Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Masterarbeit und Verteidigung => Zeiteinteilung


von Berlllinneerr (Gast)


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Hallo,
bei uns an der Uni ist es so, dass wir für die Bearbeitung der 
Masterarbeit 6 Monate Zeit haben. Masterprüfung sind 30CP, darin 
enthalten die schriftliche Masterarbeit und die Verteidigung. 
Notenanteil: 80% schriftliche Ausarbeitung, 20% Verteidigung.

Nun bin ich am Überlegen, wie eine sinnvolle Zeiteinteilung dafür 
aussehen könnte. Die o.g. Notenanteile berücksichtigend wäre es imho 
sinnvoll den schriftlichen Teil nach 5 Monaten fertig zu machen, um im 
6. Monat die Verteidigung vorzubereiten...

Wie ist eure Meinung?

von Johannes O. (jojo_2)


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Nein.
Das kannst du nicht so klar voneinander trennen. Das ist EIN 
Projekt/Aufgabe, nicht zwei!

von Dipl.- G. (hipot)


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Berlllinneerr schrieb:

> bin ich am Überlegen, wie eine sinnvolle Zeiteinteilung dafür
> aussehen könnte. Die o.g. Notenanteile berücksichtigend wäre es imho
> sinnvoll den schriftlichen Teil nach 5 Monaten fertig zu machen, um im
> 6. Monat die Verteidigung vorzubereiten...

Früher(tm) im Diplom lautete die Zeiteinteilung:
1. Nach 9-12 Monaten die Arbeit fertigkriegen und abgeben
2. Versuchen, mit dem Prof einen Termin für die Verteidigung zu 
vereinbaren
3. Verteidigen und vor dem Büro auf die Bewertung warten

Die 6 Monate beziehen sich höchstwahrscheinlich auf die Arbeit. Die 
mündliche Prüfung hat damit nichts zu tun. Du wirst froh sein, wenn Du 
nach 6 Monaten entfernt mit dem schriftlichen Teil zu Stuhle kommen 
kannst.

von peter (Gast)


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Ich hab meine Masterthesis am Montag abgeben und bin nur noch froh es 
endlich los zu sein.
Die 6 Monate werden schneller rum sein als dir lieb ist.
Bei der Verteidigung sollst du deine Arbeit verteidigen, dadurch ergibt 
sich der Inhalt davon zwangsläufig aus deiner Arbeit.

von peter (Gast)


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p.s. ich habe meine Verteidigung an 2 Tagen vorbereitet

von Fffg (Gast)


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Setz dich unbedingt mit den geltenden Fristen auseinander.

Bei uns mussten vor dem Ablauf von sechs Monaten nach Anmeldung alle 
prüfungsrelevanten Leistungen (also auch  Verteidigung) erbracht worden 
sein.

von Mani W. (e-doc)


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Berlllinneerr schrieb:
> ist es so, dass wir für die Bearbeitung der
> Masterarbeit 6 Monate Zeit haben. Masterprüfung sind 30CP, darin
> enthalten die schriftliche Masterarbeit und die Verteidigung.

Sorry, dass ich das nicht verstehe:


Was heißt "30CP"?

Und was heißt "Verteidigung"?

von Mani W. (e-doc)


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peter schrieb:
> Ich hab meine Masterthesis am Montag abgeben und bin nur noch froh es
> endlich los zu sein.

Was heißt das?

von Berlllinneerr (Gast)


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Johannes O. schrieb:
> Nein.
> Das kannst du nicht so klar voneinander trennen. Das ist EIN
> Projekt/Aufgabe, nicht zwei!

