Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeitgesetz im Ausland (Zählt auch dort die 10h Regelung?)


von N. N. (clancy688)


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Hallo,

hier im Büro gabs gerade eine kleine Diskussion zum Arbeitszeitgesetz, 
und wir haben bei uns eine vermeintliche "Grauzone" entdeckt. Vielleicht 
hat jemand ja eine Idee, wie hier die rechtliche Regelung ist.

Bei uns in der Firma wird streng drauf geachtet, dass niemand mehr als 
10h pro Tag arbeitet. Es wird immer wieder von den Chefs drauf 
hingewiesen, dass wir tunlichst nicht über 10h arbeiten sollen. 
Hintergrund ist natürlich das Arbeitszeitgesetz, sollte jemand mehr als 
10h arbeiten und dann einen Unfall oder ähnliches haben, so haftet der 
Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen.

Also AN arbeitet lange und bucht mehr als 10h -> Gibt einen Einlauf, 
sobald das bemerkt wird.

Aber wie sieht das im Ausland aus? Kollegen fahren sehr häufig auf 
Erprobungen ins Ausland, Finnland, Schweden, Südafrika, USA, Schweiz, 
Spanien, um jetzt mal einige Länder zu nennen. Dort ist es dann "normal" 
12h am Tag zu arbeiten (man hat ja sonst eh nichts zu tun), und auch die 
Wochenenden durchzuarbeiten. Die Überstunden die so anfallen werden dann 
entweder abgefeiert oder ausbezahlt. Gebucht werden wohl jeden Tag nur 
10h, der Rest wird dann über die Gleitzeit ausgeglichen (also bspw: 12h 
Arbeit im Ausland, 10 werden gebucht, 2 werden ausbezahlt, zusätzlich 
wird an einem Tag daheim 8h gebucht bei 6h Anwesenheit).

Wie schauts hier rechtlich aus? Was passiert wenn ein Mitarbeiter im 
Ausland nach 11h Arbeit einen Unfall hat? Gilt da immer noch das 
Arbeitszeitgesetz der BRD? Oder das (möglicherweise restriktivere) des 
Gastlandes? Hat hier wer eine Idee? :)

von Benji (Gast)


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Lu R. schrieb:
> Also AN arbeitet lange und bucht mehr als 10h -> Gibt einen Einlauf,
> sobald das bemerkt wird.

Das beantwortet zwar nicht deine Frage, aber ich komme nicht umhin das 
hier zu erwähnen:
Alle Zeitbuchungssysteme die ich bisher benutzen durfte erlauben dir 
schlicht nicht, mehr als 10h zu buchen.

Wenn ich im SAP bei uns z.B. auf 11h kommen würde (was in seltenen 
Fällen durchaus mal möglich ist) wird die Eingabe schlichtweg nicht 
akzeptiert. Ich muss dann solange an den Zeiten drehen bis ich auf 10h 
komme.
Die fehlende Stunde muss ich mir dann merken und auf nen anderen Tag 
buchen.

Auch eine Möglichkeit, sich gegen langarbeitende Mitarbeiter abzusichern 
;-)

Ist das bei dir anders?

von N. N. (clancy688)


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Momentan nutzen wir noch noch eine Excel-Liste. Ein Stempelsystem 
befindet sich im Testlauf. :D

von jibi (Gast)


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Die Erfahrungs sagt mir das diese Liste ewig existieren wird :D

von Michael H. (mha1)


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Das beantwortet zwar nicht Deine Frage, ist aber bei der 10 Stunden 
Regelung auch zu beachten und wird häufig "übersehen":

Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Du nach 10h
Arbeit sicher nach Hause kommst. Autofahren darfst Du dann eigentlich
nicht mehr.

von N. N. (clancy688)


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Michael H. schrieb:
> Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Du nach 10h
> Arbeit sicher nach Hause kommst. Autofahren darfst Du dann eigentlich
> nicht mehr.

Und was machen dann Pendler mit 1h Fahrzeit in eine Richtung? Die fahren 
1h hin, arbeiten 9h, und dann?

Kannst du mir das belegen? Das kann ich irgendwie nicht glauben.

von Der Andere (Gast)


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Michael H. schrieb:
> Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Du nach 10h
> Arbeit sicher nach Hause kommst. Autofahren darfst Du dann eigentlich
> nicht mehr.

