Forum: Offtopic Technische Dokumentation zur CE-kennzeichnung


von Alexander A. (alexander1986)


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Hallo,

Ich möchte wissen, wie eine Konformitätsbewertung auf dem Papier
aussieht.
Die Frage mag vielleicht komisch rüber kommen. Vielleicht denke ich zu
kompliziert.
Ich habe alle zutreffenden Richtlinien und Normen ermittelt. In meinem
Fall sind das:
EMV: 2014/30/EU
RED: 2014/53/EU
Die Normen daraus aufzuzählen spare ich mir erst mal.

Alle Prüfungen sind durchgeführt worden. Die Konformität wird vermutet.
Eine EG-Konformitätserklärung auszufüllen wäre kein Problem.

Davor muss jedoch eine Konformitätsbewertung 
(Konformitätsbewertungsverfahren) durchgeführt werden.
Nach mehreren Stunden intensiver Beschäftigung mit dem Thema bin ich
nicht schlauer geworden.
Selbstverständlich habe ich google (auch) nach Bildern und Videos
bemüht.
Ich habe sogar ein pdf Artikel bei ELV gekauft. Es sollte darum gehen, 
wie mal einen LED Tannenbaum bewertet. War ein kompletter Reinfall. Ein 
paar EMV Messungen und ESD. Keinerlei "Konformitätsbewertung", wie ich 
die mir vorstelle.

Bei mir handelt es sich um ein Gerät, welches nicht mal in die 
Niederspannungsrichtlinie fällt, da keine Verbindung zu 230V hat.
Dafür leider unter die RED Richtlinie, aber egal.
Wird das in einer freien Form gemacht?
Was muss dort alles drin stehen?
Man kann doch schlecht einfach alle Prüfergebnise inkl. 
Bedienungsanleitung lieblos hintereinander rein klatschen?
Eine Risikobewertung ist, glaube ich, hauptsächlich für Maschinen 
gedacht. Ich habe natürlich keine Maschine oder ähnliches.

Das, was mir einfällt, nimmt nur 5 Zeilen Text in Anspruch. Und das kann
ja nicht alles sein.

Vielen Dank
LG Alexander

Nachtrag:
die "Module zum Konformitätsnachweis" von Wikipedia sind mir bekannt, 
bzw. ich habe die mehrmals durchgelesen und verstehe da leider nur 
Bahnhof. Ich glaube, das bezieht sich nicht auf mein einfaches Gerät. 
Mir fällt da nicht mal ein Risiko ein, außer (wegen Strom und mit viel 
Fantasie) Brand.

: Verschoben durch User
von Holger W. (mb_holger)


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Mit den Zulassungen und Prüfsiegel ist das alles so eine Sache. Schutz 
vor schon bekannten gesundheitlichen Gefährdungen hat man dadurch sicher 
nicht. Ich habe mir kürzlich einen Elektrobackofen gekauft in einen 
Möbelhaus.
Zu hause aufgestellt und aufgeheizt.   Dann gelbe Dämmwolle auf dem 
Fußboden gefunden. Nach einen Blick unter den Ofen und in die 
Lüftungsschlitze  offne
Dämmwolle. Hat mir nicht gefallen, dass offne Mineral- oder Glaswolle im 
Luftstrom liegt. Bei meinen alten war das nicht so,da war die Dämmwolle 
ordentlich eingepackt.  Ich wollte den Herd zurückgeben, das war nicht 
möglich. Das Möbelhaus hat mir einen Techniker nach Hause geschickt. Der 
sagte, dass ist jetzt bei allen Küchenöfen so und die hätten eine 
Zulassung, also keine Rücknahme.
Der Herd ist in der Türkei hergestellt und in der Anleitung kein 
Zertifikat für die Glaswolle. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass 
einige Glaswollen gesundheitsschädlich sind und in Deutschland nur 
Dämmwollen mit entsprechender Zulassung in den Verkehr gebracht werden 
darf. Der Importeur konnte zu der verwendeten Dämmwolle keine Auskunft 
geben und keine Zulassung vorlegen, das Möbelhaus auch nicht. Die 
Rüchnahme erfolgte plötzlich ganz problemlos.
Tausende solcher Backöfen werden in Deutschland verkauft, es war ein 
großer Importeur mit bekannten Eigenmarke und ein bekanntes Möbelhaus. 
Was nützen hier EU-Energielabel, CE Zeichen, Prüfzeichen des 
VDE-Instituts, wenn einem bedenkliche Glaswolle aus dem Ofen fliegt??
Ich bin sonnst nicht so empfindlich, aber so etwas muss in der Küche 
nicht sein und im Essen gleich gar nicht.

von Alexander A. (alexander1986)


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Hi Holger,

aus deinem Beispiel lese ich so was wie
"mach einfach drauf, interessiert eh niemanden. Gibt schlimmere Sachen."
Wenn ich falsch verstanden habe, dann ignorieren.