Das stimmt zwar, aber den Termin für die Verteidigung bekommt man erst 
nach der Abgabe und ersten "Sichtung" der Masterarbeit durch die Prüfer. 
Und zwischen Abgabe und Termin liegen oft einige Wochen. Ich habe keine 
Lust für das nächste Semester zu zahlen, wenn das ganze auf 6 Monate 
ausgelegt ist...

von Berlllinneerr (Gast)


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Fffg schrieb:
> Setz dich unbedingt mit den geltenden Fristen auseinander.
>
> Bei uns mussten vor dem Ablauf von sechs Monaten nach Anmeldung alle
> prüfungsrelevanten Leistungen (also auch  Verteidigung) erbracht worden
> sein.

hehe

Danke für den Tipp :=)
Werde ich machen: Hab mir gestern die MPO und ATO durchgelesen, aber da 
ist es mit den Terminen auch nur sehr allgemein und diffus erklärt. Ich 
werde morgen mal zum Prüfungsamt und fragen, ob es dazu noch weitere 
detailliertere Regelungen gibt...

Weil letztendlich entsprechen 30CP ja den 6 Monaten und in den 30 CP ist 
schriftliche Ausarbeitung (80%) und Verteidigung (20%) enthalten, 
insofern sollte beides innerhalb dieser 6 Monate machbar sein. Ich finde 
diesen Trend an vielen Hochschulen die Diplom- und Masterarbeiten zu 
verlängern und dafür grundsätzlich 9 Monate zu brauchen bedenklich...

von Krapfffeeen (Gast)


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Berlllinneerr schrieb:
> Ich habe keine
> Lust für das nächste Semester zu zahlen, wenn das ganze auf 6 Monate
> ausgelegt ist...

Dann zahl halt nicht. Es steht jedem frei, das Studium kurz vor dem 
Abschluss abzubrechen.

von N. N. (clancy688)


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An meiner Hochschule gab's den Semesterbeitrag anteilig zurück, wenn man 
vor Ende des Semesters fertig wurde. Informier mich dich mal ob das bei 
euch auch geht.

von Frank K. (fchk)


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Mein Prof sagte:
"Sie dürfen über alles reden, nur nicht über 20 Minuten."

fchk

von Tom (Gast)


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Lu R. schrieb:
> Semesterbeitrag anteilig zurück,

Bei uns gab es (zumindest zu Studiengebühren-Zeiten)  extra für solche 
Fälle eine Gnadenfrist. Wenn man sich innerhalb der ersten n Wochen 
des Semesters exmatrikuliert hat, gab es den ganzen Semesterbeitrag 
zurück. Fragen lohnt.

von Berlllinneerr (Gast)


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Tom schrieb:
> Lu R. schrieb:
>> Semesterbeitrag anteilig zurück,
>
> Bei uns gab es (zumindest zu Studiengebühren-Zeiten)  extra für solche
> Fälle eine Gnadenfrist. Wenn man sich innerhalb der ersten n Wochen
> des Semesters exmatrikuliert hat, gab es den ganzen Semesterbeitrag
> zurück. Fragen lohnt.

Gab es bei uns auch... 4 Wochen.
Mittlerweile abgeschafft xD

von N. N. (clancy688)


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Dann genieß doch im Extremfall einfach die zusätzlichen 6 Monate als 
Student.

Du kannst den Beitrag von der Steuer absetzen, kriegst vmtl. ein 
Semesterticket, kriegst Studentenvergünstigungen. So schlecht find ich 
das gar nicht, und letztendlich sind's Peanuts. :D

von Ich (Gast)


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Eigene Erfahrung: Bei der Abgabe steht man so tief im Stoff, dass man 
die Verteidigungsfolien schnell zusammen bekommt.
Zeitlicher Ablauf bei mir: Montag Nachmittag Abgabe, zeitig ins Bett, 
Dienstag Folien gebaut, Mittwoch Probeverteidigung vor ein paar anderen 
Diplomanden, Freitag Vormittag Verteidigung. Der Termin dafür stand 
allerdings schon zwei Wochen vor der Abgabe fest.

von Ich (Gast)