Du siehst doch wie es in der Praxis geht: Über 10h arbeiten, aber sicher 
doch, aber bitte nicht buchen, dann könnte man dem Vorgesetzten ja ans 
Bein pinkeln.

von Ich (Gast)


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Lu R. schrieb:
> Und was machen dann Pendler mit 1h Fahrzeit in eine Richtung? Die fahren
> 1h hin, arbeiten 9h, und dann?
>
> Kannst du mir das belegen? Das kann ich irgendwie nicht glauben.

Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, selbst wenn diese bezahlt wird.
In wie weit es da gesetzliche Obergrenzen bei Fahrzeiten nach der 
Arbeitszeit gibt, kann ich nicht sagen.
Fahrzeiten anzugeben war zumindest mal eine gute gelegenheit über 10 
Stunden Stunden aufschreiben zu können, 10 Stunden gearbeitet 2 Stunden 
(bezahlte) Fahrzeit.

War diesen Monat mal 5 Minuten zu lange da, mal schauen ob dazu ein 
Kommentar kommt (Stempeluhr).

von aGast (Gast)


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Ich schrieb:
> Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit,

Das so nicht immer richtig. Wenn ich bezahlt und im Auftrag der Firma 
während der Arbeitszeit fahre, dann ist das für den Fahrer sehr wohl 
Arbeitszeit. Wenn ich aber nach dem Arbeitszeitende (Abstempeln) nach 
Hause oder sonst wo hin fahre, ist das privatvergnügen und keine 
Arbeitszeit. Daher kann ich auch nach 10 Stunden heim fahren.
Bezüglich der ursprünglichen Frage. Es gilt immer das Arbeitszeitgesetz 
von dem Land in dem ich arbeite. Allerdings haben wir in unserer Firma 
eine Ausnahme. In einer Betriebsvereinbarung zur Montage und Dienstreise 
ist geregelt dass für unsere Mitarbeiter immer die Regelungen des 
Deutschen Arbeitsrechts als Mindeststandard gelten. Somit wären z.B. je 
nach Land auch kürzere Zeiten als Grenze möglich. Aber niemals mehr als 
die in Deutschland geltenden 10 bzw. 8 Stunden in der Durschnittlichen 6 
Monatsbetrachtung nach §3 ArbZG.

von Cyblord -. (cyblord)


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Ich schrieb:
> War diesen Monat mal 5 Minuten zu lange da, mal schauen ob dazu ein
> Kommentar kommt (Stempeluhr).

Bei euch können die Stempeluhren sogar Kommentare zur Arbeitszeit 
abgeben?

von Ingenieur (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich schrieb:
>> War diesen Monat mal 5 Minuten zu lange da, mal schauen ob dazu ein
>> Kommentar kommt (Stempeluhr).
>
> Bei euch können die Stempeluhren sogar Kommentare zur Arbeitszeit
> abgeben?

Ja, das ist im Zeitalter von IoT (Internet of Things) neuerdings 
möglich!

von N. N. (clancy688)


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Jo, automatische Mail ans Controlling wenn die Uhr merkt, dass mehr als 
10h gestempelt werden. Mir wurde berichtet, dass das so bei der Audi 
läuft.

von Wort Sprenglerei (Gast)


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Cyblord -. schrieb im Beitrag #4487859:
> Lu R. schrieb:
>> Jo, automatische Mail ans Controlling wenn die Uhr merkt, dass mehr als
>> 10h gestempelt werden. Mir wurde berichtet, dass das so bei der Audi
>> läuft.
>
> Und dann kommt der Controller an deinen Platz und löst dich ab und macht
> deine Aufgaben fertig damit du früher ausstempeln kannst? Praktisch!


Die Arbeit macht der zwar nicht fertig aber es ist schon so das man 
Angestellte nach 10h rausschmeisst um keinen Ärger zu bekommen. Selbst 
bei Vertrauensarbeitszeit ist der AG verpflichtet auf die Einhaltung der 
Arbeits- und Ruhezeiten zu achten und diese durchzusetzen. Ob das nun 
der Controller macht oder der Vorarbeiter/Werkschutz/Cheffe/HR ist 
wurscht.

von N. N. (clancy688)


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Cyblord -. schrieb im Beitrag #4487881:
> So weit so gut. Aber wo kommt jetzt der Controller ins Spiel? Oder ist
> das ein ausgewiesener "Arbeitszeit-Controller". Frag doch mal bei Audi
> nach...

