm getan wurde.
Jay schrieb: > Wir haben nur die Aussage des OP, der den üblichen Wind macht wie > furchtbar Unrecht ihm getan wurde. Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > An einem Autobahnteilstück mit Zufahrten und Abfahrten stehen mehrere > Brücken mit elektronischen Schildern... Er müßte mal präzisieren, um welchen Ort es sich an welcher Autobahn handelt und könnte dann im Netz nach Anderen suchen, denen das ebenfalls so gegangen ist. Wenn das ein technisches Problem ist, dann sind da ja auch noch Andere betroffen und werden das auch kundtun. MfG Paul
> Man sollte zu seinen Fehlern stehen. > Man sollte mit kleinen Niederlagen und Ungerechtigkeiten leben lernen. Ja was jetzt, Fehler oder Ungerechtigkeit? Das hört sich so an als soll er die andere Wange hinhalten, obwohl ihm übel mitespielt wird. > Dieses "ich habe aber recht" ist kindisch > die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen so lächerlich gering Zwischen einer ausgeschalteten Geschwindigkeitsanzeige und Tempo 120 kann eine deftige Strafe drohen, einschließlich Punkte und Führerschein weg. Zumindest würde ich von einem Anwalt/Verkehrsrecht die Beweise prüfen lassen. Ob es sich dagegen zu klagen lohnt, muss Verkehrsteilnehmer68 selbst entscheiden. Es könnte auch ein Grundsatzurteil dabei rauskommen, welches eine manuelle Lasersmessung bei solchen Anlagen untersagt. Sowas gabs schon mal bei Abstandsmessungen. Zumindest scheint es Lücken in der Beweisführung zu geben.
B e r n d W. schrieb: > Es könnte auch ein > Grundsatzurteil dabei rauskommen, welches eine manuelle Lasersmessung > bei solchen Anlagen untersagt. Zunächst müsste mal geklärt werden, ob denn tatsächlich eine manuelle Lasermessung stattgefunden hat. Anhand der bisherigen Schilderungen (Messung an Autobahn, Foto) erscheint mir das unplausibel.
Hello, die Anzeigen prüfen sich selbst und deren tatsächliche Anzeige wird protokolliert. Sowas kann man nachher noch nachvollziehen. Abgesehen davon gibt es Verkehrsfachanwälte und technische Gutachter, die solche Fälle unabhängig prüfen. ich bin soeiner. Mit der bisherigen Information kann man nix anfangen, die Angaben sind widersprüchlich. Wenn Du tatsächlich zweifelst, such Dir einen Anwalt und dann klappt das schon ... Gruss, ingo.
Karl schrieb: > Beim klassischen Lasern gibt es keinen Blitz. Allerdings ist das auch > kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen? Auf der Autobahn wird teils auch mit (zivilen) Fahrzeugen hinterhergefahren. Ansonsten gibts noch die stationären Blitzer in den Schilderbrücken oder am Straßenrand. Die Blitzen, verwenden aber in der Regel keinen Laser. Deine Beschreibung verwundert mich also auch. Beschreibe doch bitte mal genau, um welche Geschwindigkeitsmessanlagen es sich handelt usw. Meines Wissens nach werden aber die aktuellen Zustände der Geschwindigkeitsanzeigen irgendwo mitprotokolliert. Ich würde dir empfehlen, mal zu einem Anwalt zu gehen. Der weiß genau was jetzt zu tun ist bzw. welche Stellen er um welche Informationen bitten kann.