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Ergänzung: War Diplom, und da wird die Gesamtnote aus dem Mittelwert 
Gutachten 1  Gutachten 2  Verteidigung (Vortrag + Diskussion) 
gebildet, rein rechnerisch hatte die Verteidigung also 1/3 Anteil an der 
Note.

von Ausbilder Schmidt (Gast)


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Bei ner Masterthesis heißt es nicht Verteidigung! Diese erwartet dich 
nach der Abgabe einer Dissertation im Rahmen eines Promotionsverfahren.

von Multi (Gast)


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Ausbilder Schmidt schrieb:
> Bei ner Masterthesis heißt es nicht Verteidigung! Diese erwartet
> dich
> nach der Abgabe einer Dissertation im Rahmen eines Promotionsverfahren.

Natürlich heißt es Verteidigung...

von Markus (Gast)


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Multi schrieb:
> Natürlich heißt es Verteidigung...

In Zeiten von Bachelor und Master vielleicht. In der guten alten Zeit 
nannte sich das schlicht "Diplomarbeitsvortrag".

von Bitwurschtler (Gast)


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Markus schrieb:
> Multi schrieb:
>> Natürlich heißt es Verteidigung...
>
> In Zeiten von Bachelor und Master vielleicht. In der guten alten Zeit
> nannte sich das schlicht "Diplomarbeitsvortrag".

Nö auch in der guten alten zeit hieß das Verteidigung der Diplomarbeit.

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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Wenn 6 Monate zu je 40 Wochenstunden = 100% sind, dann ist gefühlt:
Einlesen, Bearbeitung = 100%
Schreiben = 20%
Vortrag = 5%

Ob man später anmeldet, oder nicht, ist in der Rechnung egal, am Ende 
sitzt man eh immer bis in die nacht an der Arbeit.

von Justus S. (jussa)


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Bitwurschtler schrieb:
> Nö auch in der guten alten zeit hieß das Verteidigung der Diplomarbeit.

bei dir vielleicht, aber längst nicht überall!

aktuelle FSPO EI Bachelor TU München:
> Der Abschluss der Bachelor’s Thesis besteht aus einer schriftlichen
> Ausarbeitung und einem Vortrag über deren Inhalt.  2 Der Vortrag geht
> nicht in die Benotung ein.

also nix mit Verteidigung...

von Helmut S. (helmuts)


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Bitwurschtler schrieb:
> Markus schrieb:
>> Multi schrieb:
>>> Natürlich heißt es Verteidigung...
>>
>> In Zeiten von Bachelor und Master vielleicht. In der guten alten Zeit
>> nannte sich das schlicht "Diplomarbeitsvortrag".
>
> Nö auch in der guten alten zeit hieß das Verteidigung der Diplomarbeit.

Also bei uns damals vor 35 Jahren (Dipl Ing.) hieß das auch Vortrag.
Das aufgeblähte Wort Verteidigung kommt wahrscheinlich aus dem Bereich 
der Doktoranden. Ich habe den Eindruck da hat man mal wieder bei höheren 
Titeln Dinge übernommen um einen Abschluss symbolisch aufzuwerten.

von Kenner des Bildungssystems (Gast)


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Wie wärs mit Kolloquium?

von Benji (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Ich habe den Eindruck da hat man mal wieder bei höheren
> Titeln Dinge übernommen um einen Abschluss symbolisch aufzuwerten.

Was?? Das gute alte Diplom ist doch das Beste seit geschnitten Brot, da 
muss man nix aufwerten!!!111eins

grep Verteidigung https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomarbeit

von Bitwurschtler (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Bitwurschtler schrieb:
>> Markus schrieb:
>>> Multi schrieb:
>>>> Natürlich heißt es Verteidigung...
>>>
>>> In Zeiten von Bachelor und Master vielleicht. In der guten alten Zeit
>>> nannte sich das schlicht "Diplomarbeitsvortrag".
>>
>> Nö auch in der guten alten zeit hieß das Verteidigung der Diplomarbeit.
>
> Also bei uns damals vor 35 Jahren (Dipl Ing.) hieß das auch Vortrag.

