Hallo, Ich möchte wissen, wie eine Konformitätsbewertung auf dem Papier aussieht. Die Frage mag vielleicht komisch rüber kommen. Vielleicht denke ich zu kompliziert. Ich habe alle zutreffenden Richtlinien und Normen ermittelt. In meinem Fall sind das: EMV: 2014/30/EU RED: 2014/53/EU Die Normen daraus aufzuzählen spare ich mir erst mal. Alle Prüfungen sind durchgeführt worden. Die Konformität wird vermutet. Eine EG-Konformitätserklärung auszufüllen wäre kein Problem. Davor muss jedoch eine Konformitätsbewertung (Konformitätsbewertungsverfahren) durchgeführt werden. Nach mehreren Stunden intensiver Beschäftigung mit dem Thema bin ich nicht schlauer geworden. Selbstverständlich habe ich google (auch) nach Bildern und Videos bemüht. Ich habe sogar ein pdf Artikel bei ELV gekauft. Es sollte darum gehen, wie mal einen LED Tannenbaum bewertet. War ein kompletter Reinfall. Ein paar EMV Messungen und ESD. Keinerlei "Konformitätsbewertung", wie ich die mir vorstelle. Bei mir handelt es sich um ein Gerät, welches nicht mal in die Niederspannungsrichtlinie fällt, da keine Verbindung zu 230V hat. Dafür leider unter die RED Richtlinie, aber egal. Wird das in einer freien Form gemacht? Was muss dort alles drin stehen? Man kann doch schlecht einfach alle Prüfergebnise inkl. Bedienungsanleitung lieblos hintereinander rein klatschen? Eine Risikobewertung ist, glaube ich, hauptsächlich für Maschinen gedacht. Ich habe natürlich keine Maschine oder ähnliches. Das, was mir einfällt, nimmt nur 5 Zeilen Text in Anspruch. Und das kann ja nicht alles sein. Vielen Dank LG Alexander Nachtrag: die "Module zum Konformitätsnachweis" von Wikipedia sind mir bekannt, bzw. ich habe die mehrmals durchgelesen und verstehe da leider nur Bahnhof. Ich glaube, das bezieht sich nicht auf mein einfaches Gerät. Mir fällt da nicht mal ein Risiko ein, außer (wegen Strom und mit viel Fantasie) Brand.
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Mit den Zulassungen und Prüfsiegel ist das alles so eine Sache. Schutz vor schon bekannten gesundheitlichen Gefährdungen hat man dadurch sicher nicht. Ich habe mir kürzlich einen Elektrobackofen gekauft in einen Möbelhaus. Zu hause aufgestellt und aufgeheizt. Dann gelbe Dämmwolle auf dem Fußboden gefunden. Nach einen Blick unter den Ofen und in die Lüftungsschlitze offne Dämmwolle. Hat mir nicht gefallen, dass offne Mineral- oder Glaswolle im Luftstrom liegt. Bei meinen alten war das nicht so,da war die Dämmwolle ordentlich eingepackt. Ich wollte den Herd zurückgeben, das war nicht möglich. Das Möbelhaus hat mir einen Techniker nach Hause geschickt. Der sagte, dass ist jetzt bei allen Küchenöfen so und die hätten eine Zulassung, also keine Rücknahme. Der Herd ist in der Türkei hergestellt und in der Anleitung kein Zertifikat für die Glaswolle. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass einige Glaswollen gesundheitsschädlich sind und in Deutschland nur Dämmwollen mit entsprechender Zulassung in den Verkehr gebracht werden darf. Der Importeur konnte zu der verwendeten Dämmwolle keine Auskunft geben und keine Zulassung vorlegen, das Möbelhaus auch nicht. Die Rüchnahme erfolgte plötzlich ganz problemlos. Tausende solcher Backöfen werden in Deutschland verkauft, es war ein großer Importeur mit bekannten Eigenmarke und ein bekanntes Möbelhaus. Was nützen hier EU-Energielabel, CE Zeichen, Prüfzeichen des VDE-Instituts, wenn einem bedenkliche Glaswolle aus dem Ofen fliegt?? Ich bin sonnst nicht so empfindlich, aber so etwas muss in der Küche nicht sein und im Essen gleich gar nicht.