Es gibt solche und solche Schilderbrücken. Bei einigen weiss man, dass sie schon mal falsch schalten, ohne dass es die Leitstelle mitbekommt. Sowas aber zu beweisen, wird schwer, wenn man keine Kamera hat. Das ist eben die schöne neue Welt. Passt mal auf, was da alles noch kommt in Zukunft! Dann: Eine der Brücken haben festinstallierte Blitzer und andere nicht. Besonders bei denen, die das nicht haben, gibt es immer wieder Ärger, weil nicht wirklich bekannt ist, was die Schilder zeigen. Wenn es ein mobiler Blitzer war, dann muss ja irgendwie sichergestellt werden, daß das Blitzgerät die Geschwindigkeit kennt. Und das ist meist nicht der Fall und nicht dokumentiert. Je nach Richter werden da schon mal Bescheide gekippt! Suche mal nach dem Stichwort "Blitzer am Hirschberg"! Genrell kann ich nicht empfehlen, gegen die Behörden anzugehen! Die sind sture Beamtenkoeppe, uneinsichtig und selbstherrlich. Wenn Du Pech hast, kommst Du, wie ein Bekannter von mir an einen alten Richter, der noch eine Absicht reininterpretiert, die Strafe verdoppelt und wegen der Uneinsichtigkeit noch eine MPU ansetzt. Das wurde dann erst in der nächsten Instanz gekippt. Problem: Man hat massig Stress und Aufwand und es kostet so oder so viel Geld.
Das heisst auch Deutsch, man muss sich alles bieten lassen? Nochmal zur Klarstellung: 1) Laut Anhörungsbogen und nun auch im Bescheid war es ein "Lasermessgerät". Zeuge ist ein Polizist mit erwähntem Namen. Also nichts festinstalliertes, sondern eine Person mit offenbar mobilem Messgeräte. 2) Im Bild bin ich von etwa einem 45 Grad-Winkel aus geschätzt 15m Distanz zu sehen. 3) Es waren keine Anzeigen mit einem Limit sichtbar. Gesehen habe ich nur weisse Zeichen. Die waren sehr hell und hoben sich vom Nachthimmel ab. Es gibt dort aber kein Nachtlimit und auch sonst kein Schild. Die Anzeigen sind meistens aus. 4) Laut Bescheid war ich mit gemessenen 125km/h im Vergleich zu den angeblichen 80k/h nach Abzug 41k/hm zu schnell und soll den Führerschein abgeben! Es geht dummerweise nun auch noch um 1 km/h. 5) Aus den Unterlagen geht nirgends hervor, wie man zu den 80 gelangt ist. Die sind nur um Blitzerbild als Wert eingeblendet. Es gibt zwar online Fotos von mir zu sehen, aber keinerlei Schalttafelprotokoll. 6) An dem Teilstück stehen gleich mehrere Brücken und ich kann noch nicht genau zuordnen, welche Brücke relevant war. Erwähnt ist das nicht. Mich würde interessieren, ob die wirklich ein Schild auslesen können und dem Blitzer übermitteln und wie da die Zuordnung ist. Der Hammer: Im Bussgeldbescheid steht wörtlich "Die Geschwindigkeit beträgt dort 80km/h", als sei das ein permanenter Zustand, was definitiv nicht stimmt. Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt. Meine diesbezügliche Nachfrage im Anhörungsbogen haben sie einfach ignoriert und nur lapidar geantwortet, "das Messgerät ist geeicht".
Ingo schrieb: > die Anzeigen prüfen sich selbst und deren tatsächliche Anzeige wird > protokolliert. Sowas kann man nachher noch nachvollziehen. Wie funktioniert diese Selbstprüfung? Ich Entwickler u.a. Flugzeugtechnik, Radare und andere Sicherheitstechnik und weiß um die Möglichkeiten, Anzeigen sicher zu machen und zu checken. Aber da gibt es halt einschlägige Normen. > Abgesehen davon gibt es Verkehrsfachanwälte und technische Gutachter, > die solche Fälle unabhängig prüfen. Wie kann man das Prüfen? Wie wird sichergestellt, dass das finale Gerät nicht nur den vom Radar kommenden Wert sondern auch den Schilderwert hat? (Wie) wird erkannt, wenn ein Schild ausfällt? Wir hatten z.B. Probleme mit selbstkonfigurierenden Displays, die spontan und ohne nachvollziehbaren Grund hängen blieben und nach einer Weile neu gebootet hatten. Die blieben dann so lange dunkel, bis der regelmässige update Wert wieder eintraf. In unserer Anwendung kein Problem, aber als sichere Anzeige im Dauerbetrieb nicht geeignet.
