Forum: HF, Funk und Felder BLE Modul - Zertifizierung nötig nach anbringen einer Antenne? (Bsp. DA14583)


von Jan F. (Gast)


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Hallo Forum,

ich habe mal eine grundlegende Frage zu BLE-Modulen und 
Zertifizierungen.

Um ein BLE-Modul nutzen zu dürfen etc. muss man dieses ja Zertifizieren 
lassen. Nun stellt sich mir die Frage: Wenn man ein Bluetooth Modul wie 
z.B. DA14583 von Dialog Semiconductor nimmt, muss man ja die Antenne 
noch anbringen. Ist durch das reine anbringen der Antenne eine neue 
Zertifizierung nötig? Bzw. wird nur das Modul zertifiziert ohne Antenne 
und es ist einfach so möglich eine Antenne anzubringen?

Immerhin sind bei Funkgeräten und Radios o.ä. die Geräte selbst 
zertifiziert und man darf eine beliebige Antenne anbringen ohne eine 
neue, teure Zertifizierung durchzuführen.

Vielen Dank im Vorraus schonmal.

Mit freundlichen Grüßen

Ian

von Hp M. (nachtmix)


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Jan F. schrieb:
> Immerhin sind bei Funkgeräten und Radios o.ä. die Geräte selbst
> zertifiziert und man darf eine beliebige Antenne anbringen ohne eine
> neue, teure Zertifizierung durchzuführen.

Nein.
Manche Geräte sind genau so zugelassen, wie sie geliefert werden, also 
mit einer fest verbauten Antenne, und bei anderen, bei denen der 
Anschluss einer externen Antenne vorgesehen ist, müssen die Bedingungen 
der Genehmigung ebenfalls eingehalten werden.
Das geschieht i.d.R. dadurch, dass man vom Gerätehersteller freigegebene 
Antennen verwendet.

So ist z.B. die Verwendung von Richtantennen oft nicht zulässig, weil 
dadurch die genehmigten Feldstärkewerte überschritten würden, und einige 
Geräte bei denen die Verwendung einer externen Antenne nicht 
vorgesehen/erlaubt ist, könnten damit Störstrahlungsgrenzwerte 
überschreiten.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jan F. schrieb:
> Wenn man ein Bluetooth Modul wie z.B. DA14583

Unter dieser Nummer sehe ich nur ein SoC, also den reinen Chip.

Den kann man als solches gar nicht zertifizieren.  Man kann höchstens
einen konkreten Aufbau, der darauf basiert, vermessen und seine
Konformität bestätigen.

Davon abgesehen, in Europa wird sowieso nichts zertifiziert, sondern
es wird die Konformität erklärt.  Das macht der „Inverkehrbringer“
eines Geräts, und als Zeichen für die Konformität mit allen relevanten
Regelungen muss er ein CE-Symbol anbringen.  Der etwas umständlich
anmutende Begriff des „Inverkehrbringers“ ist dabei vorsätzlich so
gewählt, dass eben nicht nur ein Verkauf diesen Akt auslöst, sondern
auch eine kostenlose Weitergabe oder gar eine Nutzung eines nur für
dich selbst gebauten Geräts.

Zum Glück für den Inverkehrbringer fordern die Regelungen aber nun
keine explizite Zertifizierung und auch nicht zwanghaft eine konkrete
Messung; wenn du also einen Modul verbaust, für den die Konformität
unter konkreten Umständen bestätigt worden ist (und zu diesen Umständen
dürfte auch gehören, welche Antenne da dran soll), und du dir sicher
bist, dass dein Aufbau diese Konformität des Moduls eben nicht
beeinträchtigt haben kann, dann kannst du deine Erklärung eben genau
auf diesen Tatsachen erstellen.

Allerdings: man sollte auf jeden Fall wissen, was man tut.  Es kann
natürlich auch nie schaden, wenn man nochmal selbst misst. ;)

von Michael F. (michael_ng) Benutzerseite


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> Davon abgesehen, in Europa wird sowieso nichts zertifiziert, sondern
> es wird die Konformität erklärt.

Das ist so nicht ganz korrekt.

Für die Funk-Geschichten (R&TTE) z.B. kann im Rahmen von CE die 
Konformität selbst erklärt werden.

Man kann aber auch bei einer "Benannten Stelle" ein Zertifikat für eine 
in einem akkreditiertem Labor durchgeführte Konformitätsbewertung 
erhalten (kaufen). Das machen viele Modul-Hersteller für ihre CE / R&TTE 
Erklärungen.

Wie oben jedoch schon erwähnt, gilt dieses Zertifikat / Konformität nur 
für einen speziellen Messaufbau. Jede Abweichung führt erst einmal zum 
Erlöschen, sofern nicht speziell vom Hersteller im Rahmen der 
Konformitätsbewertung dokumentiert. (z.B. Alternative Antennen-Typen 
etc.)

Das zweite ist die Bluetooth-Zertifizierung durch die SIG. Dort spielen 
die Funkparameter auch hinein. Das kann bei der Listung zu bösen 
Überraschungen führen.

Der schwarze Peter liegt immer beim Inverkehrbringer...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael F. schrieb:
> Das ist so nicht ganz korrekt.

Ja, deine Beschreibung ist genauer.

von Elektrolurch (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Den kann man als solches gar nicht zertifizieren.  Man kann höchstens
> einen konkreten Aufbau, der darauf basiert, vermessen und seine
> Konformität bestätigen.

Diese falsche Einschätzung wiederholst du stereotyp immer wieder. Warum 
gibst du solche Ratschläge wenn du von der Zulassungsmaterie offenbar 
nicht wirklich Ahnung hast? Überlass das doch den Leuten vom Fach, die 
so etwas täglich machen.

