Forum: HF, Funk und Felder Handfunke: Nicht AF-Bänder freischalten sinnvoll?


von Freshman goes on air (Gast)


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Nach bestandener Amateurfunk-Prüfung und Rufzeichenzuweisung steht 
Handfunkgerätkauf (bspw. Kennwood TH-F7E) an.

Bei einigen wird die Freischaltung aller Bauart-möglichen TX-Bänder 
neben den AF-Bändern (ich plane 2m und 70 cm) angeboten. Im ersten 
Überschwank klang das nach einer guten Idee, allerdings frage ich mich 
jetzt ob das wirklich was nützt.

Selber senden darf man neben Afu-Band wohl nur auf 27 MHz (CB). 
Flugfunk-Lizenz für den Selberflug ist nicht geplant. Man könnte aber 
einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder 
Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.

Testsender für SDR-Experimente scheint auch verlockend aber letzlich 
bleibt die Frage:

Lohnen sich Sendebänder neben den AF? Hat einer von Euch Amateurfunkern 
auf anderen als den Amateurfunkbändern gesendet? Verbessert sich der 
Wiederkauf (an nicht (nur) Amateurfunker)?

 MfG,

von M.N. (Gast)


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Was meinst du mit Lohnen?
Ist doch nur ne Tastenkombination bei den meisten Geräten oder 
allenfalls ne Drahrbrücke. Ist doch schnell gemacht: 
http://www.g1ivg.com/ken_thf7e.htm
Es kann meist nicht schaden, auch außerhalb der Amateurbänder bisschen 
Treiberleistung zur Verfügung zu haben.
Dass du da nicht senden darfst weißt du ja, weil du die Prüfung 
gemacht hast. Aber an ner Dummy-Load und Richtkoppler kann man so auch 
ohne Netzwerk-Analyzer einen Diplexer oder so "durchpfeifen"
Ein breitbandiger Empfänger kann auch nützlich sein, beim Orten von 
Störungen oder Wettersonden.
Übrigens: Flugfunk ist AM, das kann der F7E eh nicht senden.

73!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Freshman goes on air schrieb:
> Lohnen sich Sendebänder neben den AF?

Du kannst die Dinger zumindest auch als PMR- oder Freenet-Funke
nehmen, wenn du das willst. ;-)  Du bist natürlich selbst für die
Einhaltung der dort geforderten Betriebsparameter verantwortlich
(also insbesondere Frequenz, Bandbreite, maximal abgestrahlte Leistung),
aber rein von der Fertigung ist so eine Afu-Handfunke nach den gleichen
Richtlinien (ETSI ENs usw.) gebaut worden, die das FTEG auch für die
entsprechend speziell gebauten Walkie-Talkies vorschreibt.  Ich weiß,
die BNetzA verneint das gern, wenn man sie direkt darauf anspricht …

Wenn du das nicht brauchst, dann lohnt das bei so einer VHF/UHF-Funke
eher nicht.

Bei einer Kurzwellenfunke wirst du die Frequenzerweiterung spätestens
dann haben wollen, wenn die auf der letzten WRC beschlossene Zuweisung
für 60 m hier in die Tat umgesetzt wird (so du Klasse A gemacht hast).

von Rene H. (Gast)


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Freshman goes on air schrieb:
> Man könnte aber
> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder
> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.

Wie hoch steht da die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert? Selbst nach 
zig Jahren, ist mir sowas zumindest nie untergekommen.

Freshman goes on air schrieb:
> Lohnen sich Sendebänder neben den AF?

Ich finde, nein.

Freshman goes on air schrieb:
> Hat einer von Euch Amateurfunkern
> auf anderen als den Amateurfunkbändern gesendet?

Nope.

Freshman goes on air schrieb:
> Verbessert sich der
> Wiederkauf (an nicht (nur) Amateurfunker)?

Nein, ganz abgesehen davon, darfst Du das Gerät einem nicht Funkamateuer 
nicht verkaufen (theoretisch).