> Der Hammer: Im Bussgeldbescheid steht wörtlich "Die Geschwindigkeit > beträgt dort 80km/h", als sei das ein permanenter Zustand > und nur lapidar geantwortet, "das Messgerät ist geeicht" Der Schriftverkehr kommt von einem Sachbearbeiter z.B. im Landratsamt. Der weiß möglicherweise gar nichts von der Anlage. Andererseits wird auch manchmal frech probiert, ob der Beschuldigte doch noch bezahlt, denn es geht um Kohle. Manchmal kann man sich noch das Foto auf der Polizeiwache anschauen, aber echten Einblick in die Beweisführung/Unterlagen bekommt nur ein Anwalt.
Und, Strecke nochmal abgefahren? Gerade zu dieser Jahreszeit finden sich wegen noch nicht behobener Straßenschäden viele gewöhliche Begrenzungsschilder an der Straßenseite wieder, auch abschnittsweise inmitten von Schilderbrücken. Wenn dort Widersprüchliches angezeigt wird, Verwirrung inklusive.
Es gibt auch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, die mit Laser arbeiten. In Deutschland sind das Vitronic Poliscan Speed und jenoptik traffistar s350. Einfach auf blitzer.de auf der Karte die Stelle suchen wo man geblitzt wurde. Schönen Gruß! Andi
Ich hatte auch schon mal so einen Fall: Geblitzt und weit und breit kein Schild angezeigt. Die Schilderbrücke war aus, wie sich im Nachhinein herausstellte, was ich aber nicht wusste. Trotzdem haben sie abkassiert. Ich habe das zunächst nicht groß hinterfragt und einfach gezahlt, weil es nicht viel war. Später kam dann was in der Presse. Die Säcke haben den Bescheid aber nicht zurückgenommen, obwohl es offenbar falsch war, weil ich ja gezahlt hatte und damit die Sache erledigt war. Die Frage ist halt ob es sich überhaupt lohnt: Renne extra zum Anwalt, mache Widerspruch, gehe zu Gericht und, und und. Selbst wenn du es abbiegen kannst und nix bezahlen musst, hast du einen immensen Zeitschaden. Es ist einfacher, zu zahlen. Kommt billiger. Ist natürlich böde, wenn man den Führerschein abgeben soll. Rechtschutzversicherung anrufen!
Der Stand: Habe einen Widerspruch eingelegt und telefonisch nachgefragt, was es sich mit dem besagten Schaltprotokoll verhält. Ergebnis: 1. Der Bescheid ist angeblich nicht eingegangen. Ich habe ihn noch in der Frist nochmal hingefaxt. 2. Schaltprotokoll haben sie keines. Der wusste nicht, wovon ich rede. Fragt sich also, woher man sowas bekommt? Offenbar handelt es sich nur um ein Sekretariat im Amt, das die Fälle auf den Tisch kriegt und nach Schema-F abarbeitet.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > 2. Schaltprotokoll haben sie keines. Der wusste nicht, wovon ich rede. > Fragt sich also, woher man sowas bekommt? Über'n Anwalt.
dfIas schrieb: > Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > Über'n Anwalt. Und an wen wendet sich der Anwalt, wenn selbst die Behörde nix von einem Protokoll weiß? Ich plädire hierfür: Beitrag "Re: Dashcam ständig mitlaufen lassen"
Verkehrsteilnehmer68 schrieb: > Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für > die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt. Vermutlich die Vorladung vom Amtsgericht.