Weiß der Geier, muss ich extra für dich noch mal groß, unterstrichen und 
bunt das "mir wurde berichtet" hervorheben?

(Davon abgesehen, ich streite auch gar nicht ab, dass ich keinen Plan 
hab, was ein Controller macht, aber ich bin auch kein BWLer sondern 
Bitschubser - bei uns übernehmen die Controller tatsächlich das 
Management der Zeit-Listen, aber wir sind auch ein kleines Unternehmen)

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Ich schrieb:
> Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit

Das sah meine Fa. aber anders, sonst hätten die keinen Flug spendiert um 
Arbeitsstunden zu sparen, aber vermutlich pressierte es auch nur weil 
die Fertigung stand.

Ich schrieb:
> War diesen Monat mal 5 Minuten zu lange da, mal schauen ob dazu ein
> Kommentar kommt (Stempeluhr).

Oh ja, an diese Kommentare vom Vorgesetzten erinnere ich mich noch, "Das 
sie mir nicht wieder die Arbeitszeit überziehen"
Mir ist es doch egal wenn deswegen ein Typmustertermin platzt, ergo muss 
sich Cheffe was einfallen lassen, entweder ich darf es zum Abschluß 
bringen oder nicht.

Nun ja, jetzt interessiert sich keiner mehr für zu lange bleiben.

von oszi40 (Gast)


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> sich Cheffe was einfallen lassen, entweder ich darf es zum Abschluß

Man achte auf mögliche Fallen. Arbeitszeitmanipulation könnte ein 
Kündigungsgrund sein (Beispiel bekannt).

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Lu R. schrieb:
> Wie schauts hier rechtlich aus?

Es gilt das Recht des Landes wo du arbeitest!
Alles andere sind echte Sonderregelungen die je nach Land bei 
fachkundige Stellen (z.B. betreffende Auslandvertrettung) erfragt werden 
sollten.
Die Persa-Tussi ist da oft als Ratgeberin eher der Nagel zum Sarg.

von Niemand (Gast)


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> Vielleicht hat jemand ja eine Idee, wie hier die rechtliche Regelung ist.
Fragen beendet man mit einem Fragezeichen!

Hast du vllt. nicht selbst mal den Ehrgeiz, dich direkt mit dem 
zutreffenden Gesetz einfach mal zu beschäftigen?
Vom Hörensagen wird dir niemand glauben!
Für deutsche Firmen mit den Mitarbeitern mit deutschen Arbeistverträgen 
gilt weltweit ganz sicher das deutsche Arbeitsrecht und damit aus 
Arbeitszeit-Gesetz.
Genauso wie weltweit auch die deutsche Steuergesetzgebung für Spesen + 
Auslösung, Übernachtungskosten u.ä. gilt!

von Lehrer Lämpel (Gast)


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Niemand schrieb:
>> Vielleicht hat jemand ja eine Idee, wie hier die rechtliche Regelung ist.
> Fragen beendet man mit einem Fragezeichen!

Richtig! Deshalb braucht man hier kein Fragezeichen.

von Danilo (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Oh ja, an diese Kommentare vom Vorgesetzten erinnere ich mich noch, "Das
> sie mir nicht wieder die Arbeitszeit überziehen"
> Mir ist es doch egal wenn deswegen ein Typmustertermin platzt, ergo muss
> sich Cheffe was einfallen lassen, entweder ich darf es zum Abschluß
> bringen oder nicht.


Das gab es bei uns auch.
"Ich möchte nicht, dass Sie bei mir unter Strom stehen!"

Aber dann wurden die Termine so gelegt, dass zumind. temporär erhebliche 
Mehrarbeit anfiel.