Mein Rat: lass es! Als Anfänger kann es einem schnell mal passieren, 
dass man eine nicht AFu Frequenz erwischt, dass kann dann sehr 
unangenehme Folgen haben (bis zum Verlust der Lizens).

Abgesehen davon, kann man das später auch noch selber "Freischalten". In 
der der Regel ist das nur ein 0 Ohm Widerstand den man auslöten muss.

vy 73 de René

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rene H. schrieb:
> Nein, ganz abgesehen davon, darfst Du das Gerät einem nicht Funkamateuer
> nicht verkaufen (theoretisch).

Ist das in HB9 wirklich so?

In DL darf man mittlerweile x-beliebig Funksendetechnik besitzen (*),
nur betreiben darf man sie halt ausschließlich im Rahmen einer
Frequenzzuteilung.

(*) Die einzige Ausnahme, die das TKG macht, sind „Wanzen“, also
Dinge, die einen Gegenstand des täglichen Bedarfs vortäuschen und
in der Lage sind, das gesprochene Wort anderer abzuhören.  Diese darf
man nicht einmal besitzen.

> Mein Rat: lass es! Als Anfänger kann es einem schnell mal passieren,
> dass man eine nicht AFu Frequenz erwischt, dass kann dann sehr
> unangenehme Folgen haben (bis zum Verlust der Lizens).

Naja, bei versehentlich falscher Frequenzwahl dürfte in der Regel
erstmal eine Ordnungsstrafe fällig werden (wenn überhaupt).  Verlust
der Genehmigung dürfte nur drohen, wenn man mit sowas wiederholt
auffällig wird.

von Rene H. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Ist das in HB9 wirklich so?

Soweit mir das bewusst ist, ja. Das war zumindest mein letzter Stand. 
Wenn ich ein Funkgerät erwerben will muss ich hier immer erst mal meine 
Lizenz zeigen. Ohne geht nichts über den Ladentisch.

Jörg W. schrieb:
> Naja, bei versehentlich falscher Frequenzwahl dürfte in der Regel
> erstmal eine Ordnungsstrafe fällig werden (wenn überhaupt).

:-) Da habe ich (noch) keine Erfahrungen gemacht, aber so wie das Bakom 
hier drauf ist, werde ich das auch nicht versuchen. Ich weiss aber 
sicher, dass die Bussen dafür hier drakonisch sind (das nennt sich 
soviel ich weiss, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, dürfte ein Gesetz 
aus dem letzten Jahrhundert sein).

von M.N. (Gast)


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In der Schweiz werden ja auch Geschwindigkeitsübertretungen nach dem 
Jahreseinkommen berechnet.

von Rene H. (Gast)


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M.N. schrieb:
> In der Schweiz werden ja auch Geschwindigkeitsübertretungen nach dem
> Jahreseinkommen berechnet.

Nur wenn es keine Ordnungsbusse mehr ist, dann wird es aber richtig 
teuer.

von Soul E. (Gast)


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Das ist aber hier nicht anders. Geldstrafen (nicht Geldbußen) werden in 
"Tagessätzen" bemessen. Das ist 1/30 Deines Nettogehaltes.

von Ralph B. (rberres)


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Freshman goes on air schrieb:
> Selber senden darf man neben Afu-Band wohl nur auf 27 MHz (CB).

Nein! Auch als Funkamateur must du auf dem CB-Band ( auch auf dem 
Flugfunkband, sofern Sprechfunkzeugnis vorhanden ) die dafür extra 
zugelassene Geräte benutzen.

Wohl darfst du ein Cb-Funkgerät als Funkamateur auf den 
Amateurfunkfrequenzen benutzen.

Freshman goes on air schrieb:
> Man könnte aber
> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder
> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.

Auch wieder nein, da das Afunkgerät keine Zulassung fürs Flugfunkband 
hat. Mal davon abgesehen das das Flugfunkband AM moduliert ist.

Ralph Berres

von Freshman goes on air (Gast)


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Rene H. schrieb:
>> Man könnte aber
>> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder
>> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.
>
> Wie hoch steht da die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert?