Sehr interessantes Thema! Ich war auch schon von einem solchen Vorgehen betroffen. In meinem Fall war es eine abgebaute Baustelle, die nicht mehr als solche erkennbar war, wo aber angeblich noch Schilder standen, weil es irgendwo eine Ausfahrt gab und die Leitplanke fehlte. Da hatte die Polizei geblitzt. Die Behörde behauptete, die Geschwindigkeit sei durch ein mobiles beleuchtetes Baustellenschild auf einem Wagen angezeigt worden, das fährt oder steht, je nachdem und eine programmierte Geschwindigkeit anzeigt. Ich sollte für einen Monat den Führerschein abgeben und bin zu einem befreundeten Anwalt. Laut seiner Aussage gibt es Fälle, wo der Führerscheinentzug "unbillig" ist, wenn dadurch die Existenz gefährdet wird oder umgekehrt, wenn keine echte Gefährdung vorlag. Ich habe Widerspruch eingelegt und daraufhin ging das direkt zur Staatsanwaltschaft, ohne dass die überhaupt reagiert haben. Von dort ging es an Amtsgericht und es gab einen Anhörungstermin. Der Anwalt hat dann vorgetragen, dass die Beweise unsicher seien und ich in unverhältnismäßiger Weise beruflich beeinträchtigt werde und zudem niemand da war, der gefährdet wurde. Es gibt nämlich einen Fall, wo jemand trotz 145 auf der Landstraße den Führerschein behalten durfte, weil es morgens um 5.00 war, wo niemand fährt. Isst auch im Internet recherchierbar In meinem Fall war es aber tagsüber und es war ein Landstrassenabschnitt mit 40, wo theoretisch schon jemand rübergehen könnte. Trotzdem hätte man das eigentlich nicht so entscheiden dürfen, weil es keinen Beweis gab, dass ein Schild da war und ob es auch angeschaltet war. Das kam jedenfalls später bei einem ähnlichen Fall raus. Jeder Richter macht das anders. Der Richter hat sich in meinem Fall keine Mühe gemacht und das trotzdem bejaht. Ich musste einen Monat den Führerschein abgeben! War eine 10min-Sache! Der hatte dort einen riesen Aktenberg und wollte einfach fertig werden. Meinem Anwalt hat er gesagt, er könne ja widersprechen, wenn es ihm nicht gefällt. Der Anwalt hat dann mit Hinweis auf die unbillig hohe Bestrafung auch angekündigt, in die Berufung zu gehen, wir haben das dann aber anders gemacht (Der Tipp kam von einem Typ im Audifoum) : Gleich vorweg: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Schilderung privater Erfahrungen. Eine Nachahmung liegt in der Verantwortung des Lesers :-) Ich habe mich einfach von meiner Tochter, die Semesterferien hatte, zu den wichtigen Terminen hinfahren lassen und sie dafür bezahlt! Sie hat eine Aufwandsentschädigung bekommen und 30 Cent Kilometergeld. Da sind pro Termin bis zu 200,- Euro zusammengekommen, von denen sie aber nur die Aufwandsentschädigung versteuern muss, was aber so ziemlich nix ist, weil sie kaum verdient. Ich selber ziehe aber den vollen Betrag als Geschäftsausfgaben ab und zahle rund 100,- weniger Steuern! Vom Finanzamt her geht das klar, haben wir gecheckt. Mein Anwalt hat das extra nochmal abgeklärt: Die Rechtslage ist die, dass zwar infolge eines Führerscheinentzuges ein Vermögensschaden entstehen darf, sofern er sich im Rahmen hält, man darf aber nicht grundsätzlich an der Berufsausübung gehindert werden. Das wäre aber der Fall, wenn ich nicht schnell reagieren und zeitnah beim Kunden auftauchen könnte. Daher ist mir die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zuzumuten. Ich könnte und dürfte ansonsten ja auch ein Taxi nehmen und auch das wären dann reguläre Geschäftsausgaben. Wir haben dann in den 4 Wochen insgesamt 15 Termine gefunden, wo mich das liebe Töchterlein begleitet hat. Sie ist dann jeweils dort einkaufen gegangen und hat facebook Freunde getroffen. Alles schön vom Finanzamt bezahlt. Da die echten Kosten fürs Benzin aber viel niedriger sind, als die 30 Cent, macht man bei vielen Kilometern noch einen positiven Schnitt! Wichtig ist natürlich, dass es echte Geschäftsfahrten in Städte zu den Kunden sind. Privatfahrten kann man nicht absetzen! Und es muss das eigene Auto der Tochter sein, damit man die 30 Cent bezahlen kann. Netter Nebeneffekt: Meinen Geschäftswagen kann ich während der Zeit trotzdem absetzen, weil er über die Gesamkosten im Jahr und die Abschreibung steuermindernd wirkt. Ich muss sogar für den einen Monat keine 1% Nutzung oder eigene Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anrechnen lassen, weil ich den Wagen ja nicht selber nutzen kann. (Versicherungstechnisch darf ich den Wagen nur alleine fahren). Wichtig ist auch, dass das Geld echt nachvollziehbar fließt. Also aufs Konto des Töchterleins überweisen. Also: Wenn man euch den Führerschein abnimmt, lasst euch von jemandem chauffieren und setzt die ganze Geschichte von der Steuer ab. Alles legal. Und nicht mit den Behörden anlegen. Dort arbeiten Leute, die mit Logik wenig im Sinn haben und die sich auch nicht überzeugen lassen wollen. Die ziehen nur ihr Ding durch und sind zufrieden.