Der Vorgesetzte konnte das in der Praxis gar nicht kontrollieren, weil 
er dann längst im Home-Office war. LOL

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Niemand schrieb:
> Für deutsche Firmen mit den Mitarbeitern mit deutschen Arbeistverträgen
> gilt weltweit ganz sicher das deutsche Arbeitsrecht und damit aus
> Arbeitszeit-Gesetz.
Nur solange man in D-land sich befindet!
Deutsches Recht gilt nur auf deutschen Boden!
Oder willst z.B.  der P.R. China was mit deutschen Gesetzten geigen?
> Genauso wie weltweit auch die deutsche Steuergesetzgebung für Spesen +
> Auslösung, Übernachtungskosten u.ä. gilt!
AUA!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Danilo schrieb:
> Der Vorgesetzte konnte das in der Praxis gar nicht kontrollieren, weil
> er dann längst im Home-Office war. LOL

Mit der Fernbedienung in der Linken und die Flasch Bier in der Rechten 
vor der Glotze sitzend!

von Paul B. (paul_baumann)


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Cha-woma M. schrieb:
> Mit der Fernbedienung in der Linken und die Flasch Bier in der Rechten
> vor der Glotze sitzend!

Dein Vorgesetzter ist also Linkshänder.
;-)

MfG Paul

von GuterRat (Gast)


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Generell gilt immer das Recht in dem Land in dem man sich aufhält.

Also gelten die deutschen Arbeitszeitgesetze im Ausland eigentlich 
nicht. ABER: Sobald dich dein Arbeitgeber in Deutschland bezahlen will, 
würde er entweder gegen deutsche Gesetze verstoßen wenn er dir in 
Deutschland 10+h/Tag ausbezahlt oder er würde gewaltig mit dem Finanzamt 
und der Einwanderungsbehörde des fremden Landes in Konflikt geraten, 
wenn er dich dort bezahlt.

Viele Regeln der Berufsgenossenschaften orientieren sich am deutschen 
Recht. Da spiel die Gerichtsbarkeit eine untergeordnete Rolle. Du hältst 
dich nicht an die Regeln (Versicherungsvertrag) also verlierst du den 
Versicherungsschutz, egal wo.

P.S.: Kleine Anekdote zum Thema Bezahlung im Ausland. Hatte mal so ein 
Fall. Arbeitnehmer bekam eine geringe Vergütung im Ausland (c.a. 
1.000$). Dummerweise wurde er dadurch im Ausland steuerpflichtig (Land 
hatte kein Steuer-Abkommen). Da sich sein Jahreseinkommen in D. aber im 
100.000$ Bereich bewegte, wurden für die läppischen 1 000$ im Ausland 
also 25.000$ Steuern fällig. :-)

von klausi (Gast)


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GuterRat schrieb:
> . Da sich sein Jahreseinkommen in D. aber im 100.000$ Bereich bewegte,
> wurden für die läppischen 1 000$ im Ausland also 25.000$ Steuern fällig.
> :-)

Ja aber.. man kann doch nur für etwas das man auch im Ausland bekommt, 
im Ausland besteuert werden?!

Das Gehalt in D wird ja auch in D versteuert?!

Also im Prinzip müsste der Kollege für ausländische $1000 auch nur bis 
max. $1000 (=100% Steuern) veranschlagt werden. Alles andere wäre doch 
Frechheit. ...

von Joachim B. (jar)


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klausi schrieb:
> Also im Prinzip müsste der Kollege für ausländische $1000 auch nur bis
> max. $1000 (=100% Steuern) veranschlagt werden. Alles andere wäre doch
> Frechheit. ...

derlei Frechheiten gibt es fiskalisch öfter

Eine Freundin hat ALG2 Geld bekommen, nachträglich wurde das rückwirkend 
in Rente umgewandelt, ausgezahlt wurde nix weil das mit dem ALG2 
verrechnet wird, aber für die "Rentennachzahlung" wurde das mit ALG2 
Geld addiert und versteuert und das sollte sie NACHZAHLEN.
Sie hatte doch etliche Probleme das zu klären, weil sie weder von der 
Rente die ja nicht ausgezahlt wurde noch vom ALG2 Steuernachzahlungen 
leisten konnte.

von Brus will es (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Sie hatte doch etliche Probleme das zu klären, weil sie weder von der
> Rente die ja nicht ausgezahlt wurde noch vom ALG2 Steuernachzahlungen
> leisten konnte.

Das ist der Arschtritt, den es dafür gibt, wenn jemand zu krank zum 
Arbeiten ist: Niemand ist zuständig, der Betroffene wird wie eine heiße 
Kartoffel zwischen den Ämtern und Behörden herumgeworfen, in der 
Hoffnung, daß er sich in Luft auflöst.

von Mi Lai Ling Ping Pong (Gast)


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ハロー るる! <- Hallo Lu Ru

Meine Erfahrung bei Auslandsaufenthalten war, dass die Arbeitszeit und 
Feiertagsregelung des jeweiligen Landes gelten.
Wenn Du als Bayer in USA oder Saudi Arabien arbeitest, bist Du in dem 
Fall gekniffen. Damals (vor knapp 20 Jahren) glaubte ich noch, sowas 
ohne Ausgleich akzeptieren zu müssen.