Das ein Ballonfahrer in Not durch die Wipfel pflügt, erleb ich hier in 
JN68 einmal im Jahr. Die haben halt Probleme mit der Grundhöhe von 500+ 
und spontanen Auftriebsverlust dank Alpenföhn.

Das der Familien Wochendausflug an einem Segelflugplatz vorbeiführt 
kommt noch häufiger vor.

Jetzt stell ich grad die Frage wie die Bergrettung/DAV kommuniziert?? 
Die kreuzen auch allenthalben unsere Wege.

Jörg W. schrieb:
> Du kannst die Dinger zumindest auch als PMR- oder Freenet-Funke
> nehmen, wenn du das willst. ;-)

Ok, hatte ich noch nicht auf dem Schirm,


> Bei einer Kurzwellenfunke wirst du die Frequenzerweiterung spätestens

KW-Antenne ist in nächster Zukunft nicht geplant, ich konzentrier mich 
auf mobilen Gipfel/Wanderfunk.


> dann haben wollen, wenn die auf der letzten WRC beschlossene Zuweisung
> für 60 m hier in die Tat umgesetzt wird (so du Klasse A gemacht hast).

Ja, lizenztechnisch kein Problem.

M.N. schrieb:
> Was meinst du mit Lohnen?

Halt mehr persönlichen Anwendungsmöglichkeiten (falls man auf dem 
Boot/Segelflieger unterwegs), technische "Nachbarschaftshilfe" für 
Feuerwehr/Bergwacht etc., Messender fürs persönliche Bastelhobby.

> Ist doch nur ne Tastenkombination bei den meisten Geräten oder
> allenfalls ne Drahrbrücke. Ist doch schnell gemacht:
> http://www.g1ivg.com/ken_thf7e.htm

Wenns bei Neugeräten als Option angeboten wird dann ist mir das lieber 
als selber fummeln.

> Übrigens: Flugfunk ist AM, das kann der F7E eh nicht senden

Danke, hab ich glatt übersehen auf dem Datenblatt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Freshman goes on air schrieb:
> technische "Nachbarschaftshilfe" für Feuerwehr/Bergwacht etc.,

Die brauchen keine Funkgeräte, an denen man zu viel einstellen kann. ;-)

Bergwacht weiß ich nicht, aber Feuerwehr &co. dürften mittlerweile
doch alle langsam bei TETRA angekommen sein.

> Messender
> fürs persönliche Bastelhobby.

Dafür allemal.

von Rene H. (Gast)


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Freshman goes on air schrieb:
> Das ein Ballonfahrer in Not durch die Wipfel pflügt, erleb ich hier in
> JN68 einmal im Jahr. Die haben halt Probleme mit der Grundhöhe von 500+
> und spontanen Auftriebsverlust dank Alpenföhn.

Hmm... Ich wohne praktisch in den Alpen, trotzdem kam mir das noch nie 
unter.
Dennoch, würde ich das sehen, würde ich nicht Funkamateurmännisch die 
Feuerwehr mit dem Handy anrufen :)

Vy 73

Edit: Erfahrunsgemäss macht man(n) sich auf Familienausflügen mit 
Handfunke weder bei Frau noch Kindern sonderlich beliebt. Ein genervtes 
Augenrollen ist da noch die harmlose Variante :)

von Oliver S. (oliverso)


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Freshman goes on air schrieb:
> Das ein Ballonfahrer in Not durch die Wipfel pflügt, erleb ich hier in
> JN68 einmal im Jahr. Die haben halt Probleme mit der Grundhöhe von 500+
> und spontanen Auftriebsverlust dank Alpenföhn.

An was für eine Hilfe hattest du dabei mit der aufgebohrten Funke 
gedacht? Dem den den guten Rat "steigen" geben?

Oliver

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rene H. schrieb:
> Edit: Erfahrunsgemäss macht man(n) sich auf Familienausflügen mit
> Handfunke weder bei Frau noch Kindern sonderlich beliebt.