Hp M. schrieb: > Verkehrsteilnehmer68 schrieb: >> Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für >> die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt. > > Vermutlich die Vorladung vom Amtsgericht. Nicht ganz! Nachdem sich nun länger nichts getan hat, flatterte unlängst folgender Bescheid herein: Das Verfahren wird wegen eines sogenannten "Verfahrenshindernisses" gemäß § 206a wegen Verjährung eingestellt. Mir steht das Grinsen so breit im Gesicht, daß Ich fast versucht bin, eine Kopie hier reinzuposten :-) Offenbar hat da jemand kurz vor Weihnachten mit den anstehenden Verfahren reinen Tisch machen wollen und/oder die auf der Kippe stehenden Prozesse hergeschenkt. Gfs war es den Behörden aber auch einfach nicht gelungen, ein solches Schaltprotokoll - so es denn je eines gab - beizubringen. Der letzte Schrieb eben jenes Amtgerichtes hiess ja noch, daß es zur Hauptverhandlung kommen soll, sofern Ich nicht einlenke oder Entlastendes vorbringen kann - was Ich ja nicht konnte (wie auch ???). Was nicht mehr ganz so grinsenswert ist: Kann auch sein, daß die da alle an Überlastung laborieren, wie man letzterdings im TV sehen konnte und deshalb die kleinen Geschichten alle nach hinten geschoben werden, bis sie platzen. Im TV-Bericht war auch jenes Amtgericht erwähnt worden und es war zu vernehmen, daß da selbst Drogenhändler straffrei wieder aus der U-Haft kommen, weil sie mit den Prozessen nicht nachkommen. In der Tat scheint sich die unterzeichnende Person ansonsten mit durchaus schweren Verkehrssachen zu befassen, wie man im Internet per Namensrecherche leicht nachlesen kann: Es gibt etliche Berichte über Prozesse mit Toten infolge von jugendlichen Rasern, schlecht abgesicherten Baustellen und Omas, die Gas und Bremse verwechseln und in einer Fussgängergruppe knallen. Für mich ist die Sache damit juristisch erledigt. Es bleibt natürlich die Frage, wie es sich mit der Zuverlässigkeit solcher Anzeigen (gemeint sind die elektronischen!) verhält und wie man sich wiederum "verhält", wenn man daraufhin angeschuldigt wird. Bei der Technikgläubigkeit mancher Behördianer muss man durchaus befürchten, daß sie irgendwelchen Logdateien mehr Glauben schenken, als den Aussagen des Betroffenen. Offen bleibt damit auch, welcher Art die Beweisführung dann vor Gericht seitens der SA gewesen wäre: Wie Ich inzwischen recherchieren konnte, wird in den Zentralen der Anlagen lediglich das Steuerkommando zur Umschaltung der Schilder protokolliert - also im Wesentlichen das, was der Verkehrscomputer oder manuelle Bediener jeweils meinte, anzeigen lassen zu müssen, um die Verkehrslage zu verbessern. Ob die Schilder es auch kapiert haben und tatsächlich umgeschaltet haben, oder es zu einer Fehlfunktion kommt oder nicht, wird nicht - oder nicht vollständig protokolliert. Das heisst, im Protokoll ist nicht beweisbar ersichtlich, daß das Schild geschaltet hat, weil die Zentrale gar keine Erfolgmeldung / Nichterfolgsmeldung bekommt. Kann gut sein, daß man dann kurzerhand behaupten wird, dass die Schilder grundsätzlich funktionieren und man verdonnert wird, obwohl es keinen echten Beweis gibt - so wie es damit auch keine Entlastungsmöglichkeit gibt. Man