Forum: Offtopic gewerbliche Ebay-Ware immer öfter ohne Rechnung


von Daniel C. (Gast)


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Hallo,

ist euch das auch schon aufgefallen? Wenn man bei gewerblichen 
Ebay-Händlern in Deutschland einkauft, bekommt man häufig keine 
Rechnung.
Weder liegt eine Rechnung der Ware bei, noch wurde eine online als PDF 
o.ä. geschickt.

Erst auf Nachfrage wird dann eine Rechnung als PDF zugestellt.

Neuerdings hatte ich sogar den Fall, dass ein gewerblicher Ebay-Händler 
auf meine Nachfrage gesagt hat, er könne mir keine Rechnung ausstellen, 
weil er noch keine Steuernummer hätte.

Ist der Online-Verkauf von Waren ohne Rechnung überhaupt rechtskonform?

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Daniel C. schrieb:
> Ist der Online-Verkauf von Waren ohne Rechnung überhaupt rechtskonform?

Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen.

Schlimmer finde ich Händler, die als private Verkäufer auftreten, um 
Gewährleistungsansprüche abzuwiegeln.

von Markus K. (markus777)


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Wolfgang E. schrieb:
> Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen.

Aber was mache ich wenn ich für meine Firma was einkaufe? Um die 
Vorsteuer abzuziehen brauche ich eine Rechnung. Wenn ich keine bekomme 
steh ich dann dumm da.

von Rick M. (rick-nrw)


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Wolfgang E. schrieb:
> Daniel C. schrieb:
>> Ist der Online-Verkauf von Waren ohne Rechnung überhaupt rechtskonform?
>
> Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen.

Wie soll ich als Kunde den ordnungsgemäßen Kauf einer Ware nachweisen?
Eine Rechnung/Kassenbon ist da Pflicht.



> Schlimmer finde ich Händler, die als private Verkäufer auftreten, um
> Gewährleistungsansprüche abzuwiegeln.

Zustimmung.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Frank O. schrieb:
> Wolfgang E. schrieb:
>> Kleinunternehmer müssen keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen.
>
> Aber was mache ich wenn ich für meine Firma was einkaufe? Um die
> Vorsteuer abzuziehen brauche ich eine Rechnung. Wenn ich keine bekomme
> steh ich dann dumm da.

Unternehmen muss von einem anderen Unternehmer eine Rechnung 
ausgestellt werden. Ob Deine Firma dann Vorsteuer ziehen kann, hängt 
davon ab, ob derjenige umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer ist oder 
nicht.

Bei Privatpersonen bin ich mir nicht sicher. Die meisten machen es 
vermutlich nicht, weil die wenigsten Privatleute eine Rechnung haben 
wollen.
Wobei es ja jetzt kein Problem mehr sein sollte, die als PDF per E-Mail 
zu versenden. Das geht heutzutage doch vollautomatisch und 
glücklicherweise nun ja auch ohne digitalen Signaturquatsch.

Wenn derjenige noch keine Steuernummer hat (wobei man sich die auch 
schon telefonisch vorab geben lassen kann), kann er die 
Rechnungsstellung ja dann nachholen. Ohne Steuernummer oder USt.-Id ist 
es auf jeden Fall keine korrekte Rechnung.

von Philipp L. (philipp_l89)


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Chris D. schrieb:
> Wenn derjenige noch keine Steuernummer hat (wobei man sich die auch
> schon telefonisch vorab geben lassen kann), kann er die
> Rechnungsstellung ja dann nachholen. Ohne Steuernummer oder USt.-Id ist
> es auf jeden Fall keine korrekte Rechnung.

Das ist so nicht richtig:
http://www.gewerbe-anmeldung.com/umsatzsteuerbefreiung_fuer_kleinunternehmer_kleinunternehmerregelung_mehrwertsteuer.html

Als Keinstunternehmer ist man von der Umsatzsteuer befreit und bekommt 
auch keine USt.-Id. ;-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Philipp L. schrieb:

> Als Keinstunternehmer ist man von der Umsatzsteuer befreit und bekommt
> auch keine USt.-Id. ;-)

Stimmt. Daher ja auch das Wörtchen "oder" :-)

> Chris D. schrieb:
>> Ohne Steuernummer oder USt.-Id ist
>> es auf jeden Fall keine korrekte Rechnung.

von Ulf I. (Gast)


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Gewerblichen Händlern wohlgemerkt.

von W.G. (Gast)


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Ulf I. schrieb:
> Gewerblichen Händlern wohlgemerkt.

Beim Finanzamt melden.

von Markus C. (ljmarkus)


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und was hat das mit

Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik

zu tun?

von Finanzamt (Gast)


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Erst mal über seine Pflichten als Gewerbetreibender aufklären.
In der gleichen Mail eine Frist setzten und nach Ablauf ihn dann beim 
zuständigen Finanzamt zu melden.

Das bringt dir wahrscheinlich auch keine Rechnung. Aber er bekommt 
richtigen Ärger.

Geht's dir um den MwSt. Abzug?
Du kannst dir den ebay Kaufbeleg ausdrucken und den verbuchen. Zwar ohne 
Vorsteuer. Aber es gilt dann brutto = netto.

von Paul B. (paul_baumann)


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von Rolf M. (rmagnus)


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Paul B. schrieb:
> Man kann Rechnungen auch separat ersteigern:

Aber die ist ja gebraucht.

von Gerd E. (robberknight)


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Ich weiß nicht ob du den beim Finanzamt melden kannst. Also können 
natürlich schon, aber ob die da Sanktionsmöglichkeiten haben weiß ich 
nicht.

Aber Du kannst nach Fristsetzung über Paypal Dein Geld zurückholen. Denn 
er hat nicht alle zum Kauf gehörenden Leistungen erbracht, da eben die 
Rechnung fehlt und Du erst zahlst, wenn die Rechnung da ist.

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