Hallo Forum, ich habe mal eine grundlegende Frage zu BLE-Modulen und Zertifizierungen. Um ein BLE-Modul nutzen zu dürfen etc. muss man dieses ja Zertifizieren lassen. Nun stellt sich mir die Frage: Wenn man ein Bluetooth Modul wie z.B. DA14583 von Dialog Semiconductor nimmt, muss man ja die Antenne noch anbringen. Ist durch das reine anbringen der Antenne eine neue Zertifizierung nötig? Bzw. wird nur das Modul zertifiziert ohne Antenne und es ist einfach so möglich eine Antenne anzubringen? Immerhin sind bei Funkgeräten und Radios o.ä. die Geräte selbst zertifiziert und man darf eine beliebige Antenne anbringen ohne eine neue, teure Zertifizierung durchzuführen. Vielen Dank im Vorraus schonmal. Mit freundlichen Grüßen Ian
Jan F. schrieb: > Immerhin sind bei Funkgeräten und Radios o.ä. die Geräte selbst > zertifiziert und man darf eine beliebige Antenne anbringen ohne eine > neue, teure Zertifizierung durchzuführen. Nein. Manche Geräte sind genau so zugelassen, wie sie geliefert werden, also mit einer fest verbauten Antenne, und bei anderen, bei denen der Anschluss einer externen Antenne vorgesehen ist, müssen die Bedingungen der Genehmigung ebenfalls eingehalten werden. Das geschieht i.d.R. dadurch, dass man vom Gerätehersteller freigegebene Antennen verwendet. So ist z.B. die Verwendung von Richtantennen oft nicht zulässig, weil dadurch die genehmigten Feldstärkewerte überschritten würden, und einige Geräte bei denen die Verwendung einer externen Antenne nicht vorgesehen/erlaubt ist, könnten damit Störstrahlungsgrenzwerte überschreiten.
Jan F. schrieb: > Wenn man ein Bluetooth Modul wie z.B. DA14583 Unter dieser Nummer sehe ich nur ein SoC, also den reinen Chip. Den kann man als solches gar nicht zertifizieren. Man kann höchstens einen konkreten Aufbau, der darauf basiert, vermessen und seine Konformität bestätigen. Davon abgesehen, in Europa wird sowieso nichts zertifiziert, sondern es wird die Konformität erklärt. Das macht der „Inverkehrbringer“ eines Geräts, und als Zeichen für die Konformität mit allen relevanten Regelungen muss er ein CE-Symbol anbringen. Der etwas umständlich anmutende Begriff des „Inverkehrbringers“ ist dabei vorsätzlich so gewählt, dass eben nicht nur ein Verkauf diesen Akt auslöst, sondern auch eine kostenlose Weitergabe oder gar eine Nutzung eines nur für dich selbst gebauten Geräts. Zum Glück für den Inverkehrbringer fordern die Regelungen aber nun keine explizite Zertifizierung und auch nicht zwanghaft eine konkrete Messung; wenn du also einen Modul verbaust, für den die Konformität unter konkreten Umständen bestätigt worden ist (und zu diesen Umständen dürfte auch gehören, welche Antenne da dran soll), und du dir sicher bist, dass dein Aufbau diese Konformität des Moduls eben nicht beeinträchtigt haben kann, dann kannst du deine Erklärung eben genau auf diesen Tatsachen erstellen. Allerdings: man sollte auf jeden Fall wissen, was man tut. Es kann natürlich auch nie schaden, wenn man nochmal selbst misst. ;)
> Davon abgesehen, in Europa wird sowieso nichts zertifiziert, sondern > es wird die Konformität erklärt. Das ist so nicht ganz korrekt. Für die Funk-Geschichten (R&TTE) z.B. kann im Rahmen von CE die Konformität selbst erklärt werden. Man kann aber auch bei einer "Benannten Stelle" ein Zertifikat für eine in einem akkreditiertem Labor durchgeführte Konformitätsbewertung erhalten (kaufen). Das machen viele Modul-Hersteller für ihre CE / R&TTE Erklärungen. Wie oben jedoch schon erwähnt, gilt dieses Zertifikat / Konformität nur für einen speziellen Messaufbau. Jede Abweichung führt erst einmal zum Erlöschen, sofern nicht speziell vom Hersteller im Rahmen der Konformitätsbewertung dokumentiert. (z.B. Alternative Antennen-Typen etc.) Das zweite ist die Bluetooth-Zertifizierung durch die SIG. Dort spielen die Funkparameter auch hinein. Das kann bei der Listung zu bösen Überraschungen führen. Der schwarze Peter liegt immer beim Inverkehrbringer...