Das würde ich fast auch so machen, aber ich möchte es mindestens ein Mal 
richtig machen, um es für die Zukunft zu wissen.

von lalala (Gast)


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Mal in die RED reingeschaut? Artikel 17 beschreibt welches Verfahren Du 
verwenden darfst. Fällst Du unter (2), (3), oder (4).
Für die Prüfungen wirst Du ja ordentlich bezahlt haben, das Labor konnte 
Dir Deine Frage nicht beantworten?

von Alexander A. (alexander1986)


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Selbstverständlich habe ich da rein geschaut :)
Es steht zwar überall dass man was machen (Dokumentieren) muss, aber 
steht nicht wie das aus zu sehen hat.
Oder macht man das einfach frei Schnauze, Hauptsache die Infos sind 
drin?
Die Prüfungen waren nicht billig, das stimmt.
Das Labor konnte mir auf meine Fragen (absichtlich) keine Antwort geben. 
Sie wollten es lieber für mich machen. Kostet dann aber auch sehr 
ordentlich.

von abc (Gast)


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> Oder macht man das einfach frei Schnauze, Hauptsache die Infos sind
> drin?

wenn es bei den behörden keine formulare dafür gibt - wie denn sonnst?

> Die Prüfungen waren nicht billig, das stimmt.
> Das Labor konnte mir auf meine Fragen (absichtlich) keine Antwort geben.

moment: war nicht die beantwortung der frage, ob dein krempel mit ce 
konform geht deren job?

von Alexander A. (alexander1986)


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>moment: war nicht die beantwortung der frage, ob dein krempel mit ce
>konform geht deren job?
Doch sicher :) Alles CE Konform.
Auf die Frage "Wie erstelle ich weitere Unterlagen?" gab es keine 
befriedigende Antwort.
Aber jetzt weiß ich bescheid.
Ich habe den Tipp von lalala mit dem Artikel 17 noch mal durchgelesen. 
Liest sich auf einmal anders :)
Ich weiß jetzt was zu tun ist.
Komplett falsch kann ich da ja dann nichts machen. Wenn es keine 
Formulare gibt, mache ich, wie ich Lust habe.
Danke

von lalala (Gast)


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Alexander A. schrieb:
> Komplett falsch kann ich da ja dann nichts machen.

Die RED gilt noch nicht. Im Moment gilt noch die R&TTE. Gut, jetzt sagst 
Du Dein Produkt kommt vor Juni auch nicht auf den Markt. Leider sind 
doch die harminisierten Normen für RED noch gar nicht veröffentlicht 
worden, d.h. Du hast vermutlich nach RTTE prüfen lassen, kann das sein?

von Alexander A. (alexander1986)


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>Du hast vermutlich nach RTTE prüfen lassen, kann das sein?
Ganz genau.
Hast fast alles richtig geschrieben.
Das Produkt kommt (hoffentlich) aber nächsten Monat auf den Markt.
Kann ich trotzdem Konformität wie im Artikel 17 der 2014/53/EU 
beschrieben nachweisen (Unterlagen erstellen)?

: Bearbeitet durch User
von abc (Gast)


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> Doch sicher :) Alles CE Konform.

ist dann nicht deren dokumentation der messungen inkl. messaufbau und 
erbegnissen die technische doku, die du suchst?

von Alexander A. (alexander1986)


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>ist dann nicht deren dokumentation der messungen inkl. messaufbau und
>erbegnissen die technische doku, die du suchst?
Wäre viel zu einfach :(
Leider nein.

von lalala (Gast)


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Alexander A. schrieb:
> Kann ich trotzdem Konformität wie im Artikel 17 der 2014/53/EU
> beschrieben nachweisen (

Solange die Richtlinie noch nicht gilt kannst Du sie auch nicht 
anwenden. (und solange keine harmonisierten Nornen veröffentlicht werden 
kannst Du auch Modul ii nicht anwenden). Wobei ich jetzt mal annehme 
dass das entsprechende Kapitel in der R&TTE nicht ganz anders aussieht.

von Gerd E. (robberknight)


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Und setz Dir ne Wiedervorlage 1x im Jahr solange Du das Produkt 
verkaufst bei der Du prüfst, welche von Deinen Normen wann zurückgezogen 
werden.

Wenn es eine betrifft, dann neue Norm beschaffen, Unterschiede zu bisher 
rausfinden, und je nach Relevanz für Dein Produkt neu testen lassen oder 
nur die Konformitätserklärung aktualisieren.

von Purzel H. (hacky)


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> Alex Alex :
> Die Prüfungen waren nicht billig, das stimmt.
Das Labor konnte mir auf meine Fragen (absichtlich) keine Antwort geben.
Sie wollten es lieber für mich machen. Kostet dann aber auch sehr
ordentlich.