Hi Holger, aus deinem Beispiel lese ich so was wie "mach einfach drauf, interessiert eh niemanden. Gibt schlimmere Sachen." Wenn ich falsch verstanden habe, dann ignorieren. Das würde ich fast auch so machen, aber ich möchte es mindestens ein Mal richtig machen, um es für die Zukunft zu wissen.
Mal in die RED reingeschaut? Artikel 17 beschreibt welches Verfahren Du verwenden darfst. Fällst Du unter (2), (3), oder (4). Für die Prüfungen wirst Du ja ordentlich bezahlt haben, das Labor konnte Dir Deine Frage nicht beantworten?
Selbstverständlich habe ich da rein geschaut :) Es steht zwar überall dass man was machen (Dokumentieren) muss, aber steht nicht wie das aus zu sehen hat. Oder macht man das einfach frei Schnauze, Hauptsache die Infos sind drin? Die Prüfungen waren nicht billig, das stimmt. Das Labor konnte mir auf meine Fragen (absichtlich) keine Antwort geben. Sie wollten es lieber für mich machen. Kostet dann aber auch sehr ordentlich.
> Oder macht man das einfach frei Schnauze, Hauptsache die Infos sind > drin? wenn es bei den behörden keine formulare dafür gibt - wie denn sonnst? > Die Prüfungen waren nicht billig, das stimmt. > Das Labor konnte mir auf meine Fragen (absichtlich) keine Antwort geben. moment: war nicht die beantwortung der frage, ob dein krempel mit ce konform geht deren job?
>moment: war nicht die beantwortung der frage, ob dein krempel mit ce >konform geht deren job? Doch sicher :) Alles CE Konform. Auf die Frage "Wie erstelle ich weitere Unterlagen?" gab es keine befriedigende Antwort. Aber jetzt weiß ich bescheid. Ich habe den Tipp von lalala mit dem Artikel 17 noch mal durchgelesen. Liest sich auf einmal anders :) Ich weiß jetzt was zu tun ist. Komplett falsch kann ich da ja dann nichts machen. Wenn es keine Formulare gibt, mache ich, wie ich Lust habe. Danke
Alexander A. schrieb: > Komplett falsch kann ich da ja dann nichts machen. Die RED gilt noch nicht. Im Moment gilt noch die R&TTE. Gut, jetzt sagst Du Dein Produkt kommt vor Juni auch nicht auf den Markt. Leider sind doch die harminisierten Normen für RED noch gar nicht veröffentlicht worden, d.h. Du hast vermutlich nach RTTE prüfen lassen, kann das sein?
>Du hast vermutlich nach RTTE prüfen lassen, kann das sein?
Ganz genau.
Hast fast alles richtig geschrieben.
Das Produkt kommt (hoffentlich) aber nächsten Monat auf den Markt.
Kann ich trotzdem Konformität wie im Artikel 17 der 2014/53/EU
beschrieben nachweisen (Unterlagen erstellen)?
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> Doch sicher :) Alles CE Konform.
ist dann nicht deren dokumentation der messungen inkl. messaufbau und
erbegnissen die technische doku, die du suchst?
>ist dann nicht deren dokumentation der messungen inkl. messaufbau und >erbegnissen die technische doku, die du suchst? Wäre viel zu einfach :( Leider nein.
Alexander A. schrieb: > Kann ich trotzdem Konformität wie im Artikel 17 der 2014/53/EU > beschrieben nachweisen ( Solange die Richtlinie noch nicht gilt kannst Du sie auch nicht anwenden. (und solange keine harmonisierten Nornen veröffentlicht werden kannst Du auch Modul ii nicht anwenden). Wobei ich jetzt mal annehme dass das entsprechende Kapitel in der R&TTE nicht ganz anders aussieht.
Und setz Dir ne Wiedervorlage 1x im Jahr solange Du das Produkt verkaufst bei der Du prüfst, welche von Deinen Normen wann zurückgezogen werden. Wenn es eine betrifft, dann neue Norm beschaffen, Unterschiede zu bisher rausfinden, und je nach Relevanz für Dein Produkt neu testen lassen oder nur die Konformitätserklärung aktualisieren.