Für Funkanlagen und Medizingeräte ist die Einschaltung einer benannten 
Stelle verbindlich. Es gilt die EU Richtlinie 1999/5/EG bzw. ab Juni 
2016 die  Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU

http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/rtte-richtlinie.html

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Elektrolurch schrieb:

> Für Funkanlagen und Medizingeräte ist die Einschaltung einer benannten
> Stelle verbindlich.

Ist sie (für Funkanlagen) nicht, siehe Konformitätsbewertungsmodul A
in Anhang II des von dir verlinkten Dokuments.

Ja, es gibt Bedingungen, an die das gebunden ist, siehe Artikel 17
Absatz 3.

Edit: dieses Dokument hier meine ich (war nicht ganz eindeutig):

http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/funk-2014-53.pdf

: Bearbeitet durch Moderator
von Elektrolurch (Gast)


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Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) 
regelt §7, dass für Funkanlagen ein Konformitätsnachweisverfahren nach 
Anhang 3, 4 oder 5 der EU Richtlinie durchzuführen ist.
https://www.buzer.de/gesetz/2846/b7853.htm

Klar verständlich ist der Konformitätsnachweis im Merkblatt des 
Wirtschaftsministeriums Bayern erläutert, das die notwendigen Maßnahmen 
übersichtlich auflistet.

Seite 5
http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/2014/Merkblatt_-_Funkanlagen_und_Telekommunikationsendeinrichtungen_2014.pdf

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Elektrolurch schrieb:
> Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
> regelt §7, dass für Funkanlagen ein Konformitätsnachweisverfahren nach
> Anhang 3, 4 oder 5 der EU Richtlinie durchzuführen ist.

Ah, OK.

Anhang 3 gestattet die Baumusterprüfung nach Testreihen, die
in den zutreffenden Normen enthalten sind (als Alternative zu
Testreihen, die von einer benannten Stelle aufgestellt werden).

Für die neue Verordnung muss das FTEG dann wohl ohnehin angepasst
werden, denn da ist ja einiges anders strukturiert.

von Michael F. (michael_ng) Benutzerseite


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Um die Artikel und Paragraphen noch mal etwas zu entwirren:
Die Zauberworte auf das sich die Selbsterklärer verlassen sind: "Geräte 
für die harmonisierten Normen vorhanden sind".

Das ist bei BLE z.B. der Fall, jedoch sind die dort normierten Tests 
selten selbst komplett durchführbar. Die Zertifizierung / Benannte 
Stelle kann man so sparen, den überwiegenden Teil der Labormessungen 
vermutlich nicht.

: Bearbeitet durch User
von Elektrolurch (Gast)


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Michael F. schrieb:
> Das ist bei BLE z.B. der Fall, jedoch sind die dort normierten Tests
> selten selbst komplett durchführbar. Die Zertifizierung / Benannte
> Stelle kann man so sparen, den überwiegenden Teil der Labormessungen
> vermutlich nicht.

So ist es.

Für die erforderlichen Messungen zum Nachweis der Konformität nimmt man 
daher in aller Regel ein zertifiziertes Labor in Anspruch.

Pre Compliance Tests kann man zur Kostenersparnis im eigenen Laden 
durchführen, wenn man dazu in der Lage ist. Die umfangreichen 
vorgeschriebenen Tests für den Konformitätsnachweis erfordern Know-How 
und Einrichtungen, die wohl die wenigsten Firmen selbst vorhalten 
können.

Das unterscheidet Funkanalagen von anderen Produkten, wo oft eine simple 
Erklärung der Konformität des Herstellers ausreicht

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Elektrolurch schrieb:
> Für die erforderlichen Messungen zum Nachweis der Konformität nimmt man
> daher in aller Regel ein zertifiziertes Labor in Anspruch.

Das habe ich übrigens nie bestritten, dass das normalerweise der
beste Weg ist.

von Elektrolurch (Gast)


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von Elektrolurch (Gast)


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Die Broschüre ist zwar in englisch, hilft aber dem TE bei seiner Frage 
sicher weiter

http://www.cetecom.com/fileadmin/docs/PDF/CETECOM_The_road_to_market_for_radio_and_telecommunication_products.pdf

von Jan F. (Gast)


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Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich werde mich dann mal in diese ganzen Geschichten einlesen.

Ich habe jetzt noch etwas gefunden über die CE/ETSI Sache. Was ist denn 
nun das wichtigere? Sprich wenn das DA14583 ETSI EN XXXXX entspricht, 
ist das noch nicht ausreichend oder? Wenn da die Antenne angebracht 
werden würde, müsste man quasi im Anschluss daran die CE-Prüfungen 
absolvieren. Aber die Konformität mit den ETSI Normen hilft dabei, da es 
dann nur noch an der Antenne hängen kann, wenn ich das richtig 
verstanden habe..?

Viele Grüße

Jan

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jan F. schrieb:
> Sprich wenn das DA14583 ETSI EN XXXXX entspricht, ist das noch nicht
> ausreichend oder?

Es besagt nur, dass du mit diesem IC (mehr ist es ja erstmal nicht)
überhaupt in der Lage bist, diese Norm am Ende einzuhalten.

Das wird sicher auch mal jemand gemessen haben, bevor er diese Aussage
so hingeschrieben hat, aber allein davon ist noch lange nicht
garantiert, dass auch dein Aufbau am Ende die Norm einhält.

Bei einem fertigen Modul mit kompletter Firmware könnte die Situation
besser aussehen.

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