Dann drueck doch ab. Problem geloest. Einmal ausstellen lassen, immer 
wieder kopieren. Auch fuer andere Geraete.

von Alexander A. (alexander1986)


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>Dann drueck doch ab. Problem geloest. Einmal ausstellen lassen, immer
>wieder kopieren. Auch fuer andere Geraete.
Wäre ich heutzutage einverstanden damit.
Leider ist der Zug abgefahren. Ich brauche neuen Termin. Wäre erst in 3 
Monaten möglich. Plus 2 Wochen für die Fertigstellung.
Neues Labor suchen wäre eine Option. Aber auch da wird kein Termin 
schnell möglich sein, und die brauchen noch zusätzlich 
Einarbeitungszeit, da die mein Gerät nicht kennen. Also alles zu lange.

Die Richtlinie (bestimmt alle) ist auch nicht ganz benutzerfreundlich 
geschrieben. Man wird überall von Artikel zum anderen Artikel von einem 
Anhang zu anderen Absatz vom siebten Artikel geschleudert.
Das macht die Sache komplett unleserlich und unverständlich.

Ich habe mir gedacht ich mache das (nicht wie anfangs gewollt) einfach 
irgendwie als Alibi fertig. Kann ja auch nichts für, dass ich das nicht 
verstehe :))) (ist halb ironisch gemeint)
Wird hoffentlich keiner sehen wollen.

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Alternativ : irgendwo ein Geraet aehnlicher Klasse bestellen und eine CE 
Erklaerung verlangen. Dann die Erklaerung Copy/Pasten und die 3 Worte, 
die das Produkt betreffen austauschen ...

von Alexander A. (alexander1986)


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>Dann die Erklaerung Copy/Pasten
Sehr gute Idee.
Das hilft mir aber nicht. Die EG-Konformitätserklärung ist in 3 Minuten 
selbst geschrieben.
Es geht bei mir um die Technische Unterlagen, die man VOR der 
Konformitätserklärung erstellt. Und das ist eine ganze und fette Menge.

von Alexander A. (alexander1986)


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Hallo Leute,
ich komme beim Thema nicht wirklich weiter :(
Gerätebeschreibung:
Es ist ein elektronisches Gerät, welches mit einer 9V Batterie betrieben 
wird.
Das Gerät verfügt über einen WLan Modul. Darüber kann man es bei Bedarf 
vom Handy aus konfigurieren.
Also hat unser Gerät ein Sende- und Empfangsteil. Das ist aber noch 
keine "Funkanlage" oder doch?

Wenn ich nun hier rein schaue: 
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/bnetza-vorgaben-rtte-richtlinie.pdf
Auf Seite 3 Konformitätsbewertungsverfahren und Kennzeichnung.
Verfahren 2,3,4 und 5.
Kann ich mir daraus ein aussuchen?

Und wie bestimmt man die Klasse 1, 2 oder TTE? Ich weiß, es steht 
irgendwo ganz genau beschrieben. Ich bin aber schon wegen den ganzen 
Artikeln so durcheinander, und sehe das einfach nicht.

Dann im Artikel 17 der Richtlinie ist das Bewertungsverfahren 
beschrieben.
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/funk-2014-53.pdf
(1), (2), (3), (4)
Ist nur ein davon an zu wenden, oder alle 4?
Dann noch etwas verwirrend. Wo ich oder geschrieben habe:
>Auf Seite 3 Konformitätsbewertungsverfahren und Kennzeichnung.
sind 2,3,4 und 5 als Verfahren beschrieben.
Was denn nun?

Und wie entscheide ich, welches Modul ich zur Bewertung benutzen soll?

Vielen Dank.
Ich will nicht die Arbeit auf Euch umwälzen. Ich mache, wie ich kann. 
Leider habe ich das System noch nicht ganz begriffen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Alexander A. schrieb:
> Das ist aber noch keine "Funkanlage" oder doch?

Das Brettl erscheint mir schmal, auch wenn Anlage weit gegriffen 
scheint.
Entscheidend ist doch wohl, dass die Aussendung von elektomagnieischen 
Wellen ein Nutzsignal überträgt, also eine gewollte Funktion darstellt 
und keinen parasitären Effekt. Somit ist es zumindest ein 
Sendeempfangsgerät, und da die Stromversorgung und die Antenne 
integraler Bestandteil sind ist es imho auch eine funktionsbereite 
Funkanlage. Imho must du also auch alle diesbezüglichen Vorschriften 
einhalten.

Namaste

: Bearbeitet durch User
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