muss also selber für Entlastung sorgen und alle Fahrten mit Video aufzeichnen, um den Behörden dann nachweisen zu können, daß die Schilder ab und an falsch schalten, obwohl es keiner mitbekommen hat. Das Problematische, das ich aus juristischer Sicht sehe ist, daß hier Anlagen zur Beweisführung beigezogen werden, die zunächst zur Verkehrsbeeinflussung gedacht sind, aber in Kombination mit einer manuellen Lasermessung weder technisch qualifiziert noch geeicht wurden. Der Polizist stellt sich ja irgendwo hin, stellt sein Gerät ein und misst dann munter drauf los und das Gerät blitzt anhand des Wertes alles, was darüber ist. Das Beweisfoto enthält zwar einen Hinweis auf diesen eingestellten Wert, woher der Polizist den hat und wo er hingeschaut hat, ist nicht dokumentiert. Die Anlagenschilder zeigen ja alle was anders an, wobon ich mich kürzlich erst wieder überzeugen konnte. Es gibt aber noch einen ganz anderen Aspekt, der betrachtenswert ist: Das Problematische, das Ich aus technischer Sicht hier sehe, ist, daß man sich durch das Nutzen elektronischer Schilder von deren Funktion total abhängig macht, da in der Regel darauf verzichtet wird, noch normale Blechschilder aufzustellen. An Stellen, die etwas unübersichtlich sind, stünden unter normalen Umständen auf der BAB wenigstens 120er Schilder oder gar 100er Schilder, die zu hohes Tempo verhindern würden. So aber ist gar kein Schild da und es kann passieren, dass einer mit 200 hinten ankommt, wenn er sich nicht auskennt und die Elektronik mal ausgefallen ist. Mir ist das aufgefallen, weil hier in der Nähe inzwischen eine weitere Anlage aufgebaut wird und an zwei Stellen, die zuvor 100er Limits hatten, momentan gar kein Limit ist, weil die Blechschilder weg sind und die zwischenzeitlich montieren elektronischen, die ihrerseits immer 100 oder weniger anzeigten, jetzt teilweise ausser Betrieb sind. Man hat nämlich direkt vor einigen existenten Brücken, neue Brücken hingestellt z.T. im Abstand von unter 1m - sodass die Schilder gar nicht mehr zu sehen sind. Manchmal sind die Alten noch an, aber nicht zu lesen, während die Neuen noch aus sind und gar nicht leuchten. Zu bewundern auf der A66 im Bereich Langenselbold Richtung Hanau. Was soll man davon halten? Selbst wenn man sich den Hals verrenkt, ist das Schild kaum zu lesen und in den Fällen, in denen es aus ist, könnte man 250 fahren, weil es gar kein Limit mehr gibt. Ein weitererer Problemfall dieser Art sind die Tunnel in Aschaffenburg: Die haben gar kein Blechschild mehr und arbeiten nur mit Elektronik. Die Limits sind in der Regel 100, manchmal 120 und bei starkem Verkehr 80. Es gibt aber immer ein Limit. Was aber soll man fahren, wenn die Schilder mal defekthalber aus sind? Es weiß ja kein Ortsunkundiger, dass die sonst immer an sind. Und dass Elektronik gerne mal ausfällt, hat man ja beim BWM X6 und dem Tesla gesehen, wo es Tote und Fasttote gegeben hat und dies bei jeweils getester Elektronik, die von den Strassenverkehrsbehörden freigegeben war, also alle Sicherheits- und Redundanzfunktionen integriert waren, die solche Fälle ausschließen sollen!!! Nach inoffiziellen Aussagen eines Entwicklungsingenieurs bei einem Hersteller