Ja wohl an der Waldorf-Universität für Universalen Pazifismus. Die toben 
doch bei dem Wort "Verteidigung" gleich wegen Militarisierung der 
Sprache.

Diplomverteidigung ist dick verbreitet:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=pr%C3%BCfungsordnung+diplom+Verteidigung

> Das aufgeblähte Wort Verteidigung kommt wahrscheinlich aus dem Bereich
> der Doktoranden. Ich habe den Eindruck da hat man mal wieder bei höheren
> Titeln Dinge übernommen um einen Abschluss symbolisch aufzuwerten.

Symbolische Aufwertung? Also der akademische Diskurs und Wissensfindung 
funktioniert nun mal nach dem Schema: These aufstellen und im Kolloquium 
verteidigen. "Vortrag" klingt dagegen nach Wissenvermittlung durch 
Einschläfern und Subliminale Botschaften ;-)

von Dipl.- G. (hipot)


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Ausbilder Schmidt schrieb:
> Bei einer Masterthesis heißt es nicht Verteidigung! Diese erwartet dich
> nach der Abgabe einer Dissertation im Rahmen eines Promotionsverfahren.

Blödsinn. Die öffentliche Verteidigung der Dissertation heißt 
Disputation. (Die nicht öffentliche mündliche Prüfung vor der 
Disputation heißt Rigorosum.)

Die Verteidigung der Diplomarbeit heißt Verteidigung. Schon immer.
Insbesondere in Mitteldeutschland und in den osteuropäischen Ländern hat 
das eine wahnsinnig lange Tradition.

: Bearbeitet durch User
von Marvin TU Dortmund (Gast)


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Diplomarbeit gibt es aber nicht mehr.

Bei der Bachelor/Master- Arbeit heißt das Kolloquium

von Finn S. (scooter757)


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Ich würde mir 2-3 Tage nehmen, um den Vortrag vorzubereiten. Zudem mal 
über Fragen nachdenken, die gestellt werden können, vor allem mit den 
Standardfragen. Aber auch zu den Stellen, an den du denkst, dass es 
Klärungsbedarf bei deiner Arbeit gibt. Also schwirige Teile, das Fazit, 
Stellen an denen du etwas widerlegst...
Der Stoff für die Präsentation sollte ja im Kopf sein, nur auf die Zeit 
achten und einen Probevortrag halten...
Alles in allem sollte nicht mehr als eine Woche Arbeit darauskommen, 
aber diese Woche sollte man sich nehmen.

von Helmut S. (helmuts)


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Benji schrieb:
> Helmut S. schrieb:
>> Ich habe den Eindruck da hat man mal wieder bei höheren
>> Titeln Dinge übernommen um einen Abschluss symbolisch aufzuwerten.
>
> Was?? Das gute alte Diplom ist doch das Beste seit geschnitten Brot, da
> muss man nix aufwerten!!!111eins
>
> grep Verteidigung https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomarbeit

Da kann ich nur sagen, dass auch in Wikipedia nicht immer alles ganz 
richtig ist. Auch deren Authoren sehen die Welt aus ihrem Blickwinkel.

Mal hier lesen.

http://public.rz.fh-wolfenbuettel.de/~harrieha/vl/sta_da/sta_da_kolloquium.html

von TeleFunky (Gast)


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Ich brauchte meine Diplomarbeit überhaupt nicht verteidigen... 
Abschlusspräsentation in der Firma, Ausarbeitung eingereicht, fertig. 
(TU9-Uni BW)

von Thomas1 (Gast)


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Dipl.- G. schrieb:
> Blödsinn. Die öffentliche Verteidigung der Dissertation heißt
> Disputation. (Die nicht öffentliche mündliche Prüfung vor der
> Disputation heißt Rigorosum.)



Defensio nennt sich das auch.

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