Hallo, ist euch das auch schon aufgefallen? Wenn man bei gewerblichen Ebay-Händlern in Deutschland einkauft, bekommt man häufig keine Rechnung. Weder liegt eine Rechnung der Ware bei, noch wurde eine online als PDF o.ä. geschickt. Erst auf Nachfrage wird dann eine Rechnung als PDF zugestellt. Neuerdings hatte ich sogar den Fall, dass ein gewerblicher Ebay-Händler auf meine Nachfrage gesagt hat, er könne mir keine Rechnung ausstellen, weil er noch keine Steuernummer hätte. Ist der Online-Verkauf von Waren ohne Rechnung überhaupt rechtskonform?
Daniel C. schrieb: > Ist der Online-Verkauf von Waren ohne Rechnung überhaupt rechtskonform? Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen. Schlimmer finde ich Händler, die als private Verkäufer auftreten, um Gewährleistungsansprüche abzuwiegeln.
Wolfgang E. schrieb: > Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen. Aber was mache ich wenn ich für meine Firma was einkaufe? Um die Vorsteuer abzuziehen brauche ich eine Rechnung. Wenn ich keine bekomme steh ich dann dumm da.
Wolfgang E. schrieb: > Daniel C. schrieb: >> Ist der Online-Verkauf von Waren ohne Rechnung überhaupt rechtskonform? > > Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen. Wie soll ich als Kunde den ordnungsgemäßen Kauf einer Ware nachweisen? Eine Rechnung/Kassenbon ist da Pflicht. > Schlimmer finde ich Händler, die als private Verkäufer auftreten, um > Gewährleistungsansprüche abzuwiegeln. Zustimmung.
Frank O. schrieb: > Wolfgang E. schrieb: >> Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen. > > Aber was mache ich wenn ich für meine Firma was einkaufe? Um die > Vorsteuer abzuziehen brauche ich eine Rechnung. Wenn ich keine bekomme > steh ich dann dumm da. Unternehmen muss von einem anderen Unternehmer eine Rechnung ausgestellt werden. Ob Deine Firma dann Vorsteuer ziehen kann, hängt davon ab, ob derjenige umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer ist oder nicht. Bei Privatpersonen bin ich mir nicht sicher. Die meisten machen es vermutlich nicht, weil die wenigsten Privatleute eine Rechnung haben wollen. Wobei es ja jetzt kein Problem mehr sein sollte, die als PDF per E-Mail zu versenden. Das geht heutzutage doch vollautomatisch und glücklicherweise nun ja auch ohne digitalen Signaturquatsch. Wenn derjenige noch keine Steuernummer hat (wobei man sich die auch schon telefonisch vorab geben lassen kann), kann er die Rechnungsstellung ja dann nachholen. Ohne Steuernummer oder USt.-Id ist es auf jeden Fall keine korrekte Rechnung.
Chris D. schrieb: > Wenn derjenige noch keine Steuernummer hat (wobei man sich die auch > schon telefonisch vorab geben lassen kann), kann er die > Rechnungsstellung ja dann nachholen. Ohne Steuernummer oder USt.-Id ist > es auf jeden Fall keine korrekte Rechnung. Das ist so nicht richtig: http://www.gewerbe-anmeldung.com/umsatzsteuerbefreiung_fuer_kleinunternehmer_kleinunternehmerregelung_mehrwertsteuer.html Als Keinstunternehmer ist man von der Umsatzsteuer befreit und bekommt auch keine USt.-Id. ;-)
Philipp L. schrieb: > Als Keinstunternehmer ist man von der Umsatzsteuer befreit und bekommt > auch keine USt.-Id. ;-) Stimmt. Daher ja auch das Wörtchen "oder" :-) > Chris D. schrieb: >> Ohne Steuernummer oder USt.-Id ist >> es auf jeden Fall keine korrekte Rechnung.
Gewerblichen Händlern wohlgemerkt.
und was hat das mit Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik zu tun?
Erst mal über seine Pflichten als Gewerbetreibender aufklären. In der gleichen Mail eine Frist setzten und nach Ablauf ihn dann beim zuständigen Finanzamt zu melden. Das bringt dir wahrscheinlich auch keine Rechnung. Aber er bekommt richtigen Ärger. Geht's dir um den MwSt. Abzug? Du kannst dir den ebay Kaufbeleg ausdrucken und den verbuchen. Zwar ohne Vorsteuer. Aber es gilt dann brutto = netto.
Man kann Rechnungen auch separat ersteigern: http://www.ebay.de/itm/Rechnung-Portland-Cement-Fabrik-Stern-Finkenwalde-bei-Stettin-1909-/222023876881?hash=item33b1a78111:g:XdwAAOSwx-9WwI4X MfG Paul
Ich weiß nicht ob du den beim Finanzamt melden kannst. Also können natürlich schon, aber ob die da Sanktionsmöglichkeiten haben weiß ich nicht. Aber Du kannst nach Fristsetzung über Paypal Dein Geld zurückholen. Denn er hat nicht alle zum Kauf gehörenden Leistungen erbracht, da eben die Rechnung fehlt und Du erst zahlst, wenn die Rechnung da ist.
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