Musst halt eine YL als Frau und einen OM als Kind haben. ;-)

von Rene H. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Musst halt eine YL als Frau und einen OM als Kind haben. ;-)

gg Die Assimilierung war bislang erfolglos ;)
Ich bleib aber dran ....

von Soul E. (Gast)


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Vielleicht sollte Yaesu mal was mit Wischdisplay rausbringen, um die 
jüngere Generation anzusprechen...

von Freshman goes on air (Gast)


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soul e. schrieb:
> Vielleicht sollte Yaesu mal was mit Wischdisplay rausbringen, um
> die
> jüngere Generation anzusprechen...

Ich hab  bei Schrauben an alten Röhrenmonitoren gelegentlich eins 
"gewischt" bekommen, aber das ist sicher nicht das was Du mit 
Wischdisplay meinst ...

von Maurice (Gast)


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Freshman goes on air schrieb:
> Selber senden darf man neben Afu-Band wohl nur auf 27 MHz (CB).
> Flugfunk-Lizenz für den Selberflug ist nicht geplant. Man könnte aber
> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder
> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.

Nach bestandener Pruefung solltest Du eigentlich wissen, dass Du im 11m 
Band mit AFu Geraeten sendend nichts zu suchen hast. Mit Klasse A darfst 
Du (u.a.) auf 10 und 12m...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Maurice schrieb:
> dass Du im 11m Band mit AFu Geraeten sendend nichts zu suchen hast

Genau.  Was brauchst du dafür?  Ein Gerät, welches die entsprechenden
Bedingungen einhält, also 4 W HF bei FM, 12 W PEP bei SSB, und welches
nach den Richtlinien des FTEG hergestellt worden ist.  Nach welchen
Richtlinien müssen doch gleich kommerzielle Afu-Geräte hergestellt
werden?  Nach denen des FTEG etwa?

Merkst du den Widerspruch?  Eine kommerziell hergestellte Afu-Kiste
wird in der Tat nach völlig gleichen Richtlinien hergestellt wie
eine CB-Funke.  Nein, irgendwas wie „Typzulassung“ oder dergleichen
gibt es nicht.  Nicht mehr.  Das sind alles Selbsterklärungen, die
die Einhaltung der entsprechenden ETSI-Normen bescheinigen.  (Im
Amateurfunk sind dann lediglich bei höheren Leistungen mehr
Nebenaussendungen zulässig, da man diese dort dann relativ zur
Ausgangsleistung anwenden darf, das dürfen die anderen Geräte nicht.)

Allerdings musst du bei CB-Funk-Betrieb natürlich immer beachten,
dass man bei mehr als 10 W EIRP standortbescheinigungspflichtig ist.
Eine Möglichkeit der Selbsterklärung wie im Amateurfunk gibt es nicht.

(Inwiefern es sich überhaupt lohnt, als Funkamateur auf dem CB-Band
was zu machen, bleibt natürlich mal völlig dahingestellt.)

von Ralph B. (rberres)


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Jörg W. schrieb:
> Nein, irgendwas wie „Typzulassung“ oder dergleichen
> gibt es nicht.  Nicht mehr.

Bist du dir da sicher?

Wie will denn der Polizeibeamte, der dich anhält, kontrollieren, ob es 
ein CB-Funk oder Amateur-Funkgerät ist?

Das CE Zeichen klebt ja mittlerweile auch auf gekauften 
Amateurfunkgeräte auch drauf.

Meines Wissens gibt es nach wie vor eine Typenprüfung.

Oder darf ein CB-Funker neuerdings mit Amateurfunkgeräten welche auf die 
entsprechende Leistung eingestellt ist innerhalb der CB-Frequenzen 
senden?

Ich meine nein.

Ralph Berres

von Freshman goes on air (Gast)


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Vielen Dank für die Hinweise und Tipps, ich werd wohl das Gerät nicht 
vom Händler modifizieren lassen, sondern ggf. die Modifikation später 
selbst vornehmen.

Maurice schrieb:

> Nach bestandener Pruefung solltest Du eigentlich wissen, dass Du im 11m
> Band mit AFu Geraeten sendend nichts zu suchen hast. Mit Klasse A darfst
> Du (u.a.) auf 10 und 12m...

Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den 
Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.