さようなら! <- Tschüss

P.S.: Tatsächlich, das Forum kann Hiragana...

von Paul B. (paul_baumann)


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Mi Lai Ling Ping Pong schrieb:
> P.S.: Tatsächlich, das Forum kann Hiragana...

Manchmal wäre Harakiri angebrachter.

MfG Paul

von Tippgeber (Gast)


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Mi Lai Ling Ping Pong schrieb:

> Meine Erfahrung bei Auslandsaufenthalten war, dass die Arbeitszeit und
> Feiertagsregelung des jeweiligen Landes gelten.

Das kenne ich ja. Muss man sich vorher informieren und wenn einen die 
Firma irgendwohin schicken will, VORHER Urlaub nehmen. Dann Vorort 
keinen Urlaub nehmen und dann daheim alles inklusive Reisezeiten und 
Überstunden abfeiern. Dann rechnet sich das auch. Optimal: 7 Monate im 
Ausland und dort versteuern.

von klausi (Gast)


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Tippgeber schrieb:
> VORHER Urlaub nehmen. Dann Vorort keinen Urlaub nehmen und dann daheim
> alles inklusive Reisezeiten und Überstunden abfeiern. Dann rechnet sich
> das auch. Optimal: 7 Monate im Ausland und dort versteuern.

D.h. nochmal langsam: immer vorher oder nachher Urlaub machen, bloss 
nicht in der Zeit,in der man im Ausland ist, richtig? Nach der Zeit 
alles daheim abfeiern.. bringt was? Steuerliche Vorteile?
Manche Leute verlängern sogar um 1 Woche oder so um bspw. dort noch 
Urlaub anzuhängen.

Mi Lai Ling Ping Pong schrieb:
> Wenn Du als Bayer in USA oder Saudi Arabien arbeitest, bist Du in dem
> Fall gekniffen. Damals (vor knapp 20 Jahren) glaubte ich noch, sowas
> ohne Ausgleich akzeptieren zu müssen.

Du meinst die ausländischen Arbeitsbedingungen?  Was muss die Firma 
bieten?

von Heinz L. (ducttape)


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Vorwort: Das Folgende gilt für Österreich und ist nicht zwingend auf DE 
umsetzbar.

Auch hier gilt die 10h Regel, mit dem Zusatz dass Du wenn Du bei einem 
AT-Arbeitgeber beschäftigt bist auch im Ausland die 10h einzuhalten 
hast.

Soweit die arbeitsrechtliche Theorie.

Die Realität sieht dafür vor, da man im Ausland ja nicht die Stechuhr 
drücken kann, dass man dort brav nach 10h die virtuelle Stechuhr drückt, 
dann weitermacht und irgendwann findet sich eine Gelegenheit zum 
"teleworken" wo man dann halt von zuhause "arbeitet" (mit Segen der 
Firma, klar).

Ihr wisst ja, wo kein Kläger, usw.

von Zocker_50 (Gast)


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> Re: Arbeitszeitgesetz im Ausland (Zählt auch dort die 10h Regelung?)

Irgendwelche Regeln enden an der Landesgrenze. Im Ausland gelten die 
Gesetze des entsprechenden Landes was innerhalb westeuropas kein Problem 
ist, in der inneren Mongolei oder Usbekisten kann es da schon 
differenzen geben.

Arbeitest du im Ausland, deutsche Firma schickt dich dort hin, so 
erhällst du in der Regel einen Auslands-Entsendungsvertrag, einen 
Zusatzvetrag zum deutschen Anstellungsvertrag, in dem die Stunden, 
Familienheimfahrten und solche Sachen geregelt sind.

Seriöse Firmen machen das.

Wir hatten früher auf Inbetriebnahme 24 Stunden am Tag geschuftet und 
nachts nochmal 24 Stunden, wenn ich mich recht erinnere.

von klausi (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
Hach, Zuckerle, lang warst du weg. Weg - wenn ich dich zitieren darf - 
"mit Blick vom Fenster auf einen See"?

