Hallo, was mich mal interessieren würde: Welches Gesetz ist für den Gewährleistungsausschluss bei Halbleitern, z.B. bei Reichelt oder anderen, zuständig? Ich dachte bisher immer, dass Händler Gewährleistung bieten müssen. Auch wenn es ja immer mal wieder Ausnahmen gibt, wie z.B. bei Glühbirnen. Aber durch welches Gesetz werden diese Ausnahmen geregelt? Weiß da jemand etwas drüber?
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Auf einzelne Bauteile wird es kaum eine Gewährleistung geben, denn was ist, wenn das Bauteil statisch richtig verpackt aber unsachgemäß entnommen und verarbeitet wird... Unterwäsche kann auch nicht retour gegeben werden, es sei denn original verpackt...
..keine Ahnung, ich würde aber vermuten das die ntsprechende Rechtsgrundlage in einer ähnlichen Gegend angesiedelt ist wie der Gewährleistungsausschluß für Batterieen und Glühlampen. Das ist einfach Warengruppen bei denen das Betrugsrisiko extrem hoch ist. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > ..keine Ahnung, ich würde aber vermuten das die ntsprechende > Rechtsgrundlage in einer ähnlichen Gegend angesiedelt ist wie der > Gewährleistungsausschluß für Batterieen und Glühlampen. > Das ist einfach Warengruppen bei denen das Betrugsrisiko extrem hoch > ist. Es gibt keinen Gewährleistungsausschluss für irgendwelche Produktgruppen. Das gilt selbst für Batterien und Glühlampen. Der Hersteller muss für die Mangelfreiheit seiner Produkte gerade stehen. Ist der Käufer Verbraucher, so gilt zusätzliche in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr zu Lasten des Händlers. Dieser muss nachweisen, dass die Ware mangelfrei war. Das ist bei Batterien oder Glühlampen oder auch Halbleitern so eine Sache. Dem Gesetz ist das aber egal. Wichtig ist noch der sogenannte bestimmungsgemäße Gebrauch. Um bei Halbleitern zu bleiben, das Einlöten ist eben dieses. Es gibt zwar im Gesetz eine Einschränkung bei sogenannten Verschleißteilen, doch auch dort hat der Verkäufer die Beweislast. Im Übrigen kann ein Gewährleistungsausschluss nicht wirksam vereinbart werden. PS: Dies ist keine Rechtsberatung, frage im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt.
Ich weiß zwar nicht wo dieser ausgeschlossen ist, aber Gewährleistung auf BE habe ich noch nirgends gesehen. Egal ob hochpreisige Halbleiter, ob Spaxschrauben, ob Hufnägel, ob Blumensamen oder was auch immer. Den Halbleiter kann jeder Kunde in nullkommanüscht in den Himmel schicken. Die Schraube oder den Nagel kann er wegen Dummheit im Dienst krum reinwürgen oder den Blumensamen in den nackten Kies streuen. Bei alledem kann der Händler relativ leicht eine unsachgemäße Benutzung nachweisen. Ok, bei Halbleitern nicht ganz so leicht, aber eine eventuelle Expertise müsste im Schuldfall Kollege DAU bezahlen. Will er das? Ich vermute, gerade bei Halbleitern sitzt der Schuldige sehr sehr oft vor dem Tisch. Pech hat man bei Fälschungen. Da kann man viel Zeit in elendige Rechtsstreitigkeiten stecken oder auch auf einsichtige Händler treffen (mir mit einer Charge 2SC5200 beim Segor so ergangen). Die Chancen stehen aber eher bei 50/50. Old-Papa
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