Bin extra die Schulungsunterlagen durchgegangen, da findet sich:

a)Amateurfunkstationen als Experimentalfunkstationen dürfen mit 
Selbstbaugeräten betrieben werden, für diese ist auch keine gesonderte 
Prüfung wie für Serienreife Geräte nachzuweisen.

b)Senden auf Frequenz ohne Zuteiligung für diese ist eine 
Ordnungswidrigkeit.

c)Beim senden auf zugeteilten Frequenzen sind Beschränkungen bezüglich 
Sende-Leistung zu beachten.


Ob man für das  CB-Band  eine f-Zuteilung benötigt und wie man ggf. 
diese erwirbt ist nicht Gegenstand der Amateurfunkprüfung.

--
PS: Es ist auch gestattet auf einen Flugzeug mit migebrachten Gerät als 
Amateurfunker zu funken, wenn des der Pilot gestattet. Nix mit extra 
Flugzulassung. Jedefalls wird das so durch die Fragen im Prüfungskatalog 
vermittelt und Schulungstext vermittelt.

von Freshman goes on air (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Oder darf ein CB-Funker neuerdings mit Amateurfunkgeräten welche auf die
> entsprechende Leistung eingestellt ist innerhalb der CB-Frequenzen
> senden?
>
> Ich meine nein.


Die Amateurfunkprüfung enthält etra einen umfänglichen Technik-teil die 
sicherstellen soll das der Amateurfunker befähigt ist verantwortlich 
beim Selbstbau und betrieb der Sender umzugehen.

Ein CB-Funker hat diese Befähigung nicht nachgewiesen und darf daher 
nicht mit Selbstbaufunken oder ähnlichen umgehen. Der hält ja Dezibel 
für eine ausgestorbene Hunderasse. };-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph B. schrieb:

>> Nein, irgendwas wie „Typzulassung“ oder dergleichen
>> gibt es nicht.  Nicht mehr.
>
> Bist du dir da sicher?

Ja.

Das ganze CE-Prinzip funktioniert mit Selbsterklärungen (genannt
„Konformitätserklärung“), und die ist auch erst auf Verlangen einer
anfragenden Behörde auszuhändigen.  Viele Hersteller legen sie
natürlich trotzdem bei.

OK, ich nehme meine Aussage dahingehend zurück: es gibt in der Tat
eine eigene Norm dafür, die ETSI EN 300433.  Die grundlegenden
Messvorschriften sind aber nicht anders als das, was der Afu-Kram
ja auch einhalten muss.  Zwar enthält die 300433 noch ein paar
nicht-technische Dinge, die verhindern sollen, dass Otto
Normal-CBler da irgendwas verstellen kann, was das Gerät nicht
mehr konform werden lässt, aber da die Norm laut Allgemeinzuteilung
ja nur im Störungsfall zu Rate gezogen wird: solange du keinen
störst (also auch bspw. nicht auf einem Kanl sendest, der nicht
dem CB-Funk zugeteilt ist – zwischen den CB-Kanälen gibt's noch die
Babyphone-Frequenzen) und die sonstigen Paramter einhälst, kann dir
keiner ans Bein pullern.

Am ehesten könnte einem daher jemand an die Karre fahren, wenn du
die 10 W EIRP überschreitest, ab der die Standortbescheinigung
gefordert ist.

> Wie will denn der Polizeibeamte, der dich anhält, kontrollieren, ob es
> ein CB-Funk oder Amateur-Funkgerät ist?

Die Polizei kann bestenfalls nach CE gucken.  Den Rest muss sie der
BNetzA überlassen, und diese wiederum wird nur im Störungsfall aktiv
(oder als Marktaufsicht, wenn du so ein Gerät verkaufen willst).

> Meines Wissens gibt es nach wie vor eine Typenprüfung.

Der Hersteller wird sicher immer Messungen durchführen, aber das
macht auch der Hersteller von Afu-Ausrüstung, dazu ist er verpflichtet.

Das FTEG wird ja nur ausdrücklich für solche Afu-Geräte außer Kraft
gesetzt, die nicht serienmäßig hergestellt werden.