Macht wirklich Freude, wieder von dir zu hören - kein Scherz! :)

> Seriöse Firmen machen das.
>
> Wir hatten früher auf Inbetriebnahme 24 Stunden am Tag geschuftet und
> nachts nochmal 24 Stunden, wenn ich mich recht erinnere.

D.h. du warst auch bei einer seriösen Firma für die du ausgebeutet, äh, 
geschafft hast.

Wie war lang war dein Tag also dort? 48 stunden?

Ich liebe die IBN Geschichten - weil ich selbst auf einer grossen war.

Beim Schäfer aus Giebelstadt. Da war alles andere ein Kindergeburtstag 
bis jetzt dagegen. Eine Kampfschwimmerausbildung ist nix dagegen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Zocker_50 schrieb:
> Wir hatten früher auf Inbetriebnahme 24 Stunden am Tag geschuftet und
> nachts nochmal 24 Stunden, wenn ich mich recht erinnere.

Wer auf IBN 20 Jahre lang war, hat keine Erinnerung!
Nach 20 Jahre kann man sich an nix mehr erinnern. Denn würde man sich 
erinnern, würde man sich vor dem nächsten Einsatz fürchten!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Paul B. schrieb:
> Mi Lai Ling Ping Pong schrieb:
>> P.S.: Tatsächlich, das Forum kann Hiragana...
>
> Manchmal wäre Harakiri angebrachter.
>
> MfG Paul

Wieso?
Umsonst sterben!

von klaus (Gast)


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Hallo zusammen,

also ich habe ein ganz anderes Problem.
Meine Kollegen und ich sind zwar alle in Deutschland bei einem Deutschen 
Konzern beschäftigt.
Unsere Arbeist findet aber auch sehr oft im Ausland statt.
Bei mir und einem Kollegen im letzten Jahr so um die 36Wochen aber immer 
von Mo - Fr.
Zusätzlich zu unserem Gehalt gibt es nur die sogenannten Spesen die 
eigentlich nicht mal das nötigst decken.
Dann wird man darauf hingewiesen naja Essen und trinken musste du zu 
Hause ja auch.
So nurn zu den Arbeitszeiten.

derzeit 2 varianten

Strecke von etwa 650KM morgens ab 06:00 Uhr mit dem Auto meist zu zweit.
Danach in dem zu besuchenden Betrieb bis Feierabend, etwa 17  oder 
17:30Uhr
Dann Täglich von 08:00 - 17:30 oder 18 Uhr auch schon mal später
Freitags würden wir oft gerne direkt zurück werden aber durch die chefs 
gestoppt.
Ab noch in die Firma bis etwa 11:00Uhr und dann 650KM im 
Wochenendverkehr.


2. Variante

160km mit dem Auto zum Flughafen checkin Warten bis Bording flug Ankunft 
auf Gepäck warten Leihwagen dann etwa 2h faht zu dem bestimmten 
Lieferanten
dannach jeden Tag von 07:00 Uhr bis etwa 17:30 oder 18:00 Uhr

Bisher sind wir freitagsmorgens zurückgeflogen 06:30 waren dann meist 
13:45 zu Hause.
Jetzt will man dass wir morgen auch dort noch in die Firma gehen um 
14:45 zurückfliegen, ankunft 16:45 dann gepäck und wieder zurück fahren 
wird dann aber auch schon mal 21Uhr wegen dem Verkehr.

Wie soll man sich da verhalten?

von Niemand (Gast)


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> Wie soll man sich da verhalten?
du hast dazu doch schon deinen eigenen Thread aufgemacht!

von Zocker_52 (Gast)


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Dort gibt es keine Regelungen, bestenfalls die landesüblichen. In Europa 
hast du da in der Regel keine Probleme. In China gibt es wohl kein 
Arbeitszeitgesetz, bestenfalls noch auf dem Papier.

Auf Inbetriebnahme im Ausland sind 70 - 100 Std./Woche nicht
ungewöhnlich.

In der Regel gibt es 60 Std./Woche Verträge bei 6 Arbeitstagen.

Wir hatten aber auch schon jeden Tag 24 Std. gearbeitet und nachts
nochmal 24 Std. , wenn ich mich recht erinnere.

Was willst du in der inneren Mongolei auch machen außer arbeiten. In
Thailand, in Bangkok gibt es da mehr Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung.

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