von u.a. Verkehrstechnik, der bereits mit solchen e-Schildern zu tun hatte, aber keine offizielle Aussage dazu machen darf und will, und den man daher im doppelten Wortsinn als "Feig-ling" bezeichnen könnte, reicht ein Blitzschlag irgendwo in der Nähe, um einen Spannungshub auszulösen, daß Controller abstürzen und die Schilder erstmal gar nix mehr zeigen, bis sie sich berappelt haben. Selbiges gilt auch für andere Sicherheitstechnik am- und um das Auto herum sowie für die in den KFZ und auch Ampelanlagen eingesetzte Sensorik und Steuertechnik, deren Fehlfunktionen ebenfalls nicht protokolliert werden, weil der Hersteller da kein Interesse daran hat, dass der Kunde das schwarz auf weiss hat, wie oft ein Gerät Macken hat. Dass hier der Kunde obendrein eine Behörde ist, die Geld eintreiben möchte und selber dem Verfolgten ungern Gegenargumente in die Hand geben möchte, trifft sich da bestens. Kann also gut sein, daß die heilvolle Elektronik, mit der wir gerne spielen und auf die wir uns auch gerne verlassen, die Gerichte in Zukunft stärker beschäftigen wird und daß an besagtem Amtsgericht sich dann öfters mal Fahrzeugführer dafür verantworten müssen, daß nicht etwa ihnen - sondern der im Auto verbauten Elektronik der Gasfuss oder das Steuer "ausgerutscht" ist oder er eine Ampel überfahren haben soll, die laut Protokoll rot war. Bin sehr gespannt, sich das alles entwickeln wird und wie man dann damit umgehen wird. Eine Kurzrecherche meinerseits ergab, daß es wohl öfters mal Probleme mit Radsensoren und ESP gibt und sich Leute in den Strassengraben gebremst haben sollen. Da aber solche Sensorfehler im CAN-Protokoll - anders übrigens, als bei Flugzeugen, wo das vorgeschrieben ist, nicht aufgezeichnet und ausgewertet werden, weil es dafür keine Verpflichtung gibt, hat der Fahrer keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Zudem kommt niemand auf die Idee, der Hersteller Dampf zu machen, das System zu überprüfen und zu verbessern! Der Insider, von dem Ich das habe, fährt im Übrigen aus genau dem Grund stets mit ausgeschaltetem ESP - obwohl er selber urspünglich an dessen Entwicklung mit beteiligt war! Er hat sich sogar extra einen Sportwagen zugelegt, bei dem das ESP abschaltbar ist, weil man es bei vielen Fahrzeugen gar nicht mehr abschalten kann! Soweit also Nachdenkliches zur Jahreswende. Ich wünsche trotzdem noch schönes Neues von meiner Seite in die Runde.
Andreas F. schrieb: > Wir haben dann in den 4 Wochen insgesamt 15 Termine gefunden, wo mich > das liebe Töchterlein begleitet hat. Sie ist dann jeweils dort einkaufen > gegangen und hat facebook Freunde getroffen. Alles schön vom Finanzamt > bezahlt. Da die echten Kosten fürs Benzin aber viel niedriger sind, als > die 30 Cent, macht man bei vielen Kilometern noch einen positiven > Schnitt! Der Tipp ist echt der Hammer! So habe Ich das noch nicht gesehen: Wenn Du mal 3Monate Fahrverbot hast, kannst Du so ja Hunderte Euro gut machen. Irgendwie nicht unbedingt der Sinn der Sache, aber zeigt, wie wenig unserer Verkehrsstrafsystem durchdacht ist. Es begünstigt die Gutverdiener, weil ein paar Hunderter an Strafe für die nicht viel sind und sie sich sogar Geld zurückholen können.