> Alex Alex : > Die Prüfungen waren nicht billig, das stimmt. Das Labor konnte mir auf meine Fragen (absichtlich) keine Antwort geben. Sie wollten es lieber für mich machen. Kostet dann aber auch sehr ordentlich. Dann drueck doch ab. Problem geloest. Einmal ausstellen lassen, immer wieder kopieren. Auch fuer andere Geraete.
>Dann drueck doch ab. Problem geloest. Einmal ausstellen lassen, immer >wieder kopieren. Auch fuer andere Geraete. Wäre ich heutzutage einverstanden damit. Leider ist der Zug abgefahren. Ich brauche neuen Termin. Wäre erst in 3 Monaten möglich. Plus 2 Wochen für die Fertigstellung. Neues Labor suchen wäre eine Option. Aber auch da wird kein Termin schnell möglich sein, und die brauchen noch zusätzlich Einarbeitungszeit, da die mein Gerät nicht kennen. Also alles zu lange. Die Richtlinie (bestimmt alle) ist auch nicht ganz benutzerfreundlich geschrieben. Man wird überall von Artikel zum anderen Artikel von einem Anhang zu anderen Absatz vom siebten Artikel geschleudert. Das macht die Sache komplett unleserlich und unverständlich. Ich habe mir gedacht ich mache das (nicht wie anfangs gewollt) einfach irgendwie als Alibi fertig. Kann ja auch nichts für, dass ich das nicht verstehe :))) (ist halb ironisch gemeint) Wird hoffentlich keiner sehen wollen.
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Alternativ : irgendwo ein Geraet aehnlicher Klasse bestellen und eine CE Erklaerung verlangen. Dann die Erklaerung Copy/Pasten und die 3 Worte, die das Produkt betreffen austauschen ...
>Dann die Erklaerung Copy/Pasten
Sehr gute Idee.
Das hilft mir aber nicht. Die EG-Konformitätserklärung ist in 3 Minuten
selbst geschrieben.
Es geht bei mir um die Technische Unterlagen, die man VOR der
Konformitätserklärung erstellt. Und das ist eine ganze und fette Menge.
Hallo Leute, ich komme beim Thema nicht wirklich weiter :( Gerätebeschreibung: Es ist ein elektronisches Gerät, welches mit einer 9V Batterie betrieben wird. Das Gerät verfügt über einen WLan Modul. Darüber kann man es bei Bedarf vom Handy aus konfigurieren. Also hat unser Gerät ein Sende- und Empfangsteil. Das ist aber noch keine "Funkanlage" oder doch? Wenn ich nun hier rein schaue: http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/bnetza-vorgaben-rtte-richtlinie.pdf Auf Seite 3 Konformitätsbewertungsverfahren und Kennzeichnung. Verfahren 2,3,4 und 5. Kann ich mir daraus ein aussuchen? Und wie bestimmt man die Klasse 1, 2 oder TTE? Ich weiß, es steht irgendwo ganz genau beschrieben. Ich bin aber schon wegen den ganzen Artikeln so durcheinander, und sehe das einfach nicht. Dann im Artikel 17 der Richtlinie ist das Bewertungsverfahren beschrieben. http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/funk-2014-53.pdf (1), (2), (3), (4) Ist nur ein davon an zu wenden, oder alle 4? Dann noch etwas verwirrend. Wo ich oder geschrieben habe: >Auf Seite 3 Konformitätsbewertungsverfahren und Kennzeichnung. sind 2,3,4 und 5 als Verfahren beschrieben. Was denn nun? Und wie entscheide ich, welches Modul ich zur Bewertung benutzen soll? Vielen Dank. Ich will nicht die Arbeit auf Euch umwälzen. Ich mache, wie ich kann. Leider habe ich das System noch nicht ganz begriffen.
Alexander A. schrieb: > Das ist aber noch keine "Funkanlage" oder doch? Das Brettl erscheint mir schmal, auch wenn Anlage weit gegriffen scheint. Entscheidend ist doch wohl, dass die Aussendung von elektomagnieischen Wellen ein Nutzsignal überträgt, also eine gewollte Funktion darstellt und keinen parasitären Effekt. Somit ist es zumindest ein Sendeempfangsgerät, und da die Stromversorgung und die Antenne integraler Bestandteil sind ist es imho auch eine funktionsbereite Funkanlage. Imho must du also auch alle diesbezüglichen Vorschriften einhalten. Namaste
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