> Oder darf ein CB-Funker neuerdings mit Amateurfunkgeräten welche auf die
> entsprechende Leistung eingestellt ist innerhalb der CB-Frequenzen
> senden?

Im Prinzip schon, aber was hätte er davon?  Ein höheres Risiko, sich
dabei zu vertun (und dann eine Regelverletzung nachgewiesen zu
bekommen, die eine Ordnungswidrigkeit ist), zusammen mit einem
höheren Preis.  Klingt nicht sehr attraktiv. :-)

Freshman goes on air schrieb:
> Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den
> Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.

Es gibt irgendeine Prüfungsfrage dahingehend, aber sonst nichts weiter.

> Ob man für das  CB-Band  eine f-Zuteilung benötigt

Ja, generell gibt es keinen zulässigen Funkbetrieb ohne Zuteilung.
CB-Funk ist allerdings allgemein zugeteilt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Soul E. (Gast)


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Freshman goes on air schrieb:

> PS: Es ist auch gestattet auf einen Flugzeug mit migebrachten Gerät als
> Amateurfunker zu funken, wenn des der Pilot gestattet. Nix mit extra
> Flugzulassung. Jedefalls wird das so durch die Fragen im Prüfungskatalog
> vermittelt und Schulungstext vermittelt.

Wohlgemerkt auf Afu-Frequenzen, nicht auf Flugfunkbändern. Die darf nur 
der Pilot benutzen, der dafür den passenden Schein hat.

Das gleiche gilt für See und Eisenbahn.

von Freshman goes on air (Gast)


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soul e. schrieb:
> Freshman goes on air schrieb:
>
>> PS: Es ist auch gestattet auf einen Flugzeug mit migebrachten Gerät als
>> Amateurfunker zu funken, wenn des der Pilot gestattet. Nix mit extra
>> Flugzulassung. Jedefalls wird das so durch die Fragen im Prüfungskatalog
>> vermittelt und Schulungstext vermittelt.
>
> Wohlgemerkt auf Afu-Frequenzen, nicht auf Flugfunkbändern. Die darf nur
> der Pilot benutzen, der dafür den passenden Schein hat.

Nicht nur Pilot auch die Bodenstation darf die f verwenden.
Wobei der Flugfunk auch in der Abwicklung extrem reglementiert ist, 
nicht wie beim Amateurfunk wo man auch soziale Kontakte pflegen kann. 
Hab mich aber schon mal umgeschaut wo ich hier den Flugfunkschein machen 
kann. Damit darf man aber nur Hören/senden um Flugbetrieb abzuwickeln, 
selbst einfach so reinhören von daheim bleibt mit Flugfunkschein 
strafrechtlich verboten.

von Maurice (Gast)


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Freshman goes on air schrieb:
> Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den
> Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.

Ok, ich formuliere es etwas anders: Du hast gelernt, auf welchen 
Baendern du aktiv sein darfst, was andere Baender dann dementsprechend 
ausschliesst :-)

Ich kenne die Bandplaene auch nicht auswendig und schaue nach, aber wenn 
bei Dir die Pruefung frisch ist, dann sollte das eigtl. noch sitzen ;-)

Nichts fuer ungut.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Maurice schrieb:
> was andere Baender dann dementsprechend ausschliesst :-)

Ach, mit Amateurfunkzeugnis darfst du dann dein Mobiltelefon nicht
mehr benutzen? ;-)

von Freshman goes on air (Gast)


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Maurice schrieb:
> Freshman goes on air schrieb:
>> Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den
>> Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.
>
> Ok, ich formuliere es etwas anders: Du hast gelernt, auf welchen
> Baendern du aktiv sein darfst, was andere Baender dann dementsprechend
> ausschliesst :-)

Nun man lernt man in der Prüfung das Frequenzen zugewiesen werden. Und 
wie oben hingewiesen ist das 11m der Allgemeinheit zugewiesen. Ergo darf 
man darauf senden! Ferner lernt man das man als Funkamateur teilweise 
von der FTEG ausgenommen ist, insbesonders das man als Funkamateur 
Geräte einsetzen kann die nicht im Handel verfügbar sind (Eigenbau).