Mit der ...
>Vernetzung von Geschwindigkeitsregelanlagen
kann es soweit nicht her sein, oder die Regelung ist komplett konfus!
Bin die Woche von der A5 kommend nach Norden über die A45 und dann
weiter die A66 in Richtung Fulda gefahren und im Bereich Langenselbolder
Dreieck hat es dann geblitzt. Die Situation war kurios:
Zunächst hatte die von links kommende Doppelspur der A45 eine Baustelle
mit Tempo 80, dann mit 100 und schließlich etwa 200m vor der
Zusammenführung mit der Spur aus Hanau keine Begrenzung mehr. Durch die
Bäume konnte man sehen, dass die Hanauer 120 auf der Zufahrt hatten.
Ich fuhr bei Einfahrt in das Dreieck mit 130 ganz links, wechsle auf die
3. Spur (also die rechte der Doppelspur, die weiter nach Frankfurt
führt) um mich langsam rechts einzuordnen. Dabei fahre Ich auf ein
Schild zu, das 100 zeigt.
Über der gesamten Breite des Autobahndreieicks haben sie jetzt über alle
4 Spuren elektronisch umschaltbare Schilder, wie ich sehe, die jetzt
seit einiger Zeit wohl aktiv zu sein scheinen. Die rechten Schilder
zeigen in dem Moment immer noch 120.
Die Situation zu Beginn ist also 100, 100, 120, 120.
Ich bremse etwas ab, will in die 2. Spur rein. Dabei sehe Ich, dass von
rechts hinten einige Schnelle kommen und lasse sie noch vorbei, obwohl
ich eigentlich Vorfahrt habe.
An der nächsten Brücke, so etwa auf einem Drittel der Distanz im
Dreieck, schalten die Schilder jetzt um und zeigen kurzzeitig: 80,80,
120,120 (??)
Als Ich auf die 2. Spur rüberfahre, mit etwa 100, schaltet die Brücke
jetzt wieder um, auf 100,100, 120,120 - die weiter vorne hingegen auf
100,100,100,100.
Sofort sehe Ich, wie sich einige Fahrzeuge, die sich vor und nach mir in
die rechte Spur gequetscht hatten, wieder rausgehen, nach links fahren
und dort auch blieben. Offenbar hatten die nur die kurzzeitigen 120
nutzen wollen!!! Ich selber habe von den 120 erlaubten, die Ich zuletzt
auf meiner Spur gesehen habe noch 110 drauf, als es auf des 100er Schild
zugeht.
Ich fahre weiter auf der zweiten Spur, werde von hinten ein- und
überholt, da schaltet die Brücke plötzlich um auf 120,120,80,80.
Sofort schiessen noch ein paar aus der 1. und 2. Spur nach links, wohin
sie sich eigentlich viel früher hätten einordnen müssen, wohl auch, um
schneller fahren zu können. Zusätzlich kommen von ganz links noch eingie
Späteinschwenker, die bis zuletzt Vollgas fahren und dann erst kurz vor
Toresschluss in die abbiegende Autobahnspur wechseln.
Die müssen jetzt natürlich von 120 auf 80 runter.
Ich werde also von 2 Seiten rechts und links überholt und traue mich mit
der Geschwindigkeit nicht weiter runter, weil hinten noch mehr drängeln.
Ich bin dann mit etwa 100, als frei war, in die rechte Spur. Da hat es
dann deutlich rot blitzt. Dürfte voll im Bild gewesen sein.
Jetzt frage Ich mich:
Wer stellt die Schilder ein? Automatisch, Computerstrategie? Oder ein
Verkehrspraktikant?
Was soll so eine dämlich wechselnde Beschilderung auf einer gemeinsamen
Strecke, die unterschiedlich ist und zudem noch ständig wechselt?
Mir ist das schon mehrfach aufgefallen, dass auf Autobahnen mit mehreren
Spuren stark unterschiedliche Limit geschaltet werden.
?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.