Jörg W. schrieb: > Den kann man als solches gar nicht zertifizieren. Man kann höchstens > einen konkreten Aufbau, der darauf basiert, vermessen und seine > Konformität bestätigen. Diese falsche Einschätzung wiederholst du stereotyp immer wieder. Warum gibst du solche Ratschläge wenn du von der Zulassungsmaterie offenbar nicht wirklich Ahnung hast? Überlass das doch den Leuten vom Fach, die so etwas täglich machen. Für Funkanlagen und Medizingeräte ist die Einschaltung einer benannten Stelle verbindlich. Es gilt die EU Richtlinie 1999/5/EG bzw. ab Juni 2016 die Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/rtte-richtlinie.html
Elektrolurch schrieb: > Für Funkanlagen und Medizingeräte ist die Einschaltung einer benannten > Stelle verbindlich. Ist sie (für Funkanlagen) nicht, siehe Konformitätsbewertungsmodul A in Anhang II des von dir verlinkten Dokuments. Ja, es gibt Bedingungen, an die das gebunden ist, siehe Artikel 17 Absatz 3. Edit: dieses Dokument hier meine ich (war nicht ganz eindeutig): http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/funk-2014-53.pdf
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Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) regelt §7, dass für Funkanlagen ein Konformitätsnachweisverfahren nach Anhang 3, 4 oder 5 der EU Richtlinie durchzuführen ist. https://www.buzer.de/gesetz/2846/b7853.htm Klar verständlich ist der Konformitätsnachweis im Merkblatt des Wirtschaftsministeriums Bayern erläutert, das die notwendigen Maßnahmen übersichtlich auflistet. Seite 5 http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/2014/Merkblatt_-_Funkanlagen_und_Telekommunikationsendeinrichtungen_2014.pdf
Elektrolurch schrieb: > Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) > regelt §7, dass für Funkanlagen ein Konformitätsnachweisverfahren nach > Anhang 3, 4 oder 5 der EU Richtlinie durchzuführen ist. Ah, OK. Anhang 3 gestattet die Baumusterprüfung nach Testreihen, die in den zutreffenden Normen enthalten sind (als Alternative zu Testreihen, die von einer benannten Stelle aufgestellt werden). Für die neue Verordnung muss das FTEG dann wohl ohnehin angepasst werden, denn da ist ja einiges anders strukturiert.
Um die Artikel und Paragraphen noch mal etwas zu entwirren: Die Zauberworte auf das sich die Selbsterklärer verlassen sind: "Geräte für die harmonisierten Normen vorhanden sind". Das ist bei BLE z.B. der Fall, jedoch sind die dort normierten Tests selten selbst komplett durchführbar. Die Zertifizierung / Benannte Stelle kann man so sparen, den überwiegenden Teil der Labormessungen vermutlich nicht.
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Michael F. schrieb: > Das ist bei BLE z.B. der Fall, jedoch sind die dort normierten Tests > selten selbst komplett durchführbar. Die Zertifizierung / Benannte > Stelle kann man so sparen, den überwiegenden Teil der Labormessungen > vermutlich nicht. So ist es. Für die erforderlichen Messungen zum Nachweis der Konformität nimmt man daher in aller Regel ein zertifiziertes Labor in Anspruch. Pre Compliance Tests kann man zur Kostenersparnis im eigenen Laden durchführen, wenn man dazu in der Lage ist. Die umfangreichen vorgeschriebenen Tests für den Konformitätsnachweis erfordern Know-How und Einrichtungen, die wohl die wenigsten Firmen selbst vorhalten können. Das unterscheidet Funkanalagen von anderen Produkten, wo oft eine simple Erklärung der Konformität des Herstellers ausreicht
Elektrolurch schrieb: > Für die erforderlichen Messungen zum Nachweis der Konformität nimmt man > daher in aller Regel ein zertifiziertes Labor in Anspruch. Das habe ich übrigens nie bestritten, dass das normalerweise der beste Weg ist.
Ergänzend zu Info: das Amtsblatt der Bundesnetzagentur über die registrierten Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/AnerkennungvonKonformitaetsbewertungsstellen/AmtsblMitteil482_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Broschüre ist zwar in englisch, hilft aber dem TE bei seiner Frage sicher weiter http://www.cetecom.com/fileadmin/docs/PDF/CETECOM_The_road_to_market_for_radio_and_telecommunication_products.pdf
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde mich dann mal in diese ganzen Geschichten einlesen. Ich habe jetzt noch etwas gefunden über die CE/ETSI Sache. Was ist denn nun das wichtigere? Sprich wenn das DA14583 ETSI EN XXXXX entspricht, ist das noch nicht ausreichend oder? Wenn da die Antenne angebracht werden würde, müsste man quasi im Anschluss daran die CE-Prüfungen absolvieren. Aber die Konformität mit den ETSI Normen hilft dabei, da es dann nur noch an der Antenne hängen kann, wenn ich das richtig verstanden habe..? Viele Grüße Jan
Jan F. schrieb: > Sprich wenn das DA14583 ETSI EN XXXXX entspricht, ist das noch nicht > ausreichend oder? Es besagt nur, dass du mit diesem IC (mehr ist es ja erstmal nicht) überhaupt in der Lage bist, diese Norm am Ende einzuhalten. Das wird sicher auch mal jemand gemessen haben, bevor er diese Aussage so hingeschrieben hat, aber allein davon ist noch lange nicht garantiert, dass auch dein Aufbau am Ende die Norm einhält. Bei einem fertigen Modul mit kompletter Firmware könnte die Situation besser aussehen.
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