> Nichts fuer ungut.

Ich hab kein Problem damit auch nach der Prüfung mein Wissen mit dem von 
Fachkollegen abzugleichen. Viele Grüße,

von Böser Bub (Gast)


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Hallo

"Damit darf man aber nur Hören/senden um Flugbetrieb abzuwickeln,
selbst einfach so reinhören von daheim bleibt mit Flugfunkschein
strafrechtlich verboten."

Es ist auch verboten mitten in der Nacht die frei Dorfstraße bei roter 
Fußgängerampel zu überqueren...
Aber die "harte" Verschlüsselung des analogen AM Flugfunks ist ja für 
einen Laien sowieso nicht zu knacken... ;-)

Böser Bub

von Freshman goes on air (Gast)


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Böser Bub schrieb:

> Es ist auch verboten mitten in der Nacht die frei Dorfstraße bei roter
> Fußgängerampel zu überqueren...
> Aber die "harte" Verschlüsselung des analogen AM Flugfunks ist ja für
> einen Laien sowieso nicht zu knacken... ;-)

Willst du damit andeuten das es nicht nachweisbar wäre welche Sender man 
abhört? Ich wäre mir da nicht so sicher, im dritten Reich war man gut 
darin diejenigen anzupeilen die "Feindsender" hören - die parasitär 
abgestrahlte ZF verrät einiges.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Freshman goes on air schrieb:
> Und wie oben hingewiesen ist das 11m der Allgemeinheit zugewiesen. Ergo
> darf man darauf senden!

Ich kann dich aber beruhigen: ist eine ziemlich theoretische
Diskussion.  Ich hatte noch nie groß das Bedürfnis verspürt,
tatsächlich auf 11 m zu senden.  Mit das Interessanteste, was ich
bislang beim Reinhören mal hören konnte war eine Station von der
Wolga, extrem starkes QSB (typisch für Es-Ausbreitung), in den
Spitzen deutlich über S9.  Sein QSO-Partner war aber schon deutlich
schwächer zu hören.

Was hätte ich ihnen in einem QSO sagen sollen? ;-)

Ich hab' dann daher lieber 1 MHz höher gedreht und die Es-Bedingungen
nach Marokko genutzt …

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Freshman goes on air schrieb:
> im dritten Reich war man gut darin diejenigen anzupeilen die
> "Feindsender" hören

Da hatte die Masse der Leute auch noch ein Audion herumstehen.

von Jens P. (picler)


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Jörg W. schrieb:
> Die brauchen keine Funkgeräte, an denen man zu viel einstellen kann. ;-)

Hast du schon mal ein BOS-Digitalfunkgerät in Aktion gesehen? Die hier 
in Sachsen verwendeten Geräte von sepura (noch nie vorher von denen 
gehört) sind ähnlich komplex wie ein gutes Handy Anfang des 
Jahrtausends. Im Gegensatz zum Handy kann man sich aber selbst ins Knie 
schießen, wenn man die falsche Gruppe und Betriebsart auswählt. Dann 
geht gar nix mehr.

> Bergwacht weiß ich nicht, aber Feuerwehr &co. dürften mittlerweile
> doch alle langsam bei TETRA angekommen sein.

Das ist soweit korrekt. Allerdings haben einige Einheiten bei Feuerwehr 
/ KatSchutz zusätzlich noch analoge Geräte an Bord. Denen nützt aber ein 
aufgebohrtes Afu-Gerät nichts. Der normale Feuerwehrmann kennt keine 
Frequenzen, für den gibt es nur z.B. Kanal 50WU oder 27bGU. Selbst ich 
als Funkgerätewart und (ehemaliger) Funkamateur habe nicht alle 
Frequenzen im Kopf. Außerdem dürfen in den analogen BOS-Bändern nur 
Geräte verwendet werden, die der TR-BOS entsprechen. Bei TETRA reicht 
komischerweise die CE-Kennzeichnung...

: Bearbeitet durch User
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